Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
89 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
15.06.16, 19:06
Aktualisiert
15.06.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 15.06.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 02.06.2016 um 18:02 Uhr
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Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während Offenlage,
c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
248/2016
Ratsmitglied Küpper bittet darum, die im HFA geforderte Maximalhöhe für Bäume mit
aufzunehmen, sowie das von Ratsmitglied Szadkowski geforderte Flachwurzelwerk.
Beschluss:
Einstimmig ergeht folgender Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den
nachstehend eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen
der Offenlage und beschließt Folgendes:
B1
Cornelia und Hans-Joachim Müller, Schreiben vom 02.03.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bedenken nicht zu folgen und an der
Planung festzuhalten. Nach Prüfung durch das Fachbüro Dr. Jochims und Burtscheidt ist
eine Beeinträchtigung bzw. Bedrohung durch das Regenrückhaltebecken ausgeschlossen.
b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen:
T 1
T 3
T 8
T10
T 15
T 24
T 32
T 46
T 56
Bezirksregierung, Dezernat 54, 07.03.2016
Landschaftsverband Rheinland, 10.03.2016
E-Plus Mobilfunk GmbH-Hauptverwaltung, 08.04.2016
Landwirtschaftskammer NRW, 23.03.2016
Industrie und Handelskammer, 22.03.2016
Gemeindeverwaltung Merzenich, 11.03.2016
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 04.03.2016
Wasserverband Eifel-Rur, 09.03.2016
Amprion GmbH, 08.03.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt Folgendes:
T1
Bezirksregierung Köln Dezernat 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung,
Schreiben vom 24.03.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis
zu nehmen.
Die Lagefestlegung für die Kompensationsmaßnahmen wurde zwischenzeitlich abgestimmt.
Es erfolgt Ausgleich in der Gemarkung Irresheim sowie über die Rheinische Stiftung
Kulturlandschaft in der Gemarkung Wichterich (Kreis Euskirchen).
T2
Kreisverwaltung Düren, Schreiben vom 05.04.2016
Kreisplanung:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, um den Zielen der Planung gerecht zu werden
und Schleichverkehre zu verhindern, den Anregungen nicht zu folgen. Die Wegnahme der
Garage und des Schuppens ist vertraglich zwischen Gemeinde und den Eigentümern
geregelt. Da es nicht das Ziel ist, dass die Öffentlichkeit diesen Verbindungsweg als
Verkehrsfläche für das Befahren mit Pkw nutzt, ist es nicht zielführend, der Anregung zu
folgen.
Auf der Grünfläche kann der geplante Fuß-Radweg problemlos ausgebaut werden. Dieser
kann dann als Notzufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge genutzt werden, jedoch
nicht als öffentliche Zufahrt.
Zu Brandschutz
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen. Die Anregungen und Hinweise betreffen nicht das Bebauungsplanverfahren. Die
Straßen sind für Feuerwehrfahrzeuge befahrbar.
Zu Wasserwirtschaft
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen. Die
entwässerungstechnischen Fragen wurden zwischenzeitlich geklärt und mit der
Fachbehörde abgestimmt.
Zu Bodenschutz
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis
zu nehmen. Da es das Ziel der Gemeinde ist, das Gebiet baulich zu nutzen und
Wohnungsbau als dringend erforderlich eingestuft wird, ist der Eingriff in Grund und Boden
unvermeidbar. Der Eingriff wird im landschaftspflegerischen Fachbeitrag bewertet und
entsprechend kompensiert.
Zu Natur und Landschaft
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen und Bedenken zu folgen. Die
Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenschutz und Eingriffsregelung werden auf
einer 3.924 m² großen Fläche in der Gemarkung Irresheim, Flur 3, Flurstück 92 (Kreis Düren)
und einer 7.208 m² großen Fläche in der Gemarkung Wichterich, Flur 36, Flurstück 80 (Kreis
Euskirchen) durchgeführt. Hier sind Maßnahmen im Sinne von Grauammer und anderer
Feldvogelarten, unter fachlicher Beaufsichtigung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
geplant. Dabei handelt es sich vor allem um eine extensive Bewirtschaftung der
Ackerflächen. Die einzelnen Flächen wurden mit der Biologischen Station und der Unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt.
T 21 Erftverband, Schreiben vom 16.03.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Die Abstimmung
der Ausgleichsmaßnahmen wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt.
T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Schreiben vom 06.04.2016 und 12.04.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die
Hinweise werden bereits beachtet.
T 41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Schreiben vom 29.03.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung einen Hinweis zu
Verkehrsemissionen der B 477 im Bebauungsplan zu ergänzen, zu folgen. Der Anregung,
den Lärmschutzwall in Teilen zu einer öffentlichen Anlage festzusetzen, wird nicht gefolgt.
Die straßenrechtlichen Belange gemäß Bundesfernstraßengesetz werden beachtet. Die
Hinweise zur Errichtung des Lärmschutzwalles werden ebenfalls beachtet. Der Anregung,
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.06.2016
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einen Hinweis auf Verkehrsemissionen der angrenzenden B 477 in den Bebauungsplan
aufzunehmen, wird ebenfalls gefolgt. Es wird im Bebauungsplan hierzu ein Hinweis
gegeben.
Der Anregung, den Lärmschutzwall als öffentliche Grünfläche festzusetzen und damit Bauund Unterhaltungslast der Kommune zu übertragen, wird nicht gefolgt. Auch der
anschließende im Bebauungsplanbereich G 40 errichtete Lärmschutzwall wird von den
privaten Anliegern gepflegt. Es ist nicht das Ziel der Gemeinde, zusätzliche Grünflächen zu
pflegen. Die Lärmschutzmaßnahme dient ausschließlich der Wohnruhe der anschließenden
Gebäude und Grundstücke und ist deshalb von Diesen auch zu pflegen.
T 56 Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 22.5 (KBD), Schreiben vom 08.03.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen, der
Anregung wurde bereits gefolgt. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan
enthalten.
T 57 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, BUND und NABU, Schreiben vom
05.04.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Die Kompensationsmaßnahmen im Sinne von Artenschutz und Eingriffsregelung werden
auf einer 3.924 m² großen Fläche in der Gemarkung Irresheim, Flur 3, Flurstück 92 (Kreis
Düren) und einer 7.208 m² großen Fläche in der Gemarkung Wichterich, Flur 36, Flurstück
80 (Kreis Euskirchen) durchgeführt. Hier sind Maßnahmen im Sinne von Grauammer und
anderer Feldvogelarten, unter fachlicher Beaufsichtigung der Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft geplant. Dabei handelt es sich vor allem um eine extensive
Bewirtschaftung der Ackerflächen. Die einzelnen Flächen wurden mit der Biologischen
Station und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren abgestimmt.
c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung den Bebauungsplan Nörvenich G 41 – Ortsteil Nörvenich - bestehend aus
Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 41 – Ortsteil Nörvenich – ergibt
sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss durch Bekanntmachung
entsprechend zu veröffentlichen.
Zusatz: Für die Bepflanzung wird eine Maximalhöhe von 4 bis 5 Metern festgelegt. Bei der
Bepflanzung dürfen nur Pflanzen mit Flachwurzelwerk ausgewählt werden.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 02.06.2016
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