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Beschlussvorlage (Prüfbericht 2015 EB Biowärme)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
941 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00

Inhalt der Datei

MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GEGRÜNDET 1913 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 MT - Ausfertigung vom 10. Juni 2016 ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1 B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................................ 2 C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................... 3 I. Rechtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 3 II. Wirtschaftliche Verhältnisse ................................................................................................ 3 1. Technische Grundlagen ............................................................................................... 3 2. Mehrjahresvergleich ..................................................................................................... 4 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 8 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......................................................................... 8 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................................. 8 2. Jahresabschluss ........................................................................................................... 8 3. Lagebericht ................................................................................................................... 8 II. Gesamtaussage des Abschlusses ...................................................................................... 9 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses....................................... 9 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung .......................................... 9 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ......................................................................... 9 F. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ................................................................. 10 I. Vermögenslage ................................................................................................................. 10 II. Finanzlage ......................................................................................................................... 13 III. Ertragslage ........................................................................................................................ 15 G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG .......................................................................................... 17 1. Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................... 17 2. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung ......................................................... 17 3. Wirtschaftsplan ........................................................................................................... 18 a) Erfolgsplan........................................................................................................... 19 b) Finanzplan ........................................................................................................... 20 ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -I- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Seite H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 21 I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ............................................................................ 21 II. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 22 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - II - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Abkürzungsverzeichnis AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz D&O Director’s-and-Officer’s-Versicherung EDV Elektronische Datenverarbeitung eG eingetragene Genossenschaft EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO Gemeindeordnung HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. kW Kilowatt MWh Megawattstunde NRW / NW Nordrhein-Westfalen NWN Nahwärmenetz PS Prüfungsstandard des IDW VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ZVK Zusatzversorgungskasse ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - III - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme A. Prüfungsauftrag 1. Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, (gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW) vom 17. Mai 2016 erteilte uns der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr Pracht, für den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim auf Grund des Vertrages vom 17. Mai / 01. Juni 2016 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme (im Folgenden „Eigenbetrieb“ genannt). 2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs unterliegen gemäß § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen einer jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 3. Gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 Abs. 2 GO NRW hat sich die Gemeindeprüfungsanstalt NRW eines Wirtschaftsprüfers bei der Durchführung der Abschlussprüfung bedient. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk richten sich daher an den Eigenbetrieb. 4. Im Rahmen der Abschlussprüfung sind gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen. 5. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 vereinbart. 6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 4 beigefügt sind. 7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -1- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes durch den Betriebsleiter (siehe Anlage 4) dar:  Die Energieversorgung Deutschlands hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Bezüglich der Wärmeversorgung lösen Wärmepumpen und Pellet-Heizungen fossile Heizungsanlagen ab und machen hierbei die Verbraucher unabhängiger von steigenden Ölund Gaspreisen. Die Kommunen spielen bei der Energiewende und damit dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland eine zentrale Rolle.  Der Nahwärmeverbund Nettersheim wurde in den vergangenen Jahren stetig erweitert, Planungen für eine weitere Ausdehnung im Bereich Rosenthalstraße in Nettersheim wurden veranlasst.  Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von € 2.456,77 erwirtschaftet, dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr von T€ 7. Ursache hierfür sind die um T€ 50 gestiegenen Erlöse aus der Wärmeabnahme. Aufwandsseitig schlugen Bestandsreduzierungen an Heizölbeständen und Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen zu Buche.  Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 41 erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt nur 2,4 %, bei Hinzurechnung der Sonderposten erhöht sich das wirtschaftliche Eigenkapital auf 34,7 %. Die Liquidität des Eigenbetriebs war im Berichtszeitraum durch Liquiditätskredite und Kassenbestandsverstärkungen stets sichergestellt.  Risiken sieht der Betriebsleiter insbesondere in möglichen Preisrückgängen für die herkömmlichen Energieträger und der daraus resultierenden Konkurrenz zur Biowärme. Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs für bestimmte Versorgungsgebiete und die hauptsächliche Abnahme durch die Gemeinde Nettersheim erscheinen diese Risiken überschaubar.  Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Investitionen von T€ 97,5 geplant, die nur mit T€ 30 durch Einzahlungen gedeckt sind, die verbleibende Summe soll über Kredite finanziert werden.  Für das Wirtschaftsjahr 2016 erwartet der Betriebsleiter einen Jahresüberschuss von T€ 1. Die mittelfristige Finanzplanung für die nächsten Jahre sieht ebenfalls ausgeglichene Jahresergebnisse vor. 9. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes sowie der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebes, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -2- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse I. Rechtliche Verhältnisse 10. Im Berichtsjahr waren folgende Satzungen gültig: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim - vom 16. Dezember 2014 Veröffentlichung am: 23. Dezember 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim In-Kraft-Treten: 24. Dezember 2014 Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 15. März 2005 zuletzt geändert am: 16. Dezember 2014 (5. Änderungssatzung) Veröffentlichung am: 23. Dezember 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim In-Kraft-Treten: 01. Januar 2015 Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) vom 15. März 2005 In-Kraft-Treten: 01. Januar 2005 11. Der Eigenbetrieb ist eine öffentliche Einrichtung, die nach § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt wird. 12. Zweck des Eigenbetriebs ist der Betrieb einer Fernwärmeversorgungsanlage auf dem Grundstück der Hauptschule Nettersheim zur Versorgung bestimmter Bereiche und Einrichtungen (Versorgungsgebiet) mit Fernwärme zum Zwecke der Beheizung von Räumen und der Erwärmung von Trink- und Brauchwasser. II. Wirtschaftliche Verhältnisse 1. Technische Grundlagen 13. Die Aufgabe der Fernwärmeversorgung erfüllt der Eigenbetrieb mit einer geleasten sowie zwei eigenen Heizungsanlagen. Das Fernwärmenetz steht teilweise im Eigentum des Eigenbetriebs und ist teilweise geleast. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -3- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 14. Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen folgende Investitionen / Erweiterungen vorgenommen:  Erweiterung Hackschnitzelkessel NWN Nettersheim,  Hausanschlüsse,  Hausstationen. 15. Darüber hinaus plant der Eigenbetrieb entsprechend der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 Investitionen in Höhe von T€ 293. 2. Mehrjahresvergleich 16. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild: 2015 Bilanzstatistische Kennzahlen Anlagevermögen - Investitionen - durchschnittlicher Abschreibungssatz - Altersstruktur des Anlagevermögens - Fristenkongruenz (langfristige Finanzierung) Kapitalstruktur - Eigenkapitalquote (einschließlich Sonderposten) - Fremdkapitalquote Finanzlage - Nettoumlaufvermögen - Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Ertragslage - Umsatzerlöse - Betriebsergebnis Weitere Grundlagen - Anzahl Kunden - gelieferte Wärmemenge 2014 2013 2012 T€ % % % 32 3,05 78,7 44,0 24 3,04 81,4 40,5 148 2,97 84,2 42,9 71 2,61 85,7 46,5 % % 34,7 65,3 37,2 62,8 37,6 62,4 40,8 59,2 T€ T€ -836 67 -847 -50 -838 +101 -740 -11 T€ T€ 364 -1 299 -7 327 -34 311 +22 Anzahl MWh 69 62 57 56 3.803,4 3.170,7 3.499,0 3.343,1 17. Die Altersstruktur des Anlagevermögens kann als Indikator für den Investitionsbedarf genutzt werden. Der Wert von 78,7 % zeigt, dass in den folgenden Jahren nur geringer Investitionsbedarf besteht. 18. Mit der Fristenkongruenz wird die Finanzierung des langfristig gebundenen Vermögens durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital ausgedrückt. Der „Goldenen Bilanzregel“ wird im Wirtschaftsjahr 2015 mit 44,0 % nicht entsprochen. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -4- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 19. Die Eigenkapitalquote beträgt 34,7 % und ist zufriedenstellend. 20. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt die während eines Jahres selbst erwirtschafteten Mittel an. Er beträgt T€ 67. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 21. Gegenstand der Prüfung ist gemäß § 316 HGB, § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte einzubeziehen. 22. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt der Betriebsleiter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. 23. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebes war nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. 24. Nach § 3 der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 GO NRW ist insbesondere festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. 25. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes erfolgte unter Zugrundelegung des IDW Prüfungsstandards „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720). Wir verweisen auf unsere Berichterstattung im Abschnitt G. und in der Anlage 6. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -5- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 26. Unsere Prüfung haben wir im Mai 2016 in den Räumen der Gemeindeverwaltung in Nettersheim durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen in Koblenz. 27. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit Datum vom 29. Mai 2015 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Er wurde am 23. Juni 2015 vom Rat der Gemeinde Nettersheim festgestellt. Die Offenlegung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. 28. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegen bei der Betriebsleitung. 29. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes verschafft. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den Geschäftsbereichen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben. Eine Aufbauprüfung erfolgte in den Bereichen:  Buchführungs- und Jahresabschlussprozess,  Absatz. 30. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirk- ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -6- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme samen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen des Eigenbetriebes in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. 31. Prüfungsschwerpunkte im Berichtsjahr waren die Bereiche Anlagevermögen, Umsatzerlöse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen. 32. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes haben wir u. a. Satzungen, Protokolle der Sitzungen des Betriebsausschusses bzw. des Rates sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen eingeholt. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen. 33. An der Inventur der Vorräte haben wir im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände nicht teilgenommen. 34. Nach Auskunft des Betriebsleiters lagen zum Bilanzstichtag keine Rechtsstreitigkeiten oder steuerliche Problemstellungen vor, so dass auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung und einer Steuerberaterbestätigung verzichtet wurde. 35. Von dem Betriebsleiter und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. 36. Der Betriebsleiter hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. Der Betriebsleiter hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. 37. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen beruhen auf Angaben des Eigenbetriebes und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -7- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 38. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für das Rechnungswesen sind insbesondere das Dritte Buch des HGB, die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Eigenbetrieb führt seine Finanzbuchhaltung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. 39. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 40. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 41. Das Rechnungswesen wird durch einen Wirtschaftsplan ergänzt. 2. Jahresabschluss 42. Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 des Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. 43. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 3. Lagebericht 44. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB und § 25 EigVO NRW). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. 45. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -8- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme II. Gesamtaussage des Abschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 46. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 47. Bei der Bewertung wurden die Vorschriften des HGB sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. 48. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. 49. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert. 50. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. 51. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 52. Weitere Einzelheiten zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang (Anlage 3) enthalten. 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 53. Für eine bestehende Kesselanlage als auch ein Wärmenetz besteht jeweils eine „sale and lease back“ Vereinbarung, die aus Gründen der Finanzierbarkeit der Anlagen abgeschlossen wurden. Die Verträge haben eine feste Vertragslaufzeit bis 2018 bzw. 2023 mit Mietverlängerungsoption jeweils um ein weiteres Jahr durch den Leasingnehmer. Sofern von der Mietverlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, beträgt der monatliche Leasingaufwand bis zum Ende der festen Vertragslaufzeit T€ 5, verbunden mit einer Abschlussrate von T€ 363 am Ende der Laufzeit. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 -9- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme F. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage I. Vermögenslage 54. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt. 55. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen Eigenkapital die vom Eigenbetrieb erhaltenen Investitionszuschüsse. 56. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten den Schuldendienst, Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde, die sonstigen Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. 57. Die Verbindlichkeiten werden gemäß ihren Fristigkeiten gruppiert ausgewiesen. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 10 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 31.12.2015 T€ % Vermögensstruktur Grundstücke und Gebäude Heizungsanlagen, Wärmenetz Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe Anlagevermögen Rechnungsabgrenzungsposten Langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an die Gemeinde Übrige Forderungen Liquide Mittel Kurzfristig gebundenes Vermögen Summe Vermögen Kapitalstruktur Stammkapital Rücklagen Verlustvortrag Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) Bilanzielles Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Wirtschaftliches Eigenkapital Kurzfristiges Fremdkapital Rückstellungen Kreditverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Übrige Verbindlichkeiten Summe Fremdkapital Summe Kapital 31.12.2014 T€ % +/T€ 209 1.037 7 1.253 134 1.387 13 53 26 9 102 203 1.590 13,1 65,2 0,4 78,7 8,5 87,2 0,8 3,3 1,6 0,6 6,5 12,8 100,0 210 1.052 7 1.269 156 1.425 31 58 18 16 1 124 1.549 13,6 67,9 0,4 81,9 10,1 92,0 2,0 3,7 1,2 1,0 0,1 8,0 100,0 -1 -15 ±0 -16 -22 -38 -18 -5 +8 -7 +101 +79 +41 25 15 -4 +2 38 513 551 1,6 0,9 0,2 0,1 2,4 32,3 34,7 25 15 0 -4 36 541 577 1,6 1,0 0,0 0,3 2,3 34,9 37,2 ±0 ±0 -4 +6 +2 -28 -26 22 900 1,4 56,6 13 852 0,9 55,0 +9 +48 13 54 50 1.039 1.590 0,8 3,4 3,1 65,3 100,0 11 48 48 972 1.549 0,7 3,1 3,1 62,8 100,0 +2 +6 +2 +67 +41 58. Beim Anlagevermögen stehen den Zugängen von T€ 32 Abschreibungen von T€ 48 gegenüber, so dass sich das Anlagevermögen per saldo zum 31. Dezember 2015 um T€ 16 vermindert hat. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 11 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 59. Die Investitionen des Berichtsjahres betreffen: T€ Hackschnitzelkessel NWN Nettersheim 6 Hausanschlüsse Hausstationen 2 20 10 32 60. Bei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine Mietsonderzahlung für einen geleasten Heizkessel und einen Teil des Wärmenetzes, die über die Laufzeit des Vertrages aufgelöst wird. 61. Der Rückgang der Vorräte ist auf einen geringeren Vorratsbestand an Heizöl zum Bilanzstichtag zurückzuführen. 62. Die Forderungen an die Gemeinde sind stichtagsbedingt um T€ 8 angestiegen. 63. Der Rückgang der übrigen Forderungen resultiert aus geringeren Forderungen aus der Umsatzsteuerabwicklung. 64. Beim Eigenkapital im engeren Sinne (Stammkapital, Rücklagen, Verlustvortrag und Überschuss) führte der Jahresüberschuss 2015 von T€ 2 zu einem Anstieg auf T€ 38. 65. Der Veranlagung von Hausanschlussbeiträgen von T€ 18 stehen planmäßige Auflösungen von T€ 46 gegenüber. Per saldo reduzierte sich der Sonderposten für Investitionszuschüsse um T€ 28. 66. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 34,7 % (Vorjahr: 37,2 %). Die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs ist ausreichend. 67. Die höheren Rückstellungen resultieren aus der Passivierung einer Instandhaltungsrückstellung. 68. Der Anstieg der Kreditverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Kontokorrentkredits bei der Kreissparkasse Euskirchen zurückzuführen. 69. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist ebenfalls stichtagsbedingt. 70. Bei den übrigen Verbindlichkeiten resultiert der Anstieg um T€ 2 u. a. aus höheren Umsatzsteuerverbindlichkeiten. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 12 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme II. Finanzlage 71. Die nachfolgende Kapitalflussrechnung haben wir nach dem Deutschen RechnungslegungsStandard Nr. 21 erstellt: 2015 T€ = = = = Jahresergebnis Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen Auflösung Sonderposten Investitionszuschüsse Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen (-) für Investitionen in das Anlagevermögen Erhaltene Zinsen (+) Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Zuschüssen Gezahlte Zinsen (-) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2014 T€ +2 -4 +48 +9 -46 +47 +2 -52 +44 +43 +10 ±0 +67 -32 +1 -31 +18 -1 +17 +53 -851 -798 -88 +2 -50 -24 +1 -23 +3 -3 ±0 -73 -778 -851 72. Der Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres entspricht dem Guthaben bei der VRBank Nordeifel eG (T€ 4), dem Girokonto (T€ 98) bei der Kreissparkasse Euskirchen, verrechnet mit dem Kassenkreditkonto (T€ 850) bei der Kreissparkasse Euskirchen. 73. Im Wirtschaftsjahr 2014 führten die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 67 sowie der Finanzierungstätigkeit von T€ 18 bei geringen Mittelabflüssen aus der Investitionstätigkeit von T€ 32 zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds um T€ 53. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 13 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 74. Die Liquidität des Eigenbetriebes stellt sich stichtagsbezogen wie folgt dar: 31.12.2015 T€ Kurzfristiges Vermögen Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen an Gemeinde Sonstige Vermögensgegenstände (ohne Rechnungsabgrenzungsposten) Liquide Mittel Summe kurzfristiges Vermögen Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten Kreditinstitute Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Sonstige Verbindlichkeiten (ohne Rechnungsabgrenzungsposten) Summe kurzfristige Schulden Unterdeckung 31.12.2014 T€ 13 53 26 31 58 18 9 102 203 16 1 124 900 13 22 54 50 1.039 836 852 11 13 48 47 971 847 75. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität ist die wertmäßige und zeitliche Übereinstimmung der Ein- und Auszahlungen maßgebend. 76. Zum Bilanzstichtag besteht eine Unterdeckung in Höhe von T€ 836. Die Liquidität verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 11. 77. Im Berichtsjahr konnte der Eigenbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 14 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme III. Ertragslage 78. In folgender Übersicht haben wir die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt: 2015 T€ Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Betriebsleistung Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstiger betrieblicher Aufwand Betriebsaufwand Betriebsergebnis vor Zinsen Zinserträge Zinsaufwendungen Finanzergebnis Betriebsergebnis Neutraler Ertrag Neutrale Aufwendungen Neutrales Ergebnis Jahresergebnis 364 51 415 229 19 48 120 416 -1 1 1 0 -1 4 1 +3 +2 2014 % 87,7 12,3 100,0 55,2 4,6 11,6 28,9 100,3 0,3 0,2 0,2 0,0 0,3 1,0 0,2 0,8 0,5 T€ 299 76 375 205 19 47 109 380 -5 1 3 -2 -7 4 1 +3 -4 % 79,7 20,3 100,0 54,7 5,1 12,5 29,1 101,4 1,4 0,3 0,8 0,5 1,9 1,1 0,3 0,8 1,1 +/T€ +65 -25 +40 +24 ±0 +1 +11 +36 +4 ±0 -2 +2 +6 ±0 ±0 ±0 +6 79. Das Wirtschaftsjahr 2015 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2 ab. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Ergebnisverbesserung von T€ 6. 80. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Erlöse aus Wärmeabgabe Erlöse aus Grundgebühr Erlöse aus Bereitstellungsgebühr Erlöse aus Anschlusskostenerstattungen ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 2015 T€ 247 88 11 18 364 2014 T€ 206 80 10 3 299 +/T€ +41 +8 +1 +15 +65 - 15 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 81. Der Anstieg der Erlöse aus Wärmeabgabe ist auf die witterungsbedingte Erhöhung der abgegebenen Mengen (3.803,38 MWh; Vorjahr: 3.170,7 MWh) bei unveränderten Abgabepreisen und um 2 € pro kW erhöhten Grundgebühren zurückzuführen. Der Erlösanstieg betraf in gleichem Maße die Großabnehmer wie die Kleinabnehmer. 82. Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Nachkalkulation erstellt. Für das Wirtschaftsjahr 2015 ergab sich eine Kostenunterdeckung von T€ 1. 83. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten (T€ 46; Vorjahr: T€ 52), aktivierte Eigenleistungen (T€ 1; Vorjahr: T€ 7) sowie Erträge aus der Abrechnung der Freischneidung von Wirtschaftswegen. 84. Bei den Materialaufwendungen führten insbesondere die höheren Energiekosten (T€ 207; Vorjahr: T€ 195) zu dem Anstieg der Aufwendungen. Ebenfalls angestiegen sind die Aufwendungen für die Unterhaltung der Anlagen (T€ 22; Vorjahr: T€ 10). 85. Die Personalaufwendungen resultieren aus der anteiligen Zuordnung zum Eigenbetrieb Biowärme von Angestellten und Beamten der Gemeinde Nettersheim. Bei einer leicht veränderten anteiligen Zuordnung blieben die Personalaufwendungen fast unverändert. 86. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Leasingkosten (T€ 89; Vorjahr: T€ 94), Aufwendungen für die Zuführung zu Sonderposten (T€ 18; Vorjahr: T€ 3) und Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 6; Vorjahr: T€ 6). 87. Das Finanzergebnis beträgt T€ 0. Aufwendungen von T€ 1 für Kreditverbindlichkeiten stehen Erträge von T€ 1 aus Guthabenkonten gegenüber. 88. Das Betriebsergebnis verbesserte sich um T€ 6, ist aber mit - T€ 1 immer noch negativ. 89. Bei neutralen Erträgen von T€ 4 und neutralen Aufwendungen von T€ 1 blieb das neutrale Ergebnis gegenüber dem Vorjahr unverändert. 90. Das Jahresergebnis ist mit T€ 2 positiv und hat sich um T€ 6 im Vergleich zum Vorjahr verbessert. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 16 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG 1. Grundsätzliche Feststellungen 91. Bei unserer Prüfung haben wir auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Dabei haben wir den zu § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG von IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) sinngemäß beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, das heißt mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. 92. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Dabei haben wir keine Besonderheiten festgestellt, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind. 2. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung 93. Zur weiteren Erläuterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Eigenbetrieb für das abgelaufene Wirtschaftsjahr in vereinfachter Form den Gebührenbedarf ermittelt und dem Gebührenaufkommen gegenübergestellt. Ausgangspunkt bildeten die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015. Bezugsgrundlage war die Wärmeabnahmemenge des Berichtsjahres von insgesamt 3.803,38 MWh sowie die Anschlussleistung von 2.904,50 kW. € Verbrauchsgebühr Gebührenbedarf Gebührenaufkommen Unterdeckung Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr Gebührenbedarf Gebührenaufkommen Überdeckung € / MWh 248.243,25 247.219,63 1.023,62 € 65,27 65,00 0,27 € / kW 98.414,47 98.536,54 -122,07 33,88 33,93 -0,05 94. Die Nachkalkulation ist diesem Prüfungsbericht als Anlage 7 beigefügt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 17 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 95. Bei der Nachkalkulation sind die gleichen Annahmen zu Grunde zu legen wie bei der Gebührenbedarfsberechnung. 96. Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 29. Juli 1990 dürfen in der Gebührenkalkulation die laufenden Auflösungserträge aus den passivierten Ertragszuschüssen der Haushalte nicht berücksichtigt werden. 97. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW steht es im Ermessen der politischen Entscheidungsträger, ob die Erträge aus der Auflösung der Empfangenen Ertragszuschüsse (Sonderposten für Investitionszuschüsse) als Deckungsbeitrag Berücksichtigung finden. Der Rat der Gemeinde hat sich für die Berücksichtigung dieser Erträge als Deckungsbeitrag entschieden. 98. Die Nachkalkulation führte zu einer Unterdeckung von € 1.023,62 bei der Verbrauchsgebühr und einer Überdeckung von € 122,07 bei der Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr. 3. Wirtschaftsplan 99. Der Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2015 wurde vom Rat der Gemeinde Nettersheim am 02. Dezember 2014 beschlossen. 100. Die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans wurde mit T€ 108 festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wurde auf T€ 1.200 festgesetzt. 101. Nachstehend werden die tatsächlichen Ergebnisse, wie sie sich im Berichtsjahr darstellen, den Ansätzen im Wirtschaftsplan gegenübergestellt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 18 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme a) Erfolgsplan 102. Der Erfolgsplan soll die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Die wesentlichen Abweichungen des Erfolgsplanes (Plan) von der Gewinn- und Verlustrechnung (Ist) sind der folgenden Gegenüberstellung zu entnehmen: Plan T€ Erträge Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Zinserträge Aufwendungen Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Zinsaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Jahresergebnis Ist T€ +/T€ 335 66 1 402 364 55 1 420 +29 -11 ±0 +18 218 19 50 4 110 401 +1 229 19 48 1 121 418 +2 +11 ±0 -2 -3 +11 +17 +1 103. Die Umsatzerlöse liegen im Wesentlichen aufgrund der witterungsbedingt höheren Wärmeabgabe über dem Planansatz. 104. Die Abweichung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen resultiert überwiegend aus den niedriger als geplanten Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten sowie den nicht planbaren periodenfremden Erträgen. 105. Die Materialaufwendungen liegen ebenfalls aufgrund des witterungsbedingt höheren Energieeinsatzes über dem Planansatz. 106. Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen gemäß § 15 Absatz 3 EigVO NRW lagen im Berichtsjahr nicht vor. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 19 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme b) Finanzplan 107. Der Vermögensplan soll alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenzugängen ergeben, enthalten. Der Finanzplan sieht Investitionen von T€ 108 vor, denen in Höhe von T€ 70 Darlehensaufnahmen und T€ 38 Zuwendungen gegenüberstehen. 108. Die Abweichungen der Planansätze von den tatsächlichen Investitionen sind der folgenden Gegenüberstellung zu entnehmen: Nahwärmenetz Rosenthalstraße Nahwärmenetz Holzcampus - Planungskosten Neuverlegung Hausanschlüsse Optimierung der Heizzentralen Wärmezähler Hausstationen Plan 2015 Ist 2015 T€ T€ 60 10 15 15 8 0 108 0 0 20 2 0 10 32 Nicht Über- und ausaußergeschöpfte planPlanmäßige ansätze Abweichung T€ T€ 60 0 10 0 0 5 13 0 8 0 0 10 91 15 -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 20 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 109. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 09. Juni 2016 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 21 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." II. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme der Gemeinde Nettersheim für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 - 22 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Anlagen Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2015 1 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 2 Anhang zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 3 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 5 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 6 Gebührennachkalkulation 2015 7 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 8 -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020043/215017891/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Bilanz zum 31. Dezember 2015 Aktivseite € A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 208.553,00 1.044.163,00 1.252.716,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II. 1. 2. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen die Gemeinde Sonstige Vermögensgegenstände III. Guthaben bei Kreditinstituten € € 1.252.716,00 31.12.2014 € 209.689,00 1.059.192,00 1.268.881,00 € A. I. II. III. IV. Eigenkapital Stammkapital Kapitalrücklage Verlustvortrag Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 12.805,90 53.385,58 26.424,84 8.710,59 88.521,01 30.704,00 58.539,33 17.959,37 16.455,03 92.953,73 88.521,01 102.154,27 203.481,18 203.481,18 521,39 124.179,12 133.606,68 156.100,35 1.589.803,86 1.549.160,47 C. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen D. 1. 2. 3. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Sonstige Verbindlichkeiten E. Rechnungsabrenzungsposten C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.000,00 15.283,24 -4.590,68 +2.456,77 38.149,33 900.000,00 12.408,38 53.632,58 49.874,91 1.015.915,87 € Passivseite 31.12.2014 € 38.149,33 25.000,00 15.283,24 0,00 -4.590,68 35.692,56 513.329,39 540.688,23 22.184,27 12.786,39 1.015.915,87 852.283,38 11.160,36 47.840,95 47.458,85 958.743,54 225,00 1.249,75 1.589.803,86 1.549.160,47 Anlage 1 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 2014 € 1. Umsatzerlöse 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge € € 363.932,43 299.038,35 499,90 7.407,45 54.840,04 72.426,55 419.272,37 378.872,35 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 207.469,64 21.755,98 194.823,06 229.225,62 9.680,53 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon für Aufzinsung: 13.701,15 4.638,98 14.627,60 18.340,13 (2.751,10) 4.850,26 (2.272,73) 48.549,77 47.395,87 121.357,32 110.465,55 1.162,28 1.362,29 505,04 2.982,45 (53,58) (44,03) +2.456,77 -4.590,68 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) Anlage 2 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 1 Anhang zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 I. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung III. Erläuterung zur Bilanz IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 2 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gemeinde Nettersheim betreibt den Eigenbetrieb Biowärme als gemeindliches Versorgungsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, welches nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung NW sowie der Betriebssatzung als Eigenbetrieb geführt wird. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der besonderen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) aufgestellt. Für die Gliederung des Jahresabschlusses finden gemäß § 22 und 23 EigVO die handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 21, 22 EigVO NW i.V.m. §§ 265 I 2, 266 ff. HGB). II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Das Anlagevermögen ist in einer Anlagenkartei einzeln nachgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB. Die Zusammensetzung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Anlagevermögens sind in dem aufgestellten Anlagenachweis dargestellt. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen sowie der Stand der Anlagen im Bau und weitere geplante Bauvorhaben Gemäß dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 werden Investitionen in Höhe von TEUR 97,5 geplant, die sich auf die Bereiche Planungskosten Nahwärmenetz Nettersheim Bereich Rosenthalstraße (TEUR 60), Neuverlegung von Hausanschlüssen (TEUR 15) sowie die Optimierung der Heizzentralen und Wärmezähler (TEUR 15) und Neuanschaffung Wärmezähler (TEUR 7,5) verteilen. Seit Inbetriebnahme des neuen Holzkessels in Nettersheim Anfang 2010 konnte der Fremdbezug von Wärmeträgern (Gas) im Nahwärmeverbund Nettersheim erheblich reduziert und die Leistungsfähigkeit der Heizungsanlage deutlich verbessert werden, so dass hierdurch auch der Weg für den Neuanschluss weiterer Haushalte und damit die Erweiterung des Nahwärmenetzes geebnet wurde. Im Bereich des Nahwärmenetzes Nettersheim sind im Berichtsjahr 6 Neuanschlüsse zu verzeichnen. Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 3 Ende 2014 wurden die Tanks in den Nahwärmeverbünden Marmagen und Zingsheim, aufgrund des gesunkenen Heizölpreises bis zum Fassungsvermögen gefüllt. Zum Ende des aktuellen Berichtsjahres 2015 ergibt die Inventur eine deutliche Verringerung der Heizölbestände. Für die Reduzierung der Heizölbestände, neben der Aktualisierung des Heizölwertes, ergeben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 15,3. Änderungen der Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen Die vorhandenen Anlagen sind derzeit nahezu ausgelastet. Für den Nahwärmeverbund Nettersheim ist der Anschluss weiterer Gebäude geplant. Inwiefern sich in Anbetracht künftiger weiterer Verbrauchernachfrage zusätzlicher Investitionsbedarf hinsichtlich des Versorgungsnetzes bzw. der Holzhackschnitzelanlagen in den Nahverbünden in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim ergeben werden, bleibt derzeit abzuwarten. Für den Bereich Rosenthalstraße in Nettersheim wurde unter Berücksichtigung der weiteren baulichen Entwicklung für die Erarbeitung eines Nahwärmekonzeptes ein Fachbüro beauftragt. Aus dem Ergebnis dieses Konzeptes kann sich neuer Investitionsbedarf für die Folgejahre ergeben. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen grundsätzlich neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die anteiligen Gemeinkosten. Von der Möglichkeit, Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Abschreibung der Sachanlagen wurde linear aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände berechnet. Die Zugänge des Berichtsjahres wurden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst. Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bilanziert. Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgt zum Nominalwert. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird grundsätzlich mit einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Bestehen bei den einzelnen Forderungsposten erhebliche Zweifel an der Einbringlichkeit, erfolgen zudem Einzelwertberichtigungen. Die Forderungen gegenüber der Gemeinde beinhalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Guthaben bei Kreditinstituten Die Bankguthaben sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Entwicklung des Eigenkapitals Vorjahr Zugang Euro Abgang Euro Geschäftsjahr Euro Euro Stammkapital 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 Kapitalrücklage 15.283,24 0,00 0,00 15.283,24 0,00 -4.590,68 0,00 -4.590,68 Jahresüberschuss-/ -fehlbetrag -4.590,68 2.456,77 4.590,68 2.456,77 Eigenkapital gesamt: 35.692,56 -2.133,91 4.590,68 38.149,33 Verlustvortrag Sonderposten Als Sonderposten werden erhaltene Zuschüsse ausgewiesen, deren Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer der hieraus finanzierten Anlagegüter erfolgt. Sonderposten f. Investitionszuschüsse Stand Einstellung Erträge aus der Auflösung Abgänge Stand 01.01.2015 2015 2015 2015 31.12.2015 Euro Euro 540.688,23 18.176,26 Euro 45.535,10 Euro Euro 0,00 513.329,39 Die Mietsonderzahlung (aRAP) für die Kesselanlage und das Wärmenetz wird bis einschließlich 09/2019 bzw. 09/2023 aufwandswirksam aufgelöst. Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 5 Die Laufzeit für den dazugehörigen Sonderposten endet hingegen bereits 10/2017 bzw. 02/2023. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens wird in 2015 an die Laufzeit der Mietsonderzahlung angepasst und entsprechend gestreckt. Der Auflösungsbetrag reduziert sich hierdurch gegenüber dem Vorjahr um 7.724,94 Euro auf insgesamt 45.535,10 Euro. Rückstellungen Die Voraussetzungen, unter denen Rückstellungen gebildet werden dürfen, ergeben sich aus § 249 HGB. Als Rückstellungen sind grundsätzlich alle Verbindlichkeiten auszuweisen, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt: Art der Rückstellung Auflösung 2015 Euro Verbrauch 2015 Euro Zuführung 2015 Euro 641,10 0,00 641,10 386,48 386,48 Archivierungsverpflichtung 1.545,29 0,00 296,00 335,50 1.584,79 Int. Abschlusskosten 2.500,00 0,00 2.500,00 3.000,00 3.000,00 Abrechnungsverpflichtung 1.100,00 0,00 1.100,00 600,00 600,00 Sachmängelhaftung 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 Prüfungs-u. Beratungskosten 6.000,00 0,00 6.000,00 6.000,00 6.000,00 Instandhaltung 0,00 0,00 0,00 9.000,00 9.000,00 Ausstehende Rechnungen 0,00 0,00 0,00 613,00 613,00 12.786,39 0,00 10.537,10 19.934,98 22.184,27 Urlaub Summe Stand zum 01.01.2015 Euro Stand zum 31.12.2015 Euro Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen notwendige, aber bis zum Bilanzstichtag unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen für die Hausstationen, die in den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Besicherung der Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte erfolgt nicht. 2015 Euro Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2014 Euro 900.000,00 852.283,38 900.000,00 852.283,38 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.408,38 11.160,36 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.408,38 11.160,36 Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde 53.632,58 47.840,95 - davon aus Lieferungen und Leistungen 53.632,58 47.840,95 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 53.632,58 47.840,95 Sonstige Verbindlichkeiten 49.874,91 47.458,85 34.263,65 28.725,34 12.489,00 12.489,00 3.122,26 6.244,51 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr - davon mit einer Restlaufzeit von einem bis 5 Jahren - davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre Rechnungsabgrenzungsposten Für Auszahlungen und Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, wurden aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 7 IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB (§ 23 Abs. 1 der EigVO NW) gegliedert. Die Umsatzerlöse betreffen allesamt Erlöse aus der Lieferung von Fernwärme. Statistische Daten: 2014 Verbrauchsgebühr 3.170,71 MWh 2015 206.096 € 3.803,38 MWh 247.220 € Grundgebühr bis 30 KW 566,50 kW 24.124 € 629,50 kW 27.812 € Grundgebühr von 31 bis 70 KW 225,00 kW 7.875 € 225,00 kW 8.325 € 1.180,00 kW 29.500 € 1.180,00 kW 31.860 € 870,00 kW 18.270 € 870,00 kW 20.010 € Grundgebühr von 71 bis 300 KW Grundgebühr über 300 KW Bereitstellungsgebühr 10.010 € 10.010 € Die Grundgebühr wurde ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2015 Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Über 300 kW Bis 31.12.2014 45,00 35,00 25,00 21,00 € € € € Ab 01.01.2015 47,00 37,00 27,00 23,00 € € € € Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 3.748,86. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 1.452,80. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 beträgt netto TEUR 6 und entfällt insgesamt auf Abschlussprüfungsleistungen. Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 8 V. Sonstige Angaben Der Betriebsausschuss setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Vorsitzender: Mayer Gerhard, (KFZ-Sachverständiger) Stellv. Vorsitzender: Pospig Dirk (Diplom-Physiker ) Ordentliche Mitglieder (Name, Vorname) Berufsbezeichnung Stellv. Mitglieder (Name, Vorname) Berufsbezeichnung Kurth Guido Industriemeister Reuter Karl Sachbearbeiter Schmitz Ralf Energieanlagenelektroniker Bannert Roland Rechtsanwalt Joepen Michael Diplom-Finanzwirt Schmidt Bruno Stukkateurmeister Schruff Gertrud Diplom-Sozialpädagogin Falkenberg Josef Dipl. Ing. Esser Elmar (SKB) KFZ-Meister Habicht Heinz Rentner Hess Markus (SKB) Zeitsoldat Cremer Marcel Dipl. Ing. Meyer Siegfried (SKB) Kraftfahrer Landesrechnungshofbediensteter Zingsheim FranzJosef Landwirtschaftsmeister Breitbach Werner Selbständig Müllenborn Albert Rentner Milz Michael Betriebswirt Esser Ralf (SKB) Vertriebsmitarbeiter Mauel Manfred (SKB) Rentner Poth Edwin Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhielten in 2015 Sitzungsgelder, Verdienstausfall und Fahrtkostenerstattungen in Höhe von EUR 476,34, auf den Eigenbetrieb Biowärme entfällt ein Anteil von EUR 158,78. Hierin nicht enthalten sind die Anteile an den monatlichen Entschädigungspauschalen für die Betriebsausschussmitglieder, die gleichzeitig gewählte Ratsvertreter sind. Diese Kosten werden über eine anteilige Kostenerstattung an den Ratskosten berücksichtigt und liegen in 2015 für den Eigenbetrieb Biowärme bei EUR 4.403,90. Betriebsleitung Wilfried Pracht Alfred Piehler (stv.) Der Eigenbetrieb beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Die Personalaufwendungen für die Angestellten, Arbeiter und Beamten, welche bei der Gemeinde beschäftigt sind, werden prozentual je nach Tätigkeitsumfang für den Eigenbetrieb berechnet. Von den Personalkosten entfallen insgesamt TEUR 2,3 auf den Betriebseiter und Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herrn Wilfried Pracht. Anlage 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Anlagennachweis zum 31. Dezember 2015 Stand 31.12.2014 € I. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Umbuchung Abgang € € € Stand 31.12.2015 € Stand 31.12.2014 € Abschreibung Zugang Abgang € € Stand 31.12.2015 € Restbuchwert Stand Stand 31.12.2015 31.12.2014 € € Kennzahlen  Abschrei-  Restbungssatz buchwert % % 256.537,24 0,00 0,00 0,00 256.537,24 46.848,24 1.136,00 0,00 47.984,24 208.553,00 209.689,00 0,44 81,30 1.303.117,03 1.559.654,27 32.384,77 32.384,77 0,00 0,00 0,00 0,00 1.335.501,80 1.592.039,04 243.925,03 290.773,27 47.413,77 48.549,77 0,00 0,00 291.338,80 339.323,04 1.044.163,00 1.252.716,00 1.059.192,00 1.268.881,00 3,55 3,05 78,19 78,69 Anlage zum Anhang LAGEBERICHT zum Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Biowärme der Gemeinde Nettersheim Gliederung: A. Wirtschaftbericht 1. Allgemeine Angaben 2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2015 3. Lage des Unternehmens B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Eigenbetriebes 1. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 2. Risikobericht 3. Prognosebericht C. Nachtragsbericht D. Feststellungen nach § 53 HGrG Anlage 4 2 A. Wirtschaftsbericht 1. Allgemeine Angaben Die Gemeinde Nettersheim betreibt seit dem 01.01.2005 den Eigenbetrieb Biowärme als gemeindliches Versorgungsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, welches nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung NW sowie der Betriebssatzung im Status des Eigenbetriebes geführt wird. Dieser Lagebericht wurde zum Jahresabschluss erstellt. Er basiert auf dem Stand der Finanzbuchhaltung und des daraus entwickelten Jahresabschlusses (Gewinn – und Verlustrechnung, Bilanz). 2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2015 Kommunen sind wichtige Treiber beim Ausbau Erneuerbarer Energien und können gleichzeitig in relevantem Umfang Profiteure sein, denn im Regelfall werden bisher importierte Energierohstoffe oder Endenergien durch heimische Energiequellen, Technologien und Dienstleistungen ersetzt. Außerdem findet eine Reihe von Wertschöpfungsschritten in den Kommunen selbst statt, die dort zu positiven regionalwirtschaftlichen Wirkungen führen. Zu dieser Erkenntnis kommt eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung und des Zentrums für Erneuerbare Energien der Universität Freiburg in ihrer Schriftenreihe vom September 2010. Die Energieversorgung Deutschlands hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Bezüglich der Wärmeversorgung lösen Wärmepumpen und Pellet-Heizungen fossile Heizungsanlagen ab und machen hierbei die Verbraucher unabhängiger von extrem schwankenden Öl- und Gaspreisen und der sich weiter verschärfenden Ressourcen-Knappheit. Die Energieversorgung in Deutschland wird zunehmend regenerativ und damit auch dezentraler. Erneuerbare Energien zählen zu den wichtigsten Wachstumsmotoren in Deutschland und haben sich zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise als stabilisierender Faktor bewiesen, da sie für Klimaschutz, Investitionen und Arbeitsplätze und eine zunehmende Unabhängigkeit von Energieimporten sorgen. Kommunen spielen bei der Energiewende und damit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland eine zentrale Rolle, da sie die Planungs- und Genehmigungsinstanz sind, regenerative Energien für kommunale Einrichtungen nutzen können, geeignete Flächen für Erneuerbare-Energien-Anlagen haben, über kommunale Stadtwerke oder Unternehmen Strom- und Wärmenetze betreiben können und zudem auch Vorbild für Bürger und Wirtschaft vor Ort darstellen. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Zwei Ereignisse dominierten in 2015 das politische Geschehen: die Krise in Griechenland und die dramatisch zunehmende Zuwanderung von Flüchtlingen. Die demografischen Herausforderungen und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen in einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt traten dadurch in den Hintergrund. Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft setzte sich auch im Jahr 2015 fort. Er wurde durch die gute Lage am deutschen Arbeitsmarkt und die darauf aufbauende Ausweitung des privaten Konsums getragen. Die Wirtschaftsentwicklung in 2015 wurde vor allem durch die Sonderfaktoren gestützt wie die Abwertung des Euro und die da- Anlage 4 3 mit erheblich verbesserte preisliche Wettbewerbsfähigkeit, die Aufstockung der Transferleistungen und Konsumausgaben der öffentlichen Haushalte, die Kaufkrafterhöhung der privaten Haushalte durch den starken Energiepreisverfall und das verbesserte Investitionsklima durch das rückläufige Zinsniveau. (Auszüge aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung und dem Jahresgutachten 2015/16 des Sachverständigenrates) Die vorstehende gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auch der starke Energiepreisverfall hat auf den Eigenbetrieb Biowärme nur bezogen auf den Aufwand für den eigenen Zukauf von fossilen Brennstoffen (Heizöl und Erdgas) in den verschiedenen Nahwärmenetzen Einfluss in 2015 gezeigt. Wettbewerbs- und Branchenentwicklung Auf die Energiepreise wirkt eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren: die Preisentwicklung auf den internationalen Rohstoffmärkten, die Entwicklung des Wechselkurses des Euro gegenüber dem Dollar, die Kostenentwicklung bei inländischen Produktionsfaktoren, staatliche Eingriffe und Auflagen und - nicht zuletzt - die jeweiligen Marktbedingungen. Hier haben sich in den letzten Jahren vor allem durch die Liberalisierung der Märkte im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Deutschland ist zur Deckung des Energiebedarfs in starkem Maße auf den Import von Primärenergieträgern angewiesen. Hierzulande gibt es lediglich bei Stein- und Braunkohlen größere inländische Vorkommen an Energierohstoffen. Deren Ausbeutung ist jedoch seit Jahren rückläufig. Dies gilt ebenso für die Nutzung der relativ geringfügigen Erdgas- und -ölfelder in Deutschland. Hierdurch hat die Bedeutung der heimischen erneuerbaren Energien in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Anders als in vielen vergleichbaren Ländern stagniert der Energieverbrauch in Deutschland seit Beginn der 90er Jahre trotz wirtschaftlichen Wachstums. Ursache der fortschreitenden Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch sind der technologische Fortschritt in der Energiewirtschaft, die sparsamere und rationellere Energienutzung und die Veränderung der Wirtschaftsstrukturen. Schwankungen des Energieverbrauchs waren in den vergangenen Jahren hauptsächlich auf den Einfluss der Witterungsbedingungen zurückzuführen: In einem kalten Winter erhöht sich der Heizwärmebedarf deutlich. Erneuerbare Wärme nutzt die Potenziale vor Ort und sorgt so für Wertschöpfungseffekte in der Region. Anstelle des Imports von Erdöl und Gas stammen die Rohstoffe nun aus dem örtlichen Forst, aus regional anfallenden Abfällen und Reststoffen oder aus den unendlichen Ressourcen von Erde und Sonne. Die Wärmewende schließt lokale Stoffkreisläufe und bringt die Energieerzeugung nah zum Verbraucher. Versorgungssicherheit und stabile Preise für Wärme liegen im besonderen Interesse von vielen Kommunen. Besonders um als Standort für Privatpersonen und Gewerbe attraktiv zu sein, setzen immer mehr Kommunen auf eine erneuerbare Wärmeversorgung. Denn die Bereitstellung von erneuerbarer Wärme unterliegt keinen so großen Unsicherheiten und Preisschwankungen wie der Öl- oder Gasmarkt. Und immer mehr Bürgerinnen und Bürger legen Wert auf eine klimaschonende Immobilie. Werden heimische Potenziale für die Energieversorgung genutzt, so wird gleichzeitig die lokale Wertschöpfung gestärkt. Ausgaben für Energieträger fließen nicht ins Ausland ab, Anlage 4 4 sondern bleiben in der Region. Allein im Jahr 2012 beläuft sich die kommunale Wertschöpfung aus erneuerbarer Wärme auf mehr als eine Milliarde Euro. Mehr als 21.000 neue Arbeitsplätze wurden geschaffen. Um den Wärmebedarf vor allem in großem Maßstab erneuerbar zu decken, müssen in Zukunft zunehmend die kommunalen Anstrengungen darauf gerichtet werden, mehrere Wärmeverbraucher über ein Wärmenetz zusammenzuschließen. Dieser „Quartiersansatz“ kann der Einstieg in die kommunale Wärmeplanung sein, bei der die Kommunen als Initiator und Mediator fungieren. Ein integrierter Quartiersansatz schafft win-win-Effekte für alle Akteure vor Ort: Er senkt sowohl die Sanierungskosten der Gebäudebesitzer als auch die Kosten für den Aufbau des Wärmenetzes – und letztendlich auch die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner. (Auszüge aus Fachbeiträgen der Agentur für Erneuerbare Energien) Für die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien ist Biomasse mit Abstand der wichtigste erneuerbare Energieträger. Der Bioenergieanteil an der erneuerbaren Wärme liegt bei über 87 %. Er beinhaltet die Wärmebereitstellung aus Festbrennstoffen (z.B. Holz), flüssigen Energieträgern (z.B. Pflanzenöl), gasförmigen Brennstoffen (z.B. Biogas aus Gülle und Energiepflanzen sowie Klär- und Deponiegas) und dem biogenen Anteil des Abfalls. Die Nutzung von Biomasse zur Energieversorgung gewinnt an Bedeutung. Nicht nur, weil sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet und fossile Energieträger ersetzt. Der Anbau nachwachsender Energiepflanzen treibt die Entwicklung ländlicher Räume voran und eröffnet neue Einkommensquellen für die Land- und Forstwirtschaft. Die Vorzüge des heimischen, nachwachsenden Energieträgers Holz zeigen sich vor allem in den Wintermonaten. Preiskonstanz und breite Verfügbarkeit sind deutliche Vorteile, von denen Betreiber profitieren können. Darüber hinaus sprechen aber auch Argumente wie Öko- und CO2-Bilanz, Primärenergieverbrauch oder hervorragendes Emissionsverhalten für den Wechsel von fossilen Energieträgern zu regenerativen Energieträgern. Kapazitätsauslastung Der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hat aus wirtschaftlichen Aspekten und vor dem Hintergrund der Anschlussmöglichkeit weiterer Verbrauchshaushalte sowie in Anbetracht der zwischenzeitlichen Erweiterungen der Nahwärmenetze die Versorgungsleitungen in den Jahren 2010 bis 2014 ausgedehnt, und unter Bezuschussung aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes bzw. Investitionsförderungsgesetzes im Jahr 2010 einen leistungsfähigen weiteren Holzkessel für das Nahwärmenetz in Nettersheim angeschafft. Der Nahwärmeverbund Nettersheim wurde in den vergangenen Jahren im Bereich Steinfelder Straße noch um die Begegnungsstätte Nettersheim, das Literaturhaus, um die Biologische Station, um das Anwesen Steinfelder Straße 9/9a und um das Privatanwesen Bahnhofstraße 23 erweitert, so dass die dortigen Anschlusskapazitäten mittlerweile erschöpft sind. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 6 zusätzliche Anschlüsse in den Nahwärmeverbund Nettersheim aufgenommen, und zwar ein Anschluss in der Neustraße, ein Anschluss im Höhenweg, ein Anschluss im Hasenweg und 3 Anschlüsse im Straßenzug „Zur Klosterquelle“. Anlage 4 5 Das Nahwärmenetz in Nettersheim ist in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt worden. In diesem Kontext können folgende Maßnahmen genannt werden:       Installation eines zweiten Holzhackschnitzelkessels in der Nahwärmezentrale Netzerweiterung im Bereich Schulstraße/Neustraße/Steinfelder Straße Netzerweiterung im Bereich Steinfelder Straße Einbau von Schiebern im Bereich Höhenweg bis Jugendgästehaus Einbau eines zweiten Wärmetauschers in der Nahwärmezentrale Netzerweiterung im Bereich Schulstraße mit Möglichkeit einer Ringleitung in Richtung Grabenweg. An den Nahwärmeverbund Marmagen sind das Grundschulgebäude sowie das Jugendhaus Marmagen angeschlossen. Eine Ausweitung des Nahwärmenetzes ist derzeit nicht geplant. An das Nahwärmenetz Zingsheim sind die Grundschule, die Turnhalle, der Kindergarten, das Feuerwehrgerätehaus, das Rathaus, die Forstverwaltung, der Dorfsaal sowie ein Privatanwesen angeschlossen. Eine Erweiterung ist derzeit nicht vorgesehen. Inwiefern sich in Anbetracht künftiger weiterer Verbrauchernachfrage zusätzlicher Investitionsbedarf hinsichtlich der Versorgungsnetze bzw. der Holzhackschnitzelanlagen in den Nahverbünden in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim ergeben werden, bleibt derzeit abzuwarten. Bereits im Sommer 2012 wurde über den Gemeinderat die Erarbeitung eines Nahwärmekonzeptes für den Bereich Rosenthalstraße in Nettersheim beschlossen. Mit Beschluss vom 23. Juni 2015 wurde zwischenzeitlich ein Fachplaner mit den erforderlichen Planungsleistungen zur Realisierung dieses Nahwärmenetzes beauftragt. Diese Fachplanung soll nunmehr die vorgesehene bauliche Entwicklung in diesem Bereich und die aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Erwerbs des Klosters in Nettersheim als Quartierszentrum für Integration und Begegnung berücksichtigen. Entwicklung des Eigenbetriebs Der Eigenbetrieb Biowärme versorgt als alternative Wärmeversorgungsquelle zahlreiche Gebäude der Gemeinde Nettersheim sowie rd. 50 Privathaushalte. Die Versorgung dieser Objekte erfolgt über die Verbrennung von Holzhackschnitzeln. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Hauptabnahmemenge an Energie überwiegend auf die eigenen Gebäude erstreckt, hat die gesamtwirtschaftliche wie auch die branchenspezifische Entwicklung geringeren Einfluss auf den Eigenbetrieb. Der Betriebsaufwand des Nahwärmeverbundes Nettersheim für fremde Energieträger (Gas) hatte sich seit der Installation eines weiteren leistungsstarken Holzkessels durch einen geringeren Zukauf in Vorjahren reduziert, so dass der Betrieb den massiven Preisschwankungen auf dem Energiesektor nur in geringem Maße ausgesetzt war. Seit der Installation des 2. Hackschnitzelkessels Anfang 2010 konnte der Gasverbrauch im Vergleich zu Vorjahren erheblich gesenkt werden. Aufgrund der Ausweitungen des Nahwärmenetzes in den Jahren 2012 und 2013 und den hierbei durchgeführten Neuanschlüssen und in Anbetracht der extremen Winterperiode kam es hinsichtlich der Spitzenlastzeiten im Jahr 2013 wieder zu einem Anstieg des Gasverbrauches. In den Jahren 2014 und 2015 konnte der Gasbezug wieder erheblich reduziert werden. Anlage 4 6 Das Jahresergebnis 2015 liegt bei einem Überschuss in Höhe von 2.456,77 EUR. Das Jahresergebnis konnte damit rd. 7 TEUR gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. Dies vor allem, da die Verkaufserlöse aus der Wärmeabnahme rd. 50 TEUR über der des Vorjahres lagen. Aufwandsseitig schlugen Bestandsreduzierungen an Heizölbeständen in den Nahwärmeverbünden in Marmagen und Zingsheim und der Anlagenabgang einer defekten Fernwärmestation mit insgesamt rd. 18 TEUR und die Zuführung von 9 TEUR zu Instandhaltungsrückstellungen für die Reparatur von Hausübergabestationen, die zwischenzeitlich im 1. Quartal 2016 nachgeholt wurden, sowie ein gegenüber dem Vorjahr rd. 10 TEUR geringerer Ertrag für den Bezug von Hackschnitzeln aus den Freischneideaktionen von Wirtschaftswegen zu Buche. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 wurde eine Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde beschlossen. Diese wurde seither nicht mehr verändert. Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans wurde die Grundgebühr ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2015 Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Über 300 kW Alt Neu 45,00 35,00 25,00 21,00 47,00 37,00 27,00 23,00 Mit dem aktuellen Wirtschaftsplan 2016 wurden keine Gebührenanpassungen vorgenommen. Lage des Unternehmens Vermögenslage: Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.549 auf TEUR 1.590 erhöht. Im Bereich des Anlagevermögens hat es im Wirtschaftsjahr 2015 neben den neuen Hausanschlüssen keine wesentlichen Veränderungen gegeben. Der Restbuchwert des Anlagevermögens zum 31.12.2015 beträgt TEUR 1.253 (Vorjahr TEUR 1.269). Die Abschreibungen des Jahres 2015 lagen bei TEUR 48,6 (Vorjahr TEUR 47,4). Die Finanzierung der Zugänge zum Anlagevermögen erfolgte im Bereich der Hausanschlüsse durch die Kostenerstattung der Tarifabnehmer. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist von 81,9 % im Vorjahr auf rd. 78,8 % gefallen. In 2015 bestehen Forderungen gegenüber der Gemeinde in Höhe von rd. TEUR 26,4. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen bei TEUR 53,4. Anlage 4 7 Finanzlage: Um die Liquidität des Eigenbetriebes Biowärme während des gesamten Berichtsjahres sicherzustellen, wurde auf Liquiditätskredite auf dem Kapitalmarkt zurückgegriffen, deren Zinskonditionen sich nach wie vor in einem andauernden Zinstief befanden. Zudem wurde kurzzeitig in Form einer internen Kassenbestandsverstärkung auf liquide Mittel des Eigenbetriebes Abwasser zurückgegriffen, die zu gleichen Konditionen wie die Kassenkredite vom Kapitalmarkt verzinst wurden. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der Zahlungsfrist beglichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmt. Kapitalstruktur: Zum 31.12.2015 ergibt sich ein Überschuss von rd. TEUR 2,5 gegenüber einem Fehlbetrag von TEUR 4,6 im Vorjahr. Insgesamt wird das Eigenkapital durch den Jahresüberschuss 2015 leicht verbessert, und zwar auf einen Bestand von rd. TEUR 38,2. Die Eigenkapitalquote lag im Vorjahr bei ca. 2,3 % und bewegt sich jetzt bei 2,4 %. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beträgt 32,3 % der Bilanzsumme. Dieser Sonderposten wird je nach Art der Zuschüsse über einen Zeitraum von 15 bis 25 Jahren aufgelöst. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens ergibt sich eine Eigenkapitalquote II von 34,7 %. Die Eigenkapitalquote II hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,5 %-Punkte verschlechtert. Die Fremdkapitalquote (ohne Rückstellungen) beträgt rd. 63,9 % (VJ 62 %). Der leichte Anstieg dieser Quote hängt im Wesentlichen mit der Inanspruchnahme eines höheren Kassenkredits zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag rd. 0,8 % (Vorjahr 0,7 %) der Bilanzsumme und werden regelmäßig innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen beglichen. Die Liquidität war im Berichtszeitraum stets sichergestellt. Ertragslage: Sofern im Geschäftsjahr wesentliche Abweichungen zu den Wirtschaftsplanungen zu verzeichnen waren, sind diese in den nachfolgenden Erläuterungen einzeln beschrieben. Anlage 4 8 Gewinn – und Verlustrechnung Im Vergleich mit dem Jahresergebnis 2014 und dem Wirtschaftsplan 2015 ergibt sich nach Jahresabschluss 2015 folgendes Bild: Ist 2014 Plan 2015 Ist 2015 Plan 2015 ./. Ist 2015 299 335 364 29 aktivierte Eigenleistungen 7 1 0 -1 Sonstige betriebliche Erträge 72 65 55 -10 Zinsen u.ä. Erträge 2 1 1 0 Erträge 380 402 420 18 Materialaufwand 208 218 238 20 Personalaufwand 19 19 18 -1 Abschreibungen 47 50 49 -1 Sonstige betriebliche Aufwendungen 108 110 111 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3 4 1 -3 385 401 417 16 -5 1 3 2 Umsatzerlöse Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ( Erträge ./. Aufwendungen ) Gewinn/Verlust Erlöse aus der Energieabgabe an Groß – und Tarifkunden aktivierte Personalaufwendungen im Zusammenhang mit durchgeführten Investitionsmaßnahmen Auflösung Sonderposten mit Rücklagenanteil (Zuschüsse) und sonstige Erträge Erträge im Zuge des Mahn- und Vollstreckungswesens des Eigenbetriebes Bezug von Hackschnitzeln, Strom und Gas; Einkauf von Wärmestationen Tatsächlich aufwandsbezogen abgerechnete personelle Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen des eingesetzten gemeindlichen Personals für den Eigenbetrieb Abschreibungen auf Sachanlagen. Abschreibungen sind in 2007 an die Nutzungsdauer angepasst worden (Spänebunker Nettersheim) Leasingraten, Prüfkosten, Versicherungsaufwendungen, Instandhaltungen u.dgl. Es handelt sich hier um den Zinsaufwand im Rahmen der Inanspruchnahme von Kassenkrediten des Eigenbetriebes zur unterjährigen Liquiditätssicherung. Insgesamt wird festgestellt, dass sich die Ertragslage in 2015 gegenüber dem Vorjahr vor allem durch witterungsbedingt gestiegene Umsatzerlöse und durch weitere Anschlussnehmer verbessert hat. Anlage 4 9 B. 1. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Eigenbetriebes Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Die Ertragslage des Unternehmens zeigte sich in 2015 gegenüber dem Vorjahr durch witterungsbedingte höhere Verbräuche bei den Groß- wie Kleinabnehmern und durch 6 neue Anschlussnehmer positiver als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde. In den Jahren 2010 bis 2012 wurde teilweise bezuschusst über Mittel aus dem Konjunkturpaket II eine Erweiterung des Nahwärmenetzes in Nettersheim vorgenommen. Ferner wurden in 2013 weitere Investitionen betreffend die Neuverlegung von Hausanschlüssen, die Optimierung der Heizzentralen in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim und die Beschaffung neuer Wärmezähler durchgeführt. Zudem wurde mit der Erweiterung des Nahwärmenetzes im Bereich Grabenweg/Höhenweg/Schulstraße in Nettersheim begonnen. Durch Betriebsoptimierungen und den Anschluss weiterer Verbrauchshaushalte konnte die Lage des Eigenbetriebes gestärkt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Aussagen im Prognosebericht verwiesen. Die Gebührennachkalkulation auf Basis der Ist-Werte 2015 hat eine geringfügige Unterdeckung in Höhe von rd. 900 EUR ergeben, die sich aus einer Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr in Höhe vom rd. 1 TEUR und einer Überdeckung bei der Grund- und Bereitstellungsgebühr von rd. 100 EUR zusammensetzt. 2. Risikobericht Der Eigenbetrieb verfolgt eine konservative Risikopolitik und verfügt entsprechend seiner Größe über ein gut funktionierendes Risikomanagementsystem. Im Februar 2014 wurde unter Federführung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW ein Workshop zur Erarbeitung einer neuen Dokumentation des Risikomanagementsystems der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim durchgeführt. Die entsprechende Auswertung hat ergeben, dass im Eigenbetrieb Biowärme keine wesentlichen Risiken identifiziert wurden, die über dem derzeit gelebten Risikomanagementsystem einem besonderen Steuerungssystem zugeführt werden müssten, was im Wesentlichen auf die Fachkompetenz und das Engagement der beteiligten Mitarbeiter zurückzuführen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die geringe Anzahl der beteiligten Mitarbeiter es nur zu geringen Schnittstellenverlusten kommt. Allerdings würden sich Ausfälle der verantwortlichen Mitarbeiter umso stärker auf den Unternehmenserfolg auswirken. Zu den im Eigenbetrieb bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Eigenbetrieb verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zur Absicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird in regelmäßigen Abständen eine Gebührenbedarfsberechnung erstellt, um auf aktuelle Änderungen im Bereich der Kostenstruktur zu reagieren. Anlage 4 10 Es besteht das allgemeine Risiko, dass der Preis für die herkömmlichen Energieträger wie Gas und Heizöl unterhalb der Preise für den alternativen Energieträger Holz sinkt und somit ein Anschluss an die Biowärmeversorgung unattraktiv für die Tarifabnehmer wird. Allerdings besteht für das Versorgungsgebiet G 14 in Nettersheim gemäß Satzung Anschluss- und Benutzungszwang. Mehrjährige Gebührenvergleiche zeigen zudem auf, das die Gebühr für die alternative, heimisch nachwachsende Wärmequelle Holz gegenüber den herkömmlichen fossilen Energieträgern zunehmend an Verlässlichkeit und damit an Attraktivität gewonnen hat. Ferner sei darauf hingewiesen, dass derzeit Hauptabnehmer die Gemeinde mit ihren gemeindlichen Gebäuden ist, so dass die Marktentwicklung auf den Eigenbetrieb Biowärme wenig Einfluss hat. Bestandsgefährdende Risiken in Form von Zahlungsunfähigkeit bestehen derzeit nicht. Der Eigenbetrieb kann in Form zur Verfügung stehender Fremdmittel seitens der Hausbanken des Eigenbetriebs auf liquide Mittel zurückgreifen. Im Jahr 2015 konnten durch den Anschluss weiterer Verbrauchshaushalte und durch witterungsbedingt gestiegene Wärmeverbrauchsmengen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Hierdurch kann die Eigenkapitalsituation des Eigenbetriebes stabilisiert werden. Weiterhin muss der Betrieb das Betriebsrisiko durch weitere Kostensenkungsbemühungen bei den Fremdbrennstoffen sowie der Gewinnung weiterer Tarifabnehmer begegnen. Diese Maßnahmen werden auch weiterhin konsequent verfolgt. Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2012 und der auf dieser Grundlage erfolgten Gebührenkalkulation wurde eine moderate Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde ab 01.01.2012 beschlossen. In 2013 und 2014 wurden keine weiteren Gebührenanpassungen vorgenommen. Mit dem Wirtschaftsplan 2015 wurde eine Anpassung der Grundgebühr ab 01.01.2015 vorgenommen. Die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der aktuellen Plandaten ergab keinen Bedarf für Gebührenänderungen. Von Seiten der Gemeinde besteht gemäß § 10 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung ohnehin die gesetzliche Verpflichtung, erforderlichenfalls dem Eigenbetrieb Eigenmittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung zu stellen, um die Eigenkapitalsituation der Biowärme positiver zu gestalten. 3. Prognosebericht Trotz derzeit anhaltender niedriger Energiepreise für fossile Brennstoffe wird weiterhin davon ausgegangen, dass sich die Wärmelieferungsgebühr im Vergleich hierzu langfristig betrachtet wirtschaftlicher darstellt und in den kommenden Jahren mit weiteren Nachfragezuwächsen zu rechnen ist. Zudem werden im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes auch die Anlagen der Biowärme Nettersheim in die Überlegungen mit einbezogen. Obwohl die Wärmeerzeugung über den nachwachsenden Rohstoff Holz aus ökologischer Sicht bereits eine sehr weitreichende Lösung zur Einsparung von CO2-Emissionen ist, werden weitere Optimierungsmöglichkeiten überprüft. Auch in Zusammenhang mit dem Quartierskonzept zum Kloster Nettersheim und den geplanten baulichen Entwicklungen in der Rosenthalstraße in Nettersheim werden weitere Entwicklungsmöglichkeiten für den Eigenbetrieb gesehen. Die Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2016 sind ebenfalls hierauf ausgerichtet. So hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.09.2012 beschlossen, für den Bereich Nettersheim, Rosenthalstraße ein Nahwärmekonzept zu Anlage 4 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 5 1 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 1. Zur Regelung der Geschäftsordnung dient vor allem die Satzung des Eigenbetriebes, in der u. a. die Geschäftsführung und die Vertretung des Eigenbetriebes durch den Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim nebst Stellvertretung geregelt sind. 2. Die Gemeinde hat ferner durch Beschluss des Rates vom 29. Januar 2008 eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Diese regelt die Geschäftsführung und den Ablauf der Rats- und Ausschusssitzungen. 3. Die Einbindung des Betriebsausschusse und des Rates in die Entscheidungsprozesse ist durch die Betriebssatzungen und die gesetzlichen Regelungen festgelegt. Die Zuständigkeitsregelungen zwischen Betriebsleiter, Betriebsausschuss und dem Rat der Gemeinde entsprechen den Erfordernissen des Eigenbetriebes. Andererseits ist gewährleistet, dass Geschäfte von besonderer Bedeutung durch den Betriebsausschuss oder den Rat entschieden bzw. beraten werden. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? 4. Die für den Eigenbetrieb zuständigen Gremien haben im Berichtsjahr wie folgt getagt: Ausschuss Sitzungen Werksausschuss / Betriebsausschuss 09. Juni 2015 01. Dezember 2015 Haupt- und Finanzausschuss 17. März 2015 16. Juni 2015 01. September 2015 08. Dezember 2015 ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 1 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Gemeinderat 24. März 2015 23. Juni 2015 08. September 2015 01. Oktober 2015 15. Dezember 2015 5. Gegenstand der Sitzungen waren unter anderem die Entlastungserteilungen für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2013, die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie die jeweiligen Lageberichte, die Zwischenberichte für das Jahr 2015 und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 und die Gebührenbedarfsberechnungen, Auftragsvergaben und geplante Maßnahmen, Sachstandsberichte der Eigenbetriebe und der Erlass von Gebührenforderungen. Die hierzu angefertigten Sitzungsprotokolle haben uns vorgelegen. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 6. Der Betriebsleiter, Herr Pracht, ist als Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim in keinen Aufsichtsräten und Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses / Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 7. Die anteilige Vergütung der Betriebsleitung sowie die Vergütung der Mitglieder des Betriebsausschusses werden im Anhang angegeben. 8. Die Vergütung des Betriebsleiters enthält keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten / Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 9. Es bestehen keine schriftlich festgelegten Stellenbeschreibungen und Arbeitsanweisungen. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes ist dies nicht erforderlich. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 2 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 10. Die Organisation des Eigenbetriebes ist zweckmäßig. Die kaufmännische Verwaltung ist dem Fachbereich Finanzen der Gemeindeverwaltung Nettersheim zugeordnet. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? 11. Anhaltspunkte hierfür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? 12. Die Gemeindeverwaltung Nettersheim hat bereits im Jahr 2007 im Rahmen einer Dienstanweisung in Ergänzung zu den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert. Eine eigene Dienstanweisung für den Eigenbetrieb besteht nicht. Da der Eigenbetrieb integraler Bestandteil der Gemeindeverwaltung ist, ist dies nach unserer Beurteilung auch nicht erforderlich. 13. Im Übrigen werden im Rahmen der Auftragsvergaben die einschlägigen Vergabestimmungen (VOB / VOL / VOF) beachtet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine von dieser Vorgabe abweichende Handhabung festgestellt. 14. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter, Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? 15. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter, Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor. 16. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese Vorgaben nicht eingehalten wurden. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)? 17. Die Vertragsdokumentation entspricht der Größe des Eigenbetriebs und ist ordnungsgemäß. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? 18. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftspläne werden rechtzeitig aufgestellt und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Der Wirtschaftsplan 2015 wurde am 02. Dezember 2014 im Betriebsausschuss vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen. Die gesetzlichen Vorgaben zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 18 EigVO NRW wurden eingehalten. 19. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 20. Zwischenberichte über die Planerfüllung werden grundsätzlich jeweils am 30. Juni eines Jahres vorgelegt und werden künftig auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung und der neuen Betriebssatzung quartalsweise erstellt. Zum Ende des Wirtschaftsjahres im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden mögliche Planabweichungen erörtert und beschlossen. 21. Die nach Fertigstellung des Jahresabschluss 2015 erfolgte Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 bei der Verbrauchsgebühr eine geringe Gebührenunterdeckung von rd. T€ 1 und bei der Grund- und Bereitstellungsgebühr eine Gebührenüberdeckung von rd. € 100, über die im Lagebericht berichtet wurde. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 22. Das im Berichtsjahr angetroffene Rechnungswesen entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 4 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme 23. Eine Kostenrechnung wird aufgrund der Betriebsgröße nicht geführt, die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Ansätze im Wirtschaftsplan. Im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplanes werden jährliche Gebührenbedarfsberechnungen aufgestellt und vom Rat der Gemeinde beschlossen. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 24. Der Stand der Bankkonten wird regelmäßig durch die kaufmännische Mitarbeiterin überwacht. Geldanlagen und Kreditaufnahmen werden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsströme aufeinander abgestimmt. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? 25. Ein zentrales Cash-Management ist nicht eingerichtet. Im Rahmen der Liquiditätskontrolle wird jedoch die Liquidität im Verbund mit den Eigenbetrieben Gemeindewasserwerk, Abwasser und der Gemeinde überwacht. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? 26. Die Leistungsentgelte werden zeitnah in Rechnung gestellt. Das Mahnwesen gewährleistet nach unseren Feststellungen die zeitnahe und effektive Einziehung von ausstehenden Forderungen. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens / Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens- / Konzernbereiche? 27. Das Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau. Eine monatliche Auswertung der betrieblichen Daten zur Verbesserung der Unternehmenssteuerung ist weiter angestrebt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 5 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und / oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? 28. Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts- / Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? 29. Der Betriebsleiter hat geeignete Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems ergriffen. Im Frühjahr 2014 wurde im Rahmen eines Workshops über die Kommunalagentur NRW die Dokumentation eines Risikomanagementsystems für die drei Eigenbetriebe der Gemeinde überarbeitet, welche nunmehr einer kontinuierlichen Fortschreibung unterliegt. 30. Das Risikofrüherkennungssystem ist geeignet, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 31. Die Maßnahmen reichen grundsätzlich für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, d. h. für die Wärmeversorgung der versorgten Wärmeabnehmer aus. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 32. Es wird auf die Antwort unter 4 a) verwiesen. Bisher hat die Verwaltung in einer Übersicht Risikofelder und branchenspezifische Risiken zusammengestellt und diesen die von der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen gegenübergestellt. Im Übrigen erfolgt eine Dokumentation über Protokolle der jeweiligen Gremiensitzungen. 33. Eine Dokumentation über das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem liegt nunmehr vor. Die Einzelrisiken werden prozessbezogen definiert und mit ihren Auswirkungen bewertet, und den Verantwortlichkeiten, den bereits vorhandenen Maßnahmen und den Zielmaßnahmen gegenübergestellt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 6 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? 34. Aufgrund der gleich bleibenden, d. h. im Zeitablauf unveränderten Geschäftstätigkeit unterliegen die Frühwarnsignale grundsätzlich keinen wesentlichen Veränderungen. Soweit Änderungen der betrieblichen Abläufe eintreten, werden diese in Arbeitsbesprechungen behandelt und geeignete Maßnahmen ergriffen. 35. Das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem soll auskunftsgemäß kontinuierlich fortgeschrieben werden. Auf die Ausführungen unter 4 a) und c) wird verwiesen. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 36. Die Darstellung und Beantwortung der einzelnen Fragen dieses Fragenkreises entfällt, da keine entsprechenden Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate eingesetzt werden. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens / Konzerns entsprechende Interne Revision / Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 37. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes besteht keine interne Revision als eigenständige Stelle. Der Betriebsleiter kontrolliert das gesamte laufende Geschäft. Neben der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer findet eine Revision durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW statt. 38. Die Überwachung der Liquidität und der Kreditgeschäfte erfolgt durch die Finanzbuchhaltung. Eine funktionale Trennung in Anweisung und Vollzug ist gewährleistet. Revisionsberichte, insbesondere zu den Maßnahmen zur Korruptionsprävention, liegen mangels einer eigenständig institutionalisierten internen Revisionsstelle und der geringen Betriebsgröße nicht vor. 39. Auf die weitere Darstellung und Beantwortung dieses Fragenkreises wird verzichtet. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 7 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? 40. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die zuständigen Überwachungsorgane über Maßnahmen nicht unterrichtet wurden. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 41. Derartige Kreditgewährungen sind nicht erfolgt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 42. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? 43. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 44. Aufgrund der regelmäßigen Vergaben nach VOB erfolgt in der Regel vor Durchführung der Maßnahme zwingend eine angemessene Planung. Die Finanzierbarkeit der Investitionen ist durch die Aufnahme in den Vermögenplan des Wirtschaftsplanes gesichert. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 8 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 45. Investitionen erfolgen nach einem streng reglementierten Vergabeverfahren. Hierbei ist stets das Einholen von mehreren Angeboten erforderlich. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? 46. Die im Berichtsjahr durchgeführten Investitionen, insbesondere Baumaßnahmen, werden regelmäßig überwacht. Die zuständigen Ausschüsse werden hierüber unterrichtet. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 47. Im Berichtsjahr haben sich nach unseren Feststellungen keine wesentlichen Überschreitungen ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 48. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Leasingverträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 49. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 50. Kleinere Aufträge werden freihändig vergeben. Es werden nach Angaben des Betriebsleiters mehrere Angebote eingeholt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 9 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 51. Die Überwachungsorgane werden zeitnah und regelmäßig unterrichtet. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens- / Konzernbereiche? 52. Die Berichterstattung stand, soweit sie sich auf die Rechnungslegung bezog, mit der wirtschaftlichen Lage im Einklang. Sie vermittelte einen zutreffenden Einblick in die Lage des Eigenbetriebes. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 53. Die Überwachungsorgane wurden zeitnah unterrichtet. 54. Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine ungewöhnlichen, risikoreichen oder nicht ordnungsgemäß abgewickelten Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen feststellen. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts- / Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 55. Es wurden Fragen zum allgemeinen Geschäftsverlauf, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den wesentlichen Investitionen und Investitionsvorhaben gestellt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 56. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine derartigen Anhaltspunkte festgestellt. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 10 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? 57. Eine derartige Versicherung wurde nicht abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? 58. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Interessenkonflikte bekannt geworden. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 59. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 60. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? 61. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? 62. Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital von rd. 2,4 % und Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung von Anlagevermögen von rd. 32,3 % der Bilanzsumme aus. Wesentliche Investitionen werden überwiegend aus Fördermitteln finanziert, denen bilanziell ein passivischer Ausgleichsposten (Sonderposten) gegenübersteht. Darüber hinaus werden die Investitionen durch die Aufnahme von kurzfristigen Krediten finanziert. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 11 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 63. Die Gemeinde Nettersheim sowie die Eigenbetriebe Abwasser, Gemeindewasserwerk und Biowärme Nettersheim als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit können sich über zinsgünstige Kommunaldarlehen und Kassenkredite, sowie über Zuschüsse für Investitionen finanzieren. Anzeichen dafür, dass die Finanzlage im Verbund als nicht gesichert angesehen werden kann, haben sich nicht ergeben. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz- / Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 64. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2015 keine Finanz- / Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? 65. Die Eigenkapitalausstattung ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 im Verhältnis zur Bilanzsumme mit 2,4 % auf sehr niedrigem Niveau. Die erweiterte Eigenkapitalquote II, d. h. einschließlich des Sonderpostens beträgt 34,7 %. Die Finanzierung des Eigenbetriebs erfolgt durch Finanzmittel der Gemeinde sowie durch kreditgebende Banken. Im Rahmen der Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte für Finanzierungsprobleme festgestellt. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 66. Gewinne bzw. Verluste werden im Rahmen des Ergebnisvortrages auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungen werden nicht getätigt. Fragenkreis 14: Rentabilität / Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens / Konzerns nach Segmenten / Konzernunternehmen zusammen? 67. Der Eigenbetrieb ist nur im Bereich der Biowärme tätig. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 12 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 68. Das Jahresergebnis 2015 ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 69. Im Zusammenhang mit den Leistungsbeziehungen zur Gemeinde und zu den anderen Eigenbetrieben der Gemeinde haben sich im Rahmen der Prüfung keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. 70. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden mit den Selbstkosten an die Eigenbetriebe weiterbelastet. Sofern interne Darlehen gewährt werden, werden diese mit den marktüblichen Zinssätzen verzinst. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 71. Die Frage entfällt, da keine Konzessionsabgabe zu leisten ist. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 72. Verlustbringende einzelne Geschäfte waren im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? 73. Auf die Ausführungen unter 16 b) wird verwiesen. ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 13 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Biowärme Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 74. Das Jahresergebnis 2015 liegt bei einem Überschuss in Höhe von € 2.456,77. Ursache hierfür sind witterungsbedingt auskömmliche Umsatzerlöse. Das Jahresergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr um rd. T€ 6 verbessert werden. Bei witterungsbedingtem Abnahmeanstieg konnten die Aufwendungen für den Bezug fossiler Brennstoffe reduziert werden, gleichzeitig stiegen aber auch die Instandhaltungsaufwendungen an, wie auch die Aufwendungen aus der Bestandsveränderung der Vorräte. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? 75. Im Jahr 2015 konnten durch den Anschluss weiterer Verbrauchshaushalte und durch witterungsbedingt gestiegene Wärmeverbrauchsmengen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr erhöht werden. Hierdurch konnte die Eigenkapitalsituation des Eigenbetriebes stabilisiert werden. Weiterhin beabsichtigt der Betrieb, dem Betriebsrisiko durch weitere Kostensenkungsbemühungen bei den Fremdbrennstoffen sowie der Gewinnung weiterer Tarifabnehmer zu begegnen. 76. Mit dem Wirtschaftsplan 2015 wurde eine Anpassung der Grundgebühr ab 01. Januar 2015 vorgenommen. Die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Plandaten 2016 ergab keinen Bedarf für Gebührenänderungen. An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich gearbeitet. Für die Folgejahre des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums wird durch wegfallende Erträge aus Sonderpostenauflösungen die Ertragssituation des Eigenbetriebes dann problematischer, wenn die Umsatzerlöse witterungsbedingt ggf. wieder auf das Niveau des Jahres 2014 zurückfallen sollten. Vor diesem Hintergrund können weitere Gebührenanpassungen in Folgejahren nicht ausgeschlossen werden. -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020043/215017981/09062016 Druckdatum 10.06.2016 Anlage Seite 6 14 Gebührenkalkulation Biowärme Nettersheim 2015 1. Verbrauchsgebühr 1.1. Wärmeabnahmemenge in Mw/h 1.2. Hackschnitzelbezug abzgl. Hackschnitzelreduzierung/Freischneiden Wirtschaftswege Gasbezug Heizölbezug (inkl. Bestandsreduzierung) Strombezug Abschreibungen 30 % Reinigung, Wartung und Instandhaltung Verpflichtungen aus Leasingverträgen 30 % Zinsaufwand 30% Gesamtaufwand Erträge Aufl. SoPo Euro 30 % Gebührenbedarf 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.4. Gebührenbedarf je Mw/h Wärmeabnahmemenge tatsächliche Gebühreneinnahme 2015 damit Gebührenunterdeckung 2015 Rückstellungszuführung Gebührenausgleich 3.803,38 143.760,00 -5.542,00 9.209,33 39.220,86 12.699,53 14.564,93 21.142,98 26.696,64 151,51 261.903,78 13.660,53 248.243,25 65,27 247.219,63 1.023,62 0,00 2. Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr 2.1. Aufwendungen 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.1.4. 2.1.5. 2.1.6. 2.1.7. 2.1.8. 2.1.9. Aufwendungen für Betriebs- und Verwaltungspersonal Verpflichtungen aus Leasingverträgen 70% Abschreibung 70% Kosten der Wirtschaftsprüfung Versicherungen und Beiträge Zinsaufwand 70% Verwaltungskosten Sonstige Kosten Einstellung SoPo Gesamt 2.2. Erträge 2.2.1. 2.2.2. 2.2.3. 2.2.4. Erträge Aufl. SoPo Euro 70 % Baukostenzuschüsse Sonstige Erträge Akt. Eigenleistungen Gesamt 31.874,57 18.176,26 14,08 500,00 50.564,91 2.3. Gebührenbedarf 98.414,47 2.4. Gebühren 2.4.1. 2.4.2. 2.4.3. Grundgebühr Kleinabnehmer Grundgebühr Großabnehmer Bereitstellungsgebühr Gesamt damit Gebührenüberdeckung 2015 Rückstellungszuführung Gebührenausgleich 18.340,13 62.292,15 33.984,84 6.000,00 270,00 353,53 4.702,82 4.859,65 18.176,26 148.979,38 23.425,05 64.424,86 10.686,63 98.536,54 -122,07 0,00 Anlage 7