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Mitteilungsvorlage (Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (LEADER) Sanierung der Friedhofsmauer sowie Gestaltung des Friedhofes und des Dorfplatzes in Kalkar)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Mitteilungsvorlage (Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (LEADER)
Sanierung der Friedhofsmauer sowie Gestaltung des Friedhofes und des Dorfplatzes in Kalkar) Mitteilungsvorlage (Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (LEADER)
Sanierung der Friedhofsmauer sowie Gestaltung des Friedhofes und des Dorfplatzes in Kalkar) Mitteilungsvorlage (Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (LEADER)
Sanierung der Friedhofsmauer sowie Gestaltung des Friedhofes und des Dorfplatzes in Kalkar)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.08.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 617-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (LEADER) Sanierung der Friedhofsmauer sowie Gestaltung des Friedhofes und des Dorfplatzes in Kalkar __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 55.110,00 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Bereits im September 2009 wurde festgestellt, dass die den Friedhof in Kalkar umfassende Natursteinmauer verschiedene Schäden aufweist. Zur Begutachtung der Friedhofsmauer wurde das Ing. Büro Linscheidt seitens der Friedhofsverwaltung beauftragt. Durch dieses wurde festgestellt, dass vereinzelte Steinausbrüche und Risse in den Mauersichtsflächen vorhanden sind, die Verfugung ist beidseitig schadhaft und teilweise ausgebrochen. Insbesondere weist die Mauer starke Schäden im Bereich der Mauerabdeckungen auf, da diese in der Vergangenheit einmal mit Ziegel ausgeführt wurden und nun zerstört sind. Dazu kommt in Teilbereichen ein statisch bedingtes Abkippen aus der Vertikalen hinzu. Zur Erhaltung der Bruchsteinmauer und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind entsprechende Reparatur- und Sanierungsmaßnahme (Kosten ca. 37.000,00 € zzgl. 5.500,00 € Honorar für. Ing. Büro) nun dringend erforderlich. Die Kapelle St. Ludgerus ist zusammen mit der Friedhofsmauer ein eingetragenes Baudenkmal und stellt in ihrer Gesamtheit eine ortsbildprägende, historische gewachsene Anlage dar. Mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurden die geplanten Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen abgestimmt und die hierfür erforderliche Denkmalrechtliche Erlaubnis im Jahr 2010 erteilt. Der Friedhof in Kalkar soll als Bestattungsort langfristig erhalten bleiben. So dass, auch vor diesem Hintergrund die erforderlichen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Das Amt für Stadtentwicklung wurde von der Friedhofsverwaltung beauftragt zu Prüfen ob es für die Maßnahmen Zuschüsse oder entsprechende Förderprogramme gibt. Nach umfangreichen Recherchen und mehreren Gesprächen mit der Bezirksregierung konnte bereits im August 2010 ein entsprechendes Förderprogramm gefunden werden. Da aber die Friedhofsmauer allein nicht förderwürdig ist, mussten noch eine Neugestaltung des Friedhofs und des angrenzenden Dorfplatzes mit aufgenommen werden. Der Antrag wurde im Dezember 2010 eingereicht und am 12.07.2011 bewilligt. Die Maßnahmen sind auf zwei Jahre verteilt und bis Mitte November 2012 fertig zu stellen. So konnte über das LEADER-Programm mit Schwerpunkt Verkehrsraumgestaltung ein 60%-iger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, d. h. Gesamtkosten ohne MwSt., erhalten werden. Gesamtkosten mit MwSt: Zuschuss Bezirksregierung: Eigenanteil Stadt: 55.110,00 € 27.786,98 € 27.323,87 € Derzeit laufen die Ausschreibungen zur Sanierung der Friedhofsmauer und die Detailplanungen zur Gestaltung und Bepflanzung Nach einer Begehung und weiteren Untersuchungen wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Ing. Büro Linscheidt und Vertretern der Stadtwerke, Tiefbauabteilung festgestellt, dass die Fläche zwischen der Friedhofsmauer und dem Dorfplatzes (d. h. Fahrbahn und Ablaufrinnen) dringend sanierungsbedürftig ist. Es sind sehr viele Schlaglöcher vorhanden und die Bitumenschicht löst sich teilweise auf. Von den Beteiligten seitens der Stadt wurde festgestellt, dass es sinnvoll wäre, diese Maßnahme ebenfalls mit durchzuführen. Das Ing. Büro hat für diese Sanierungsmaßnahme eine Kostenschätzung in Höhe von 24.000,00 € vorgelegt. Nunmehr wurde ein Erhöhungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt, wobei es hierzu noch keine Entscheidung gibt. 2. Rechtliche Würdigung Vor dem Hintergrund der 60%igen Förderung ist die Bereitstellung der Mittel wirtschaftlich sinnvoll, weil die Sanierung der Friedhofsmauer aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich ist und ohne Förderung zu 100% von der Stadt zu tragen wäre. Darüber hinaus sind die Maßnahmen auch mit § 82 GO NRW vereinbar, weil die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung und die dörfliche Ent- Seite 3 von Ratsdrucksache 617-IX wicklung als Teil der Daseinsvorsorge - konkret des sozialen Miteinanders in einem Dorfmittelpunkt - insoweit Fortführungsaufgaben der Stadt darstellen. Im Januar 2011 wurde die kommunalaufsichtliche Zustimmung durch den Kreis Euskirchen erteilt. 3. Finanzielle Auswirkungen Mittel stehen auf dem Sachkonto 527 924-13 553 100 zur Verfügung. Die Ausgaben werden teilweise aus der Gebühreneinnahmen „Friedhofswesen“ und „Abfallentsorgung“ finanziert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung wurde das Ing.-Büro Linscheidt beauftragt. Die Ingenieurkosten sind im Förderantrag mit enthalten. Federführend werden die Maßnahmen von Herrn Schneider und Herrn Schmitz durchgeführt und überwacht. Seitens des Amtes für Stadtentwicklung wird der Gesamtablauf des Projektes koordiniert und unterstützt beim Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis und ggf. Abstimmungen mit der Bezirkregierung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./.