Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
14.06.16, 15:51
Aktualisiert
14.06.16, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 458 /X.L. Z.1
Datum: 14.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum
Mertesberg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg, bezüglich der Gestaltung eines
Nebengebäudes
mit
einem
Flachdach
auf
dem
Grundstück
Gemarkung
Marmagen, Flur 11 Nr. 219, zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Der Eifelgemeinde Nettersheim wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219, Zum Mertesberg, vorgelegt. Das Hauptgebäude soll mit zwei gegeneinander geführten Pultdächern mit einer Dachneigung
von 25° versehen, das angrenzende Nebengebäude mit einem Flachdach gestaltet werden.
Zwischenzeitlich haben die Bauherren einen veränderten Bauantrag bezüglich der
Dachgestaltung dahingehend vorgelegt, dass anstelle der gegeneinander versetzten Pultdächern nunmehr ein geneigtes Dach, 35°, mit einem Dachplateau zur
Ausführung kommen soll. Die Dachneigung entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes F 2. Die Dachgestaltung des Nebengebäudes bleibt dabei unverändert. Die veränderte Bauausführung ist aus den beigefügten Planskizzen
ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister