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Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
207 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:30
Aktualisiert
01.09.16, 16:30
Beschlussvorlage (Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I – Cr/Wi Vorlage 503 /X.L. Datum: 30.08.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 06.09.2016 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Sachstand zur Entwicklung der beiden Schulstandorte in Blankenheim und Nettersheim insbesondere vor dem Hintergrund des interkommunalen Entwicklungskonzeptes mit der Gemeinde Blankenheim und der damit verbundenen Förderkulisse im Rahmen Städtebau stellt sich wie folgt dar: 1. Schulstandort Blankenheim Damit nach den Sommerferien genügend Klassen- und Büroräume für das neue Schuljahr bereitgestellt werden können, wurde beschlossen, mobile Raumlösungen (Container) bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus anzumieten und entsprechend auszustatten. Die Container wurden fristgerecht geliefert und stehen seit Schulanfang für den Schulbetrieb zur Verfügung. Die zunächst vier Schulklassen wurden im unteren Bereich des Schulhofs, angrenzend zum Sportplatz, aufgestellt, wobei die Möglichkeit einer weiteren Aufstockung besteht. Dort sind jetzt drei fünfte Klassen untergebracht. Der vierte Klassenraum wird als Differenzierungsraum genutzt. Die zusätzlichen Büroeinheiten für die Schulverwaltung wurden an den bestehenden Verwaltungstrakt angebunden. Dort ist jetzt ein Doppelbüro für das Sekretariat der Gesamtschule und der Realschule, der Schulverwaltungsassistent sowie die stellvertretende Leitung der Realschule untergebracht. Da mit Beginn des neuen Schuljahres drei Kinder mit Förderbedarf Hören und Kommunikation die Gesamtschule besuchen, wurden zwei Klassenräume sowie der Speiseraum mit Schallschutzelementen ausgestattet, die über die Landesförderung zu 80 Prozent finanziert sind. Insgesamt wurden 135 Kinder zum neuen Schuljahr aufgenommen. Die zugewiesenen Lehrerstellen konnten alle besetzt werden. Darüber hinaus werden fünf junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst an der Gesamtschule Eifel eingesetzt. Die Lehrerversorgung an der Realschule ist bis zum Ende in 2018 gesichert. Derzeit unterrichten 17 Lehrer/innen die Kinder in den verbleibenden Jahrgängen 9 (2 Klassen) und 10 (3 Klassen). Einige sind an andere Realschulen abgeordnet und stundenweise rückabgeordnet, so dass der Fachunterricht wie gewohnt mit den bekannten Lehrer/innen stattfindet. Die Hauptschule Nettersheim besuchen in diesem Schuljahr noch 68 Jugendliche die von sechs Lehrer/innen plus zwei Förderlehrern unterrichtet werden. 3 Das Gesamttestat für das Maßnahmenpaket Vertiefungsbereich Blankenheim im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Für den Schulstandort Blankenheim sind zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 7.400.000,00 Euro eingeplant. Für das Programmjahr 2017 soll zudem ein Einzelantrag Schulzentrum Blankenheim (Mensa, Frischküche, Anbau u.a.) vorgelegt werden. Hierfür sind eine Kostenberechnung sowie eine Entwurfsplanung notwendig, die – um den Zeitplan einhalten zu können – bis Herbst dieses Jahres vorliegen müssen. Der beauftragt Architekt Peter Pütz aus Euskirchen-Billig hat hierzu in der Sitzung der Verbandversammlung am 04.07.2016 eine Vorplanung vorgestellt. Die Verbandsversammlung hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst: Der vom Architekturbüro Pütz am heutigen Tage vorgestellten Vorplanung wird zugestimmt. Die Vorplanung wird als Grundlage der weiterführenden Planungsphasen herangezogen. Des Weiteren wurden anschließend im nichtöffentlichen Teil die entsprechenden weiteren Planungsaufträge beschlossen. Seitdem finden regelmäßige Arbeitsgespräche mit den beauftragten Planungsbüros statt. Es ist abzusehen, dass der Zeitplan für den Einzelantrag 2017 eingehalten werden kann und Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung bis EndeOktober/Anfang November vorliegen werden. Neben dem erforderlichen Einzelantrag 2017 müssen gleichzeitig die weiteren Leistungsphasen (ab 4) vorbereitet werden. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf einen angestrebten Baubeginn in 2017 dringend erforderlich. Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen (VOF) ist EU-weit auszuschreiben, wenn deren Netto Auftragswert den vorgegebenen Schwellenwert übersteigt (seit 01.01.2016 = 209.000,00 Euro). In Anbetracht des voraussichtlichen Baukostenvolumens wird im Hinblick auf die Vergabe der weiterführenden Leistungsphasen aus vergaberechtlicher Sicht eine europaweite Ausschreibung verpflichtend sein. Unter Beteiligung eines Fachbüros wird derzeit die EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Förderanträge für das Schulzentrum Blankenheim sind durch die Belegenheitskommune Blankenheim zu stellen, wobei die Fördermittel dann an den Schulzweckverband weitergeleitet werden können. 2. Schulzentrum Nettersheim Das Gesamttestat für das Maßnahmenpaket Vertiefungsbereich Nettersheim im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes ist in Kürze zu erwarten. Die Maßnahmen für den Schulstandort Nettersheim (Schulzentrum sowie Turnund Schwimmhalle, zuwendungsfähige Gesamtkosten = rund 7.300.000,00 Euro) 4 wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Ministerium der Priorität 1 zugeordnet. Mit der Bewilligung des Einzelantrages 2016 für das Schulzentrum Nettersheim (Sanierung der Außenhaut, Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und multifunktionale Verbesserungen, zuwendungsfähige Gesamtkosten = rund 2.500.000,00 Euro) ist in Kürze zu rechnen. Vor diesem Hintergrund hat bereits eine Begehung mit der Schulleitung am Standort Nettersheim stattgefunden. Hierbei wurden zum einen die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2016 nochmals besprochen, zum anderen vorbesprochen, welche Maßnahmen in die folgenden Einzelanträge aufzunehmen sind. Zur Konkretisierung des Letztgenannten ist in Kürze eine weitere Begehung mit der Schulleitung geplant. Die praktische Umsetzung sämtlicher Maßnahmen kann aufgrund der Beschlüsse zum Raumkonzept in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt und so gesteuert werden, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird (während Ferienzeiten, Schuljahr 2018/2019). Unabhängig von dem Vorgenannten wurden auch schon bereits die ersten Planungsschritte für die Turn- und Schwimmhalle Nettersheim aufgenommen. Zur Fassung der hierfür notwendigen weiteren Beschlüsse soll die Thematik in die nächste Verbandsversammlung eingebracht werden. Die Förderanträge für das Schulzentrum Nettersheim sowie für die Turn- und Schwimmhalle sind durch die Belegenheitskommune Nettersheim zu stellen, wobei die Fördermittel dann an den Schulzweckverband weitergeleitet werden können. 3. Vernetzung der Bildungslandschaft Blankenheim-Nettersheim Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.07.2016 folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung beschließt, ein Handlungskonzept für die Vernetzung der Bildungslandschaft in Blankenheim und Nettersheim in das interkommunale Entwicklungskonzept aufzunehmen sowie hierfür ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen. Notwendige Aufträge für die Aufnahme des Handlungskonzeptes in das Entwicklungskonzept, für die Antragsstellung 2017 sowie für die spätere Konzepterarbeitung sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Ergänzend zu den geplanten baulichen Maßnahmen an den beiden Standorten wird vor dem Hintergrund des interkommunalen Grundgedankens auch noch ein Handlungskonzept für die Vernetzung der Bildungslandschaft in das interkommunalen Entwicklungskonzept aufgenommen und hierfür ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 gestellt. Dieses Handlungskonzept wird insbesondere folgende Schwerpunktthemen behandeln: 5 a) b) c) d) e) f) Vernetzung der beiden Schulzentren Vernetzung der beiden Schulzentren mit den außerschulischen Lernorten in Blankenheim und Nettersheim Vernetzung der außerschulischen Lernorte untereinander Vernetzung Sport (einschließlich Schwimmen) Vernetzung zu den Bahnhöfen in Blankenheim-Wald und in Nettersheim Vernetzung der offenen Jugendarbeit Blankenheim-Nettersheim Aus dem Handlungskonzept soll hervorgehen, wie insbesondere für Kinder und Jugendliche unter Einbeziehung des ÖPNV und der Schülerverkehre kontinuierliche und kostengünstige Angebote (Stichwort: Schülerticket) zur Erreichung der oben genannten Bereiche geschaffen werden können. Durch die Aufnahme in das interkommunale Entwicklungskonzept kann das Handlungskonzept im Rahmen der Städtebauförderung entsprechend gefördert werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister