Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
207 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:30
Aktualisiert
01.09.16, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I – Cr/Wi
Vorlage 503 /X.L.
Datum: 30.08.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
06.09.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Sachstand zur Entwicklung der beiden Schulstandorte in Blankenheim und
Nettersheim insbesondere vor dem Hintergrund des interkommunalen Entwicklungskonzeptes mit der Gemeinde Blankenheim und der damit verbundenen Förderkulisse im Rahmen Städtebau stellt sich wie folgt dar:
1.
Schulstandort Blankenheim
Damit nach den Sommerferien genügend Klassen- und Büroräume für das neue
Schuljahr bereitgestellt werden können, wurde beschlossen, mobile Raumlösungen (Container) bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus anzumieten und entsprechend auszustatten.
Die Container wurden fristgerecht geliefert und stehen seit Schulanfang für den
Schulbetrieb zur Verfügung. Die zunächst vier Schulklassen wurden im unteren
Bereich des Schulhofs, angrenzend zum Sportplatz, aufgestellt, wobei die Möglichkeit einer weiteren Aufstockung besteht. Dort sind jetzt drei fünfte Klassen
untergebracht. Der vierte Klassenraum wird als Differenzierungsraum genutzt.
Die zusätzlichen Büroeinheiten für die Schulverwaltung wurden an den bestehenden Verwaltungstrakt angebunden. Dort ist jetzt ein Doppelbüro für das Sekretariat der Gesamtschule und der Realschule, der Schulverwaltungsassistent sowie
die stellvertretende Leitung der Realschule untergebracht.
Da mit Beginn des neuen Schuljahres drei Kinder mit Förderbedarf Hören und
Kommunikation die Gesamtschule besuchen, wurden zwei Klassenräume sowie
der Speiseraum mit Schallschutzelementen ausgestattet, die über die Landesförderung zu 80 Prozent finanziert sind. Insgesamt wurden 135 Kinder zum neuen
Schuljahr aufgenommen.
Die zugewiesenen Lehrerstellen konnten alle besetzt werden. Darüber hinaus
werden fünf junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst an der Gesamtschule
Eifel eingesetzt.
Die Lehrerversorgung an der Realschule ist bis zum Ende in 2018 gesichert. Derzeit unterrichten 17 Lehrer/innen die Kinder in den verbleibenden Jahrgängen 9
(2 Klassen) und 10 (3 Klassen). Einige sind an andere Realschulen abgeordnet
und stundenweise rückabgeordnet, so dass der Fachunterricht wie gewohnt mit
den bekannten Lehrer/innen stattfindet.
Die Hauptschule Nettersheim besuchen in diesem Schuljahr noch 68 Jugendliche
die von sechs Lehrer/innen plus zwei Förderlehrern unterrichtet werden.
3
Das Gesamttestat für das Maßnahmenpaket Vertiefungsbereich Blankenheim im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Für den Schulstandort Blankenheim sind zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 7.400.000,00 Euro eingeplant.
Für das Programmjahr 2017 soll zudem ein Einzelantrag Schulzentrum
Blankenheim (Mensa, Frischküche, Anbau u.a.) vorgelegt werden. Hierfür sind
eine Kostenberechnung sowie eine Entwurfsplanung notwendig, die – um den
Zeitplan einhalten zu können – bis Herbst dieses Jahres vorliegen müssen.
Der beauftragt Architekt Peter Pütz aus Euskirchen-Billig hat hierzu in der Sitzung
der Verbandversammlung am 04.07.2016 eine Vorplanung vorgestellt. Die Verbandsversammlung hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Architekturbüro Pütz am heutigen Tage vorgestellten Vorplanung wird zugestimmt. Die Vorplanung wird als Grundlage der weiterführenden Planungsphasen herangezogen.
Des Weiteren wurden anschließend im nichtöffentlichen Teil die entsprechenden
weiteren Planungsaufträge beschlossen.
Seitdem finden regelmäßige Arbeitsgespräche mit den beauftragten Planungsbüros statt.
Es ist abzusehen, dass der Zeitplan für den Einzelantrag 2017 eingehalten werden kann und Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung bis EndeOktober/Anfang
November vorliegen werden.
Neben dem erforderlichen Einzelantrag 2017 müssen gleichzeitig die weiteren
Leistungsphasen (ab 4) vorbereitet werden. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf einen angestrebten Baubeginn in 2017 dringend erforderlich.
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen (VOF) ist EU-weit auszuschreiben,
wenn deren Netto Auftragswert den vorgegebenen Schwellenwert übersteigt (seit
01.01.2016 = 209.000,00 Euro). In Anbetracht des voraussichtlichen Baukostenvolumens wird im Hinblick auf die Vergabe der weiterführenden Leistungsphasen
aus vergaberechtlicher Sicht eine europaweite Ausschreibung verpflichtend sein.
Unter Beteiligung eines Fachbüros wird derzeit die EU-weite Ausschreibung vorbereitet.
Die Förderanträge für das Schulzentrum Blankenheim sind durch die Belegenheitskommune Blankenheim zu stellen, wobei die Fördermittel dann an den
Schulzweckverband weitergeleitet werden können.
2.
Schulzentrum Nettersheim
Das Gesamttestat für das Maßnahmenpaket Vertiefungsbereich Nettersheim im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes ist in Kürze zu erwarten.
Die Maßnahmen für den Schulstandort Nettersheim (Schulzentrum sowie Turnund Schwimmhalle, zuwendungsfähige Gesamtkosten = rund 7.300.000,00 Euro)
4
wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Ministerium der Priorität 1 zugeordnet.
Mit der Bewilligung des Einzelantrages 2016 für das Schulzentrum Nettersheim
(Sanierung der Außenhaut, Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und multifunktionale
Verbesserungen, zuwendungsfähige
Gesamtkosten = rund
2.500.000,00 Euro) ist in Kürze zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund hat bereits eine Begehung mit der Schulleitung am
Standort Nettersheim stattgefunden. Hierbei wurden zum einen die Maßnahmen
aus dem Einzelantrag 2016 nochmals besprochen, zum anderen vorbesprochen,
welche Maßnahmen in die folgenden Einzelanträge aufzunehmen sind. Zur Konkretisierung des Letztgenannten ist in Kürze eine weitere Begehung mit der Schulleitung geplant.
Die praktische Umsetzung sämtlicher Maßnahmen kann aufgrund der Beschlüsse
zum Raumkonzept in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt und so gesteuert werden,
dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird (während Ferienzeiten, Schuljahr 2018/2019).
Unabhängig von dem Vorgenannten wurden auch schon bereits die ersten Planungsschritte für die Turn- und Schwimmhalle Nettersheim aufgenommen. Zur
Fassung der hierfür notwendigen weiteren Beschlüsse soll die Thematik in die
nächste Verbandsversammlung eingebracht werden.
Die Förderanträge für das Schulzentrum Nettersheim sowie für die Turn- und
Schwimmhalle sind durch die Belegenheitskommune Nettersheim zu stellen, wobei die Fördermittel dann an den Schulzweckverband weitergeleitet werden können.
3.
Vernetzung der Bildungslandschaft Blankenheim-Nettersheim
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.07.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung beschließt, ein Handlungskonzept für
die Vernetzung der Bildungslandschaft in Blankenheim und
Nettersheim in das interkommunale Entwicklungskonzept aufzunehmen sowie hierfür ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017
zu stellen. Notwendige Aufträge für die Aufnahme des Handlungskonzeptes in das Entwicklungskonzept, für die Antragsstellung
2017 sowie für die spätere Konzepterarbeitung sind im Rahmen
der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Ergänzend zu den geplanten baulichen Maßnahmen an den beiden Standorten
wird vor dem Hintergrund des interkommunalen Grundgedankens auch noch ein
Handlungskonzept für die Vernetzung der Bildungslandschaft in das interkommunalen Entwicklungskonzept aufgenommen und hierfür ein Einzelantrag für das
Programmjahr 2017 gestellt. Dieses Handlungskonzept wird insbesondere folgende Schwerpunktthemen behandeln:
5
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Vernetzung der beiden Schulzentren
Vernetzung der beiden Schulzentren mit den außerschulischen Lernorten in
Blankenheim und Nettersheim
Vernetzung der außerschulischen Lernorte untereinander
Vernetzung Sport (einschließlich Schwimmen)
Vernetzung zu den Bahnhöfen in Blankenheim-Wald und in Nettersheim
Vernetzung der offenen Jugendarbeit Blankenheim-Nettersheim
Aus dem Handlungskonzept soll hervorgehen, wie insbesondere für Kinder und
Jugendliche unter Einbeziehung des ÖPNV und der Schülerverkehre kontinuierliche und kostengünstige Angebote (Stichwort: Schülerticket) zur Erreichung der
oben genannten Bereiche geschaffen werden können.
Durch die Aufnahme in das interkommunale Entwicklungskonzept kann das
Handlungskonzept im Rahmen der Städtebauförderung entsprechend gefördert
werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister