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Anfrage (Anfrage bzgl. durchzuführender Kanalarbeiten in Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
21.09.12, 08:20
Aktualisiert
21.09.12, 08:20
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Stadtwerke Holzdamm 10 Herr Klinkhammer 0 22 35 / 409-876 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Klinkhammer 13.09.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 05.09.2012 Rat Betrifft: Datum 30.08.2012 BM / Dezernent F 349/2012 02.10.2012 Anfrage bzgl. durchzuführender Kanalarbeiten in Friesheim Sehr geehrter Herr Kircharz, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Verfahrensbedingt ist eine konkrete Zeitangabe im Vorfeld zu einer unterirdischen Kanalsanierung nur schwer möglich. Z.B. erfolgt die Sanierung eines Hausanschlusses durch Verpressung von Hohlräumen, deren Umfang im Vorfeld nicht bekannt ist. Die Verpressmaterialien werden dabei jedoch nicht unbegrenzt in den Hohlraum eingefüllt, sondern „Schicht für Schicht“. Es fallen daher immer unterschiedliche Zeiten für das Aushärten des Materials o.ä. an. Gleiches gilt für sich anschließende Fräsarbeiten. In einer Kanalhaltung kommen häufig bis zu vier verschiedene Sanierungsverfahren zum Einsatz, so dass eine Konkretisierung bei der Zeitangabe immer vom jeweiligen Sanierungsfall abhängig ist. 2. Die Anwohner wurden Informiert, allerdings wurde der zu sanierende Hausanschluss falsch zugeordnet, so dass es zu einer Verwechslung gekommen ist. 4. In Friesheim werden keine Reparaturen durchgeführt. Diese sind erst für das kommende Jahr geplant und entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 veranschlagt. 5. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine derartige Verwechslung wiederholt. Bedenkt man jedoch, dass die Stadtwerke seit 2008 über 1000 Hausanschlüsse auf vergleichbare Art haben sanieren lassen, darf die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung als gering angesehen werden. Die mit den Sanierungsarbeiten beauftragen Firmen werden regelmäßig auf die Verpflichtung zur frühzeitigen Information der Kunden hingewiesen und auch überprüft. Ferner verfügen die Firmen über entsprechende Versicherungen, über die eine Regulierung eventueller Schäden erfolgen kann. (Dr. Rips) -2-