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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
08.11.16, 13:00
Aktualisiert
08.11.16, 13:00
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – M/Kur Vorlage 539 /X.L. Datum: 08.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushalt 2017 f. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. zur Modifizierung des Flächennutzungsplanes ist eine Gesamtüberarbeitung erforderlich. Vorangiges Ziel des neuen Flächennutzungsplanes ist die Festigung und Aktualisierung weiterer Bau- und Gewerbeflächen und Entwicklungsmöglichkeiten der Landschaft im Landschaftsraum. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim gem. § 2a BauGB eine Begründung sowie einen Umweltbericht beizufügen. 4. Zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sind entsprechende Angebote von Planungsbüros einzuholen. 5. Zur Durchführung des Verfahrens sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmungen mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Begründung: Der Flächennutzungsplan ist seit dem 20.12.1974 rechtskräftig. Er befindet sich derzeit im 53. Änderungsverfahren. Aufgrund dessen ist es dringend erforderlich den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Die Änderungsverfahren werden in den neuen Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes sollen festgesetzte, noch nicht erschlossene Wohnbauflächen aus dem alten Flächennutzungsplan überführt und gefestigt werden. Darüber hinaus soll jeder Ort untersucht werden, um den Bauflächenbedarf zu ermitteln und langfristig zu sichern. Ebenfalls sollen eventuelle Potenzialflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Das Offenland soll entsprechend in Anlehnung an den Landschaftsplan Nettersheim abgestimmt 3 werden. Nach Ermittlung aller neuer Festsetzungen ist eine Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) erforderlich. Diese Abstimmung soll zeitnah erfolgen. Mit Aufstellung des Landesentwicklungsplanes und Regionalplanes wird es für notwendig gehalten Gespräche mit der Bezirksregierung zu führen und auf dieser Grundlage den Flächennutzungsplan parallell zu entwickeln. Zur Erstellung der umfangreichen Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht soll eine beschränkte Ausschreibung stattfinden. Über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Sitzungsphase ein entsprechender Beschluss gefasst. Ein Teilbetrag von 20.000,00 € ist für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Es wird daher vorgeschlagen, die Beschlüsse entsprechend den Vorschlägen im Beschlussentwurf zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister