Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
9,4 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.08.16, 16:30
Aktualisiert
31.08.16, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Pflegeplanung
für den Kreis Euskirchen
Dezember 2015
Prof. Dr. Hanjo Allinger
Romy Emmerich, M.Sc.
Prof. Dr. Holger Lüdeke
Dipl.-Kult. Andreas Siebenschuh
INWISO
Institut für empirische
Wirtschafts- und Sozialforschung
Imhofstraße 3
80805 München
www.inwiso.de
mail@inwiso.de
2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................... 2
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................. 5
Tabellenverzeichnis ....................................................................................................................................... 8
1 Einleitung ......................................................................................................................... 11
2 Hintergrund ..................................................................................................................... 13
2.1
Einschlägige Rechtsvorschriften ..................................................................................................13
2.2
Überblick über die differenzierten Unterstützungs- und Pflegeangebote ................14
2.3
Versorgungswünsche pflegebedürftiger Menschen ...........................................................15
3 Determinanten der Nachfrage nach Pflegeleistungen ............................................. 19
3.1
Die Altersstruktur der Bevölkerung ...........................................................................................19
3.2
Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen .............................21
3.3
Ökonomische Determinanten ......................................................................................................23
3.4
Informelles Pflegepotential ...........................................................................................................24
3.4.1
Familien- und Haushaltsstrukturen ................................................................................26
3.4.2
Frauenerwerbstätigkeit........................................................................................................27
3.4.3
Pflegebereitschaft..................................................................................................................28
3.4.4
Demographische Entwicklung des informellen Pflegepotentials .......................30
3.5
Zusammenfassung der Einflussfaktoren der Pflegeleistungsnachfrage .....................30
4 Die Entwicklung des Pflegebedarfs im demographischen Wandel ........................ 31
4.1
Fertilität – der Einfluss des Geburtenrückgangs ...................................................................31
4.2
Mortalität – der Einfluss einer steigenden Lebenserwartung ..........................................31
4.3
Migration – der Einfluss der Zuwanderung ............................................................................32
4.4
Der demographische Wandel im Gravitationsfeld von Fertilität, Mortalität und
Migration ..............................................................................................................................................34
5 Kompressions- vs. Medikalisierungshypothese ......................................................... 38
5.1
Medikalisierungshypothese ..........................................................................................................39
5.2
Kompressionshypothese ................................................................................................................39
5.3
Empirische Befunde zur Geltung von Medikalisierungs- oder
Kompressionshypothese ................................................................................................................40
6 Der Kreis Euskirchen ....................................................................................................... 41
6.1
Das Kreisgebiet Euskirchen ...........................................................................................................41
6.2
Zur demographischen Struktur im Kreis Euskirchen ...........................................................42
6.3
Zur jüngeren wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Euskirchen ....................................46
7 Angebot und Nachfrage vorstationärer und teilstationärer
Pflegedienstleistungen im Kreis ........................................................................................ 49
7.1
Komplementäre Hilfen ....................................................................................................................51
7.1.1
Information und Beratung .................................................................................................51
7.1.2
Hilfe zum Wohnen ................................................................................................................55
7.1.3
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und
komplementäre Hilfen .......................................................................................................59
7.2
Ambulante Wohn- und Pflegeangebote .................................................................................62
7.3
Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote .............................................................................67
3
7.3.1
Tagespflege ............................................................................................................................. 68
7.3.2
Nachtpflege ............................................................................................................................ 70
7.4
Kurzzeitpflege .................................................................................................................................... 71
8 Angebot und Nachfrage vollstationärer Pflegebetten im Kreis...............................74
8.1
Einführung in die ökonometrische Nachfrageschätzung ................................................. 76
8.1.1
Erläuterung der Einflussgrößen: Frauenanteil der potentiell
Pflegebedürftigen ............................................................................................................... 79
8.1.2
Erläuterung der Einflussgrößen: Kreisfreie Stadt ...................................................... 79
8.1.3
Erläuterung der Einflussgrößen: Der Wettbewerbsdruck im Kreis .................... 80
8.1.4
Erläuterung der Einflussgrößen: Einwohnerdichte .................................................. 80
8.1.5
Erläuterung der Einflussgrößen: Vollauslastung ....................................................... 80
8.1.6
Erläuterung der Einflussgrößen: Informelles Pflegepotential ............................. 81
8.1.7
Erläuterung der Einflussgrößen: Arbeitslose nach SGB II ..................................... 81
8.1.8
Erläuterung der Einflussgrößen: Wanderungssaldo - Die Attraktivität der
Region für Ältere ................................................................................................................. 82
8.2
Schätzung der zukünftigen Nachfrage .................................................................................... 82
8.3
Grenzen der mathematischen Bedarfsschätzung ................................................................ 83
8.4
Ergebnisse der regionalen Bedarfsschätzungen .................................................................. 84
8.4.1
Bad Münstereifel ................................................................................................................... 84
8.4.2
Blankenheim ........................................................................................................................... 88
8.4.3
Dahlem...................................................................................................................................... 91
8.4.4
Euskirchen................................................................................................................................ 94
8.4.5
Hellenthal ................................................................................................................................. 97
8.4.6
Kall ............................................................................................................................................ 100
8.4.7
Mechernich ........................................................................................................................... 103
8.4.8
Nettersheim .......................................................................................................................... 106
8.4.9
Schleiden ................................................................................................................................ 109
8.4.10
Weilerswist............................................................................................................................. 112
8.4.11
Zülpich .................................................................................................................................... 115
8.5
Bauvorhaben in benachbarten Kreisen ................................................................................. 118
9 Zusammenfassende Empfehlung ............................................................................... 118
9.1
Vor- und teilstationäre Pflegeangebote ............................................................................... 119
9.2
Stationäre Pflegeangebote ......................................................................................................... 120
10 Anhang: Ökonometrisches Glossar ............................................................................ 122
10.1 Adjustiertes Bestimmtheitsmaß................................................................................................ 122
10.2 Standardisierter Regressionskoeffizient (Beta Wert) ........................................................ 122
10.3 Partieller Korrelationskoeffizient .............................................................................................. 122
Literaturverzeichnis ........................................................................................................... 124
4
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent COMPASSStudie 2010 ..............................................................................................................................16
Abbildung 2: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent AltenpflegeMonitor 2010 ...........................................................................................................................16
Abbildung 3: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent Generali
Altersstudie 2013 ...................................................................................................................17
Abbildung 4: Die wichtigsten Gründe für einen Umzug ins Heim in Prozent COMPASSStudie 2010 ..............................................................................................................................18
Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl stationär versorgter Pflegebedürftiger differenziert
nach Pflegestufen (1999-2013) ........................................................................................21
Abbildung 6: Pflegequoten in Deutschland nach Geschlecht (Dezember 2013) .....................22
Abbildung 7: Pflegebedürftige der Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege in
Deutschland nach Geschlecht (2003 bis 2013) ..........................................................22
Abbildung 8: Prozentuale Veränderung der Bevölkerungszahl in den Kreisen und
kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens (2011-2030) .........................................35
Abbildung 9: Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersjahren in NordrheinWestfalen im Jahr 2011 und 2030, in % ........................................................................36
Abbildung 10: Altersaufbau der nordrhein-westfälischen Bevölkerung am 1.1.2011 und
2050 ..........................................................................................................................................37
Abbildung 11: Wirkungsweise der Medikalisierungs- und der Kompressionshypothese ....38
Abbildung 12: Der Kreis Euskirchen ...........................................................................................................41
Abbildung 13: Anzahl der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde
....................................................................................................................................................43
Abbildung 14: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach
Gemeinde in Prozent ..........................................................................................................44
Abbildung 15: Anteil der verwitweten Personen an der Gesamtbevölkerung nach Postleitzahlenbereichen ...................................................................................................................46
Abbildung 16: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden
....................................................................................................................................................47
Abbildung 17: Versorgungstruktur im Kreis Euskirchen ....................................................................51
Abbildung 18: Entwicklung der Ratsuchenden im kommunalen Pflegestützpunkt (ohne
AOK-Pflegestützpunkt) ......................................................................................................53
Abbildung 19: Themen von Beratungsgesprächen 2014 im Kreis Euskirchen (ohne AOKPflegestützpunkt) .................................................................................................................54
Abbildung 20: Personal in ambulanten Pflegediensten im Kreis Euskirchen ............................64
Abbildung 21: Verteilung ambulanter Pflegedienste und Anzahl der Menschen mit 75 und
mehr Lebensjahren pro stationärem Pflegebett im Kreis Euskirchen .............65
Abbildung 22: Tagespflegeplätze im Kreis Euskirchen .......................................................................69
Abbildung 23: Verteilung Tagespflegeeinrichtungen und Anzahl der Menschen mit 75 und
mehr Lebensjahren pro stationärem Pflegebett .....................................................70
Abbildung 24: Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen ..................................................................72
Abbildung 25: Verteilung der Kurzpflegeeinrichtungen und stationären Pflegeheime mit
eingestreuter Kurzzeitpflege und Anzahl der Menschen mit 75 und mehr
Lebensjahren pro stationärem Pflegebett .................................................................73
5
Abbildung 26: Verteilung der stationären Pflegeheime und Anzahl der Menschen mit 75
und mehr Lebensjahren pro stationärem Pflegebett im Kreis Euskirchen ... 75
Abbildung 27: Erklärung der Heimbewohnerzahl mit nur einer Variablen ............................... 77
Abbildung 28: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in
Bad Münstereifel ................................................................................................................. 85
Abbildung 29: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Bad Münstereifel ................... 86
Abbildung 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Bad Münstereifel .......................................................................................... 87
Abbildung 31: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Blankenheim
.................................................................................................................................................... 88
Abbildung 32: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Blankenheim ........................... 89
Abbildung 33: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Blankenheim .................................................................................................. 90
Abbildung 34: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Dahlem ...... 91
Abbildung 35: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Dahlem ..................................... 92
Abbildung 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Dahlem ............................................................................................................ 93
Abbildung 37: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Euskirchen,
Stadt ......................................................................................................................................... 94
Abbildung 38: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Euskirchen ............................... 95
Abbildung 39: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Euskirchen, Stadt .......................................................................................... 96
Abbildung 40: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Hellenthal.. 97
Abbildung 41: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Hellenthal ................................ 98
Abbildung 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Hellenthal ........................................................................................................ 99
Abbildung 43: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Kall ............. 100
Abbildung 44: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Kall ............................................ 101
Abbildung 45: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Kall ................................................................................................................... 102
Abbildung 46: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Mechernich,
Stadt ....................................................................................................................................... 103
Abbildung 47: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Mechernich ........................... 104
Abbildung 48: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Mechernich, Stadt...................................................................................... 105
Abbildung 49: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Nettersheim
.................................................................................................................................................. 106
Abbildung 50: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Nettersheim .......................... 107
Abbildung 51: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Nettersheim ................................................................................................. 108
Abbildung 52: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Schleiden. 109
Abbildung 53: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Schleiden ............................... 110
Abbildung 54: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Schleiden ....................................................................................................... 111
6
Abbildung 55: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Weilerswist
................................................................................................................................................. 112
Abbildung 56: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Weilerswist ............................ 113
Abbildung 57: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Weilerswist ................................................................................................... 114
Abbildung 58: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Zülpich ..... 115
Abbildung 59: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Zülpich .................................... 116
Abbildung 60: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen
bis 2040 in Zülpich ........................................................................................................... 117
Abbildung 61: Bevölkerungsprognose Menschen 75 Jahre und älter 2015 bis 2040 und die
jährliche Veränderung in Prozent für den Kreis Euskirchen ............................. 119
7
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung und Pflegequoten nach
Altersklassen in Deutschland (Dezember 2013) .............................................................. 19
Tabelle 2: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nach Versorgungsform in
Deutschland (Dezember 2013) ............................................................................................... 20
Tabelle 3: Verwandtschaftsbeziehung der Hauptpflegeperson zur pflegebedürftigen
Person und soziodemografische Merkmale der Hauptpflegeperson 2010 .......... 25
Tabelle 4: Umfang der Erwerbsbeteiligung von Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter,
differenziert nach Pflegebedarf der zu versorgenden Person (in Prozent) ........... 28
Tabelle 5: Wanderungssaldo in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens
(2013) ................................................................................................................................................ 33
Tabelle 6: Bevölkerungsstand nach Gemeinde/kreisfreie Stadt und der Bevölkerungsanteil
am Kreisgebiet in Prozent am 31.12.2013 .......................................................................... 42
Tabelle 7: Anteil der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde in
Prozent am 31.12.2013 .............................................................................................................. 42
Tabelle 8: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach Gemeinde
in Prozent am 31.12.2013 ......................................................................................................... 44
Tabelle 9: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden im
Jahr 2010 ......................................................................................................................................... 47
Tabelle 10: Schätzungen zu Bestand und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten der
Prognos AG .................................................................................................................................. 56
Tabelle 11: Service-Wohnungen nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand: 16.11.2015) 57
Tabelle 12: Ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften Kreis Euskirchen (Stand:
16.11.2015) ................................................................................................................................... 59
Tabelle 13: Anbieter von Essen auf Rädern nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand:
16.11.2015) ................................................................................................................................... 61
Tabelle 14: Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege ........................................... 63
Tabelle 15: Ambulante Pflegedienste nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015) .............................. 65
Tabelle 16: Anspruch auf teilstationäre Pflege (Gesamtwerte ab 01.01.2015) ......................... 68
Tabelle 17: Tagespflegeeinrichtungen und –plätze nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015) .... 69
Tabelle 18: Kurzzeitpflege (Stand: 16.11.2015) ...................................................................................... 72
Tabelle 19: Versorgungsdichte und Anzahl der Menschen über 74 pro vollstationärem
Pflegebett im Kreis Euskirchen und den angrenzenden Kreisen (Dezember
2013) ............................................................................................................................................... 74
Tabelle 20: Versorgungsdichte und ältere Menschen pro Pflegebett im Kreis Euskirchen
nach Städte und Gemeinden (2015) .................................................................................. 75
Tabelle 21: Zusammenfassung des Modells .......................................................................................... 79
Tabelle 22: Koeffizienten des Modells ...................................................................................................... 79
Tabelle 23: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bad Münstereifel ............................................ 85
Tabelle 24: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Bad Münstereifel ....................................................................................................... 87
Tabelle 25: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Blankenheim .................................................... 89
Tabelle 26: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Blankenheim ................................................................................................................ 90
Tabelle 27: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dahlem .............................................................. 92
8
Tabelle 28: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Dahlem ...........................................................................................................................93
Tabelle 29: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Euskirchen .........................................................95
Tabelle 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Euskirchen, Stadt ........................................................................................................96
Tabelle 31: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Hellenthal ..........................................................98
Tabelle 32: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Hellenthal ......................................................................................................................99
Tabelle 33: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Kall ..................................................................... 101
Tabelle 34: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Kall................................................................................................................................. 102
Tabelle 35: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Mechernich, Stadt ....................................... 104
Tabelle 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Mechernich, Stadt ................................................................................................... 105
Tabelle 37: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Nettersheim ................................................... 107
Tabelle 38: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Nettersheim ............................................................................................................... 108
Tabelle 39: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Schleiden ........................................................ 110
Tabelle 40: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Schleiden .................................................................................................................... 111
Tabelle 41: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Weilerswist ..................................................... 113
Tabelle 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Weilerswist ................................................................................................................. 114
Tabelle 43: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Zülpich ............................................................. 116
Tabelle 44: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Zülpich ......................................................................................................................... 117
Tabelle 45: geplante Neubauten oder Erweiterungen von Pflegeheimen an der
Landkreisgrenze zu Euskirchen (Stand: 28.09.2015) .................................................. 118
Tabelle 46: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in
2015 in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt .................... 120
Tabelle 47: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in
2040 in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt .................... 121
9
10
1 Einleitung
Jeder Mensch macht seine eigenen Erfahrungen mit dem Älterwerden. Dabei nimmt die
Sorge um den künftigen Gesundheitszustand und die verbleibenden Möglichkeiten für eine
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit steigendem Alter zu. Der Politik kommt hier nach
dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe zu, auch im Falle der Pflegebedürftigkeit die
Rahmenbedingungen für ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben zu schaffen.
Von zentraler Bedeutung ist es dabei, ein abgestuftes System subsidiärer Hilfsangebote zu
etablieren, das von Beratungsangeboten über die verschiedensten ambulanten und
teilstationären Hilfen bis hin zu stationärer Vollversorgung reicht und in jedem
Lebensabschnitt passende Unterstützung bieten kann. Aber wieviel soll von welchen
Angeboten wann zur Verfügung stehen, dass Hilfe auch angesichts des demographischen
Wandels stets in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung steht ohne aber unnötig
Ressourcen durch Überangebote zu binden? Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es,
politische Entscheidungsträger mit den Determinanten der Pflegebedarfsplanung vertraut
zu machen und auf wissenschaftlicher Basis die Grundlage für die politische Einschätzung
der Versorgungssituation zu schaffen.
In Kapitel 3 ab Seite 19 wird dargelegt, welche Faktoren auf individueller Ebene für Umfang
und Art der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen ausschlaggebend sind. Es wird
deutlich, dass hier nicht nur das Alter, sondern eine Vielzahl sozioökonomischer Variablen,
die das private Umfeld des Pflegebedürftigen charakterisieren, zu berücksichtigen sind.
Auf gesellschaftlicher Ebene wird die Nachfrage nach Pflegeleistungen wesentlich von der
alters- und geschlechtsspezifischen Zusammensetzung der Bevölkerung geprägt. In
Kapitel 4 wird ab Seite 31 dargestellt, wie sich die Bevölkerungszahl und -zusammensetzung im Gravitationsfeld von Fertilität, Mortalität und Migration verändern wird und
welche Implikationen dieser demographische Wandel auf die Zahl der Pflegefälle erwarten
lässt.
Allerdings lässt auch das Wissen um die künftige Anzahl hochbetagter Mitmenschen noch
keinen eindeutigen Schluss auf den Bedarf an Pflegeangeboten zu. Wie hoch der zu
erwartende Pflegebedarf letztlich ausfallen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie sich der
Gesundheitszustand der Bevölkerung bei ansteigender Lebenserwartung entwickeln wird.
In der Literatur existieren hierzu zwei gegensätzliche Hypothesen, die Kompressions- und
Medikalisierungshypothese, die in Kapitel 5 ab Seite 38 vorgestellt werden. Würde die
zusätzliche Lebenserwartung etwa nur zu einer Verlängerung der Pflegephase am
Lebensende führen (Medikalisierungshypothese), müsste man von einem im Durchschnitt
massiv steigenden Bedarf an Pflegeleistungen ausgehen.
11
Kapitel 6 versucht in aller Kürze grob die ökonomischen Rahmenbedingungen im Kreis
Euskirchen zu skizzieren während Kapitel 7 ab Seite 49 detailliert die vorhandenen
vorstationären Pflegeangebote im Kreis gruppiert nach der Art des Angebots listet.
Schwerpunkt des vorliegenden Gutachtens ist die Untersuchung von Angebot und
gegenwärtiger sowie künftiger Nachfrage nach vollstationären Pflegeleistungen in Kapitel 8
ab Seite 74. Eine besondere Leistung besteht dabei in der expliziten Berücksichtigung der
Kindergeneration, denn häufig wird die Entscheidung über die stationäre Pflege im
Familienkreis getroffen. Vielfach hängt auch von den Kindern ab, ob und wie lange eine
Pflege in den eigenen vier Wänden möglich ist. Nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen
werden Kinder an der Entscheidung über die Wahl der Pflegeform mitwirken wollen. Daher
fließen verschiedenste Indikatoren in unsere ökonometrischen Schätzungen der Nachfrage
mit ein, um das regional vorhandene Pflegepotential der Kindergeneration und deren
Pflegebereitschaft adäquat abbilden zu können. Mit Hilfe von linearen multivariaten
Regressionsanalysen gelingt es,
aus der
Vielzahl von sozioökonomischen und
demographischen Gemeindedaten entscheidende Einflussfaktoren aufzudecken und ihre
Bedeutung für die Nachfrage nach Pflegeleistungen zu quantifizieren.
Kapitel 9 schließlich fasst die Ergebnisse der Untersuchungen zusammen.
Die Erstellung des Gutachtens erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Alle
verarbeiteten Zahlen wurden mehrfach unabhängig voneinander überprüft. Eine Haftung
und Gewährleistung für womöglich dennoch verbliebene Fehler kann jedoch nicht übernommen werden.
12
2 Hintergrund
2.1
Einschlägige Rechtsvorschriften
Die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland durch das
Elfte Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Danach erhalten in der gesetzlichen
Krankenversicherung versicherte Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung,
wenn sie wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe aus der Gemeinschaft
angewiesen sind. Privat Krankenversicherte müssen dafür eine private Pflegeversicherung
abschließen.1 In § 3 SGB XI wird bestimmt, dass der häuslichen Pflege und der
Pflegebereitschaft von Angehörigen und
Nachbarn
sowie
den
Leistungen der
teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege Vorrang gegenüber der vollstationären Pflege
zu gewähren ist.
Die
pflegerische
Versorgung
der
Bevölkerung
stellt
eine
elementare
gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar2, deren leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende
und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur durch die Länder vorzuhalten ist3. In
Nordrhein-Westfalen ersetzte im Jahr 2014 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des
Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere
Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige“ (Alten- und Pflegegesetz
Nordrhein-Westfalen – APG NRW) das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses
Gesetz verpflichtet (wie auch das Gesetz davor) die Kreise und kreisfreien Städte zur
Sicherstellung der pflegerischen Angebotsstruktur 4 und zur örtlichen Planung5.
Eine Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW beinhaltet eine Bestandsaufnahme der
vorhandenen komplementären Hilfen und der ambulanten, teil- und vollstationären Wohnund Pflegeangebote, eine Überprüfung inwieweit ausreichend Angebote für ältere und
pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen zur Verfügung stehen und ob eine
Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich ist bzw. durch welche geeigneten
Maßnahmen. Zu beachten bei der örtlichen Planung ist auch, dass übergreifende Aspekte
der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen,
inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das
Gesundheitswesen einzubeziehen ist.6
1
Vgl. §1, §2 und §4 SGB XI
2
Vgl. § 8 SGB XI
3
Vgl. § 9 SGB XI
4
Vgl. § 4 APG NRW
5
Vgl. § 7 APG NRW
6
Vgl. § 7 APG NRW
13
Auch zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz, präventive
Angebote oder Möglichkeiten des barrierefreien Wohnens spielen im Zusammenhang bei
der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur eine große Rolle.
2.2
Überblick über die differenzierten Unterstützungs- und Pflegeangebote
Vielfältige Lebens- und Problemlagen bedürfen ein differenziertes Spektrum von
Unterstützungs- und Pflegeangeboten. So gibt es Hilfen zum Wohnen und der
Aufrechterhaltung der selbstständigen Lebensführung, der Versorgung im häuslichen
Bereich und der Versorgung im außerhäuslichen Bereich.
a.
Komplementäre Hilfen
Zu den komplementären Hilfen gehören hauswirtschaftliche Hilfen,
Beratungsdienste zur Wohnraumanpassung, Hausbetreuungsdienste,
Hausnotrufdienste und andere ergänzende ambulante Hilfen wie persönliche
Assistenz.7 Die Lebensführung im eigenen Haushalt bleibt durch diese
pflegeergänzenden, niedrigschwelligen und haushaltsnahen Dienste sichergestellt
und bietet den Betroffenen und Angehörigen Sicherheit.
b.
Ambulante Wohn- und Pflegeangebote
Zu den ambulanten Wohn- und Pflegeangeboten gehören die Leistungen nach
SGB XI der Pflegedienste oder die Nutzung einer Wohngemeinschaft mit
Betreuungsleistungen nach § 24 des WTG bei der ein Pflegedienst der Träger ist. 8
Hierbei erfolgt die Hilfe und Pflege in der Häuslichkeit des Hilfsbedürftigen und
trägt so dazu bei, dass dieser möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben
kann.
c.
Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote
Dazu gehören Einrichtungen der Tages-, Nacht- und der Kurzzeitpflege9 im Sinne
des SGB XI. Durch diese Angebote werden pflegende Angehörige über eine
bestimmte Tageszeit (Tag, Nacht) oder Zeitraum entlastet.
7
Vgl. § 16 APG NRW
8
Vgl. § 12 APG NRW
Vgl. § 42 SGB XI Kurzzeitpflege; Pflege in einer vollstationären Einrichtung bis zu vier Wochen pro
Kalenderjahr
9
14
d.
Vollstationäre Wohn- und Pflegeangebote
Dazu gehören die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim, einer stationären
Hausgemeinschaft (z.B. Intensivpflegewohngemeinschaft), eines Krankenhauses
und eines Hospizes.
2.3
Versorgungswünsche pflegebedürftiger Menschen
Einhergehend mit der zukünftigen Bedarfsanalyse steht die Frage im Raum, wie die
Betroffenen selbst versorgt werden wollen. Die jüngsten Studien kommen dabei in
wesentlichen Punkten zum selben Ergebnis. Die Mehrheit der Frauen und Männer in
Deutschland möchte auch im Falle von Pflegebedürftigkeit in der gewohnten häuslichen
Umgebung verbleiben.10 Mit diesem Wunsch ist die Hoffnung verbunden, trotz
Pflegebedürftigkeit ein hohes Maß an Eigenständigkeit, Sicherheit und ein Leben in
vertrauter Umgebung bewahren zu können.
Abbildung 1 zeigt wie sich nicht Pflegebedürftige im Alter von über 40 Jahren eine
Unterstützung
im
Falle
von
einer
Pflegebedürftigkeit
im
Alter
wünschen.
20.000 Versicherungsnehmer privater Krankenkassen wurden dafür zu ihren Wünschen und
Erwartungen an eine qualitativ gute Pflege und an die Absicherung bei Pflegebedarf
befragt.11
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie des Deutschen Altenpflege-Monitors, die
jährlich (hier: 2010) die Wünsche von 500 zufällig ausgewählten und telefonisch befragten
Personen über 50 Jahren erhebt. Ziel der Studie ist es, das Image der Altenpflege in der
Bevölkerung zu erheben und sich mit aktuellen Themen, wie z.B. alternativen Wohnformen,
Dienstleistungen in der häuslichen Pflege und der Situation der Mitarbeiter in der
Altenpflege, auseinanderzusetzen.12 Die Ergebnisse sind in Abbildung 2 dargestellt.
10
Vgl. Compass (2010), S. 5
Compass Private Pflegeberatung ist ein Tochterunternehmen des PKV-Verbandes und führte in
Zusammenarbeit mit vier Versicherungsunternehmen und des Instituts für Medizinische Soziologie der CharitéUniversitätsmedizin eine Versichertenbefragung durch. Dazu schrieben sie insgesamt 20.000 private
Versicherungsnehmer an.
11
12
Vgl. Altenpflege-Monitor (2010), S. 2
15
Abbildung 1: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent COMPASSStudie 201013
COMPASS-Studie 2010
0
Prozent
20
30
10
40
zu Hause durch Angehörige und ambulanten…
40
betreutes Wohnen/Servicewohnen
18
zu Hause durch ambulanten Pflegedienst
16
zu Hause durch Angehörige
8
Heim
8
zu Hause durch Personal aus dem Ausland
5
Wohngemeinschaften
2
Mehrgenerationenhaus
2
keine davon
Ausland
50
1
0
Abbildung 2: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent AltenpflegeMonitor 201014
Altenpflege-Monitor 2010
0
5
10
Prozent
20
25
15
30
35
zu Hause durch amb. Pflegedienste
40
betreutes Wohnen/Servicewohnen
34
Merhgenerationenwohnen
22
selbstorganisierte Wohngemeinschaft
22
Altenpflegeheim
18
zu Hause durch Personal aus dem Ausland
15
keine davon
13
Vgl. Compass (2010), S. 28
14
Vgl. Altenpflege-Monitor (2010), S. 20
16
45
41
zu Hause durch Angehörige/Kinder
Pflege im Ausland
40
4
3
Abbildung
3
veranschaulicht
die
Ergebnisse
einer
weiteren
Studie,
die
vom
Versicherungskonzern Generali in Auftrag gegeben wurde. In der Generali Altersstudie
wurden rund 4.000 Personen im Alter zwischen 65 und 85 Jahren zu ihren Erwartungen,
Lebensbedingungen und Herausforderungen befragt.15
Abbildung 3: Bevorzugte Versorgungsform bei Pflegebedürftigkeit in Prozent Generali
Altersstudie 201316
Generali Altersstudie 2013
0
10
Prozent
30
40
20
eigene Wohnung mit Pflegedienst
60
70
59
im Seniorenheim mit eigener Wohnung
32
im Seniorenheim mit eigenem Zimmer
21
bei den Kindern, Enkeln
20
eigene Wohnung im Mehrgenerationenhaus
19
in einer WG mit anderen älteren Menschen
bei anderen Verwandten
50
12
1
In allen drei o.g. Studien geben die Befragten an, dass sie als Versorgungsform im Falle
einer Pflegebedürftigkeit die eigene Häuslichkeit bevorzugen und dabei die Unterstützung
durch einen ambulanten Pflegedienst gegenüber den Angehörigen präferieren. Auch die
Versorgung in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens erfährt einen relativ hohen
Zuspruch.
Ebenso
werden
die
sogenannten
„neueren
Wohnformen“,
wie
Wohngemeinschaften oder Mehrgenerationenhäuser in der Bevölkerung als attraktive
Alternativen zur stationären Versorgung wahrgenommen. Freiwillig für das Leben in einem
Altenpflegeheim würden sich in der Compass-Studie 2010 nur 8 Prozent, in der
Altenpflege-Monitor Studie 2010 18 Prozent und in der Generali Altersstudie 2013
32 Prozent, wenn sie eine eigene Wohnung darin hätten, und 21 Prozent, wenn sie ein
eigenes Zimmer hätten, entscheiden. 17
Die bereits zitierte Compass-Studie befragte in einem zweiten Block die Teilnehmer auch
zu den wichtigsten Entscheidungskriterien für eine Versorgung zu Hause. Dabei spielten für
15
Vgl. Generali Altersstudie (2013)
16
Vgl. Generali Altersstudie (2013)
17
Vgl. Compass (2010),S. 28; vgl. Altenpflege-Monitor (2010), S. 20; vgl. Generali Altersstudie (2013)
17
viele Menschen folgende Faktoren eine wichtige Rolle: ein gutes Verhältnis zu den
helfenden Angehörigen, die Nähe zu einem Pflegedienst und die Größe der eigenen
Wohnung.18
Viele Gründe können dafür ausschlaggebend sein, dass der ursprüngliche Wunsch nach
einer Versorgung durch Angehörige in der häuslichen Umgebung nicht realisiert werden
kann. In der Compass-Studie wurde deshalb auch nach den konkreten Umständen gefragt,
die die Befragten dazu veranlassen würden, stationäre Pflegeleistungen in Anspruch zu
nehmen. In Abbildung 4 sind die wichtigsten Gründe aufgeführt. Mit Abstand vorne liegt
die Befürchtung, dass man als Pflegefall eine zu hohe Belastung für die helfenden
Angehörigen darstellen könne gefolgt von der Angst vor einer Demenzerkrankung, die eine
Versorgung in der eigenen Häuslichkeit unmöglich machen könnte.
Abbildung 4: Die wichtigsten Gründe für einen Umzug ins Heim in Prozent COMPASS-Studie
201019
COMPASS-Studie 2010
0
10
20
30
Prozent
40
50
60
70
zu große Belastung für Angehörige
67
wenn ich verwirrt bin
60
Kosten für Heimplatz sind abgedeckt
49
Platz im Heim meiner Wahl ist vorhanden
39
Wohnung kann nicht mehr verlassen werden
34
Angehörige wollen nicht zu Hause pflegen
34
familiäre Konflikte durch Pflegesituation
34
Vereinsamung zu Hause
32
Heimplatz ist billiger als häusliche Pflege
10
unter keinen Umständen
ich lebe bereits im Heim
80
7
4
Hervorzuheben ist, dass es sich auch hierbei bei den Befragten mehrheitlich um Menschen
handelt, die noch nicht pflegebedürftig sind. Im Falle der Pflegebedürftigkeit können die
Befragten durchaus anders entscheiden und andere Überlegungen als die hier genannten
eine Rolle spielen.
18
Vgl. Compass (2010), S. 33
19
Vgl. Compass (2010), S. 43
18
3 Determinanten der Nachfrage nach
Pflegeleistungen
Um abschätzen zu können, wie hoch die regionale Nachfrage nach ambulanten und (teil-)
stationären Pflegedienstleistungen ist und wie sich diese in Zukunft entwickeln wird,
müssen zunächst die verschiedenen Hintergründe des Pflegebedarfs untersucht werden.
Neben der reinen Anzahl älterer Menschen sind dies vor allem Faktoren, die im
Zusammenhang mit dem direkten Umfeld des Pflegebedürftigen und seiner Heimatregion
stehen.
3.1
Die Altersstruktur der Bevölkerung
Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an. Tabelle
1 liefert einen Überblick über die Anzahl der Pflegebedürftigen nach SGB XI und die
Pflegequoten nach Altersklassen in Deutschland. Tabelle 1 zeigt neben der Anzahl aller
Pflegebedürftigen in Deutschland auch die Pflegequoten, das heißt ihren prozentualen
Anteil an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe.
Tabelle 1: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung und Pflegequoten nach Altersklassen in
Deutschland (Dezember 2013)20
Pflegebedürftige
absolut
Pflegequote
in Prozent*
unter 15 Jahre
73.848
0,7
15 bis unter 60 Jahre
283.762
0,6
60 bis unter 65 Jahre
95.262
1,9
65 bis unter 70 Jahre
117.682
3,0
70 bis unter 75 Jahre
233.249
5,0
75 bis unter 80 Jahre
380.906
9,8
80 bis unter 85 Jahre
482.827
21,0
85 bis unter 90 Jahre
538.799
38,2
90 Jahre und mehr
419.871
64,4
Insgesamt
2.626.206
3,3
Altersgruppen
* Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung dieser Altersklasse
In der Altersgruppe unter 60 Jahren spielt Pflegebedürftigkeit kaum eine Rolle. Erst im
höheren Alter steigen die Pflegequoten merklich an.
Der Altersdurchschnitt Pflegebedürftiger in Privathaushalten liegt bei 70,2 Jahren,
Heimbewohner sind mit 81,8 Jahren im Durchschnitt deutlich älter.21 Tabelle 2 zeigt, dass
der Anteil stationär versorgter Pflegebedürftiger an allen Pflegebedürftigen von
Altersgruppe zu Altersgruppe ansteigt.
20
Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013
21
Vgl. Infratest Sozialforschung (2003), S. 9; Infratest Sozialforschung (2006), S. 12
19
Tabelle 2: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nach Versorgungsform in Deutschland
(Dezember 2013)22
Pflegebedürftige
Altersgruppen
nach Versorgungsform
insgesamt
absolut
in Prozent
ambulant
stationär
ambulant
unter 15 Jahre
73.848
73.473
375
99,49
stationär
0,51
15 bis unter 60 Jahre
283.762
248.439
35.323
87,55
12,45
60 bis unter 65 Jahre
95.262
74.296
20.966
77,99
22,01
65 bis unter 70 Jahre
117.682
91.349
26.333
77,62
22,38
70 bis unter 75 Jahre
233.249
176.897
56.352
75,84
24,16
75 bis unter 80 Jahre
380.906
281.800
99.106
73,98
26,02
80 bis unter 85 Jahre
482.827
341.530
141.297
70,74
29,26
85 bis unter 90 Jahre
538.799
345.007
193.792
64,03
35,97
90 Jahre und mehr
419.871
228.984
190.887
54,54
45,46
Insgesamt
2.626.206
1.861.775
764.431
75,75
24,25
In Deutschland wurden zum Jahresende 2013 764.431 Pflegebedürftige in Heimen versorgt,
72,7 Prozent davon waren Frauen.23 Frauen weisen eine deutlich höhere Heimeintrittswahrscheinlichkeit auf als Männer, was zu einem großen Teil darauf zurückzuführen ist, dass sie
eine längere Lebenserwartung haben, im Alter häufiger verwitwet sind und damit seltener
auf den Ehepartner als Pflegeperson zurückgreifen können.24
Vergleicht man den Grad der Pflegebedürftigkeit häuslich Versorgter mit dem der
vollstationär untergebrachten Pflegebedürftigen wird deutlich, dass Heimbewohner
häufiger der Pflegestufe II oder III angehören als Pflegebedürftige in Privathaushalten. Der
Pflegestatistik zufolge weisen 63,07 Prozent aller häuslich versorgten Pflegebedürftigen
Pflegestufe I auf, 28,68 Prozent haben Pflegestufe II und nur 8,25 Prozent haben mit
Pflegestufe III einen ständigen Pflegebedarf (inklusive Härtefälle). 25 Von den stationär
Versorgten haben 38,09 Prozent Pflegestufe I, 39,59 Prozent Pflegestufe II und
20,56 Prozent Pflegestufe III.26
Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass sich der steigende Pflegebedarf 1:1
in einem zusätzlichen Bedarf an stationären Pflegebetten niederschlägt. Ob die Versorgung
Pflegebedürftiger ambulant oder stationär erfolgt, wird wiederum von weiteren Faktoren
bestimmt, die unter dem Punkt 3.2 näher erläutert werden.
22
Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013
23
Ebenda
24
Vgl. Klein (1998), S. 412f.; Voges / Borchert (2008), S. 214-216
25
Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013
Ebenda. Bisher ohne Zuordnung zu einer Pflegestufe sind 13.438 Heimbewohner, was 1,76 Prozent
entspricht.
26
20
3.2
Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen
In Abschnitt 3.1 wurde bereits erläutert, dass das Risiko, pflegebedürftig zu werden, mit
zunehmendem Alter steigt. Die Wahrscheinlichkeit mit der ein Pflegebedürftiger in ein
Heim übertritt, wird aber noch von weiteren Faktoren bestimmt. So ist eine
Heimübersiedlung umso wahrscheinlicher, je schlechter die gesundheitliche Verfassung des
Betroffenen ist. Demenzkranke werden generell seltener von privaten Helfern versorgt und
nehmen
häufiger
professionelle
Pflegeleistungen
in
Anspruch
-
insbesondere
stationäre.27Abbildung 5 zeigt, wie sich der Bedarf an stationären Pflegebetten in den
verschiedenen Pflegestufen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl stationär versorgter Pflegebedürftiger differenziert nach
Pflegestufen (1999-2013)28
350.000
Anzahl stationär versorgter
Pflegebedürftige
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
2013
Jahr
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegstufe III
Insbesondere ab dem 80. Lebensjahr werden deutliche Geschlechterdifferenzen sichtbar:
Die altersspezifischen Pflegequoten der Frauen liegen hier deutlich über denen der Männer.
Unter der altersspezifischen Pflegequote wird der jeweilige Anteil von Pflegebedürftigen an
der gesamten Gesellschaft in derselben Altersklasse verstanden. Abbildung 6 zeigt die
altersspezifischen Pflegequoten differenziert nach dem Geschlecht.
27
Vgl. Gilberg (2000), S. 246; Meller / Fichter / Schröppel (2000), S. 272
28
Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013
21
Abbildung 6: Pflegequoten in Deutschland nach Geschlecht (Dezember 2013)29
Pflegequote in Prozent
80
60
40
20
0
unter 15
15 – 60
60 – 65
65 – 70
70 – 75
75 – 80
80 – 85
85 – 90
90 und
mehr
Alter von ... bis ...
männlich
weiblich
Noch deutlicher werden geschlechtsspezifische Unterschiede, wenn man nicht wie in obiger
Darstellung Empfänger aller Pflegeleistungen betrachtet, sondern sich ausschließlich auf
die stationär versorgten Pflegebedürftigen konzentriert.
Abbildung 7: Pflegebedürftige der Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege in Deutschland
nach Geschlecht (2003 bis 2013)30
600.000
500.000
Anzahl
400.000
300.000
200.000
100.000
0
2003
2005
2007
2009
2011
2013
Jahr
männlich
weiblich
Die Nachfrage nach Pflegeleistungen wird somit nicht nur von der altersspezifischen,
sondern vor allem auch der geschlechtsspezifischen Zusammensetzung der Bevölkerung
bestimmt. Für die späteren Schätzungen der zukünftigen Nachfrage nach stationären
Leistungen wird der Frauenanteil unter den Hochbetagten von nicht zu unterschätzender
Bedeutung sein: Da sich die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen und Männern
angleicht, werden immer mehr Paare gemeinsam altern können und der Anteil
29
Vgl. Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013
30
Ebenda
22
alleinstehender, verwitweter Frauen zurückgehen. Dieser sich kontinuierlich verstärkende
Effekt hat einen deutlich bremsenden Effekt auf die Nachfrage nach stationären
Pflegeleistungen.
3.3
Ökonomische Determinanten
Die Pflegekassen sind verpflichtet, Kosten bis zu gesetzlich vorgesehenen Maximalbeträgen
für einzelne Versorgungsformen zu übernehmen. Übersteigen die Kosten der tatsächlich in
Anspruch genommenen Pflegeleistungen diese Beträge, muss der darüberhinausgehende
Anteil von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Reicht das Einkommen und
Vermögen des Pflegebedürftigen dazu nicht aus, kann Hilfe zur Pflege bzw. laufende Hilfe
zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe beantragt werden. 31 Bestehen für den
Zeitraum, in dem Hilfe zur Pflege gewährt wird, Unterhaltsansprüche gegenüber
Angehörigen gemäß den §§ 1601ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), gehen diese bis
zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Träger der Sozialhilfe über. 32 Direkte
Angehörige – Kinder oder Ehepartner – sind dabei generell unterhaltsverpflichtet, sofern
die finanziellen Belastungen für sie keine unbillige Härte darstellen würde.
Hilfe zur Pflege wurde im Jahr 2012 bundesweit rund 439.000 Personen gewährt, 71 Prozent
aller Leistungsberechtigten waren in einer stationären Einrichtung untergebracht. 33 Es
bleibt offen, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass die Heimversorgung im Gegensatz zur
häuslichen Pflege kostenintensiver ist und Heimbewohner daher häufiger auf Leistungen
der Sozialhilfe zurückgreifen müssen oder ob sich Sozialhilfeempfänger eher für eine
Heimunterbringung entscheiden, weil Kostenaspekte für sie keine Rolle spielen. Ebenso
denkbar ist, dass Einkommensstarke einfach deshalb häufiger ambulant versorgt werden,
weil sie über die finanziellen Mittel verfügen, eine häusliche Versorgung aufrecht zu
erhalten. Welche Rolle finanzielle Aspekte bei der Wahl der Pflegeform spielen, scheint
bislang noch nicht abschließend geklärt.34
Fakt ist, dass je höher das Einkommen des Pflegebedürftigen ist, desto größer seine
Wahlmöglichkeiten bezüglich der Versorgungsform sind. Die überwiegende Mehrheit in
Deutschland möchte im Falle einer Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Umgebung
versorgt werden.35 Aber auch die Möglichkeit zu einer Versorgung in der häuslichen
Umgebung ist nicht unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen. Wohlhabendere
31
Vgl. §§ 27-40, 61-66 SGB XII
32
Vgl. § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII
33
Vgl. Statistisches Bundesamt (2015a), Pflegestatistik 2013
34
Vgl. Rothgang et al. (2008), S. 45
35
Vgl. Dittmann (2008), S. 2
23
können leichter die Kosten für eine (unterstützende) Versorgung durch ambulante
Pflegedienste aufbringen als weniger Wohlhabende.
Ebenfalls ist zu beobachten, dass Personen, die über Wohneigentum verfügen, seltener in
stationäre Einrichtungen übersiedeln und häufiger von informellen Helfern versorgt werden
als solche, die zur Miete wohnen.36
3.4
Informelles Pflegepotential
Die Wahl zwischen der Inanspruchnahme ambulanter oder stationärer Pflegeleistungen
trifft der Pflegebedürftige häufig nicht alleine. Üblicherweise ist die Wahl der Pflegeform
das Ergebnis eines Entscheidungsprozesses, an dem sowohl der Betroffene als auch das
unmittelbare private Umfeld beteiligt ist. In manchen Fällen entscheiden sogar allein die
Angehörigen darüber, welche Versorgungsform gewählt wird – beispielsweise dann, wenn
der Betroffene auf Grund einer geistigen Behinderung oder einer Demenzerkrankung nicht
bzw. nicht mehr in der Lage ist, an der Entscheidung mitzuwirken. Um diese Beteiligung des
privaten Umfeldes an der Pflegeentscheidung adäquat abzubilden, wird im vorliegenden
Gutachten besonderer Wert auf die Berücksichtigung des sozioökonomischen Status des
privaten Umfeldes von potentiell Pflegebedürftigen gelegt. Ob die Versorgung eines
Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung möglich ist oder nicht, hängt unter anderem
davon ab, ob es in seinem sozialen Umfeld Personen gibt, die die Pflege übernehmen
können und zur Übernahme bereit sind. In Frage kommen in erster Linie Verwandte, aber
auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte – nachfolgend zusammenfassend als informelles
Pflegepotential bezeichnet.37
Am häufigsten wird die pflegerische Versorgung in der häuslichen Umgebung durch
Familienangehörige sichergestellt. Laut einer Erhebung von Infratest aus dem Jahr 2010
werden rund 93 Prozent aller Pflegebedürftigen in Privathaushalten regelmäßig von engen
Familienmitgliedern versorgt. Auffällig ist, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die keinen
privaten Helfer haben, von 4 Prozent im Jahr 1998 auf 7 Prozent im Jahr 2010 gestiegen ist,
was mit dem höheren Anteil der Alleinlebenden korreliert. In den häuslichen
Pflegearrangements werden die meisten Pflegebedürftigen durch nur eine private
Pflegeperson gepflegt (30 Prozent, +4% gegenüber 1998), während weniger zwei, drei
sowie vier und mehr Pflegepersonen sich beteiligen als im Jahr 1998. Während für die
36
Vgl. Gilberg (2000), S. 249; Börsch-Supan / Spieß (1995), S, 19, 23
37
Vgl. Blinkert / Klie (2008), S. 239f, 242; Mager (2002), S. 98f.
24
einzelnen Pflegebedürftigen jedoch wenigen privaten Pflegepersonen bereitstehen,
erhöhte sich im gleichen Zeitraum die absolute Anzahl der privaten Helfer. 38
Tabelle 3 liefert einen Überblick darüber, welche Personen am häufigsten als
Hauptpflegepersonen in Erscheinung treten. Unter Hauptpflegepersonen werden dabei
Privatpersonen verstanden, die stärker als andere in die Pflege des Betroffenen
eingebunden sind, somit die Hauptverantwortung für die Versorgung tragen und daher
geeignet sind, die notwendige Kontinuität in der häuslichen Pflege sicherzustellen. 39
Tabelle 3: Verwandtschaftsbeziehung der Hauptpflegeperson zur pflegebedürftigen Person
und soziodemografische Merkmale der Hauptpflegeperson 201040
Angaben in Prozent
Beziehung zum Pflegebedürftigen
(Ehe)-Partnerin
19
(Ehe-)Partner
15
Tochter
26
Sohn
10
Schwiegertochter
8
Schwiegersohn
1
Mutter
10
Vater
1
sonstige Verwandte
4
Nachbar/-innen, Bekannte
6
Geschlecht
männlich
28
weiblich
72
Alter
unter 20 Jahre
-
20-39 Jahre
8
40-54 Jahre
33
55-64 Jahre
26
65-79 Jahre
24
80 Jahre und älter
9
Der Großteil der Hauptpflegepersonen ist weiblich. Bemerkenswert ist der Anstieg bei den
Männern. Er stieg um 8 Prozent in 12 Jahren auf 28 Prozent im Jahr 2010. Vermutlich hat
zu diesem Effekt die Pflegeversicherung beigetragen, indem professionelle ambulante
Pflegedienste als Sachleistung gewährt werden und dadurch sich pflegende Männer
leichter und sicherer in die Rolle des Pflegenden einfinden können. In 34 Prozent aller Fälle
erfolgt die Betreuung durch den Partner des Betroffenen, in 45 Prozent aller Fälle durch die
Kindergeneration (Tochter, Sohn, Schwiegertochter, Schwiegersohn). Der Partner und die
Kinder der Pflegebedürftigen stellen demnach die wichtigste Ressource der häuslichen
38
Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 26
39
Vgl. Schneekloth et al. (1996), S. 131
40
Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 27
25
Versorgung dar. Einige werden auch von anderen Verwandten, Nachbarn oder Bekannten
betreut, wobei derartige Konstellationen quantitativ gesehen kaum eine Rolle spielen.
Allerdings werden vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft mit
zunehmenden
Versorgungsbedarf
derzeit
immer
wieder
nachbarschaftliche
und
ehrenamtliche Netzwerke als Ressource diskutiert. Der Großteil der Hauptpflegepersonen
ist zwischen 40 und 54 Jahre alt, 26 Prozent sind der Altersklasse zwischen 55 und 64 Jahren
zuzuordnen, 24 Prozent sind zwischen 65 und 79 Jahre.41
Wer nicht auf ein stabiles privates Unterstützungsnetzwerk zurückgreifen kann, muss mit
einer höheren Wahrscheinlichkeit stationär versorgt werden. Wovon die Möglichkeit des
privaten Umfeldes zur Pflege abhängt, wird im Folgenden dargestellt.
3.4.1
Familien- und Haushaltsstrukturen
Der Großteil der informellen häuslichen Pflege lastet auf den Partnern der Betroffenen und
der Kindergeneration. Offensichtlich verfügen demnach Personen, die sich in einer
Partnerschaft befinden bzw. Kinder haben, über ein größeres familiäres Hilfepotential als
Alleinstehende
oder
Kinderlose.
60 Prozent
aller
in
stationären
Einrichtungen
untergebrachten Pflegebedürftigen lebten unmittelbar vor ihrem Heimeintritt alleine 42,
38 Prozent aller stationär versorgten Pflegebedürftigen geben an, deshalb in eine
Pflegeeinrichtung eingezogen zu sein, weil sie über keine oder über zu wenige private
Helfer verfügten.43
Wenig überraschend sind unverheiratete und kinderlose Ältere daher mit einer höheren
Wahrscheinlichkeit Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung als Verheiratete oder
Pflegebedürftige, die Kinder haben. So zeigt u.a. die Münchener Hochbetagten-Studie, dass
die Heimeintrittswahrscheinlichkeit Alleinstehender (ledig, verwitwet, geschieden) im
Vergleich zu Verheirateten fast dreimal so hoch ist. 44
Ob auch in Zukunft wie im bisherigen Umfang auf familiäre Unterstützung zurückgegriffen
werden kann, erscheint fraglich. Seit den 1960er Jahren sind die Geburtenzahlen deutlich
rückläufig.45 Gleichzeitig werden immer weniger Ehen geschlossen, die aber immer häufiger
geschieden werden.46 Seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen Ende der 1950er Jahre
zeichnet sich in Deutschland ein weiterer Trend ab: Die durchschnittliche Haushaltsgröße
41
Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 27
42
Vgl. Infratest Sozialforschung (2011), S. 123
43
Vgl. Schneekloth / v. Törne (2007), S. 99f.
44
Vgl. Meller / Fichter / Schröppel (2000), S. 272
45
Vgl. Statistisches Bundesamt (2009a), S. 29
46
Vgl. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2008), S. 40f.
26
sinkt. Bemerkenswert hierbei ist, dass Einpersonenhaushalte seit mehreren Jahren alle
anderen Haushaltsgrößen dominieren, ihr Anteil weiterhin zunimmt und immer mehr ältere
Menschen in Einpersonenhaushalten leben. Zweipersonenhaushalte weisen ebenfalls eine
positive Entwicklung auf, wohingegen Haushalte mit drei oder mehreren Personen seit
geraumer Zeit rückläufig sind.47 Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass sich dieser
Trend auch in der Zukunft fortsetzt.48
Mehrpersonenhaushalte,
in
denen
Pflegebedürftigkeit
in
häuslicher
Versorgung
aufgefangen werden kann, werden somit in Zukunft immer seltener. Es muss damit
gerechnet werden, dass professionelle - insbesondere stationäre - Pflegeleistungen schon
allein aus diesem Grund immer mehr an Bedeutung gewinnen werden.
3.4.2
Frauenerwerbstätigkeit
Die Versorgung eines Pflegebedürftigen ist häufig mit einem erheblichen zeitlichen
Aufwand verbunden. Für pflegende Angehörige stellt sich daher die Frage, wie weit
Erwerbstätigkeit und Pflege überhaupt miteinander vereinbar sind. Während eine täglich
stundenweise Betreuung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit noch praktizierbar erscheint, ist
eine Verfügbarkeit rund um die Uhr bei paralleler Berufsausübung schlichtweg unmöglich.
Der Großteil aller Pflegepersonen ist demnach nicht erwerbstätig.49 Je größer der Pflegeaufwand, desto geringer ist der Anteil erwerbstätiger Pflegepersonen. Während sich der
Anteil Erwerbs- und Nichterwerbstätiger an den Pflegepersonen bei Patienten mit
geringem Pflegebedarf kaum unterscheidet, sinkt bei täglichem Pflegebedarf der Anteil
berufstätiger Pflegepersonen auf 31,7 Prozent. Liegt ein ständiger Pflegebedarf vor, sind
lediglich 20,5 Prozent der Betreuenden berufstätig. Für Vollzeitbeschäftigte ist ab dem
Übergang von mehrfach wöchentlichem zu täglichem Pflegebedarf die Belastungsgrenze
erreicht: Der Anteil Vollzeit erwerbstätiger Pflegepersonen sinkt von 30,7 Prozent auf
10,4 Prozent. Je umfangreicher der notwendige Pflegebedarf ist, desto größer ist auch der
Anteil jener, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken bzw. aufgeben müssen. 50
Tabelle 4 liefert einen Überblick über den Umfang der Erwerbsbeteiligung von
Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter, die ältere hilfe- oder pflegebedürftige Menschen
versorgen.
Vgl. zur Entwicklung der Haushaltsgröße in Deutschland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
(2007), S. 26-28
47
48
Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2007), S. 28f.
49
Vgl. hierzu auch: Mager / Eisen (2002), S. 19 oder Schneekloth (2005), S. 79
50
Vgl. Dallinger (1997), S. 142f.; Schneekloth (2005), S. 79; Mager / Eisen (2002), S. 19
27
Tabelle 4: Umfang der Erwerbsbeteiligung von Pflegepersonen im erwerbsfähigen Alter,
differenziert nach Pflegebedarf der zu versorgenden Person (in Prozent)
Erwerbsstatus der
Pflegeperson
Hilfebedarf*
Mehrfach
wöchentlicher
Pflegebedarf**
Täglicher
Pflegebedarf**
Ständiger
Pflegebedarf**
nicht erwerbstätig
50,2
52,1
68,3
79,5
geringfügig beschäftigt (unter
15 Stunden pro Woche)/Teilzeit (15 bis unter 35 Stunden
pro Woche) erwerbstätig
16,2
17,2
21,3
11,6
Vollzeit erwerbstätig
33,5
30,7
10,4
8,9
insgesamt
100
100
100
100
*ausschließliche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen oder sozialkommunikativen Tätigkeiten (Vgl.
Schneekloth et al. (1996), S. 17)
**Vgl. zur Abgrenzung: Schneekloth et al. (1996), S. 5
Eigene Bearbeitung nach Dallinger (1997), S. 120
Nach wie vor wird die häusliche Versorgung Pflege- und Hilfebedürftiger vorrangig durch
nicht erwerbstätige Frauen erbracht. Gerade aber die Erwerbsbeteiligung der Frauen nimmt
seit geraumer Zeit trotz längerer Ausbildungszeiten zu. 51 Während die Frauenerwerbsquote
in Deutschland 1972 noch bei 48 Prozent lag52, ist sie bis zum Jahr 2013 auf 72 Prozent
gestiegen und liegt somit nur noch 9,5 Prozent unter der der Männer53. Gründe für eine
Trendwende sind nicht ersichtlich.54 Anhaltspunkte dafür, dass die Pflegebereitschaft der
Männer zunimmt und so die sinkende Pflegebereitschaft der Frauen ausgeglichen werden
könnte, sind nicht erkennbar.55
Auch von dieser Seite ist daher mit einem weiteren Rückgang des informellen Pflegepotentials und einer weiteren Verschiebung in Richtung des formellen Pflegesektors zu
rechnen.
3.4.3
Pflegebereitschaft
Nicht jeder Angehörige, der die häusliche Versorgung eines Pflegebedürftigen übernehmen
könnte, ist dazu auch bereit. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Pflegeübernahme
spielen bei einem Großteil der potentiellen privaten Pflegepersonen Kostenerwägungen
eine noch wichtigere Rolle als moralische Aspekte.56 Relevant sind hier nicht nur die direkten
finanziellen Belastungen, die unmittelbar aus der Pflege entstehen, wie beispielsweise die
Vergütung ambulanter Pflegedienste oder die Kosten einer Heimunterbringung, wenn
51
Vgl. Statistisches Bundesamt (2004)
52
Vgl. Peuckert (2008), S. 231 und Statistisches Bundesamt (2008a), S. 26
53
Vgl. Eurostat Online-Datenbank (2013)
54
Vgl. Häcker / Raffelhüschen (2007), S. 396f.
55
Vgl. Rothgang (2001), S. 32f.
56
Vgl. Blaumeiser / Blinkert / Klie (2001), S. 414; Blinkert / Klie (2004a), S. 96-100
28
diese nicht vollständig durch den Pflegepatienten getragen werden können. Die
Versorgung eines Pflegebedürftigen führt darüber hinaus häufig zu Opportunitätskosten in
Form entgangenen Einkommens, vor allem dann, wenn eine berufliche Tätigkeit
eingeschränkt oder gar aufgegeben werden muss. Je höher das Einkommen, desto höher
sind in diesem Fall auch die drohenden Einkommenseinbußen. Zusätzlich können
nichtmonetäre Opportunitätskosten durch entgangene Freizeitfreuden, die Aufgabe
sozialer Kontakte oder die Vernachlässigung der eigenen Familie entstehen.
Familienangehörige in gehobenen sozialen Schichten haben aufgrund ihres höheren Einkommens weniger Probleme, einen Heimaufenthalt oder professionelle Pflegeleistungen
zu finanzieren, falls eigene Mittel des Pflegebedürftigen und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Menschen mit einem relativ hohen Einkommen vertrauen
daher eher auf professionelle Pflegeleistungen und entscheiden sich für eine Heimunterbringung.57 Für Angehörige aus schwächeren Einkommensgruppen wiegen die selbst
zu tragenden Kosten einer Heimunterbringung relativ schwer. Gleichzeitig ist aber die
Pflegeübernahme in Eigenleistung wegen der geringeren Opportunitätskosten vergleichsweise günstig. Dies gilt umso mehr, als die eigene Pflegeleistung auch durch Geldleistungen
der Pflegeversicherung honoriert wird.58
Sinkt das verfügbare Einkommen jedoch unter einen bestimmten Schwellenwert, wird die
stationäre Pflege finanziell wieder attraktiver, da dann die Kosten für die Heimpflege
zumindest teilweise von der Solidargemeinschaft übernommen werden. Sind etwa sowohl
der Pflegebedürftige als auch seine Angehörigen so einkommensschwach, dass sie zum
Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II berechtigt sind, werden die gesamten Kosten
der Heimunterbringung durch die Solidargemeinschaft getragen. Es liegt auf der Hand,
dass dies nicht ohne Auswirkungen auf die Entscheidung über die Pflegeform sein kann.
Über alle Gesellschaftsgruppen hinweg ist die Bereitschaft zum Selberpflegen in ländlichen
Regionen stärker ausgeprägt als in urbanen Gegenden.59 Dies mag auch darauf
zurückzuführen sein, dass Mehrgenerationenhaushalte auf dem Land weiterverbreitet sind
als in Städten60 und das Leben im generationenübergreifenden Familienverbund zu einem
stärkeren Zusammenhalt und einer erhöhten Bereitschaft zur Pflegeübernahme führt.
57
Vgl. Blaumeiser / Blinkert / Klie (2001), S. 412-414; Blinkert / Klie (2000), S. 241
58
Vgl. Blinkert / Klie (2000), S. 243
59
Vgl. Blinkert / Klie (2004a), S. 121-125
60
Vgl. Peuckert (2008), S. 301
29
3.4.4
Demographische Entwicklung des informellen Pflegepotentials
Aufgrund der demographischen Verschiebungen werden in Zukunft auf einen
Pflegebedürftigen weniger potentielle Pflegepersonen entfallen als heute. Zum einen liegt
dies an der steigenden Zahl Pflegebedürftiger, die von 2,5 Millionen im Jahr 2011 auf
3,37 Millionen im Jahr 2030 steigen wird.61 Zum anderen liegt es an der sinkenden Zahl von
Menschen im potentiell pflegefähigen Alter, da der Anteil von Menschen im Alter zwischen
20 und 67 Jahren im selben Zeitraum von 63 Prozent der Bevölkerung auf 58 Prozent
zurückgehen wird.62 Zusammen genommen führt das dazu, dass es anstelle der im Jahr
2007 auf einen Pflegebedürftigen entfallenden 23 potentiellen Pflegepersonen im Jahr
2030 nur noch 13 potentielle Pflegepersonen pro Pflegebedürftigen geben wird.
3.5
Zusammenfassung der Einflussfaktoren der Pflegeleistungsnachfrage
Die Wahrscheinlichkeit der Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmendem Alter exponentiell
an. Hochbetagte Frauen sind dabei deutlich häufiger Empfänger von Pflegeleistungen als
Männer, was vermutlich schlicht an ihrer längeren Lebenserwartung liegt. Die gegenwärtig
zu beobachtenden Veränderungen in den Familien- und Haushaltsstrukturen werden sich
vermutlich auch in Zukunft fortsetzen. Zudem ist wahrscheinlich, dass auch die
Frauenerwerbstätigkeit weiter ansteigen wird. Es wird deutlich, dass künftig nicht nur mit
einem
geringeren
Potential
informeller
Pflegepersonen
in
Relation
zu
den
Pflegebedürftigen zu rechnen ist, sondern dass auch die potentiellen Pflegepersonen nicht
mehr im selben Ausmaß wie heute Bereitschaft zur Pflege zeigen werden. Wenn sich
künftige Generationen nicht mehr im bisherigen Umfang an der Versorgung
pflegebedürftiger Angehöriger beteiligen werden, muss mit einer deutlich ansteigenden
Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen - ambulanter und stationärer Art gerechnet werden.
61
Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2010), S. 29
Bevölkerungsstand zum 31.12.2007 laut Statistischem Bundesamt, voraussichtlicher Bevölkerungsstand zum
31.12.2030 laut der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes
(Variante 1-W1 Untergrenze der mittleren Bevölkerung)
62
30
4 Die Entwicklung des Pflegebedarfs im
demographischen Wandel
Für die Veränderung der Nachfrage nach Pflegeleistungen in der Zukunft ist vor allem der
demographische Wandel von Bedeutung. Ausgelöst und bestimmt wird der demographische Wandel durch Veränderungen in Fertilität, Mortalität und Migration einer
Gesellschaft.
4.1
Fertilität – der Einfluss des Geburtenrückgangs
Die Geburtenentwicklung ist abhängig von der Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter,
das üblicherweise in der Altersklasse von 15 bis 45 Jahren angesetzt wird, und von der
Anzahl der Kinder, die jede Frau zur Welt bringt.
Für die Anzahl der Pflegebedürftigen in der nahen Zukunft ist die Geburtenentwicklung
jedoch nur von untergeordneter Bedeutung. Wie bereits dargestellt, spielt Pflegebedürftigkeit in den Altersklassen unter 60 Jahren kaum eine Rolle. So sind Personen, die
2010 oder später geboren werden im Jahr 2050 höchstens 40 Jahre alt. Stellt man auf eine
Prognose der Pflegefälle bis Mitte des Jahrhunderts ab, werden sich durch die
Geburtenentwicklung kaum spürbare Effekte ergeben, da die meisten der künftigen
Pflegepatienten bereits heute schon geboren sind.
Entscheidender ist vielmehr, dass sich weiterhin rückläufige Geburtenzahlen negativ auf die
Anzahl potentieller
privater
Helfer
auswirken und
somit zu
einer
verstärkten
Inanspruchnahme professioneller ambulanter und stationärer Pflegeleistungen führen
werden.
4.2
Mortalität – der Einfluss einer steigenden Lebenserwartung
Seit Veröffentlichung der Sterbetafel des Jahres 1871 zeichnet sich ein langfristiger Trend
ab: die durchschnittliche Lebenserwartung steigt. Die Differenz in der Lebenserwartung der
Geschlechter scheint dabei geringer zu werden.
Relevant für die zu erwartende Entwicklung der Pflegefallzahlen ist, in welchen Altersstufen
es zu Mortalitätsreduktionen kommt. Sinkt die Sterblichkeit in den höheren Altersstufen
ohne eine Veränderung bei den jüngeren Altersklassen, ergibt sich ein eindeutiger
Alterungseffekt. Theoretisch könnte eine steigende durchschnittliche Lebenserwartung
aber auch alleine durch eine Verringerung der Sterblichkeit in den jüngeren Altersgruppen
verursacht werden. Anders als bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts ist die Sterblichkeit in
den ersten 35 Lebensjahren heute dank des medizinischen Fortschritts und der Abwesenheit von Kriegshandlungen jedoch so gering, dass hier kaum noch mit weiteren
31
Reduktionen zu rechnen ist.63 Künftig wird - wie bereits in den letzten 30 Jahren auch - vor
allem das Absinken der Sterblichkeit in den höheren Altersgruppen den Anstieg der
Lebenserwartung beeinflussen.64
Auf regionaler Ebene zeigen sich deutliche Unterschiede in der Lebenserwartung. Verschiedene Studien haben darauf hingewiesen, dass nicht nur der Gesundheitszustand
einkommensabhängig ist, sondern in der Folge auch die Lebenserwartung.65 Wirtschaftlich
stärkere Regionen weisen eine tendenziell höhere Lebenserwartung auf. Auch gleichen sich
mit steigendem Wohlstand die Unterschiede in der Lebenserwartung von Männern und
Frauen an.
4.3
Migration – der Einfluss der Zuwanderung
Für die Bevölkerungsentwicklung sind sowohl die Wanderungsbewegungen innerhalb
Deutschlands (Binnenwanderung), als auch die Außenwanderung relevant. Wie sich die
Bevölkerungsstärke migrationsbedingt verändert, wird durch den Wanderungssaldo, die
Differenz zwischen Zu- und Fortzügen, bestimmt. Inwiefern sich dabei auch Veränderungen
in der altersspezifischen Zusammensetzung der Bevölkerung ergeben, ist abhängig von
Alter und Geschlecht der Zu- und Auswanderer. Je stärker sich die Altersstruktur der per
Saldo Zugewanderten von der der heimischen Bevölkerung unterscheidet, desto stärker
wird sich der Bedarf an Pflegeleistungen verändern.
Die Auswirkungen der in diesem Jahr erfolgten Zuwanderung von Flüchtlingen kann
wissenschaftlich seriös noch nicht abgeschätzt werden, da zum jetzigen Zeitpunkt noch
völlig unklar ist, wie viele Zuwanderer wie lange bleiben. Zwischen 1955 und dem
Anwerbestopp 1973 reisten rund 14 Millionen Gastarbeiter mit Familienangehörigen in die
Bundesrepublik ein, ca. 12 Millionen reisten wieder aus.66 Einiges spricht für die Vermutung,
dass Pflegebedürftige der Gastarbeitergeneration deutlich häufiger von Angehörigen
gepflegt werden als dies bei Pflegebedürftigen ohne Migrationshintergrund der Fall ist.
Tabelle 5 zeigt die Wanderungssalden aller nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien
Städte.
Die Sterbenswahrscheinlichkeit lag für Männer und Frauen dieser Altersjahre im Zeitraum zwischen 2007 und
2009 in Deutschland jeweils unter 0,1 Prozent (Vgl. Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2007/2009).
63
64
Vgl. Statistisches Bundesamt (2015c), S. 22f
Vgl. bspw. Klein / Unger (2001), S. 106f.; Helmert (2003), S. 71f.; Heinzel-Gutenbrunner (2001), S. 41 oder
Borchert (2008), S. 103
65
66
Wehler (2008), S. 41
32
Tabelle 5: Wanderungssaldo in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens
(2013)67
67
Kreisfreie Stadt/Kreis
Wanderungssaldo
2013
Reg.-Bez. Düsseldorf
25174
Düsseldorf (Krfr. St.)
4431
Duisburg (Krfr. St.)
2081
Essen (Krfr. St.)
5465
Krefeld (Krfr. St.)
965
Mönchengladbach (Krfr. St.)
1364
Mülheim an der Ruhr (Krfr. St.)
974
Oberhausen (Krfr. St.)
268
Remscheid (Krfr. St.)
0
Solingen (Krfr. St.)
1095
Wuppertal (Krfr. St.)
1819
Kleve (Kreis)
1592
Mettmann (Kreis)
1293
Rhein-Kreis Neuss
2369
Viersen (Kreis)
712
Wesel (Kreis)
746
Reg.-Bez. Köln
22553
Bonn (Krfr. St.)
1148
Köln (Krfr. St.)
8479
Leverkusen (Krfr. St.)
1210
Städteregion Aachen (einschl. Stadt)
3232
Düren (Kreis)
708
Rhein-Erft-Kreis
2433
Euskirchen (Kreis)
542
Heinsberg (Kreis)
1103
Oberbergischer Kreis
-15
Rheinisch-Bergischer Kreis
1100
Rhein-Sieg-Kreis
2613
Reg.-Bez. Münster
7549
Bottrop (Krfr. St.)
181
Gelsenkirchen (Krfr. St.)
1420
Münster (Krfr. St.)
2678
Borken (Kreis)
695
Coesfeld (Kreis)
436
Recklinghausen (Kreis)
1052
Steinfurt (Kreis)
649
Warendorf (Kreis)
438
Reg.-Bez. Detmold
3314
Bielefeld (Krfr. St.)
1063
Gütersloh (Kreis)
1057
Herford (Kreis)
674
Höxter (Kreis)
-247
Lippe (Kreis)
-113
Minden-Lübbecke (Kreis)
462
Paderborn (Kreis)
418
Reg.-Bez. Arnsberg
5974
Bochum, (Krfr. St.)
943
Dortmund, (Krfr. St.)
5093
Hagen, (Krfr. St.)
587
Vgl. Statistisches Bundesamt (2015b), Wanderungsstatistik 2013
33
Kreisfreie Stadt/Kreis
Wanderungssaldo
2013
Hamm (Krfr. St.)
52
Herne (Krfr. St.)
783
Ennepe-Ruhr-Kreis
394
Hochsauerlandkreis
-604
Märkischer Kreis
-2072
Olpe (Kreis)
-199
Siegen-Wittgenstein (Kreis)
285
Soest (Kreis)
211
Unna (Kreis)
501
Im Jahr 2013 war der Wanderungssaldo Nordrhein-Westfalens positiv: netto sind 64.564 in
das Land zugezogen. Die Entwicklung in den einzelnen Regierungsbezirken verläuft jedoch
sehr unterschiedlich. In den fünf Regierungsbezirken sind die Wanderungssalden durchweg
positiv, wobei der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 25.174 Zuwanderungen die stärkste
Zuwanderung verzeichnet. Die höchste Nettoabwanderung gibt es im Märkischen Kreis, mit
2.072 Abwanderungen in 2013.
4.4
Der demographische Wandel im Gravitationsfeld von Fertilität,
Mortalität und Migration
Welche Effekte im Zusammenspiel der Veränderungen von Fertilität, Mortalität und
Migration zu erwarten sind, zeigen die Ergebnisse der aktuellen Regionalisierten
Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes, Information und Technik
Nordrhein-Westfalen. Abbildung 8 auf der folgenden Seite zeigt die prozentuale
Veränderung der Bevölkerungszahl in den Kreisen und kreisfreien Städten NordrheinWestfalens bis 2030.
34
Abbildung 8: Prozentuale Veränderung der Bevölkerungszahl in den Kreisen und kreisfreien
Städten Nordrhein-Westfalens (2011-2030)68
Die Einwohnerzahl in Nordrhein-Westfalen wird sich in 20 Jahren von 17.845.200 am
1. Januar 2011 um 3,7 Prozent auf etwa 17.190.300 im Jahr 2030 verringern. Es ergeben sich
jedoch deutliche regionale Unterschiede. Während für die Ballungsräume Köln, Düsseldorf
Bonn und Münster ein Bevölkerungszuwachs erwartet wird, muss vor allem in den
Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold mit einem Bevölkerungsrückgang gerechnet
werden.
Die regionale Entwicklung verläuft demnach sehr unterschiedlich. Einerseits sind die
Geburtenziffern in ländlichen Regionen höher als in Städten. Andererseits profitieren Städte
mehr von Zuwanderungen, während ländliche Gegenden häufiger von Abwanderungen
betroffen sind. Insbesondere jüngere Menschen wandern häufig in Zentren oder stadtnahe
68
Vgl. IT.NRW (2012), S. 18
35
Regionen ab, weshalb Regionen, die einen Bevölkerungsrückgang aufweisen, im
Durchschnitt häufig auch älter sind, als wachsende Regionen.
Im Fall Nordrhein-Westfalen kommt hinzu, dass das bisher stark industriell geprägte
Ruhrgebiet seit einigen Jahren einen grundlegenden Strukturwandel durchmacht, der eine
Abwanderung der jungen Erwerbstätigen mit sich bringt, während die Älteren zumeist
zurückbleiben.
Abbildung 9: Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersjahren in Nordrhein-Westfalen im
Jahr 2011 und 2030, in %69
5,3
7,8
15
19,1
80 und älter
65 – 80
40 – 65
36,5
33,2
25 – 40
19 – 25
16 – 19
10 – 16
6 – 10
17,7
18,2
7,3
3–6
unter 3
3,4
6,2
3,6
2,6
2,5
5,6
2,6
5,2
3,4
2,5
2,4
2011
2030
Die Bevölkerungspyramide in Abbildung 10 zeigt den Altersaufbau der nordrheinwestfälischen Bevölkerung am 1. Januar 2011 und 2030. In diesen zwanzig Jahren wird sich
den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung zufolge ein deutlicher Anstieg der
Personen in den höheren Altersklassen ergeben, während die jüngeren Altersgruppen
schwächer besetzt sein werden. Wie eingangs erwähnt, spielt Pflegebedürftigkeit vor allem
in den Altersjahren ab 75 Jahren eine bedeutende Rolle, weshalb die demographische
Entwicklung zu einem deutlichen Anstieg der Pflegefallzahlen führen wird. Die folgende
Abbildung zeigt, dass sich dieser Trend bis 2050 fortsetzen wird.
69
Vgl. IT.NRW (2012)
36
Abbildung 10: Altersaufbau der nordrhein-westfälischen Bevölkerung am 1.1.2011 und 205070
70
Vgl. IT.NRW (2012), S. 10
37
5 Kompressions- vs. Medikalisierungshypothese
Das Risiko, pflegebedürftig zu werden steigt zwar mit zunehmendem Alter für jeden
einzelnen an, jedoch kann die erhöhte Lebenserwartung auch zu einer Verschiebung des
altersbedingten Pflegerisikos führen. Nach wie vor herrscht in Fachkreisen Unsicherheit
bezüglich der Entwicklung des Gesundheitszustands der älteren Generation. Wenn die
Lebenserwartung weiterhin steigt, wie gestalten sich dann diese „gewonnenen“ Jahre?
Werden sie in Gesundheit oder Krankheit verbracht und welche Auswirkungen ergeben sich
auf die altersspezifischen Pflegequoten?
In der Literatur werden zwei Hypothesen zur Entwicklung des Gesundheitszustands bei
zunehmender Lebenserwartung unterschieden. Einerseits die Kompressionshypothese, die
besagt, dass die durch die gestiegene Lebenserwartung „gewonnenen“ Jahre in Gesundheit
verbracht werden.71 Andererseits die Medikalisierungshypothese, nach welcher die
„gewonnenen“ Jahre vornehmlich in Krankheit verbracht werden. 72 Die Wirkungsweise der
beiden Hypothesen wird in Abbildung 11 grafisch verdeutlicht.
Abbildung 11: Wirkungsweise der Medikalisierungs- und der Kompressionshypothese
Eigene Darstellung in Anlehnung an: Fries (2000), S. 1586
71
Vgl. Fries (1980)
72
Vgl. Verbrugge (1984)
38
Die erste Grafik in dieser Abbildung zeigt - stark vereinfacht - die Ausgangssituation bei
der gegenwärtigen mittleren Lebenserwartung LE. Ab einem gewissen Lebensalter treten
erstmals funktionelle Beeinträchtigungen und das Risiko der Pflegebedürftigkeit nimmt zu.
Die Wahrscheinlichkeit, ein Pflegefall zu werden, steigt mit zunehmendem Alter deutlich an.
In Abhängigkeit von der Hypothese ist mit unterschiedlichen Wirkungen der steigenden
Lebenserwartung zu rechnen.
5.1
Medikalisierungshypothese
Die Medikalisierungshypothese unterstellt, dass der medizinische Fortschritt zu einer
ansteigenden Lebenserwartung führt, da akute Erkrankungen besser therapiert werden
können.73 Die Sterblichkeit krankheitsanfälliger Menschen sinkt, wodurch allerdings
altersbedingte und chronische Krankheiten verstärkt auftreten. 74 Die Lebenserwartung
steigt zwar an, der Zeitpunkt, zu dem altersbedingte Einschränkungen erstmals auftreten,
bleibt jedoch unverändert.75
Die zweite Grafik in Abbildung 11 verdeutlicht dies. Die Gerade setzt sich im Vergleich zur
ersten Grafik bis zum Erreichen der erhöhten Lebenserwartung fort. Die Pflegebedürftigkeit
tritt trotz der gestiegenen Lebenserwartung zum selben Zeitpunkt ein und die
Pflegequoten bleiben konstant. Auf Basis der Medikalisierungshypothese weist ein 80Jähriger heute dieselbe Wahrscheinlichkeit auf, ein Pflegefall zu werden wie ein 80-Jähriger
in zehn Jahren.
5.2
Kompressionshypothese
Nach der Kompressionshypothese führt der medizinische Fortschritt nicht nur zu einer
ansteigenden Lebenserwartung. Auch der Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens
beeinträchtigender Beschwerden verschiebt sich in eine spätere Lebensphase. 76 Die durch
die ansteigende Lebenserwartung „gewonnenen“ Jahre werden somit vornehmlich in
Gesundheit verbracht: die Pflegebedürftigkeit tritt zu einem späteren Zeitpunkt im Leben
ein. Die beeinträchtigungsfreie Zeitspanne verlängert sich absolut und im Verhältnis zur
gesamten Lebensdauer.77
Dies verdeutlicht die dritte Grafik in Abbildung 11. Im Vergleich zur Ausgangssituation
verschiebt sich die Gerade auf horizontaler Ebene parallel um x Jahre nach rechts. Folgt
73
Vgl. Fetzer (2005), S. 8f.; Rothgang (2005), S. 122
74
Vgl. Fetzer (2005), S. 8f.; Rothgang (2005), S. 122
75
Vgl. Niehaus (2006), S. 16; Rothgang (2005), S. 122
76
Vgl. Fries (2000), S. 1586; Niehaus (2006), S. 15f.; Rothgang (2005), S. 122
77
Vgl. Fries (2000), S. 1586; Niehaus (2006), S. 15f.; Rothgang (2005), S. 122
39
man der Kompressionshypothese, müsste man davon ausgehen, dass das Pflegebedürftigkeitsrisiko eines 80-Jährigen in zehn Jahren dem Pflegebedürftigkeitsrisiko eines
heute (80-x)-Jährigen entspricht.
5.3
Empirische Befunde zur Geltung von Medikalisierungs- oder
Kompressionshypothese
Welche Hypothese am ehesten zutrifft, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden.
Zahlreiche Studien setzen sich mit diesem Thema auseinander und liefern dabei
differierende Resultate.
So kommt Hof nach einer Analyse von Krankenkassendaten zu dem Ergebnis, dass im
stationären Bereich die Medikalisierungshypothese Gültigkeit besitze, während er sich im
ambulanten Bereich für die Gültigkeit der Kompressionshypothese ausspricht. 78
Sauvaget et al. untersuchten die Entwicklung der demenzfreien Lebenserwartung und
kommen ebenfalls zu einem differenzierten Urteil. Während sich für männliche
Demenzpatienten die Gültigkeit der Medikalisierungshypothese bestätige, treffe auf
weibliche Patienten eher die Kompressionshypothese zu.79
Dinkel setzte sich unter Rückgriff auf Daten des Mikrozensus mit der kohortenbezogenen
Entwicklung der Healthy Life Expectancy (HLE) auseinander. Die Ergebnisse zeigen, dass
später Geborene nicht nur eine längere Lebenserwartung aufweisen als ihre Vorgänger,
sondern auch weniger in Krankheit erlebte Jahre. Somit wäre Dinkel zufolge von der
Gültigkeit der Kompressionsthese auszugehen. 80 Auch internationale Studien scheinen
einen Rückgang der altersspezifischen Pflegequoten im Zeitablauf nahezulegen.81
Auf Basis bisheriger Forschungsarbeiten kann bislang keine Hypothese als eindeutig
widerlegt betrachtet werden. Vieles spricht dafür, dass vermutlich jede Hypothese in einem
bestimmten Bereich Gültigkeit beanspruchen kann und somit eine Mischform beider
Hypothesen die zukünftige Gesellschaftsentwicklung am besten beschreibt. Dies bedeutet,
dass einerseits ein zunehmender Anteil der Bevölkerung erst später pflegebedürftig werden
wird, andererseits aber aufgrund der sich stetig verbessernden medizinischen Versorgung
die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit dennoch ansteigen könnte. Eine
einfache Extrapolation aus den Daten vergangener Jahrzehnte ist daher sinnwidrig.
78
Vgl. Hof (2001), S. 91f.
79
Vgl. Sauvaget et al. (1999), S. 1116f.
80
Vgl. Dinkel (1999), S. 75-78
81
Vgl. Jacobzone / Cambois / Robine (2000), S. 159-165
40
6 Der Kreis Euskirchen
6.1
Das Kreisgebiet Euskirchen
Das Kreisgebiet von Euskirchen hat insgesamt 187.437 Einwohner. Es gliedert sich in die
fünf kreisangehörigen Städte Euskirchen, Mechernich, Zülpich, Bad Münstereifel, Schleiden
und in die sechs Gemeinden Weilerswist, Kall, Blankenheim, Hellenthal, Nettersheim und
Dahlem.82 Die Nord-Süd-Ausdehnung des Kreises beträgt 47 km, die Ost-WestAusdehnung 42 km.
Abbildung 12: Der Kreis Euskirchen
Im Jahr 2013 war die Kreisstadt Euskirchen mit 55.558 Einwohnern die mit Abstand
bevölkerungsreichste Region des Kreises. Knapp 30% der gesamten Kreisbevölkerung lebt
dort. Auf Platz zwei und drei folgen die kreisfreien Städte Mechernich (26.763 Einwohner,
ca. 14%) und Zülpich (19.634 Einwohner, ca. 11%).
82
Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011)
41
Tabelle 6: Bevölkerungsstand nach Gemeinde/kreisfreie Stadt und der Bevölkerungsanteil am
Kreisgebiet in Prozent am 31.12.201383
Gemeinde
Bevölkerungsstand
Euskirchen, kreisangehörige Stadt
Mechernich, kreisangehörige Stadt
Zülpich, kreisangehörige Stadt
Bad Münstereifel, kreisangehörige Stadt
Weilerswist
Schleiden, kreisangehörige Stadt
Kall
Blankenheim, Ahr
Hellenthal
Nettersheim
Dahlem, bei Kall
55.558
26.763
19.634
17.236
16.131
12.918
11.162
8.414
8.011
7.438
4.172
6.2
Anteil am Kreisgebiet
in Prozent
29,6
14,3
10,5
9,2
8,6
6,9
6,0
4,5
4,3
4,0
2,2
Zur demographischen Struktur im Kreis Euskirchen
Am stärksten wird das Pflegerisiko durch das Alter bestimmt. Dennoch kann nicht in jeder
Gemeinde mit demselben Prozentsatz älterer Menschen gerechnet werden. So gibt es
einerseits Gegenden, in denen fast ausschließlich Menschen im erwerbsfähigen Alter leben
und andere, in denen aus unterschiedlichen Gründen deutlich mehr alte Menschen leben
als im Durchschnitt zu erwarten wäre.
Die folgende Tabelle und die nachstehende Kartendarstellung zeigen die Anzahl der
Menschen im Alter von 75 und mehr Jahren pro Quadratkilometer, die im Kreis Euskirchen
leben.
Tabelle 7: Anteil der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde in Prozent
am 31.12.201384
Gemeinde
Euskirchen
Weilerswist
Zülpich
Mechernich
Kall
Bad Münstereifel
Schleiden
Nettersheim
Hellenthal
Blankenheim, Ahr
Dahlem, bei Kall
Anteil der 75-Jährigen und Älteren
pro Quadratkilometer
36,69
25,19
18,45
18,08
16,75
13,21
12,55
8,44
6,99
6,61
5,06
83
Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011), eigene Berechnung
84
Ebenda, eigene Berechnung
42
Abbildung 13: Anzahl der 75-Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer nach Gemeinde85
Im Allgemeinen kann man feststellen, dass je näher man dem Ballungszentrum Rhein-Ruhr
kommt (nordöstlich vom Kreis Euskirchen), desto höher auch die Anzahl der Personen pro
Quadratkilometer ist. Äquivalent zu der allgemeinen Besiedlungsdichte verhält es sich mit
der Anzahl der älteren Menschen pro Quadratkilometer.
Einerseits geben diese Zahlen einen Hinweis auf die Anzahl potentieller Pflegepatienten im
Umkreis, andererseits sind sie auch Ausdruck der allgemeinen Einwohnerdichte der Region.
In den weiter nördlich und östlich gelegenen Städten und Gemeinden im Kreis (Stadt
Euskirchen, Gemeinde Weilerswist, Stadt Zülpich, Stadt Mechernich) ist die Anzahl der 75Jährigen und Älteren pro Quadratkilometer folglich auch am höchsten. Innerhalb des
gesamten Kreises liegen die Stadt Euskirchen mit 36,69 Personen über 74 Jahren pro
Quadratkilometer auf den ersten Rang und die Gemeinde Dahlem (am südwestlichen Rand)
mit 5,06 Personen auf den letzten Rang.
Aufschlussreicher mag daher eine Kartendarstellung sein, die die Einwohnerdichte dadurch
ausblendet, dass ausschließlich der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung
betrachtet wird.
85
Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011)
43
Abbildung 14: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach Gemeinde
in Prozent86
Tabelle 8: Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung nach Gemeinde in
Prozent am 31.12.201387
Gemeinde
Hellenthal
Schleiden
Blankenheim, Ahr
Bad Münstereifel
Dahlem, bei Kall
Nettersheim
Kall
Zülpich
Mechernich
Euskirchen
Weilerswist
Anteil der 75-Jährigen und Älteren an der Gesamtbevölkerung
12,02
11,82
11,67
11,56
11,55
10,70
9,92
9,49
9,22
9,21
8,93
Am höchsten lag der Anteil der 75jährigen und älteren an der Gesamtbevölkerung 2013 in
der Gemeinde Hellenthal mit 12,02 Prozent, ihre absolute Zahl bei 963 Menschen. Am
niedrigsten lag der Anteil in der Gemeinde Weilerswist mit 8,93 Prozent (1.440 Menschen).
Die Kreisstadt Euskirchen kommt mit der höchsten absoluten Zahl von 5.118 Menschen zu
86
Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011)
87
Vgl. IT.NRW (2015a), Bevölkerungsstand am 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011), eigene Berechnung
44
einem Anteil von 9,21 Prozent aufgrund der generell hohen Bevölkerungsdichte im
Vergleich zum Kreis.
Wie bereits dargelegt, ist die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen nicht nur abhängig
von der Gesamtzahl Pflegebedürftiger, sondern auch vom familiären Umfeld der
Betroffenen und dessen Bereitschaft zur Pflege. Alleinstehende Personen ziehen im
Pflegefall viel häufiger in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung um als beispielsweise
Verheiratete, bei denen der Partner – womöglich mit professioneller Hilfe ambulanter
Pflegedienste – die Pflege leisten kann. Die Anzahl an Witwen und Witwern ist daher ein
guter Indikator für den gesellschaftlichen Bedarf an Pflegebetten.
Abbildung 15 zeigt die Anzahl der verwitweten Personen pro Quadratkilometer auf Ebene
der Postleitzahlenbereiche. Die Kartendarstellung zeigt einen vergleichsweise niedrigen
Anteil Verwitweter an der Gesamtbevölkerung über das gesamte Kreisgebiet, die im Falle
der Pflegebedürftigkeit nicht mehr durch den Ehepartner versorgt werden können. Einzige
Ausnahme bildet der Postleitzahlenbereich 53879 der Stadt Euskirchen mit einem Anteil
von 223,52 verwitweten Personen an der Gesamtbevölkerung. Dieser Wert korreliert mit
der hohen Bevölkerungsdichte und der hohen absoluten Zahl der 75jährigen und Älteren
der Stadt Euskirchen.
45
Abbildung 15: Anteil der verwitweten Personen an der Gesamtbevölkerung nach Postleitzahlenbereichen88
6.3
Zur jüngeren wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Euskirchen
Im Kreis Euskirchen gab es im Jahr 2013 64.127 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.89
Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im Kreis Euskirchen lag im
Jahresdurchschnitt 2014 bei 6,1 Prozent und damit unter dem nordrhein-westfälischen
Durchschnitt von 8,2 Prozent.90 Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte pro
Einwohner lag im Kreis Euskirchen in 2012 mit 19.899 Euro unter dem nordrheinwestfälischen Wert von 20.409 Euro.91 Die amtliche Statistik weist im selben Jahr für den
Kreis Euskirchen ein Bruttoinlandsprodukt von ca. 4,47 Mrd. aus.92 Dies entspricht
0,76 Prozent des BIP von ganz Nordrhein-Westfalen (586,67 Mrd. Euro).93 Das BIP je
Vgl. Statistisches Bundesamt, Statistik lokal, Ausgabe 2010 und Acxiom Deutschland 2004, eigene
Berechnungen
88
Vgl. Statistisches Bundesamt, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Wohnort) (Anzahl),
Stand 30.06.2013
89
90
Vgl. Statistisches Bundesamt, Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit, Stand 31.12.2014
91
Vgl. Statistisches Bundesamt, Regionalatlas Deutschland, Stand 31.12.2012
92
Vgl. Statistisches Bundesamt, VGR der Länder: Entstehungsrechnung, Stand 31.12.2012
Vgl. Statistisches Bundesamt, VGR der Länder: Entstehungsrechnung, Stand 31.12.2012, eigene
Berechnung
93
46
Erwerbstätigen im Kreis Euskirchen lag 2012 bei 58.268 Euro.94 Damit liegt das BIP je
Erwerbstätigen unter dem Wert der Landesebene, der 2012 bei 65.964 Euro lag.95
Die Kartendarstellung in Abbildung 16 und Tabelle 9 geben Auskunft über die
Einkommenssituation der privaten Haushalte auf Gemeindeebene. Dargestellt ist die
Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem aus dem Jahr 2010, da aktuellere Zahlen
auf Gemeindeebene derzeit noch nicht verfügbar sind.
Abbildung 16: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden96
Tabelle 9: Jahressumme der Einkünfte pro Steuerpflichtigem in Euro nach Gemeinden im Jahr
201097
Gemeinde
Weilerswist
Bad Münstereifel
Nettersheim
Mechernich
Zülpich
Dahlem, bei Kall
Kall
Jahressumme der Einkünfte
pro Steuerpflichtigem in Euro
33.347
32.713
32.468
32.293
32.198
31.819
31.736
94
ebenda
95
ebenda
96
Vgl. Statistisches Bundesamt, Lohn- und Einkommenssteuerstatistik, Stand 2010, eigene Berechnungen
97
ebenda
47
Gemeinde
Euskirchen
Schleiden
Hellenthal
Blankenheim, Ahr
48
Jahressumme der Einkünfte
pro Steuerpflichtigem in Euro
31.067
29.993
28.700
27.931
7 Angebot und Nachfrage vorstationärer und
teilstationärer Pflegedienstleistungen im Kreis
Damit für unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen solange
wie möglich ein Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung möglich ist, müssen
ausreichend
unterstützende
Angebote
und
Versorgungsformen
vorhanden
sein.
Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Betroffene und Angehörige auch ausreichend
über die vorhandenen Dienste und Einrichtungen informiert werden. Damit jeder
Ratsuchende frühzeitig die notwendigen Informationen erhält, ist eine enge Kooperation
und Verzahnung aller Leistungs- und Beratungsstellen notwendig. Nur wenn Betroffenen
und Angehörigen genügend Informationen über ambulante und komplementäre Hilfen zur
Verfügung stehen, kann eine Inanspruchnahme stationärer Hilfen möglichst lange
vermieden werden.
Die Versorgungsebenen lassen sich stufenartig darstellen und reichen von präventiven
Angeboten über ambulante Leistungen und Formen Betreuten Wohnens bis hin zu
teilstationärer Versorgung. Die letzte Stufe bildet die vollstationäre Versorgung in einer
Pflegeeinrichtung. Aufgrund der hervorgehobenen Stellung im Alten- und Pflegegesetz
Nordrhein-Westfalen ist der vollstationären Versorgung mit Kapitel 8 ab Seite 74 ein
eigener Abschnitt gewidmet.
Die Basis des Versorgungssystems stellt ein umfassendes Beratungsangebot dar, damit
Betroffene und deren Angehörige unter den zahlreichen zur Verfügung stehenden
Pflegedienstleistungen die individuell am besten passenden aussuchen können.
Beratungsangebote richten sich grundsätzlich an alle Menschen. Interessierte können sich
sowohl vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit als auch danach informieren und beraten lassen.
Angebote der Begegnung und Geselligkeit i.S. einer vorstationären Unterstützungsform
spielen ebenfalls eine Rolle, da sie zu einem längeren Verbleib in der Häuslichkeit beitragen
können.
Um den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit Hilfebedarf in der eigenen Häuslichkeit
gerecht zu werden, besteht zum einen die Möglichkeit, die eigene Wohnung durch kleinere
bauliche Anpassungsmaßnahmen bedarfsgerechter auszustatten und zuzuschneiden.
Darüber hinaus kann aber auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ins Betreute
Wohnen („Wohnen mit Service“, Seniorenwohnanlagen) gefördert werden.
Ambulante Pflegedienste unterstützen Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf im
häuslichen Umfeld und tragen so zu deren selbstständigen Lebensführung bei.
Professionelle Pflegekräfte entlasten dabei pflegende Angehörige durch die Verrichtung
von Pflegetätigkeiten (Grundpflege, wie bspw. die Durchführung der Körperpflege,
49
Mobilisation und Nahrungsgabe; und Behandlungspflege, wie bspw. Blutzucker messen,
Tabletten verabreichen und Verbandswechsel). Auch durch Anleitungen und Kursangebote
können Pflegekräfte den Angehörigen fachliche und psychologische Hilfestellung geben.
Mitunter werden von den ambulanten Pflegediensten neben der originär pflegerischen
Tätigkeit auch ambulante komplementäre Hilfen angeboten, die der Unterstützung bei
Verrichtungen im Alltag und im Haushalt dienen.
Die komplementären (ambulanten) Leistungen können sowohl von Pflegediensten im
Rahmen ihres Leistungsspektrums erbracht werden als auch durch ausschließlich
komplementäre Anbieter. Insbesondere gehören dazu hauswirtschaftliche Hilfen (bspw.
Reinigungsarbeiten, Wäschedienst, Mahlzeitendienste), Betreuungs- und Begleitdienste
und Hausnotrufdienste. Insgesamt gibt es hier eine sehr breite Palette von ergänzenden
ambulanten Hilfen. Vor allem die Mahlzeitendienste („Essen auf Rädern“) und Mittagstische
richten sich vorrangig an ältere Personen, da Kochen mit körperlichen oder kognitiven
Einschränkungen schwerfällt und darüber oftmals soziale Kontakte gepflegt werden
können.
Die häusliche Pflege kann gut mit teilstationären Angeboten, wie Tagespflege, Nachtpflege
oder Kurzzeitpflege kombiniert werden – je nach Bedarfslage.
Kann eine Versorgung im eigenen Zuhause dauerhaft nicht mehr sichergestellt werden, weil
bspw. die Belastung für die Angehörigen zu groß geworden ist oder die Demenz zu weit
fortgeschritten ist, stellt ein Umzug in eine Wohngruppe oder in ein Betreutes Wohnen die
Alternative zum Heim dar.
Wenn alle vorstationären Unterstützungsformen ausgeschöpft sind, ist die letzte Option
bzw. die letzte Stufe eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Aber
nicht jedes Heim ist gleich. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem angebotenen
Pflege-, Betreuungs- und Wohnkonzept ist daher empfehlenswert.
Abbildung 17 veranschaulicht das gerade beschriebene Versorgungsangebot des Kreises
Euskirchen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen.
50
Abbildung 17: Versorgungstruktur im Kreis Euskirchen98
Stationär
Teilstationär
Ambulante
Angebote
Hilfe zum
Wohnen
Information
und Beratung
2 Pflegestützpunkte (davon
einer kommunal
und einer in
AOKTrägerschaft
+1 Dependance
Barrierefreie
Wohnungen
ServiceWohnungen
37 ambulante
Pflegedienste
Begegnungsangebote
9 Einrichtungen der
Tagespflege
(112 Plätze)
2 Einrichtungen
der
Kurzzeitpflege
(19 Plätze)
32 stationäre
Pflegeeinrichtungen
(2466 Plätze),
davon 28
Einrichtungen
mit eingestreuter
Kurzzeitpflege
(157 Plätze)
Seniorenorganisationen
3 ambulant
betreute
Wohngruppen
(Intensivpflege)
(18 Plätze)
Niederschwellige Dienste
Hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige
7.1
Komplementäre Hilfen
7.1.1
Information und Beratung
Um sich über alle zur Verfügung stehenden Hilfen und Angebote ausreichend informieren
zu können und beraten zu lassen, sind für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen häufig
zentrale Anlaufstellen hilfreich, die den Ratsuchenden weiterhelfen. Häufig müssen
Beratungsleistungen kurzfristig angeboten werden, wenn schnelle Hilfe bei einer akut
veränderten Lebenssituation gefragt ist.
7.1.1.1
Zentrales Informationsbüro Pflege (Z.I.P.)
Der Kreis Euskirchen hat mit dem Z.I.P. eine trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle
gemäß § 4 des Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalens und § 6 des Alten- und
Pflegegesetztes Nordrhein-Westfalens geschaffen, dessen Aufgabe es ist, Menschen vor
Ort über Ansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit neutral,
umfassend und individuell zu beraten und bei Bedarf die erforderlichen Hilfen zu vermitteln.
98
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
51
Die Einrichtung besteht seit 1998 und ist der Abteilung Soziales des Kreises Euskirchen
zugeordnet. Seit 2010 ist der kommunale Pflegestützpunkt des Kreises Euskirchen im Z.I.P.
eingerichtet.99
7.1.1.2
Pflegestützpunkte
Mit § 7a SGB XI wurde seit Januar 2009 ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung eingeführt,
der für den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Bedarfsfall sachkundige
Unterstützung sicherstellen soll. Im Juli 2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in
Kraft, das u.a. die Einrichtung von Pflegestützpunkten nach § 92c SBG XI zur wohnortnahen
Beratung, Versorgung und Betreuung vorsieht. Zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte
gehören Auskunft und Beratung, Koordinierung aller wohnortnahen Hilfs- und
Unterstützungsangebote und Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen sowie
die Vernetzung aufeinander abgestimmter Versorgungs- und Betreuungsangebote.
Im Kreis Euskirchen gibt es seit 2010 zwei Pflegestützpunkte mit insgesamt zwei
Vollzeitstellen. Beide befinden sich in der Kreisstadt Euskirchen. Träger des einen ist der
Kreis
Euskirchen
(angegliedert
an
das
Z.I.P.),
Träger
des
anderen
die
AOK
Rheinland/Hamburg Regionaldirektion Rhein-Erft-Kreis – Kreis Euskirchen. Zusätzlich gibt
es eine Dependance in Schleiden. Eine Beratung findet dort nur nach telefonischer
Terminvereinbarung statt, da die angebotenen Beratungstage nicht ausreichend
frequentiert wurden.100
Desweiteren erbringen auch ambulante Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Kliniken,
Rehabilitationsträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Vereine, Selbsthilfegruppen
und private Anbieter Beratungsleistungen, über deren Beratungskapazität und Auslastung
jedoch keine Daten zur Verfügung stehen.
In der Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in NordrheinWestfalen gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI, die am 2.5.2009 in Kraft getreten ist, wurde
festgelegt, dass grundsätzlich drei Pflegestützpunkte je Kreis bzw. kreisfreier Stadt
eingerichtet werden sollen.
Die Evaluation der Pflegestützpunkte in Nordrhein-Westfalen ist bislang unveröffentlicht,
so dass vergleichende Aussagen zu quantitativer und qualitativer Beratungsleistungen der
Stützpunkte nicht möglich sind. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommt im
September 2013 in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass „sich die seit 2009 in
24 Kreisen und kreisfreien Städten aufgebauten Pflegestützpunkte vielerorts nicht bewährt
99
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
100
52
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
[haben]“.101 Die Gutachter schließen sich diesem Urteil nicht an. Der deutliche Anstieg der
Ratsuchenden in den Pflegestützpunkten seit 2012 deutet eher darauf hin, dass die
Beratungsangebote nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten zunehmend bekannter
wurden und immer besser genutzt werden.
Abbildung 18: Entwicklung der Ratsuchenden im kommunalen Pflegestützpunkt (ohne AOKPflegestützpunkt)102
1800
1600
1400
1586
1583
2014
bis 10/2015
1385
1218
1211
2011
2012
1200
1000
800
600
400
200
0
2013
Geht man bei 251 Arbeitstagen 2014 in NRW von 30 Urlaubstagen aus, errechnet sich für
die eine vollzeitäquivalente Mitarbeiterstelle der Pflegestützpunkte des Kreises eine
Frequentierung von rund 7,2 Ratsuchenden pro Arbeitstag.
Die inhaltliche Auswertung der Statistik der Pflegestützpunkte des Kreis Euskirchen zeigt,
dass die 1.586 Menschen im Jahr 2014 Anfragen zu verschiedenen Themen gestellt haben.
Von insgesamt 2.597 Beratungsanfragen entfielen etwa
-
17 Prozent auf Informationen zu Wohnmöglichkeiten (Alten- und Pflegeheime,
Altenwohnungen, alternative Wohnformen, Behinderteneinrichtungen,
gerontopsychiatrische Pflegeheime, Hospiz Service-Wohnen),
-
32 Prozent auf Beratungen zu Hilfemöglichkeiten (Ambulante Pflege,
ausländische Haushaltshilfen, Betreuung, Essen auf Rädern, Freizeitaktivitäten,
Hausnotruf, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Nachtpflege, niedrigschwellige
Betreuungsangebote, Selbsthilfegruppen, Tagespflege, Wohnberatung)
-
37 Prozent auf Informationen über Heimplatzfinanzierung, Pflegeversicherung,
Unterhalt (Eltern) und sonstige Finanzierungsfragen und
101
Vgl. und Zit. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2013), S. 4
102
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
53
-
14 Prozent auf sonstige (andere Beratungsstellen,
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht etc.).103
Abbildung 19: Themen von Beratungsgesprächen 2014 im Kreis Euskirchen (ohne AOKPflegestützpunkt)
14%
17%
Wohnmöglichkeiten
Hilfemöglichkeiten
Finanzierung
37%
7.1.1.3
32%
Anderes
Gerontopsychiatrische Beratungsstellen (GPB)
Für den Kreis Euskirchen bietet die gerontopsychiatrische Beratungsstelle unter der
Trägerschaft der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der MARIENBORN gGmbH
in Zülpich älteren Menschen mit psychischen Störungen und ihren Angehörigen Beratung
und Hilfe an. Seit dem Jahr 2010 wird das Projekt durch den Kreis Euskirchen gefördert. Die
Beratungsstützpunkte befinden sich in Zülpich-Hoven im Gerontopsychiatrischen Zentrum
Beratungsstelle Haus Theresia und in Nettersheim im Pflegestützpunkt MARIENBORN
mobil gGmbH (Alter Bahnhof) sowie nach vorheriger Terminvereinbarung in Euskirchen in
der Caritas Begegnungsstätte Cafe "Insel", in Mechernich im Seniorenzentrum Barbarahof
und in Schleiden im St. Antonius Krankenhaus.104 Damit wird das Beratungsangebot der
Pflegestützpunkte um eine spezifische Form ergänzt.
Neben den Pflegestützpunkten und der GPB sind als Beratungsstellen im Kreis Euskirchen
noch die Wohnberatung des Kreiskrankenhauses Mechernich, das Seniorenbüro der
Kreisstadt Euskirchen, die Alzheimer Gesellschaft Kreis Euskirchen e.V. und der
sozialpsychiatrische Dienst der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen zu nennen.
103
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Berechnung
Vgl. Internetseite der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der MARIENBORN gGmbH,
www.marienborn-psychiatrie.de
104
54
7.1.2
7.1.2.1
Hilfe zum Wohnen
Barrierefreie Wohnungen (altersgerechtes Wohnen)
Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass hilfe- und pflegebedürftige Personen so lange wie
möglich zu Hause versorgt werden können, ist die Barrierefreiheit der eigenen Wohnung
und ihr barrierefreier Zugang.
In Nordrhein-Westfalen ist die DIN 18040-2105 (Norm zur Barrierefreiheit in Wohnungen)
als gesetzliche Forderung für Wohnungen nicht zwingend technisch umzusetzen. Die
Landesbauordnung NRW bestimmt in § 49 Abs. 2 Satz 1 und 2 lediglich, dass bei mehr als
zwei Wohnungen im Gebäude die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein
und in diesen Wohnungen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche
oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen, aber nicht im Sinne einer DIN.
Es existieren derzeit keine örtlichen Daten über den Bestand an barrierefreien/-armen
Wohnungen in Deutschland. Um dennoch die regionale Situation im Kreis Euskirchen
bestimmen zu können wurden verschiedene Schätzungen zur Quantifizierung des Umfangs
barrierefreier Wohneinheiten herangezogen.
So geht eine Schätzung des Kuratoriums Deutsche Altenpflege, basierend auf einer
bundesweiten Repräsentativbefragung 2011 in Seniorenhaushalten (über 65 Jahre), davon
aus, dass derzeit gerademal 5 Prozent der Senioren (das entspricht ca. 0,5 Mio. von
ca. 11 Millionen Seniorenhaushalten) in „weitgehend barrierefreien Wohnungen“ leben.106
Aufgrund der Tatsache, dass die Anforderungen an barrierefreies Wohnen unterschiedlich
gehandhabt werden, wurden hier Mindestanforderungen definiert. Als „weitgehend
barrierefreie Wohneinheiten“ gelten Wohnungen, die folgende Kriterien erfüllen:
-
„Nicht mehr als drei Stufen zum Haus oder zum Wohnungseingang (ohne
technische Hilfen zur Überwindung der Barrieren)
-
Keine Stufen innerhalb der Wohnung (ohne technische Hilfen zur Überwindung
der Barrieren)
-
Ausreichende Bewegungsflächen und Türbreiten im Sanitärbereich
-
Vorhandensein einer bodengleichen Dusche“.107
Für Nordrhein-Westfalen wird ein Bestand von 307.000 „weitgehend barrierefreien
Wohneinheiten“ (123.000 in Seniorenhaushalten und 184.000 barrierefreien Wohnungen,
Die DIN 18040 wurde in der Bauordnung Nordrhein-Westfalens nicht als Technische Baubestimmung
eingeführt, ist aber dennoch für die technische Umsetzung der Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher
Anlagen zu beachten, was sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauO NRW ergibt. [Quelle: NRW Bauministerium
(2012), S. 8]
106
Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 19, 20
107
Zit. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 20
105
55
die nicht von Senioren bewohnt werden) 108 und ein Bedarf von 558.000 barrierearmen
Wohnungen für mobilitätseingeschränkte Senioren geschätzt, so dass sich daraus eine
Versorgungslücke von 251.000 barrierefreie Wohnungen ergibt (Datenbasis 2011).109 Für
Deutschland schätzt die Studie einen Bestand von 1.435.500, einen Bedarf von 2.555.500
und damit eine Versorgungslücke von 1.120.000 barrierefreien Wohnungen für das Jahr
2011.110
Die Prognos AG kommt in ihrer Studie im Auftrag der KfW Bankengruppe zu den folgenden,
noch deutlich höheren Schätzungen zu Bestand und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten
in Deutschland. Da nicht jeder Seniorenhaushalt auf eine barrierefreie/-arme Wohnung
angewiesen ist, haben die Autoren verschiedene Szenariomodelle zur Schätzung des
altersgerechten Wohnungsbedarfs vorgenommen und den jeweiligen Bedarf nach
Personengruppen differenziert.
Tabelle 10: Schätzungen zu Bestand und Bedarf altersgerechter Wohneinheiten der
Prognos AG111
Basisszenario
2013
2030
Bestand an altersgerechten Wohnungen
Bedarfsszenario nach Zielgruppen
Ambulante Pflegebedürftige (mit Leistungsanspruch nach
SGB XI)
Personen über 65 Jahren mit Bewegungseinschränkungen
(ohne stationäre Pflegebedürftige)
Personen über 65 Jahren (ohne stationäre Pflegebedürftige)
700.100
1.342.500
1.820.000
2.350.100
2.750.800
3.592.400
10.143.200
13.246.400
Da es keine Hinweise gibt, dass der Bestand altersgerechter Wohnungen in NordrheinWestfalen oder im Kreis Euskirchen deutlich höher als im Bundesdurchschnitt ist, legen
beide Studien einen weit über den Bestand hinausgehenden Bedarf an altersgerechten
Wohnungen auch für den Kreis Euskirchen nahe.
7.1.2.2
Servicewohnen („Betreutes Wohnen“)
Im derzeit gültigen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird Servicewohnen definiert als „[…]
Angebote, in denen die Überlassung einer Wohnung rechtlich verpflichtend mit der
Zahlung eines Entgelts für allgemeine Unterstützungsleistungen wie Leistungen der
hauswirtschaftlichen Versorgung, die Vermittlung von Betreuungsleistungen oder
Notrufdiensten
(Grundleistungen)
verbunden
108
Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 21
109
Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 23
110
Vgl. KDA, Wüstenrot-Stiftung (Hrsg.) (2014), S. 21, 23
111
Vgl. Prognos AG (2014), S. 25
56
ist,
die
über
die
Grundleistungen
hinausgehenden Leistungen von den Nutzerinnen und Nutzern hinsichtlich des Umfangs
und der Person der Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters aber frei wählbar
sind.“112
Die Angebote des Servicewohnens unterliegen bis auf die Anzeigepflicht nicht den
Anforderungen des WTG wie z.B. die Informationspflicht, Dokumentationspflicht oder
Qualitätssicherung, die der Gesetzgeber an andere Wohn- und Betreuungsangebote
stellt.113 Dadurch können sich die Serviceleistungen zwischen den Anbietern in Preis,
Umfang und Qualität stark unterscheiden.
In einem Objekt des Servicewohnens wird ein normaler Mietvertrag abgeschlossen und
zusätzlich
erhält
man
die
Möglichkeit,
verschiedene
Pakete
an
allgemeinen
Unterstützungsleistungen („Servicevertrag“, „Betreuungsvertrag“) in Anspruch zu nehmen.
Diese können dann entweder als „Grundleistungen“ pauschal oder je nach Umfang der
Inanspruchnahme als „Wahlleistungen“ abgerechnet werden.
Beispiele für „Wahlleistungen“ sind 24-Stunden-Rufbereitschaft, Notrufsysteme mit
Sonderausstattung (z.B. Falldetektor, Funksender, Bewegungsmelder), Hol-, Bring- und
Einkaufsservice, Haushaltsservice, Essen auf Rädern, Besuchs- und Begleitservice sowie
Hausmeisterservice (Kleinreparaturen). Hierbei gibt es aber für die Leistungen und
Abrechnungen keine rechtlichen Vorgaben, sodass diese zwischen den Anbietern sehr
variieren können. Außerdem gibt es im Servicewohnen, wie in einer normalen Wohnung
auch, die Möglichkeit von einem ambulanten Pflegedienst pflegerisch versorgt zu werden.
Die Vorteile des Servicewohnens liegen dadurch in der eigenständigen Haushaltsführung
und einem zielgruppenspezifischen Unterstützungs- und Betreuungsangebot, dass vielen
Menschen Sicherheit und Kontakt zu einer Hausgemeinschaft bietet.
Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit 489 Service-Wohnungen, die bei der Kreisverwaltung
Euskirchen und dem Zentralen Informationsbüro Pflege registriert sind.114
Tabelle 11: Service-Wohnungen nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand: 16.11.2015)115
Stadt/Gemeinde
Service-Wohnungen
je 1.000 Personen
über 75 Jahre
Bad Münstereifel
Blankenheim, Ahr
Dahlem, bei Kall
Euskirchen
Hellenthal
Kall
159
0
0
171
24
24
79,6
0
0
32,0
23,4
20,8
112
Vgl. § 31 WTG
113
Vgl. § 32 Satz 1 WTG
114
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
115
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
57
7.1.2.3
Stadt/Gemeinde
Service-Wohnungen
je 1.000 Personen
über 75 Jahre
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
62
0
21
0
28
489
24,5
0
13,4
0
14,2
25,2
Ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen werden im WTG definiert als „[…] Wohnund Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen oder
Menschen mit Behinderungen in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben
und ihnen von einem oder mehreren Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern
Betreuungsleistungen angeboten werden. Dies gilt nicht für Personen, die in einer
Partnerschaft leben oder verwandt sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Wohngemeinschaften
mit
Betreuungsleistungen
können
selbstverantwortet
oder
anbieterverantwortet sein.“116
Selbstverantwortet gilt eine Wohngemeinschaft dann, wenn rechtlich geregelt ist, dass die
Wohnraumüberlassung und die Betreuungsleistungen unabhängig voneinander sind und
fünf Kriterien zur Selbstverantwortung (freie Wahl des Leistungsanbieters, Ausübung des
Hausrechts, freie Gestaltung der Gemeinschafträume, Verwaltung der gemeinschaftlichen
Finanzmittel, gemeinschaftliche Gestaltung der Lebens- und Haushaltsführung) erfüllt
sind.117
Ambulante Pflegedienste dürfen auch in selbstverantworteten Wohngemeinschaften tätig
werden, sie unterliegen dann den Anforderungen an ambulante Dienste nach dem WTG. 118
Anders ist dies bei den anbieterverantworteten Wohngemeinschaften, bei denen die
rechtliche Unabhängigkeit von Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen fehlt und
die Kriterien zur Selbstverantwortung nicht erfüllt sind.119 Sie unterliegen den
Anforderungen an anbieterverantwortliche Wohngemeinschaften nach dem WTG, so
müssen z.B. personelle Anforderungen und eine Qualitätssicherung gewährleistet sein.
Konzeptionell können Wohngemeinschaften ganz unterschiedlich ausgerichtet sein. So
stehen einige Wohngruppen allen Menschen offen und andere richten sich an spezielle
116
Vgl. § 24 Satz 1 WTG
117
Vgl. § 24 Satz 2 WTG
118
Vgl. § 25 Satz 2 WTG
119
Vgl. § 24 Satz 3 WTG
58
Zielgruppen, wie beispielsweise Menschen mit Demenz, beatmungspflichtige Patienten
oder
Schlaganfallpatienten.
Charakteristisch
für
die
Wohnform
ist,
dass
die
Wohngemeinschaft meistens kleiner und familiärer ist als in einem Pflegeheim.
Die Gründung von ambulanten Wohngruppen wird seit dem 1. Januar 2013 durch das
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) mit einer Anschubfinanzierung von 2.500 Euro pro
Bewohner, maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe, durch die Pflegekassen gefördert. 120
Desweiteren erhalten Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen einen
pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro pro Monat, wenn die Pflege- und
Betreuungsleistungen frei gewählt werden können, in der Wohngemeinschaft regelmäßig
mindestens drei Pflegebedürftige leben, eine Pflegekraft tätig ist und weitere Kriterien
erfüllt sind.121
Im Kreis Euskirchen gibt es im Jahr 2015 drei ambulant betreute Wohngemeinschaften mit
insgesamt 18 Plätzen. Ein Modellprojekt für „Wohnen im Alter“ ist das 2013 neu gebaute
Mehrgenerationenhaus in Euskirchen, das vom Verein „Z.I.E.L - Zusammen in Euskirchen
leben“ initiiert wurde und zum Ziel hat, dass durch nachbarschaftliche Hilfe alle in der
Hausgemeinschaft profitieren und so z.B. auch ältere Menschen länger zu Hause leben
können.
Tabelle 12: Ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften Kreis Euskirchen (Stand:
16.11.2015)122
7.1.3
Stadt/Gemeinde
Haus- und Wohngemeinschaften
darin Plätze
Bad Münstereifel
Blankenheim, Ahr
Dahlem, bei Kall
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
1
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
3
6
0
0
0
0
5
0
7
0
0
0
18
je 1.000
Personen über
75 Jahre
3,0
0
0
0
0
4,3
0
8,3
0
0
0
0,9
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und
komplementäre Hilfen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich sowohl
an Menschen ohne festgestellte Pflegestufe als auch an Menschen mit Pflegestufe I bis III,
120
Vgl. § 45e PNG
121
Vgl. $ 38a Satz 1 und Satz 2 PNG
122
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
59
die vorrangig noch in der eigenen Häuslichkeit leben. Auch Pflegebedürftige ohne
erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz können zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Anspruch beträgt 104 Euro monatlich
(Grundbetrag), bzw. 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag), wobei eine Einzelfallprüfung
durch den MDK erfolgt. Dieser Betrag ist vom Versicherten für Leistungen im
Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der teilstationären Pflege, der Kurzzeitpflege,
für Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung, sowie für die hauswirtschaftliche
Versorgung durch Pflegedienste (keine Grundpflege) oder für die nach § 45c SGB XI
geförderten/förderfähigen niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote
einzusetzen (Kostenerstattung, keine Auszahlung).123
Soweit der monatliche Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht voll
ausgeschöpft wird, kann der nicht verwendete Betrag (maximal 40 Prozent der jeweiligen
Pflegestufe) für Leistungen niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote
verwendet werden.124
Zu den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach § 45c SGB XI
gehören die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich, die
Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die Beratung und Entlastung
pflegender Angehöriger durch Alltagsbegleitung, Pflegebegleitung, organisatorische
Hilfestellungen und andere Maßnahmen.125
Zu den komplementären Diensten zählen ergänzende und unterstützende Alltagshilfen im
vorpflegerischen Bereich, die bei der Verrichtung des Alltags helfen und damit die
selbständige Lebensführung unterstützen. Während die Pflegedienste die pflegerische
Grundversorgung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sicherstellen,
erweitern komplementäre Dienste das Angebot bspw. um hauswirtschaftliche Hilfen
(z.B. Einkaufshilfe, Essen auf Rädern), psychosoziale Begleitdienste (z.B. Begleitung zum
Arzt, zum Friseur, zur Behörde) oder Hausnotrufdienste.
Die Dienste können von ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen, Nachbarschaftshilfen,
Vereinen und anderen Akteuren erbracht werden, sodass eine aktuelle Auflistung aller
Angebote nicht möglich ist. Die Kosten mit der Kranken- oder Pflegekasse abrechnen kann
der Anbieter allerdings nur, wenn er eine gesetzliche Zulassung hat. Die Anerkennung der
niedrigschwelligen Angebote erfolgt im Kreis Euskirchen durch die Bezirksregierung
Düsseldorf. Darüber hinaus bieten viele ihre Hilfe auch ehrenamtlich an.
123
Vgl. § 45b Abs. 1 SGB XI
124
Vgl. § 45b Abs. 3 SGB XI
125
Vgl. $ 45c Abs. 3 und Abs. 3a SGB XI
60
Tabelle 13 zeigt die 12 bei der Kreisverwaltung/Z.I.P. registrierten Anbieter von Essen auf
Rädern, die alle einen sehr unterschiedlichen Einzugsbereich haben. Manche beliefern
ausschließlich ein paar Ortsteile um den eigenen Standort herum, andere mehrere
Gemeinden. Auch hier sind letztendlich nicht alle Angebote erfasst, so dass eine
Unterschätzung anzunehmen ist. So fehlen beispielsweise die Angebote der stationären
Mittagstische (manche Pflegeheime bieten auch für Gäste warme Mahlzeiten an).
Tabelle 13: Anbieter von Essen auf Rädern nach Gemeinde im Kreis Euskirchen (Stand:
16.11.2015)126
Stadt/Gemeinde
Essen auf Rädern
je 1.000 Personen
über 75 Jahre
Bad Münstereifel
Blankenheim, Ahr
Dahlem, bei Kall
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
2
0
0
4
0
0
2
0
1
2
2
13
1,0
0
0
0,7
0
0
0,8
0
0,6
1,3
1,0
0,7
Haushaltsnahe Dienstleistungen werden von den meisten ambulanten Pflegediensten im
Kreis Euskirchen und von den Mobilen Sozialen Diensten der Wohlfahrtverbände
angeboten. Auch halten die Anbieter niedrigschwelliger Angebote nach § 45 b SGB XI
haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Eine genaue Angabe kann aufgrund fehlender Daten
nicht gemacht werden.
Im Kreis Euskirchen werden bspw. folgende zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b
SGB XI von unterschiedlichen Akteuren angeboten:
-
Besuchsdienste bzw. Einzelbetreuung im häuslichen Bereich (Unterhaltung,
Training von Alltagskompetenzen, Biografiearbeit, Validation, Gedächtnistraining,
Vorlesen, Kochen, Handarbeit, Werken etc.)
-
Begleitservice, Unterstützung bei Behördengängen, Spaziergänge
-
Fahrdienst zu Beschäftigungen/Veranstaltungen
-
Angehörigengruppen
-
Beratung in der Auseinandersetzung mit der Erkrankung
-
Information über Hilfsangebote
-
Qualifizierung freiwilliger Helfer
Datenquellen: Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Statistisches Bundesamt,
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen
126
61
-
Hundebesuchsdienst.127
Zu den niedrigschwelligen Angeboten zählen auch die Begegnungsangebote, wie z.B. das
Servicezentrum Demenz und das „Café Insel“ des Caritasverbandes Euskirchen, die
Beratungsstelle Demenz des Diakonischen Werkes Euskirchen und das „Café Kompass“
oder der „VIVANT-Treff“ in Mechernich, Weilerswist und Zülpich. Diese Orte der Begegnung
ermöglichen einen Austausch und ein geselliges Zusammensein von Gleichbetroffenen und
die Förderung von Ressourcen durch eine gemeinsame Freizeitgestaltung.
Zu Begegnung und Geselligkeit tragen auch Seniorenclubs, selbstorganisierte Gruppen und
Initiativen und Vereine, wie z.B. die Alzheimer Gesellschaft Kreis Euskirchen e. V. die Projekte
„Woche der Generationen“ oder „Leihoma/Leihopa“ der Demografie-Initiative Kreis
Euskirchen bei.
Nicht unerwähnt soll auch die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen bleiben,
deren Umfang auf Grund von nicht selten nur halb legalen Beschäftigungsverhältnissen
statistisch nur unzureichend erfasst wird.
Ob die Versorgung mit pflegeergänzenden und niederschwelligen Diensten im Kreis
Euskirchen ausreichend ist, kann nur schwer beurteilt werden. Dafür sind die Angebote zu
vielfältig, genauso wie Umfang, Qualität und Preise der Angebote. Neben den registrierten
ambulanten Pflegediensten gibt es auf dem Markt schlichtweg zu viele nicht registrierte
Anbieter. Mit großer Sicherheit kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um
einen Wachstumsmarkt handelt, der in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird.
7.2
Ambulante Wohn- und Pflegeangebote
Damit hilfe- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen
Zuhause und ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, ist es unabdingbar, dass
Angehörigenpflege sowie ggf. Nachbarschaftshilfe oder ehrenamtliche Hilfe mit
professionellen ambulanten Diensten kombiniert werden kann. Professionelle Pflege kann
pflegende Angehörige entlasten und zur Einhaltung pflegerischer Standards beitragen. Nur
durch die Verzahnung von informeller privater Pflege und professioneller ambulanter
Pflege kann langfristig eine adäquate und sichere häusliche Versorgung gelingen.
Zu diesem Zweck können Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch
nehmen. Konkret werden dabei die vom Pflegedienst erbrachten Pflegeleistungen der
Grundpflege, Hauswirtschaft und häuslichen Betreuung als Pflegesachleistungen nach § 36
SGB XI abgerechnet. Es ist aber auch möglich, anstelle der Sachleistungen Pflegegeld für
127
62
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI zu beantragen. Für beide Varianten hat der
Gesetzgeber nach Pflegestufen differenzierte Höchstgrenzen festgelegt.
Seit dem 1. Januar 2015 gelten folgende Beträge:
Tabelle 14: Leistungen der Pflegeversicherung für häusliche Pflege
Pflegestufe
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
in Härtefallen
Pflegesachleistung pro
Kalendermonat nach
§ 36 SGB XI
(mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI)
(231 Euro)
468 Euro
(689 Euro)
1.144 Euro
(1.298 Euro)
1.612 Euro
(1.612 Euro)
1.995 Euro
(1.995 Euro)
Pflegegeld pro
Kalendermonat nach
§ 37 SGB XI
(mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI)
(123 Euro)
244 Euro
(316 Euro)
458 Euro
(545 Euro)
728 Euro
(728 Euro)
728 Euro
(728 Euro)
Nach § 38 SGB XI besteht die Möglichkeit die Sachleistung und die Geldleistung zu
kombinieren, wenn die Pflegesachleistungen nicht zu 100 Prozent ausgeschöpft wurden.
Außerdem können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu
104 Euro pro Monat (Grundbetrag) für alle Leistungsbezieher oder 208 Euro pro Monat
(erhöhter Betrag)128 in Anspruch genommen werden, wenn ein erheblicher Bedarf an
allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung (bei Vorliegen einer erheblich eingeschränkten
Alltagskompetenz) nach § 45a SGB XI gegeben ist.
Pflegebedürftige können sich zwischen vielen verschiedenen Leistungen, Hilfestellungen
und Absicherungen, die die Pflege in der eigenen Häuslichkeit sicherstellen und erleichtern
sollen,
entscheiden.
Dabei
leisten
ambulante
Pflegedienste
pflegerische
und
hauswirtschaftliche Leistungen nach SGB XI und SGB V (häusliche Krankenpflege) sowie
auch niederschwellige und pflegeergänzende Hilfen.
Im September 2015 gibt es im Kreis Euskirchen 37129 ambulante Pflegedienste bei
19.442130 Personen über 75 Jahren. Über die Behandlungskapazitäten sagt die Anzahl der
Pflegedienste jedoch weniger aus als die Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter.
Während zwischen 2009 und 2013 die Anzahl der Pflegedienste von 31 auf 33 zunahm
(+6,5%) nahm im gleichen Zeitraum die Zahl der Mitarbeiter/innen in den ambulanten
Pflegediensten im Kreis Euskirchen von 532 auf 652 zu (+22,6%).131 Die Pflegekapazitäten
128
Vgl. § 45b SGB XI
129
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
130
Vgl. IT.NRW (2015b), Bevölkerungsvorausberechnung
131
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013
63
sind streng genommen aber nur dann im selben Umfang gestiegen, wenn sich weder der
Umfang der Verwaltungsaufgaben noch die Teilzeitarbeit relativ verändert hat. Angaben
über vollzeitäquivalente Beschäftigungsverhältnisse werden statistisch leider nicht erfasst,
so dass eine Bereinigung hier nicht möglich ist. Geht man vereinfachend davon aus, dass
beide Größen relativ unverändert sind, errechnet sich aus der Personalsteigerung auch
bezogen auf die ebenfalls gestiegene Anzahl der Menschen über 75 Jahren eine verbesserte
Versorgungslage. Die Relation von 75jährigen und älteren Menschen zu den beschäftigten
Pflegekräften stieg von 3,2 im Jahr 2009 auf 3,5 im Jahr 2013.
Abbildung 20: Personal in ambulanten Pflegediensten im Kreis Euskirchen132
800
30.000
700
600
652
563
532
20.000
Anzahl
500
400
16.497
25.000
18.739
17.419
15.000
300
10.000
200
5.000
100
0
0
2009
Mitarbeiter/innen
2011
2013
Menschen 75 Jahre und älter
Im Juni 2015 wurden im Kreis Euskirchen 37 Pflegedienste registriert.
Tabelle 15Abbildung 21 und Tabelle 15 liefern einen Überblick über die Verteilung der
ambulanten Pflegedienste im Kreis Euskirchen. Insgesamt haben 26 Dienste ihren Sitz im
Nordosten des Kreises (davon 10 in der Stadt Euskirchen, 6 in Mechernich, jeweils 4 in Bad
Münstereifel und Zülpich sowie 2 in Weilerswist) und 11 Dienste im Südwesten (davon 4 in
Kall, 4 in Schleiden und jeweils einen in Blankenheim, Hellenthal und Nettersheim). Ebenfalls
im Südwesten aber ohne ansässigen Pflegedienst ist die Gemeinde Dahlem.133
132
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013
133
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
64
Abbildung 21: Verteilung ambulanter Pflegedienste und Anzahl der Menschen mit 75 und mehr
Lebensjahren pro stationärem Pflegebett im Kreis Euskirchen134
Tabelle 15: Ambulante Pflegedienste nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015)135
134
Stadt/Gemeinde
Dienste
insgesamt
in %
davon
privat
Bad Münstereifel
Blankenheim, Ahr
Dahlem, bei Kall
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
4
1
0
10
1
4
6
1
4
2
4
37
10,8
2,7
0,0
27,0
2,7
10,8
16,2
2,7
10,8
5,4
10,8
100
3
0
0
8
1
4
3
1
1
1
3
25
Dienste je
1000 Personen über 75
Jahre
2,0
1,0
0,0
1,9
1,0
3,5
2,4
1,2
2,6
1,3
2,0
1,9
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Darstellung
Datenquellen: Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt,
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen
135
65
Die Kartendarstellung und die Tabelle zeigen, dass die verzeichneten Hauptsitze der
Pflegedienste ungleichmäßig über das Kreisgebiet verteilt sind. Da Pflegedienste oftmals
über Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg Leistungen erbringen, muss dies kein Problem
darstellen. So geben beispielsweise drei Pflegedienste die Gemeinde Dahlem als Einsatzort
an, obwohl hier kein Pflegedienst ansässig ist.136 Eine Berechnung der Versorgungsquoten
auf Gemeindeebene erscheint daher nicht sinnvoll.
Im Jahr 2013 kamen auf die 652 Mitarbeiter der 33 Pflegedienste 1.603 eingestufte
Pflegebedürftige mit Sachleistungsbezug und 4.037 Empfänger von Pflegegeld, wobei nicht
erfasst ist, wie viele Pflegegeldempfänger Leistungen ambulanter Dienste in Anspruch
genommen haben. Eindeutig berechnen lässt sich jedoch die Relation von Mitarbeiter zu
Anspruchsberechtigten. Sie betrug 2013 8,7 Mitarbeiter pro Anspruchsberechtigtem, 2011
9,4 und 2009 8,5.137
Im überregionalen Vergleich wird deutlich, dass die Belastung überdurchschnittlich hoch
ist. Die Vergleichswerte für den Regierungsbezirk Köln lagen 2013 bei 7,6 und für
Nordrhein-Westfalen bei 6,3 Anspruchsberechtigten pro Mitarbeiter eines ambulanten
Dienstes.138 Nochmals sei darauf hingewiesen, dass hier nicht berücksichtigt wird, ob der
Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes Vollzeit, Teilzeit oder als geringfügig
Beschäftigter arbeitet. Die Teilzeitquote ist in der Pflegebranche besonders hoch. Im Jahr
2013 lag sie bei den Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
(ohne geringfügig Beschäftigte) bei 45,4 Prozent im Kreis Euskirchen und bei 49,5 Prozent
in Nordrhein-Westfalen.139 Der Kennziffernvergleich
sollte mithin nur vorsichtig
interpretiert werden.
Der Kreis Euskirchen verfügt darüber hinaus über Palliativ-Pflegedienste, ambulante
Hospizdienste, stationäre Hospize sowie eine Palliativstation im Krankenhaus MarienHospital Euskirchen.140
Die Anzahl der Neugründungen von ambulanten Pflegediensten im Kreis Euskirchen lässt
auf einen attraktiven Anbietermarkt schließen. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass hier im
Laufe der Zeit noch eine Marktbereinigung stattfinden wird. Ein ernsthaftes Problem stellt
der Personal- und Fachkräftemangel im Pflegebereich dar. Vertreter von Pflegediensten
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen
136
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013, 31,12.2011, 31.12.2009, eigene
Berechnungen
137
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013, 31,12.2011, 31.12.2009, eigene
Berechnungen
138
Vgl. IT.NRW, Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen,
Stand 15.12.2013
139
140
66
Vgl. vdek (2015a)
berichten immer häufiger, dass sie eine adäquate pflegerische Versorgung nicht mehr
gewährleisten können und die Übernahme neuer Patienten ablehnen müssen141.
Aufgrund des demografischen Wandels (Kapitel 3.1) und dem Rückgang des informellen
Pflegepotentials (Kapitel 3.4) ist davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme von
ambulanten Pflegeleistungen auch zukünftig weiter ansteigen wird. Auch wegen der
wachsenden Bedeutung vorstationärer Pflegealternativen werden perspektivisch mehr
ältere Menschen mit Pflegebedürftigkeit auf ambulante Pflegedienste angewiesen sein als
heute.
Die ambulanten Pflegedienste müssen sich dabei auch auf eine Zunahme von
pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund einstellen. Zu rechnen ist
desweiteren mit einer anhaltenden Zunahme der psychischen Erkrankungen, der
chronischen Erkrankungen und der Schwerstpflegebedürftigkeit durch Multimorbidität im
Alter, aber vor allem mit der starken Zunahme der Demenzerkrankungen142.
7.3
Teilstationäre Wohn- und Pflegeangebote
Einrichtungen der Tagespflege nach § 41 SGB XI bieten hilfe- und pflegebedürftigen
Menschen die Möglichkeit, sich während des Tages stundenweise pflegerisch professionell
versorgen zu lassen, während die restliche Zeit die Angehörigen die Aufgaben übernehmen.
Dadurch sollen in erster Linie die Angehörigen entlastet werden, die die Pflege in der
übrigen Zeit sicherstellen und so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass der
Pflegebedürftige möglichst lange im eigenen Zuhause leben kann. Die teilstationäre Pflege
umfasst auch die Beförderung des Pflegebedürftigen zur Einrichtung und zurück. Die
Tagespflege kann an einem oder an mehreren Tagen in der Woche in Anspruch genommen
werden, je nach Bedarf. In der Regel haben Tagespflegeeinrichtungen an den Werktagen
von morgens bis abends geöffnet.
Die Nachtpflege stellt als Pendant zur Tagespflege das entsprechende Angebot für die
Nacht dar. Hier geht es um die Pflege und Betreuung während der Nachtstunden. Jedoch
werden Nachtpflegen bislang selten angeboten und nachgefragt.
Die teilstationären Pflegeangebote haben sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Im
Jahr 2013 nahmen 57.216 Pflegebedürftige und deren Angehörige in Deutschland
Leistungen für die teilstationäre Pflege in Anspruch. Das entsprach einem Zuwachs von über
45 Prozent im Vergleich zum Jahr 2009.143
141
Vgl. bpa (2014), S. 2
142
Vgl. bpa (2014), S. 2
143
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013, eigene Berechnung
67
Bei der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege übernimmt die Pflegekasse des
versicherten Pflegebedürftigen die Aufwendungen für die pflegerische Grundversorgung,
die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege im Rahmen der
teilstationären Pflege. Tabelle 16 gibt über den Anspruch auf teilstationäre Pflege nach
Pflegestufen Auskunft.
Tabelle 16: Anspruch auf teilstationäre Pflege (Gesamtwerte ab 01.01.2015)144
Pflegestufe
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
in Härtefallen
Pflegegeld pro Kalendermonat nach § 41 SGB XI
(mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI)
(231 Euro)
468 Euro
(689 Euro)
1.144 Euro
(1.298 Euro)
1.612 Euro
(1.612 Euro)
(-)
Der Versicherte kann die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b
SGB XI (104 bzw. 208 Euro monatlich) auch auf die im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege anwenden, womit sich die
Leistungsbeträge nochmals erhöhen lassen.145
Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege kann der Pflegebedürftige zusätzlich zu
Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI in
Anspruch nehmen. Eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt nicht mehr.146
7.3.1
Tagespflege
Nach der Pflegestatistik haben 2009 39 Pflegebedürftige, die Leistungen aus der sozialen
Pflegeversicherung erhalten haben, teilstationäre Pflegesachleistungen im Kreis Euskirchen
in Anspruch genommen, 2011 waren es 62 und im Jahr 2013 bereits 94. Das bedeutet einen
Zuwachs von über 140 Prozent seit 2009 – die privat Versicherten und Selbstzahler noch
nicht mit eingerechnet.147 Aktuell stehen neun Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt
112 Plätzen zur Verfügung. In Planung ist eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit
15 Plätzen im Stadtteil Kommern der Stadt Mechernich für 2016. 148
144
Vgl. § 41 Abs. 2 SGB XI
145
Vgl. § 45b Abs. 1 und 1a SGB XI
146
Vgl. § 45 Abs. 3 SGB XI
147
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand:31.12.2013, eigene Berechnung
148
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
68
Abbildung 22: Tagespflegeplätze im Kreis Euskirchen149
140
25.000
Anzahl
100
19.440
18.739
120
20.000
17.419
15.000
80
60
10.000
40
5.000
20
78
114
112
0
0
2011
2013
Tagespflegeplätze
2015
Menschen 75 Jahre und älter
Tabelle 17: Tagespflegeeinrichtungen und -plätze nach Gemeinde (Stand: 16.11.2015)150
Stadt/Gemeinde
Einrichtungen
insgesamt
Plätze
insgesamt
Bad Münstereifel
Blankenheim, Ahr
Dahlem, bei Kall
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
0
1
0
3
1
1
1
0
1
0
1
9
0
14
0
42
12
10
12
0
11
0
11
112
Plätze je 1.000
Personen über
75 Jahre
0
14,0
0
7,8
11,7
8,7
4,7
0
7,0
0
5,6
5,8
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen
149
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen
150
69
Abbildung 23: Verteilung Tagespflegeeinrichtungen und Anzahl der Menschen mit 75 und
mehr Lebensjahren pro stationärem Pflegebett151
Nicht nur aus demographischen Gründen und der Stärkung der vorstationären
Pflegealternativen wird die Nachfrage nach Tagespflegeangeboten vermutlich steigen. Seit
Januar 2015 ist der finanzielle Anreiz für die Inanspruchnahme von Tages-/Nachtpflegen
zudem vom Gesetzgeber verstärkt worden – durch die Nichtanrechnung auf ambulante
Pflegeleistungen.
7.3.2
Nachtpflege
Im Kreis Euskirchen gibt es derzeit kein Angebot zur Nachtpflege. Dem Aufbau einer
Nachtpflege sollte auch keine Priorität eingeräumt werden. In der Statistik der
Pflegestützpunkte des Kreises zeigt sich, dass sich statistisch betrachtet gerade
0,67 Menschen pro Monat über Nachtpflegeangebote informieren. Zum Vergleich: Über
das Angebot der Tagespflege informieren sich rund elf Mal mehr Menschen pro Monat.
151
70
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Darstellung
7.4
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI kann in Anspruch genommen, wenn die häusliche oder
teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist.152 Die
Pflegekassen gewähren dafür bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr und einen
Leistungsbetrag von bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. 153 Damit richtet sich das Angebot
vor allem an die pflegenden Angehörigen, die beispielsweise durch Erholungsurlaub,
Krankheit oder aus anderen Gründen über einen bestimmten Zeitraum die Pflege nicht
übernehmen können. Der Leistungsbetrag kann dann auf 3.224 Euro im Kalenderjahr
erhöht und auf bis zu acht Wochen ausgedehnt werden, wenn der Anspruch der
Kurzzeitpflege auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege nach § 39 Abs. 1 Satz
3 SGB XI angerechnet wird.154
Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht auch, wenn der Pflegebedürftige nach einer
stationären Behandlung nicht oder noch nicht im erforderlichen Umfang zu Hause gepflegt
werden kann.155
Im Kreis Euskirchen stehen derzeit 176 Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung, davon 19 Plätze
in zwei Einrichtungen als originäre Plätze und 157 Plätze in 28 Pflegeheimen als flexible
Plätze innerhalb der Dauerpflege (eingestreute Kurzzeitpflege). 156 Damit liegt die Anzahl
der Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen bei 9,1 Plätzen pro 1.000 Personen im Alter
von 75 und mehr Lebensjahren.
Die Abbildung 24 zeigt die Entwicklung der Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen seit
2011. Die Anzahl der originären Plätze blieb mit 19 Plätzen seitdem unverändert, während
die eingestreute Kurzzeitpflege im Landkreis von 134 auf 157 Plätze (+17,2%, 23 Plätze
absolut) erweitert wurde.
152
Vgl. § 42 Abs. 1 SGB XI
153
Vgl. § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI
154
Vgl. § 42 Abs. 2 Satz 3 SGB XI
155
Vgl. § 42 Abs. 1 SGB XI
156
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015
71
Abbildung 24: Kurzzeitpflegeplätze im Kreis Euskirchen157
200
25.000
175
150
19.440
18.739
17.419
20.000
Anzahl
125
15.000
100
10.000
75
50
134
151
157
19
19
19
2011
2013
2015
25
5.000
0
0
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze
solitäre Kurzzeitpflegeplätze
Menschen 75 Jahre und älter
Tabelle 18: Kurzzeitpflege (Stand: 16.11.2015)158
Stadt/Gemeinde
eingestreute Plätze
originäre
Plätze
Plätze
insgesamt
Plätze
insgesamt
in %
Bad Münstereifel
Blankenheim, Ahr
Dahlem, bei Kall
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
12
16
5
34
8
10
37
2
23
5
5
157
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13
19
18
16
5
34
8
10
37
2
23
5
18
176
10
9
3
19
5
6
21
1
13
3
10
100
Plätze
insgesamt
je 1.000
Personen
über
75 Jahre
9,0
16,0
10,2
6,4
7,8
8,7
14,6
2,4
14,7
3,3
9,1
9,1
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen
157
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), Bevölkerungsstand; eigene Berechnungen
158
72
Abbildung 25: Verteilung der Kurzpflegeeinrichtungen und stationären Pflegeheime mit
eingestreuter Kurzzeitpflege und Anzahl der Menschen mit 75 und mehr Lebensjahren pro
stationärem Pflegebett159
Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen unterliegt häufig saisonalen Schwankungen,
einer urlaubsbedingt höheren Nachfrage in den Sommermonaten steht regelmäßig eine
geringere Nachfrage im Winter gegenüber. Für Pflegeeinrichtungen ist es häufig
wirtschaftlich attraktiv, in freien Zimmern der Dauerpflege Kurzzeitpflege anzubieten. 160 Ein
weiterer Vorteil liegt darin, dass die Pflegebedürftigen, die Kurzzeitpflege in Anspruch
nehmen, auf diese Weise das Pflegeheim besser kennenlernen können (bspw. das Personal,
das Essen, die Beschäftigungsangebote, die Ausstattung und die Atmosphäre des Hauses)
und vielen fällt dann die Entscheidung in ein Heim zu ziehen leichter, weil sie bereits
(positive) Erfahrungen dort gemacht haben. Heimbetreiber können durch das Anbieten der
Kurzzeitpflege zudem einen Wettbewerbsvorteil generieren, wenn es gelingt, den
Aufenthalt für den Pflegebedürftigen so angenehm zu gestalten, dass dieser das Heim
weiterempfiehlt bzw. selbst dauerhaft einzieht.
159
Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015, eigene Darstellung
160
Vgl. Niewohner (2010), S. 91
73
8 Angebot und Nachfrage vollstationärer
Pflegebetten im Kreis
Zum Jahresende 2013 standen den 171.747161 vollstationären Pflegebetten in NordrheinWestfalen 1.801.505162 75-Jährige und Ältere gegenüber. Pro 100 Einwohner über 74 Jahren
wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 demnach statistisch 9,5 vollstationäre
Pflegebetten vorgehalten, im Kreis Euskirchen waren es dagegen 12,9 Betten.163
Tabelle 19 zeigt neben der Versorgungsdichte mit dem Kehrwert der Versorgungsdichte
eine anschaulichere Größe, nämlich die Anzahl der 75jährigen und älteren Menschen, für
die rechnerisch ein vollstationäres Pflegebett vorgehalten wird. Dargestellt sind neben dem
Kreis Euskirchen die angrenzenden Kreise, wobei Ahrweiler, Eifelkreis Bitburg-Prüm, MayenKoblenz und Vulkaneifel zu Rheinland-Pfalz gehören. Es wird deutlich, dass bezogen auf die
Anzahl älterer Einwohner im Kreis Euskirchen mit Abstand die meisten vollstationären
Pflegebetten vorgehalten werden.
Tabelle 19: Versorgungsdichte und Anzahl der Menschen über 74 pro vollstationärem
Pflegebett im Kreis Euskirchen und den angrenzenden Kreisen (Dezember 2013)164
Versorgungsdichte: vollstationäre Pflegebetten pro
100 Einwohner über 74 Jahren
Einwohner ab 75 Jahre pro
vollstationärem Pflegebett
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Mayen-Koblenz, Landkreis
7,62
13,12
8,23
12,15
8,79
11,37
8,93
11,20
NRW
9,53
10,49
9,70
10,30
10,21
9,80
10,66
9,38
10,75
9,30
Kreis / kreisfreie Stadt
Städteregion Aachen
(einschl. Stadt Aachen)
Bonn, Kreisfreie Stadt
Düren, Kreis
Ahrweiler, Landkreis
Vulkaneifel, Landkreis
Euskirchen, Kreis
11,04
9,06
12,93
7,73
Die Abbildung 26 und Tabelle 20 zeigen die Anzahl älterer Menschen pro Pflegebett in den
Städten und Gemeinden des Kreis Euskirchen basierend auf den aktuellen Daten der
Kreisverwaltung Euskirchen und der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen
Landesamtes Nordrhein-Westfalens für 2015.
161
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013
Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31.12.2013 (basierend auf
Zensus 2011)
162
Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik, Stand 31.12.2013; Vgl. Statistisches Bundesamt,
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Stand 31.12.2013 (basierend auf Zensus 2011); eigene Berechnung
163
164
74
Ebenda
Abbildung 26: Verteilung der stationären Pflegeheime und Anzahl der Menschen mit 75 und
mehr Lebensjahren pro stationärem Pflegebett im Kreis Euskirchen165
Tabelle 20: Versorgungsdichte und ältere Menschen pro Pflegebett im Kreis Euskirchen nach
Städte und Gemeinden (2015)166
Stadt / Gemeinde
Blankenheim, Ahr
Mechernich
Bad Münstereifel
Schleiden
Zülpich
Dahlem, b Kall
Nettersheim
Euskirchen
Weilerswist
Hellenthal
Kall
Versorgungsdichte
(vollstationäre Pflegebetten
pro 100 Einwohner
über 74 Jahren)
Einwohner über 74 Jahre
pro vollstationärem Pflegebett
23,35
4,28
22,51
4,44
18,32
5,46
14,18
7,05
12,23
8,18
11,43
8,75
9,42
10,62
8,99
11,13
8,05
12,43
7,42
13,47
1,73
57,70
Im Jahr 2015 wurden im Kreis Euskirchen statistisch für 7,88 Einwohner über 74 Jahren ein
Pflegebett vorgehalten, geringfügig mehr als 2013.167 Auffallend ist jedoch die extrem
Vgl. IT.NRW (2015b), Bevölkerungsvorausberechnung Analyse 2014-2040 (basierend auf Zensus 2011),
Stand 01.01.2015; Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; eigene Berechnung
165
166
Ebenda
Vgl. IT.NRW (2015b), Bevölkerungsvorausberechnung Analyse 2014-2040 (basierend auf Zensus 2011),
Stand 01.01.2015; Vgl. Kreisverwaltung Euskirchen/Z.I.P., Stand 16.11.2015; eigene Berechnung
167
75
ungleiche Verteilung der Pflegekapazitäten im Kreis: In Kall, wo 2015 für 1.154 Menschen
über 74 Jahre nur 20 vollstationäre Pflegebetten zur Verfügung stehen, teilen sich mehr als
13-mal mehr ältere Menschen ein Pflegebett wie in Blankenheim. Die Versorgungsdichte in
den Städten und Gemeinden des Kreises schwankt mithin zwischen 1,73 Prozent und
23,35 Prozent. Während den älteren Menschen in Kall weit weniger Betten als
durchschnittlich zur Verfügung stehen, gilt für Blankenheim und Mechernich und mit
Einschränkungen auch noch für Bad Münstereifel das Gegenteil.
8.1
Einführung in die ökonometrische Nachfrageschätzung
Die Modelle zur Schätzung der Nachfrage nach stationären Pflegebetten beruhen auf
linearen, multiplen Regressionsanalysen. Einfach gesprochen wird mit Hilfe von
Regressionsanalysen versucht, auf der Grundlage von Daten aus Gemeinden, in denen
statistische Angaben über die Belegung vorhandener stationärer Pflegebetten vorliegen,
ein Muster zwischen der Anzahl belegter Betten und den vor Ort gegebenen
Rahmenbedingungen zu finden. So ist beispielsweise auf jeden Fall zu erwarten, dass ein
Zusammenhang zwischen der Anzahl der belegten stationären Pflegebetten und der Anzahl
älterer Menschen vor Ort besteht. Gleichzeitig hängt die Nachfrage aber auch von anderen
Faktoren ab, so dass allein die Konzentration auf eine Variable, wie beispielsweise die Anzahl
älterer Menschen, nicht ausreichend sein kann. Mit einer multiplen Regressionsanalyse
kann selbst bei einer Vielzahl einflussnehmender Variablen der Einfluss einer jeden
einzelnen Variablen berechnet werden. Im Ergebnis erhält man eine Schätzgleichung nach
dem Format
Geschätzte Anzahl Heimbewohner = y * ältere Menschen - z * informelles Pflegepotential +....+....
Die Schätzung der Koeffizienten y und z beruht dabei auf dem Einfluss, den die Variablen
Anzahl älterer Menschen und informelles Pflegepotential im Durchschnitt aller der
Berechnung zugrunde gelegten Gebietskörperschaften haben.
Ceteris paribus gilt: Je stärker der geschätzte Bedarf von der tatsächlichen Anzahl
bereitgestellter oder belegter Pflegebetten nach oben abweicht, desto größer ist die
gegenwärtige Versorgungslücke.
Die folgende Abbildung verdeutlicht dies grafisch für den vereinfachten Fall mit nur einer
Einflussgröße und den Heimbewohnern 2009 in bayerischen Kleinstädten mit 10 bis 30
tausend Einwohnern: Die schwarze, mitten durch die Punktewolke gehende Gerade ist die
mathematisch ermittelte Regressionsgerade, also der durchschnittliche Zusammenhang
zwischen der Anzahl an Menschen über 74 Jahren und der Anzahl an Heimbewohnern. Je
weiter die tatsächliche Heimbewohnerzahl unter der vermuteten liegt, je weiter also ein
Punkt unter der Regressionsgeraden liegt, desto stärker kann dies als Hinweis auf einen
76
zusätzlichen Bedarf an Heimplätzen gedeutet werden. In der Abbildung sind diese Bereiche
grün gekennzeichnet. Rot schraffiert ist dagegen der Bereich, in dem die Zahl der
Heimbewohner bereits heute die erwartete Anzahl übertrifft.
Abbildung 27: Erklärung der Heimbewohnerzahl mit nur einer Variablen
Tatsächlich wird ein leicht abgewandeltes Modell berechnet, bei dem nicht die Anzahl der
Heimbewohner erklärt wird, sondern der Anteil der Heimbewohner an den Menschen über
75 Jahren in einer Gemeinde. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie relativ unabhängig
von der Ortsgröße eine gemeinsame Berechnung für Gemeinden ermöglicht und das
Bestimmtheitsmaß nicht übermäßig durch die Anzahl der älteren Menschen und die
Ortsgröße getrieben wird.
Für die Berechnungen wurden alle bundesweit verfügbaren Daten über stationäre
Pflegeeinrichtungen in allen Bundesländern sowie verschiedenste weitere Statistiken aus
vier Jahren zusammengetragen:
Die Pflegestatistik 2011 und 2013168
Die Arbeitslosenstatistik 2010-2013169
Die Bevölkerungsstatistik 2010-2013170
168
Statistisches Bundesamt
169
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
170
Statistische Ämter der Länder
77
Stationäre Einrichtungen für ältere Menschen und ambulant betreute
Wohngemeinschaften in Bayern 2010 und 2012171
Einkommensteuerstatistik 2010-2013172
Der Datensatz umfasst in den vier Jahren 1.691 Gemeinden mit Pflegeheimen, nach
Ausschluss aller Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und Bereinigung um
Extremwerte verbleiben 1.121 Gemeinden im Sample.
Die zum Einsatz kommenden Variablen werden dabei so ausgewählt, dass einerseits der
Erklärungsgehalt gemessen am korrigierten Bestimmtheitsmaß R² maximiert wird und
andererseits der Standardfehler so klein wie möglich gehalten wird. Bei einer Irrtumswahrscheinlichkeit von mehr als 5 Prozent wurden die betreffenden Variablen aus dem Modell
entfernt. Die verbleibenden Variablen sind jedoch alle sogar auf dem 1 Prozent Niveau
signifikant. Sowohl der Goldfeld-Quandt Test als auch einfache Residuenplots stützen die
(naheliegende) Vermutung heteroskedastisch verteilter Störgrößen. Mit anderen Worten
sinkt die Varianz des Schätzfehlers mit zunehmender Ortsgröße. Verwunderlich ist dies
nicht, schließlich kann in kleinen Städten bereits eine Hand voll Pflegebedürftiger mehr als
geschätzt zu deutlichen Abweichungen des tatsächlichen Anteils der Heimbewohner an
den älteren Einwohnern im Vergleich zum geschätzten führen, während dies in einer
Großstadt an dieser Anteilsgröße erst viele Stellen hinter dem Komma abzulesen wäre.
Werden bei heteroskedastischen Residuen keine Gegenmaßnahmen ergriffen, sind die
Grundannahmen der linearen Regression verletzt. Die geschätzten Werte sind nicht mehr
effizient
und
die
Irrtumswahrscheinlichkeiten
werden
aufgrund
von
verzerrten
Standardfehlern falsch ausgewiesen. Um dem zu begegnen wurde das Sample durch eine
geeignete Korrekturvariable173 gewichtet. Im vorliegenden Fall wird zuerst die
Regressionsgleichung ohne Korrektur geschätzt. Anschließend wird der natürliche
Logarithmus der quadrierten Residuen dieser Schätzung über die Anzahl der Menschen
über 74 pro Gemeinde (Alte) regressiert. Der so gewonnene Regressionskoeffizient wird
2
in dem Korrekturfaktor 𝑘 = (𝐴𝑙𝑡𝑒 √𝛽 )−1 verarbeitet, mit dem alle Beobachtungen vor der
endgültigen Regression multipliziert werden.
171
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
172
Statistisches Bundesamt
Zur theoretischen Herleitung der Bestimmung des geeigneten Gewichtungsfaktors bei Heteroskedastizität
sei auf beliebige Lehrbücher der Ökonometrie verwiesen.
173
78
Tabelle 21: Zusammenfassung des Modells
R
R-Quadrat
Korrigiertes R-Quadrat
Standardfehler
des Schätzers
0,780a
0,6084
0,6056
0,1498
Abhängige Variable: Pflegebedürftige in stationärer Dauerpflege einer Gemeinde dividiert durch Einwohner im
Alter von 75 und älter multipliziert mit k
Tabelle 22: Koeffizienten des Modells
Variablen
Nicht standardisierte
Koeffizienten
Regressions- Standardkoeffizient
fehler
Standardisierte
Koeffizienten
T Statistik
Signifikanz /
P-Value
6,7793
0,0000
Beta
Konstante
0,2394
0,0353
Frauenanteil im Verhältnis zur
Bevölkerung 75+
0,2004
0,0154
1,0711
12,9708
0,0000
Kreisfreie Stadt (Dummy)
-0,0113
0,0064
-0,1716
-1,7622
0,0783
Versorgungsdichte im Umland
der Gemeinde
-0,2037
0,0509
-0,1940
-3,9991
0,0001
Einwohnerdichte
-4,2 E-6
0,0000
-0,1187
-3,0383
0,0024
Vollauslastung 99%
-0,0100
0,0026
-0,0737
-3,8348
0,0001
Frauen 45-65 Jahre im Verhält-0,0233
0,0036
-0,2685
-6,5479
0,0000
nis zur Bevölkerung 75+
Wanderungssaldo der Bevölke0,0340
0,0098
0,0773
3,4530
0,0006
rung 65 auf Kreisebene im Verhältnis zur Bevölkerung 75+
Arbeitslosengeldempfänger
0,0349
0,0123
0,0778
2,8330
0,0047
SGB II im Verhältnis zur Bevölkerung 75+
Abhängige Variable: Pflegebedürftige in stationärer Dauerpflege einer Gemeinde dividiert durch Einwohner im
Alter von 75 und älter multipliziert mit k
8.1.1
Erläuterung der Einflussgrößen: Frauenanteil der potentiell Pflegebedürftigen
Durch die Berücksichtigung des Frauenanteils an der Bevölkerung 75+ wird die
geschlechtsspezifische Zusammensetzung der Altersgruppe über 74 Jahren modelliert. Wie
bereits in Abschnitt 3.2 erwähnt, weisen Frauen eine deutlich höhere Heimeintrittswahrscheinlichkeit auf als Männer. Je höher der Anteil der Frauen an allen Einwohnern über
74 Jahren, desto höher die Nachfrage nach stationären Pflegebetten.
8.1.2 Erläuterung der Einflussgrößen: Kreisfreie Stadt
Kreisfreie Städte bringen in der Regel eine andere Agglomerationsstruktur in ihrem Umland
mit als dies nichtkreisfreie Gemeinden tun. Sie sind in der Regel nicht nur größer als die
Städte und Gemeinden im direkten Umfeld, sie haben häufig auch eine höhere Dichte und
bessere Verfügbarkeit vorstationärer Pflegehilfen. Die Regressionsergebnisse bestätigen
die Vermutung, dass dies c.p. zu einer leicht geringeren Nachfrage nach stationären
Pflegeplätzen führt.
79
8.1.3 Erläuterung der Einflussgrößen: Der Wettbewerbsdruck im Umfeld
Die Nachfrage nach stationären Pflegebetten an einem Ort kann nicht unabhängig vom
Angebot der Mitbewerber geschätzt werden. Je weniger Pflegebetten im Umland einer
Gemeinde vorgehalten werden, desto größer ist der zu erwartende Zustrom von
Pflegebedürftigen aus benachbarten Ortschaften. Gleichzeitig gilt, dass bei einer hohen
Versorgungsdichte im Landkreis auch mit einem stärkeren Konkurrenzdruck zu rechnen ist.
Als Maß für den Wettbewerbsdruck werden die außerhalb der Gemeinde in
Nachbargemeinden vorgehaltenen Pflegebetten zu den dort lebenden Menschen über
74 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Die Berechnungen zeigen das erwartete Ergebnis: Je höher
die Versorgungsdichte im Umfeld, desto geringer die Nachfrage nach Pflegeplätzen am Ort.
8.1.4
Erläuterung der Einflussgrößen: Einwohnerdichte
Die Einwohnerdichte ist ein guter Indikator für die Agglomerationsstärke einer Gemeinde.
Für die Nachfrage nach Pflegeplätzen kann dies mehrere Auswirkungen haben. Zum einen
steigt mit der Besiedlungsdichte typischerweise auch das Angebot an ambulanten
Pflegeleistungen. Zum anderen leben die eigenen Kinder häufig selbst nicht mehr in der
elterlichen Gemeinde auf dem Land, sondern in größeren Städten, wo mehr Arbeitsplätze
vorhanden sind. Die häusliche Pflege durch die eigenen Kinder würde dann häufiger in
dichter besiedelten Gebieten erfolgen können. Je Mehr Menschen pro Quadratkilometer
leben, desto weniger Pflegebetten werden nachgefragt.
8.1.5
Erläuterung der Einflussgrößen: Vollauslastung
Ebenfalls berücksichtigt wird eine Dummy-Variable als Indikator für die Vollauslastung der
Kapazitäten in der Gemeinde. Eine Dummy-Variable ist eine binäre Variable, die nur die zwei
Werte 1 und 0 annehmen kann. Sie hat den Wert 1, wenn die Auslastung der
Bettenkapazitäten einer Gemeinde über 99 Prozent liegt und den Wert 0, wenn die
Auslastung darunterliegt. Der Koeffizient der Variable sollte stets ein negatives Vorzeichen
haben, um damit die Abweichung der geschätzten von der tatsächlichen Nachfrage
auszugleichen, wann immer Kapazitätsengpässe verhindern, dass alle Menschen, die gerne
einen Pflegeplatz hätten, auch einen bekommen können. Ohne die Berücksichtigung dieser
Variable könnte nur dann der Einfluss der anderen Faktoren fehlerfrei berechnet werden,
wenn in keiner Gemeinde alle Betten belegt wären. Nur dann würde die Nachfrage
tatsächlich in jeder Höhe durch die modellierten Einflussfaktoren bestimmt und nicht von
exogen gegebenen Kapazitätsgrenzen gekappt. Ohne die Berücksichtigung dieser Variable
würde der Einfluss jeder einzelnen berücksichtigten Größe unterschätzt und infolgedessen
ein zu geringer Gesamtbedarf geschätzt. Mit gewisser Vorsicht könnte der Betrag des
80
Koeffizienten (0,010 also 1 Prozent) als Anteil der Pflegebedürftigen an den Menschen über
74
Jahren
interpretiert
werden,
die
in
Gemeinden
mit
voll
ausgelasteten
Pflegeeinrichtungen im Durchschnitt zusätzliche Pflegebetten nachfragen würden, wenn
freie Betten vorhanden wären.
8.1.6
Erläuterung der Einflussgrößen: Informelles Pflegepotential
Wird die Pflege männlicher Pflegebedürftiger im häuslichen Rahmen durch Angehörige
erbracht, sind es meist Frauen, die die Pflegeleistung erbringen. Am häufigsten ist die
Pflegeperson die Ehefrau des Pflegepatienten, an zweiter Stelle kommt die Tochter oder die
Schwiegertochter des Pflegebedürftigen. Ist die Partnerin selbst schon zu alt oder die
Tochter an einen anderen Ort verzogen, steigt die Wahrscheinlichkeit einer stationären
Unterbringung. Als Indikator für die Größe des informellen Pflegepotentials in einer
Gemeinde dient die Anzahl der dort lebenden Frauen im Alter zwischen 45 und 65 Jahren
bezogen auf die Anzahl der älteren Menschen (75 Jahre und älter).
8.1.7
Erläuterung der Einflussgrößen: Arbeitslose nach SGB II
Die Berücksichtigung der Arbeitslosenzahlen dient dem Ziel, die sozioökonomische
Situation der Kindergeneration abzubilden. Verallgemeinernd kann davon ausgegangen
werden, dass Arbeitslosigkeit zu Einkommenseinbußen führt und den finanziellen
Spielraum
der
Betroffenen
stark
einschränkt.
Zwei
diametral
entgegengesetzte
pflegerelevante Reaktionen sind mit Hinblick auf die angespannte Einkommenssituation
denkbar: einerseits pflegen arbeitslose Kinder ihre Eltern häufiger selbst als sonst, weil es
ihre Zeit zulässt und das von der Pflegeversicherung der Eltern gezahlte Pflegegeld nicht
auf die Lohnersatzleistungen angerechnet wird und so zu einem Nebenverdienst verhilft.
Stationäre Pflegebetten würden in diesem Fall in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit
seltener in Anspruch genommen werden. Andererseits wäre aber auch denkbar, dass
gerade wegen des geringen Einkommens häufiger stationäre Pflegeleistungen in Anspruch
genommen werden, da die in Pflegeeinrichtungen normalerweise zu erbringenden
finanziellen
Eigenbeteiligungen
häufiger
vom
Staat
übernommen
werden.
Die
vollstationäre Heimpflege von mittellosen Eltern führt nur dann zu Kosten bei deren
Kindern, wenn diese über ein Einkommen verfügen, das oberhalb bestimmter Freigrenzen
liegt. Dies dürfte gerade bei Langzeitarbeitslosen seltener der Fall sein.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Pflegestatistiken aus verschiedenen Jahren wurden die
Arbeitslosenzahlen vor der Berechnung mit Hilfe der Jahresdurchschnittswerte normiert.
Der Koeffizient der Variablen Arbeitslosengeldempfänger nach SGB II im Verhältnis zur
Bevölkerung im Alter von 75 und mehr Lebensjahren ist positiv. Somit steigt die Nachfrage
81
nach Pflegebetten mit der Anzahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV
Leistungen).
8.1.8 Erläuterung der Einflussgrößen: Wanderungssaldo - Die Attraktivität der
Region für Ältere
Wie in Kapitel 4.3 erörtert, sind Wanderungsbewegungen ein Erklärungsfaktor für die
Veränderung der Alterszusammensetzung der Bevölkerung in der Zukunft. Je stärker sich
die Bevölkerungsstruktur der jedes Jahr per Saldo zu- oder abwandernden Menschen von
der Stammbevölkerung unterscheidet, sei es in Alter, Anzahl der Kinder, finanziellem
Hintergrund oder anderen Merkmalen, desto schneller wird sich die Struktur der
Gesellschaft verändern und mit ihr der Bedarf an Pflegeleistungen. Der durchschnittliche
Wanderungssaldo der Menschen ab 65 Jahren aus den letzten fünf Jahren ist ein Indikator
für die Attraktivität der Region für ältere Menschen. Der Wanderungssaldo ist die Differenz
aus allen zu- und fortgezogenen 65-jährigen und älteren Menschen. Eine Region kann für
alte Menschen aus verschiedenen Gründen attraktiv sein. Denkbar ist beispielsweise, dass
altersspezifische
Freizeitmöglichkeiten,
fußläufige
Einkaufsmöglichkeiten,
spezielle
Kurangebote, Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs oder auch schlicht die
Attraktivität der Landschaft eine Rolle spielt. Der positive Koeffizient zeigt, dass der Bedarf
an stationären Pflegebetten umso höher ausfällt, je mehr Personen im Alter von über
64 Jahren per Saldo in einen Landkreis zuwandern. Es ist davon auszugehen, dass sich
dahinter nicht nur aktuelle, sondern auch zeitverschobene Einflüsse verbergen.
8.2
Schätzung der zukünftigen Nachfrage
Mit Hilfe der oben gewonnenen Schätzgleichung ist es grundsätzlich nicht nur möglich,
den gegenwärtigen Bedarf an Pflegebetten abzuschätzen, auch der zukünftige Bedarf kann
projiziert werden. Die erwarteten Einwohnerzahlen stehen differenziert nach Altersgruppen
bis zum Jahr 2040 durch die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des
statistischen Landesamtes von Nordrhein-Westfalen – Information und Technik NordrheinWestfalen – zur Verfügung. Für andere Variablen müssen jedoch auf Basis plausibler
Annahmen
Werte
geschätzt
werden.
Man
weiß
weder
heute,
wie
hoch
die
Arbeitslosenzahlen in einem Landkreis in Zukunft sein werden, noch liegen Informationen
über Wanderungssalden vor. Mehr als eine sachverständige Näherung darf daher von den
Zukunftsprojektionen nicht erwartet werden. Zu zahlreich sind die Annahmen, die getroffen
werden müssen, um für jede der Variablen in der Schätzgleichung Werte zu erhalten.
82
Für die von uns vorgenommene Zukunftsprojektion werden folgende Annahmen getroffen:
Der durchschnittliche Wanderungssaldo der letzten fünf Jahre der 65-Jährigen und
Älteren im Landkreis bleibt konstant.
Die Anzahl der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II bezogen auf das
Erwerbspersonenpotential bleibt konstant.
Die Einwohnerdichte bleibt konstant.
Setzt man die Werte in die Gleichung zur Schätzung des Bedarfs ein, erhält man direkt die
Schätzung des zukünftigen Pflegebedarfs nach der Medikalisierungshypothese. Die
altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten werden dabei unverändert auch für die
Zukunft unterstellt. Aus diesem Grund ist in dieser Projektion bei Gültigkeit der getroffenen
Annahmen ein oberer Schätzer des Erwartungsbedarfs zu sehen.
Die
Kompressionshypothese
führt
zu
einer
Verschiebung
der
altersspezifischen
Pflegewahrscheinlichkeiten um die gestiegene Lebenserwartung. Wenn sich die mittlere
Lebenserwartung von Männern und Frauen bis zum Jahr 2040 wie vermutet um rund drei
Jahre erhöht174, bedeutet dies näherungsweise, dass 2040 Menschen ab 78 Jahren dieselbe
Pflegewahrscheinlichkeit aufweisen wie heute Menschen ab 75 Jahren. Genauso wie heute
alle Modelle das Pflegerisiko von unter 75-Jährigen vernachlässigen, können zukünftig
unter 78-Jährige vernachlässigt werden. Der geringe Anteil der tatsächlich vorhandenen
jüngeren
Pflegefälle
fließt
in
den
Modellen
in
die
Konstante
ein.
Die
Kompressionshypothese kann als theoretische Grundlage zur Bestimmung eines unteren
Schätzers für den künftigen erwarteten Pflegebedarf verstanden werden.
8.3
Grenzen der mathematischen Bedarfsschätzung
Es gehört zum Wesen einer Schätzung, dass es keine Garantie dafür geben kann, dass sich
die Wirklichkeit wie angenommen entwickelt. Der tatsächliche Bedarf wird vom geschätzten
mal nach oben, mal nach unten abweichen. Die Schätzwerte spiegeln stets das wider, was
auf Basis der in anderen Gebietskörperschaften Deutschlands ermittelten Zusammenhänge
zwischen Belegung und Bevölkerungsstruktur zu erwarten ist. Je mehr nicht modellierte
Größen wie beispielsweise die spezifische geographische Lage eines Standorts vom
statistischen
Durchschnitt
abweichen,
desto
größer
können
die
tatsächlichen
Abweichungen von den geschätzten Bedarfszahlen sein.
Mit dem ökonometrischen Schätzverfahren können durch den Vergleich von geschätzter
und tatsächlicher Nachfrage Gemeinden identifiziert werden, in denen die Zahl belegter
Veränderung der ferneren Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei Annahme L2, vgl. Statistisches
Bundesamt (2015c), S. 36
174
83
Betten – gemessen an den sonst üblichen Belegungsmustern – ungewöhnlich hoch ist.
Warum dies so ist, können sie nicht erklären. Möglicherweise liefern auch die empirisch
nicht quantifizierbaren Größen, die naturgemäß nicht in die Schätzung mit einfließen
können, eine Erklärung. Subjektive Empfindungen über die Schönheit oder die Lage eines
Hauses, die Freundlichkeit des Personals, die Beliebtheit der Heimleitung, der praktizierte
Personalschlüssel, besonders attraktive regionale Angebote zur ambulanten Pflege und
Ähnliches können im Einzelfall ein wichtiger Erklärungsfaktor dafür sein, warum die
tatsächliche Nachfrage nach Pflegeplätzen in einer bestimmten Gemeinde von der
geschätzten abweicht.
8.4
Ergebnisse der regionalen Bedarfsschätzungen
In diesem Abschnitt werden zunächst die vollstationären Pflegeeinrichtungen mit ihrem
Einzugsgebiet dargestellt. Dazu wurde um jedes Pflegeheim eine Isochrone erstellt, die alle
Orte markiert, von denen aus das jeweilige Pflegeheim 15 Fahrminuten mit dem PKW
entfernt ist. Die Fahrzeit wurden mit der Routenplanungssoftware MapPoint ermittelt.
Damit ist nach unserer Einschätzung das primäre Einzugsgebiet einer Pflegeeinrichtung
umschrieben, da die Angehörigen der Pflegebedürftigen wegen der längeren Anfahrt sonst
häufig auf ein näher gelegenes Heim drängen.
Für jede Stadt und jede Gemeinde des Kreises Euskirchen wurden die Ergebnisse der
Regressionsanalyse mit den regionalen Rahmendaten verknüpft umso den Bedarf an
vollstationären Pflegebetten differenziert nach Medikalisierungs- und Kompressionshypothese bis ins Jahr 2040 darstellen zu können.
8.4.1
Bad Münstereifel
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 28 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Bad Münstereifel in den nächsten Jahren entwickeln wird.
84
Abbildung 28: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in
Bad Münstereifel175
2500
2000
1500
1000
500
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in Bad
Münstereifel mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 176
Tabelle 23: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Bad Münstereifel
Nr.
1
2
3
4
5
Pflegeheim
Marienheim
Haus für Senioren
Seniorenzentrum
"Otterbach"
Wohnanlage "Am
Alten Stadttor"
Senioreneinrichtung
"Haus Johanna"
Seniorenheim
Haus Hardt St. Josef
Insgesamt
Vollstationäre Pflegeplätze
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
gesamt
davon frei
93
5
94,6
1,0
11.11.2014
80
17
78,8
1,1
28.10.2014
80
12
85,0
1,4
17.07.2014
28
1
96,4
1,1
08.10.2014
85
1
98,8
1,1
26.08.2014
366
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
175
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
176
85
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 29: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Bad Münstereifel
Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht
wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die
Einzugsbereiche
der
Pflegeeinrichtungen
in
Bad
Münstereifel
sowohl
Nachbargemeinden des Landkreises als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken.
86
in
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Bad Münstereifel
400
350
300
250
200
150
100
50
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte wieder sowie die
sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 24: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Bad Münstereifel
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
217
213
-149
-152
2016
224
217
-142
-148
2017
229
217
-137
-147
2018
222
207
-144
-156
2019
226
206
-140
-156
2020
224
201
-142
-161
2021
215
189
-151
-173
2022
214
185
-152
-177
2023
212
181
-154
-181
2024
210
176
-156
-186
2025
211
173
-155
-188
2026
216
174
-150
-187
2027
219
173
-147
-188
2028
220
171
-146
-190
2029
222
170
-144
-192
2030
227
170
-139
-191
2031
225
166
-141
-196
87
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
224
162
-142
-200
2033
232
165
-134
-197
2034
235
164
-131
-198
2035
240
165
-126
-198
2036
249
168
-117
-195
2037
257
170
-109
-194
2038
267
174
-99
-191
2039
280
179
-86
-187
2040
288
181
-78
-185
8.4.2
Blankenheim
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 31 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Blankenheim in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 31: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Blankenheim 177
1400
1200
1000
800
600
400
200
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
177
88
Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in
Blankenheim mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 178
Tabelle 25: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Blankenheim
Nr.
Pflegeheim
1
Haus Effata
2
3
Clemens-JosefHaus
Seniorenhausgemeinschaften
St. Josef & Aegidius
Insgesamt
Vollstationäre Pflegeplätze
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
9
86,8
1,2
27.08.2014
85
0
100,0
1,1
21.10.2014
80
1
98,8
1,4
27.05.2015
gesamt
davon frei
68
233
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 32: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Blankenheim
Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht
wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
178
89
Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Blankenheim sowohl in Nachbargemeinden
des Landkreises als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken.
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 33: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Blankenheim
250
200
150
100
50
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte wieder sowie die
sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 26: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Blankenheim
90
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
120
119
-113
-114
2016
123
119
-110
-114
2017
123
118
-110
-115
2018
120
113
-113
-120
2019
119
110
-114
-123
2020
115
105
-118
-128
2021
111
99
-122
-134
2022
107
94
-126
-139
2023
105
91
-128
-142
2024
106
90
-127
-143
2025
110
92
-123
-141
2026
110
91
-123
-142
2027
111
90
-122
-143
2028
110
87
-123
-146
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2029
107
84
-126
-149
2030
110
84
-123
-149
2031
116
87
-117
-146
2032
118
86
-115
-147
2033
116
84
-117
-149
2034
118
83
-115
-150
2035
124
85
-109
-148
2036
126
85
-107
-148
2037
131
87
-102
-146
2038
135
88
-98
-145
2039
139
88
-94
-145
2040
146
90
-87
-143
8.4.3
Dahlem
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 34 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Dahlem in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 34: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Dahlem179
900
800
700
600
500
400
300
200
100
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
179
91
Die folgende Tabelle zeigt die derzeit vorhandene vollstationäre Pflegeeinrichtung in
Dahlem mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 180
Tabelle 27: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dahlem
Nr.
Pflegeheim
1
Vollstationäre Pflegeplätze
gesamt
davon frei
Haus Marienhöhe
56
9
Insgesamt
56
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
83,9
1,0
01.10.2014
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtung mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 35: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Dahlem
Es zeigen sich so gut wie keine Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die
Pflegeeinrichtung nicht gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die
Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Dahlem sowohl in Nachbargemeinden des
Landkreises als auch weit in das benachbarte Bundesland nach Rheinland-Pfalz hin
erstrecken.
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
180
92
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Dahlem
120
100
80
60
40
20
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte wieder sowie die
sich jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 28: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Dahlem
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
60
60
4
4
2016
62
60
6
4
2017
65
63
9
7
2018
65
62
9
6
2019
65
62
9
6
2020
64
60
8
4
2021
64
59
8
3
2022
62
57
6
1
2023
63
56
7
0
2024
64
57
8
1
2025
64
56
8
0
2026
66
58
10
2
2027
68
59
12
3
2028
68
58
12
2
2029
68
57
12
1
2030
70
58
14
2
2031
74
61
18
5
93
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
75
60
19
4
2033
80
64
24
8
2034
82
64
26
8
2035
85
66
29
10
2036
88
67
32
11
2037
94
71
38
15
2038
99
74
43
18
2039
103
75
47
19
2040
104
75
48
19
8.4.4
Euskirchen
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 37 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Euskirchen, Stadt in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 37: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Euskirchen,
Stadt181
12000
10000
8000
6000
4000
2000
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in
Euskirchen mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 182
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
181
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
182
94
Tabelle 29: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Euskirchen
Nr.
1
2
3
4
5
6
Pflegeheim
Vollstationäre
Pflegeplätze
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
gesamt
davon
frei
32
2
93,8
1,6
26.11.2014
91
3
96,7
1,0
18.08.2014
140
20
85,7
1,6
29.01.2015
48
1
97,9
1,0
05.11.2014
90
2
97,8
1,2
01.06.2015
Integra Seniorenpflegezentrum Euskirchen
80
-
-
-
noch nicht
veröffentlicht, da neu
eröffnet in 03/2015
Insgesamt
481
Seniorenheim Dom-Esch
Altenzentrum Euskirchen
Haus Theodor Roevenich
Seniorenheim
Haus Veybach
Altenzentrum Euskirchen
Haus Therese Stemmler
Senioren-Park carpe
diem Euskirchen MaxErnst-Haus & Geronto
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 38: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Euskirchen
Es zeigen sich kaum Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht wenigstens
eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die
Einzugsbereiche
der
Pflegeeinrichtungen
in
Euskirchen,
Stadt
sowohl
in
Nachbargemeinden des Landkreises als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken.
95
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 39: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Euskirchen, Stadt
1400
1200
1000
800
600
400
200
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 30: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Euskirchen, Stadt
96
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
554
549
73
68
2016
589
579
108
98
2017
615
599
134
118
2018
623
601
142
120
2019
634
606
153
125
2020
645
611
164
130
2021
640
600
159
119
2022
651
605
170
124
2023
667
614
186
133
2024
684
623
203
142
2025
709
640
228
159
2026
736
658
255
177
2027
764
676
283
195
2028
792
694
311
213
2029
816
708
335
227
2030
844
724
363
243
2031
873
742
392
261
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
904
760
423
279
2033
941
783
460
302
2034
973
801
492
320
2035
1012
824
531
343
2036
1053
848
572
367
2037
1102
878
621
397
2038
1145
902
664
421
2039
1182
920
701
439
2040
1221
940
740
459
8.4.5
Hellenthal
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 40 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Hellenthal in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 40: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Hellenthal183
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
183
97
Die folgende Tabelle zeigt die in Hellenthal vorhandene vollstationäre Pflegeeinrichtung
mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 184
Tabelle 31: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Hellenthal
Nr.
Pflegeheim
1
Senioren-Park
carpe diem Hellenthal
Insgesamt
Vollstationäre Pflegeplätze
gesamt
davon frei
76
47
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
38,2
1,1
14.10.2014
76
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 41: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Hellenthal
Es zeigen sich sowohl im südlichen Zipfel als auch an der Gemeindegrenze zu Dahlem
kleinere Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die Pflegeeinrichtung weniger
gut zu erreichen ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich der Einzugsbereich der
Pflegeeinrichtung in Hellenthal bedingt durch die Randlage weit in das Stadtgebiet von
Schleiden, aber auch nach Kall erstreckt.
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
184
98
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Hellenthal
250
200
150
100
50
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 32: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Hellenthal
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
113
112
37
36
2016
121
119
45
43
2017
127
123
51
47
2018
129
124
53
48
2019
131
125
55
49
2020
131
123
55
47
2021
131
122
55
46
2022
130
119
54
43
2023
131
119
55
43
2024
135
122
59
46
2025
139
123
63
47
2026
144
126
68
50
2027
149
129
73
53
2028
153
131
77
55
2029
158
134
82
58
2030
161
135
85
59
2031
166
137
90
61
99
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
169
138
93
62
2033
173
140
97
64
2034
178
142
102
66
2035
186
146
110
70
2036
192
149
116
73
2037
199
152
123
76
2038
206
156
130
80
2039
217
162
141
86
2040
225
166
149
90
8.4.6
Kall
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 43 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Kall in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 43: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Kall185
2500
2000
1500
1000
500
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
185
100
Die folgende Tabelle zeigt die in Kall vorhandene vollstationäre Pflegeeinrichtung mit
ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 186
Tabelle 33: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Kall
Nr.
Pflegeheim
1
Vollstationäre Pflegeplätze
gesamt
davon frei
EvA Pflegewohnhaus
Kall
20
0
Insgesamt
20
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
100,0
1,0
13.01.2015
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 44: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Kall
Es zeigen sich lediglich an der südöstlichen Gemeindegrenze zu Nettersheim kleinere
Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die Pflegeeinrichtung weniger gut zu
erreichen ist. Diese Flächen werden jedoch sehr gut durch die Pflegeeinrichtung in
Nettersheim abgedeckt. Desweiteren wird deutlich, dass sich der Einzugsbereich der
Pflegeeinrichtung in Kall weit in die Nachbargemeinden Schleiden und Mechernich
erstreckt.
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
186
101
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 45: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Kall
350
300
250
200
150
100
50
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 34: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Kall
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
131
129
111
109
2016
136
133
116
113
2017
138
134
118
114
2018
141
135
121
115
2019
143
136
123
116
2020
145
137
125
117
2021
146
136
126
116
2022
146
134
126
114
2023
150
137
130
117
2024
154
139
134
119
2025
160
143
140
123
2026
167
147
147
127
2027
172
150
152
130
2028
179
155
159
135
2029
183
156
163
136
2030
193
163
173
143
2031
197
164
177
144
102
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
206
169
186
149
2033
216
175
196
155
2034
228
184
208
164
2035
238
189
218
169
2036
249
195
229
175
2037
260
201
240
181
2038
270
206
250
186
2039
284
215
264
195
2040
297
221
277
201
8.4.7
Mechernich
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 46 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Mechernich, Stadt in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 46: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Mechernich,
Stadt187
5000
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
187
103
Die folgende Tabelle zeigt die vorhandenen vollstationären Pflegeeinrichtungen in
Mechernich mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 188
Tabelle 35: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Mechernich, Stadt
Vollstationäre Pflegeplätze
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
4
89,5
1,0
14.01.2015
55
5
90,9
1,4
03.09.2014
Haus Agnes Bertram
119
19
84,0
1,0
28.04.2014
4
Communio in Christo
153
37
75,8
1,0
12.01.2015
5
Senioren- und
Pflegeheim Falkenhorst
52
0
100,0
1,8
26.08.2014
Stiftung
Carl Kreuser jun.
Barbarahof
88
6
93,2
1,4
26.08.2014
65
0
100,0
1,0
24.11.2014
Insgesamt
570
Nr.
Pflegeheim
gesamt
davon frei
1
Alten- und Pflegeheim
"Sonnenhof"
38
2
Casa in Silva
3
6
7
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 47: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Mechernich
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
188
104
Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht
wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die
Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Mechernich weit in alle Nachbargemeinden des
Kreises erstrecken.
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 48: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Mechernich, Stadt
600
500
400
300
200
100
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 36: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Mechernich, Stadt
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
266
263
-304
-307
2016
274
267
-296
-303
2017
277
268
-293
-302
2018
275
262
-295
-308
2019
272
256
-298
-314
2020
270
251
-300
-319
2021
265
244
-305
-326
2022
260
235
-310
-335
2023
258
231
-312
-339
2024
263
232
-307
-338
2025
269
234
-301
-336
2026
274
236
-296
-334
105
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2027
288
245
-282
-325
2028
301
252
-269
-318
2029
306
253
-264
-317
2030
316
257
-254
-313
2031
336
269
-234
-301
2032
348
275
-222
-295
2033
362
282
-208
-288
2034
384
294
-186
-276
2035
399
302
-171
-268
2036
417
310
-153
-260
2037
439
322
-131
-248
2038
470
339
-100
-231
2039
492
349
-78
-221
2040
516
360
-54
-210
8.4.8
Nettersheim
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 49 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Nettersheim in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 49: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Nettersheim 189
2000
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
200
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
189
106
Die folgende Tabelle zeigt die in Nettersheim vorhandene Pflegeeinrichtung mit
ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 190
Tabelle 37: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Nettersheim
Nr.
Pflegeheim
1
Pflegezentrum
St. Hermann-Josef
Insgesamt
Vollstationäre Pflegeplätze
gesamt
davon frei
79
7
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
91,1
1,0
05.11.2014
79
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtung mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 50: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Nettersheim
Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen die
Pflegeeinrichtung nicht gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass bedingt durch die
gute Verkehrsanbindung der Einzugsbereich der Pflegeeinrichtungen in Nettersheim sich
weit in die Nachbargemeinden erstreckt.
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
190
107
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 51: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Nettersheim
300
250
200
150
100
50
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 38: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Nettersheim
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
92
91
13
12
2016
94
92
15
13
2017
97
94
18
15
2018
97
94
18
15
2019
100
95
21
16
2020
102
97
23
18
2021
103
97
24
18
2022
107
100
28
21
2023
110
101
31
22
2024
110
101
31
22
2025
115
104
36
25
2026
121
109
42
30
2027
125
112
46
33
2028
132
116
53
37
2029
138
121
59
42
2030
146
126
67
47
2031
154
132
75
53
108
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
160
136
81
57
2033
170
143
91
64
2034
177
148
98
69
2035
190
157
111
78
2036
199
163
120
84
2037
211
170
132
91
2038
220
176
141
97
2039
235
186
156
107
2040
245
192
166
113
8.4.9
Schleiden
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 52 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Schleiden in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 52: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Schleiden191
2500
2000
1500
1000
500
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
191
109
Die folgende Tabelle zeigt die vorhanden vollstationären Pflegeeinrichtungen in Schleiden
mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 192
Tabelle 39: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Schleiden
Vollstationäre Pflegeplätze
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
1
98,9
1,1
14.01.2015
27
1
96,3
1,2
04.08.2014
Liebfrauenhof
Schleiden
102
0
100,0
1,0
23.03.2015
Insgesamt
222
Nr.
Pflegeheim
1
gesamt
davon frei
Stiftung Ev. Alten- und
Pflegeheim Gemünd
93
2
Altenheim Kloster
Maria Hilf
3
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 53: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Schleiden
Es zeigen sich keinerlei besiedelte Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen
nicht wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
192
110
sich die Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Schleiden auch in Nachbargemeinden
des Kreises erstrecken.
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 54: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Schleiden
300
250
200
150
100
50
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
0
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 40: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Schleiden
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
185
182
-37
-40
2016
189
183
-33
-39
2017
193
184
-29
-38
2018
191
180
-31
-42
2019
187
174
-35
-48
2020
184
169
-38
-53
2021
178
161
-44
-61
2022
174
154
-48
-68
2023
171
150
-51
-72
2024
167
144
-55
-78
2025
168
143
-54
-79
2026
169
141
-53
-81
2027
172
142
-50
-80
2028
175
142
-47
-80
111
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2029
174
139
-48
-83
2030
175
138
-47
-84
2031
175
136
-47
-86
2032
179
137
-43
-85
2033
181
137
-41
-85
2034
186
138
-36
-84
2035
191
140
-31
-82
2036
197
142
-25
-80
2037
201
143
-21
-79
2038
210
147
-12
-75
2039
214
148
-8
-74
2040
223
152
1
-70
8.4.10 Weilerswist
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 55 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Weilerswist in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 55: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Weilerswist 193
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
193
112
Die folgende Tabelle zeigt die vorhanden vollstationären Pflegeeinrichtungen in Weilerswist
mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 194
Tabelle 41: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Weilerswist
Nr.
Pflegeheim
1
Altenzentrum
Weilerswist AWO
2
ab 1.1.2016:
Stella Vitalis
Insgesamt
Vollstationäre Pflegeplätze
gesamt
davon frei
122
2
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
98,4
1,0
02.09.2014
80
noch nicht
veröffentlicht
202
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 56: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Weilerswist
Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht
wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die
Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Weilerswist sowohl in Nachbargemeinden des
Kreises Euskirchen als auch in benachbarte Kreise hin erstrecken.
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
194
113
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 57: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Weilerswist
500
450
400
350
300
250
200
150
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
100
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 42: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Weilerswist
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
158
157
36
35
2016
164
161
-38
-41
2017
174
169
-28
-33
2018
178
172
-24
-30
2019
185
177
-17
-25
2020
189
179
-13
-23
2021
192
180
-10
-22
2022
196
182
-6
-20
2023
204
188
2
-14
2024
208
189
6
-13
2025
221
199
19
-3
2026
234
209
32
7
2027
247
218
45
16
2028
259
227
57
25
2029
272
236
70
34
2030
286
245
84
43
2031
300
255
98
53
114
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
316
265
114
63
2033
332
276
130
74
2034
348
287
146
85
2035
365
297
163
95
2036
380
306
178
104
2037
400
319
198
117
2038
420
330
218
128
2039
449
349
247
147
2040
475
366
273
164
8.4.11 Zülpich
Für die Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist die Anzahl der älteren Menschen zwar
nur eine von vielen, jedoch eine besonders wichtige Größe, weshalb ihr Verlauf gesondert
dargestellt werden soll. Abbildung 58 zeigt, wie sich nach Einschätzung von IT.NRW die
Anzahl älterer Menschen in Zülpich, Stadt in den nächsten Jahren entwickeln wird.
Abbildung 58: Erwartete Anzahl 75jähriger und Älterer von 2015 bis 2040 in Zülpich 195
4500
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
2040
2039
2038
2037
2036
2035
2034
2033
2032
2031
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
0
IT.NRW (2015) Gemeindemodellrechnung, Basisvariante 2014-2040. Die Basisvariante schließt erwartete
Wanderungsbewegungen bereits ein.
195
115
Die folgende Tabelle zeigt die vorhanden vollstationären Pflegeeinrichtungen in Zülpich,
mit ausgewählten Kennzahlen und ihrer Auslastung. 196
Tabelle 43: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Zülpich
Nr.
Pflegeheim
1
2
Vollstationäre Pflegeplätze
Auslastung
MDK Note
MDK QualitätsPrüfung am
0
100,0
1,0
27.04.2015
1
99,4
1,0
18.05.2015
gesamt
davon frei
Brabenderstift im GZZ
61
Altenzentrum
St. Elisabeth
180
Insgesamt
241
Nachstehende Kartendarstellung zeigt diese Einrichtungen mitsamt ihrem typischen
Einzugsgebiet (15 Minuten Fahrzeit-Isochrone).
Abbildung 59: 15-Minuten-Isochrone um die Pflegeheime in Zülpich
Es zeigen sich keinerlei Flächen innerhalb der Gemeindegrenzen, von denen nicht
wenigstens eine Pflegeeinrichtung gut zu erreichen ist. Vielmehr wird deutlich, dass sich die
Einzugsbereiche der Pflegeeinrichtungen in Zülpich weit in die Nachbargemeinden des
Kreises Düren erstrecken.
Die stationären Einrichtungen wurden von der Kreisverwaltung mit Stand November 2015 mitgeteilt. Die
Angabe zu den vorgehaltenen und belegten Pflegeplätzen (und damit die Auslastung) sind dem MDK
Prüfbericht vom genannten Datum entnommen.
196
116
Die Ergebnisse unserer Berechnungen sind in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 60: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis
2040 in Zülpich
550
500
450
400
350
300
250
200
150
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
100
Bedarf Medikalisierung
Bedarf Kompression
Bestand
Die nachstehende Tabelle gibt die der Graphik zugrundeliegenden Werte sowie die sich
jährlich errechnenden Mehr- (positive Werte) und Minderbedarfe (negative Werte).
Tabelle 44: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen bis 2040
in Zülpich
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2015
218
216
-23
-25
2016
223
219
-18
-22
2017
233
226
-8
-15
2018
234
224
-7
-17
2019
239
227
-2
-14
2020
240
226
-1
-15
2021
237
221
-4
-20
2022
239
220
-2
-21
2023
242
220
1
-21
2024
248
223
7
-18
2025
260
231
19
-10
2026
268
236
27
-5
2027
276
240
35
-1
2028
287
247
46
6
2029
300
255
59
14
2030
310
260
69
19
2031
322
267
81
26
117
Jahr
Bedarf
Medikalisierung
Bedarf
Kompression
Mehrbedarf
Medikalisierung
Mehrbedarf
Kompression
2032
341
279
100
38
2033
353
286
112
45
2034
369
295
128
54
2035
388
306
147
65
2036
410
320
169
79
2037
434
334
193
93
2038
454
345
213
104
2039
483
362
242
121
2040
508
375
267
134
8.5
Bauvorhaben in benachbarten Kreisen
Das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sieht die die Einbeziehung der
benachbarten Kreise vor. Aus diesem Grund wurden die Kreisverwaltungen der
Nachbarkreise kontaktiert und gebeten, Auskunft über bekannte Planungen zu Neubauten
oder Erweiterungsbauten von stationären Pflegeeinrichtungen in einer Entfernung von bis
zu 10 Kilometern zur gemeinsamen Grenze mit dem Kreis Euskirchen zu nennen. Die
folgende Tabelle fasst die Auskünfte der Nachbarkreise zusammen.
Tabelle 45: geplante Neubauten oder Erweiterungen von Pflegeheimen an der Landkreisgrenze
zu Euskirchen (Stand: 28.09.2015)197
Kreis / kreisfreie Stadt
Städteregion Aachen
(einschl. Stadt Aachen)
Düren, Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Ahrweiler, Landkreis
Vulkaneifel, Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
geplante Neubauten oder Erweiterungen von
Pflegeheimen an der Landkreisgrenze zu Euskirchen
(ca. 10 km)
Erweiterung eines Pflegeheims um 38 Plätze in
Simmerath.
Auskunft: Herr Xhonneux, Städteregion Aachen
(Pflegeplanung)
Erweiterung eines Pflegeheims um 10 Plätze und einer
Tagespflege (16 Plätze) in Nideggen.
Auskunft: Frau Franken, Kreisverwaltung Düren
(Pflegeberatung)
Erweiterung eines Pflegheims um 30 Plätze in Erftstadt.
Auskunft: Frau Huck, Amt für Familien, Senioren und
Soziales (Pflegeplanung und Pflegeberatung)
Neubau von zwei 80-Betten-Häusern in Heimerzheim
und in Buschhoven ist geplant.
In Bornheim ist ein 80-Betten-Haus für 2017 geplant.
Auskunft: Frau Milde, Sozialamt Grundsatz- und
Planungsaufgaben (Pflegeplanung)
Nichts bekannt.
Auskunft: Herr Porz, Kreisverwaltung Ahrweiler
Nichts bekannt.
Auskunft: Frau Sarnes, Pflegestützpunkt Daun
Nichts bekannt.
Auskunft: Frau Schuster, Kreisverwaltung
(Pflegestrukturplanung)
Die Angaben basieren auf den telefonischen Auskünften am 28.09.2015 der in der Tabelle genannten
Ansprechpartner in den jeweiligen Kreisverwaltungen bzw. Pflegestützpunkten.
197
118
9 Zusammenfassende Empfehlung
9.1
Vor- und teilstationäre Pflegeangebote
Mit Ausnahme des Jahres 2021 geht IT.NRW in den Bevölkerungsvorausberechnungen von
einer jährlichen Zunahme der Menschen im Alter von 75 und mehr Jahren aus. Abbildung
61 zeigt in blauen Balken auf der linken Ordinate die Anzahl der älteren Menschen im Kreis
und auf der rechten Ordinate das jährliche Wachstum dieser Bevölkerungsgruppe in
Prozent.
Abbildung 61: Bevölkerungsprognose Menschen 75 Jahre und älter 2015 bis 2040 und die
jährliche Veränderung in Prozent für den Kreis Euskirchen198
40.000
5,0%
35.000
4,0%
30.000
3,0%
25.000
20.000
2,0%
15.000
1,0%
10.000
0,0%
5.000
0
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
-1,0%
Menschen 75 Jahre und älter (linke Achse)
Die jährliche prozentuale Zunahme älterer Menschen kann als absolute Untergrenze für
den jährlichen zusätzlichen Bedarf an vorstationären Pflegeleistungen gesehen werden.
Tatsächlich ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach vorstationären Leistungen in
stärkerem Ausmaß zunimmt. Gründe dafür sind zum einen die in Abschnitt 2.3 dargestellten
Versorgungswünsche der Bevölkerung, die klar in Richtung ambulant vor stationär zielen,
zum anderen die beispielsweise im „Masterplan altengerechte Quartiere“ durch die
nordrhein-westfälische
Politik
eindeutig
erklärte
Absicht,
die
individuelle
Selbstbestimmung des pflegebedürftigen Bürgers über seine Wohnform zu stärken. Gerade
durch dieses sich wechselseitig beeinflussende Zusammenspiel von Bürgerwillen und Politik
Vgl. Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Basis Zensus 2011), eigene
Berechnung, eigene Darstellung
198
119
kann eine sich selbst verstärkende Dynamik in Gang gesetzt werden, die jedoch nur schwer
zu prognostizieren ist.
9.2
Stationäre Pflegeangebote
In gewachsenen Gemeindestrukturen ist kaum zu erwarten, dass die Verteilung der
Pflegeeinrichtungen im theoretischen Sinne optimal ist. Daher ist auch nicht generell ein
Problem darin zu sehen, wenn in einer Gemeinde weniger stationäre Pflegebetten als für
die ortsansässigen Bewohner benötigt angeboten werden, solange in den gut erreichbaren
Nachbargemeinden mehr angeboten wird, als für die dort ansässigen Menschen
ausreichend gewesen wäre. Es spricht jedoch einiges dafür, die Ungleichverteilung der
Angebote nicht aus dem Auge zu verlieren und darauf zu achten, die bestehenden
Ungleichgewichte in der Verteilung bei Neubauten nicht zu verstärken, sondern durch
geschickte Standortwahl, wenn möglich eher zu entschärfen.
Tabelle 46 fasst das derzeitige Angebot im Kreis zusammen und stellt es dem berechneten
Bedarf gegenüber. Es wird deutlich, dass per Saldo 2015 deutlich mehr stationäre
Pflegekapazitäten zur Verfügung stehen, als in Kenntnis der relevanten Zusammenhänge
aus anderen deutschen Gemeinden notwendig wäre.
Tabelle 46: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in 2015
in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt
213
Mehr-/ Minderbedarf
Medikalisierung 2015
-149
Mehr-/ Minderbedarf
Kompression
2015
-152
120
119
-113
-114
56
60
60
4
4
Euskirchen
481
554
549
73
68
Hellenthal
76
113
112
37
36
Kall
20
131
129
111
109
Mechernich
570
266
263
-304
-307
Nettersheim
79
92
91
13
12
Gemeinde/Stadt
Bestand zum
Dez. 2015
Bedarf
Medikalisierung 2015
Bedarf
Kompression
2015
Bad Münstereifel
366
217
Blankenheim
233
Dahlem
Schleiden
222
185
182
-37
-40
Weilerswist
122
158
157
36
35
Zülpich
241
218
216
-23
-25
Kreis Euskirchen
2466
2114
2091
-352
-374
Bis 2040 wendet sich dies jedoch ins Gegenteil. Nach unseren Berechnungen werden die
heute zur Verfügung stehenden Pflegeplätze die zu erwartende Nachfrage 2040
wahrscheinlich
nicht
decken
können.
Nur
bei
vollständiger
Gültigkeit
der
Kompressionshypothese könnte das Angebot ausreichend sein. Davon ist jedoch genau so
120
wenig auszugehen, wie von einer 100prozentigen Gültigkeit der Medikalisierungshypothese.199
Zu beachten ist sowohl 2015 als auch 2040, dass die ungünstige Verteilung der
Pflegeeinrichtungen insgesamt ein größeres Angebot erfordert als bei einer gleichmäßigen
Verteilung. Freie Kapazitäten einer Gemeinde am einen Rand des Kreises können nicht mit
Minderkapazitäten am gegenüberliegenden Rand verrechnet werden.
Tabelle 47: Geschätzte Entwicklung der Nachfrage nach vollstationären Pflegeplätzen in 2040
in den Gemeinden/Städten und im Kreis Euskirchen gesamt
181
Mehr-/ Minderbedarf
Medikalisierung 2040
-78
Mehr-/ Minderbedarf
Kompression
2040
-185
90
-87
-143
Gemeinde/Stadt
Erwarteter
Bestand zum
Jan. 2016
Bedarf
Medikalisierung 2040
Bedarf
Kompression
2040
Bad Münstereifel
366
288
Blankenheim
233
146
Dahlem
56
104
75
48
19
Euskirchen
481
1221
940
740
459
Hellenthal
76
225
166
149
90
Kall
20
297
221
277
201
Mechernich
570
516
360
-54
-210
Nettersheim
79
245
192
166
113
Schleiden
222
223
152
1
-70
Weilerswist
202
475
366
273
164
Zülpich
241
508
375
267
134
Kreis Euskirchen
2546
4248
3118
1702
572
Ein unmittelbarer Handlungsbedarf ist aus gutachterlicher Sicht somit zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vorhanden. Bis zum Jahr 2040 sollten vor allem in der Stadt Euskirchen und
in Kall zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden.
199
Vergleiche dazu die Ausführungen in Kapitel 5.
121
10 Anhang: Ökonometrisches Glossar
10.1 Adjustiertes Bestimmtheitsmaß
Lässt man die Zahl unabhängiger Variablen bei gleichbleibender Zahl der Beobachtungen
langsam steigen, so steigt definitionsgemäß auch das Bestimmtheitsmaß. Für den Grenzfall,
dass die Zahl der Beobachtungen genau der Zahl der unabhängigen Variablen entspricht
ergibt sich für das Bestimmtheitsmaß der Wert Eins. Diesen Effekt versucht das adjustierte
Bestimmtheitsmaß
auszugleichen,
indem
es
das
Bestimmtheitsmaß
R²
unter
Berücksichtigung der Anzahl der Beobachtungen und der Variablen nach unten korrigiert.
Für das adjustierte Bestimmtheitsmaß gilt:
2
Radj
. 1 1 R ²
mit
n 1
nv
n
Anzahl der Beobachtungen
v
Anzahl der Variablen
10.2 Standardisierter Regressionskoeffizient (Beta Wert)
Die Höhe des Regressionskoeffizienten einer unabhängigen Variablen alleine lässt für alle
Fälle, in denen er einen von Null verschiedenen Wert annimmt, keinen Rückschluss auf die
relative Wichtigkeit des Einflusses der betreffenden Variablen zu. Ursache dafür sind in
erster Linie die zumeist verschiedenen Dimensionen der in eine Regression einfließenden
Variablen, aber auch die unterschiedlichen Streuungen der exogenen Variablen einerseits
und der endogenen Variable andererseits. Wenn also ermittelt werden soll, welche der
erklärenden Variablen den größten Einfluss auf die endogene Variable hat, könnten vor
einer Regression alle Variablen auf den Mittelwert Null und die Standardabweichung 1
standardisiert werden. Zweckmäßiger ist allemal die nachträgliche Berechnung von
standardisierten Regressionskoeffizienten mit
b sj tan d . b j
mit:
Xj
Y
Xj
exogene Variable j
bj
Regressionskoeffizient der exogenen Variable j
Y
endogene Variable
10.3 Partieller Korrelationskoeffizient
Der partielle Korrelationskoeffizient (quadriert spricht man auch vom partiellen
Bestimmtheitsmaß) gibt an, welcher Teil der durch die übrigen unabhängigen Variablen Xj
122
(j≠k) nicht erklärten Varianz der abhängigen Variable Y von der untersuchten Variable X k
erklärt wird, nachdem diese um den Einfluss der übrigen unabhängigen Variablen bereinigt
wurde. Technisch berechnet er sich als der Korrelationskoeffizient aus den Residuen, die
sich aus einer Regression der endogenen Variablen auf alle exogenen Variablen mit
Ausnahme der zu untersuchenden Variablen ergeben und den Residuen aus der Regression
der untersuchten erklärenden Variable auf alle anderen erklärenden Variablen.
Je geringer das partielle Bestimmtheitsmaß einer Variablen ist, desto weniger trägt diese
bei gegebenem Erklärungsgehalt von anderen Variablen zur Erklärung der gesamten
Streuung bei.
123
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und Entwicklung der Erwerbstätigkeit. Band 2: Deutschland, Wiesbaden 2008
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Statistisches Bundesamt (2009a): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Natürliche
Bevölkerungsbewegung, Fachserie 1 Reihe 1.1, Wiesbaden 2009
Statistisches Bundesamt (2013): Pflegestatistik 2011: Pflege im Rahmen der
Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse, Wiesbaden 2013
Statistisches Bundesamt (2015a): Pflegestatistik 2013: Pflege im Rahmen der
Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse, Wiesbaden 2015
Statistisches Bundesamt (2015b): Statistik der Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege 2012,
Wiesbaden 2015
Statistisches Bundesamt (2015c): Bevölkerung Deutschlands bis 2060 – 13. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2015
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2013): Stellungnahme zur Anhörung des
Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum „Entwurf eines Gesetzes zur
Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur
und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und
Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit
Behinderung und ihre Angehörigen (GEPA NRW)“(Drucksache 16/3388) am 12./13.
September 2013 im Landtag
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) (2015a): Pflegelotse. URL: www.pflegelotse.de.
[abgerufen am 28.09.2015]
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) (2015b): Versorgungsangebote für PalliativPatientinnen und Patienten im Kreis Euskirchen,
http://www.vdek.com/LVen/NRW/Service/Pflegeversicherung/Palliativversorgung/_jcr
_content/par/columns/parColumn1/download_12/file.res/Euskirchen.pdf [abgerufen
am 11.08.2015]
Verbrugge, Lois M. (1984): Longer life but worsening health? Trends in health and mortality
of middle-aged and older persons, in: Milbank Memorial Fund Quarterly, 62(3), S. 475519
Voges, Wolfgang / Borchert, Lars (2008): Soziale Ungleichheit und Heimkarriere bei
Älteren, in: Soziale Ungleichheiten und kulturelle Unterschiede in Lebenslauf und
Alter. Fakten, Prognosen und Visionen, hrsg. v. Harald, Künemund / Klaus, Schroeter,
1. Auflage, Wiesbaden 2008, S. 195-220
Wehler, Hans-Ulrich (2008): Bundesrepublik und DDR. 1949-1990, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 5, München 2008
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