Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.07.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 581-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
19.07.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlaß einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80
"Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld"
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 581-IX
1. Sachverhalt:
In der RD 580 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 80 „Fachmarktzentrum
Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld“ behandelt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen in der nördlichen Vorstadt die Grundversorgung
zu sichern. Angesiedelt werden sollen hier ein Lebensmittelsupermarkt, ein Discounter und weitere
Fachmärkte.
Der Aufstellungsbeschluss wird wird im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht.
Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht den Stand erreicht hat, der konkrete
Zulässigkeitsvoraussetzungen in positiver als auch in negativer Hinsicht regelt, sollte zur
Sicherung dieser städtebaulichen Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine
Veränderungssperre als Satzung erlassen werden.
Mit Erlass der Veränderungssperre dürfen:
-Bauvorhaben gem. § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
-erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren
Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht
vorgenommen werden.
Wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können im Einvernehmen mit der Gemeinde von
der Bauaufsicht Ausnahmen hiervon zugelassen werden.
2. Rechtliche Würdigung
Eine Veränderungssperre kann auf der Grundlage des § 14 BauGB erlassen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Entwurf der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes
Nr. 80 „Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld“ wird als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.