Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
93 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
01.09.16, 19:06
Aktualisiert
01.09.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 01.09.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 25.08.2016 um 18:03 Uhr
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Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d)
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
289/2016
Einstimmig ergeht folgende Beschlussempfehlung:
a) Billigung
Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf
Nörvenich G 4, 1. Änderung – Ortsteil Nörvenich.
b) Bürgerbeteiligung
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich und
beschließt nach durchgeführter Abwägung Folgendes:
B1 CBH Rechtsanwälte, 07.01.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen teilweise zu folgen und diese
im weiteren Verfahren zu bearbeiten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
zu 1.: Das Verfahren wird wegen der zu berücksichtigenden Umweltbelange geändert und als
Normalverfahren gemäß § 8 BauGB durchgeführt. Damit gilt die 1. Beteiligungsstufe als
frühzeitige Beteiligung bei der die Umweltinformationen erst gesammelt werden und
noch nicht vollständig vorliegen.
Durch die Änderung des Verfahrens werden die Anregungen berücksichtigt.
zu 2.: Die Festsetzungen werden konkretisiert bzw. als Hinweise weiter ausgeführt und in den
Bebauungsplan übernommen.
zu 3.: Die Abwägungsmängel werden geklärt und im weiteren Verfahren bearbeitet.
zu 4.: Die artenschutzrechtlichen Aspekte werden weiter bearbeitet und mit den zuständigen
Behörden abgestimmt.
Das zuständige Fachamt hat in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass die Belange
ordnungsgemäß in das Planverfahren eingestellt worden sind.
B2 Chr. W. Kruppa, 08.01.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zur Verlagerung des Vorhabens
auf anderen Flächen nicht zu entsprechen.
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Der Bebauungsplan regelt nur Festsetzungen
im Plangebiet. Die Flächen in der Barrensteinstraße gehören nicht dazu.
Die aufgeführten Bedenken zum Auenbereich, Verkehrs- und Lärmaufkommen und zum
Artenschutz werden im laufenden Verfahren durch Fachgutachter geklärt und fachgerecht in
das Verfahren einbezogen.
B3 Rechtsanwälte Kindgen, Haum, Klein & Kollegen, 07.01.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen bezüglich des Schallschutzes
zu entsprechen. Weiteres wird privatrechtlich geregelt.
Den Anregungen wird insofern Rechnung getragen, als dass ein Schallgutachten erstellt wird,
das den erforderlichen Schallschutz nachweist.
Die geplanten Maßnahmen werden im Einzelnen mit den betroffenen Nachbarn abgestimmt
und ggf. vertraglich vereinbart
B4 G. Schwan, 05.10.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bebauungsplan weiter, wie im Entwurf
vorgelegt, durchzuführen. Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Grundsätzlich ist das Planungsrecht unabhängig vom Mietrecht zu sehen. Das öffentliche
Planungsrecht kann durchaus etwas anderes festsetzen als den derzeitigen Bestand. Die
Vollziehbarkeit des Bebauungsplanes ist dann möglicherweise in Frage gestellt. Dieses wird
jedoch durch nachfolgende privatrechtliche Verfahren geregelt.
B5 M. Lehmann, 20.03.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen.
Die Gebäude der ehemaligen Unteren Mühle stehen nicht unter Denkmalschutz.
Die Eigentümer überlegen seit längerem andere Nutzungen, die im Bebauungsplanverfahren
jetzt konkretisiert werden.
Für die Errichtung des Nahversorgers besteht ein allgemeines Interesse, an dem weiter
festgehalten wird.
c) Träger öffentlicher Belange
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass die nachfolgenden Träger
öffentlicher Belange mitgeteilt haben, dass keine Anregungen, Bedenken und Hinweise
vorgebracht werden:
T1
T9
T 10
T 15
T 24
T 21
T 46
T 54
T 57
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 05.01.2016
Vodafone GmbH, 20.01.2016
Landwirtschaftskammer NRW, 22.01.2016
Industrie- und Handelskammer, 19.01.2016
Gemeinde Merzenich, 11.12.2015
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 11.12.2015
Wasserverband Eifel-Rur, 09.12.2015
PLEDOC GmbH, 17.12.2015
Amprion GmbH, 10.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange nach durchgeführter Abwägung Folgendes:
T2 Kreis Düren, 19.01.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis zu
nehmen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Brandschutz:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Wasserwirtschaft:
Ein Entwässerungskonzept wird erarbeitet und mit den beteiligten Behörden und TÖB
abgestimmt.
Der Hinweis zu den Grundwasserverhältnissen wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Natur und Landschaft:
Die konkrete Ausgleichsfläche wird bis Satzungsbeschluss konkret benannt.
T3 Landschaftsverband Rheinland LVR-Dezernat 2, 04.01.2016
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.08.2016
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Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 13 Bezirksregierung Arnsberg, 14.01.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise auf das Bergwerksfeld und die
durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserveränderungen in den Bebauungsplan
als Hinweis aufzunehmen. Änderungen der Planungsfestsetzungen ergeben sich dadurch
nicht.
Die RWE Power AG wurde im Planverfahren (Ziffer 20 der TÖB-Liste) beteiligt.
Insgesamt wird den Anregungen entsprochen.
Die Hinweise beziehen sich auf Fragen der Gründung und der Standfestigkeit der Bauwerke.
Um die Kenntnis des Baugrundes in diesen Punkten zu erweitern, werden die Hinweise im
Bebauungsplan erforderlich. Sie stellen keine Planungsfestsetzungen im Bebauungsplan dar,
sondern sind nur zusätzliche Hinweise.
T 14 Geologischer Dienst NRW, 15.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweisen zu entsprechen und sie als
Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Es wird ein Hinweis zum Baugrund, Boden und Wasser in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Hinweis zur Erdbebengefährdung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Hinweis zum Mutterboden / Oberboden ist bereits im Bebauungsplan enthalten.
T 18 Westnetz GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland, 11.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 20 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 04.01.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zum Baugrund und zum
Grundwasser als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Auf eine Kennzeichnung der
Flächen im Plan wird verzichtet.
T 21 Erftverband, 17.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da keine
Keller vorgesehen sind, werden die Grundwasserstände als unproblematisch eingestuft. Die
Ausgleichsmaßnahmen werden mit den zuständigen Behörden und Trägern im Verfahren
abgestimmt.
T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
30.12.2015 und 01.02.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die
Firsthöhe des Gebäudes ist mit maximal 7,50 m, die Werbeträger mit maximal 6,00 m Höhe
festgesetzt, sodass die Bedingungen problemlos eingehalten werden können.
T 41 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 11.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
T 55 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 14.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zum Verhalten bei
Kampfmittelfunden in den Bebauungsplan aufzunehmen und damit der Anregung zu
entsprechen. Der Investor für das Bauvorhaben wurde über den Kampfmittelverdacht
informiert.
T 56 Landesbüro der Naturschutzverbände, BUND und NABU, 19.01.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Eine Verlagerung
der privaten Stellplätze auf andere Flächen ist nicht möglich. Die weiteren Anregungen werden
als Hinweise zur Kenntnis genommen.
Auf im Plangebiet lebende Tiere ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen, da andernfalls
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.08.2016
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artenschutzrechtliche Problem auftreten. Gesonderte Festsetzungen können hierzu im
Bebauungsplan nicht getroffen werden.
Die Stellplätze können aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht auf andere Grundstücke
verlagert werden.
Die Art der Beleuchtung ist unter Ziffer 5 – Textliche Festsetzungen – bereits im
Bebauungsplan enthalten.
Im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wird der Ausgleichsbedarf ermittelt, der dann vor
Satzungsbeschluss vertraglich vereinbart wird.
d) Öffentliche Auslegung
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die
öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil
Nörvenich – in der Zeit vom
26.09.2016 bis einschließlich 09.11.2016.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.08.2016
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