Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
178 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
03.11.16, 10:08
Aktualisiert
03.11.16, 10:08
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 544 /X.L.
Datum: 02.11.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Zwischenbericht zum 30.06. und 30.09.2016
2
Beschlussvorschlag:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016
des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung
des Gemeindewasserwerkes ist ein vierteljährlicher Überblick über den Verlauf
der Erträge und Aufwendungen zu verschaffen.
In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses wurde der Zwischenbericht für
das erste Quartal vorgelegt, der bereits die Buchungen und Erkenntnisse bis Mitte Juni d. J. berücksichtigte.
Beigefügt ist das prognostische Jahresergebnis 2016 auf der Grundlage der Erkenntnisse zum 30.06. und 30.09.2016 dargestellt.
Zum vorherigen Zwischenbericht ergeben sich Abweichungen dahingehend, dass
der Wasserverbrauch nach dem Vorsichtsprinzip wieder etwas nach unten korrigiert und damit in Höhe des Planansatzes angesetzt wurde und auf Aufwandsseite Mehraufwendungen für sonstige Fremdleistungen im Zusammenhang mit dem
Austausch von Steuerungselementen im Hochbehälter Zingsheim und Gebühren
im Rahmen der Überschreitung von Fristen im Rahmen des Eichgesetzes entstanden sind.
Es wird auf dieser Grundlage derzeit von einem Jahresfehlbetrag im Gemeindewasserwerk von rd. 4 T€ ausgegangen, wobei sich durch die Ablesung der tatsächlichen Verbräuche zum Jahreswechsel ggf. noch Veränderungen ergeben
können.
gez. Pracht
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Bürgermeister