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Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
255 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.08.16, 15:00
Aktualisiert
31.08.16, 15:00
Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier:	Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier:	Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier:	Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
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hier:	Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 485 /X.L. Datum: 01.09.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 06.09.2016 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Die aktuelle Situation zur Entwicklung der Spiel- und Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim stellt sich derzeit wie folgt dar: 1. Spielplätze Die Gemeinde Nettersheim unterhält im Gemeindegebiet insgesamt 18 Spielplätze. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen öffentlich zugänglichen Spielplätzen (15) und Spielplätzen an Kindergärten (3). 1.1. Öffentliche Spielplätze Die öffentlichen Spielplätze sind in ihrem Bestand gesichert bzw. werden nach Bedarf weiterentwickelt. 1.1.1.Wartung und Kontrolle Entsprechend den sicherheitstechnischen Vorgaben werden die Kinderspielplätze in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Einzelnen ist hierbei folgender Turnus vorgeben: 01.01. 01.04. 01.06. 01.08. 01.10. Sichtkontrolle Generalinspektion Wartungskontrolle Wartungskontrolle Wartungskontrolle Mit diesen Überprüfungen ist seit dem vergangenen Jahr eine Firma beauftragt worden. Der Kontrolleur hat eine Ausbildung zur Fachkraft für Kinderspielplätze absolviert und besitzt somit die entsprechende Befähigung. Schäden, die im Rahmen der Wartungen festgestellt werden, werden protokolliert und nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Ist dies bei Spielgeräten nicht möglich werden diese ggf. gesperrt. 1.1.2. Interkommunales Entwicklungskonzept Im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes können folgende Spielplätze in der Priorität A (2016-2020) über Städtebaufördermittel weiterentwickelt werden:     Spielplatz Spielplatz Spielplatz Spielplatz an der Grundschule Marmagen Laurentiusweg in Marmagen an der Grundschule Zingsheim Pfaffenbenden in Nettersheim 3 1.1.3. Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung Der Dorfentwicklungsprozess wurde in Tondorf angestoßen. Dort wird derzeit gemeinsam mit der Bevölkerung ein Dorfinnenentwicklungskonzept erarbeitet, auf dessen Grundlage zukünftig im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung Fördermittel beantragt werden können. Die Entwicklung des Spielplatzes Aelenpesch und die Entwicklung des Kindergartens in Tondorf mit Außenspielfläche sind Themen, die im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses behandelt werden. 1.1.4. Aktuelle Entwicklungen Der Spielplatz in Pesch wurde in Abstimmung mit den Jugendlichen in einen Bolzplatz umgewandelt. Im Rahmen der Entwicklung der Alten Schule Pesch soll der Spielplatz dorthin verlegt werden. Zur Entwicklung der Alten Schule Pesch ist eine Bürgerversammlung geplant, wobei auch nochmals die Entwicklung des Spielplatzes thematisiert wird. 1.2. Spielplätze an Kindergärten An den Kindergärten in Nettersheim, Zingsheim und Tondorf bestehen Spielplätze, die aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Hier werden ebenfalls die unter 1.1.1. beschriebenen Wartungskontrollen durchgeführt. Weiterhin erfolgt eine ständige Weiterentwicklung in Abstimmung mit den Kindergartenleitungen. 2. Turnhallen und Lehrschwimmbecken Die Turnhalle Zingsheim steht im Besitz der Gemeinde Nettersheim. Das Lehrschwimmbecken wurde vor einigen Jahren geschlossen und wird seitdem nicht genutzt. Die Turnhalle mit Lehrschwimmbecken in Nettersheim steht in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim. Die Turnhalle in Marmagen befindet sich im Besitz der Kirchengemeinde Marmagen, ist aber durch die Gemeinde Nettersheim langfristig an gepachtet. Alle drei Einrichtungen stehen zum einen für den Schulsport, zum anderen aber auch für die Sportvereine aus dem Gemeindegebiet zur Verfügung. Die Turnhallen in Zingsheim, Nettersheim und Marmagen werden regelmäßig einmal jährlich einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Hiermit wird eine Fachfirma beauftragt. Darüber hinaus wurden sie allesamt in das Interkommunale Entwicklungskonzept (Priorität A, 2016-2020) aufgenommen, wodurch für bauliche Sanierungen und funktionale Weiterentwicklungen eine Förderkulisse im Rahmen Städtebau für die kommenden Jahre aufgebaut werden konnte. 3. Sportplätze In der Gemeinde Nettersheim werden folgende Sportplätze vorgehalten: 4       Marmagen (Rasen) Nettersheim (Kunstrasen mit Flutlicht) Zingsheim (Tennenplatz mit Flutlicht) Tondorf (Rasen) Frohngau (Rasen) Pesch (Rasen mit Flutlicht) Die Unterhaltung und Weiterentwicklung dieser Sportplätze erfolgt in ständiger Absprache mit den Sportvereinen, die auch die Pflege dieser Anlagen sicherstellen. Die auf den Sportanlagen errichteten Sportlerheim bzw. Umkleiden werden ebenfalls durch die Sportvereine unterhalten und betrieben. Teilweise haben die Sportvereine den Bau mit finanziert und in Eigenregie durchgeführt. Bei größeren Unterhaltungsmaßnahmen wird von Seiten der Gemeinde Netttersheim eine Unterstützung geleistet. Zudem werden die Geräte für die Sportplatzpflege bereitgestellt. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Sportplatzdünger. Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde Nettersheim entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.09.2007 (Vorlage 626) zur Unterstützung der Sportvereine die Kosten der Flutlichtanlagen sowie der gemeindlichen Abgaben (Kanal, Wasser, Grundsteuer und Abfallbeseitigung). Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen harmonisch verläuft und durch diese eine gute Sportplatzpflege sichergestellt wird. 3.1.1.Interkommunales Entwicklungskonzept Im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes können folgende Sportplätze in der Priorität A (2016-2020) über Städtebaufördermittel weiterentwickelt werden:    Sportzentrum Nettersheim (siehe Vorlage 512) Sportzentrum Zingsheim Sportzentrum Marmagen 3.1.2.Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung In diesem Zusammenhang wird auf Punkt 1.1.3 verwiesen. Die zukünftige Entwicklung des Sportplatzes in Tondorf wird auch in den Dorfentwicklungsprozess eingebracht und entsprechend thematisiert. 3.1.3. Aktuelle Entwicklungen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 389): 5 Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen an den Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim – wie in der Begründung dargestellt – in Kooperation mit den Sportvereinen durchzuführen. Dabei wurde umfassend über die Entwicklung der Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim informiert. Gemeinsam mit der SG Blau-Weiß 69 wird derzeit noch an dem Anbau der Grillhütte am Sportplatz in Zingsheim gearbeitet. Eine Fertigstellung wird für Oktober dieses Jahres anvisiert. Der Wühlmausbefall auf dem Sportplatz in Tondorf konnte eingedämmt werden. Der Sportplatz wird regelmäßig abgeschleppt, wodurch Unebenheiten wirkungsvoll beseitigt werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister