Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.08.16, 16:30
Aktualisiert
31.08.16, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 505 /X.L.
Datum: 31.08.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
06.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vom Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung (INWISO) erstellte Pflegeplanung für den Kreis Euskirchen zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) ist der Kreis Euskirchen
verpflichtet, eine regionale Pflegeplanung durchzuführen. Die in der Anlage beigefügte regionale Pflegeplanung wurde im Auftrag des Kreises durch das Institut
für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung in München erstellt und dem
Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie Kreisausschuss hat der Kreistag in seiner Sitzung am 20.04.2016 die erstellte Pflegeplanung zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, von einer verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW derzeit abzusehen.
Der Kreis Euskirchen leitet die erstellte Pflegeplanung zur Kenntnisnahme an die
Städte- und Gemeinden weiter.
gez. Pracht
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Bürgermeister