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Beschlussvorlage (Erlaß einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 "Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
14.07.11, 18:02
Aktualisiert
14.07.11, 18:02
Beschlussvorlage (Erlaß einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 "Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld") Beschlussvorlage (Erlaß einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 "Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.07.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 581-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 19.07.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlaß einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 "Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 581-IX 1. Sachverhalt: In der RD 580 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 80 „Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld“ behandelt. Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen in der nördlichen Vorstadt die Grundversorgung zu sichern. Angesiedelt werden sollen hier ein Lebensmittelsupermarkt, ein Discounter und weitere Fachmärkte. Der Aufstellungsbeschluss wird wird im nächsten Amtsblatt bekanntgemacht. Da das Bebauungsplanverfahren noch nicht den Stand erreicht hat, der konkrete Zulässigkeitsvoraussetzungen in positiver als auch in negativer Hinsicht regelt, sollte zur Sicherung dieser städtebaulichen Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre als Satzung erlassen werden. Mit Erlass der Veränderungssperre dürfen: -Bauvorhaben gem. § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden -erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, können im Einvernehmen mit der Gemeinde von der Bauaufsicht Ausnahmen hiervon zugelassen werden. 2. Rechtliche Würdigung Eine Veränderungssperre kann auf der Grundlage des § 14 BauGB erlassen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Der als Anlage beigefügte Entwurf der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 „Fachmarktzentrum Bad Münstereifel, Bereich Flaches Feld“ wird als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.