Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
10.11.16, 11:01
Aktualisiert
10.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 571 /X.L.
Datum: 08.11.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
15.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter
Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten.
Begründung:
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Unteren Landschaftsbehörde beim
Kreis Euskirchen und dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde besteht
für die Gemeinde Nettersheim die möglichkeit ca. 40.000 € für den Erhalt von
Biotopbäumen in Naturschutzgebieten zu erhalten.
Es handelt sich hier um eine 100%-Entschädigung aus Ersatzgeldern der Unteren
Landschaftsbehörde und Fördergeldern des Landesbetriebes Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen.
Es ist vorgesehen, die entsprechenden Biotopbäume im FFH-Gebiet Halbig auszuweisen.
Nach erfolgter Ausweisung bleiben diese Biotopbäume bis zur Zerfallsphase erhalten. Entschädigt werden die Bäume nach der Richtlinie zur Waldbewertung in
Nordrhein-Westfalen.
Es wird von einem Entschädigungswert in Höhe von 400,00 €/Baum ausgegangen. Von dem tatsächlich ermittelten Entschädigungswert werden max. 235,00
€/Baum durch forstliche Fördergelder des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
entschädigt.
Der Rest wird aufgestockt mit Ersatzgeldern der Unteren Landschaftsbehörde des
Kreises Euskirchen.
Um eine Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 sicherzustellen, hat das Forstamt
Hocheifel-Zülpicher Börde die Forstbetriebe aufgefordert bis zum 12.11.2016
entsprechende Förderanträge zu stellen.
Ein entsprechender Förderantrag wird seitens der Verwaltung gestellt.
Es wird vorgeschlagen, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten, unter Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern, zu erhalten.
gez. Pracht
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Bürgermeister