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Beschlussvorlage (Vereinbarung zum „Kindertagesstättenkonsens“ zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Kreis Euskirchen )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
01.09.16, 13:00
Aktualisiert
01.09.16, 13:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 527 /X.L. Datum: 01.09.2016 ERWEITERUNG An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 06.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vereinbarung zum „Kindertagesstättenkonsens“ zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Kreis Euskirchen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Entwurf der Vereinbarung „Kindertagesstättenkonsens“ 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Vereinbarung „Kindertagesstättenkonsens“ mit dem Kreis Euskirchen abzuschließen. Begründung: Seit vielen Jahren bestand im Kreis Euskirchen der sog. „Kindertagesstättenkonsens“, welcher zwar schriftlich nie fixiert war, an den sich alle Städte und Gemeinden sowie der Kreis Euskirchen aber gehalten haben. Wie im Fachausschuss und Gemeinderat berichtet, hatte die Stadt Bad Münstereifel im Frühjahr 2014 diesen Konsens aufgekündigt, was zu Unverständnis beim Kreis Euskirchen und allen übrigen Kommunen führte. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat nun am 10.05.2016 beschlossen, wieder dem Kindertagesstättenkonsens beizutreten. Zwischen dem Kreis Euskirchen und allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bestand Einigkeit, den in der Praxis stets gelebten Konsens nunmehr auch zur gegenseitigen Verbindlichkeit schriftlich zu fixieren. Der Entwurf wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 24.05.2016 vorgestellt und abgestimmt. Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger Stadt/Gemeinde, für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam Verantwortung zu tragen. Es geht um die Sicherstellung des Rechtsanspruchs der Eltern auf einen Platz für ihr/e Kind/er in einer Kindertageseinrichtung, wobei sich der Kreis verpflichtet im Rahmen der Vereinbarung die Städte- und Gemeinden an der Jugendhilfeplanung für Kindertageseinrichtungen (Kindergartenbedarfsplanung) zu beteiligen. Im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet sich der Kreis auch weiterhin, die Kindergärten der kommunalen Träger in Abweichung von § 20 KiBiz statt mit 79 % der Kindpauschalen mit 85 % der Kindpauschalen zu bezuschussen. Es wird vorgeschlagen, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Vereinbarung „Kindertagesstättenkonsens“ zwischen dem Kreis Euskirchen und der Gemeinde Nettersheim abzuschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister