Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.09.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.08.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 617-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Zuwendungsbescheid über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (LEADER)
Sanierung der Friedhofsmauer sowie Gestaltung des Friedhofes und des Dorfplatzes in
Kalkar
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Berichterstatter: Herr Laqua
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(X) Kosten €: 55.110,00
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Bereits im September 2009 wurde festgestellt, dass die den Friedhof in Kalkar umfassende Natursteinmauer verschiedene Schäden aufweist. Zur Begutachtung der Friedhofsmauer wurde das
Ing. Büro Linscheidt seitens der Friedhofsverwaltung beauftragt. Durch dieses wurde festgestellt,
dass vereinzelte Steinausbrüche und Risse in den Mauersichtsflächen vorhanden sind, die Verfugung ist beidseitig schadhaft und teilweise ausgebrochen. Insbesondere weist die Mauer starke
Schäden im Bereich der Mauerabdeckungen auf, da diese in der Vergangenheit einmal mit Ziegel
ausgeführt wurden und nun zerstört sind. Dazu kommt in Teilbereichen ein statisch bedingtes Abkippen aus der Vertikalen hinzu.
Zur Erhaltung der Bruchsteinmauer und zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind entsprechende Reparatur- und Sanierungsmaßnahme (Kosten ca. 37.000,00 € zzgl. 5.500,00 € Honorar für. Ing. Büro) nun dringend erforderlich.
Die Kapelle St. Ludgerus ist zusammen mit der Friedhofsmauer ein eingetragenes Baudenkmal
und stellt in ihrer Gesamtheit eine ortsbildprägende, historische gewachsene Anlage dar.
Mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurden die geplanten Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen abgestimmt und die hierfür erforderliche Denkmalrechtliche Erlaubnis im Jahr
2010 erteilt.
Der Friedhof in Kalkar soll als Bestattungsort langfristig erhalten bleiben. So dass, auch vor diesem Hintergrund die erforderlichen baulichen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind.
Das Amt für Stadtentwicklung wurde von der Friedhofsverwaltung beauftragt zu Prüfen ob es für
die Maßnahmen Zuschüsse oder entsprechende Förderprogramme gibt.
Nach umfangreichen Recherchen und mehreren Gesprächen mit der Bezirksregierung konnte
bereits im August 2010 ein entsprechendes Förderprogramm gefunden werden. Da aber die
Friedhofsmauer allein nicht förderwürdig ist, mussten noch eine Neugestaltung des Friedhofs und
des angrenzenden Dorfplatzes mit aufgenommen werden.
Der Antrag wurde im Dezember 2010 eingereicht und am 12.07.2011 bewilligt. Die Maßnahmen
sind auf zwei Jahre verteilt und bis Mitte November 2012 fertig zu stellen.
So konnte über das LEADER-Programm mit Schwerpunkt Verkehrsraumgestaltung ein 60%-iger
Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, d. h. Gesamtkosten ohne MwSt., erhalten werden.
Gesamtkosten mit MwSt:
Zuschuss Bezirksregierung:
Eigenanteil Stadt:
55.110,00 €
27.786,98 €
27.323,87 €
Derzeit laufen die Ausschreibungen zur Sanierung der Friedhofsmauer und die Detailplanungen
zur Gestaltung und Bepflanzung
Nach einer Begehung und weiteren Untersuchungen wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin
mit dem Ing. Büro Linscheidt und Vertretern der Stadtwerke, Tiefbauabteilung festgestellt, dass
die Fläche zwischen der Friedhofsmauer und dem Dorfplatzes (d. h. Fahrbahn und Ablaufrinnen)
dringend sanierungsbedürftig ist. Es sind sehr viele Schlaglöcher vorhanden und die Bitumenschicht löst sich teilweise auf. Von den Beteiligten seitens der Stadt wurde festgestellt, dass es
sinnvoll wäre, diese Maßnahme ebenfalls mit durchzuführen. Das Ing. Büro hat für diese Sanierungsmaßnahme eine Kostenschätzung in Höhe von 24.000,00 € vorgelegt. Nunmehr wurde ein
Erhöhungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt, wobei es hierzu noch keine Entscheidung gibt.
2. Rechtliche Würdigung
Vor dem Hintergrund der 60%igen Förderung ist die Bereitstellung der Mittel wirtschaftlich sinnvoll,
weil die Sanierung der Friedhofsmauer aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich ist und ohne
Förderung zu 100% von der Stadt zu tragen wäre. Darüber hinaus sind die Maßnahmen auch mit
§ 82 GO NRW vereinbar, weil die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung und die dörfliche Ent-
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wicklung als Teil der Daseinsvorsorge - konkret des sozialen Miteinanders in einem Dorfmittelpunkt - insoweit Fortführungsaufgaben der Stadt darstellen.
Im Januar 2011 wurde die kommunalaufsichtliche Zustimmung durch den Kreis Euskirchen erteilt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Mittel stehen auf dem Sachkonto 527 924-13 553 100 zur Verfügung. Die Ausgaben werden teilweise aus der Gebühreneinnahmen „Friedhofswesen“ und „Abfallentsorgung“ finanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Für die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung wurde das Ing.-Büro Linscheidt beauftragt. Die Ingenieurkosten sind im Förderantrag mit enthalten.
Federführend werden die Maßnahmen von Herrn Schneider und Herrn Schmitz durchgeführt und
überwacht.
Seitens des Amtes für Stadtentwicklung wird der Gesamtablauf des Projektes koordiniert und unterstützt beim Abruf der Mittel, Verwendungsnachweis und ggf. Abstimmungen mit der Bezirkregierung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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