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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen"; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
219 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
06.09.16, 11:00
Aktualisiert
06.09.16, 11:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen";
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen";
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen";
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 524 /X.L. Datum: 06.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "In den sechs Morgen"; Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nrn. 312 und 313 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „In den sechs Morgen“, für die veränderte Traufhöhe von 3,50 m auf 3,60 m bei der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Der Eifelgemeinde Nettersheim wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und einer Garage auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 312 und 313 vorgelegt. Die Grundstücke befinden sich im Bebauungsplangebiet G 14, Teilbereich „In den sechs Morgen“. Hierin ist u. a. eine Traufhöhe von 3,50 m festgesetzt, die das geplante Wohnhaus mit einer vorgesehenen Traufhöhe von 3,60 m überschreitet. Die Überschreitung wird wie folgt begründet: Das Einfamilienwohnhaus als Fertighaus soll in Holzrahmenbauweise errichtet werden, deren Vorfertigung feste Dachgeschoss- sowie Drempelhöhen bedingt. Das Haus erreicht damit bergseitig eine Traufhöhe von 3,60 m. Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a.  die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder u. a.  wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Es wird empfohlen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14 bezüglich der geplanten Traufhöhe von 3,60 m zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. 3 Aus der beigefügten Übersichtskarte ist die Lage der Grundstücke im Bebauungsplan G 14 dargestellt. Des Weiten sind die Ansichten des Gebäudes ebenfalls beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister