Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
142 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
07.09.16, 15:01
Aktualisiert
07.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 518 /X.L.
Datum: 06.09.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2017
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung, ausgehend von der
Jahnstraße die Erschließung des Teilbereichs F 5 – Jahnstraße – in nördlicher
Richtung durchzuführen und hierfür notwendige Haushaltsmittel im Haushaltsplan
bzw. Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen.
Begründung:
Eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 303, angrenzend an den Sportplatz Marmagen liegt innerhalb des Bebauungsplanes F 5 –
Jahnstraße – in Marmagen. Im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Teilfläche dieses Grundstückes für eine bauliche Entwicklung (s. Vorlage 522) ist für
dieses Grundstück die Erschließung zu sichern. Aufgrund dessen ist vorgesehen,
ausgehend von der Jahnstraße die Erschließung des Grundstückes in nördlicher
Richtung sicherzustellen. Hierbei ist der Straßenverlauf im Bereich des bereits in
der Örtlichkeit sichtbaren, bisher nicht vermessenen Wirtschaftsweges vorgesehen. Hinsichtlich der Entwässerung kann an die in der Jahnstraße bereits vorhandene öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Bezüglich der Wasserversorgung ist die Erschließung mit dem Wasserverband Oleftal abzustimmen.
Die im ersten Abschnitt vorgesehene Teilerschließung kann dann in nördlicher
Richtung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 und
dessen Erschließung fortgeführt werden.
Für die Erschließungsmaßnahmen sind im Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan
2017 entsprechende Mittel zu berücksichtigen.
gez. Pracht
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Bürgermeister