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Beschlussvorlage (Feuerwehrausstattung hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Löschgruppe Pesch)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
142 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 13:01
Aktualisiert
16.09.16, 13:01
Beschlussvorlage (Feuerwehrausstattung
hier:	Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Löschgruppe Pesch) Beschlussvorlage (Feuerwehrausstattung
hier:	Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Löschgruppe Pesch)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 533 /X.L. Datum: 16.09.2016 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feuerwehrausstattung hier: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Löschgruppe Pesch Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Allgemeine Rücklage Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt für die Löschgruppe Pesch eine Tragkraftspritze vom Typ Rosenbauer FOX III als Ersatz für die beschädigte Tragkraftspritze zu beschaffen. Die benötigte Tragkraftspritze wird beschränkt öffentlich ausgeschrieben und der Auftrag zur Lieferung an die billigst anbietende Fachfirma vergeben. Die benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Begründung: Beim Übungsbetrieb ist die auf dem KTLF der Löschgruppe Pesch verlastete Tragkraftspritze durch Überhitzung in Brand geraten und musste nach schnellstmöglicher Abkopplung vom Fahrzeug abgelöscht werden. Beim Brand sind erhebliche Teile der Pumpenelektrik sowie der Ummantelung zerstört worden. Die Pumpe vom Typ Ziegler Ultra leicht wurde unter Einschaltung der Versicherung zwecks Feststellung des entstandenen Schadens an die Herstellerfirma Ziegler überführt. Die erstellte Kostenermittlung hat ergeben, dass die alleinige Reparatur des Brandschadens Kosten von überschläglich 2.800 Euro verursacht. Eine Generalüberholung der Pumpe wird aufgrund des Schadens dringend empfohlen wobei die Kosten dann bei ca. 6.000 Euro liegen würden. Die Firma Ziegler kann ohne Vorreparatur der eingetretenen Elektronikschäden keine Pumpenfunktionsüberprüfung vornehmen und daher keine Aussagen zu einem evtl. vorliegenden mechanischen Pumpenschaden machen. Die Reparaturkosten würden sich dann noch erhöhen. In einem Gespräch mit der Löschgruppenleitung wurde die bestehende Unsicherheit der Mannschaft bezüglich des eingetretenen Schadens und der künftigen Funktionssicherheit der Tragkraftspritze im Einsatz geäußert. Unter Berücksichtigung des Alters der Tragkraftspritze (Baujahr 1993), der voraussichtlich entstehenden Reparaturkosten und der nachvollziehbaren Argumentation der Löschgruppe bezüglich des zukünftigen Einsatzes wird vorgeschlagen, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Überschläglich werden sich die Kosten für die Neubeschaffung auf ca. 16.000 Euro belaufen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister