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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
09.09.16, 11:01
Aktualisiert
16.09.16, 08:32
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 516 /X.L. Z.1 Datum: 08.09.2016 ERWEITERUNG An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Zur Klosterquelle; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ für die Überschreitung a) der hinteren Baugrenze um 5,0 m, b) der Traufhöhe von 3,50 m auf 3,80 m und c) die Zulassung einer Dachgaube auf der südlichen Dachfläche bei der Errichtung des Wohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Ergänzend zu Vorlage 516/X.L. wird auf Anfrage der UNA-Fraktion vom 08.09.2016 dieser Vorlage ein weiterer Lageplan zugesandt, auf dem die Anordnung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken Nr. 338 und 339 zeichnerisch dargestellt sind. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister