Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 13:01
Aktualisiert
16.09.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 497 /X.L. Z.1
Datum: 15.09.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls
auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
unter der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m
angelegt wird, zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. §
36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
In Ergänzung zu Vorlage 497/X.L. werden die im Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschuss noch offenen Fragen wie folgt nach Abstimmung mit dem
Kreisbauamt Euskirchen beantwortet:
Aufgrund der Tatsache, dass neben dem Geräteschuppen auch der Erdwall und
die Teichanlage (beide als Nebenanlagen einzustufen) sich außerhalb der
überbaubaren Flächen befinden, sind alle genehmigungspflichtig, so dass eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich wird. Die
Nutzung des Geräteschuppens soll nach Bauantragsvorlagen durch Unterstellung
von Traktor, Gartenmöbel, Holzlager sowie zur Aufnahme der Teichtechnik erfolgen.
Bezüglich der Einhaltung der Grundflächenzahl von 0,4 ist darzustellen, dass entsprechend der Antragsunterlagen eine zulässig zu überbauende Fläche von 444
qm vorhanden ist, die durch alle jetzt genehmigten und beantragten baulichen
Anlagen/Nebenanlagen mit 340 beansprucht wird. Dies bedeutet eine Grundflächenzahl von 0,31.
Es wird empfohlen, die Beschlüsse entsprechend dem Beschlussvorschlag zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister
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