Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 15:43
Aktualisiert
15.11.16, 15:43
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 584 /X.L.
Datum: 15.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Energetische und funktionale Optimierung einschließlich behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen des
interkommunalen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 513):
Der Gemeinderat nimmt das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem
Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung zustimmend zur Kenntnis
und beschließt dieses zur Sicherung der Einrichtung am Standort
Marmagen in Kooperation mit der Vereinsgemeinschaft Marmagen umzusetzen. Hierbei hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung der Vereinsgemeinschaft Marmagen zu erfolgen, wobei von
Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen
der vorgeschriebenen Vergabeverfahren bereitzustellen sind. Die weiteren notwendigen Planungsaufträge (ab Leistungsphase 4) sind auf der
Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben.
Durch die Testierung des Gesamtantrages und der Bewilligung des Einzelantrages
2016 (siehe Vorlage 582) steht für die Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu
einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 373.000 Euro und einem Fördersatz in Höhe von 50%
eine Zuwendung im Rahmen Städtebau in Höhe von 186.500 Euro zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund können nunmehr die weiteren Umsetzungsschritte angegangen werden. Die Eckpunkte des Planungskonzeptes wurden bereits mit der
Vereinsgemeinschaft Marmagen und der Kirchengemeinde Marmagen wie folgt
abgestimmt:
Getrennte Duschmöglichkeiten für Damen und Herren links neben dem
Zugang zum Keller
Sanierung der Toilettenanlagen mit Integration eines Behinderten-WCs im
Bestand
Getrennte Umkleidemöglichkeiten durch einen Anbau im Innenhof, der
auch multifunktional genutzt werden kann
Reduzierung der Fensterflächen und Schaffung eines behindertengerechten
Zugangs in Richtung Buschgasse
Bauliche und energetische Sanierung (Heizungsanlage, Außendämmung,
Speicherdeckendämmung)
Trennung Beheizungssystem Pastorat/Turnhalle
Spülküche im Abstellraum der Turnhalle für die multifunktionale Nutzung
der Einrichtung
Der hierfür notwendige Bauantrag befindet sich in der Vorbereitung. Vereinbarungsgemäß werden die Gemeinde Nettersheim und die Kirchengemeinde
Marmagen den Bauantrag gemeinsam stellen.
3
Erste Abstimmungen tendieren zu einem Baubeginn ab April 2017. Zwei ehrenamtliche Bauleiter konnten bereits gefunden werden.
Hierzu findet aber am 24.11.2016 nochmals ein Abstimmungsgespräch mit der
Vereinsgemeinschaft Marmagen statt, wobei die weitere Vorgehensweise nochmals im Detail besprochen wird.
Im Haushaltsplanentwurf 2017 wurden für den ersten Bauabschnitt folgende
Haushaltsveranschlagungen vorgenommen:
Auszahlungen
Einzahlungen
=
=
205.000,00 Euro
186.500,00 Euro
Hierdurch kann die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt werden.
Eigenleistungen durch Vereine und Ehrenamtler sind laut Förderrichtlinie möglich.
Pro geleistete Stunden werden 15,00 Euro angerechnet, wodurch der Eigenanteil
entsprechend reduziert werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister