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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 31 - 5. Änderung; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
47 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
01.09.16, 19:06
Aktualisiert
01.09.16, 19:06
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 31 - 5. Änderung;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB)

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Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 01.09.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 25.08.2016 um 18:03 Uhr 7 Bebauungsplan Nörvenich G 31 - 5. Änderung; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB 282/2016 Bürgermeister Dr. Czech erläutert, dass die Zielsetzung bei der Verschiebung des Baufensters eine ausreichende Herstellung von Parkplätzen sei. Durch die andere Dachform könnten auch moderne Gebäude mit einer besseren Flächenausnutzung hergerichtet werden. Ausschussmitglied Wegner fragt an, ob schon eine abschließende Aussage über die Anzahl der Wohnungen vorliegen würde. Bürgermeister Dr. Czech teilt hierzu mit, dass der Bauträger die Planung noch nicht weitergeführt habet, da erst über die Verschiebung des Baufensters entschieden werden müsse. Ausschussmitglied Küpper merkt an, dass an dem Gebiet aktuell ein Fußweg vorhanden wäre. Er bittet die Verwaltung anzufragen, ob dieser wegfallen würde oder bestehen bleiben kann. Empfehlung: Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 31 – Ortsteil Nörvenich – im Verfahren gemäß § 13a BauGB. Durch diese Änderung des Bebauungsplanes soll auf den Grundstücken in der Gemarkung Nörvenich, Flur 40, Flurstück 3 und Flur 11, Flurstück 664, durch die Verschiebung der überbaubaren Fläche und die Festsetzung zur Zulässigkeit von Flachdächern und Pultdächern mit einer Dachneigung von bis zu 10 ° für Staffelgeschosse die Möglichkeit geschaffen werden, zwei Mehrfamilienhäuser sowie die dafür erforderlichen Stellplätze zu errichten. Garagen und Carportdächer sind ausgenommen von den Festsetzungen bzgl. der Dachneigungen. Die Verwaltung wird beauftragt, vom Antragsteller eine Kostenübernahmeerklärung im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages einzuholen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.