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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
180 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.11.16, 13:01
Aktualisiert
16.11.16, 13:01
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 572 /X.L. Datum: 16.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem IEK Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe von  3.000 € für den Fassadenanstrich sowie zur Neugestaltung der Hausvorfläche am Objekt Urgasse 12, Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 16.364,77 € und  3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in Höhe von 8.138,70 € zu gewähren. Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt. Begründung: Für die Sanierungsgebiete Marmagen steht eine 50%ige Förderung für Fassadenund Hofflächen im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzepts (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim lt. Bewilligungsbescheid vom 15.09.2016 von jährlich 25.000 € bis Ende 2020 zur Verfügung. Im Hinblick darauf wurden im laufenden Jahr 2016 bereits Bauberatungen in den drei Sanierungsgebieten in Vorbereitung auf die anstehende Bewilligung vorgenommen. 1. Das ortsbildprägende Objekt in Marmagen, Urgasse 12, hat nach jahrelangem Leerstand im Frühjahr d. J. einen Eigentumswechsel erfahren. Der neue Eigentümer, der das Gebäude in einer unvollendeten Umbauphase erworben hat, hat bei der Eifelgemeinde Nettersheim um eine Bauberatung in Bezug auf die Außengestaltung des Gebäudes gebeten. Hieran orientiert liegt zwischenzeitlich ein Antrag auf Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Neuanstrich des Gebäudes sowie der Fensterfaschen bei Gesamtkosten von 3 5.771,76 € sowie der Neugestaltung des Vorgartens sowie der Gartenanlage in Höhe von 10.593,01 € vor. Es wird empfohlen, entsprechend den Förderrichtlinien 2016 für das Fassaden- und Hofprogramm eine Förderung zum Fassadenanstrich sowie zur Neugestaltung des Vorgartens, der eine Fläche von rd. 40 qm umfasst, von 3.000,00 € bereit zu stellen. 2. Die südwestliche Giebelverkleidung am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner Straße 42 in Marmagen wurde vor rd. 20 Jahren durch den Eigentümer aufgrund ihres schlechten Zustandes abgenommen und die Fachwerkfassade insgesamt instandgesetzt. Witterungsbedingt stehen wiederum umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an dieser Giebelfassade an. Der Eigentümer beabsichtigt, diese Fassade nach Instandsetzung erneut zu verkleiden, damit diese wettergeschützt ist. Bei diesem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal, das am 12.11.1987 in die Denkmalliste der Eifelgemeinde Nettersheim eingetragen wurde. In Vorabstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege wird von dort die vorgesehene Verkleidung zwar befürwortet, sofern diese mit einer Holzverschalung erfolgt, jedoch handelt es sich bei der Fachwerkstruktur um ein „Sichtfachwerk“, das typisch für Berherbergungsbetriebe wie sie in der Zeitepoche der Errichtung des Gebäudes vorherrschte, war. Die Gesamtkosten für die Verkleidung belaufen sich auf 8.138,70 €, so dass empfohlen wird, dem Antragsteller den höchstmöglichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit sollte ein vorzeitiger Maßnahmebeginn sowie ein Förderzeitraum ab Beschlussfassung im Gemeinderat bis zum 30.06.2017 gewährt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister