Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
12 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
26.02.16, 06:56
Aktualisiert
26.02.16, 06:56
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 25.02.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 10.12.2015 um 18:01 Uhr 6 Bebauungsplan Nörvenich G 41 - Ortsteil Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 184/2015 Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass seine Fraktion die Flächen für zu klein hält. Hierdurch entsteht eventuell ein Parkplatzproblem wie auch schon im Baugebiet G40. Ebenfalls könnte es Probleme mit den Rettungswegen geben. Die Nettogesamtfläche des Wohngebietes beträgt ca. 80%. In Wissersheim liegt diese bei ca. 64%. Ferner dürfen nur 4 von 40 Grundstücken unterkellert werden. Die Verkehrsfläche wird entsprechend gering ausfallen, was dazu führt, dass wenig Parkplätze zu Verfügung stehen werden. Er fragt an, ob eine 2- geschossige Bauweise erlaubt werden könnte und ob 40 Grundstücke zu viel wären. Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass bei größeren Grundstücken wahrscheinlich auch größere Familien interessiert wären, wodurch sich auch die Autoanzahl vergrößern würde. Er schlägt vor, Dr. Naumann zur Erörterung einzuladen. Die Verwaltung erläutert, dass die Straßen mit einer Breite von 7 Metern geplant sind. Insgesamt wurden 18 Parkplätze eingeplant. Nach Meinung von Dr. Naumann sei eine 2 geschossige Bauweise nicht empfehlenswert. Das Gebiet wird durch das Bodendenkmal insgesamt höhergelegt. So käme es zu einer Beeinträchtigung des Wohngebietes G40. Ferner wäre zur B477 eine neue Lärmschutzberechnung notwendig. Der Lärmschutzwall müsse voraussichtlich höher geplant werden und eventuell wäre auch ein aktiver Lärmschutz notwendig. Dies führt dann zu höheren Kosten. In Richtung Zülpicher Straße wäre eine 2 geschossige Bauweise nicht gewünscht, da es sich hier um den Abschluss der Bebauung handelt und kein vernünftiger Anblick entsteht. Ausschussmitglied Wegner schließt sich den Ausführungen des Ausschussmitglieds Küpper an. Er hält es für sinnvoll, den Planer zu dieser Sache einzuladen. Wenn die Grundstücke größer geplant werden, könnte auch eine andere Kundschaft entstehen, da die Grundstücke teurer werden. Hier solle man anfragen, welche Vermarktung vorgesehen ist. Die Verwaltung merkt an, dass Dr. Naumann bei der kommenden Sitzung verhindert ist. Ferner musste der Investor schon große Verzögerungen wegen der archäologischen Untersuchung erleiden. Empfehlung: Einstimmig wird die Vorlage auf den 14.01.2016 vertagt und Dr. Naumann als Experte geladen.