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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
16.09.16, 13:01
Aktualisiert
16.09.16, 13:01
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 497 /X.L. Z.1 Datum: 15.09.2016 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118 unter der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m angelegt wird, zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: In Ergänzung zu Vorlage 497/X.L. werden die im Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschuss noch offenen Fragen wie folgt nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt Euskirchen beantwortet: Aufgrund der Tatsache, dass neben dem Geräteschuppen auch der Erdwall und die Teichanlage (beide als Nebenanlagen einzustufen) sich außerhalb der überbaubaren Flächen befinden, sind alle genehmigungspflichtig, so dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich wird. Die Nutzung des Geräteschuppens soll nach Bauantragsvorlagen durch Unterstellung von Traktor, Gartenmöbel, Holzlager sowie zur Aufnahme der Teichtechnik erfolgen. Bezüglich der Einhaltung der Grundflächenzahl von 0,4 ist darzustellen, dass entsprechend der Antragsunterlagen eine zulässig zu überbauende Fläche von 444 qm vorhanden ist, die durch alle jetzt genehmigten und beantragten baulichen Anlagen/Nebenanlagen mit 340 beansprucht wird. Dies bedeutet eine Grundflächenzahl von 0,31. Es wird empfohlen, die Beschlüsse entsprechend dem Beschlussvorschlag zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister 3