Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 11:01
Aktualisiert
15.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 582 /X.L.
Datum: 15.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Genehmigung und Bewilligung des IEK
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum
Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert
und für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen
wurde.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 169):
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenheim ein integriertes städtebauliches Handlungskonzept als Grundlage für die Antragstellung im Rahmen
der Stadterneuerung (Förderung von kommunalen Gemeindebedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt) zu erarbeiten. Hierin sind neben dem Zentralort Nettersheim auch die Orte Zingsheim und Marmagen
aufzunehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt diesbezüglich eine
Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Blankenheim abzuschließen. Notwendige Mittel für vorbereitende Planung sind bei Bedarf überplanmäßig bereitzustellen.
Das IEK einschließlich der Einzelanträge für das Programmjahr 2016 konnten bis
Dezember 2015 fertiggestellt und der Bezirksregierung Köln als Fördergeber
form- und fristgerecht vorgelegt werden.
Der aktuelle Fördersatz liegt bei 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Am 03.03.2016 hat ein Behördentermin mit dem zuständigen Ministerium stattgefunden, wobei festgestellt wurde, dass das Handlungskonzept sehr schlüssig ist
und eine Förderung erfolgen wird. Zur Gesamtdarstellung wurde des weiteren
besprochen, dass eine Prioritätenliste mit einer entsprechenden Finanzplanung zu
erstellen ist.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sondersitzung am
20.04.2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Maßnahmen der
Priorität 1 (siehe Vorlage 427) festgelegt.
Auf der Grundlage dieses Ratsbeschluss wurden die Antragsunterlagen modifiziert und nochmals der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Weiterhin wurden die
übrigen formellen Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Beschluss der notwendigen Sanierungssatzungen für die Ortslagen Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim geschaffen.
3
Am
10.11.2016
wurde
nun
der
Zuwendungsbescheid
Regierunspräsidentin bei der Bezirksregierung in Köln übergeben.
durch
die
Der Zuwendungsbescheid beinhaltet zum einen das Gesamttestat für den Gesamtantrag (Maßnahmen der Priorität 1) und die Bewilligung der Einzelanträge
für das Programmjahr 2016.
Dem Gesamtantrag liegen zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von
15.180.524 Euro zugrunde. Hiervon entfallen auf den Bereich Bildungslandschaft
(Schulzweckverband) rund 7.300.000 Euro.
Für die Einzelanträge 2016 wurde eine Zuwendung in Höhe von 2.032.608 Euro
bewilligt. Somit steht für folgende Maßnahmen eine Förderung zur Verfügung:
Fortschreibung interkommunales Entwicklungskonzept
Vorbereitungsphase Bauberatung
Flyer und Infoblatt
Quartiersmanagement
Durchführungsphase Bauberatung
Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm
Turnhalle Marmagen
Rathaus Zingsheim
Schulzweckverband
Für den Schulzweckverband wird aus dem Programmjahr 2016 eine Zuwendung
in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind an den
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten, der für die Umsetzung und die Bereitstellung der Eigenanteile verantwortlich ist.
Durch die Testierung des Gesamtantrags können bis zum Programmjahr 2020
jährlich weitere Einzelanträge vorgelegt werden (siehe Vorlage 587). Nach dem
Jahr 2020 kann eine Anschlussförderung der Priorität 2 mit dem Fördergeber besprochen werden.
Das IEK stellt somit eine gute Zukunftsgrundlage für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim dar, worüber in den kommenden Jahren für wichtige
Infrastrukturmaßnahmen und für die Entwicklung der Orte Städtebaufördermittel
beantragt werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister