Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
04.07.16, 12:28
Aktualisiert
04.07.16, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 488 /X.L.
Datum: 04.07.2016
ERWEITERUNG
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim vom 03.07.2016
hier: Niederschlagswasser Schwalbenweg in Engelgau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.07.2016
2
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion reichte hier am 03.07.2016 die beigefügte Anfrage gem. § 19
der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
ein.
Zur Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:
Der in der Anfrage vom 03.07.2016 geschilderte Sachverhalt bezüglich der Niederschlagswasser-Situation im Schwalbenweg in Engelgau ist der Verwaltung bekannt.
Die betreffende Grundstückseigentümerin wurde bereits schriftlich aufgefordert,
das betreffende landwirtschaftlich genutzte Gebäude an den im Schwalbenweg
verlaufenden Mischwasserkanal anzuschließen, die Grundstückseigentümerin ist
dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen.
Unter entsprechender Fristsetzung wird die Grundstückseigentümerin nochmals
aufgefordert, den notwendigen Anschluss herzustellen. Sollte der Aufforderung
nicht innerhalb der Fristsetzung nachgekommen werden, erfolgt die Fortführung
des bereits eingeleiteten ordnungsbehördlichen Verfahrens gem. § 8 Abs. 5 in
Verbindung mit § 20 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Gemeinde
Nettersheim zur Durchsetzung des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs.
gez. Pracht
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Bürgermeister