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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes G14 hier: Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
172 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
09.09.16, 11:01
Aktualisiert
09.09.16, 11:01
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes G14
hier:	Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes G14
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 519 /X.L. Datum: 08.09.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung des Bebauungsplanes G14 hier: Vorbereitung der Erschließungsmaßnahmen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Haushaltsplan, Wirtschaftspläne 2017 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt,  die vorgesehenen Erschließungsmaßnahmen zur Erschließung des Baugebietes „Brotkiste“ über einen notariellen Vertrag zwischen Gemeinde und Bauträger abzusichern,  in Abstimmung mit dem Bauträger mit der notwendigen Erschließungsplanung ein Fachbüro zu beauftragen mit dem Ziele, dass möglichst im Jahre 2017 mit der Erschließung und somit Baureifmachung von Grundstücken begonnen werden kann,  mit dem Kreis Euskirchen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziele, dass die zukünftige Grundstückszufahrt gegenüber dem Bebauungsplan geringfügig Richtung Ortslage umverlegt und der OD-Stein hinter die neue Zufahrt des Erschließungsgebietes Richtung Landstraße versetzt wird. Begründung: In der letzten Sitzungsphase wurde über die beabsichtigte Erschließung des Teilbereiches „Brotkiste“ in Nettersheim berichtet und der Beschluss zur vorgesehenen Bebauungsplanänderung gefasst (siehe Vorlage 454). Mit der möglichen Bebauungsplanänderung ist gleichzeitig die Erschließung des Baugebietes vorzubereiten. Diesbezüglich haben zwischenzeitlich bereits Vorgespräche mit dem Bauträger, Fa. Archiplan, sowie einem zu beauftragenden Fachbüro stattgefunden. Hiernach ist beabsichtigt, das Gesamtgebiet in mehreren Teilabschnitten zu erschließen, wobei für den 1. Abschnitt die Zufahrt möglichst an den südlichen Rand des Plangebietes verlegt werden soll, damit hierdurch u.a. die Entfernung zur Ortsmitte verringert werden kann. Desweiteren sollte der ODStein dann weiter Richtung Ortsausgang versetzt werden. Dies ist mit dem Kreis Euskirchen noch abzustimmen. Darüber hinaus war seitens der Fa. Archiplan angeregt zu prüfen, inwieweit im südöstlichen Plangebiet Gebäude mit betreutem Wohnen sowie Seniorenhäuser sinnvoll sind und ermöglicht werden können. Diesbezüglich hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit der Geschäftsführung des angrenzenden Pflegezentrums statt- 3 gefunden. Diese sieht keinen Bedarf, derartige Investitionen zu tätigen, u.a. aufgrund der topographischen Lage des Grundstückes. Hinsichtlich der Ver- und Entsorgung des Gebietes besteht bezüglich Wasserversorgung die Möglichkeit, dass diese über angrenzende Wasserversorgungsnetze gesichert werden kann. Die Abwasserbeseitigung des Gesamtgebietes , die in der endgültigen Fertigstellung im Trennsystem vorgesehen ist, stellt jedoch ein erhebliches finanzielles Aufkommen dar, da das Abwasser aus hydraulischen Gründen nicht an angrenzende Kanalisationssysteme angeschlossen werden kann, sondern bis in den Ortskern im Bereich der Urftstraße geführt werden müsste. Im Rahmen von Voruntersuchungen wäre alternativ auch denkbar, dass das Oberflächenwasser in südlicher Richtung zum Schleifbach geführt werden kann und somit lediglich das Schmutzwasser in die an das Bebauungsplan angrenzenden Kanalisationsanlagen eingeleitet wird. Weiterhin wäre im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu prüfen, ob für einen ersten Bauabschnitt zunächst sowohl Schmutz- wie Oberflächenwasser in vorhandene Kanalisationsanlagen eingeleitet werden können, auch vor dem Hintergrund, dass zunächst die Erschließungsanlage als „Baustraße“ ausgebaut werden soll. Zur Vorbereitung der einzelnen Erschließungsmaßnahmen wäre in Abstimmung mit Firma Archiplan ein Fachbüro zu beauftragen. Sobald eine erste Vorplanung vorliegt, wäre diese dann im Fachausschuss vorzustellen. Hinsichtlich der Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen hat die Firma Archiplan bei der Gemeinde angefragt, ob diese wie beim Endausbau des Erschließungsgebietes G 14 – Zur Klosterquelle/In den sechs Morgen/Hasenweg – auf der Basis des eines notariellen Vertrages erfolgen könnte. Dies bedeutet, dass die Gemeinde die Erschließungsmaßnahme vorfinanziert und in vollem Umfange umsetzt. Zur Vorfinanzierung der Baukosten ist dann eine Verzinsung anzusetzen, bis dass die Baukosten über Verkaufserlöse abgegolten sind. Der mögliche notarielle Vertrag sollte dann darüber hinaus auch Festsetzungen für den Verkaufspreis der Grundstücke und die Immobilienvermarktung enthalten. Auf der vorgenannten Grundlage wäre zunächst durch ein Notariatsbüro ein 4 Vorentwurf zu erarbeiten, welcher dann abschließend möglichst in der nächsten Sitzungsphase beraten und beschlossen werden sollte. Bei einer Gesamterschließung über die Gemeinde wären dann in den Haushaltsplänen bzw. Wirtschaftsplänen 2017 ff. entsprechende Mittel zu berücksichtigen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister