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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen; Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
241 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
06.09.16, 11:00
Aktualisiert
06.09.16, 11:00
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 307 /X.L. Z.3 Datum: 06.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen; Sachstandsbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt: In seiner Sitzung am 15.12.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim wird beschlossen, a) „die nicht berücksichtigten Ursprungsbedenken im Zuge der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung aufrecht zu erhalten, b) die Bedenken und Anregungen des Kreises Euskirchen lt. Beschlusslage vom 25.11.2015 sowie des Städte- und Gemeindebundes lt. Stellungnahme vom 30.10.2015 entsprechend der Auswertung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterstützen, c) die beigefügte Auswertung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 1) zu beschließen.“ Mit Schreiben vom 11.07.2016 (Anlage 1) informiert der Städte- und Gemeindebund NRW darüber, dass der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein Westfalen durch die Landesregierung am 05.07.2016 beschlossen wurde. Gleichzeitig hat er in diesem Schreiben die Änderungen kommunalrelevanter Festlegungen und deren Bewertungen dargestellt. Der LEP wird von der Landesregierung gem. § 17 Abs. 2 Landesplanungsgesetz mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Von dem Beschluss ist zum Ende der zweiten Jahreshälfte auszugehen. Mit seiner Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird der LEP dann rechtswirksam. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister