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Beschlussvorlage (Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
178 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
03.11.16, 10:08
Aktualisiert
03.11.16, 10:08
Beschlussvorlage (Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016) Beschlussvorlage (Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 544 /X.L. Datum: 02.11.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 29.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Zwischenbericht zum 30.06. und 30.09.2016 2 Beschlussvorschlag: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung des Gemeindewasserwerkes ist ein vierteljährlicher Überblick über den Verlauf der Erträge und Aufwendungen zu verschaffen. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses wurde der Zwischenbericht für das erste Quartal vorgelegt, der bereits die Buchungen und Erkenntnisse bis Mitte Juni d. J. berücksichtigte. Beigefügt ist das prognostische Jahresergebnis 2016 auf der Grundlage der Erkenntnisse zum 30.06. und 30.09.2016 dargestellt. Zum vorherigen Zwischenbericht ergeben sich Abweichungen dahingehend, dass der Wasserverbrauch nach dem Vorsichtsprinzip wieder etwas nach unten korrigiert und damit in Höhe des Planansatzes angesetzt wurde und auf Aufwandsseite Mehraufwendungen für sonstige Fremdleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Steuerungselementen im Hochbehälter Zingsheim und Gebühren im Rahmen der Überschreitung von Fristen im Rahmen des Eichgesetzes entstanden sind. Es wird auf dieser Grundlage derzeit von einem Jahresfehlbetrag im Gemeindewasserwerk von rd. 4 T€ ausgegangen, wobei sich durch die Ablesung der tatsächlichen Verbräuche zum Jahreswechsel ggf. noch Veränderungen ergeben können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister