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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
68 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
15.06.16, 19:06
Aktualisiert
15.06.16, 19:06
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 15.06.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 02.06.2016 um 18:02 Uhr 12 Bebauungsplan Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB 243/2016 Einstimmig ergeht folgender Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich G 42 Bahnhofstraße – Medardusstraße gemäß § 2 (1) BauGB. Durch diese Aufstellung eines Bebauungsplanes soll auf den Flurstücken 35 und 40, Flur 34, in der Gemarkung Nörvenich die Möglichkeit zur Errichtung von 7 Einfamilienhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 8 Wohneinheiten, geschaffen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, von der Antragstellerin eine Kostenübernahmeerklärung einzuholen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fortzuführen. Vor Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist eine Stellungnahme der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren einzuholen.