Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
14.06.16, 15:51
Aktualisiert
14.06.16, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung der Abgrenzung des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung
Marmagen aus ortsgeschichtlicher Sicht
Geographische Lage
Marmagen grenzt im Osten an das Urfttal und wird in Westen von den Tälern
des Marmagener Baches und des Gillesbaches eingeschlossen.
Nordwestliche bilden die Ausläufer der Sötenicher Kalkmulde die natürliche
Grenze. Wald- und artenreiche Wiesenflächen bestimmen den weiteren
Ortsrand.
Ortsgeschichte und Ortsentwicklung
Marmagen (Marcomagus) ist dem Namen nach keltischen Ursprungs.
Siedlungsgeschichtlich wird der Ort auf einen Vicus an der römischen
Fernstraße von Trier nach Köln zurückgeführt. Da jedoch Hinweise auf alte
Straßen in Marmagen fehlen, wird von einer Siedlungsverschiebung nach
römischer Zeit ausgegangen. Denn jüngste archäologische Untersuchungen
haben im Urfttal zwischen den Ortslagen Marmagen und Nettersheim,
entlang der bekannten Römerstraße einen Vicus aufgedeckt, auf den der
Name Marcomagus zutreffen könnte, der in historischen Karten aufgeführt ist.
Bereits 1187 wird der Ort in einem Güterverzeichnis der Abtei Steinfeld
genannt. Seit dem 12. Jahrhundert besaß die Abtei hier Ländereien aus
adligem Besitz und erwarb in der Folgezeit weitere Höfe, Einkünfte und Rechte
dazu. Die Landeshoheit besaß das Erzbistum Köln. Demgegenüber gehörten
den Jülicher Herzögen seit 1432 für mehrere Jahrhunderte die Marmagener
Kirchengift, Einnahmen aus Acker- und Weideland sowie das Recht, den
Pfarrer einzusetzen.
Neben der Landwirtschaft, neun Gutshöfe befanden sich im Besitz des
Klosters, war der Eisenerzabbau eine wichtige Einnahmequelle für die Abtei
Steinfeld. Zahlreiche Handwerksbetriebe ergänzten Landwirtschaft und
Bergbau.
Mit der Auflösung der Klöster durch Napoleon endete die Geschichte des
Klosterdorfes Marmagen. Es gehörte zunächst zum Kanton Blankenheim und
zählte nach der Abtretung der Rheinlande an Preußen, als eingeständige
Gemeinde, zum Regierungsbezirk Aachen. Seit dem 1. Juli 1969 ist der Ort Teil
der Gemeinde Nettersheim.
Ende des 19. Jahrhunderts siedelten sich im Ort, angesichts des verbesserten
Verkehrswegenetzes in der Eifel zahlreiche Handwerksbetriebe des
Baugewerbes an. Der Bauunternehmer Peter Milz beschäftigte um 1900 schon
30 Arbeiter in seinem Werk.
Ausweislich des Kartenwerks von Tranchot-Müffling von Anfang des 19.
Jahrhunderts hat sich das Wegenetz des Dorfes um eine unregelmäßige
Freifläche (Dorfanger) entwickelt. Dieses Areal ist heute noch am Verlauf der
Kölner Straße, Burgstraße und Urgasse nachvollziehbar.
Buschgasse und Keltenring erweiterten den Dorfgrundriss nach Südosten.
Entlang dieser Erschließungswege siedelten sich Bauern und später
Handwerker an, errichteten die regionaltypischen Winkelhöfe, die das
geschlossene Straßenbild des Ortes bis heute prägen. Zu den repräsentativen
Hofanlagen zählt der Steinfelder Hof. Bei der traditionellen Bebauung handelt
es sich meist um Fachwerkbauweise des 18.-19. Jahrhunderts, auf erhöhten
Bruchsteinkellern errichtet. Das älteste Gebäude, die sog. Burg, ein schlichter
Bruchsteinbau mit rundem Treppenturm entstand im 16./17. Jahrhundert
außerhalb des geschlossenen Dorfkerns. Er war vermutlich von Wassergräben
umschlossen.
Zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhielt das Dorf eine Schule und ein neues
Pfarrhaus, verputze Bruchsteinbauten in klassizistischer Formensprache.
Wenige Jahre später wurde das Langhaus der benachbarten Pfarrkirche
St. Lambertus durch einen Neubau ersetzt, später, nach dem 1. Weltkrieg
auch der Kirchturm erneuert. Mit dem Neubau der Villa Hubertus 1917 des
Bauunternehmers Milz, einem repräsentativen Bauwerk aus Bruchstein und
Fachwerk inmitten eines weitläufigen Parks mit Gartenhaus scheint die
ehemalige innerdörfliche Gemeinschaftsfläche aufgegeben worden zu sein.
Heute wird dieser Bereich von einem Fußweg durchquert und Teile des Parks
sind wieder Grün- und Erholungsfläche für die Bürger.
Ausblick
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung Marmagen
schließt den historischen Dorfgrundriss mit seinen ortsbildprägenden Bauten
ein. Angesichts der allgemein gut erhaltenen Bausubstanz und der
gepflegten öffentlichen Freiflächen bietet die Sanierungssatzung große
Chancen für die angemessene Weiterentwicklung, Ergänzung und
Abrundung des dörflichen Erscheinungsbildes.