Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
209 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 209 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 449 /X.L. Datum: 14.06.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2015 hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2015 2 Beschlussvorschlag: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.456,77 € auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2015 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz, hat im Mai und Juni d. J. die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfbericht nebst Testat liegt dieser Vorlage in digitaler Form bei. a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz Das Jahresergebnis 2015 der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim beläuft sich auf einen Überschuss von 2.456,77 €. Mit dem Zwischenbericht zum 30.09.2015 wurde noch ein geringer Jahresverlust von rd. 1,9 TEUR prognostiziert. Zum tatsächlichen Geschäftsverlauf 2015: Die Ertragslage des Unternehmens zeigte sich in 2015 gegenüber dem Vorjahr durch witterungsbedingte höhere Verbräuche bei den Groß- wie Kleinabnehmern und durch 6 neue Anschlussnehmer positiver als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde. Das Jahresergebnis 2015 liegt bei einem Überschuss in Höhe von 2.456,77 EUR. Das Jahresergebnis konnte damit rd. 7 TEUR gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Dies vor allem, da die Verkaufserlöse aus der Wärmeabnahme rd. 50 TEUR über der des Vorjahres lagen. Aufwandsseitig schlugen Bestandsreduzierungen an Heizölbeständen in den Nahwärmeverbünden in Marmagen und Zingsheim und der Anlagenabgang einer defekten Fernwärmestation mit insgesamt rd. 18 TEUR und die Zuführung von 9 TEUR zu Instandhaltungsrückstellungen für die Reparatur von Hausübergabestationen, die zwischenzeitlich im 1. Quartal 2016 nachgeholt wurden, sowie ein gegenüber dem Vorjahr rd. 10 TEUR geringerer Ertrag für den Bezug von Hackschnitzeln aus den Freischneideaktionen von Wirtschaftswegen zu Buche. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 6 zusätzliche Anschlüsse in den Nahwärmeverbund Nettersheim aufgenommen, und zwar ein Anschluss in der Neustraße, ein Anschluss im Höhenweg, ein Anschluss im Hasenweg und 3 Anschlüsse im Straßenzug „Zur Klosterquelle“. 3 Insgesamt wird festgestellt, dass sich die Finanzlage in 2015 gegenüber dem Vorjahr vor allem durch witterungsbedingt gestiegene Umsatzerlöse und durch weitere Anschlussnehmer verbessert hat. b) Entwicklung der Kapitalrücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 132.932,30 EUR im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Kapitalrücklage zuzustimmen. Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 4.590,68 € wurde auf neue Rechnung ins Folgejahr vorgetragen. So soll nunmehr auch mit dem Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.456,77 EUR verfahren werden. Damit stellt sich die Kapitalrücklage wie folgt dar: Stand der Kapitalrücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 2009 – 2013 Verlustvortrag 2014 Gewinn 2015 15.283,24 € -4.590,68 € 2.456,77 € c) Gebührenbedarf Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 wurde eine Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde beschlossen. Diese wurde seither nicht mehr verändert. Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans wurde die Grundgebühr ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht. Die Gebührennachkalkulation auf der Basis der Ist-Werte 2015 hat im Bereich der Verbrauchsgebühren eine Unterdeckung von rd. 1 TEUR und im Bereich der Grund- und Bereitstellungsgebühren eine Überdeckung von rd. 100 EUR ergeben. Mit dem aktuellen Wirtschaftsplan 2016 wurden keine Gebührenanpassungen vorgenommen. An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich gearbeitet. Für die Folgejahre des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums wird durch wegfallende Erträge aus Sonderpostenauflösungen die Ertragssituation des Eigenbetriebes dann problematischer, wenn die Umsatzerlöse wieder auf das Niveau des Jahres 2014 zurückfallen. Vor diesem Hintergrund können weitere Gebührenanpassungen in Folgejahren nicht ausgeschlossen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister