Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
251 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.08.16, 13:00
Aktualisiert
31.08.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 509 /X.L.
Datum: 30.08.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
06.09.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung
hier: Bauantrag – 1. Teilabschnitt
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht und das in der Begründung zur
Vorlage beschriebene Planungskonzept für das Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt
auf der Grundlage dieses Planungskonzeptes einen Teilbauantrag zu stellen.
Begründung:
In den vergangenen Sitzungsphasen wurden weitreichende Beschlüsse zum Koster Nettersheim – Quartierzentrum für Integration und Begegnung gefasst. Weiterhin wurde regelmäßig über den Sachstand informiert. Zum aktuellen Bearbeitungs- bzw. Planungsstand ist folgendes auszuführen:
1.
Besuch von Minister Mike Groschek
Der zuständige Minister Mike Groschek hat das Kloster Nettersheim am
12.08.2016 besucht, um sich über das Projekt zu informieren. Seiner Aussage
nach hat das eingereichte Konzept die Jury als einer der besten Projektanträge
überhaupt überzeugt. Vor Ort wurden ihm die Konzeption eingehend erläutert,
die er voll und ganz mit trägt sowie in Gänze für zielführend hält.
2.
Quartiersmanagement
Das Quartiersmanagement ist Bestandteil der Förderung. Für den Zeitraum bis
zum 31.12.2018 sind zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund
300.000,00 Euro anerkannt.
In der letzten Sitzungsphase wurde darüber informiert, dass in Kooperation mit
der Agentur für Arbeit entsprechende Stellenausschreibugen stattgefunden haben
und bereits Bewerbungen vorlagen.
In der Zwischenzeit konnte eine Quartiersmanagerin eingestellt werden. Sie hat
ihre Arbeit im Juli 2016 aufgenommen (siehe in diesem Zusammenhang auch
Vorlage 502).
Derzeit arbeitet sie schwerpunktmäßig an folgenden Aufgaben:
Kompetenzerhebung mit allen Schutzsuchenden
Nettersheim
Aufbau von Beschäftigungsinitiativen
Ehrenamt
in
der
Gemeinde
In Absprache mit der Bezirksregierung Köln kann das Quartiersmanagement mit
mehreren Stellen besetzt werden, sofern der bewilligte Förderrahmen nicht überschritten wird. Vor diesem Hintergrund ist mindestens eine weitere Einstellung
mit der Schwerpunktaufgabe Integration/Bildung vorgesehen.
3.
Baumbestand
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am 07.06.2016
folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 472):
3
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt für den Baumbestand auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 5 Parzellennummer 13 (Kloster Nettersheim) eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen, damit das Gebäude freigestellt, der Klostergarten hergerichtet und das Waldgrundstück forstwirtschaftlich überarbeitet werden können.
Die geplanten Maßnahmen wurden im Rahmen einer Bereisung mit dem Fachausschuss am 07.06.2016 eingehend vor Ort erläutert.
Auf dieser Grundlage hat zwischenzeitlich eine Überarbeitung des Baumbestandes am Kloster Nettersheim stattgefunden. Derzeit wird das Waldgrundstück
forstwirtschaftlich überarbeitet.
4.
Heizzentrale
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 464):
Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Heizzentrale im Kloster
Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diese entsprechend umzusetzen. Die zur Umsetzung notwendigen Gewerke und Materialbeschaffungen sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an
den Billigstbietenden zu vergeben.
Zu den Wärmeversorgungsanlagen (Pelletkessel) und der technischen Ausstattung wird derzeit eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Der diesbezügliche Auftrag kann voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober erteilt werden,
so dass noch vor der kommenden Heizperiode eine zentrale Wärmeversorgung
eingerichtet ist.
5.
Hochspannungsleitung
Hierzu hat ein Gespräch mit dem zuständigen Energieversorger vor Ort stattgefunden. Angestrebt wird, die Hochspannungsleitung im Rahmen der Bauphase
durch Erdleitungen zu ersetzen. Die Angelegenheit befindet sich derzeit noch in
der Prüfung und wird weiter verfolgt.
6.
Planungskonzept
Der Gemeinderat hat in der Sondersitzung am 20.04.2016 beschlossen, im 1.
Bauabschnitt ein Baubüro einzurichten, eine Grundstückspflege durchzuführen,
öffentlichkeitswirksame Räume, wie die Kapelle nutzbar zu machen, die Räume
für den therapeutischen Aufenthalt herzustellen, und die Haustechnik zu sanieren, wobei die hierfür notwendigen Planungsaufträge nach der Einholung von
entsprechenden Honorarangeboten auf der Grundlage der HOAI zu vergeben sind
(siehe Vorlage 426):
Das Baubüro wurde eingerichtet. Hier finden regelmäßige Baubesprechungen
statt. Darüber hinaus ist die kontinuierliche Grundstückspflege sichergestellt. In
der Kapelle werden zudem schon regelmäßig öffentlichkeitswirksame Veranstal-
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tungen (Donnerstagskonzerte) abgehalten, die erfreulicher Weise sehr gut besucht sind.
Weiterhin wurde das Planungskonzept in der Zwischenzeit weiter konkretisiert
und detaillierte Planungen für die beiden Gebäudeflanken ausgearbeitet.
Erschlossen wird das Gebäude bisher über das zentral gelegene Treppenhaus in
dem auch der Behindertenaufzug integriert ist. Um die beiden Gebäudeflanken
flexibler und unabhängig voneinander nutzen zu können, sollen dort zwei zusätzliche Treppenhäuser (Souterrain bis Dachgeschoss) entstehen, die in bestehende
Räumlichkeiten integriert werden und im Erdgeschoss einen Zugang von der hinteren Zufahrt aus erhalten. An der rechten Gebäudeflanke (Bereich ehemalige
Wohnung für die Zivildienstleistenden) ist ein Zugang über einen Steg geplant.
Das Treppenhaus in der linken Gebäudeflanke (Bereich Kapelle) soll über eine
Erdanschüttung (vom bestehenden Treppenhaus bis zur hinteren Gebäudeecke in
Richtung Klostergarten) ebenerdig erschlossen werden. Hierdurch könnten neben
einem ebenerdigen Eingang auch breiträumige Anfahrtsmöglichkeiten sowie eine
breitflächige Außenterrasse geschaffen werden.
Neben der optimierten Erschließung sind die beiden zusätzlichen Treppenhäuser
an den Gebäudeflanken auch aus brandschutztechnischer Sicht sehr sinnvoll, da
hierdurch die Entfluchtung erheblich vereinfacht wird und zukünftig voraussichtlich auf ein Anleitern verzichtet werden kann.
In der rechten Gebäudeflanke sind fünf Einheiten für den therapeutischen Aufenthalt vorgesehen (Souterrain bis Dachgeschoss). Das Planungskonzept zur linken Gebäudeflanke beinhaltet zwei Einheiten für den therapeutischen Aufenthalt
(Obergeschoss und Dachgeschoss) sowie eine Nutzung der übrigen Räume (einschließlich Kapelle) als Begegnungs- und Bildungsforum (Souterrain bis Dachgeschoss).
Der Mitteltrakt soll für unterschiedlichste Quartiersnutzungen zur Verfügung stehen und im Bestand weitestgehend unverändert bleiben. Hierzu haben bereits
runde Tische mit potenziellen Nutzern stattgefunden. Weitere runde Tische sind
in Vorbereitung bzw. in Kürze geplant. Insgesamt ist hier die Planung aber noch
zu konkretisieren.
Zu dem beschriebenen Planungskonzept ergehen in der Sitzungsphase weitergehende Erläuterungen.
7.
Teilbauantrag
Das oben beschriebene Planungskonzept wurde bereits mit dem Bauordnungsamt
vorbesprochen, wobei hiergegen keine Bedenken erhoben wurden. Um die beiden
Gebäudeflanken baulich entwickeln zu können, wurde abgestimmt, dass für diese
Bereiche ein Teilbauantrag gestellt wird.
8.
Weitere bauliche Umsetzung
Unabhängig von den vorgenannten Punkten wurde mit der Sanierung der Fenster
und der Heizkörper, die weitstehend erhalten werden können, begonnen. Weiter-
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hin sind im Souterrain Feuchtigkeitsschäden zu erkennen, die ein Freilegen und
Abdichten der Außenwände erforderlich machen. Hiermit wird in Kürze begonnen.
gez. Pracht
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Bürgermeister