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Beschlussvorlage (WP Abwasser 2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.11.16, 09:01
Aktualisiert
16.11.16, 09:01

Inhalt der Datei

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim Wirtschaftsjahr 2017 Wirtschaftsplan 2017 Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für das Land Nordrhein – Westfalen vom 16.11.2004 (GV NRW S.644), geändert durch Artikel I der Verordnung vom 13. August 2012 (GV NRW S.296) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss für das Jahr 2017 gefasst: §1 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 schließt wie folgt ab: 1. Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge Gesamtbetrag der Aufwendungen Jahresergebnis 2. 2.236.160,00 € 2.234.185,00 € 1.975,00 € Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.748.860,00 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit u. der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit u. der Finanzierungstätigkeit 1.130.000,00 € 1.688.185,00 € 1.267.000,00 € Das zu erwartende Betriebsergebnis von € 1.975,00 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. §2 Zur Finanzierung von Investitionen wird vorsorglich eine Kreditermächtigung von € 586.000,00 beschlossen. 2 Wirtschaftsplan 2017 §3 Kassenkredite dürfen bis zu einer Höhe von € 2.800.000,00 aufgenommen werden. Nettersheim, 15.11.2016 Festgestellt: Aufgestellt: gez. Pracht gez. Lambertz gez. Glehn Bürgermeister Technische Leitung Finanz-u. Rechnungswesen 3 Erfolgsplan 2017 Ist 2015 Plan 2016 Vorl. IST 31.12.2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 € € € € € € € Umsatzerlöse Kanalvollanschlußgebühren Str.-Entwässerungsanteil Gde.Str. Str.-Entwässerungsanteil Üörtl.Str. Niederschlagsgebühr Sonstige Erlöse Fäkalienausfuhrgebühr Auflösung Ertragszuschüsse Erträge aus der Aufl. passiver RAP Ertr. aus Aufl. RS. Gebührenausgleich Umsatzerlöse gesamt Aktivierte Eigenleistungen Gesamtleistung 1.178.980,08 1.178.690,00 1.178.690,00 1.190.060,00 1.190.060,00 1.190.060,00 1.190.060,00 225.573,34 225.600,00 225.600,00 225.600,00 225.600,00 225.600,00 225.600,00 32.098,75 32.100,00 32.100,00 38.000,00 38.000,00 38.000,00 38.000,00 270.509,40 270.400,00 271.520,54 275.000,00 275.000,00 275.000,00 275.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16.350,97 20.000,00 19.453,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 396.360,47 386.025,00 386.025,00 374.000,00 375.000,00 371.000,00 361.500,00 32.167,86 32.200,00 32.200,00 32.200,00 32.200,00 32.200,00 32.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.152.040,87 2.145.015,00 2.145.588,54 2.154.860,00 2.155.860,00 2.151.860,00 2.142.360,00 85.966,54 85.000,00 85.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 80.000,00 2.238.007,41 2.230.015,00 2.230.588,54 2.234.860,00 2.235.860,00 2.231.860,00 2.222.360,00 Erträge aus Herabsetzung PWB zu Ford. Erträge Auflösung von Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.041,49 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Periodenfremde Erträge 9.282,02 1.000,00 2.418,39 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -20,00 -20,00 -20,00 -20,00 35.270,13 37.300,00 36.000,00 38.000,00 38.000,00 38.000,00 38.000,00 910,83 300,00 270,05 500,00 500,00 500,00 500,00 36.180,96 37.600,00 36.270,05 38.480,00 38.480,00 38.480,00 38.480,00 1.085.000,00 1.086.000,00 1.085.690,00 1.084.980,00 1.063.600,00 1.063.600,00 1.063.600,00 104.380,00 89.000,00 89.541,00 93.800,00 93.800,00 93.800,00 93.800,00 Sonstige Erträge Versicherungsentschädigungen Materialaufwand Erhaltene Skonti Strombezug Wasserbezug Materialaufwand gesamt Aufw. für bezogene Leistungen Umlage Wasserverband Eifel-Rur Umlage Erftverband 4 Erfolgsplan 2017 Kanalfernaugenuntersuchungen Ist 2015 Plan 2016 Vorl. IST 31.12.2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 € € € € € € € 0,00 500,00 500,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 30.866,13 20.000,00 23.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 6.577,86 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausstehende Rechnungen 6.177,00 9.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 7.000,00 Fremdleistungen Aufw. f. bez. Leistungen gesamt 1.323,10 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.300,00 1.234.324,09 1.212.800,00 1.214.031,00 1.216.080,00 1.194.700,00 1.194.700,00 1.194.700,00 Personalaufwand 243.544,71 245.000,00 245.000,00 245.000,00 245.000,00 245.000,00 245.000,00 Abschreibungen auf Sachanlagen 529.236,68 542.300,00 541.000,00 545.000,00 559.000,00 559.000,00 557.000,00 71,95 100,00 74,18 100,00 100,00 100,00 100,00 9.846,48 9.900,00 9.010,91 9.900,00 9.900,00 9.900,00 9.900,00 0,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 2.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.721,14 750,00 750,00 750,00 750,00 750,00 750,00 0,00 500,00 6.608,87 500,00 500,00 500,00 500,00 11.639,57 13.450,00 18.643,96 13.450,00 13.450,00 13.450,00 13.450,00 0,00 100,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 1.940,63 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 18.019,34 16.000,00 16.000,00 18.000,00 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 9.620,00 9.520,00 9.520,00 9.620,00 9.620,00 9.620,00 9.620,00 378,07 400,00 250,00 400,00 400,00 400,00 400,00 0,00 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 250,00 29.958,04 28.770,00 28.720,00 30.970,00 30.970,00 30.970,00 30.970,00 146,15 1.000,00 598,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Fäkalschlammentsorgung Unterhaltung Abwassersammlungsanl. Abwasserabgaben Vorjahre sonstige betriebliche Aufwendungen Grundstücksaufwendungen, neutral Versicherungen Beiträge Unterhaltung übrige Abwasseranlagen Reisekosten Arbeitnehmer Aufwendungen Erlöskorrekturen Vorjahr versch. betriebliche Kosten Sonstige betriebliche Aufwendungen Telefon Verwaltungsgemeinkosten Rechts- u. Beratungskosten Abschluss- und Prüfungskosten Nebenkosten des Geldverkehrs Betriebsbedarf versch. betriebliche Kosten gesamt periodenfremde Aufwendungen 5 Erfolgsplan 2017 Einst. EWB zu Forderungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Ist 2015 Plan 2016 Vorl. IST 31.12.2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 € € € € € € € 0,00 0,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214,13 300,00 200,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Säumniszuschläge Ertrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 AO Aufw. Bilmog 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 632,14 2.000,00 500,00 1.000,00 2.000,00 2.000,00 2.000,00 913,29 225,00 225,00 0,00 0,00 0,00 0,00 69.571,50 67.554,00 67.554,00 66.073,00 64.573,00 63.073,00 61.573,00 1.367,03 1.215,00 1.215,00 1.063,00 910,00 760,00 610,00 28.336,66 27.987,00 27.987,00 27.630,00 27.256,00 26.873,00 26.480,00 43.884,15 42.180,00 42.180,00 40.418,00 38.598,00 36.716,00 34.772,00 4.546,12 4.546,00 4.546,00 4.496,00 4.245,00 3.977,00 3.710,00 933,47 1.175,00 1.175,00 1.175,00 1.149,00 1.080,00 1.011,00 1.805,00 1.805,00 2.150,00 2.150,00 2.150,00 2.150,00 220,85 100,00 100,00 200,00 200,00 200,00 200,00 150.405,21 148.787,00 147.287,00 144.205,00 141.081,00 136.829,00 132.506,00 14.109,64 1.708,00 1.756,92 1.975,00 13.479,00 13.731,00 10.554,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.109,64 1.708,00 1.756,92 1.975,00 13.479,00 13.731,00 10.554,00 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen Kassenkredit u. ähnl. Aufw. Zinsen Darl. NRW Bank 3007870722 Zinsen Darl. Nord LB Zinsen Darl. NRW Bank 3104010552 Zinsen Darl. NRW Bank 3007870730 Zinsen Darl. WL Bank 28071901 Zinsen NRW Bank 4201097781 Zinsen KFW 5232443 Zinsaufwand Neuaufnahme Darlehen Zinsaufwand Abzinsung Rückstellung Zinsen u. ähnl. Aufwendungen ges. Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. außerordentliche Aufwendungen Jahresüberschuß/Fehlbe trag Das vorläufige Ergebnis 2016 entspricht dem derzeitigen Stand der Buchführung. Die Abrechnung der tatsächlichen Abwasserverbräuche 2016 Anfang nächsten Jahres sowie Abschluss- bzw. Abgrenzungsbuchungen können es noch verändern. 6 Erträge Abwassermengenprognose 2016 Die Abwassermengen und die daraus resultierenden Kanalvollanschlußgebühren wurden aufgrund durchschnittlicher Vergangenheitswerte gebildet. Die Abwassermengen für das Wirtschaftsjahr 2017 werden auf rd. 314.000 m³ geschätzt. Zum Vergleich: Abwassermengen der Vorjahre Jahr 2012 m3 322.282 2013 2014 2015 313.641 311.605 318.367 Prognose 2016 314.000 Straßenoberflächenentwässerung Entsprechend der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim ist der Anteil der Straßenoberflächenentwässerung von gemeindlichen Straßen, den die Gemeinde dem Eigenbetrieb zu erstatten hat, mit 225.600,00 € festgesetzt. Der Ertragsanteil überörtlicher Straßen wird in Höhe von 38.000,00 € angesetzt und beinhaltet die jährlichen Kostenerstattung des Kreises für die Kreisstraßen. Durch die Einmalzahlung seitens des Landesbetriebes NRW für die überörtlichen Landes- und Bundesstraßen im Dezember 2012 sind die anteiligen Erträge aus der Einmalzahlung in der Position „ Erträge aus der Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten“ enthalten. Behandlung der Ertragszuschüsse Bis einschließlich Zuführungsjahr 2004 werden die Beträge mit 3% entsprechend der alten Regelung in der EigVO aufgelöst. Ab 2005 werden die Zuführungsbeträge mit dem durchschnittlichen AfA-Satz für Abwassersammlungsanlagen laut Anlagenspiegel - entsprechend HGB - aufgelöst. Die Entwicklung der Auflösung der Ertragszuschüsse ist der Anlage 1 des Wirtschaftsplanes zu entnehmen. 7 Erläuterungsteil Erträge Sonstige Erträge Veranschlagt sind Erträge Ausschreibungsverfahren usw. aus Reparaturkostenerstattungen, Verleihgebühren, Zinsen und ähnliche Erträge aus Bankgirokonten aus Zinseinnahmen von Geldanlagen Säumniszuschläge Erträge aus der Auflösung passiver RAP Veranschlagt ist die jährliche anteilige Auflösung der Einmalzahlung von Straßen NRW für die Bundes und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes, die Ende des Jahres 2012 gewährt wurde. 8 Erläuterungsteil Aufwendungen Materialaufwand / Aufwendungen f. bezogene Leistungen Umlage Wasserverbände Für den Betrieb der Gemeinschaftskläranlage Nettersheim / Urft sowie der Abwasserbehandlungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim sind an den Wasserverband Eifel-Rur 1.084.980,00 € (Vorjahr: 1.085.000,00 €) zu entrichten. Für den Betrieb der Kläranlage Pesch wird ein Umlagebetrag an den Erftverband in Höhe von 93.800,00 € (Vorjahr: 89.000,00 €) erwartet. Fäkalschlammentsorgung Zur Aufwandsminimierung konnte mit dem Wasserverband Eifel-Rur Einigung erzielt werden das, dass Abwasser der geschlossenen Gruben zukünftig nicht mehr auf der Kläranlage Nettersheim/Urft angeliefert werden muss, sondern durch die gemeindlichen Abfuhrunternehmer in das Regenüberlaufbecken vor der ehemaligen Kläranlage Nettersheim eingeleitet werden kann. Hierdurch können die bisherigen Behandlungskosten auf der Kläranlage Nettersheim/Urft eingespart und die Abfuhrkosten reduziert werden. Wasserbezug Abwasserabgabe Strombezug Kleinwerkzeuge Kanalfernaugenuntersuchungen u.a. zur Durchführung der SÜV K 9 Erläuterungsteil Aufwendungen Personalaufwendungen Es handelt sich um Besoldung, Vergütungen und Löhne sowie Nebenkosten für die im Eigenbetrieb anteilig mit eingesetzten Beamten, Angestellten und Arbeiter. Zu Einzelheiten wird auf die Stellenübersicht verwiesen. Abschreibungen Die Planung der Abschreibung erfolgt auf der Basis der Abschreibungsvorschau für den vorhandenen Anlagenbestand, ergänzt um die Abschreibungen für die geplanten Investitionen laut Vermögensplan. 10 Erläuterungsteil Aufwendungen Die Abschreibung der Anlagen erfolgt nach folgenden Sätzen: Nutzungsdauer Abschreibungssatz Verbindungssammler, Ortssammler, Hausanschlüsse  Jahre Jahre 1,50 % 1,00 % 60 Jahre 14,3 Jahre 1,67 % 7,00 % Pumpendruckleitungen 60 1,67 % Regenbauwerke  Bauwerke Technische Anlagen % 67 Jahre 14,3 Jahre  Schmutzwasser Regenwasser 67 100 Pumpwerke   Bauwerke Technische Anlagen Jahre 1,50 % 7,00 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde Allgemeine Verwaltung - und Sachkosten Anteil an den politischen Gremien Arbeitsplatz - und Telefonkosten der allg. Verwaltung Bürobedarf Gebühren/Beiträge Sind die Grundbesitzabgaben für die dem Eigenbetrieb zuzurechnenden Grundstücke. Versicherungsaufwand Sind Beiträge zu notwendigen Sach-, Haftpflicht - und Rechtschutzversicherungen. 11 Erläuterungsteil Aufwendungen Prüfungsaufwand Nach den geltenden Vorschriften ist der Betrieb durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Aufwendungen für Erlöskorrekturen Vorjahr Im Zuge korrigierter Verbrauchsabrechnungen für Vorjahre ergeben sich unterjährig regelmäßig Reduzierungen bei den Erlösen aus vorherigen Abrechnungszeiträumen. Diese Jahresabschlusserstellung anhand sind der künftig aktualisierten im Zuge der „Betrag-Mengen- Statistik“ zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich erfahrungsgemäß stets eine Verminderung und damit eine entsprechende Aufwandsbuchung. 12 Vermögensplan 2017 Tab. Überblick Bezeichnung Kanalisation Teilstück  Jakob-Kneip-Str., Pesch (Restfinanzierung) Betrag 25.000,00 € Kläranlage Marmagen  Bau eines Rückhaltebeckens, Planungskosten 50.000,00 € Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf  Rückhaltemaßnahmen 50.000,00 € Kanalisation Baugebiet  Nürburgstraße in Zingsheim 30.000,00 € Erneuerung Kanalisation K34  Helterstr./Buirerstr. in Frohngau 1 . Teilbetrag 50.000,00 € EU-Wasserrahmenrichtlinie  Abwasserbeseitigungsanlagen 30.000,00 € Kanalisation Teilstück  Teilstück Jahnstraße in Marmagen 30.000,00 € Erschließung Teilstück L6a  „Altes Pastorat“ in Zingsheim (Planungskosten) 20.000,00 € Erschließung Baugebiet F 7  „Die Acht Morgen“ in Marmagen (Planungskosten) 30.000,00 € Erschließung Baugebiet G14  „Brotkiste“ in Nettersheim (1. Teilbetrag) Erschließung Teilstück  Auf Bennfeld in Nettersheim Kanalisation Teilstück  Nürburgstr. Zingsheim Kanalisation Teilstück  Auf der Kumm, Frohngau Abwasserbeseitigungskonzept Gemeindegebiet Nettersheim Kanalgrundstücksanschlüsse Summe 200.000,00 € 50.000,00 € 300.000,00 € 30.000,00 € 15.000,00 € 20.000,00 € 930.000,00 € 13 Vermögensplan 2017 Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung 2.3 Förderphase Kanalisation zur Fremdwasserbeseitigung in Nettersheim (1. Teilbetrag)  Teilstück Bergstraße  Teilstück Hubertusstraße 150.000,00 € Ern. und Sanierung von Haus- und Grundstücksanschlüssen zur Fremdwasserred. Ortslage Nettersheim (1. Teilbetrag)  Teilstück Bergstraße  Teilstück Hubertusstraße Summe aus Förderphase 2.3 Gesamtinvestitionen 50.000,00 € 200.000,00 € 1.130.000,00 € 14 Fördermittel in 2017 Tab. Überblick Gesamtinvestitionen Kläranlage Marmagen  Bau eines Rückhaltebeckens, Planungskosten davon 80% Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf  Rückhaltemaßnahmen davon 80 % Zuwendung EU-Wasserrahmenrichtlinie Abwasserbeseitigungsanlagen: 30.000,00 €  davon 80,0% Kanalvollanschlussbeiträge i. R. der Erschließungsmaßnahme  Nürburgstraße in Zingsheim  Auf Bennfeld in Nettersheim  Auf der Kumm in Frohngau Erschließung Baugebiet G 14 „Brotkiste“ in Nettersheim gem. städtebaulichem Vertrag 1.130.000,00 € 40.000,00 € 40.000,00 € 24.000,00 € 70.000,00 € 200.000,00 € 2.2. Förderphase Gesamtinvestition Förderphase 2.2 Hauptkanal: 150.000,00 €  davon 80,0% Haus- und Grundstücksanschlüsse  gesamt: 50.000,00 € davon 50,0 % Eigenanteil der Anschlussnehmer für Haus- und Grundstücksanschlüsse im Zuge der Fremdwasserreduzierung Finanzierungsbedarf 120.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € 130.000,00 € 586.000,00 € 15 Maßnahmeerläuterung 2017 Kanalisation Teilstück in Pesch (Restfinanzierung) Jakob-Kneip Straße Seitens des Kreises Euskirchen ist im Jahre 2014/2015 der Ausbau des Teilstückes der Jakob-Kneip-Str. ab L 206 bis zum Ortsausgang Richtung Roderath erfolgt. In diesem Zusammenhang wurde der gemeindliche Altkanal auf einer Länge von rund 150m ebenfalls erneuert, damit zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufreißen der neu hergestellten Fahrbahn vermieden werden kann. Derzeit liegt der Gemeinde noch nicht die abschließende Gesamtabrechnung des Kreises Euskirchen vor, so dass zur Restfinanzierung im Wirtschaftsplan 2017 ein Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro zu berücksichtigen ist. Kläranlage Marmagen, Bau eines Rückhaltebeckens – Planungskosten Die Kläranlage Marmagen befindet sich im Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur. Im Rahmen der Beantragung einer neuen Erlaubnis für die Mischwassereinleitung aus dem Regenüberlaufbecken auf der Kläranlage Marmagen fordert die Bezirksregierung den Bau eines Rückhaltebeckens zur Drosselung der Wassermengen in den Gillesbach. Hierfür ist der Bau eines rd. 2.000,00 cbm großen Erdbeckens vorgesehen. Aufgrund dessen hat die Gemeinde mit dem Wasserverband Eifel-Rur dahingehend eine Vereinbarung getroffen, dass die Maßnahme über die Gemeinde abgewickelt wird mit dem Ziel, dass die erforderlichen Arbeiten im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. Hochwasserschutz gefördert werden. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Umsetzung eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall vorgesehen. Für das Wirtschaftsjahr 2017 wären zunächst 50.000,00 Euro für Planungskosten zu berücksichtigen. Die Ausführung der Maßnahme ist dann im Jahre 2017/2018 angedacht. Zunächst wird von einer Zuwendung in Höhe von 80% ausgegangen. Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf – Rückhaltemaßnahmen Das Regenüberlaufbecken Brühlbach in Tondorf steht ab dem 01.01.2015 wieder im Eigentum der Gemeinde Nettersheim. Zwischenzeitlich ist die Einleitungserlaubnis des Regenüberlaufbeckens abgelaufen und ist somit neu zu beantragen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens werden seitens der Bezirksregierung Rückhaltemaßnahmen im Bereich des Brühlbaches auch im Zusammenhang mit den durchgeführten Fremdwassermaßnahmen gefordert damit das Abwasser gedrosselt dem Brühlbach zugeleitet wird. Es ist daher beabsichtigt, angrenzend an das Regenüberlaufbecken ein offenes Erdbecken für die erforderliche Rückhaltung auf einer gemeindlichen Fläche zu errichten. 16 Maßnahmeerläuterung 2017 Hierbei ist ebenfalls eine Förderung über die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. Hochwasserschutz in Höhe von 80% angestrebt, wobei hier ebenfalls eine interkommunale Zusammenarbeit beabsichtigt ist. Im Wirtschaftsplan 2017 werden zunächst Planungskosten in Höhe von 50.000,00 Euro berücksichtigt, die Ausführung der Arbeiten wäre dann im Jahre 2017/2018 zu veranlassen Kanalisation Baugebiet in Zingsheim Nürburgstraße Im Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim ist im Jahre 2017 die Ansiedlung eines Discounters beabsichtigt. Damit die Entwässerung des Gewerbebetriebes gesichert werden kann ist es erforderlich in der Nürburgstraße im Bereich des Rad- und Gehweges die vorhandene Schmutzwasserleitung um rd. 35m bis zum Erschließungsgrundstück zu verlängern. Hierfür ist im Wirtschaftsplan 2017 ein Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zu berücksichtigen. Nach erfolgter Kanalisation erhält die Gemeinde vom zukünftigen Grundstückseigentümer einen Kanalvollanschlussbeitrag gemäß der satzungsrechtlichen Bestimmungen. Erneuerung Kanalisation K34 in Frohngau (1. Teilbetrag) Helterstr./Buirerstr. Es wird angestrebt im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K34 im Bereich der Helterstr./ Buirerstr., in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen, zu beginnen. In diesem Zusammenhang ist seitens der Gemeinde auch die Erneuerung des alten Regenwasserkanals beabsichtigt. Für das Wirtschaftsjahr 2017 ist zunächst ein 1. Teilbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro zu berücksichtigen. EU-Wasserrahmenrichtlinie, Abwasserbeseitigungsanlagen Zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde der Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021 mit Maßnahmenprogramm aufgestellt. Vor diesem Hintergrund ist aus dem Wirtschaftsplan und dem Maßnahmenprogramm zu entnehmen, dass die Gemeinde insbesondere im Abwasserbereich Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung ausführen soll. Hier sieht die Gemeinde eine gesamtheitliche Betrachtung von Maßnahmen unmittelbar am Gewässer des Hochwasserschutzes und der Abwasserbeseitigung im Rahmen einer 17 Maßnahmeerläuterung 2017 interkommunalen Zusammenarbeit als sinnvoll an. Aufgrund dessen ist zunächst für mögliche Planungsleistungen ein 1. Teilbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro zu berücksichtigen, wobei von einer 80% Förderung ausgegangen wird. Kanalisation Teilstück in Marmagen Teilstück Jahnstraße Im Zusammenhang mit der Baureifmachung eines, zwischenzeitlich seitens der Gemeinde veräußerten Baugrundstücks, ist die Verlegung einer öffentlichen Kanalisationsanlage auf einer Länge von ca. 50m erforderlich. Hierfür ist im Wirtschaftsplan 2017 ein Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zu berücksichtigen. Die Kanalisationsanlage soll dann zukünftig im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes F7 in Marmagen in die notwendige Entwässerung mit einbezogen werden. Erschließung Teilstück L6a in Zingsheim (Planungskosten) Altes Pastorat Im Rahmen der weiteren baulichen Entwicklung für die Ortslage Zingsheim ist beabsichtigt, dass am nördlichen Ortsrand von Zingsheim liegende Baugebiet „Altes Pastorat“ zu erweitern. Für die erforderliche Planung sind im Wirtschaftsplan 2017 Mittel in Höhe von 20.000,00 € zu berücksichtigen. Die Erschließung des weiteren Teilbereiches „Altes Pastorat“ ist dann im Jahre 2018 vorgesehen. Erschließung Baugebiet F 7 in Marmagen (Planungskosten) Die Acht Morgen Seitens der Gemeinde ist beabsichtigt am nördlichen Ortsrand unterhalb der Sportplatzanlage die noch zu erwerbende Fläche „Die Acht Morgen“ zu erschließen, um hierdurch weiteres Bauland für den Ort Marmagen zu sichern. Für die notwendige Kanalisation des neuen Erschließungsgebietes sind zunächst Planungskosten in Höhe von 30.000,00 € im Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Die Erschließungsmaßnahmen sind für das Jahr 2018 angedacht. 18 Maßnahmeerläuterung 2017 Erschließung Baugebiet G14 in Nettersheim (1. Teilbetrag) Brotkiste Damit für den Zentralort Nettersheim weitere Baugrundstücke für Bauwillige zur Verfügung gestellt werden können ist beabsichtigt, dass durch den Bauträger Fa. Archiplan im Jahre 2017 mit der Erschließung des Teilbereichs „Brotkiste“ in Nettersheim begonnen wird. Hierbei ist derzeit angedacht, dass die Erschließung durch die Gemeinde ausgeführt wird und ggf. anteilige Kosten durch die Gemeinde vorfinanziert werden, die dann im Rahmen von Verkaufserlösen, unter Berücksichtigung einer Verzinsung, seitens der Fa. Archiplan in vollem Umfange zurückerstattet werden. Die mögliche Finanzierungsart soll über einen notariellen Vertrag abgesichert werden. Im Wirtschaftsplan 2017 wird hierfür zunächst ein Teilbetrag in Höhe von 200.000,00 Euro berücksichtigt. Erschließung Teilstück in Nettersheim Auf Bennfeld Angrenzend an das bereits erschlossene Baugebiet „Auf Bennfeld“ in Nettersheim ist vorgesehen eine angrenzende weitere Teilfläche auf einer Länge von ca. 85m zu erschließen. Hierbei ist dann u.a. die Verlegung eines Mischwasserkanals erforderlich. Hierfür sind Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro im Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Maßnahme bereits im Jahre 2016 begonnen wird. Die Finanzierung jedoch voraussichtlich erst im Jahre 2017 sichergestellt werden muss. Erschließung Teilstück Nürburgstraße in Zingsheim Nürburgstr. Im Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim befindet sich ab Rathaus bis zur ehem. Kreissparkasse ein alter Mischwasserkanal welcher bei starken Regenfällen hydraulisch überlastet ist. Es ist daher vorgesehen, den vorhandenen alten Mischwasserkanal auf einer Länge von ca. 300m zu erneuern, wobei die zukünftige Kanalisationstrasse möglichst außerhalb der L115 Nürburgstraße liegen soll. Die Maßnahme ist im noch zu genehmigenden Abwasserbeseitigungskonzept der Eifelgemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit Kosten in Höhe von 300.000,00 Euro berücksichtigt.´ 19 Maßnahmeerläuterung 2017 Erschließung Teilstück Auf der Kumm in Frohnau Auf der Kumm Auf dem Teilstück „Auf der Kumm“ in Frohngau liegen private Teilflächen inzwischen innerhalb der Erweiterung des Flächennutzungsplanes, so dass diese Flächen für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Hierfür ist u.a. die Kanalisation zu sichern. Im Wirtschaftsplan 2017 sind zur Realisierung der Maßnahmen Mittel in Höhe von 30.000 Euro zu veranschlagen. Abwasserbeseitigungskonzept Gemäß Landeswassergesetz NRW ist die Gemeinde verpflichtet der oberen Wasserbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde eine Übersicht über den gegenwärtigen Bestand der örtlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet in Form eines Abwasserbeseitigungskonzeptes darzulegen. Hierin ist u.a. die zeitliche Abfolge zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht, notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen und die hierfür zu erwartenden Kosten darzulegen. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist alle 5 Jahre fortzuschreiben. Für das Konzept sind im Wirtschaftsplan 2017 15.000,00 Euro zu berücksichtigen. Kanalgrundstücksanschlüsse Im Rahmen von Einzelbauvorhaben innerhalb des Gemeindegebietes ist die Herstellung von Kanalgrundstücksanschlüssen vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze zu erwarten. Hierfür werden Kosten in Höhe von 20.000,00 € angesetzt. 20 Maßnahmeerläuterung 2017 Kanalisation zur Fremdwasserbeseitigung innerhalb des Gemeindegebiets, 2.3 Förderphase Teilstück "Bergstraße" in Nettersheim Teilstück "Hubertusstraße" in Nettersheim Im Rahmen der Sonderförderung der Fremdwasserreduzierung durch das Land NRW wurden zwischenzeitlich in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden innerhalb des Gemeindegebietes mehrere Fremdwassermaßnahmen abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde einen weiteren Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln für die Förderphase 2.3 für die Teilstücke Bergstraße und Hubertusstraße in Nettersheim eingereicht. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Kanalisationsarbeiten im öffentlichen Bereich, wie bisher, mit 80% und für die Arbeit auf den Privatgrundstücken mit 50% bezuschusst werden. Im Wirtschaftsplan 2017 wird daher zur Realisierung der Maßnahme ein erster Teilbetrag in Höhe von 150.000,00 Euro für den öffentlichen Bereich und in Höhe von 50.000,00 € zur Erneuerung- bzw. Sanierung von Haus- und Grundstücksanschlüssen berücksichtigt. 21 Finanzplan 2017 Plan Plan Plan Plan Plan 2016 2017 2018 2019 2020 in € in € in € in € in € Einzahlungs-und Auszahlungsarten Einzahlungen Kanalvollanschlußgebühren 1.178.690,00 1.190.060,00 1.190.060,00 1.190.060,00 1.190.060,00 Einzahlungen Str.-Entwässerungsanteil Gde. Straßen 225.600,00 225.600,00 225.600,00 225.600,00 225.600,00 Einzahlungen Str.-Entwässerungsanteil üörtl..Straßen 32.100,00 38.000,00 38.000,00 38.000,00 38.000,00 270.400,00 275.000,00 275.000,00 275.000,00 275.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 300,00 200,00 200,00 200,00 200,00 Einzahlungen Niederschlagsgebühr Einzahlungen Sonstige Erlöse/Sonstige Erträge Einzahlungen Fäkalienausfuhrgebühr Zinseinzahlungen Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen Auszahlungen für Materialaufwand Auszahlung für bezogene Leistungen Auszahlung für sonst. betriebl. Aufwendungen Auszahlungen für Zinsen Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.727.090,00 1.748.860,00 1.748.860,00 1.748.860,00 1.748.860,00 245.000,00 245.000,00 245.000,00 245.000,00 245.000,00 37.600,00 38.480,00 38.480,00 38.480,00 38.480,00 1.212.800,00 1.216.080,00 1.194.700,00 1.194.700,00 1.194.700,00 39.720,00 44.420,00 44.420,00 44.420,00 44.420,00 148.787,00 144.205,00 141.081,00 136.829,00 132.506,00 1.683.907,00 1.688.185,00 1.663.681,00 1.659.429,00 1.655.106,00 43.183,00 60.675,00 85.179,00 89.431,00 93.754,00 354.000,00 544.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige Investitionseinzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 354.000,00 544.000,00 200.000,00 200.000,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Ausz. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 22 Finanzplan 2017 Plan Plan Plan Plan Plan 2016 2017 2018 2019 2020 Einzahlungs-und Auszahlungsarten Auszahlungen für Baumaßnahmen 715.000,00 1.130.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. AV 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Auszahlungen fon aktivierbaren Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 715.000,00 1.130.000,00 300.000,00 300.000,00 300.000,00 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten Saldo Investitionstätigkeit -361.000,00 -586.000,00 -100.000,00 -100.000,00 -100.000,00 Finanzmittelüberschuss-/Fehlbetrag -317.817,00 -525.325,00 -14.821,00 -10.569,00 -6.246,00 586.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 125.000,00 137.000,00 164.000,00 169.000,00 173.000,00 Saldo d. Finanzierungstätigkeit 236.000,00 449.000,00 -64.000,00 -69.000,00 -73.000,00 Änderungen des Bestandes an eig.Finanzmitteln -81.817,00 -76.325,00 -78.821,00 -79.569,00 -79.246,00 Anfangsbestand an Finanzmitteln 01.01. 235.177,00 153.360,00 77.035,00 -1.786,00 -81.355,00 Liquide Mittel 153.360,00 77.035,00 -1.786,00 -81.355,00 -160.601,00 + Aufnahme von Darlehen 361.000,00 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 23 Finanzmittelbedarf 2017 Mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans ist auch der Finanzmittelbedarf darzustellen. Die Liquidität des Eigenbetriebs und die Finanzierung der Investitionen sind sicherzustellen. Hierzu ist eine entsprechende Liquiditätsplanung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Bedarf an Krediten zur Finanzierung der Investitionen und zur Liquiditätssicherung zu beleuchten. Im Wirtschaftsplan ist damit die Kreditermächtigung für Investitionsmaßnahmen wie auch zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs für die laufende Geschäftstätigkeit festzulegen. Für die Sicherstellung der unterjährigen Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes wird zudem eine Kreditermächtigung für Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 2.800.000,00 EURO eingeplant. 24 Anlage 1: Behandlung der Ertragszuschüsse Konto Bezeichnung 0930 Ertragszuschüsse Beiträge 229.657,61 211.060,00 197.532,00 192.198,00 188.253,00 2.046.977,00 0932 Ertragszuschüsse Aufwandersatz 21.975,64 21.975,00 21.948,00 21.948,00 21.947,00 366.096,00 0933 Förderung Projekt Fremdwasserbeseitigung 140.157,22 147.213,00 147.229,00 147.229,00 147.229,00 7.881.348,00 0934 Ertragszuschüsse Straßenbaulastträger 3.847,00 3.847,00 3.847,00 3.847,00 3.847,00 75.145,00 0935 Förderung B51 598,00 0,00 1.194,00 1.194,00 1.194,00 74.626,00 0936 Zuschüsse K34 125,00 150,00 1.194,00 1.194,00 1.194,00 1.194,00 396.360,47 384.245,000 371.750,00 366.416,00 362.470,00 10.444.192,00 Summe Ortsdurchfahrt Pesch Auflösung Sopo Auflösung Sopo Auflösung Sopo Auflösung Sopo Auflösung Sopo 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR EUR Buchwert 31.12.2019 EUR * Stand 31.12.2015 25 Gebührenkalkulation 2017 1. Aufwendungen Unterhaltung Abwasseranlagen Stromkosten für Abwasserpumpwerke Erftbereich Umlage Erftverband Umlage WVER Fäkalschlammentsorgung Personalaufwand Abschreibung sonstiger betrieblicher Aufwand Zinsen u. ähnlicher Aufwand Gesamt Aufwendungen 2. Einnahmen Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen Straßenentwässerungsanteil überörtliche Straßen Auflösung Ertragszuschüsse sonstiger betriebliche Erträge aktivierte Eigenleistungen Erträge Auflösung aus Gebührenausgleich sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge Gesamt Einnahmen zu deckender Aufwand angesetzte Abwassermenge (cbm) a) Schmutzwassergebühr/cbm Frischwasser voraussichtliche Jahreskosten 2017 ( in Euro) a)Schmutzwasseranteil 2017 (in Euro) b)Regenwasseranteil 2017 (in Euro) 7.000,00 4.830,00 2.170,00 38.000,00 93.800,00 1.084.980,00 20.000,00 245.000,00 545.000,00 55.220,00 144.205,00 38.000,00 64.722,00 754.636,20 20.000,00 169.050,00 334.848,00 38.101,80 99.501,45 29.078,00 330.343,80 75.950,00 210.152,00 17.118,20 44.703,55 2.233.205,00 1.523.689,45 709.515,55 20.000,00 20.000,00 - 225.600,00 - 225.600,00 70.200,00 374.000,00 80.000,00 300,00 258.060,00 55.200,00 207,00 70.200,00 115.940,00 24.800,00 93,00 770.100,00 333.467,00 436.633,00 1.463.105,00 1.190.222,45 272.882,55 314.000,00 3,79 26 Gebührenkalkulation 2017 b) Der zu deckende Aufwand für die Beseitigung und die Behandlung von Niederschlagswasser wird voraussichtlich wie folgt veranlagt: Staffelung gem. § 5 Abs. 5 Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim v. 22.12.2009 a) 1 bis 150 qm b) 151 bis 300 qm b) 301 bis 600 qm c) 601 bis 900 qm d) 901 bis 1.200 qm e) 1.201 bis 1500 qm ab einer befestigten Grundstücksfläche von 1.501 qm vorausichtliche Gesamteinnahme voraussichtlich zu veranlagende Grundstücke Gebühr/Jahr Gesamteinnahme 162 Stück 25,00 € 1.094 Stück 1.255 Stück 210 Stück 58 Stück 93 Stück 50,00 € 100,00 € 150,00 € 200,00 € 250,00 € 4.050,00 54.700,00 125.500,00 31.500,00 11.600,00 23.250,00 149.289,00 0,17 € 25.379,13 275.979,13 27 Stellenübersicht 2017 Entgeltgruppe Stellen 2017 Stellen 2016 Tatsächlich besetzte Stellen am 30.06.2016 11 0,62 0,62 0,62 10 0,18 0,18 0,18 9 0,15 0,15 0,15 8 0,33 0,33 0,33 6 0,39 0,69 0,39 5 1,39 1,39 1,39 0,63 0,63 0,63 3,69 3,99 3,69 Erläuterungen kuVermerk kwVerme rk 4 3 gesamt: Nachrichtlich: Beamte/Beamtinnen im Betrieb Besoldungsgruppe gesamt: B2 0,15 0,15 0,15 A13 0,10 0,10 0,10 A12 0,11 0,11 0,11 0,35 0,35 0,35 28