Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
94 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
13.07.16, 08:28
Aktualisiert
13.07.16, 08:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 13.07.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 07.07.2016 um 18:02 Uhr
7
Bebauungsplan Nörvenich K1 12. Änderung - Ortsteil Rath - sowie
206/2016
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der
Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10
BauGB
Bürgermeister Dr. Czech bedankt sich bei Ratsmitglied Bollenbach für den Hinweis im Haupt- und
Finanzauschuss, dass in den Begründungen noch von einer falschen Erschließung gesprochen
wurde.
Ratsmitglied Bollenbach merkt an, das unter T 53 der Kampfmittelräumdienst eine
Sicherheitsdetektion empfiehlt, weil für diesen Bereich ein konkreter Verdacht auf vorhandene
Kampfmittel existiert. Er regt an, in der Beschlussfassung diese Sicherheitsdetektion
aufzunehmen.
Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen
und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 12.
Änderung des Bebauungsplanes K1 – Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind.
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den
nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine
Stellungnahmen bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen sind bzw. keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise zur 12. Änderung des Bebauungsplanes
K1 –Ortsteil Rath – sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Nörvenich vorgetragen wurden.
1.
3.
7.
9.
14.
20.
23.
29.
31.
45.
52.
55.
Bezirksregierung Köln Dez. 33 mit Schreiben vom 05.05.2015
Bezirksregierung Köln Dez. 54 mit Schreiben vom 12.05.2015
LVR – Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement mit Schreiben vom29.04.2015
Vodafone D2 GmbH mit Schreiben vom 27.05.2015
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom10.06.2015
Industrie- und Handelskammer Aachen mit Schreiben vom 27.05.2015
Erftverband mit Schreiben vom 28.04.2015
Gemeinde Merzenich mit Schreiben vom 28.04.2015
Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 04.05.2015
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 27.05.2015
Wasserverband Eifel-Rur mit Schreiben vom 29.04.2015
PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 07.05.2015, 11.05.2015
BUND Kreisgruppe Düren mit Schreiben vom 03.05.2015
NABU Kreisverband Düren mit Schreiben vom 27.05.2015
Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt
Folgendes:
T2 Kreisverwaltung Düren, 01.06.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
Den Anregungen zum Wirtschaftsweg wird gefolgt, es wird hierzu ein
Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Die Klarstellung zum Pflanzgebot im
Uferrandstreifen wird als Anregung in den Bebauungsplan aufgenommen. Die
Hinweise zu den Bäumen und zum Artenschutz im Planungsgebiet werden zur
Kenntnis genommen.
Da es sich bei der Halle um eine bestehende Halle handelt, sind die
Brandschutzbestimmungen hierzu geprüft und alle erforderlichen Anlagen
vorhanden. Die Zufahrt zur Halle soll über den vorhandenen Feldweg führen,
der entsprechend ertüchtigt werden muss, so dass er auch für
Feuerwehrfahrzeuge geeignet ist. Da dieses durch den Vorhabenträger zu leisten
ist, wird hierfür ein städtebaulicher Vertrag zwischen Vorhabenträger und
Gemeinde abgeschlossen. Eine entsprechende Widmung und Beschilderung ist
vorgesehen. Diese ist jedoch nicht im Bebauungsplan festsetzbar.
Da bereits bei der bestehenden Halle das Niederschlagswasser vor Ort
versickert, soll hieran auch nichts geändert werden.
Der Uferrandstreifen ist durch ein 5m breites Pflanzgebot vor Bebauung
geschützt. Innerhalb von zu bepflanzenden Flächen sind bauliche
Nebengebäude, Lagerflächen, Parkflächen für PKW, Straßen und Wege,
landwirtschaftliche Intensivnutzung, Mauern und Zäune ausgeschlossen. Um
dieses unmissverständlich festzusetzen wird die textliche Festsetzung Ziffer 1.3.1
entsprechend ergänzt. Dieses ist nur eine Klarstellung zum bereits festgesetzten
Pflanzgebot. Der Erhalt der übrigen Bäume ist durch die Planungsfestsetzung
„Erhaltungsgebot“ eindeutig festgesetzt. Die Artenschutzprüfung Stufe 1 wurde
im erforderlichen Umfang durchgeführt und im Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag dokumentiert. Da es sich bei der Halle im Plangebiet um ein
bestehendes und heute genutztes Gebäude handelt, das Bestandsschutz genießt,
können nur Um- oder Neubauten artenschutzrechtliche Belange nach sich
ziehen. Hierfür ist es dann erforderlich zeitnah zum geplanten Bau
artenschutzrechtliche Untersuchungen durchzuführen. Diese beziehen sich
dann automatisch auf andere Planungs- und Genehmigungsebenen.
T12 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,21.03.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen. Sie sind bereits als Hinweis Nr. 2.10 im Bebauungsplan enthalten. Die
Firma RWE Power AG wurde im Verfahren beteiligt.
T17 RWE Deutschland AG, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 05.05.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
T19 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 26.05.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, im Flächennutzungsplan auf die
Darstellung der Baugrundverhältnisse zu verzichten. Weiter beschließt er, dass
im Bebauungsplan die Anregungen dahingehend aufgegriffen werden, dass ein
Hinweis zu den Bodenverhältnissen und zu den Bauvorschriften der DIN in den
Textteil des Bebauungsplanes übernommen wird.
T40 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015
Beschluss der Sitzung des Rates vom 07.07.2016
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Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
T53 Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD),04.05.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise auf das Verhalten bei
Kampfmittelfunden und bei erforderlichen Erdarbeiten in den Textteil des
Bebauungsplanes aufzunehmen. Der Bebauungsplan setzt keine neue Bebauung
fest, sondern fixiert nur die bereits bestehende Bebauung mit neuen
Nutzungsmöglichkeiten. Deshalb sind Neubaumaßnahmen mit erheblichen
Eingriffen in den Boden derzeit nicht vorgesehen. Um den Belangen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes gerecht zu werden, wird im Bebauungsplan
bereits auf das Verhalten bei Kampfmittelfunden und bei erforderlichen
Erdarbeiten hingewiesen.
Der Grundstückeigentümer ist darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall eine
Sicherheitsdetektion durchzuführen ist.
T56 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
08.06.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen.
Da ein Neubebauung nicht vorgesehen ist, werden die Hinweise für zukünftige
Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Auf den Fluglärm wird im
Bebauungsplan hingewiesen.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit
gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich K 1, 12. Änderung – Ortsteil
Rath – sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nörvenich, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung
hierzu.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich K 1, 12. Änderung –
Ortsteil Rath – sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, ergibt sich
aus Kartenausschnitten, die Gegenstand des Beschlusses sind.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 07.07.2016
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