Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
241 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
06.09.16, 11:00
Aktualisiert
06.09.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 307 /X.L. Z.3
Datum: 06.09.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen;
Sachstandsbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 15.12.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim wird
beschlossen,
a) „die nicht berücksichtigten Ursprungsbedenken im Zuge der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung aufrecht zu erhalten,
b) die Bedenken und Anregungen des Kreises Euskirchen lt. Beschlusslage vom
25.11.2015 sowie des Städte- und Gemeindebundes lt. Stellungnahme vom
30.10.2015 entsprechend der Auswertung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung zu
unterstützen,
c) die beigefügte Auswertung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 1) zu beschließen.“
Mit Schreiben vom 11.07.2016 (Anlage 1) informiert der Städte- und Gemeindebund NRW darüber, dass der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans
Nordrhein Westfalen durch die Landesregierung am 05.07.2016 beschlossen
wurde. Gleichzeitig hat er in diesem Schreiben die Änderungen kommunalrelevanter Festlegungen und deren Bewertungen dargestellt.
Der LEP wird von der Landesregierung gem. § 17 Abs. 2 Landesplanungsgesetz
mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Von dem Beschluss ist zum Ende der zweiten Jahreshälfte auszugehen. Mit seiner Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird der LEP dann rechtswirksam.
gez. Pracht
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Bürgermeister