Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
15.11.16, 15:43
Aktualisiert
15.11.16, 15:43
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 586 /X.L.
Datum: 14.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK)
Nettersheim u. Zingsheim 2016
Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und
Nettersheim und Zingsheim
für
die
Orte
Hofprogramm
in
Marmagen,
Marmagen,
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Ausgabeermächtigung lt. Bewilligungsbescheid
vom 15.09.2016 sowie Veranschlagung im
Haushaltsplan 2017
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung
aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) lt. Bewilligungsbescheid
der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung – Ortsbild/Fassaden/Baukultur, Instandsetzung/Modernisierung, Leerstands/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm
(Kofinanzierung Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den
jeweilis festgesetzten Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der 50 %ige Eigenanteil der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln bereit zu stellen.
Darüber hinaus wird beschlossen, Förderrichtlinien entsprechend den Vorgaben
des Fördergebers entsprechend dem beigefügten Entwurf zu erlassen (Anlage
1).
Begründung:
Neben Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum (Aufwertung der Straßen, von
Gemeinschaftseinrichtungen sowie Plätzen und Grünflächen) spielt die Aufwertung privater Fassaden- und Freiflächen eine zentrale Rolle im Rahmen einer
ganzheitlichen Aufwertung der Ortskerne. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Orte sollen auch Synergien und Anreize für Private geschaffen werden, wodurch ein Mehrwert für den jeweiligen Ortskern erreicht werden kann.
Dies ist von besonderer Bedeutung, da einige Gebäude funktionale sowie gestalterische Mängel aufweisen. Zudem existieren einige Leerstände sowie Bausubstanz in allgemein schlechtem Zustand, denn in den gewachsenen Ortskernen
wird die ältere Bausubstanz von den Besitzern oftmals solange wie möglich zur
Eigennutzung bewohnt. Bei einem Eigentumswechsel, der in vielen Fällen erst
nach mehreren Jahren des Leerstandes erfolgt, sind die neuen Eigentümer bestrebt, diese Gebäude zu modernisieren und nach ihren Wunschvorstellungen
herzurichten.
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Aus der Erfahrung heraus werden nach Eigentumsübergang zunächst Rückbaumaßnahmen in diesen Gebäuden vorgenommen, bei der eine Gebäudesubstanz
zum Vorschein kommt, die viel älter ist als vermutet.
Bei solchen dann doch umfangreicheren und auch kostenintensiveren Sanierungsmaßnahmen suchen die Eigentümer nach Fördermöglichkeiten und dabei
auch nach einer qualifizierten Bau- und Energieberatung.
Damit eine entsprechende Beratung von Privaten Früchte tragen kann, ist ein
längerer Prozess zur Vertrauensbildung und Überzeugung notwendig. Es gilt also
mit dem Thema „Bauberatung“ möglichst frühzeitig zu beginnen, um durch eine
Vorbereitungsphase mit Öffentlichkeitsarbeit, der Etablierung von Anlaufstellen
und Personen oder der Initiierung erster Impulsprojekte die Basis für eine erfolgreiche Maßnahme zu schaffen.
Die Bauberatung insgesamt wird breit aufgestellt sein und neben umfassenden
gestalterischen
Empfehlungen
auch
Aspekte
der
Denkmalpflege,
des
Leerstandsmanagements, der energetischen Ertüchtigung sowie der Fördermittelakquise enthalten. Sie soll vor Ort nach drei unterschiedlichen Gesichtspunkten
erfolgen:
Denkmalpflege, denkmalgerechte Sanierung und Materialien
Praktische Bauberatung: Einbindung der verschiedenen Sanierungsaspekte
über das Erscheinungsbild hinaus, Überzeugungsarbeit hinsichtlich Aufwand
und Nutzen
Leerstandsmanagement: Aufbau eines Leerstandskatasters, Entwicklung von
Nutzungskonzepten und Beratung der Eigentümer
Diese Bauberatung hat in der Eifelgemeinde Nettersheim eine in der Baudenkmalpflege und im Umgang mit alter Bausubstanz versierten Dipl.-Ingenieurin und
Architektin im Rahmen eines Werkvertrages übernommen. Ihre Erfahrung führt
dazu, dass die Eigentümer nicht nur etwas über die Geschichte und das Alter ihres Gebäudes erfahren, sondern auch eine qualifizierte Beratung zur Materialwahl, die bei alter Bausubstanz fast ausschließlich aus regionalen Baustoffen wie
Holz, Lehm und Bruchstein besteht, erhalten. Viele heute im Baustoffhandel angebotenen Baumaterialien können dabei empfohlen werden.
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Ziel der Bauberatung ist es, nach Modernisierung des Gebäudes dennoch die alte
Bausubstanz ablesbar zu machen und entsprechend zu gestalten.
Neben Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen bei Baudenkmälern bzw.
bei alter Bausubstanz erhalten die Eigentümer aber auch Informationen darüber,
welche Förderungen bzw. Zuschüsse für solche Objekte möglich sind.
Eine Möglichkeit der Förderung erfährt die Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen, die zur Straße hin gewandt sind.
Seit dem Jahre 2013 wurde im Rahmen des Projektes „Masterplan Nettersheim“
bereits durch das Land NRW eine Förderung zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim bereit gestellt.
Die hierbei gesammelten Erfahrungen haben dazu geführt, dieses Fassadenprogramm auch auf die anderen Ortschaften auszuweiten.
Im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim, und Zingsheim wurde seitens der Eifelgemeinde
Nettersheim im Jahre 2015 u. a. eine Förderung aus Städtebauförderungsmitteln
für eine Bau- und Energieberatung sowie für ein Fassaden und Hofprogramm beantragt. Voraussetzung für eine solche Förderung beinhaltete den Erlass von Satzungen zur Ausweisung von Sanierungsgebieten in diesen drei Orten, die zwischenzeitlich durch amtliche Bekanntmachungen am 22.07.2016 Rechtskraft erlangt haben.
Durch die jetzige Bewilligung werden der Eifelgemeinde Nettersheim Mittel in
Höhe von 60.000 €/Jahr für die Durchführungsphase Bauberatung – Ortsbild/Fassaden/Baukultur,
Instandsetzung
/Modernisierung,
Leerstands-
/Nutzungsmanagement und 25.000 €/Jahr für die Umsetzung Fassaden- und
Hofprogramm (Kofinanzierung Privater) über das Bund-Länder-Förderprogramm
„Kleinere Städte und Gemeinden“ für die Dauer von fünf Jahren (ab Antragstellung) zur Verfügung gestellt. Hiervon ist für das Programm- und Haushaltsjahr
2016 für Impulsprojekte eine erste Ausgabeermächtigung von 4,2 % erteilt.
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Grundlage für die Auszahlung von Förderungen an private Grundstückseigentümer ist der Erlass von Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen in den zuvor beschriebenen Sanierungsgebieten, die bereits für das Fassaden- und Hofprogramm
Nettersheim erstellt wurden. Die jetzige Förderung setzt die gleichen Konditionen
voraus, so dass die Förderrichtlinie für den Ortskern Nettersheim aus dem Jahre
2013 nunmehr modifiziert und somit auf die Orte Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim anwendbar ist.
Aber auch für die übrigen Orte können finanzielle Unterstützungen z. B. durch in
Entwicklung befindliche Dorferneuerungsprogramme in Aussicht gestellt werden.
Das Interkommunale Entwicklungskonzept (IEK) wurde gemeinsam mit der Gemeinde Blankenheim erstellt, die für ihren historischen Ortskern ebenfalls eine
Förderung für die Bauberatung und das Fassaden- und Hofprogramm erhalten
hat. Vorgesehen ist, im Rahmen einer Lenkungsgruppe eine gleichgelagerte Vorgehensweise zu erarbeiten und einen ständigen Erfahrungsaustausch vorzunehmen, damit gegenüber den Privateigentümern eine optimale Bauberatung erfolgen kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister