Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
01.09.16, 13:00
Aktualisiert
01.09.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 527 /X.L.
Datum: 01.09.2016
ERWEITERUNG
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
06.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vereinbarung zum „Kindertagesstättenkonsens“ zwischen der Gemeinde
Nettersheim und dem Kreis Euskirchen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf der Vereinbarung „Kindertagesstättenkonsens“
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung „Kindertagesstättenkonsens“ mit
dem Kreis Euskirchen abzuschließen.
Begründung:
Seit vielen Jahren bestand im Kreis Euskirchen der sog. „Kindertagesstättenkonsens“, welcher zwar schriftlich nie fixiert war, an den sich alle Städte und
Gemeinden sowie der Kreis Euskirchen aber gehalten haben.
Wie im Fachausschuss und Gemeinderat berichtet, hatte die Stadt Bad Münstereifel im Frühjahr 2014 diesen Konsens aufgekündigt, was zu Unverständnis beim
Kreis Euskirchen und allen übrigen Kommunen führte. Der Rat der Stadt Bad
Münstereifel
hat
nun
am
10.05.2016
beschlossen,
wieder
dem
Kindertagesstättenkonsens beizutreten.
Zwischen dem Kreis Euskirchen und allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bestand Einigkeit, den in der Praxis stets gelebten Konsens nunmehr auch
zur gegenseitigen Verbindlichkeit schriftlich zu fixieren. Der Entwurf wurde in der
Bürgermeisterkonferenz am 24.05.2016 vorgestellt und abgestimmt.
Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger
Stadt/Gemeinde, für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam
Verantwortung zu tragen. Es geht um die Sicherstellung des Rechtsanspruchs der
Eltern auf einen Platz für ihr/e Kind/er in einer Kindertageseinrichtung, wobei sich
der Kreis verpflichtet im Rahmen der Vereinbarung die Städte- und Gemeinden
an der Jugendhilfeplanung für Kindertageseinrichtungen (Kindergartenbedarfsplanung) zu beteiligen.
Im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet sich der Kreis auch weiterhin, die Kindergärten der kommunalen Träger in Abweichung von § 20 KiBiz statt mit 79 %
der Kindpauschalen mit 85 % der Kindpauschalen zu bezuschussen.
Es wird vorgeschlagen, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Vereinbarung
„Kindertagesstättenkonsens“ zwischen dem Kreis Euskirchen und der Gemeinde
Nettersheim abzuschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister