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Beschlussvorlage (Darstellung Ortsgeschichte Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
14.06.16, 15:51
Aktualisiert
14.06.16, 15:51
Beschlussvorlage (Darstellung Ortsgeschichte Marmagen) Beschlussvorlage (Darstellung Ortsgeschichte Marmagen)

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Inhalt der Datei

Begründung der Abgrenzung des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung Marmagen aus ortsgeschichtlicher Sicht Geographische Lage Marmagen grenzt im Osten an das Urfttal und wird in Westen von den Tälern des Marmagener Baches und des Gillesbaches eingeschlossen. Nordwestliche bilden die Ausläufer der Sötenicher Kalkmulde die natürliche Grenze. Wald- und artenreiche Wiesenflächen bestimmen den weiteren Ortsrand. Ortsgeschichte und Ortsentwicklung Marmagen (Marcomagus) ist dem Namen nach keltischen Ursprungs. Siedlungsgeschichtlich wird der Ort auf einen Vicus an der römischen Fernstraße von Trier nach Köln zurückgeführt. Da jedoch Hinweise auf alte Straßen in Marmagen fehlen, wird von einer Siedlungsverschiebung nach römischer Zeit ausgegangen. Denn jüngste archäologische Untersuchungen haben im Urfttal zwischen den Ortslagen Marmagen und Nettersheim, entlang der bekannten Römerstraße einen Vicus aufgedeckt, auf den der Name Marcomagus zutreffen könnte, der in historischen Karten aufgeführt ist. Bereits 1187 wird der Ort in einem Güterverzeichnis der Abtei Steinfeld genannt. Seit dem 12. Jahrhundert besaß die Abtei hier Ländereien aus adligem Besitz und erwarb in der Folgezeit weitere Höfe, Einkünfte und Rechte dazu. Die Landeshoheit besaß das Erzbistum Köln. Demgegenüber gehörten den Jülicher Herzögen seit 1432 für mehrere Jahrhunderte die Marmagener Kirchengift, Einnahmen aus Acker- und Weideland sowie das Recht, den Pfarrer einzusetzen. Neben der Landwirtschaft, neun Gutshöfe befanden sich im Besitz des Klosters, war der Eisenerzabbau eine wichtige Einnahmequelle für die Abtei Steinfeld. Zahlreiche Handwerksbetriebe ergänzten Landwirtschaft und Bergbau. Mit der Auflösung der Klöster durch Napoleon endete die Geschichte des Klosterdorfes Marmagen. Es gehörte zunächst zum Kanton Blankenheim und zählte nach der Abtretung der Rheinlande an Preußen, als eingeständige Gemeinde, zum Regierungsbezirk Aachen. Seit dem 1. Juli 1969 ist der Ort Teil der Gemeinde Nettersheim. Ende des 19. Jahrhunderts siedelten sich im Ort, angesichts des verbesserten Verkehrswegenetzes in der Eifel zahlreiche Handwerksbetriebe des Baugewerbes an. Der Bauunternehmer Peter Milz beschäftigte um 1900 schon 30 Arbeiter in seinem Werk. Ausweislich des Kartenwerks von Tranchot-Müffling von Anfang des 19. Jahrhunderts hat sich das Wegenetz des Dorfes um eine unregelmäßige Freifläche (Dorfanger) entwickelt. Dieses Areal ist heute noch am Verlauf der Kölner Straße, Burgstraße und Urgasse nachvollziehbar. Buschgasse und Keltenring erweiterten den Dorfgrundriss nach Südosten. Entlang dieser Erschließungswege siedelten sich Bauern und später Handwerker an, errichteten die regionaltypischen Winkelhöfe, die das geschlossene Straßenbild des Ortes bis heute prägen. Zu den repräsentativen Hofanlagen zählt der Steinfelder Hof. Bei der traditionellen Bebauung handelt es sich meist um Fachwerkbauweise des 18.-19. Jahrhunderts, auf erhöhten Bruchsteinkellern errichtet. Das älteste Gebäude, die sog. Burg, ein schlichter Bruchsteinbau mit rundem Treppenturm entstand im 16./17. Jahrhundert außerhalb des geschlossenen Dorfkerns. Er war vermutlich von Wassergräben umschlossen. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhielt das Dorf eine Schule und ein neues Pfarrhaus, verputze Bruchsteinbauten in klassizistischer Formensprache. Wenige Jahre später wurde das Langhaus der benachbarten Pfarrkirche St. Lambertus durch einen Neubau ersetzt, später, nach dem 1. Weltkrieg auch der Kirchturm erneuert. Mit dem Neubau der Villa Hubertus 1917 des Bauunternehmers Milz, einem repräsentativen Bauwerk aus Bruchstein und Fachwerk inmitten eines weitläufigen Parks mit Gartenhaus scheint die ehemalige innerdörfliche Gemeinschaftsfläche aufgegeben worden zu sein. Heute wird dieser Bereich von einem Fußweg durchquert und Teile des Parks sind wieder Grün- und Erholungsfläche für die Bürger. Ausblick Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung Marmagen schließt den historischen Dorfgrundriss mit seinen ortsbildprägenden Bauten ein. Angesichts der allgemein gut erhaltenen Bausubstanz und der gepflegten öffentlichen Freiflächen bietet die Sanierungssatzung große Chancen für die angemessene Weiterentwicklung, Ergänzung und Abrundung des dörflichen Erscheinungsbildes.