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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
94 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
13.07.16, 08:28
Aktualisiert
13.07.16, 08:28
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 13.07.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 07.07.2016 um 18:02 Uhr 7 Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie 206/2016 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Bürgermeister Dr. Czech bedankt sich bei Ratsmitglied Bollenbach für den Hinweis im Haupt- und Finanzauschuss, dass in den Begründungen noch von einer falschen Erschließung gesprochen wurde. Ratsmitglied Bollenbach merkt an, das unter T 53 der Kampfmittelräumdienst eine Sicherheitsdetektion empfiehlt, weil für diesen Bereich ein konkreter Verdacht auf vorhandene Kampfmittel existiert. Er regt an, in der Beschlussfassung diese Sicherheitsdetektion aufzunehmen. Beschluss: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 12. Änderung des Bebauungsplanes K1 – Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind bzw. keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 12. Änderung des Bebauungsplanes K1 –Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich vorgetragen wurden. 1. 3. 7. 9. 14. 20. 23. 29. 31. 45. 52. 55. Bezirksregierung Köln Dez. 33 mit Schreiben vom 05.05.2015 Bezirksregierung Köln Dez. 54 mit Schreiben vom 12.05.2015 LVR – Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement mit Schreiben vom29.04.2015 Vodafone D2 GmbH mit Schreiben vom 27.05.2015 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom10.06.2015 Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 27.05.2015 Erftverband mit Schreiben vom 28.04.2015 Gemeinde Merzenich mit Schreiben vom 28.04.2015 Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 04.05.2015 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 27.05.2015 Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.04.2015 PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 07.05.2015, 11.05.2015 BUND Kreisgruppe Düren mit Schreiben vom 03.05.2015 NABU Kreisverband Düren mit Schreiben vom 27.05.2015 Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt Folgendes: T2 Kreisverwaltung Düren, 01.06.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Den Anregungen zum Wirtschaftsweg wird gefolgt, es wird hierzu ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Klarstellung zum Pflanzgebot im Uferrandstreifen wird als Anregung in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Hinweise zu den Bäumen und zum Artenschutz im Planungsgebiet werden zur Kenntnis genommen. Da es sich bei der Halle um eine bestehende Halle handelt, sind die Brandschutzbestimmungen hierzu geprüft und alle erforderlichen Anlagen vorhanden. Die Zufahrt zur Halle soll über den vorhandenen Feldweg führen, der entsprechend ertüchtigt werden muss, so dass er auch für Feuerwehrfahrzeuge geeignet ist. Da dieses durch den Vorhabenträger zu leisten ist, wird hierfür ein städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde abgeschlossen. Eine entsprechende Widmung und Beschilderung ist vorgesehen. Diese ist jedoch nicht im Bebauungsplan festsetzbar. Da bereits bei der bestehenden Halle das Niederschlagswasser vor Ort versickert, soll hieran auch nichts geändert werden. Der Uferrandstreifen ist durch ein 5m breites Pflanzgebot vor Bebauung geschützt. Innerhalb von zu bepflanzenden Flächen sind bauliche Nebengebäude, Lagerflächen, Parkflächen für PKW, Straßen und Wege, landwirtschaftliche Intensivnutzung, Mauern und Zäune ausgeschlossen. Um dieses unmissverständlich festzusetzen wird die textliche Festsetzung Ziffer 1.3.1 entsprechend ergänzt. Dieses ist nur eine Klarstellung zum bereits festgesetzten Pflanzgebot. Der Erhalt der übrigen Bäume ist durch die Planungsfestsetzung „Erhaltungsgebot“ eindeutig festgesetzt. Die Artenschutzprüfung Stufe 1 wurde im erforderlichen Umfang durchgeführt und im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dokumentiert. Da es sich bei der Halle im Plangebiet um ein bestehendes und heute genutztes Gebäude handelt, das Bestandsschutz genießt, können nur Um- oder Neubauten artenschutzrechtliche Belange nach sich ziehen. Hierfür ist es dann erforderlich zeitnah zum geplanten Bau artenschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen. Diese beziehen sich dann automatisch auf andere Planungs- und Genehmigungsebenen. T12 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,21.03.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind bereits als Hinweis Nr. 2.10 im Bebauungsplan enthalten. Die Firma RWE Power AG wurde im Verfahren beteiligt. T17 RWE Deutschland AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 05.05.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T19 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 26.05.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, im Flächennutzungsplan auf die Darstellung der Baugrundverhältnisse zu verzichten. Weiter beschließt er, dass im Bebauungsplan die Anregungen dahingehend aufgegriffen werden, dass ein Hinweis zu den Bodenverhältnissen und zu den Bauvorschriften der DIN in den Textteil des Bebauungsplanes übernommen wird. T40 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 Beschluss der Sitzung des Rates vom 07.07.2016 Seite 2 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T53 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD),04.05.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise auf das Verhalten bei Kampfmittelfunden und bei erforderlichen Erdarbeiten in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Der Bebauungsplan setzt keine neue Bebauung fest, sondern fixiert nur die bereits bestehende Bebauung mit neuen Nutzungsmöglichkeiten. Deshalb sind Neubaumaßnahmen mit erheblichen Eingriffen in den Boden derzeit nicht vorgesehen. Um den Belangen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gerecht zu werden, wird im Bebauungsplan bereits auf das Verhalten bei Kampfmittelfunden und bei erforderlichen Erdarbeiten hingewiesen. Der Grundstückeigentümer ist darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall eine Sicherheitsdetektion durchzuführen ist. T56 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 08.06.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da ein Neubebauung nicht vorgesehen ist, werden die Hinweise für zukünftige Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Auf den Fluglärm wird im Bebauungsplan hingewiesen. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich K 1, 12. Änderung – Ortsteil Rath – sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich K 1, 12. Änderung – Ortsteil Rath – sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, ergibt sich aus Kartenausschnitten, die Gegenstand des Beschlusses sind. Beschluss der Sitzung des Rates vom 07.07.2016 Seite 3