Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
1,3 MB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.11.16, 09:01
Aktualisiert
16.11.16, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes
Abwasser
der Gemeinde Nettersheim
Wirtschaftsjahr 2017
Wirtschaftsplan 2017
Aufgrund des § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für das Land Nordrhein – Westfalen
vom 16.11.2004 (GV NRW S.644), geändert durch Artikel I der Verordnung vom 13.
August 2012 (GV NRW S.296) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung
am 13.12.2016 folgenden Beschluss für das Jahr 2017 gefasst:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 schließt wie folgt ab:
1.
Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge
Gesamtbetrag der Aufwendungen
Jahresergebnis
2.
2.236.160,00 €
2.234.185,00 €
1.975,00 €
Finanzplan
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
1.748.860,00 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit u. der Finanzierungstätigkeit
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit u. der Finanzierungstätigkeit
1.130.000,00 €
1.688.185,00 €
1.267.000,00 €
Das zu erwartende Betriebsergebnis von € 1.975,00 soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
§2
Zur Finanzierung von Investitionen wird vorsorglich eine Kreditermächtigung von
€ 586.000,00
beschlossen.
2
Wirtschaftsplan 2017
§3
Kassenkredite dürfen bis zu einer Höhe von
€ 2.800.000,00
aufgenommen werden.
Nettersheim, 15.11.2016
Festgestellt:
Aufgestellt:
gez. Pracht
gez. Lambertz
gez. Glehn
Bürgermeister
Technische Leitung
Finanz-u. Rechnungswesen
3
Erfolgsplan 2017
Ist 2015
Plan 2016
Vorl. IST
31.12.2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020
€
€
€
€
€
€
€
Umsatzerlöse
Kanalvollanschlußgebühren
Str.-Entwässerungsanteil
Gde.Str.
Str.-Entwässerungsanteil
Üörtl.Str.
Niederschlagsgebühr
Sonstige Erlöse
Fäkalienausfuhrgebühr
Auflösung Ertragszuschüsse
Erträge aus der Aufl.
passiver RAP
Ertr. aus Aufl. RS.
Gebührenausgleich
Umsatzerlöse gesamt
Aktivierte Eigenleistungen
Gesamtleistung
1.178.980,08
1.178.690,00
1.178.690,00
1.190.060,00
1.190.060,00
1.190.060,00
1.190.060,00
225.573,34
225.600,00
225.600,00
225.600,00
225.600,00
225.600,00
225.600,00
32.098,75
32.100,00
32.100,00
38.000,00
38.000,00
38.000,00
38.000,00
270.509,40
270.400,00
271.520,54
275.000,00
275.000,00
275.000,00
275.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
16.350,97
20.000,00
19.453,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
396.360,47
386.025,00
386.025,00
374.000,00
375.000,00
371.000,00
361.500,00
32.167,86
32.200,00
32.200,00
32.200,00
32.200,00
32.200,00
32.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.152.040,87
2.145.015,00
2.145.588,54
2.154.860,00
2.155.860,00
2.151.860,00
2.142.360,00
85.966,54
85.000,00
85.000,00
80.000,00
80.000,00
80.000,00
80.000,00
2.238.007,41
2.230.015,00
2.230.588,54
2.234.860,00
2.235.860,00
2.231.860,00
2.222.360,00
Erträge aus Herabsetzung
PWB zu Ford.
Erträge Auflösung von
Rückstellungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.041,49
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
Periodenfremde Erträge
9.282,02
1.000,00
2.418,39
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-20,00
-20,00
-20,00
-20,00
35.270,13
37.300,00
36.000,00
38.000,00
38.000,00
38.000,00
38.000,00
910,83
300,00
270,05
500,00
500,00
500,00
500,00
36.180,96
37.600,00
36.270,05
38.480,00
38.480,00
38.480,00
38.480,00
1.085.000,00
1.086.000,00
1.085.690,00
1.084.980,00
1.063.600,00
1.063.600,00
1.063.600,00
104.380,00
89.000,00
89.541,00
93.800,00
93.800,00
93.800,00
93.800,00
Sonstige Erträge
Versicherungsentschädigungen
Materialaufwand
Erhaltene Skonti
Strombezug
Wasserbezug
Materialaufwand gesamt
Aufw. für bezogene
Leistungen
Umlage Wasserverband
Eifel-Rur
Umlage Erftverband
4
Erfolgsplan 2017
Kanalfernaugenuntersuchungen
Ist 2015
Plan 2016
Vorl. IST
31.12.2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020
€
€
€
€
€
€
€
0,00
500,00
500,00
2.000,00
2.000,00
2.000,00
2.000,00
30.866,13
20.000,00
23.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
6.577,86
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Ausstehende Rechnungen
6.177,00
9.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
Fremdleistungen
Aufw. f. bez. Leistungen
gesamt
1.323,10
1.300,00
1.300,00
1.300,00
1.300,00
1.300,00
1.300,00
1.234.324,09
1.212.800,00
1.214.031,00
1.216.080,00
1.194.700,00
1.194.700,00
1.194.700,00
Personalaufwand
243.544,71
245.000,00
245.000,00
245.000,00
245.000,00
245.000,00
245.000,00
Abschreibungen auf
Sachanlagen
529.236,68
542.300,00
541.000,00
545.000,00
559.000,00
559.000,00
557.000,00
71,95
100,00
74,18
100,00
100,00
100,00
100,00
9.846,48
9.900,00
9.010,91
9.900,00
9.900,00
9.900,00
9.900,00
0,00
2.200,00
2.200,00
2.200,00
2.200,00
2.200,00
2.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.721,14
750,00
750,00
750,00
750,00
750,00
750,00
0,00
500,00
6.608,87
500,00
500,00
500,00
500,00
11.639,57
13.450,00
18.643,96
13.450,00
13.450,00
13.450,00
13.450,00
0,00
100,00
200,00
200,00
200,00
200,00
200,00
1.940,63
2.000,00
2.000,00
2.000,00
2.000,00
2.000,00
2.000,00
18.019,34
16.000,00
16.000,00
18.000,00
18.000,00
18.000,00
18.000,00
0,00
500,00
500,00
500,00
500,00
500,00
500,00
9.620,00
9.520,00
9.520,00
9.620,00
9.620,00
9.620,00
9.620,00
378,07
400,00
250,00
400,00
400,00
400,00
400,00
0,00
250,00
250,00
250,00
250,00
250,00
250,00
29.958,04
28.770,00
28.720,00
30.970,00
30.970,00
30.970,00
30.970,00
146,15
1.000,00
598,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
Fäkalschlammentsorgung
Unterhaltung
Abwassersammlungsanl.
Abwasserabgaben Vorjahre
sonstige betriebliche
Aufwendungen
Grundstücksaufwendungen,
neutral
Versicherungen
Beiträge
Unterhaltung übrige
Abwasseranlagen
Reisekosten Arbeitnehmer
Aufwendungen
Erlöskorrekturen Vorjahr
versch. betriebliche
Kosten
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Telefon
Verwaltungsgemeinkosten
Rechts- u. Beratungskosten
Abschluss- und
Prüfungskosten
Nebenkosten des
Geldverkehrs
Betriebsbedarf
versch. betriebliche
Kosten gesamt
periodenfremde
Aufwendungen
5
Erfolgsplan 2017
Einst. EWB zu Forderungen
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
Ist 2015
Plan 2016
Vorl. IST
31.12.2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020
€
€
€
€
€
€
€
0,00
0,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
214,13
300,00
200,00
200,00
200,00
200,00
200,00
Säumniszuschläge Ertrag
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
AO Aufw. Bilmog
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
632,14
2.000,00
500,00
1.000,00
2.000,00
2.000,00
2.000,00
913,29
225,00
225,00
0,00
0,00
0,00
0,00
69.571,50
67.554,00
67.554,00
66.073,00
64.573,00
63.073,00
61.573,00
1.367,03
1.215,00
1.215,00
1.063,00
910,00
760,00
610,00
28.336,66
27.987,00
27.987,00
27.630,00
27.256,00
26.873,00
26.480,00
43.884,15
42.180,00
42.180,00
40.418,00
38.598,00
36.716,00
34.772,00
4.546,12
4.546,00
4.546,00
4.496,00
4.245,00
3.977,00
3.710,00
933,47
1.175,00
1.175,00
1.175,00
1.149,00
1.080,00
1.011,00
1.805,00
1.805,00
2.150,00
2.150,00
2.150,00
2.150,00
220,85
100,00
100,00
200,00
200,00
200,00
200,00
150.405,21
148.787,00
147.287,00
144.205,00
141.081,00
136.829,00
132.506,00
14.109,64
1.708,00
1.756,92
1.975,00
13.479,00
13.731,00
10.554,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
14.109,64
1.708,00
1.756,92
1.975,00
13.479,00
13.731,00
10.554,00
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Zinsen Kassenkredit u.
ähnl. Aufw.
Zinsen Darl. NRW Bank
3007870722
Zinsen Darl. Nord LB
Zinsen Darl. NRW Bank
3104010552
Zinsen Darl. NRW Bank
3007870730
Zinsen Darl. WL Bank
28071901
Zinsen NRW Bank
4201097781
Zinsen KFW 5232443
Zinsaufwand Neuaufnahme
Darlehen
Zinsaufwand Abzinsung
Rückstellung
Zinsen u. ähnl.
Aufwendungen ges.
Ergebnis der gewöhnl.
Geschäftstätigk.
außerordentliche
Aufwendungen
Jahresüberschuß/Fehlbe
trag
Das vorläufige Ergebnis 2016 entspricht dem derzeitigen Stand der Buchführung. Die Abrechnung
der tatsächlichen Abwasserverbräuche 2016 Anfang nächsten Jahres sowie Abschluss- bzw.
Abgrenzungsbuchungen können es noch verändern.
6
Erträge
Abwassermengenprognose 2016
Die Abwassermengen und die daraus resultierenden Kanalvollanschlußgebühren wurden
aufgrund durchschnittlicher Vergangenheitswerte gebildet. Die Abwassermengen für das
Wirtschaftsjahr 2017 werden auf rd. 314.000 m³ geschätzt.
Zum Vergleich:
Abwassermengen der Vorjahre
Jahr
2012
m3
322.282
2013
2014
2015
313.641
311.605
318.367
Prognose
2016
314.000
Straßenoberflächenentwässerung
Entsprechend der Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Nettersheim ist der Anteil der Straßenoberflächenentwässerung von
gemeindlichen Straßen, den die Gemeinde dem Eigenbetrieb zu erstatten hat, mit
225.600,00 € festgesetzt. Der Ertragsanteil überörtlicher Straßen wird in Höhe von
38.000,00 € angesetzt und beinhaltet die jährlichen Kostenerstattung des Kreises für die
Kreisstraßen. Durch die Einmalzahlung seitens des Landesbetriebes NRW für die
überörtlichen Landes- und Bundesstraßen im Dezember 2012 sind die anteiligen Erträge
aus der Einmalzahlung in der Position „ Erträge aus der Auflösung passiver
Rechnungsabgrenzungsposten“ enthalten.
Behandlung der Ertragszuschüsse
Bis einschließlich Zuführungsjahr 2004 werden die Beträge mit 3% entsprechend der
alten Regelung in der EigVO aufgelöst.
Ab 2005 werden die Zuführungsbeträge mit dem durchschnittlichen AfA-Satz für
Abwassersammlungsanlagen laut Anlagenspiegel - entsprechend HGB - aufgelöst.
Die Entwicklung der Auflösung der Ertragszuschüsse ist der Anlage 1 des
Wirtschaftsplanes zu entnehmen.
7
Erläuterungsteil
Erträge
Sonstige Erträge
Veranschlagt sind Erträge
Ausschreibungsverfahren usw.
aus
Reparaturkostenerstattungen,
Verleihgebühren,
Zinsen und ähnliche Erträge
aus Bankgirokonten
aus Zinseinnahmen von Geldanlagen
Säumniszuschläge
Erträge aus der Auflösung passiver RAP
Veranschlagt ist die jährliche anteilige Auflösung der Einmalzahlung von Straßen
NRW für die Bundes und Landesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes, die
Ende des Jahres 2012 gewährt wurde.
8
Erläuterungsteil
Aufwendungen
Materialaufwand / Aufwendungen f. bezogene Leistungen
Umlage Wasserverbände
Für den Betrieb der Gemeinschaftskläranlage Nettersheim / Urft sowie der
Abwasserbehandlungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim sind an den
Wasserverband Eifel-Rur 1.084.980,00
€ (Vorjahr: 1.085.000,00 €)
zu
entrichten.
Für den Betrieb der Kläranlage Pesch wird ein
Umlagebetrag an den
Erftverband in Höhe von 93.800,00 € (Vorjahr: 89.000,00 €) erwartet.
Fäkalschlammentsorgung
Zur Aufwandsminimierung konnte mit dem Wasserverband Eifel-Rur Einigung
erzielt werden das, dass Abwasser der geschlossenen Gruben zukünftig nicht
mehr auf der Kläranlage Nettersheim/Urft angeliefert werden muss, sondern
durch die gemeindlichen Abfuhrunternehmer in das Regenüberlaufbecken vor
der ehemaligen Kläranlage Nettersheim eingeleitet werden kann. Hierdurch
können die bisherigen Behandlungskosten auf der Kläranlage Nettersheim/Urft
eingespart und die Abfuhrkosten reduziert werden.
Wasserbezug
Abwasserabgabe
Strombezug
Kleinwerkzeuge
Kanalfernaugenuntersuchungen u.a. zur Durchführung der SÜV K
9
Erläuterungsteil
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Es handelt sich um Besoldung, Vergütungen und Löhne sowie Nebenkosten für
die im Eigenbetrieb anteilig mit eingesetzten Beamten, Angestellten und
Arbeiter. Zu Einzelheiten wird auf die Stellenübersicht verwiesen.
Abschreibungen
Die Planung der Abschreibung erfolgt auf der Basis der Abschreibungsvorschau
für den vorhandenen Anlagenbestand, ergänzt um die Abschreibungen für die
geplanten Investitionen laut Vermögensplan.
10
Erläuterungsteil
Aufwendungen
Die Abschreibung der Anlagen erfolgt nach folgenden Sätzen:
Nutzungsdauer
Abschreibungssatz
Verbindungssammler, Ortssammler, Hausanschlüsse
Jahre
Jahre
1,50 %
1,00 %
60 Jahre
14,3 Jahre
1,67 %
7,00 %
Pumpendruckleitungen
60
1,67 %
Regenbauwerke
Bauwerke
Technische Anlagen
%
67 Jahre
14,3 Jahre
Schmutzwasser
Regenwasser
67
100
Pumpwerke
Bauwerke
Technische Anlagen
Jahre
1,50 %
7,00
Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde
Allgemeine Verwaltung - und Sachkosten
Anteil an den politischen Gremien
Arbeitsplatz - und Telefonkosten der allg. Verwaltung
Bürobedarf
Gebühren/Beiträge
Sind die Grundbesitzabgaben für die dem Eigenbetrieb zuzurechnenden Grundstücke.
Versicherungsaufwand
Sind Beiträge zu notwendigen Sach-, Haftpflicht - und Rechtschutzversicherungen.
11
Erläuterungsteil
Aufwendungen
Prüfungsaufwand
Nach den geltenden Vorschriften ist der Betrieb durch einen unabhängigen
Wirtschaftsprüfer zu prüfen.
Aufwendungen für Erlöskorrekturen Vorjahr
Im Zuge korrigierter Verbrauchsabrechnungen für Vorjahre ergeben sich
unterjährig regelmäßig Reduzierungen bei den Erlösen aus vorherigen
Abrechnungszeiträumen.
Diese
Jahresabschlusserstellung
anhand
sind
der
künftig
aktualisierten
im
Zuge
der
„Betrag-Mengen-
Statistik“ zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich erfahrungsgemäß stets
eine Verminderung und damit eine entsprechende Aufwandsbuchung.
12
Vermögensplan 2017
Tab. Überblick
Bezeichnung
Kanalisation Teilstück
Jakob-Kneip-Str., Pesch (Restfinanzierung)
Betrag
25.000,00 €
Kläranlage Marmagen
Bau eines Rückhaltebeckens, Planungskosten
50.000,00 €
Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf
Rückhaltemaßnahmen
50.000,00 €
Kanalisation Baugebiet
Nürburgstraße in Zingsheim
30.000,00 €
Erneuerung Kanalisation K34
Helterstr./Buirerstr. in Frohngau 1 . Teilbetrag
50.000,00 €
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Abwasserbeseitigungsanlagen
30.000,00 €
Kanalisation Teilstück
Teilstück Jahnstraße in Marmagen
30.000,00 €
Erschließung Teilstück L6a
„Altes Pastorat“ in Zingsheim (Planungskosten)
20.000,00 €
Erschließung Baugebiet F 7
„Die Acht Morgen“ in Marmagen
(Planungskosten)
30.000,00 €
Erschließung Baugebiet G14
„Brotkiste“ in Nettersheim (1. Teilbetrag)
Erschließung Teilstück
Auf Bennfeld in Nettersheim
Kanalisation Teilstück
Nürburgstr. Zingsheim
Kanalisation Teilstück
Auf der Kumm, Frohngau
Abwasserbeseitigungskonzept
Gemeindegebiet Nettersheim
Kanalgrundstücksanschlüsse
Summe
200.000,00 €
50.000,00 €
300.000,00 €
30.000,00 €
15.000,00 €
20.000,00 €
930.000,00 €
13
Vermögensplan 2017
Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung
2.3 Förderphase
Kanalisation zur Fremdwasserbeseitigung in
Nettersheim (1. Teilbetrag)
Teilstück Bergstraße
Teilstück Hubertusstraße
150.000,00 €
Ern. und Sanierung von Haus- und
Grundstücksanschlüssen zur Fremdwasserred.
Ortslage Nettersheim (1. Teilbetrag)
Teilstück Bergstraße
Teilstück Hubertusstraße
Summe aus Förderphase 2.3
Gesamtinvestitionen
50.000,00 €
200.000,00 €
1.130.000,00 €
14
Fördermittel in 2017
Tab. Überblick
Gesamtinvestitionen
Kläranlage Marmagen
Bau eines Rückhaltebeckens, Planungskosten
davon 80%
Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf
Rückhaltemaßnahmen
davon 80 %
Zuwendung EU-Wasserrahmenrichtlinie
Abwasserbeseitigungsanlagen: 30.000,00 €
davon 80,0%
Kanalvollanschlussbeiträge i. R. der
Erschließungsmaßnahme
Nürburgstraße in Zingsheim
Auf Bennfeld in Nettersheim
Auf der Kumm in Frohngau
Erschließung Baugebiet G 14 „Brotkiste“ in
Nettersheim gem. städtebaulichem Vertrag
1.130.000,00 €
40.000,00 €
40.000,00 €
24.000,00 €
70.000,00 €
200.000,00 €
2.2. Förderphase
Gesamtinvestition Förderphase 2.2
Hauptkanal: 150.000,00 €
davon 80,0%
Haus- und Grundstücksanschlüsse
gesamt: 50.000,00 €
davon 50,0 %
Eigenanteil der Anschlussnehmer für Haus- und
Grundstücksanschlüsse im Zuge der
Fremdwasserreduzierung
Finanzierungsbedarf
120.000,00 €
25.000,00 €
25.000,00 €
130.000,00 €
586.000,00 €
15
Maßnahmeerläuterung 2017
Kanalisation Teilstück in Pesch (Restfinanzierung)
Jakob-Kneip Straße
Seitens des Kreises Euskirchen ist im Jahre 2014/2015 der Ausbau des Teilstückes der
Jakob-Kneip-Str. ab L 206 bis zum Ortsausgang Richtung Roderath erfolgt. In diesem
Zusammenhang wurde der gemeindliche Altkanal auf einer Länge von rund 150m
ebenfalls erneuert, damit zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufreißen der neu
hergestellten Fahrbahn vermieden werden kann. Derzeit liegt der Gemeinde noch nicht
die abschließende Gesamtabrechnung des Kreises Euskirchen vor, so dass zur
Restfinanzierung im Wirtschaftsplan 2017 ein Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro zu
berücksichtigen ist.
Kläranlage Marmagen, Bau eines Rückhaltebeckens – Planungskosten
Die Kläranlage Marmagen befindet sich im Eigentum des Wasserverbandes Eifel-Rur. Im
Rahmen der Beantragung einer neuen Erlaubnis für die Mischwassereinleitung aus dem
Regenüberlaufbecken auf der Kläranlage Marmagen fordert die Bezirksregierung den
Bau eines Rückhaltebeckens zur Drosselung der Wassermengen in den Gillesbach.
Hierfür ist der Bau eines rd. 2.000,00 cbm großen Erdbeckens vorgesehen. Aufgrund
dessen hat die Gemeinde mit dem Wasserverband Eifel-Rur dahingehend eine
Vereinbarung getroffen, dass die Maßnahme über die Gemeinde abgewickelt wird mit
dem Ziel, dass die erforderlichen Arbeiten im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie
bzw. Hochwasserschutz gefördert werden.
In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Umsetzung eine interkommunale
Zusammenarbeit mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall vorgesehen.
Für das Wirtschaftsjahr 2017 wären zunächst 50.000,00 Euro für Planungskosten zu
berücksichtigen. Die Ausführung der Maßnahme ist dann im Jahre 2017/2018 angedacht.
Zunächst wird von einer Zuwendung in Höhe von 80% ausgegangen.
Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf – Rückhaltemaßnahmen
Das Regenüberlaufbecken Brühlbach in Tondorf steht ab dem 01.01.2015 wieder im
Eigentum der Gemeinde Nettersheim. Zwischenzeitlich ist die Einleitungserlaubnis des
Regenüberlaufbeckens abgelaufen und ist somit neu zu beantragen. Im Rahmen des
Erlaubnisverfahrens werden seitens der Bezirksregierung Rückhaltemaßnahmen im
Bereich des Brühlbaches auch im Zusammenhang mit den durchgeführten
Fremdwassermaßnahmen gefordert damit das Abwasser gedrosselt dem Brühlbach
zugeleitet wird. Es ist daher beabsichtigt, angrenzend an das Regenüberlaufbecken ein
offenes Erdbecken für die erforderliche Rückhaltung auf einer gemeindlichen Fläche zu
errichten.
16
Maßnahmeerläuterung 2017
Hierbei ist ebenfalls eine Förderung über die EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw.
Hochwasserschutz in Höhe von 80% angestrebt, wobei hier ebenfalls eine
interkommunale Zusammenarbeit beabsichtigt ist. Im Wirtschaftsplan 2017 werden
zunächst Planungskosten in Höhe von 50.000,00 Euro berücksichtigt, die Ausführung der
Arbeiten wäre dann im Jahre 2017/2018 zu veranlassen
Kanalisation Baugebiet in Zingsheim
Nürburgstraße
Im Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim ist im Jahre 2017 die Ansiedlung eines
Discounters beabsichtigt. Damit die Entwässerung des Gewerbebetriebes gesichert
werden kann ist es erforderlich in der Nürburgstraße im Bereich des Rad- und Gehweges
die vorhandene Schmutzwasserleitung um rd. 35m bis zum Erschließungsgrundstück zu
verlängern. Hierfür ist im Wirtschaftsplan 2017 ein Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro
zu berücksichtigen.
Nach erfolgter Kanalisation erhält die Gemeinde vom zukünftigen Grundstückseigentümer einen Kanalvollanschlussbeitrag gemäß der satzungsrechtlichen
Bestimmungen.
Erneuerung Kanalisation K34 in Frohngau (1. Teilbetrag)
Helterstr./Buirerstr.
Es wird angestrebt im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K34 im Bereich der Helterstr./
Buirerstr., in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen, zu beginnen. In diesem
Zusammenhang ist seitens der Gemeinde auch die Erneuerung des alten
Regenwasserkanals beabsichtigt. Für das Wirtschaftsjahr 2017 ist zunächst ein
1. Teilbetrag in Höhe von 50.000,00 Euro zu berücksichtigen.
EU-Wasserrahmenrichtlinie, Abwasserbeseitigungsanlagen
Zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde der Bewirtschaftungsplan
2016 bis 2021 mit Maßnahmenprogramm aufgestellt. Vor diesem Hintergrund ist aus
dem Wirtschaftsplan und dem Maßnahmenprogramm zu entnehmen, dass die Gemeinde
insbesondere im Abwasserbereich Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung ausführen soll.
Hier sieht die Gemeinde eine gesamtheitliche Betrachtung von Maßnahmen unmittelbar
am Gewässer des Hochwasserschutzes und der Abwasserbeseitigung im Rahmen einer
17
Maßnahmeerläuterung 2017
interkommunalen Zusammenarbeit als sinnvoll an. Aufgrund dessen ist zunächst für
mögliche Planungsleistungen ein 1. Teilbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro zu
berücksichtigen, wobei von einer 80% Förderung ausgegangen wird.
Kanalisation Teilstück in Marmagen
Teilstück Jahnstraße
Im Zusammenhang mit der Baureifmachung eines, zwischenzeitlich seitens der
Gemeinde veräußerten Baugrundstücks, ist die Verlegung einer öffentlichen
Kanalisationsanlage auf einer Länge von ca. 50m erforderlich. Hierfür ist im
Wirtschaftsplan 2017 ein Betrag in Höhe von 30.000,00 Euro zu berücksichtigen.
Die Kanalisationsanlage soll dann zukünftig im Zusammenhang mit der Erschließung des
Baugebietes F7 in Marmagen in die notwendige Entwässerung mit einbezogen werden.
Erschließung Teilstück L6a in Zingsheim (Planungskosten)
Altes Pastorat
Im Rahmen der weiteren baulichen Entwicklung für die Ortslage Zingsheim ist
beabsichtigt, dass am nördlichen Ortsrand von Zingsheim liegende Baugebiet „Altes
Pastorat“ zu erweitern. Für die erforderliche Planung sind im Wirtschaftsplan 2017 Mittel
in Höhe von 20.000,00 € zu berücksichtigen.
Die Erschließung des weiteren Teilbereiches „Altes Pastorat“ ist dann im Jahre 2018
vorgesehen.
Erschließung Baugebiet F 7 in Marmagen (Planungskosten)
Die Acht Morgen
Seitens der Gemeinde ist beabsichtigt am nördlichen Ortsrand unterhalb der
Sportplatzanlage die noch zu erwerbende Fläche „Die Acht Morgen“ zu erschließen, um
hierdurch weiteres Bauland für den Ort Marmagen zu sichern.
Für die notwendige Kanalisation des neuen Erschließungsgebietes sind zunächst
Planungskosten in Höhe von 30.000,00 € im Wirtschaftsplan 2017 zu berücksichtigen.
Die Erschließungsmaßnahmen sind für das Jahr 2018 angedacht.
18
Maßnahmeerläuterung 2017
Erschließung Baugebiet G14 in Nettersheim (1. Teilbetrag)
Brotkiste
Damit für den Zentralort Nettersheim weitere Baugrundstücke für Bauwillige zur
Verfügung gestellt werden können ist beabsichtigt, dass durch den Bauträger Fa.
Archiplan im Jahre 2017 mit der Erschließung des Teilbereichs „Brotkiste“ in Nettersheim
begonnen wird. Hierbei ist derzeit angedacht, dass die Erschließung durch die Gemeinde
ausgeführt wird und ggf. anteilige Kosten durch die Gemeinde vorfinanziert werden, die
dann im Rahmen von Verkaufserlösen, unter Berücksichtigung einer Verzinsung, seitens
der Fa. Archiplan in vollem Umfange zurückerstattet werden.
Die mögliche Finanzierungsart soll über einen notariellen Vertrag abgesichert werden.
Im Wirtschaftsplan 2017 wird hierfür zunächst ein Teilbetrag in Höhe von 200.000,00
Euro berücksichtigt.
Erschließung Teilstück in Nettersheim
Auf Bennfeld
Angrenzend an das bereits erschlossene Baugebiet „Auf Bennfeld“ in Nettersheim ist
vorgesehen eine angrenzende weitere Teilfläche auf einer Länge von ca. 85m zu
erschließen. Hierbei ist dann u.a. die Verlegung eines Mischwasserkanals erforderlich.
Hierfür sind Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro im Wirtschaftsplan 2017 zu
berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass mit der Maßnahme bereits im Jahre
2016 begonnen wird. Die Finanzierung jedoch voraussichtlich erst im Jahre 2017
sichergestellt werden muss.
Erschließung Teilstück Nürburgstraße in Zingsheim
Nürburgstr.
Im Bereich der Nürburgstraße in Zingsheim befindet sich ab Rathaus bis zur ehem.
Kreissparkasse ein alter Mischwasserkanal welcher bei starken Regenfällen hydraulisch
überlastet ist. Es ist daher vorgesehen, den vorhandenen alten Mischwasserkanal auf
einer Länge von ca. 300m zu erneuern, wobei die zukünftige Kanalisationstrasse
möglichst außerhalb der L115 Nürburgstraße liegen soll. Die Maßnahme ist im noch zu
genehmigenden Abwasserbeseitigungskonzept der Eifelgemeinde Nettersheim für das
Jahr 2017 mit Kosten in Höhe von 300.000,00 Euro berücksichtigt.´
19
Maßnahmeerläuterung 2017
Erschließung Teilstück Auf der Kumm in Frohnau
Auf der Kumm
Auf dem Teilstück „Auf der Kumm“ in Frohngau liegen private Teilflächen inzwischen
innerhalb der Erweiterung des Flächennutzungsplanes, so dass diese Flächen für eine
Bebauung zur Verfügung stehen. Hierfür ist u.a. die Kanalisation zu sichern. Im
Wirtschaftsplan 2017 sind zur Realisierung der Maßnahmen Mittel in Höhe von 30.000
Euro zu veranschlagen.
Abwasserbeseitigungskonzept
Gemäß Landeswassergesetz NRW ist die Gemeinde verpflichtet der oberen
Wasserbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde eine Übersicht über den
gegenwärtigen Bestand der örtlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet in Form
eines Abwasserbeseitigungskonzeptes darzulegen. Hierin ist u.a. die zeitliche Abfolge zur
Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht, notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen und die hierfür zu erwartenden Kosten darzulegen. Dieses
Abwasserbeseitigungskonzept ist alle 5 Jahre fortzuschreiben. Für das Konzept sind im
Wirtschaftsplan 2017 15.000,00 Euro zu berücksichtigen.
Kanalgrundstücksanschlüsse
Im Rahmen von Einzelbauvorhaben innerhalb des Gemeindegebietes ist die Herstellung
von Kanalgrundstücksanschlüssen vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze zu
erwarten. Hierfür werden Kosten in Höhe von 20.000,00 € angesetzt.
20
Maßnahmeerläuterung 2017
Kanalisation zur Fremdwasserbeseitigung innerhalb des Gemeindegebiets,
2.3 Förderphase
Teilstück "Bergstraße" in Nettersheim
Teilstück "Hubertusstraße" in Nettersheim
Im Rahmen der Sonderförderung der Fremdwasserreduzierung durch das Land NRW
wurden zwischenzeitlich in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Kommunen
Hellenthal, Kall und Schleiden innerhalb des Gemeindegebietes mehrere
Fremdwassermaßnahmen abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde einen
weiteren Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln für die Förderphase 2.3 für die
Teilstücke Bergstraße und Hubertusstraße in Nettersheim eingereicht. Hierbei wird davon
ausgegangen, dass die Kanalisationsarbeiten im öffentlichen Bereich, wie bisher, mit
80% und für die Arbeit auf den Privatgrundstücken mit 50% bezuschusst werden.
Im Wirtschaftsplan 2017 wird daher zur Realisierung der Maßnahme ein erster Teilbetrag
in Höhe von 150.000,00 Euro für den öffentlichen Bereich und in Höhe von 50.000,00 €
zur Erneuerung- bzw. Sanierung von Haus- und Grundstücksanschlüssen berücksichtigt.
21
Finanzplan 2017
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
2016
2017
2018
2019
2020
in €
in €
in €
in €
in €
Einzahlungs-und Auszahlungsarten
Einzahlungen Kanalvollanschlußgebühren
1.178.690,00 1.190.060,00 1.190.060,00 1.190.060,00 1.190.060,00
Einzahlungen Str.-Entwässerungsanteil Gde. Straßen
225.600,00
225.600,00
225.600,00
225.600,00
225.600,00
Einzahlungen Str.-Entwässerungsanteil üörtl..Straßen
32.100,00
38.000,00
38.000,00
38.000,00
38.000,00
270.400,00
275.000,00
275.000,00
275.000,00
275.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
300,00
200,00
200,00
200,00
200,00
Einzahlungen Niederschlagsgebühr
Einzahlungen Sonstige Erlöse/Sonstige Erträge
Einzahlungen Fäkalienausfuhrgebühr
Zinseinzahlungen
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Personalauszahlungen
Auszahlungen für Materialaufwand
Auszahlung für bezogene Leistungen
Auszahlung für sonst. betriebl. Aufwendungen
Auszahlungen für Zinsen
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
1.727.090,00 1.748.860,00 1.748.860,00 1.748.860,00 1.748.860,00
245.000,00
245.000,00
245.000,00
245.000,00
245.000,00
37.600,00
38.480,00
38.480,00
38.480,00
38.480,00
1.212.800,00 1.216.080,00 1.194.700,00 1.194.700,00 1.194.700,00
39.720,00
44.420,00
44.420,00
44.420,00
44.420,00
148.787,00
144.205,00
141.081,00
136.829,00
132.506,00
1.683.907,00 1.688.185,00 1.663.681,00 1.659.429,00 1.655.106,00
43.183,00
60.675,00
85.179,00
89.431,00
93.754,00
354.000,00
544.000,00
200.000,00
200.000,00
200.000,00
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Sonstige Investitionseinzahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
354.000,00
544.000,00
200.000,00
200.000,00
200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Ausz. für den Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden
22
Finanzplan 2017
Plan
Plan
Plan
Plan
Plan
2016
2017
2018
2019
2020
Einzahlungs-und Auszahlungsarten
Auszahlungen für Baumaßnahmen
715.000,00 1.130.000,00
300.000,00
300.000,00
300.000,00
Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. AV
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Auszahlungen fon aktivierbaren Finanzanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
715.000,00 1.130.000,00
300.000,00
300.000,00
300.000,00
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten
Saldo Investitionstätigkeit
-361.000,00
-586.000,00
-100.000,00
-100.000,00
-100.000,00
Finanzmittelüberschuss-/Fehlbetrag
-317.817,00
-525.325,00
-14.821,00
-10.569,00
-6.246,00
586.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
125.000,00
137.000,00
164.000,00
169.000,00
173.000,00
Saldo d. Finanzierungstätigkeit
236.000,00
449.000,00
-64.000,00
-69.000,00
-73.000,00
Änderungen des Bestandes an eig.Finanzmitteln
-81.817,00
-76.325,00
-78.821,00
-79.569,00
-79.246,00
Anfangsbestand an Finanzmitteln 01.01.
235.177,00
153.360,00
77.035,00
-1.786,00
-81.355,00
Liquide Mittel
153.360,00
77.035,00
-1.786,00
-81.355,00
-160.601,00
+ Aufnahme von Darlehen
361.000,00
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
23
Finanzmittelbedarf 2017
Mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans ist auch der Finanzmittelbedarf
darzustellen. Die Liquidität des Eigenbetriebs und die Finanzierung der
Investitionen
sind
sicherzustellen.
Hierzu
ist
eine
entsprechende
Liquiditätsplanung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Bedarf an
Krediten zur Finanzierung der Investitionen und zur Liquiditätssicherung zu
beleuchten.
Im Wirtschaftsplan ist damit die Kreditermächtigung für Investitionsmaßnahmen
wie auch zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs für die
laufende Geschäftstätigkeit festzulegen.
Für die Sicherstellung der unterjährigen Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes
wird zudem eine Kreditermächtigung für Liquiditätskredite in Höhe von bis zu
2.800.000,00 EURO eingeplant.
24
Anlage 1: Behandlung der Ertragszuschüsse
Konto
Bezeichnung
0930
Ertragszuschüsse
Beiträge
229.657,61
211.060,00
197.532,00
192.198,00
188.253,00
2.046.977,00
0932
Ertragszuschüsse
Aufwandersatz
21.975,64
21.975,00
21.948,00
21.948,00
21.947,00
366.096,00
0933
Förderung Projekt
Fremdwasserbeseitigung
140.157,22
147.213,00
147.229,00
147.229,00
147.229,00
7.881.348,00
0934
Ertragszuschüsse Straßenbaulastträger
3.847,00
3.847,00
3.847,00
3.847,00
3.847,00
75.145,00
0935
Förderung B51
598,00
0,00
1.194,00
1.194,00
1.194,00
74.626,00
0936
Zuschüsse K34
125,00
150,00
1.194,00
1.194,00
1.194,00
1.194,00
396.360,47
384.245,000
371.750,00
366.416,00
362.470,00
10.444.192,00
Summe
Ortsdurchfahrt Pesch
Auflösung Sopo Auflösung Sopo Auflösung Sopo Auflösung Sopo Auflösung Sopo
31.12.2015
31.12.2016
31.12.2017
31.12.2018
31.12.2019
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Buchwert
31.12.2019
EUR
* Stand 31.12.2015
25
Gebührenkalkulation 2017
1. Aufwendungen
Unterhaltung Abwasseranlagen
Stromkosten für Abwasserpumpwerke
Erftbereich
Umlage Erftverband
Umlage WVER
Fäkalschlammentsorgung
Personalaufwand
Abschreibung
sonstiger betrieblicher Aufwand
Zinsen u. ähnlicher Aufwand
Gesamt Aufwendungen
2. Einnahmen
Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
Straßenentwässerungsanteil
Gemeindestraßen
Straßenentwässerungsanteil überörtliche
Straßen
Auflösung Ertragszuschüsse
sonstiger betriebliche Erträge
aktivierte Eigenleistungen
Erträge Auflösung aus Gebührenausgleich
sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge
Gesamt Einnahmen
zu deckender Aufwand
angesetzte Abwassermenge (cbm)
a) Schmutzwassergebühr/cbm
Frischwasser
voraussichtliche
Jahreskosten
2017
( in Euro)
a)Schmutzwasseranteil
2017
(in Euro)
b)Regenwasseranteil
2017
(in Euro)
7.000,00
4.830,00
2.170,00
38.000,00
93.800,00
1.084.980,00
20.000,00
245.000,00
545.000,00
55.220,00
144.205,00
38.000,00
64.722,00
754.636,20
20.000,00
169.050,00
334.848,00
38.101,80
99.501,45
29.078,00
330.343,80
75.950,00
210.152,00
17.118,20
44.703,55
2.233.205,00
1.523.689,45
709.515,55
20.000,00
20.000,00
-
225.600,00
-
225.600,00
70.200,00
374.000,00
80.000,00
300,00
258.060,00
55.200,00
207,00
70.200,00
115.940,00
24.800,00
93,00
770.100,00
333.467,00
436.633,00
1.463.105,00
1.190.222,45
272.882,55
314.000,00
3,79
26
Gebührenkalkulation 2017
b) Der zu deckende Aufwand für die Beseitigung und die Behandlung von Niederschlagswasser wird
voraussichtlich wie folgt veranlagt:
Staffelung gem. § 5 Abs. 5 Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim v.
22.12.2009
a)
1 bis 150 qm
b)
151 bis 300 qm
b)
301 bis 600 qm
c)
601 bis 900 qm
d) 901 bis 1.200 qm
e) 1.201 bis 1500 qm
ab einer befestigten Grundstücksfläche von
1.501 qm
vorausichtliche Gesamteinnahme
voraussichtlich
zu
veranlagende
Grundstücke
Gebühr/Jahr
Gesamteinnahme
162 Stück
25,00 €
1.094 Stück
1.255 Stück
210 Stück
58 Stück
93 Stück
50,00 €
100,00 €
150,00 €
200,00 €
250,00 €
4.050,00
54.700,00
125.500,00
31.500,00
11.600,00
23.250,00
149.289,00
0,17 €
25.379,13
275.979,13
27
Stellenübersicht 2017
Entgeltgruppe
Stellen 2017
Stellen
2016
Tatsächlich
besetzte
Stellen
am
30.06.2016
11
0,62
0,62
0,62
10
0,18
0,18
0,18
9
0,15
0,15
0,15
8
0,33
0,33
0,33
6
0,39
0,69
0,39
5
1,39
1,39
1,39
0,63
0,63
0,63
3,69
3,99
3,69
Erläuterungen
kuVermerk
kwVerme
rk
4
3
gesamt:
Nachrichtlich: Beamte/Beamtinnen im Betrieb
Besoldungsgruppe
gesamt:
B2
0,15
0,15
0,15
A13
0,10
0,10
0,10
A12
0,11
0,11
0,11
0,35
0,35
0,35
28