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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
14.06.16, 15:51
Aktualisiert
14.06.16, 15:51
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Tischvorlage ============ GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 8 /X.L. Z.3 Datum: 14.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nettersheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist der Vorlage 8, Z2/X.L., als Anlage beigefügt. Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Zu der der Vorlage 8, Z2/X.L. beigefügten Begründung wurde ergänzend eine Darstellung Nettersheims aus ortsgeschichtlicher Sicht erstellt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Darstellung ist Bestandteil der Begründung. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister