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Beschlussvorlage (Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.08.16, 16:30
Aktualisiert
31.08.16, 16:30
Beschlussvorlage (Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage (Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 505 /X.L. Datum: 31.08.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 06.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 20.09.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 27.09.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die vom Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung (INWISO) erstellte Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen zur Kenntnis. Begründung: Gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) ist der Kreis Euskirchen verpflichtet, eine regionale Pflegeplanung durchzuführen. Die in der Anlage beigefügte regionale Pflegeplanung wurde im Auftrag des Kreises durch das Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung in München erstellt und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie Kreisausschuss hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20.04.2016 die erstellte Pflegeplanung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, von einer verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW derzeit abzusehen. Der Kreis Euskirchen leitet die erstellte Pflegeplanung zur Kenntnisnahme an die Städte- und Gemeinden weiter. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister