Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
206 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 15:43
Aktualisiert
15.11.16, 15:43
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 587 /X.L.
Datum: 15.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim u. Zingsheim 2017
hier: Maßnahmenprogramm 2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm
2017 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur
Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 506):
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das
Programmjahr 2017 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung
der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.
Durch die Testierung des Gesamtantrages (siehe Vorlage 582) können nun auch
die Einzelanträge für das Programmjahr 2017 abschließend vorbereitet und dem
Fördergeber (Bezirksregierung Köln) vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund
wurde das Maßnahmenprogramm 2017 nochmals wie folgt modifiziert und neue
Bedarf hierin aufgenommen (siehe Vorlage 575).
1.
Ortsübergreifende
Zingsheim
1.1
Nettersheim
und
Gestaltungsleitfaden
Umnutzung Modernisierung und Instandsetzung
Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm
Verfügungsfonds
Anbindung Aussichtspunkt Eifelhöhenklinik
Verknüpfung Ortskern/Eifelhöhenklinik
Betonung Ortsausgang Nord, Verknüpfung Ortskern/Eifelhöhenklinik
Ortsspezifische Maßnahmen Nettersheim
1.3
Marmagen,
Ortsspezifische Maßnahmen Marmagen
1.2
Maßnahmen
Erlebnis- und Sportzentrum Nettersheim einschließlich Sanitäreinrichtungen/Wetterschutz Sportlerheim/Tennisheim Nettersheim
Jugendforum Nettersheim (JGH) 1. BA
Ortsspezifische Maßnahmen Zingsheim
Turn- und ehemalige Schwimmhalle Zingsheim
Rathaus Zingsheim - Koordinierungsstelle Katastrophenschutz
Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim einschließlich Grunderwerb
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
3
Für diese Maßnahmen kann bei einem Fördersatz in Höhe von 50% insgesamt
eine Förderung in Höhe von rund 1.500.000,00 Euro beantragt werden. Für die
Einzelmaßnahmen wurden entsprechende Mittel in den Haushaltsplanentwurf
2017 eingestellt.
Für die Antragsstellung sind zu jeder Maßnahme eine Maßnahmenbeschreibung,
eine Kostenberechnung und eine Entwurfsplanung (bei baulichen Maßnahmen)
erforderlich. Diese Unterlagen werden in Kürze vorliegen.
Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens Mitte Dezember dieses Jahres bei
der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister