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Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
142 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
07.09.16, 15:01
Aktualisiert
07.09.16, 15:01
Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen) Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 518 /X.L. Datum: 06.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Teilbereich F5 - Jahnstraße in Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2017 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Rahmen der baulichen Entwicklung, ausgehend von der Jahnstraße die Erschließung des Teilbereichs F 5 – Jahnstraße – in nördlicher Richtung durchzuführen und hierfür notwendige Haushaltsmittel im Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Begründung: Eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 303, angrenzend an den Sportplatz Marmagen liegt innerhalb des Bebauungsplanes F 5 – Jahnstraße – in Marmagen. Im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Teilfläche dieses Grundstückes für eine bauliche Entwicklung (s. Vorlage 522) ist für dieses Grundstück die Erschließung zu sichern. Aufgrund dessen ist vorgesehen, ausgehend von der Jahnstraße die Erschließung des Grundstückes in nördlicher Richtung sicherzustellen. Hierbei ist der Straßenverlauf im Bereich des bereits in der Örtlichkeit sichtbaren, bisher nicht vermessenen Wirtschaftsweges vorgesehen. Hinsichtlich der Entwässerung kann an die in der Jahnstraße bereits vorhandene öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Bezüglich der Wasserversorgung ist die Erschließung mit dem Wasserverband Oleftal abzustimmen. Die im ersten Abschnitt vorgesehene Teilerschließung kann dann in nördlicher Richtung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 und dessen Erschließung fortgeführt werden. Für die Erschließungsmaßnahmen sind im Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan 2017 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister