Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
255 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.08.16, 15:00
Aktualisiert
31.08.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 485 /X.L.
Datum: 01.09.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
06.09.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Spiel- und
Sportanlagen im Gemeindegebiet Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Die aktuelle Situation zur Entwicklung der Spiel- und Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim stellt sich derzeit wie folgt dar:
1.
Spielplätze
Die Gemeinde Nettersheim unterhält im Gemeindegebiet insgesamt 18 Spielplätze. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen öffentlich zugänglichen Spielplätzen
(15) und Spielplätzen an Kindergärten (3).
1.1.
Öffentliche Spielplätze
Die öffentlichen Spielplätze sind in ihrem Bestand gesichert bzw. werden nach
Bedarf weiterentwickelt.
1.1.1.Wartung und Kontrolle
Entsprechend den sicherheitstechnischen Vorgaben werden die Kinderspielplätze
in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Einzelnen ist hierbei folgender Turnus
vorgeben:
01.01.
01.04.
01.06.
01.08.
01.10.
Sichtkontrolle
Generalinspektion
Wartungskontrolle
Wartungskontrolle
Wartungskontrolle
Mit diesen Überprüfungen ist seit dem vergangenen Jahr eine Firma beauftragt
worden. Der Kontrolleur hat eine Ausbildung zur Fachkraft für Kinderspielplätze
absolviert und besitzt somit die entsprechende Befähigung.
Schäden, die im Rahmen der Wartungen festgestellt werden, werden protokolliert
und nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Ist dies bei Spielgeräten nicht möglich
werden diese ggf. gesperrt.
1.1.2. Interkommunales Entwicklungskonzept
Im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes können folgende Spielplätze in der Priorität A (2016-2020) über Städtebaufördermittel weiterentwickelt
werden:
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
an der Grundschule Marmagen
Laurentiusweg in Marmagen
an der Grundschule Zingsheim
Pfaffenbenden in Nettersheim
3
1.1.3. Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
Der Dorfentwicklungsprozess wurde in Tondorf angestoßen. Dort wird derzeit
gemeinsam mit der Bevölkerung ein Dorfinnenentwicklungskonzept erarbeitet,
auf dessen Grundlage zukünftig im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung Fördermittel beantragt werden können.
Die Entwicklung des Spielplatzes Aelenpesch und die Entwicklung des Kindergartens in Tondorf mit Außenspielfläche sind Themen, die im Rahmen des Dorfentwicklungsprozesses behandelt werden.
1.1.4. Aktuelle Entwicklungen
Der Spielplatz in Pesch wurde in Abstimmung mit den Jugendlichen in einen Bolzplatz umgewandelt. Im Rahmen der Entwicklung der Alten Schule Pesch soll der
Spielplatz dorthin verlegt werden. Zur Entwicklung der Alten Schule Pesch ist eine Bürgerversammlung geplant, wobei auch nochmals die Entwicklung des Spielplatzes thematisiert wird.
1.2.
Spielplätze an Kindergärten
An den Kindergärten in Nettersheim, Zingsheim und Tondorf bestehen Spielplätze, die aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Hier werden ebenfalls die
unter 1.1.1. beschriebenen Wartungskontrollen durchgeführt.
Weiterhin erfolgt eine ständige Weiterentwicklung in Abstimmung mit den Kindergartenleitungen.
2.
Turnhallen und Lehrschwimmbecken
Die Turnhalle Zingsheim steht im Besitz der Gemeinde Nettersheim. Das Lehrschwimmbecken wurde vor einigen Jahren geschlossen und wird seitdem nicht
genutzt. Die Turnhalle mit Lehrschwimmbecken in Nettersheim steht in Trägerschaft des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim. Die Turnhalle in
Marmagen befindet sich im Besitz der Kirchengemeinde Marmagen, ist aber
durch die Gemeinde Nettersheim langfristig an gepachtet.
Alle drei Einrichtungen stehen zum einen für den Schulsport, zum anderen aber
auch für die Sportvereine aus dem Gemeindegebiet zur Verfügung.
Die Turnhallen in Zingsheim, Nettersheim und Marmagen werden regelmäßig
einmal jährlich einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Hiermit
wird eine Fachfirma beauftragt.
Darüber hinaus wurden sie allesamt in das Interkommunale Entwicklungskonzept
(Priorität A, 2016-2020) aufgenommen, wodurch für bauliche Sanierungen und
funktionale Weiterentwicklungen eine Förderkulisse im Rahmen Städtebau für die
kommenden Jahre aufgebaut werden konnte.
3.
Sportplätze
In der Gemeinde Nettersheim werden folgende Sportplätze vorgehalten:
4
Marmagen (Rasen)
Nettersheim (Kunstrasen mit Flutlicht)
Zingsheim (Tennenplatz mit Flutlicht)
Tondorf (Rasen)
Frohngau (Rasen)
Pesch (Rasen mit Flutlicht)
Die Unterhaltung und Weiterentwicklung dieser Sportplätze erfolgt in ständiger
Absprache mit den Sportvereinen, die auch die Pflege dieser Anlagen sicherstellen.
Die auf den Sportanlagen errichteten Sportlerheim bzw. Umkleiden werden ebenfalls durch die Sportvereine unterhalten und betrieben. Teilweise haben die
Sportvereine den Bau mit finanziert und in Eigenregie durchgeführt. Bei größeren
Unterhaltungsmaßnahmen wird von Seiten der Gemeinde Netttersheim eine Unterstützung geleistet.
Zudem werden die Geräte für die Sportplatzpflege bereitgestellt. Gleiches gilt
zum Beispiel auch für Sportplatzdünger.
Darüber hinaus übernimmt die Gemeinde Nettersheim entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.09.2007 (Vorlage 626) zur Unterstützung der Sportvereine die
Kosten der Flutlichtanlagen sowie der gemeindlichen Abgaben (Kanal, Wasser,
Grundsteuer und Abfallbeseitigung).
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen harmonisch verläuft und durch diese eine gute Sportplatzpflege sichergestellt wird.
3.1.1.Interkommunales Entwicklungskonzept
Im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes können folgende
Sportplätze in der Priorität A (2016-2020) über Städtebaufördermittel weiterentwickelt werden:
Sportzentrum Nettersheim (siehe Vorlage 512)
Sportzentrum Zingsheim
Sportzentrum Marmagen
3.1.2.Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
In diesem Zusammenhang wird auf Punkt 1.1.3 verwiesen. Die zukünftige Entwicklung des Sportplatzes in Tondorf wird auch in den Dorfentwicklungsprozess
eingebracht und entsprechend thematisiert.
3.1.3. Aktuelle Entwicklungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 389):
5
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen an den Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim –
wie in der Begründung dargestellt – in Kooperation mit den Sportvereinen durchzuführen.
Dabei wurde umfassend über die Entwicklung der Sportanlagen in der Gemeinde
Nettersheim informiert.
Gemeinsam mit der SG Blau-Weiß 69 wird derzeit noch an dem Anbau der Grillhütte am Sportplatz in Zingsheim gearbeitet. Eine Fertigstellung wird für Oktober
dieses Jahres anvisiert.
Der Wühlmausbefall auf dem Sportplatz in Tondorf konnte eingedämmt werden.
Der Sportplatz wird regelmäßig abgeschleppt, wodurch Unebenheiten wirkungsvoll beseitigt werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister