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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
14.06.16, 15:51
Aktualisiert
14.06.16, 15:51
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219)

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Inhalt der Datei

Tischvorlage ============ GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 458 /X.L. Z.1 Datum: 14.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg, bezüglich der Gestaltung eines Nebengebäudes mit einem Flachdach auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219, zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Der Eifelgemeinde Nettersheim wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219, Zum Mertesberg, vorgelegt. Das Hauptgebäude soll mit zwei gegeneinander geführten Pultdächern mit einer Dachneigung von 25° versehen, das angrenzende Nebengebäude mit einem Flachdach gestaltet werden. Zwischenzeitlich haben die Bauherren einen veränderten Bauantrag bezüglich der Dachgestaltung dahingehend vorgelegt, dass anstelle der gegeneinander versetzten Pultdächern nunmehr ein geneigtes Dach, 35°, mit einem Dachplateau zur Ausführung kommen soll. Die Dachneigung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2. Die Dachgestaltung des Nebengebäudes bleibt dabei unverändert. Die veränderte Bauausführung ist aus den beigefügten Planskizzen ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister