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Beschlussvorlage (Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
10.11.16, 11:01
Aktualisiert
10.11.16, 11:01
Beschlussvorlage (Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern) Beschlussvorlage (Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 571 /X.L. Datum: 08.11.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 15.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten. Begründung: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen und dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde besteht für die Gemeinde Nettersheim die möglichkeit ca. 40.000 € für den Erhalt von Biotopbäumen in Naturschutzgebieten zu erhalten. Es handelt sich hier um eine 100%-Entschädigung aus Ersatzgeldern der Unteren Landschaftsbehörde und Fördergeldern des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Biotopbäume im FFH-Gebiet Halbig auszuweisen. Nach erfolgter Ausweisung bleiben diese Biotopbäume bis zur Zerfallsphase erhalten. Entschädigt werden die Bäume nach der Richtlinie zur Waldbewertung in Nordrhein-Westfalen. Es wird von einem Entschädigungswert in Höhe von 400,00 €/Baum ausgegangen. Von dem tatsächlich ermittelten Entschädigungswert werden max. 235,00 €/Baum durch forstliche Fördergelder des Landesbetriebes Wald und Holz NRW entschädigt. Der Rest wird aufgestockt mit Ersatzgeldern der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen. Um eine Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 sicherzustellen, hat das Forstamt Hocheifel-Zülpicher Börde die Forstbetriebe aufgefordert bis zum 12.11.2016 entsprechende Förderanträge zu stellen. Ein entsprechender Förderantrag wird seitens der Verwaltung gestellt. Es wird vorgeschlagen, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten, unter Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern, zu erhalten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister