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Beschlußtext (Bebauungsplan Wissersheim W 18 - Oben vor dem Dorf - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
82 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
13.07.16, 08:28
Aktualisiert
13.07.16, 08:28
Beschlußtext (Bebauungsplan Wissersheim W 18  - Oben vor dem Dorf -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 13.07.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 07.07.2016 um 18:02 Uhr 9 Bebauungsplan Wissersheim W 18 - Oben vor dem Dorf hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB 265/2016 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Wissersheim W 18 „Oben vor dem Dorf“ gemäß § 2 (1) BauGB. Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf dem Flurstück 19 , Flur 19, in der Gemarkung Wissersheim hauptsächlich eine Bebauung entstehen, die es jungen Familien ermöglicht, sich zu vergleichbar erschwinglichen Preisen anzusiedeln. Die Verwaltung wird beauftragt, von den Antragstellern eine Kostenübernahmeerklärung einzuholen und hieran anschließend das Büro SGP, Bonn, mit der Planung zu beauftragen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fortzuführen.