Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
09.09.16, 11:01
Aktualisiert
16.09.16, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 516 /X.L. Z.1
Datum: 08.09.2016
ERWEITERUNG
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Zur Klosterquelle;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur15 Nr. 338 und 339
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Zur Klosterquelle“ für die Überschreitung
a) der hinteren Baugrenze um 5,0 m,
b) der Traufhöhe von 3,50 m auf 3,80 m und
c) die Zulassung einer Dachgaube auf der südlichen Dachfläche
bei der Errichtung des Wohnhauses zuzustimmen und zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Ergänzend zu Vorlage 516/X.L. wird auf Anfrage der UNA-Fraktion vom
08.09.2016 dieser Vorlage ein weiterer Lageplan zugesandt, auf dem die Anordnung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken Nr. 338 und 339 zeichnerisch
dargestellt sind.
gez. Pracht
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Bürgermeister