Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
941 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
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MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
GEGRÜNDET 1913
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015
MT - Ausfertigung vom 10. Juni 2016
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0814020043/215017981/09062016
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................................ 2
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................... 3
I.
Rechtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 3
II. Wirtschaftliche Verhältnisse ................................................................................................ 3
1. Technische Grundlagen ............................................................................................... 3
2. Mehrjahresvergleich ..................................................................................................... 4
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 8
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......................................................................... 8
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................................. 8
2. Jahresabschluss ........................................................................................................... 8
3. Lagebericht ................................................................................................................... 8
II. Gesamtaussage des Abschlusses ...................................................................................... 9
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses....................................... 9
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung .......................................... 9
3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ......................................................................... 9
F. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ................................................................. 10
I.
Vermögenslage ................................................................................................................. 10
II. Finanzlage ......................................................................................................................... 13
III. Ertragslage ........................................................................................................................ 15
G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG .......................................................................................... 17
1. Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................... 17
2. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung ......................................................... 17
3. Wirtschaftsplan ........................................................................................................... 18
a) Erfolgsplan........................................................................................................... 19
b) Finanzplan ........................................................................................................... 20
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Druckdatum 10.06.2016
-I-
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Seite
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 21
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ............................................................................ 21
II. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 22
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
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- II -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Abkürzungsverzeichnis
AG
Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
D&O
Director’s-and-Officer’s-Versicherung
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
eG
eingetragene Genossenschaft
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
EU
Europäische Union
e. V.
eingetragener Verein
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Gemeindeordnung
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
kW
Kilowatt
MWh
Megawattstunde
NRW / NW
Nordrhein-Westfalen
NWN
Nahwärmenetz
PS
Prüfungsstandard des IDW
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
ZVK
Zusatzversorgungskasse
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- III -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
A. Prüfungsauftrag
1. Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, (gemäß § 106 Abs. 2
GO NRW) vom 17. Mai 2016 erteilte uns der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr
Pracht, für den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim auf Grund des Vertrages vom
17. Mai / 01. Juni 2016 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
(im Folgenden „Eigenbetrieb“ genannt).
2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs unterliegen gemäß § 12 Abs. 1 der
Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen einer jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist
die Buchführung einzubeziehen.
3. Gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 Abs. 2 GO NRW hat sich die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW eines Wirtschaftsprüfers bei der Durchführung der Abschlussprüfung bedient. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk richten sich daher an den
Eigenbetrieb.
4. Im Rahmen der Abschlussprüfung sind gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW auch die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen.
5. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 vereinbart.
6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss
sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 4 beigefügt sind.
7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes durch den
Betriebsleiter (siehe Anlage 4) dar:
Die Energieversorgung Deutschlands hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert.
Bezüglich der Wärmeversorgung lösen Wärmepumpen und Pellet-Heizungen fossile
Heizungsanlagen ab und machen hierbei die Verbraucher unabhängiger von steigenden Ölund Gaspreisen. Die Kommunen spielen bei der Energiewende und damit dem Ausbau der
erneuerbaren Energien in Deutschland eine zentrale Rolle.
Der Nahwärmeverbund Nettersheim wurde in den vergangenen Jahren stetig erweitert,
Planungen für eine weitere Ausdehnung im Bereich Rosenthalstraße in Nettersheim wurden
veranlasst.
Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von € 2.456,77 erwirtschaftet,
dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr von T€ 7. Ursache hierfür sind die
um T€ 50 gestiegenen Erlöse aus der Wärmeabnahme. Aufwandsseitig schlugen Bestandsreduzierungen an Heizölbeständen und Zuführungen zu Instandhaltungsrückstellungen zu
Buche.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 41 erhöht. Die Eigenkapitalquote
beträgt nur 2,4 %, bei Hinzurechnung der Sonderposten erhöht sich das wirtschaftliche Eigenkapital auf 34,7 %. Die Liquidität des Eigenbetriebs war im Berichtszeitraum durch Liquiditätskredite und Kassenbestandsverstärkungen stets sichergestellt.
Risiken sieht der Betriebsleiter insbesondere in möglichen Preisrückgängen für die herkömmlichen Energieträger und der daraus resultierenden Konkurrenz zur Biowärme. Aufgrund des
Anschluss- und Benutzungszwangs für bestimmte Versorgungsgebiete und die hauptsächliche
Abnahme durch die Gemeinde Nettersheim erscheinen diese Risiken überschaubar.
Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Investitionen von T€ 97,5 geplant, die nur mit T€ 30 durch Einzahlungen gedeckt sind, die verbleibende Summe soll über Kredite finanziert werden.
Für das Wirtschaftsjahr 2016 erwartet der Betriebsleiter einen Jahresüberschuss von T€ 1. Die
mittelfristige Finanzplanung für die nächsten Jahre sieht ebenfalls ausgeglichene Jahresergebnisse vor.
9. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes
sowie der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebes, sind plausibel
und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.
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Eigenbetrieb Biowärme
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
I.
Rechtliche Verhältnisse
10. Im Berichtsjahr waren folgende Satzungen gültig:
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim - vom 16. Dezember
2014
Veröffentlichung am: 23. Dezember 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
24. Dezember 2014
Gebührensatzung für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Nettersheim auf der
Grundlage von Biomasse-Brennstoffen (Holzhackschnitzeln) vom 15. März 2005
zuletzt geändert am: 16. Dezember 2014 (5. Änderungssatzung)
Veröffentlichung am: 23. Dezember 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
01. Januar 2015
Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) vom 15. März 2005
In-Kraft-Treten:
01. Januar 2005
11. Der Eigenbetrieb ist eine öffentliche Einrichtung, die nach § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend
den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt wird.
12. Zweck des Eigenbetriebs ist der Betrieb einer Fernwärmeversorgungsanlage auf dem Grundstück
der Hauptschule Nettersheim zur Versorgung bestimmter Bereiche und Einrichtungen (Versorgungsgebiet) mit Fernwärme zum Zwecke der Beheizung von Räumen und der Erwärmung von
Trink- und Brauchwasser.
II.
Wirtschaftliche Verhältnisse
1.
Technische Grundlagen
13. Die Aufgabe der Fernwärmeversorgung erfüllt der Eigenbetrieb mit einer geleasten sowie zwei
eigenen Heizungsanlagen. Das Fernwärmenetz steht teilweise im Eigentum des Eigenbetriebs und
ist teilweise geleast.
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Eigenbetrieb Biowärme
14. Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen folgende Investitionen / Erweiterungen vorgenommen:
Erweiterung Hackschnitzelkessel NWN Nettersheim,
Hausanschlüsse,
Hausstationen.
15. Darüber hinaus plant der Eigenbetrieb entsprechend der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis
2018 Investitionen in Höhe von T€ 293.
2.
Mehrjahresvergleich
16. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild:
2015
Bilanzstatistische Kennzahlen
Anlagevermögen
- Investitionen
- durchschnittlicher Abschreibungssatz
- Altersstruktur des Anlagevermögens
- Fristenkongruenz (langfristige Finanzierung)
Kapitalstruktur
- Eigenkapitalquote (einschließlich Sonderposten)
- Fremdkapitalquote
Finanzlage
- Nettoumlaufvermögen
- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Ertragslage
- Umsatzerlöse
- Betriebsergebnis
Weitere Grundlagen
- Anzahl Kunden
- gelieferte Wärmemenge
2014
2013
2012
T€
%
%
%
32
3,05
78,7
44,0
24
3,04
81,4
40,5
148
2,97
84,2
42,9
71
2,61
85,7
46,5
%
%
34,7
65,3
37,2
62,8
37,6
62,4
40,8
59,2
T€
T€
-836
67
-847
-50
-838
+101
-740
-11
T€
T€
364
-1
299
-7
327
-34
311
+22
Anzahl
MWh
69
62
57
56
3.803,4 3.170,7 3.499,0 3.343,1
17. Die Altersstruktur des Anlagevermögens kann als Indikator für den Investitionsbedarf genutzt
werden. Der Wert von 78,7 % zeigt, dass in den folgenden Jahren nur geringer Investitionsbedarf
besteht.
18. Mit der Fristenkongruenz wird die Finanzierung des langfristig gebundenen Vermögens durch
langfristig zur Verfügung stehendes Kapital ausgedrückt. Der „Goldenen Bilanzregel“ wird im Wirtschaftsjahr 2015 mit 44,0 % nicht entsprochen.
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19. Die Eigenkapitalquote beträgt 34,7 % und ist zufriedenstellend.
20. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt die während eines Jahres selbst erwirtschafteten Mittel an. Er beträgt T€ 67.
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
21. Gegenstand der Prüfung ist gemäß § 316 HGB, § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebes. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte einzubeziehen.
22. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
trägt der Betriebsleiter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet
worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und
den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
23. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebes war nicht
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
24. Nach § 3 der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 GO NRW ist insbesondere festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise
erbracht haben.
25. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
des Eigenbetriebes erfolgte unter Zugrundelegung des IDW Prüfungsstandards „Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720). Wir verweisen auf
unsere Berichterstattung im Abschnitt G. und in der Anlage 6.
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26. Unsere Prüfung haben wir im Mai 2016 in den Räumen der Gemeindeverwaltung in Nettersheim
durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen in Koblenz.
27. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit Datum vom 29. Mai 2015 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Er wurde am 23. Juni 2015 vom Rat der Gemeinde
Nettersheim festgestellt. Die Offenlegung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
28. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den
Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße
gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung
strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung
und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die
für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die
Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegen bei der
Betriebsleitung.
29. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes verschafft. Die
Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den Geschäftsbereichen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben. Eine Aufbauprüfung
erfolgte in den Bereichen:
Buchführungs- und Jahresabschlussprozess,
Absatz.
30. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die
Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der
Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren
Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb
eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirk-
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samen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der
maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen des Eigenbetriebes in den Vordergrund. In den
übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben
mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
31. Prüfungsschwerpunkte im Berichtsjahr waren die Bereiche Anlagevermögen, Umsatzerlöse,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen.
32. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes haben wir u. a. Satzungen,
Protokolle der Sitzungen des Betriebsausschusses bzw. des Rates sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben
wir Saldenbestätigungen eingeholt. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen.
33. An der Inventur der Vorräte haben wir im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände nicht
teilgenommen.
34. Nach Auskunft des Betriebsleiters lagen zum Bilanzstichtag keine Rechtsstreitigkeiten oder
steuerliche Problemstellungen vor, so dass auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung und
einer Steuerberaterbestätigung verzichtet wurde.
35. Von dem Betriebsleiter und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten
Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.
36. Der Betriebsleiter hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass
in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle bilanzierungspflichtigen
Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. Der Betriebsleiter hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle
für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach
§ 289 HGB erforderlichen Angaben enthält.
37. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen
beruhen auf Angaben des Eigenbetriebes und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen.
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E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
38. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für das Rechnungswesen sind insbesondere das Dritte Buch des
HGB, die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung. Der Eigenbetrieb führt seine Finanzbuchhaltung nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung.
39. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
40. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und
Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
41. Das Rechnungswesen wird durch einen Wirtschaftsplan ergänzt.
2.
Jahresabschluss
42. Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 des
Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen
Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
43. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
3.
Lagebericht
44. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB und § 25 EigVO NRW). Er
steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang.
45. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Nach
unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt.
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II.
Gesamtaussage des Abschlusses
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
46. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes.
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung
47. Bei der Bewertung wurden die Vorschriften des HGB sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung beachtet.
48. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
49. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert.
50. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
51. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
52. Weitere Einzelheiten zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang (Anlage 3) enthalten.
3.
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
53. Für eine bestehende Kesselanlage als auch ein Wärmenetz besteht jeweils eine „sale and lease
back“ Vereinbarung, die aus Gründen der Finanzierbarkeit der Anlagen abgeschlossen wurden.
Die Verträge haben eine feste Vertragslaufzeit bis 2018 bzw. 2023 mit Mietverlängerungsoption
jeweils um ein weiteres Jahr durch den Leasingnehmer. Sofern von der Mietverlängerungsoption
nicht Gebrauch gemacht wird, beträgt der monatliche Leasingaufwand bis zum Ende der festen
Vertragslaufzeit T€ 5, verbunden mit einer Abschlussrate von T€ 363 am Ende der Laufzeit.
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F.
Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
I.
Vermögenslage
54. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
55. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen
Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen
Eigenkapital die vom Eigenbetrieb erhaltenen Investitionszuschüsse.
56. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten den Schuldendienst, Verbindlichkeiten gegenüber der
Gemeinde, die sonstigen Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten.
57. Die Verbindlichkeiten werden gemäß ihren Fristigkeiten gruppiert ausgewiesen.
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31.12.2015
T€
%
Vermögensstruktur
Grundstücke und Gebäude
Heizungsanlagen, Wärmenetz
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Summe Anlagevermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Langfristig gebundenes Vermögen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen an die Gemeinde
Übrige Forderungen
Liquide Mittel
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Summe Vermögen
Kapitalstruktur
Stammkapital
Rücklagen
Verlustvortrag
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
Bilanzielles Eigenkapital
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Wirtschaftliches Eigenkapital
Kurzfristiges Fremdkapital
Rückstellungen
Kreditverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Übrige Verbindlichkeiten
Summe Fremdkapital
Summe Kapital
31.12.2014
T€
%
+/T€
209
1.037
7
1.253
134
1.387
13
53
26
9
102
203
1.590
13,1
65,2
0,4
78,7
8,5
87,2
0,8
3,3
1,6
0,6
6,5
12,8
100,0
210
1.052
7
1.269
156
1.425
31
58
18
16
1
124
1.549
13,6
67,9
0,4
81,9
10,1
92,0
2,0
3,7
1,2
1,0
0,1
8,0
100,0
-1
-15
±0
-16
-22
-38
-18
-5
+8
-7
+101
+79
+41
25
15
-4
+2
38
513
551
1,6
0,9
0,2
0,1
2,4
32,3
34,7
25
15
0
-4
36
541
577
1,6
1,0
0,0
0,3
2,3
34,9
37,2
±0
±0
-4
+6
+2
-28
-26
22
900
1,4
56,6
13
852
0,9
55,0
+9
+48
13
54
50
1.039
1.590
0,8
3,4
3,1
65,3
100,0
11
48
48
972
1.549
0,7
3,1
3,1
62,8
100,0
+2
+6
+2
+67
+41
58. Beim Anlagevermögen stehen den Zugängen von T€ 32 Abschreibungen von T€ 48 gegenüber, so
dass sich das Anlagevermögen per saldo zum 31. Dezember 2015 um T€ 16 vermindert hat.
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59. Die Investitionen des Berichtsjahres betreffen:
T€
Hackschnitzelkessel NWN Nettersheim
6 Hausanschlüsse
Hausstationen
2
20
10
32
60. Bei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine Mietsonderzahlung für einen
geleasten Heizkessel und einen Teil des Wärmenetzes, die über die Laufzeit des Vertrages aufgelöst wird.
61. Der Rückgang der Vorräte ist auf einen geringeren Vorratsbestand an Heizöl zum Bilanzstichtag
zurückzuführen.
62. Die Forderungen an die Gemeinde sind stichtagsbedingt um T€ 8 angestiegen.
63. Der Rückgang der übrigen Forderungen resultiert aus geringeren Forderungen aus der Umsatzsteuerabwicklung.
64. Beim Eigenkapital im engeren Sinne (Stammkapital, Rücklagen, Verlustvortrag und Überschuss)
führte der Jahresüberschuss 2015 von T€ 2 zu einem Anstieg auf T€ 38.
65. Der Veranlagung von Hausanschlussbeiträgen von T€ 18 stehen planmäßige Auflösungen von
T€ 46 gegenüber. Per saldo reduzierte sich der Sonderposten für Investitionszuschüsse um T€ 28.
66. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 34,7 % (Vorjahr:
37,2 %). Die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs ist ausreichend.
67. Die höheren Rückstellungen resultieren aus der Passivierung einer Instandhaltungsrückstellung.
68. Der Anstieg der Kreditverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Kontokorrentkredits bei der Kreissparkasse Euskirchen zurückzuführen.
69. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Der
Anstieg der Verbindlichkeiten ist ebenfalls stichtagsbedingt.
70. Bei den übrigen Verbindlichkeiten resultiert der Anstieg um T€ 2 u. a. aus höheren Umsatzsteuerverbindlichkeiten.
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- 12 -
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II.
Finanzlage
71. Die nachfolgende Kapitalflussrechnung haben wir nach dem Deutschen RechnungslegungsStandard Nr. 21 erstellt:
2015
T€
=
=
=
=
Jahresergebnis
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-)
auf Gegenstände des Anlagevermögens
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen
Auflösung Sonderposten Investitionszuschüsse
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-)
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Anlagevermögen
Erhaltene Zinsen (+)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Zuschüssen
Gezahlte Zinsen (-)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
2014
T€
+2
-4
+48
+9
-46
+47
+2
-52
+44
+43
+10
±0
+67
-32
+1
-31
+18
-1
+17
+53
-851
-798
-88
+2
-50
-24
+1
-23
+3
-3
±0
-73
-778
-851
72. Der Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres entspricht dem Guthaben bei der VRBank Nordeifel eG (T€ 4), dem Girokonto (T€ 98) bei der Kreissparkasse Euskirchen, verrechnet
mit dem Kassenkreditkonto (T€ 850) bei der Kreissparkasse Euskirchen.
73. Im Wirtschaftsjahr 2014 führten die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 67
sowie der Finanzierungstätigkeit von T€ 18 bei geringen Mittelabflüssen aus der Investitionstätigkeit von T€ 32 zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds um T€ 53.
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74. Die Liquidität des Eigenbetriebes stellt sich stichtagsbezogen wie folgt dar:
31.12.2015
T€
Kurzfristiges Vermögen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Forderungen an Gemeinde
Sonstige Vermögensgegenstände (ohne Rechnungsabgrenzungsposten)
Liquide Mittel
Summe kurzfristiges Vermögen
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten Kreditinstitute
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde
Sonstige Verbindlichkeiten (ohne Rechnungsabgrenzungsposten)
Summe kurzfristige Schulden
Unterdeckung
31.12.2014
T€
13
53
26
31
58
18
9
102
203
16
1
124
900
13
22
54
50
1.039
836
852
11
13
48
47
971
847
75. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität ist die wertmäßige und zeitliche Übereinstimmung der Ein- und
Auszahlungen maßgebend.
76. Zum Bilanzstichtag besteht eine Unterdeckung in Höhe von T€ 836. Die Liquidität verbesserte sich
gegenüber dem Vorjahr um T€ 11.
77. Im Berichtsjahr konnte der Eigenbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.
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III. Ertragslage
78. In folgender Übersicht haben wir die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt:
2015
T€
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Betriebsleistung
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstiger betrieblicher Aufwand
Betriebsaufwand
Betriebsergebnis vor Zinsen
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Finanzergebnis
Betriebsergebnis
Neutraler Ertrag
Neutrale Aufwendungen
Neutrales Ergebnis
Jahresergebnis
364
51
415
229
19
48
120
416
-1
1
1
0
-1
4
1
+3
+2
2014
%
87,7
12,3
100,0
55,2
4,6
11,6
28,9
100,3
0,3
0,2
0,2
0,0
0,3
1,0
0,2
0,8
0,5
T€
299
76
375
205
19
47
109
380
-5
1
3
-2
-7
4
1
+3
-4
%
79,7
20,3
100,0
54,7
5,1
12,5
29,1
101,4
1,4
0,3
0,8
0,5
1,9
1,1
0,3
0,8
1,1
+/T€
+65
-25
+40
+24
±0
+1
+11
+36
+4
±0
-2
+2
+6
±0
±0
±0
+6
79. Das Wirtschaftsjahr 2015 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2 ab. Gegenüber
dem Vorjahr bedeutet das eine Ergebnisverbesserung von T€ 6.
80. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Erlöse aus Wärmeabgabe
Erlöse aus Grundgebühr
Erlöse aus Bereitstellungsgebühr
Erlöse aus Anschlusskostenerstattungen
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2015
T€
247
88
11
18
364
2014
T€
206
80
10
3
299
+/T€
+41
+8
+1
+15
+65
- 15 -
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81. Der Anstieg der Erlöse aus Wärmeabgabe ist auf die witterungsbedingte Erhöhung der abgegebenen Mengen (3.803,38 MWh; Vorjahr: 3.170,7 MWh) bei unveränderten Abgabepreisen
und um 2 € pro kW erhöhten Grundgebühren zurückzuführen. Der Erlösanstieg betraf in gleichem
Maße die Großabnehmer wie die Kleinabnehmer.
82. Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Nachkalkulation
erstellt. Für das Wirtschaftsjahr 2015 ergab sich eine Kostenunterdeckung von T€ 1.
83. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Auflösung der Sonderposten
(T€ 46; Vorjahr: T€ 52), aktivierte Eigenleistungen (T€ 1; Vorjahr: T€ 7) sowie Erträge aus der
Abrechnung der Freischneidung von Wirtschaftswegen.
84. Bei den Materialaufwendungen führten insbesondere die höheren Energiekosten (T€ 207; Vorjahr:
T€ 195) zu dem Anstieg der Aufwendungen. Ebenfalls angestiegen sind die Aufwendungen für die
Unterhaltung der Anlagen (T€ 22; Vorjahr: T€ 10).
85. Die Personalaufwendungen resultieren aus der anteiligen Zuordnung zum Eigenbetrieb Biowärme
von Angestellten und Beamten der Gemeinde Nettersheim. Bei einer leicht veränderten anteiligen
Zuordnung blieben die Personalaufwendungen fast unverändert.
86. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Leasingkosten (T€ 89;
Vorjahr: T€ 94), Aufwendungen für die Zuführung zu Sonderposten (T€ 18; Vorjahr: T€ 3) und
Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 6; Vorjahr: T€ 6).
87. Das Finanzergebnis beträgt T€ 0. Aufwendungen von T€ 1 für Kreditverbindlichkeiten stehen
Erträge von T€ 1 aus Guthabenkonten gegenüber.
88. Das Betriebsergebnis verbesserte sich um T€ 6, ist aber mit - T€ 1 immer noch negativ.
89. Bei neutralen Erträgen von T€ 4 und neutralen Aufwendungen von T€ 1 blieb das neutrale
Ergebnis gegenüber dem Vorjahr unverändert.
90. Das Jahresergebnis ist mit T€ 2 positiv und hat sich um T€ 6 im Vergleich zum Vorjahr verbessert.
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G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG
1.
Grundsätzliche Feststellungen
91. Bei unserer Prüfung haben wir auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes und die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Dabei haben wir den zu § 53 Abs. 1 Nr. 1 und
2 HGrG von IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten
Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) sinngemäß beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, das heißt mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
92. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG) dargestellt. Dabei haben
wir keine Besonderheiten festgestellt, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.
2.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung
93. Zur weiteren Erläuterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Eigenbetrieb für das abgelaufene Wirtschaftsjahr in vereinfachter Form den Gebührenbedarf ermittelt und dem Gebührenaufkommen gegenübergestellt. Ausgangspunkt bildeten die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015. Bezugsgrundlage war die Wärmeabnahmemenge des
Berichtsjahres von insgesamt 3.803,38 MWh sowie die Anschlussleistung von 2.904,50 kW.
€
Verbrauchsgebühr
Gebührenbedarf
Gebührenaufkommen
Unterdeckung
Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr
Gebührenbedarf
Gebührenaufkommen
Überdeckung
€ / MWh
248.243,25
247.219,63
1.023,62
€
65,27
65,00
0,27
€ / kW
98.414,47
98.536,54
-122,07
33,88
33,93
-0,05
94. Die Nachkalkulation ist diesem Prüfungsbericht als Anlage 7 beigefügt.
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95. Bei der Nachkalkulation sind die gleichen Annahmen zu Grunde zu legen wie bei der Gebührenbedarfsberechnung.
96. Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 29. Juli 1990 dürfen in der Gebührenkalkulation die
laufenden Auflösungserträge aus den passivierten Ertragszuschüssen der Haushalte nicht berücksichtigt werden.
97. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW steht es im Ermessen der politischen Entscheidungsträger, ob die Erträge aus der Auflösung der Empfangenen Ertragszuschüsse (Sonderposten für Investitionszuschüsse) als Deckungsbeitrag Berücksichtigung finden. Der Rat der
Gemeinde hat sich für die Berücksichtigung dieser Erträge als Deckungsbeitrag entschieden.
98. Die Nachkalkulation führte zu einer Unterdeckung von € 1.023,62 bei der Verbrauchsgebühr und
einer Überdeckung von € 122,07 bei der Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr.
3.
Wirtschaftsplan
99. Der Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2015 wurde vom Rat der Gemeinde Nettersheim am
02. Dezember 2014 beschlossen.
100. Die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans wurde mit T€ 108
festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der
Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wurde auf T€ 1.200 festgesetzt.
101. Nachstehend werden die tatsächlichen Ergebnisse, wie sie sich im Berichtsjahr darstellen, den
Ansätzen im Wirtschaftsplan gegenübergestellt.
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a)
Erfolgsplan
102. Der Erfolgsplan soll die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten. Die wesentlichen Abweichungen des Erfolgsplanes (Plan) von der Gewinn- und Verlustrechnung (Ist) sind der folgenden Gegenüberstellung zu entnehmen:
Plan
T€
Erträge
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Zinserträge
Aufwendungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Zinsaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Jahresergebnis
Ist
T€
+/T€
335
66
1
402
364
55
1
420
+29
-11
±0
+18
218
19
50
4
110
401
+1
229
19
48
1
121
418
+2
+11
±0
-2
-3
+11
+17
+1
103. Die Umsatzerlöse liegen im Wesentlichen aufgrund der witterungsbedingt höheren Wärmeabgabe
über dem Planansatz.
104. Die Abweichung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen resultiert überwiegend aus den niedriger
als geplanten Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten sowie den nicht planbaren periodenfremden Erträgen.
105. Die Materialaufwendungen liegen ebenfalls aufgrund des witterungsbedingt höheren Energieeinsatzes über dem Planansatz.
106. Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen gemäß § 15 Absatz 3 EigVO NRW lagen im Berichtsjahr
nicht vor.
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b) Finanzplan
107. Der Vermögensplan soll alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die
sich aus Anlagenzugängen ergeben, enthalten. Der Finanzplan sieht Investitionen von T€ 108 vor,
denen in Höhe von T€ 70 Darlehensaufnahmen und T€ 38 Zuwendungen gegenüberstehen.
108. Die Abweichungen der Planansätze von den tatsächlichen Investitionen sind der folgenden
Gegenüberstellung zu entnehmen:
Nahwärmenetz Rosenthalstraße
Nahwärmenetz Holzcampus - Planungskosten Neuverlegung Hausanschlüsse
Optimierung der Heizzentralen
Wärmezähler
Hausstationen
Plan
2015
Ist
2015
T€
T€
60
10
15
15
8
0
108
0
0
20
2
0
10
32
Nicht
Über- und
ausaußergeschöpfte
planPlanmäßige
ansätze
Abweichung
T€
T€
60
0
10
0
0
5
13
0
8
0
0
10
91
15
-.-.-.-.-.-
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H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
109. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 09. Juni 2016 den
nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
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Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und die Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
II.
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme
der Gemeinde Nettersheim für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember
2015 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
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Anlagen
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2015
1
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015
2
Anhang zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015
3
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
4
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
6
Gebührennachkalkulation 2015
7
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
8
-.-.-.-.-.-
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Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aktivseite
€
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
208.553,00
1.044.163,00
1.252.716,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II.
1.
2.
3.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen die Gemeinde
Sonstige Vermögensgegenstände
III. Guthaben bei Kreditinstituten
€
€
1.252.716,00
31.12.2014
€
209.689,00
1.059.192,00
1.268.881,00
€
A.
I.
II.
III.
IV.
Eigenkapital
Stammkapital
Kapitalrücklage
Verlustvortrag
Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-)
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
12.805,90
53.385,58
26.424,84
8.710,59
88.521,01
30.704,00
58.539,33
17.959,37
16.455,03
92.953,73
88.521,01
102.154,27
203.481,18
203.481,18
521,39
124.179,12
133.606,68
156.100,35
1.589.803,86
1.549.160,47
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
D.
1.
2.
3.
4.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Sonstige Verbindlichkeiten
E. Rechnungsabrenzungsposten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
25.000,00
15.283,24
-4.590,68
+2.456,77
38.149,33
900.000,00
12.408,38
53.632,58
49.874,91
1.015.915,87
€
Passivseite
31.12.2014
€
38.149,33
25.000,00
15.283,24
0,00
-4.590,68
35.692,56
513.329,39
540.688,23
22.184,27
12.786,39
1.015.915,87
852.283,38
11.160,36
47.840,95
47.458,85
958.743,54
225,00
1.249,75
1.589.803,86
1.549.160,47
Anlage 1
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015
2014
€
1. Umsatzerlöse
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
3. Sonstige betriebliche Erträge
€
€
363.932,43
299.038,35
499,90
7.407,45
54.840,04
72.426,55
419.272,37
378.872,35
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
207.469,64
21.755,98
194.823,06
229.225,62
9.680,53
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung:
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon für Aufzinsung:
13.701,15
4.638,98
14.627,60
18.340,13
(2.751,10)
4.850,26
(2.272,73)
48.549,77
47.395,87
121.357,32
110.465,55
1.162,28
1.362,29
505,04
2.982,45
(53,58)
(44,03)
+2.456,77
-4.590,68
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
Anlage 2
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
1
Anhang zum Jahresabschluss
für das Wirtschaftsjahr 2015
I.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
III.
Erläuterung zur Bilanz
IV.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
V.
Sonstige Angaben
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
2
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gemeinde Nettersheim betreibt den Eigenbetrieb Biowärme als gemeindliches
Versorgungsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, welches nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung NW sowie der Betriebssatzung als Eigenbetrieb geführt wird.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der besonderen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) aufgestellt.
Für die Gliederung des Jahresabschlusses finden gemäß § 22 und 23 EigVO die handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt (§§ 21, 22 EigVO NW i.V.m. §§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Das Anlagevermögen ist in einer Anlagenkartei einzeln nachgewiesen. Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, ggf. vermindert
um außerplanmäßige Abschreibung im Sinne des § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Anlagevermögens sind in dem aufgestellten Anlagenachweis dargestellt.
Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der
wichtigsten Anlagen sowie der Stand der Anlagen im Bau und weitere
geplante Bauvorhaben
Gemäß dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 werden Investitionen in
Höhe von TEUR 97,5 geplant, die sich auf die Bereiche Planungskosten Nahwärmenetz Nettersheim Bereich Rosenthalstraße (TEUR 60), Neuverlegung von Hausanschlüssen (TEUR 15) sowie die Optimierung der Heizzentralen und Wärmezähler
(TEUR 15) und Neuanschaffung Wärmezähler (TEUR 7,5) verteilen.
Seit Inbetriebnahme des neuen Holzkessels in Nettersheim Anfang 2010 konnte der
Fremdbezug von Wärmeträgern (Gas) im Nahwärmeverbund Nettersheim erheblich
reduziert und die Leistungsfähigkeit der Heizungsanlage deutlich verbessert werden,
so dass hierdurch auch der Weg für den Neuanschluss weiterer Haushalte und damit
die Erweiterung des Nahwärmenetzes geebnet wurde. Im Bereich des Nahwärmenetzes Nettersheim sind im Berichtsjahr 6 Neuanschlüsse zu verzeichnen.
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
3
Ende 2014 wurden die Tanks in den Nahwärmeverbünden Marmagen und Zingsheim,
aufgrund des gesunkenen Heizölpreises bis zum Fassungsvermögen gefüllt. Zum Ende des aktuellen Berichtsjahres 2015 ergibt die Inventur eine deutliche Verringerung
der Heizölbestände. Für die Reduzierung der Heizölbestände, neben der Aktualisierung des Heizölwertes, ergeben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 15,3.
Änderungen der Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten
Anlagen
Die vorhandenen Anlagen sind derzeit nahezu ausgelastet. Für den Nahwärmeverbund Nettersheim ist der Anschluss weiterer Gebäude geplant. Inwiefern sich in Anbetracht künftiger weiterer Verbrauchernachfrage zusätzlicher Investitionsbedarf hinsichtlich des Versorgungsnetzes bzw. der Holzhackschnitzelanlagen in den Nahverbünden in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim ergeben werden, bleibt derzeit
abzuwarten.
Für den Bereich Rosenthalstraße in Nettersheim wurde unter Berücksichtigung der
weiteren baulichen Entwicklung für die Erarbeitung eines Nahwärmekonzeptes ein
Fachbüro beauftragt. Aus dem Ergebnis dieses Konzeptes kann sich neuer Investitionsbedarf für die Folgejahre ergeben.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibung im Sinne des
§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen grundsätzlich neben den direkt
zurechenbaren Einzelkosten auch die anteiligen Gemeinkosten. Von der Möglichkeit,
Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen, wurde kein Gebrauch
gemacht.
Die Abschreibung der Sachanlagen wurde linear aufgrund der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände berechnet. Die Zugänge des
Berichtsjahres wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 410,00 werden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bilanziert.
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
4
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Ansatz erfolgt zum Nominalwert. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr existieren nicht.
Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird grundsätzlich mit einer Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen. Bestehen bei den einzelnen Forderungsposten erhebliche Zweifel an der Einbringlichkeit, erfolgen zudem Einzelwertberichtigungen.
Die Forderungen gegenüber der Gemeinde beinhalten ausschließlich Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Bankguthaben sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die Entwicklung des Eigenkapitals
Vorjahr
Zugang
Euro
Abgang
Euro
Geschäftsjahr
Euro
Euro
Stammkapital
25.000,00
0,00
0,00
25.000,00
Kapitalrücklage
15.283,24
0,00
0,00
15.283,24
0,00
-4.590,68
0,00
-4.590,68
Jahresüberschuss-/
-fehlbetrag
-4.590,68
2.456,77
4.590,68
2.456,77
Eigenkapital gesamt:
35.692,56
-2.133,91
4.590,68
38.149,33
Verlustvortrag
Sonderposten
Als Sonderposten werden erhaltene Zuschüsse ausgewiesen, deren Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer der hieraus finanzierten Anlagegüter erfolgt.
Sonderposten
f. Investitionszuschüsse
Stand
Einstellung
Erträge
aus der
Auflösung
Abgänge
Stand
01.01.2015
2015
2015
2015
31.12.2015
Euro
Euro
540.688,23
18.176,26
Euro
45.535,10
Euro
Euro
0,00
513.329,39
Die Mietsonderzahlung (aRAP) für die Kesselanlage und das Wärmenetz wird bis einschließlich 09/2019 bzw. 09/2023 aufwandswirksam aufgelöst.
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
5
Die Laufzeit für den dazugehörigen Sonderposten endet hingegen bereits 10/2017
bzw. 02/2023.
Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens wird in 2015 an die Laufzeit der
Mietsonderzahlung angepasst und entsprechend gestreckt. Der Auflösungsbetrag
reduziert sich hierdurch gegenüber dem Vorjahr um 7.724,94 Euro auf insgesamt
45.535,10 Euro.
Rückstellungen
Die Voraussetzungen, unter denen Rückstellungen gebildet werden dürfen, ergeben
sich aus § 249 HGB. Als Rückstellungen sind grundsätzlich alle Verbindlichkeiten
auszuweisen, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind.
Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Art der Rückstellung
Auflösung
2015
Euro
Verbrauch
2015
Euro
Zuführung
2015
Euro
641,10
0,00
641,10
386,48
386,48
Archivierungsverpflichtung
1.545,29
0,00
296,00
335,50
1.584,79
Int. Abschlusskosten
2.500,00
0,00
2.500,00
3.000,00
3.000,00
Abrechnungsverpflichtung
1.100,00
0,00
1.100,00
600,00
600,00
Sachmängelhaftung
1.000,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
Prüfungs-u. Beratungskosten
6.000,00
0,00
6.000,00
6.000,00
6.000,00
Instandhaltung
0,00
0,00
0,00
9.000,00
9.000,00
Ausstehende Rechnungen
0,00
0,00
0,00
613,00
613,00
12.786,39
0,00
10.537,10
19.934,98
22.184,27
Urlaub
Summe
Stand zum
01.01.2015
Euro
Stand zum
31.12.2015
Euro
Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen notwendige, aber bis zum Bilanzstichtag unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen für die Hausstationen, die in den
ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt werden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
6
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Besicherung der
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte erfolgt nicht.
2015
Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2014
Euro
900.000,00
852.283,38
900.000,00
852.283,38
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
12.408,38
11.160,36
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
12.408,38
11.160,36
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
53.632,58
47.840,95
- davon aus Lieferungen und Leistungen
53.632,58
47.840,95
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
53.632,58
47.840,95
Sonstige Verbindlichkeiten
49.874,91
47.458,85
34.263,65
28.725,34
12.489,00
12.489,00
3.122,26
6.244,51
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
- davon mit einer Restlaufzeit von einem bis 5 Jahren
- davon mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Rechnungsabgrenzungsposten
Für Auszahlungen und Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, wurden aktive bzw. passive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
7
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275
HGB (§ 23 Abs. 1 der EigVO NW) gegliedert. Die Umsatzerlöse betreffen allesamt
Erlöse aus der Lieferung von Fernwärme.
Statistische Daten:
2014
Verbrauchsgebühr
3.170,71 MWh
2015
206.096 €
3.803,38 MWh
247.220 €
Grundgebühr
bis 30 KW
566,50
kW
24.124 €
629,50
kW
27.812 €
Grundgebühr
von 31 bis 70 KW
225,00
kW
7.875 €
225,00
kW
8.325 €
1.180,00
kW
29.500 €
1.180,00
kW
31.860 €
870,00
kW
18.270 €
870,00
kW
20.010 €
Grundgebühr
von 71 bis 300 KW
Grundgebühr
über 300 KW
Bereitstellungsgebühr
10.010 €
10.010 €
Die Grundgebühr wurde ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht und damit wie
folgt festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum
01.01.2015
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Bis 31.12.2014
45,00
35,00
25,00
21,00
€
€
€
€
Ab 01.01.2015
47,00
37,00
27,00
23,00
€
€
€
€
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von
EUR 3.748,86. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde
Aufwendungen in Höhe von EUR 1.452,80.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers
Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
beträgt netto TEUR 6 und entfällt insgesamt auf Abschlussprüfungsleistungen.
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
8
V. Sonstige Angaben
Der Betriebsausschuss setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
Vorsitzender:
Mayer Gerhard, (KFZ-Sachverständiger)
Stellv. Vorsitzender:
Pospig Dirk (Diplom-Physiker )
Ordentliche
Mitglieder
(Name, Vorname)
Berufsbezeichnung
Stellv.
Mitglieder
(Name, Vorname)
Berufsbezeichnung
Kurth Guido
Industriemeister
Reuter Karl
Sachbearbeiter
Schmitz Ralf
Energieanlagenelektroniker
Bannert Roland
Rechtsanwalt
Joepen Michael
Diplom-Finanzwirt
Schmidt Bruno
Stukkateurmeister
Schruff Gertrud
Diplom-Sozialpädagogin
Falkenberg Josef
Dipl. Ing.
Esser Elmar (SKB)
KFZ-Meister
Habicht Heinz
Rentner
Hess Markus (SKB)
Zeitsoldat
Cremer Marcel
Dipl. Ing.
Meyer Siegfried
(SKB)
Kraftfahrer
Landesrechnungshofbediensteter
Zingsheim FranzJosef
Landwirtschaftsmeister
Breitbach Werner
Selbständig
Müllenborn Albert
Rentner
Milz Michael
Betriebswirt
Esser Ralf (SKB)
Vertriebsmitarbeiter
Mauel Manfred (SKB) Rentner
Poth Edwin
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhielten in 2015 Sitzungsgelder, Verdienstausfall und Fahrtkostenerstattungen in Höhe von EUR 476,34, auf den Eigenbetrieb
Biowärme entfällt ein Anteil von EUR 158,78. Hierin nicht enthalten sind die Anteile
an den monatlichen Entschädigungspauschalen für die Betriebsausschussmitglieder,
die gleichzeitig gewählte Ratsvertreter sind. Diese Kosten werden über eine anteilige
Kostenerstattung an den Ratskosten berücksichtigt und liegen in 2015 für den Eigenbetrieb Biowärme bei EUR 4.403,90.
Betriebsleitung
Wilfried Pracht
Alfred Piehler (stv.)
Der Eigenbetrieb beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Die Personalaufwendungen
für die Angestellten, Arbeiter und Beamten, welche bei der Gemeinde beschäftigt
sind, werden prozentual je nach Tätigkeitsumfang für den Eigenbetrieb berechnet.
Von den Personalkosten entfallen insgesamt TEUR 2,3 auf den Betriebseiter und Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herrn Wilfried Pracht.
Anlage 3
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2015
Stand
31.12.2014
€
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Summe 1.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Umbuchung
Abgang
€
€
€
Stand
31.12.2015
€
Stand
31.12.2014
€
Abschreibung
Zugang
Abgang
€
€
Stand
31.12.2015
€
Restbuchwert
Stand
Stand
31.12.2015
31.12.2014
€
€
Kennzahlen
Abschrei- Restbungssatz buchwert
%
%
256.537,24
0,00
0,00
0,00
256.537,24
46.848,24
1.136,00
0,00
47.984,24
208.553,00
209.689,00
0,44
81,30
1.303.117,03
1.559.654,27
32.384,77
32.384,77
0,00
0,00
0,00
0,00
1.335.501,80
1.592.039,04
243.925,03
290.773,27
47.413,77
48.549,77
0,00
0,00
291.338,80
339.323,04
1.044.163,00
1.252.716,00
1.059.192,00
1.268.881,00
3,55
3,05
78,19
78,69
Anlage zum Anhang
LAGEBERICHT
zum Jahresabschluss 2015
des Eigenbetriebes Biowärme
der Gemeinde Nettersheim
Gliederung:
A.
Wirtschaftbericht
1. Allgemeine Angaben
2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2015
3. Lage des Unternehmens
B.
Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des
Eigenbetriebes
1. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
2. Risikobericht
3. Prognosebericht
C. Nachtragsbericht
D. Feststellungen nach § 53 HGrG
Anlage 4
2
A.
Wirtschaftsbericht
1.
Allgemeine Angaben
Die Gemeinde Nettersheim betreibt seit dem 01.01.2005 den Eigenbetrieb Biowärme
als gemeindliches Versorgungsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, welches nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung
NW sowie der Betriebssatzung im Status des Eigenbetriebes geführt wird.
Dieser Lagebericht wurde zum Jahresabschluss erstellt. Er basiert auf dem Stand der
Finanzbuchhaltung und des daraus entwickelten Jahresabschlusses (Gewinn – und
Verlustrechnung, Bilanz).
2.
Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2015
Kommunen sind wichtige Treiber beim Ausbau Erneuerbarer Energien und können
gleichzeitig in relevantem Umfang Profiteure sein, denn im Regelfall werden bisher
importierte Energierohstoffe oder Endenergien durch heimische Energiequellen, Technologien und Dienstleistungen ersetzt. Außerdem findet eine Reihe von Wertschöpfungsschritten in den Kommunen selbst statt, die dort zu positiven regionalwirtschaftlichen Wirkungen führen. Zu dieser Erkenntnis kommt eine Studie des Instituts
für ökologische Wirtschaftsforschung und des Zentrums für Erneuerbare Energien der
Universität Freiburg in ihrer Schriftenreihe vom September 2010.
Die Energieversorgung Deutschlands hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Bezüglich der Wärmeversorgung lösen Wärmepumpen und Pellet-Heizungen fossile Heizungsanlagen ab und machen hierbei die Verbraucher unabhängiger von extrem schwankenden Öl- und Gaspreisen und der sich weiter verschärfenden Ressourcen-Knappheit.
Die Energieversorgung in Deutschland wird zunehmend regenerativ und damit auch
dezentraler. Erneuerbare Energien zählen zu den wichtigsten Wachstumsmotoren in
Deutschland und haben sich zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise als stabilisierender Faktor bewiesen, da sie für Klimaschutz, Investitionen und Arbeitsplätze und
eine zunehmende Unabhängigkeit von Energieimporten sorgen.
Kommunen spielen bei der Energiewende und damit dem Ausbau der Erneuerbaren
Energien in Deutschland eine zentrale Rolle, da sie die Planungs- und Genehmigungsinstanz sind, regenerative Energien für kommunale Einrichtungen nutzen können, geeignete Flächen für Erneuerbare-Energien-Anlagen haben, über kommunale Stadtwerke oder Unternehmen Strom- und Wärmenetze betreiben können und zudem auch
Vorbild für Bürger und Wirtschaft vor Ort darstellen.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Zwei Ereignisse dominierten in 2015 das politische Geschehen: die Krise in Griechenland und die dramatisch zunehmende Zuwanderung von Flüchtlingen. Die demografischen Herausforderungen und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen in einer
zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt traten dadurch in den Hintergrund.
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft setzte sich auch im Jahr 2015 fort. Er wurde durch die gute Lage am deutschen Arbeitsmarkt und die darauf aufbauende Ausweitung des privaten Konsums getragen. Die Wirtschaftsentwicklung in 2015 wurde
vor allem durch die Sonderfaktoren gestützt wie die Abwertung des Euro und die da-
Anlage 4
3
mit erheblich verbesserte preisliche Wettbewerbsfähigkeit, die Aufstockung der Transferleistungen und Konsumausgaben der öffentlichen Haushalte, die Kaufkrafterhöhung
der privaten Haushalte durch den starken Energiepreisverfall und das verbesserte Investitionsklima durch das rückläufige Zinsniveau. (Auszüge aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2016
der Bundesregierung und dem Jahresgutachten 2015/16 des Sachverständigenrates)
Die vorstehende gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auch der starke Energiepreisverfall hat auf den Eigenbetrieb Biowärme nur bezogen auf den Aufwand für den eigenen Zukauf von fossilen Brennstoffen (Heizöl und Erdgas) in den verschiedenen Nahwärmenetzen Einfluss in 2015 gezeigt.
Wettbewerbs- und Branchenentwicklung
Auf die Energiepreise wirkt eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren: die Preisentwicklung auf den internationalen Rohstoffmärkten, die Entwicklung des Wechselkurses des Euro gegenüber dem Dollar, die Kostenentwicklung bei inländischen Produktionsfaktoren, staatliche Eingriffe und Auflagen und - nicht zuletzt - die jeweiligen
Marktbedingungen. Hier haben sich in den letzten Jahren vor allem durch die Liberalisierung der Märkte im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung die Rahmenbedingungen grundlegend verändert.
Deutschland ist zur Deckung des Energiebedarfs in starkem Maße auf den Import von
Primärenergieträgern angewiesen. Hierzulande gibt es lediglich bei Stein- und Braunkohlen größere inländische Vorkommen an Energierohstoffen. Deren Ausbeutung ist
jedoch seit Jahren rückläufig. Dies gilt ebenso für die Nutzung der relativ geringfügigen Erdgas- und -ölfelder in Deutschland. Hierdurch hat die Bedeutung der heimischen erneuerbaren Energien in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieser
Trend wird sich fortsetzen.
Anders als in vielen vergleichbaren Ländern stagniert der Energieverbrauch in
Deutschland seit Beginn der 90er Jahre trotz wirtschaftlichen Wachstums. Ursache der
fortschreitenden Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch sind
der technologische Fortschritt in der Energiewirtschaft, die sparsamere und rationellere Energienutzung und die Veränderung der Wirtschaftsstrukturen. Schwankungen des
Energieverbrauchs waren in den vergangenen Jahren hauptsächlich auf den Einfluss
der Witterungsbedingungen zurückzuführen: In einem kalten Winter erhöht sich der
Heizwärmebedarf deutlich.
Erneuerbare Wärme nutzt die Potenziale vor Ort und sorgt so für Wertschöpfungseffekte in der Region. Anstelle des Imports von Erdöl und Gas stammen die Rohstoffe
nun aus dem örtlichen Forst, aus regional anfallenden Abfällen und Reststoffen oder
aus den unendlichen Ressourcen von Erde und Sonne. Die Wärmewende schließt lokale Stoffkreisläufe und bringt die Energieerzeugung nah zum Verbraucher.
Versorgungssicherheit und stabile Preise für Wärme liegen im besonderen Interesse
von vielen Kommunen. Besonders um als Standort für Privatpersonen und Gewerbe
attraktiv zu sein, setzen immer mehr Kommunen auf eine erneuerbare Wärmeversorgung. Denn die Bereitstellung von erneuerbarer Wärme unterliegt keinen so großen
Unsicherheiten und Preisschwankungen wie der Öl- oder Gasmarkt. Und immer mehr
Bürgerinnen und Bürger legen Wert auf eine klimaschonende Immobilie. Werden heimische Potenziale für die Energieversorgung genutzt, so wird gleichzeitig die lokale
Wertschöpfung gestärkt. Ausgaben für Energieträger fließen nicht ins Ausland ab,
Anlage 4
4
sondern bleiben in der Region. Allein im Jahr 2012 beläuft sich die kommunale Wertschöpfung aus erneuerbarer Wärme auf mehr als eine Milliarde Euro. Mehr als 21.000
neue Arbeitsplätze wurden geschaffen.
Um den Wärmebedarf vor allem in großem Maßstab erneuerbar zu decken, müssen in
Zukunft zunehmend die kommunalen Anstrengungen darauf gerichtet werden, mehrere Wärmeverbraucher über ein Wärmenetz zusammenzuschließen. Dieser „Quartiersansatz“ kann der Einstieg in die kommunale Wärmeplanung sein, bei der die
Kommunen als Initiator und Mediator fungieren. Ein integrierter Quartiersansatz
schafft win-win-Effekte für alle Akteure vor Ort: Er senkt sowohl die Sanierungskosten
der Gebäudebesitzer als auch die Kosten für den Aufbau des Wärmenetzes – und
letztendlich auch die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner.
(Auszüge aus Fachbeiträgen der Agentur für Erneuerbare Energien)
Für die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien ist Biomasse mit Abstand der
wichtigste erneuerbare Energieträger. Der Bioenergieanteil an der erneuerbaren Wärme liegt bei über 87 %. Er beinhaltet die Wärmebereitstellung aus Festbrennstoffen
(z.B. Holz), flüssigen Energieträgern (z.B. Pflanzenöl), gasförmigen Brennstoffen (z.B.
Biogas aus Gülle und Energiepflanzen sowie Klär- und Deponiegas) und dem biogenen
Anteil des Abfalls.
Die Nutzung von Biomasse zur Energieversorgung gewinnt an Bedeutung. Nicht nur,
weil sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet und fossile Energieträger ersetzt. Der Anbau nachwachsender Energiepflanzen treibt die Entwicklung ländlicher
Räume voran und eröffnet neue Einkommensquellen für die Land- und Forstwirtschaft.
Die Vorzüge des heimischen, nachwachsenden Energieträgers Holz zeigen sich vor
allem in den Wintermonaten. Preiskonstanz und breite Verfügbarkeit sind deutliche
Vorteile, von denen Betreiber profitieren können. Darüber hinaus sprechen aber auch
Argumente wie Öko- und CO2-Bilanz, Primärenergieverbrauch oder hervorragendes
Emissionsverhalten für den Wechsel von fossilen Energieträgern zu regenerativen
Energieträgern.
Kapazitätsauslastung
Der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hat aus wirtschaftlichen Aspekten und vor
dem Hintergrund der Anschlussmöglichkeit weiterer Verbrauchshaushalte sowie in Anbetracht der zwischenzeitlichen Erweiterungen der Nahwärmenetze die Versorgungsleitungen in den Jahren 2010 bis 2014 ausgedehnt, und unter Bezuschussung aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes bzw. Investitionsförderungsgesetzes im Jahr
2010 einen leistungsfähigen weiteren Holzkessel für das Nahwärmenetz in Nettersheim angeschafft.
Der Nahwärmeverbund Nettersheim wurde in den vergangenen Jahren im Bereich
Steinfelder Straße noch um die Begegnungsstätte Nettersheim, das Literaturhaus, um
die Biologische Station, um das Anwesen Steinfelder Straße 9/9a und um das Privatanwesen Bahnhofstraße 23 erweitert, so dass die dortigen Anschlusskapazitäten mittlerweile erschöpft sind.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 6 zusätzliche Anschlüsse in den Nahwärmeverbund
Nettersheim aufgenommen, und zwar ein Anschluss in der Neustraße, ein Anschluss
im Höhenweg, ein Anschluss im Hasenweg und 3 Anschlüsse im Straßenzug „Zur Klosterquelle“.
Anlage 4
5
Das Nahwärmenetz in Nettersheim ist in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt worden. In diesem Kontext können folgende Maßnahmen genannt werden:
Installation eines zweiten Holzhackschnitzelkessels in der Nahwärmezentrale
Netzerweiterung im Bereich Schulstraße/Neustraße/Steinfelder Straße
Netzerweiterung im Bereich Steinfelder Straße
Einbau von Schiebern im Bereich Höhenweg bis Jugendgästehaus
Einbau eines zweiten Wärmetauschers in der Nahwärmezentrale
Netzerweiterung im Bereich Schulstraße mit Möglichkeit einer Ringleitung
in Richtung Grabenweg.
An den Nahwärmeverbund Marmagen sind das Grundschulgebäude sowie das Jugendhaus Marmagen angeschlossen. Eine Ausweitung des Nahwärmenetzes ist derzeit
nicht geplant.
An das Nahwärmenetz Zingsheim sind die Grundschule, die Turnhalle, der Kindergarten, das Feuerwehrgerätehaus, das Rathaus, die Forstverwaltung, der Dorfsaal sowie
ein Privatanwesen angeschlossen. Eine Erweiterung ist derzeit nicht vorgesehen.
Inwiefern sich in Anbetracht künftiger weiterer Verbrauchernachfrage zusätzlicher Investitionsbedarf hinsichtlich der Versorgungsnetze bzw. der Holzhackschnitzelanlagen
in den Nahverbünden in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim ergeben werden,
bleibt derzeit abzuwarten.
Bereits im Sommer 2012 wurde über den Gemeinderat die Erarbeitung eines Nahwärmekonzeptes für den Bereich Rosenthalstraße in Nettersheim beschlossen. Mit Beschluss vom 23. Juni 2015 wurde zwischenzeitlich ein Fachplaner mit den erforderlichen Planungsleistungen zur Realisierung dieses Nahwärmenetzes beauftragt. Diese
Fachplanung soll nunmehr die vorgesehene bauliche Entwicklung in diesem Bereich
und die aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Erwerbs des Klosters in Nettersheim
als Quartierszentrum für Integration und Begegnung berücksichtigen.
Entwicklung des Eigenbetriebs
Der Eigenbetrieb Biowärme versorgt als alternative Wärmeversorgungsquelle zahlreiche Gebäude der Gemeinde Nettersheim sowie rd. 50 Privathaushalte. Die Versorgung
dieser Objekte erfolgt über die Verbrennung von Holzhackschnitzeln. In Anbetracht
der Tatsache, dass sich die Hauptabnahmemenge an Energie überwiegend auf die eigenen Gebäude erstreckt, hat die gesamtwirtschaftliche wie auch die branchenspezifische Entwicklung geringeren Einfluss auf den Eigenbetrieb.
Der Betriebsaufwand des Nahwärmeverbundes Nettersheim für fremde Energieträger
(Gas) hatte sich seit der Installation eines weiteren leistungsstarken Holzkessels durch
einen geringeren Zukauf in Vorjahren reduziert, so dass der Betrieb den massiven
Preisschwankungen auf dem Energiesektor nur in geringem Maße ausgesetzt war.
Seit der Installation des 2. Hackschnitzelkessels Anfang 2010 konnte der Gasverbrauch im Vergleich zu Vorjahren erheblich gesenkt werden. Aufgrund der Ausweitungen des Nahwärmenetzes in den Jahren 2012 und 2013 und den hierbei durchgeführten Neuanschlüssen und in Anbetracht der extremen Winterperiode kam es hinsichtlich der Spitzenlastzeiten im Jahr 2013 wieder zu einem Anstieg des Gasverbrauches.
In den Jahren 2014 und 2015 konnte der Gasbezug wieder erheblich reduziert werden.
Anlage 4
6
Das Jahresergebnis 2015 liegt bei einem Überschuss in Höhe von 2.456,77 EUR. Das
Jahresergebnis konnte damit rd. 7 TEUR gegenüber dem Vorjahr verbessert werden.
Dies vor allem, da die Verkaufserlöse aus der Wärmeabnahme rd. 50 TEUR über der
des Vorjahres lagen. Aufwandsseitig schlugen Bestandsreduzierungen an Heizölbeständen in den Nahwärmeverbünden in Marmagen und Zingsheim und der Anlagenabgang einer defekten Fernwärmestation mit insgesamt rd. 18 TEUR und die Zuführung
von 9 TEUR zu Instandhaltungsrückstellungen für die Reparatur von Hausübergabestationen, die zwischenzeitlich im 1. Quartal 2016 nachgeholt wurden, sowie ein gegenüber dem Vorjahr rd. 10 TEUR geringerer Ertrag für den Bezug von Hackschnitzeln
aus den Freischneideaktionen von Wirtschaftswegen zu Buche.
Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 wurde eine Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde beschlossen. Diese wurde seither nicht mehr verändert.
Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans wurde die Grundgebühr ausgehend von
einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ab 01.01.2015 um 2,00 EUR
pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum
01.01.2015
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Alt
Neu
45,00
35,00
25,00
21,00
47,00
37,00
27,00
23,00
Mit dem aktuellen Wirtschaftsplan 2016 wurden keine Gebührenanpassungen vorgenommen.
Lage des Unternehmens
Vermögenslage:
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.549 auf TEUR 1.590
erhöht.
Im Bereich des Anlagevermögens hat es im Wirtschaftsjahr 2015 neben den neuen
Hausanschlüssen keine wesentlichen Veränderungen gegeben. Der Restbuchwert des
Anlagevermögens zum 31.12.2015 beträgt TEUR 1.253 (Vorjahr TEUR 1.269). Die Abschreibungen des Jahres 2015 lagen bei TEUR 48,6 (Vorjahr TEUR 47,4).
Die Finanzierung der Zugänge zum Anlagevermögen erfolgte im Bereich der Hausanschlüsse durch die Kostenerstattung der Tarifabnehmer.
Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist von 81,9 % im Vorjahr auf rd.
78,8 % gefallen.
In 2015 bestehen Forderungen gegenüber der Gemeinde in Höhe von rd. TEUR 26,4.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen bei TEUR 53,4.
Anlage 4
7
Finanzlage:
Um die Liquidität des Eigenbetriebes Biowärme während des gesamten Berichtsjahres
sicherzustellen, wurde auf Liquiditätskredite auf dem Kapitalmarkt zurückgegriffen,
deren Zinskonditionen sich nach wie vor in einem andauernden Zinstief befanden. Zudem wurde kurzzeitig in Form einer internen Kassenbestandsverstärkung auf liquide
Mittel des Eigenbetriebes Abwasser zurückgegriffen, die zu gleichen Konditionen wie
die Kassenkredite vom Kapitalmarkt verzinst wurden.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der Zahlungsfrist beglichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmt.
Kapitalstruktur:
Zum 31.12.2015 ergibt sich ein Überschuss von rd. TEUR 2,5 gegenüber einem Fehlbetrag von TEUR 4,6 im Vorjahr. Insgesamt wird das Eigenkapital durch den Jahresüberschuss 2015 leicht verbessert, und zwar auf einen Bestand von rd. TEUR 38,2.
Die Eigenkapitalquote lag im Vorjahr bei ca. 2,3 % und bewegt sich jetzt bei 2,4 %.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beträgt 32,3 % der Bilanzsumme. Dieser
Sonderposten wird je nach Art der Zuschüsse über einen Zeitraum von 15 bis 25 Jahren aufgelöst. Unter Berücksichtigung des Sonderpostens ergibt sich eine Eigenkapitalquote II von 34,7 %.
Die Eigenkapitalquote II hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,5 %-Punkte
verschlechtert.
Die Fremdkapitalquote (ohne Rückstellungen) beträgt rd. 63,9 % (VJ 62 %). Der
leichte Anstieg dieser Quote hängt im Wesentlichen mit der Inanspruchnahme eines
höheren Kassenkredits zusammen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag rd.
0,8 % (Vorjahr 0,7 %) der Bilanzsumme und werden regelmäßig innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfristen beglichen.
Die Liquidität war im Berichtszeitraum stets sichergestellt.
Ertragslage:
Sofern im Geschäftsjahr wesentliche Abweichungen zu den Wirtschaftsplanungen zu
verzeichnen waren, sind diese in den nachfolgenden Erläuterungen einzeln beschrieben.
Anlage 4
8
Gewinn – und Verlustrechnung
Im Vergleich mit dem Jahresergebnis 2014 und dem Wirtschaftsplan 2015 ergibt sich
nach Jahresabschluss 2015 folgendes Bild:
Ist
2014
Plan
2015
Ist
2015
Plan 2015
./. Ist
2015
299
335
364
29
aktivierte
Eigenleistungen
7
1
0
-1
Sonstige betriebliche
Erträge
72
65
55
-10
Zinsen u.ä. Erträge
2
1
1
0
Erträge
380
402
420
18
Materialaufwand
208
218
238
20
Personalaufwand
19
19
18
-1
Abschreibungen
47
50
49
-1
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
108
110
111
1
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
3
4
1
-3
385
401
417
16
-5
1
3
2
Umsatzerlöse
Aufwendungen
Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
( Erträge ./.
Aufwendungen )
Gewinn/Verlust
Erlöse aus der Energieabgabe an
Groß – und Tarifkunden
aktivierte Personalaufwendungen im
Zusammenhang mit durchgeführten
Investitionsmaßnahmen
Auflösung Sonderposten mit
Rücklagenanteil (Zuschüsse) und
sonstige Erträge
Erträge im Zuge des Mahn- und
Vollstreckungswesens des
Eigenbetriebes
Bezug von Hackschnitzeln, Strom
und Gas; Einkauf von
Wärmestationen
Tatsächlich aufwandsbezogen
abgerechnete personelle
Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen des
eingesetzten gemeindlichen
Personals für den Eigenbetrieb
Abschreibungen auf Sachanlagen.
Abschreibungen sind in 2007 an die
Nutzungsdauer angepasst worden
(Spänebunker Nettersheim)
Leasingraten, Prüfkosten,
Versicherungsaufwendungen,
Instandhaltungen u.dgl.
Es handelt sich hier um den
Zinsaufwand im Rahmen der
Inanspruchnahme von
Kassenkrediten des Eigenbetriebes
zur unterjährigen
Liquiditätssicherung.
Insgesamt wird festgestellt, dass sich die Ertragslage in 2015 gegenüber dem Vorjahr
vor allem durch witterungsbedingt gestiegene Umsatzerlöse und durch weitere Anschlussnehmer verbessert hat.
Anlage 4
9
B.
1.
Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des
Eigenbetriebes
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
Die Ertragslage des Unternehmens zeigte sich in 2015 gegenüber dem Vorjahr durch
witterungsbedingte höhere Verbräuche bei den Groß- wie Kleinabnehmern und durch
6 neue Anschlussnehmer positiver als dies bei Planveranschlagung erwartet wurde.
In den Jahren 2010 bis 2012 wurde teilweise bezuschusst über Mittel aus dem Konjunkturpaket II eine Erweiterung des Nahwärmenetzes in Nettersheim vorgenommen.
Ferner wurden in 2013 weitere Investitionen betreffend die Neuverlegung von Hausanschlüssen, die Optimierung der Heizzentralen in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim und die Beschaffung neuer Wärmezähler durchgeführt. Zudem wurde mit der
Erweiterung des Nahwärmenetzes im Bereich Grabenweg/Höhenweg/Schulstraße in
Nettersheim begonnen.
Durch Betriebsoptimierungen und den Anschluss weiterer Verbrauchshaushalte konnte
die Lage des Eigenbetriebes gestärkt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die
Aussagen im Prognosebericht verwiesen.
Die Gebührennachkalkulation auf Basis der Ist-Werte 2015 hat eine geringfügige Unterdeckung in Höhe von rd. 900 EUR ergeben, die sich aus einer Unterdeckung bei der
Verbrauchsgebühr in Höhe vom rd. 1 TEUR und einer Überdeckung bei der Grund- und
Bereitstellungsgebühr von rd. 100 EUR zusammensetzt.
2.
Risikobericht
Der Eigenbetrieb verfolgt eine konservative Risikopolitik und verfügt entsprechend
seiner Größe über ein gut funktionierendes Risikomanagementsystem. Im Februar
2014 wurde unter Federführung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW ein
Workshop zur Erarbeitung einer neuen Dokumentation des Risikomanagementsystems
der drei Eigenbetriebe der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Die entsprechende Auswertung hat ergeben, dass im Eigenbetrieb Biowärme keine
wesentlichen Risiken identifiziert wurden, die über dem derzeit gelebten Risikomanagementsystem einem besonderen Steuerungssystem zugeführt werden müssten, was
im Wesentlichen auf die Fachkompetenz und das Engagement der beteiligten Mitarbeiter zurückzuführen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die geringe Anzahl
der beteiligten Mitarbeiter es nur zu geringen Schnittstellenverlusten kommt. Allerdings würden sich Ausfälle der verantwortlichen Mitarbeiter umso stärker auf den Unternehmenserfolg auswirken.
Zu den im Eigenbetrieb bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Der Eigenbetrieb verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind die
Ausnahme.
Zur Absicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird in regelmäßigen Abständen
eine Gebührenbedarfsberechnung erstellt, um auf aktuelle Änderungen im Bereich der
Kostenstruktur zu reagieren.
Anlage 4
10
Es besteht das allgemeine Risiko, dass der Preis für die herkömmlichen Energieträger
wie Gas und Heizöl unterhalb der Preise für den alternativen Energieträger Holz sinkt
und somit ein Anschluss an die Biowärmeversorgung unattraktiv für die Tarifabnehmer
wird. Allerdings besteht für das Versorgungsgebiet G 14 in Nettersheim gemäß Satzung Anschluss- und Benutzungszwang. Mehrjährige Gebührenvergleiche zeigen zudem auf, das die Gebühr für die alternative, heimisch nachwachsende Wärmequelle
Holz gegenüber den herkömmlichen fossilen Energieträgern zunehmend an Verlässlichkeit und damit an Attraktivität gewonnen hat. Ferner sei darauf hingewiesen, dass
derzeit Hauptabnehmer die Gemeinde mit ihren gemeindlichen Gebäuden ist, so dass
die Marktentwicklung auf den Eigenbetrieb Biowärme wenig Einfluss hat.
Bestandsgefährdende Risiken in Form von Zahlungsunfähigkeit bestehen derzeit nicht.
Der Eigenbetrieb kann in Form zur Verfügung stehender Fremdmittel seitens der
Hausbanken des Eigenbetriebs auf liquide Mittel zurückgreifen.
Im Jahr 2015 konnten durch den Anschluss weiterer Verbrauchshaushalte und durch
witterungsbedingt gestiegene Wärmeverbrauchsmengen die Umsatzerlöse gegenüber
dem Vorjahr erhöht werden. Hierdurch kann die Eigenkapitalsituation des Eigenbetriebes stabilisiert werden. Weiterhin muss der Betrieb das Betriebsrisiko durch weitere
Kostensenkungsbemühungen bei den Fremdbrennstoffen sowie der Gewinnung weiterer Tarifabnehmer begegnen. Diese Maßnahmen werden auch weiterhin konsequent
verfolgt. Mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2012 und der auf dieser Grundlage erfolgten Gebührenkalkulation wurde eine moderate Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € pro Megawattstunde ab 01.01.2012 beschlossen. In 2013 und 2014 wurden keine weiteren Gebührenanpassungen vorgenommen.
Mit dem Wirtschaftsplan 2015 wurde eine Anpassung der Grundgebühr ab 01.01.2015
vorgenommen. Die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der aktuellen Plandaten
ergab keinen Bedarf für Gebührenänderungen.
Von Seiten der Gemeinde besteht gemäß § 10 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung ohnehin die gesetzliche Verpflichtung, erforderlichenfalls dem Eigenbetrieb Eigenmittel in
Form von Zuschüssen zur Verfügung zu stellen, um die Eigenkapitalsituation der Biowärme positiver zu gestalten.
3.
Prognosebericht
Trotz derzeit anhaltender niedriger Energiepreise für fossile Brennstoffe wird weiterhin
davon ausgegangen, dass sich die Wärmelieferungsgebühr im Vergleich hierzu langfristig betrachtet wirtschaftlicher darstellt und in den kommenden Jahren mit weiteren
Nachfragezuwächsen zu rechnen ist.
Zudem werden im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes auch die Anlagen der Biowärme Nettersheim in die Überlegungen mit einbezogen. Obwohl die
Wärmeerzeugung über den nachwachsenden Rohstoff Holz aus ökologischer Sicht bereits eine sehr weitreichende Lösung zur Einsparung von CO2-Emissionen ist, werden
weitere Optimierungsmöglichkeiten überprüft. Auch in Zusammenhang mit dem Quartierskonzept zum Kloster Nettersheim und den geplanten baulichen Entwicklungen in
der Rosenthalstraße in Nettersheim werden weitere Entwicklungsmöglichkeiten für
den Eigenbetrieb gesehen.
Die Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2016 sind ebenfalls
hierauf ausgerichtet. So hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.09.2012 beschlossen, für den Bereich Nettersheim, Rosenthalstraße ein Nahwärmekonzept zu
Anlage 4
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Biowärme der Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
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0814020043/215017981/09062016
Druckdatum 10.06.2016
Anlage
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5
1
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
1. Zur Regelung der Geschäftsordnung dient vor allem die Satzung des Eigenbetriebes, in der u. a.
die Geschäftsführung und die Vertretung des Eigenbetriebes durch den Bürgermeister der
Gemeinde Nettersheim nebst Stellvertretung geregelt sind.
2. Die Gemeinde hat ferner durch Beschluss des Rates vom 29. Januar 2008 eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Diese regelt die Geschäftsführung und den Ablauf der Rats- und Ausschusssitzungen.
3. Die Einbindung des Betriebsausschusse und des Rates in die Entscheidungsprozesse ist durch
die Betriebssatzungen und die gesetzlichen Regelungen festgelegt. Die Zuständigkeitsregelungen
zwischen Betriebsleiter, Betriebsausschuss und dem Rat der Gemeinde entsprechen den Erfordernissen des Eigenbetriebes. Andererseits ist gewährleistet, dass Geschäfte von besonderer
Bedeutung durch den Betriebsausschuss oder den Rat entschieden bzw. beraten werden.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
4. Die für den Eigenbetrieb zuständigen Gremien haben im Berichtsjahr wie folgt getagt:
Ausschuss
Sitzungen
Werksausschuss / Betriebsausschuss
09. Juni 2015
01. Dezember 2015
Haupt- und Finanzausschuss
17. März 2015
16. Juni 2015
01. September 2015
08. Dezember 2015
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
Gemeinderat
24. März 2015
23. Juni 2015
08. September 2015
01. Oktober 2015
15. Dezember 2015
5. Gegenstand der Sitzungen waren unter anderem die Entlastungserteilungen für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2013, die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie die jeweiligen Lageberichte, die Zwischenberichte für
das Jahr 2015 und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 und die Gebührenbedarfsberechnungen, Auftragsvergaben und geplante Maßnahmen, Sachstandsberichte der Eigenbetriebe und
der Erlass von Gebührenforderungen. Die hierzu angefertigten Sitzungsprotokolle haben uns vorgelegen.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
6. Der Betriebsleiter, Herr Pracht, ist als Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim in keinen
Aufsichtsräten und Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses / Konzernabschlusses aufgeteilt nach
Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
7. Die anteilige Vergütung der Betriebsleitung sowie die Vergütung der Mitglieder des Betriebsausschusses werden im Anhang angegeben.
8. Die Vergütung des Betriebsleiters enthält keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Fragenkreis 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten / Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
9. Es bestehen keine schriftlich festgelegten Stellenbeschreibungen und Arbeitsanweisungen.
Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes ist dies nicht erforderlich.
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Druckdatum 10.06.2016
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Biowärme
10. Die Organisation des Eigenbetriebes ist zweckmäßig. Die kaufmännische Verwaltung ist dem
Fachbereich Finanzen der Gemeindeverwaltung Nettersheim zugeordnet.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
11. Anhaltspunkte hierfür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
12. Die Gemeindeverwaltung Nettersheim hat bereits im Jahr 2007 im Rahmen einer Dienstanweisung
in Ergänzung zu den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Vorkehrungen zur
Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert. Eine eigene Dienstanweisung für den Eigenbetrieb besteht nicht. Da der Eigenbetrieb integraler Bestandteil der Gemeindeverwaltung ist, ist
dies nach unserer Beurteilung auch nicht erforderlich.
13. Im Übrigen werden im Rahmen der Auftragsvergaben die einschlägigen Vergabestimmungen
(VOB / VOL / VOF) beachtet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine von dieser Vorgabe
abweichende Handhabung festgestellt.
14. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter,
Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
15. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter,
Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor.
16. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese Vorgaben
nicht eingehalten wurden.
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e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
17. Die Vertragsdokumentation entspricht der Größe des Eigenbetriebs und ist ordnungsgemäß.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
18. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftspläne werden rechtzeitig aufgestellt und entsprechen
den gesetzlichen Anforderungen. Der Wirtschaftsplan 2015 wurde am 02. Dezember 2014 im
Betriebsausschuss vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen. Die gesetzlichen Vorgaben zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 18
EigVO NRW wurden eingehalten.
19. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
20. Zwischenberichte über die Planerfüllung werden grundsätzlich jeweils am 30. Juni eines Jahres
vorgelegt und werden künftig auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung und der neuen
Betriebssatzung quartalsweise erstellt. Zum Ende des Wirtschaftsjahres im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden mögliche Planabweichungen erörtert und beschlossen.
21. Die nach Fertigstellung des Jahresabschluss 2015 erfolgte Gebührennachkalkulation für das
Wirtschaftsjahr 2015 bei der Verbrauchsgebühr eine geringe Gebührenunterdeckung von rd. T€ 1
und bei der Grund- und Bereitstellungsgebühr eine Gebührenüberdeckung von rd. € 100, über die
im Lagebericht berichtet wurde.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
22. Das im Berichtsjahr angetroffene Rechnungswesen entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes.
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23. Eine Kostenrechnung wird aufgrund der Betriebsgröße nicht geführt, die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Ansätze im Wirtschaftsplan. Im Rahmen der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes werden jährliche Gebührenbedarfsberechnungen aufgestellt und vom Rat der
Gemeinde beschlossen.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
24. Der Stand der Bankkonten wird regelmäßig durch die kaufmännische Mitarbeiterin überwacht.
Geldanlagen und Kreditaufnahmen werden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsströme aufeinander abgestimmt.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
25. Ein zentrales Cash-Management ist nicht eingerichtet. Im Rahmen der Liquiditätskontrolle wird
jedoch die Liquidität im Verbund mit den Eigenbetrieben Gemeindewasserwerk, Abwasser und der
Gemeinde überwacht.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
26. Die Leistungsentgelte werden zeitnah in Rechnung gestellt. Das Mahnwesen gewährleistet nach
unseren Feststellungen die zeitnahe und effektive Einziehung von ausstehenden Forderungen.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens / Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens- / Konzernbereiche?
27. Das Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau. Eine monatliche Auswertung der betrieblichen
Daten zur Verbesserung der Unternehmenssteuerung ist weiter angestrebt.
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h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und / oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche
Beteiligung besteht?
28. Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts- / Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
29. Der Betriebsleiter hat geeignete Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems
ergriffen. Im Frühjahr 2014 wurde im Rahmen eines Workshops über die Kommunalagentur NRW
die Dokumentation eines Risikomanagementsystems für die drei Eigenbetriebe der Gemeinde
überarbeitet, welche nunmehr einer kontinuierlichen Fortschreibung unterliegt.
30. Das Risikofrüherkennungssystem ist geeignet, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu
erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
31. Die Maßnahmen reichen grundsätzlich für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, d. h. für die Wärmeversorgung der versorgten Wärmeabnehmer aus.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
32. Es wird auf die Antwort unter 4 a) verwiesen. Bisher hat die Verwaltung in einer Übersicht
Risikofelder und branchenspezifische Risiken zusammengestellt und diesen die von der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen gegenübergestellt. Im Übrigen erfolgt eine Dokumentation über
Protokolle der jeweiligen Gremiensitzungen.
33. Eine Dokumentation über das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem liegt nunmehr
vor. Die Einzelrisiken werden prozessbezogen definiert und mit ihren Auswirkungen bewertet, und
den Verantwortlichkeiten, den bereits vorhandenen Maßnahmen und den Zielmaßnahmen gegenübergestellt.
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d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
34. Aufgrund der gleich bleibenden, d. h. im Zeitablauf unveränderten Geschäftstätigkeit unterliegen
die Frühwarnsignale grundsätzlich keinen wesentlichen Veränderungen. Soweit Änderungen der
betrieblichen Abläufe eintreten, werden diese in Arbeitsbesprechungen behandelt und geeignete
Maßnahmen ergriffen.
35. Das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem soll auskunftsgemäß kontinuierlich fortgeschrieben werden. Auf die Ausführungen unter 4 a) und c) wird verwiesen.
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
36. Die Darstellung und Beantwortung der einzelnen Fragen dieses Fragenkreises entfällt, da keine
entsprechenden Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate eingesetzt
werden.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens / Konzerns entsprechende Interne
Revision / Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
37. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes besteht keine interne Revision als eigenständige Stelle.
Der Betriebsleiter kontrolliert das gesamte laufende Geschäft. Neben der Jahresabschlussprüfung
durch den Wirtschaftsprüfer findet eine Revision durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW statt.
38. Die Überwachung der Liquidität und der Kreditgeschäfte erfolgt durch die Finanzbuchhaltung. Eine
funktionale Trennung in Anweisung und Vollzug ist gewährleistet. Revisionsberichte, insbesondere
zu den Maßnahmen zur Korruptionsprävention, liegen mangels einer eigenständig institutionalisierten internen Revisionsstelle und der geringen Betriebsgröße nicht vor.
39. Auf die weitere Darstellung und Beantwortung dieses Fragenkreises wird verzichtet.
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Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt
worden ist?
40. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die zuständigen Überwachungsorgane über
Maßnahmen nicht unterrichtet wurden.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
41. Derartige Kreditgewährungen sind nicht erfolgt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
42. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
43. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden.
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
44. Aufgrund der regelmäßigen Vergaben nach VOB erfolgt in der Regel vor Durchführung der
Maßnahme zwingend eine angemessene Planung. Die Finanzierbarkeit der Investitionen ist durch
die Aufnahme in den Vermögenplan des Wirtschaftsplanes gesichert.
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b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
45. Investitionen erfolgen nach einem streng reglementierten Vergabeverfahren. Hierbei ist stets das
Einholen von mehreren Angeboten erforderlich.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
46. Die im Berichtsjahr durchgeführten Investitionen, insbesondere Baumaßnahmen, werden regelmäßig überwacht. Die zuständigen Ausschüsse werden hierüber unterrichtet.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
47. Im Berichtsjahr haben sich nach unseren Feststellungen keine wesentlichen Überschreitungen
ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
48. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Leasingverträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
49. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen
bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
50. Kleinere Aufträge werden freihändig vergeben. Es werden nach Angaben des Betriebsleiters
mehrere Angebote eingeholt.
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Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
51. Die Überwachungsorgane werden zeitnah und regelmäßig unterrichtet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens- / Konzernbereiche?
52. Die Berichterstattung stand, soweit sie sich auf die Rechnungslegung bezog, mit der wirtschaftlichen Lage im Einklang. Sie vermittelte einen zutreffenden Einblick in die Lage des Eigenbetriebes.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder
wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
53. Die Überwachungsorgane wurden zeitnah unterrichtet.
54. Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine ungewöhnlichen, risikoreichen oder nicht ordnungsgemäß abgewickelten Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche
Unterlassungen feststellen.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts- / Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
55. Es wurden Fragen zum allgemeinen Geschäftsverlauf, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den
wesentlichen Investitionen und Investitionsvorhaben gestellt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
56. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine derartigen Anhaltspunkte festgestellt.
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f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan
erörtert?
57. Eine derartige Versicherung wurde nicht abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
58. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Interessenkonflikte bekannt geworden.
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
59. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
60. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
61. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen
zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
62. Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital von rd. 2,4 % und Sonderposten aus
Zuschüssen zur Finanzierung von Anlagevermögen von rd. 32,3 % der Bilanzsumme aus.
Wesentliche Investitionen werden überwiegend aus Fördermitteln finanziert, denen bilanziell ein
passivischer Ausgleichsposten (Sonderposten) gegenübersteht. Darüber hinaus werden die
Investitionen durch die Aufnahme von kurzfristigen Krediten finanziert.
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b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
63. Die Gemeinde Nettersheim sowie die Eigenbetriebe Abwasser, Gemeindewasserwerk und
Biowärme Nettersheim als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit können sich über zinsgünstige
Kommunaldarlehen und Kassenkredite, sowie über Zuschüsse für Investitionen finanzieren. Anzeichen dafür, dass die Finanzlage im Verbund als nicht gesichert angesehen werden kann, haben
sich nicht ergeben.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz- / Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
64. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2015 keine Finanz- / Fördermittel der öffentlichen Hand
erhalten.
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
65. Die Eigenkapitalausstattung ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 im Verhältnis zur Bilanzsumme mit 2,4 % auf sehr niedrigem Niveau. Die erweiterte Eigenkapitalquote II, d. h. einschließlich des Sonderpostens beträgt 34,7 %. Die Finanzierung des Eigenbetriebs erfolgt durch Finanzmittel der Gemeinde sowie durch kreditgebende Banken. Im Rahmen der Prüfung haben wir keine
Anhaltspunkte für Finanzierungsprobleme festgestellt.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
66. Gewinne bzw. Verluste werden im Rahmen des Ergebnisvortrages auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungen werden nicht getätigt.
Fragenkreis 14:
Rentabilität / Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens / Konzerns nach Segmenten /
Konzernunternehmen zusammen?
67. Der Eigenbetrieb ist nur im Bereich der Biowärme tätig.
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b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
68. Das Jahresergebnis 2015 ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
69. Im Zusammenhang mit den Leistungsbeziehungen zur Gemeinde und zu den anderen Eigenbetrieben der Gemeinde haben sich im Rahmen der Prüfung keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
70. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden mit den Selbstkosten an die Eigenbetriebe
weiterbelastet. Sofern interne Darlehen gewährt werden, werden diese mit den marktüblichen
Zinssätzen verzinst.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
71. Die Frage entfällt, da keine Konzessionsabgabe zu leisten ist.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
72. Verlustbringende einzelne Geschäfte waren im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
73. Auf die Ausführungen unter 16 b) wird verwiesen.
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Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung
der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
74. Das Jahresergebnis 2015 liegt bei einem Überschuss in Höhe von € 2.456,77. Ursache hierfür sind
witterungsbedingt auskömmliche Umsatzerlöse. Das Jahresergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr um rd. T€ 6 verbessert werden. Bei witterungsbedingtem Abnahmeanstieg konnten die Aufwendungen für den Bezug fossiler Brennstoffe reduziert werden, gleichzeitig stiegen aber auch die
Instandhaltungsaufwendungen an, wie auch die Aufwendungen aus der Bestandsveränderung der
Vorräte.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
75. Im Jahr 2015 konnten durch den Anschluss weiterer Verbrauchshaushalte und durch witterungsbedingt gestiegene Wärmeverbrauchsmengen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr erhöht
werden. Hierdurch konnte die Eigenkapitalsituation des Eigenbetriebes stabilisiert werden. Weiterhin beabsichtigt der Betrieb, dem Betriebsrisiko durch weitere Kostensenkungsbemühungen bei
den Fremdbrennstoffen sowie der Gewinnung weiterer Tarifabnehmer zu begegnen.
76. Mit dem Wirtschaftsplan 2015 wurde eine Anpassung der Grundgebühr ab 01. Januar 2015 vorgenommen. Die Gebührenkalkulation auf der Grundlage der Plandaten 2016 ergab keinen Bedarf
für Gebührenänderungen. An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich
gearbeitet. Für die Folgejahre des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums wird durch wegfallende
Erträge aus Sonderpostenauflösungen die Ertragssituation des Eigenbetriebes dann problematischer, wenn die Umsatzerlöse witterungsbedingt ggf. wieder auf das Niveau des Jahres 2014
zurückfallen sollten. Vor diesem Hintergrund können weitere Gebührenanpassungen in Folgejahren nicht ausgeschlossen werden.
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Gebührenkalkulation Biowärme Nettersheim
2015
1.
Verbrauchsgebühr
1.1.
Wärmeabnahmemenge in Mw/h
1.2.
Hackschnitzelbezug
abzgl. Hackschnitzelreduzierung/Freischneiden
Wirtschaftswege
Gasbezug
Heizölbezug (inkl. Bestandsreduzierung)
Strombezug
Abschreibungen 30 %
Reinigung, Wartung und Instandhaltung
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 30 %
Zinsaufwand 30%
Gesamtaufwand
Erträge Aufl. SoPo Euro 30 %
Gebührenbedarf
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
1.8.
1.4.
Gebührenbedarf je Mw/h Wärmeabnahmemenge
tatsächliche Gebühreneinnahme 2015
damit Gebührenunterdeckung 2015
Rückstellungszuführung Gebührenausgleich
3.803,38
143.760,00
-5.542,00
9.209,33
39.220,86
12.699,53
14.564,93
21.142,98
26.696,64
151,51
261.903,78
13.660,53
248.243,25
65,27
247.219,63
1.023,62
0,00
2.
Grundgebühr und Bereitstellungsgebühr
2.1.
Aufwendungen
2.1.1.
2.1.2.
2.1.3.
2.1.4.
2.1.5.
2.1.6.
2.1.7.
2.1.8.
2.1.9.
Aufwendungen für Betriebs- und Verwaltungspersonal
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 70%
Abschreibung 70%
Kosten der Wirtschaftsprüfung
Versicherungen und Beiträge
Zinsaufwand 70%
Verwaltungskosten
Sonstige Kosten
Einstellung SoPo
Gesamt
2.2.
Erträge
2.2.1.
2.2.2.
2.2.3.
2.2.4.
Erträge Aufl. SoPo Euro 70 %
Baukostenzuschüsse
Sonstige Erträge
Akt. Eigenleistungen
Gesamt
31.874,57
18.176,26
14,08
500,00
50.564,91
2.3.
Gebührenbedarf
98.414,47
2.4.
Gebühren
2.4.1.
2.4.2.
2.4.3.
Grundgebühr Kleinabnehmer
Grundgebühr Großabnehmer
Bereitstellungsgebühr
Gesamt
damit Gebührenüberdeckung 2015
Rückstellungszuführung Gebührenausgleich
18.340,13
62.292,15
33.984,84
6.000,00
270,00
353,53
4.702,82
4.859,65
18.176,26
148.979,38
23.425,05
64.424,86
10.686,63
98.536,54
-122,07
0,00
Anlage 7