Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
199 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.11.16, 09:01
Aktualisiert
16.11.16, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 551 /X.L.
Datum: 15.11.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
29.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2017
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende Gebührenfestsetzungen:
a)
Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Frischwasserbezug.
b)
Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und
zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Begründung:
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2017 zeigt, dass auf der Basis des
vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs 2017 und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 314.000 cbm (prognostischer Verbrauchswert 2016) die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,79 €/cbm Frischwasserbezug auskömmlich ist
und damit zum 01.01.2017 keine Gebührenanpassung erforderlich ist. Die letzte
Erhöhung wurde zum 01.01. des aktuellen Wirtschaftsjahres vorgenommen.
Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin
auskömmlich.
Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen
kann ebenfalls weiterhin unverändert bleiben.
Inwiefern bei gleichbleibender Kostenstruktur durch die tatsächliche Entwicklung
der Verbrauchsmengen in kommenden Jahren eine neuerliche Anpassung der
Gebühren erforderlich sein wird, ist derzeit noch offen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister