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Beschlussvorlage (Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016 hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
04.07.16, 12:28
Aktualisiert
04.07.16, 12:28
Beschlussvorlage (Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016
hier:	Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau) Beschlussvorlage (Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016
hier:	Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 488 /X.L. Datum: 04.07.2016 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016 hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.07.2016 2 Sachverhalt: Die CDU-Fraktion reichte hier am 03.07.2016 die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ein. Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme: Der in der Anfrage vom 03.07.2016 geschilderte Sachverhalt bezüglich der Niederschlagswasser-Situation im Schwalbenweg in Engelgau ist der Verwaltung bekannt. Die betreffende Grundstückseigentümerin wurde bereits schriftlich aufgefordert, das betreffende landwirtschaftlich genutzte Gebäude an den im Schwalbenweg verlaufenden Mischwasserkanal anzuschließen, die Grundstückseigentümerin ist dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Unter entsprechender Fristsetzung wird die Grundstückseigentümerin nochmals aufgefordert, den notwendigen Anschluss herzustellen. Sollte der Aufforderung nicht innerhalb der Fristsetzung nachgekommen werden, erfolgt die Fortführung des bereits eingeleiteten ordnungsbehördlichen Verfahrens gem. § 8 Abs. 5 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim zur Durchsetzung des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister