Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
233 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
01.07.16, 09:17
Aktualisiert
01.07.16, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
============
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 209 /X.L. Z.1
Datum: 01.07.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall
sowie Erweierung durch seitlichen Anbau, Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
2. Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben „Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch
seitlichen Anbau“ auf dem außerhalb der Ortslagenabgrundungssatzung von
Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40,
zu erteilen.
Begründung:
Der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung
am 10.03.2015 in obiger Angelegenheit beschlossen,
eine Entscheidung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36
Abs. 1 BauGB zum Bauvorhaben… auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstück Gemarkung Holzmülheim, Flur
5 Nr. 40, dann vorzunehmen, wenn
a) seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen eine Stellungnahme bezüglich der sich entwickelnden Geruchsimmissionen gegenüber der
angrenzenden Wohnbebauung vorliegt,
b) die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen die Festsetzungen zur Eingrünung des Bauvorhabens sowie
c) der Kreis Euskirchen eine Stellungnahme zur Privilegierung des Bauvorhabens
vorgelegt hat.
Die Bauangelegenheit verzögerte sich erheblich, da erforderliche Prüfunterlagen
die für die Stellungnahmen der Immissionsschutzbehörde, der Untere Landschaftsbehörde sowie der Untere Wasserbehörde erforderlich waren, fehlten. Des
Weiteren war die Stellungnahme des Kreises bezüglich der Privilegierung noch
abzuwarten.
3
Zwischenzeitlich wurden alle prüffähigen Unterlagen beim Kreis Euskirchen vorgelegt, so dass nunmehr nach dortiger Prüfung die erbetenen Stellungnahmen
der betroffenen Behörden der Eifelgemeinde Nettersheim am 29.06.2016 zugeleitet wurden. Danach ist folgendes festzuhalten:
a) Der Kreis Euskirchen bestätigt die Privilegierung aufgrund der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer.
b) Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen erhebt keine
grundsätzlichen Bedenken. Sie fordert, in die Nebenbestimmungen des
Bauantrages
aufzunehmen:
Die
vorliegende
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sieht eine Ausgleichspflanzung von 4 Apfelbäumen vor. Diese
Obstbäume sind im Herbst 2016 zu pflanzen und mittels Fotodokumentation nachzuweisen.
c) Die Untere Immissionsschutzbehörde erteilt ihre Zustimmung unter den
nachfolgenden Auflagen:
- Die bestehende offene Mistplatte ist außer Nutzung zu nehmen.
- Die neue Festmistlagerung ist in überdachter und dreiseitig umwandeter Bauweise auszuführen. Während des Betriebs ist darauf zu achten,
dass die Umwandung den höchsten Punkt des Misthaufens um mindestens 0,5 m überragt.
- Die einzuhaltende Tierplatzzahl ergibt sich aus Tabelle 1 S. 4 des Geruchsgutachtens
Nachdem nunmehr alle Stellungnahmen vorliegen, wird vorgeschlagen, das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben „Umnutzung des ursprünglichen Lagerschuppens/Geräteunterstandes
zum Mastviehstall sowie Erweiterung durch seitlichen Anbau“ auf dem außerhalb
der Ortslagenabgrundungssatzung von Holzmülheim befindlichen Grundstück
Gemarkung Holzmülheim, Flur 5 Nr. 40, zu erteilen.
Darüber hinaus wird empfohlen, aufgrund der langen Prüfungsdauer der Bauangelegenheit die Entscheidung durch den Gemeinderat herbeizuführen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister