Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
158 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
08.11.16, 13:00
Aktualisiert
08.11.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – M/Kur
Vorlage 539 /X.L.
Datum: 08.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushalt 2017 f.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. zur Modifizierung des Flächennutzungsplanes ist eine Gesamtüberarbeitung
erforderlich. Vorangiges Ziel des neuen Flächennutzungsplanes ist die Festigung und Aktualisierung weiterer Bau- und Gewerbeflächen und Entwicklungsmöglichkeiten der Landschaft im Landschaftsraum. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim gem. § 2a BauGB eine
Begründung sowie einen Umweltbericht beizufügen.
4. Zur Erstellung der Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sind
entsprechende Angebote von Planungsbüros einzuholen.
5. Zur Durchführung des Verfahrens sind gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmungen mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Begründung:
Der Flächennutzungsplan ist seit dem 20.12.1974 rechtskräftig. Er befindet sich
derzeit im 53. Änderungsverfahren. Aufgrund dessen ist es dringend erforderlich
den Flächennutzungsplan neu aufzustellen.
Die Änderungsverfahren werden in den neuen Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Bei der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes sollen festgesetzte, noch nicht erschlossene Wohnbauflächen aus dem alten Flächennutzungsplan
überführt und gefestigt werden. Darüber hinaus soll jeder Ort untersucht werden,
um den Bauflächenbedarf zu ermitteln und langfristig zu sichern. Ebenfalls sollen
eventuelle Potenzialflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Das Offenland
soll entsprechend in Anlehnung an den Landschaftsplan Nettersheim abgestimmt
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werden. Nach Ermittlung aller neuer Festsetzungen ist eine Abstimmung mit der
Regionalplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) erforderlich. Diese Abstimmung soll zeitnah erfolgen. Mit Aufstellung des Landesentwicklungsplanes und Regionalplanes wird es für notwendig
gehalten Gespräche mit der Bezirksregierung zu führen und auf dieser Grundlage
den Flächennutzungsplan parallell zu entwickeln. Zur Erstellung der umfangreichen Planunterlagen mit Begründung und Umweltbericht soll eine beschränkte
Ausschreibung stattfinden. Über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Sitzungsphase ein entsprechender Beschluss gefasst.
Ein Teilbetrag von 20.000,00 € ist für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Beschlüsse entsprechend den Vorschlägen im
Beschlussentwurf zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister