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Beschlußtext (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014 Bezug: V 529/2013 und 40/2014)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
98 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
26.02.16, 06:56
Aktualisiert
26.02.16, 06:56
Beschlußtext (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014
Bezug: V 529/2013 und 40/2014)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 25.02.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 10.12.2015 um 18:01 Uhr 10 Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums 190/2015 nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014 Bezug: V 529/2013 und 40/2014 Ausschussmitglied Küpper fragt an ob man abschätzen könnte, um welche Größenordnung es sich handelt. Bürgermeister Dr. Czech merkt an, dass aktuell erst zwei Fälle aufgetreten sind, da bisher alle Fälle durch Einzelfallregelungen festgelegt wurden. Die Erhöhung würde voraussichtlich wenige 100 € betragen. Bei den Pipelines und dem KV-Kabelnetz ist mit ca. 10.000 € zusätzlich zu rechnen. Empfehlung: Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Neufassung der Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der beigefügten Fassung. Der Satzungstext ist Bestandteil der Niederschrift.