Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
156 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:30
Aktualisiert
01.09.16, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 495 /X.L.
Datum: 31.08.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 2.236,23 € für die Fassadeninstandsetzung am ortsbildprägenden Objekt Bergstraße 2 in Nettersheim bei Gesamtkosten in Höhe von 4.472,46 € zu gewähren.
Des Weiteren wird beschlossen, dem Antragsteller vorzeitigen Maßnahmebeginn
zuzusichern.
Begründung:
Für den Zentralort Nettersheim steht eine 60%ige Förderung des Landes im
Rahmen des Masterplans Nettersheim in Höhe von 30.000,00 € für Fassadeninstandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden bislang Mittel in
Höhe von 10.976,33 € für die Instandsetzung von Fassaden bei Gesamtkosten in
Höhe von 35.164,33 € bewilligt.
Nunmehr liegt ein weiterer Antrag auf Förderung zur Fassadeninstandsetzung am
ortsbildprägenden Objekt Bergstraße 2, Nettersheim, vor. Das Gebäude, das bislang mit Zementplatten und asbesthaltigen Teerplatten verkleidet war, soll nunmehr freigelegt und das darunter befindliche Fachwerk insgesamt instandgesetzt
werden. Der Antragsteller hat zwischenzeitlich die Verkleidungen beseitigt und
eine Fenstererneuerung vorgenommen. Für die Neugestaltung der Fassade wurden zwischenzeitlich Abstimmungen mit der Bauberaterin der Eifelgemeinde
Nettersheim vorgenommen. Die auf dieser Grundlage erstellten Angebote belaufen sich auf insgesamt 4.472,46 €, so dass vorgeschlagen wird, dem Antragsteller gem. Nr. 5. Abs. 3 der Förderrichtlinien Fassaden-/Hofprogramm einen Zuschuss in Höhe von 2.236,23 € zu gewähren.
Aufgrund der fortschreitenden Jahreszeit sollte dem Antragsteller ein vorzeitiger
Maßnahmebeginn zugesichert werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister