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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:30
Aktualisiert
01.09.16, 16:30
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 496 /X.L. Datum: 31.08.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der nachträglichen Genehmigung zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Begründung: Im Jahre 1992 wurde für den Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4 eine baurechtliche Genehmigung erteilt. Im Rahmen der Bauüberwachung durch das Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen wurde festgestellt, dass der Baukörper vom Standort der Baugenehmigung abweichend errichtet und zudem eine Erweiterung des Geräteschuppens vorgenommen wurde. Im Rahmen des Pächterwechsels an diesem Grundstück legt der neue Pächter nunmehr einen entsprechenden Bauantrag zur Legalisierung der Geräteschuppen vor. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Eifelgemeinde Nettersheim als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Wegemäßig wird es durch den angrenzenden Wirtschaftsweg Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 154 erschlossen. Die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen teilt auf Anfrage und nach Prüfung mit, dass „aufgrund der bisherigen Stellungnahmen und ihrer Prüfung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB von einem privilegierten Nebenerwerbsbetrieb ausgegangen werden kann.“ Eine Eingrünung der Geräteschuppen ist in der Vergangenheit erfolgt, so dass keine weiteren Begrünungsmaßnahmen erforderlich sind. Es wird daher vorgeschlagen, der nachträglichen Genehmigung zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 4 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. 3 Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes südl. der Ortslage von Nettersheim ersichtlich. Darüber hinaus ist dieser Vorlage ein Luftbild des betroffenen Grundstückes beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister