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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
48 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
01.07.16, 19:06
Aktualisiert
01.07.16, 19:06
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 01.07.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 30.06.2016 um 18:03 Uhr 9 Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung - Ortsteil Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 266/2016 Bürgermeister Dr. Czech teilt mit, dass der LVR den Denkmalschutz bis zum Ende des Monats so weit geprüft habe, dass ein Erörterungsgespräch stattfinden könne. Ein Termin wurde bereits festgelegt. Der Investor bereitet bereits einen Bauantrag vor. Hierfür entstehen ihm hohe Kosten. Ziel ist eine Vertragsunterzeichnung direkt nach der Sommerpause Im September verabschiedet der Kreistag voraussichtlich einen Pflegebedarfsplan. Hier würde wahrscheinlich eine Überversorgung im Kreis Düren dargestellt, was den Bau von neuen Einrichtungen blockieren würde. Der Investor bemüht sich aktuell um einen Abstimmungsbescheid. Dieser Bescheid würde ihm Planungssicherheit geben. Ausschussmitglied Dr. Siepen merkt an, dass seine Fraktion dem Beschluss zustimmen wird. Ausschussmitglied Wegner schließt sich Ausschussmitglied Dr. Siepen an. Man habe ein großes Interesse an der Realisierung, nicht nur wegen der Anschlussnutzung, sondern auch wegen der Entwicklung im Ort. Empfehlung: Einstimmig ergeht folgende Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4, 2. Änderung – Ortsteil Nörvenich gemäß § 2 (1) BauGB. Durch diese 2. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 soll auf einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 12, die Möglichkeit des Umbaus und der baulichen Ergänzung der ehemaligen Hauptschule in eine Pflegeeinrichtung geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, von der Antragstellerin eine Kostenübernahmeerklärung in Form eines Städtebaulichen Vertrages einzuholen und nach Vorlage dieses Vertrages das Planungsbüro SGP mit der weiteren Planung zu beauftragen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen.