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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Genehmigung und Bewilligung des IEK)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 11:01
Aktualisiert
15.11.16, 11:01
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
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hier:	Genehmigung und Bewilligung des IEK) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 582 /X.L. Datum: 15.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Genehmigung und Bewilligung des IEK Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert und für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen wurde. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 169): Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenheim ein integriertes städtebauliches Handlungskonzept als Grundlage für die Antragstellung im Rahmen der Stadterneuerung (Förderung von kommunalen Gemeindebedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt) zu erarbeiten. Hierin sind neben dem Zentralort Nettersheim auch die Orte Zingsheim und Marmagen aufzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt diesbezüglich eine Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Blankenheim abzuschließen. Notwendige Mittel für vorbereitende Planung sind bei Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Das IEK einschließlich der Einzelanträge für das Programmjahr 2016 konnten bis Dezember 2015 fertiggestellt und der Bezirksregierung Köln als Fördergeber form- und fristgerecht vorgelegt werden. Der aktuelle Fördersatz liegt bei 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Am 03.03.2016 hat ein Behördentermin mit dem zuständigen Ministerium stattgefunden, wobei festgestellt wurde, dass das Handlungskonzept sehr schlüssig ist und eine Förderung erfolgen wird. Zur Gesamtdarstellung wurde des weiteren besprochen, dass eine Prioritätenliste mit einer entsprechenden Finanzplanung zu erstellen ist. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Maßnahmen der Priorität 1 (siehe Vorlage 427) festgelegt. Auf der Grundlage dieses Ratsbeschluss wurden die Antragsunterlagen modifiziert und nochmals der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Weiterhin wurden die übrigen formellen Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Beschluss der notwendigen Sanierungssatzungen für die Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim geschaffen. 3 Am 10.11.2016 wurde nun der Zuwendungsbescheid Regierunspräsidentin bei der Bezirksregierung in Köln übergeben. durch die Der Zuwendungsbescheid beinhaltet zum einen das Gesamttestat für den Gesamtantrag (Maßnahmen der Priorität 1) und die Bewilligung der Einzelanträge für das Programmjahr 2016. Dem Gesamtantrag liegen zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 15.180.524 Euro zugrunde. Hiervon entfallen auf den Bereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband) rund 7.300.000 Euro. Für die Einzelanträge 2016 wurde eine Zuwendung in Höhe von 2.032.608 Euro bewilligt. Somit steht für folgende Maßnahmen eine Förderung zur Verfügung:          Fortschreibung interkommunales Entwicklungskonzept Vorbereitungsphase Bauberatung Flyer und Infoblatt Quartiersmanagement Durchführungsphase Bauberatung Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm Turnhalle Marmagen Rathaus Zingsheim Schulzweckverband Für den Schulzweckverband wird aus dem Programmjahr 2016 eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten, der für die Umsetzung und die Bereitstellung der Eigenanteile verantwortlich ist. Durch die Testierung des Gesamtantrags können bis zum Programmjahr 2020 jährlich weitere Einzelanträge vorgelegt werden (siehe Vorlage 587). Nach dem Jahr 2020 kann eine Anschlussförderung der Priorität 2 mit dem Fördergeber besprochen werden. Das IEK stellt somit eine gute Zukunftsgrundlage für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim dar, worüber in den kommenden Jahren für wichtige Infrastrukturmaßnahmen und für die Entwicklung der Orte Städtebaufördermittel beantragt werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister