Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
180 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.11.16, 13:01
Aktualisiert
16.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 572 /X.L.
Datum: 16.11.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
22.11.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
06.12.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
13.12.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem
IEK
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen
aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in
Höhe von
3.000 € für den Fassadenanstrich sowie zur Neugestaltung der Hausvorfläche
am Objekt Urgasse 12, Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 16.364,77
€ und
3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in
Höhe von 8.138,70 € zu gewähren.
Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt.
Begründung:
Für die Sanierungsgebiete Marmagen steht eine 50%ige Förderung für Fassadenund Hofflächen im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzepts (IEK) für
die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim lt. Bewilligungsbescheid vom
15.09.2016 von jährlich 25.000 € bis Ende 2020 zur Verfügung.
Im Hinblick darauf wurden im laufenden Jahr 2016 bereits Bauberatungen in den
drei Sanierungsgebieten in Vorbereitung auf die anstehende Bewilligung vorgenommen.
1. Das ortsbildprägende Objekt in Marmagen, Urgasse 12, hat nach jahrelangem
Leerstand im Frühjahr d. J. einen Eigentumswechsel erfahren. Der neue Eigentümer, der das Gebäude in einer unvollendeten Umbauphase erworben
hat, hat bei der Eifelgemeinde Nettersheim um eine Bauberatung in Bezug auf
die Außengestaltung des Gebäudes gebeten. Hieran orientiert liegt zwischenzeitlich ein Antrag auf Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Neuanstrich des Gebäudes sowie der Fensterfaschen bei Gesamtkosten von
3
5.771,76 € sowie der Neugestaltung des Vorgartens sowie der Gartenanlage
in Höhe von 10.593,01 € vor.
Es wird empfohlen, entsprechend den Förderrichtlinien 2016 für das Fassaden- und Hofprogramm eine Förderung zum Fassadenanstrich sowie zur Neugestaltung des Vorgartens, der eine Fläche von rd. 40 qm umfasst, von
3.000,00 € bereit zu stellen.
2. Die südwestliche Giebelverkleidung am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner Straße 42
in Marmagen wurde vor rd. 20 Jahren durch den Eigentümer aufgrund ihres
schlechten Zustandes abgenommen und die Fachwerkfassade insgesamt
instandgesetzt. Witterungsbedingt stehen wiederum umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an dieser Giebelfassade an. Der Eigentümer beabsichtigt, diese Fassade nach Instandsetzung erneut zu verkleiden, damit diese
wettergeschützt ist.
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal, das am 12.11.1987 in
die Denkmalliste der Eifelgemeinde Nettersheim eingetragen wurde. In Vorabstimmung mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege wird von dort die vorgesehene
Verkleidung zwar befürwortet, sofern diese mit einer Holzverschalung erfolgt,
jedoch handelt es sich bei der Fachwerkstruktur um ein „Sichtfachwerk“, das
typisch für Berherbergungsbetriebe wie sie in der Zeitepoche der Errichtung
des Gebäudes vorherrschte, war.
Die Gesamtkosten für die Verkleidung belaufen sich auf 8.138,70 €, so dass
empfohlen wird, dem Antragsteller den höchstmöglichen Zuschuss in Höhe
von 3.000,00 € zu gewähren.
Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit sollte ein vorzeitiger Maßnahmebeginn
sowie
ein Förderzeitraum ab Beschlussfassung im Gemeinderat bis zum
30.06.2017 gewährt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister