Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
21.09.12, 08:20
Aktualisiert
21.09.12, 08:20
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Stadtwerke
Holzdamm 10
Herr Klinkhammer
0 22 35 / 409-876
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Klinkhammer
13.09.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 05.09.2012
Rat
Betrifft:
Datum
30.08.2012
BM / Dezernent
F 349/2012
02.10.2012
Anfrage bzgl. durchzuführender Kanalarbeiten in Friesheim
Sehr geehrter Herr Kircharz,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Verfahrensbedingt ist eine konkrete Zeitangabe im Vorfeld zu einer unterirdischen
Kanalsanierung nur schwer möglich.
Z.B. erfolgt die Sanierung eines Hausanschlusses durch Verpressung von Hohlräumen, deren
Umfang im Vorfeld nicht bekannt ist. Die Verpressmaterialien werden dabei jedoch nicht
unbegrenzt in den Hohlraum eingefüllt, sondern „Schicht für Schicht“. Es fallen daher immer
unterschiedliche Zeiten für das Aushärten des Materials o.ä. an. Gleiches gilt für sich
anschließende Fräsarbeiten. In einer Kanalhaltung kommen häufig bis zu vier verschiedene
Sanierungsverfahren zum Einsatz, so dass eine Konkretisierung bei der Zeitangabe immer vom
jeweiligen Sanierungsfall abhängig ist.
2. Die Anwohner wurden Informiert, allerdings wurde der zu sanierende Hausanschluss falsch
zugeordnet, so dass es zu einer Verwechslung gekommen ist.
4. In Friesheim werden keine Reparaturen durchgeführt. Diese sind erst für das kommende Jahr
geplant und entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan 2013 veranschlagt.
5. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine derartige Verwechslung wiederholt.
Bedenkt man jedoch, dass die Stadtwerke seit 2008 über 1000 Hausanschlüsse auf
vergleichbare Art haben sanieren lassen, darf die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung als
gering angesehen werden. Die mit den Sanierungsarbeiten beauftragen Firmen werden
regelmäßig auf die Verpflichtung zur frühzeitigen Information der Kunden hingewiesen und
auch überprüft. Ferner verfügen die Firmen über entsprechende Versicherungen, über die eine
Regulierung eventueller Schäden erfolgen kann.
(Dr. Rips)
-2-