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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung - Ortsteil Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
93 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
01.09.16, 19:06
Aktualisiert
01.09.16, 19:06
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung - Ortsteil Nörvenich;
hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 01.09.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 25.08.2016 um 18:03 Uhr 10 Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung - Ortsteil Nörvenich; hier: Beschlussfassung über a) die Billigung, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, c) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und d) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 289/2016 Einstimmig ergeht folgende Beschlussempfehlung: a) Billigung Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt den ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf Nörvenich G 4, 1. Änderung – Ortsteil Nörvenich. b) Bürgerbeteiligung Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich und beschließt nach durchgeführter Abwägung Folgendes: B1 CBH Rechtsanwälte, 07.01.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen teilweise zu folgen und diese im weiteren Verfahren zu bearbeiten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. zu 1.: Das Verfahren wird wegen der zu berücksichtigenden Umweltbelange geändert und als Normalverfahren gemäß § 8 BauGB durchgeführt. Damit gilt die 1. Beteiligungsstufe als frühzeitige Beteiligung bei der die Umweltinformationen erst gesammelt werden und noch nicht vollständig vorliegen. Durch die Änderung des Verfahrens werden die Anregungen berücksichtigt. zu 2.: Die Festsetzungen werden konkretisiert bzw. als Hinweise weiter ausgeführt und in den Bebauungsplan übernommen. zu 3.: Die Abwägungsmängel werden geklärt und im weiteren Verfahren bearbeitet. zu 4.: Die artenschutzrechtlichen Aspekte werden weiter bearbeitet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Das zuständige Fachamt hat in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass die Belange ordnungsgemäß in das Planverfahren eingestellt worden sind. B2 Chr. W. Kruppa, 08.01.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zur Verlagerung des Vorhabens auf anderen Flächen nicht zu entsprechen. Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Der Bebauungsplan regelt nur Festsetzungen im Plangebiet. Die Flächen in der Barrensteinstraße gehören nicht dazu. Die aufgeführten Bedenken zum Auenbereich, Verkehrs- und Lärmaufkommen und zum Artenschutz werden im laufenden Verfahren durch Fachgutachter geklärt und fachgerecht in das Verfahren einbezogen. B3 Rechtsanwälte Kindgen, Haum, Klein & Kollegen, 07.01.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen bezüglich des Schallschutzes zu entsprechen. Weiteres wird privatrechtlich geregelt. Den Anregungen wird insofern Rechnung getragen, als dass ein Schallgutachten erstellt wird, das den erforderlichen Schallschutz nachweist. Die geplanten Maßnahmen werden im Einzelnen mit den betroffenen Nachbarn abgestimmt und ggf. vertraglich vereinbart B4 G. Schwan, 05.10.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bebauungsplan weiter, wie im Entwurf vorgelegt, durchzuführen. Den Anregungen wird nicht gefolgt. Grundsätzlich ist das Planungsrecht unabhängig vom Mietrecht zu sehen. Das öffentliche Planungsrecht kann durchaus etwas anderes festsetzen als den derzeitigen Bestand. Die Vollziehbarkeit des Bebauungsplanes ist dann möglicherweise in Frage gestellt. Dieses wird jedoch durch nachfolgende privatrechtliche Verfahren geregelt. B5 M. Lehmann, 20.03.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen nicht zu folgen. Die Gebäude der ehemaligen Unteren Mühle stehen nicht unter Denkmalschutz. Die Eigentümer überlegen seit längerem andere Nutzungen, die im Bebauungsplanverfahren jetzt konkretisiert werden. Für die Errichtung des Nahversorgers besteht ein allgemeines Interesse, an dem weiter festgehalten wird. c) Träger öffentlicher Belange Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass die nachfolgenden Träger öffentlicher Belange mitgeteilt haben, dass keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht werden: T1 T9 T 10 T 15 T 24 T 21 T 46 T 54 T 57 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 05.01.2016 Vodafone GmbH, 20.01.2016 Landwirtschaftskammer NRW, 22.01.2016 Industrie- und Handelskammer, 19.01.2016 Gemeinde Merzenich, 11.12.2015 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 11.12.2015 Wasserverband Eifel-Rur, 09.12.2015 PLEDOC GmbH, 17.12.2015 Amprion GmbH, 10.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach durchgeführter Abwägung Folgendes: T2 Kreis Düren, 19.01.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Anregungen und Bedenken zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Brandschutz: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Wasserwirtschaft: Ein Entwässerungskonzept wird erarbeitet und mit den beteiligten Behörden und TÖB abgestimmt. Der Hinweis zu den Grundwasserverhältnissen wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Natur und Landschaft: Die konkrete Ausgleichsfläche wird bis Satzungsbeschluss konkret benannt. T3 Landschaftsverband Rheinland LVR-Dezernat 2, 04.01.2016 Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.08.2016 Seite 2 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 13 Bezirksregierung Arnsberg, 14.01.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise auf das Bergwerksfeld und die durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserveränderungen in den Bebauungsplan als Hinweis aufzunehmen. Änderungen der Planungsfestsetzungen ergeben sich dadurch nicht. Die RWE Power AG wurde im Planverfahren (Ziffer 20 der TÖB-Liste) beteiligt. Insgesamt wird den Anregungen entsprochen. Die Hinweise beziehen sich auf Fragen der Gründung und der Standfestigkeit der Bauwerke. Um die Kenntnis des Baugrundes in diesen Punkten zu erweitern, werden die Hinweise im Bebauungsplan erforderlich. Sie stellen keine Planungsfestsetzungen im Bebauungsplan dar, sondern sind nur zusätzliche Hinweise. T 14 Geologischer Dienst NRW, 15.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweisen zu entsprechen und sie als Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen. Es wird ein Hinweis zum Baugrund, Boden und Wasser in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis zur Erdbebengefährdung wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis zum Mutterboden / Oberboden ist bereits im Bebauungsplan enthalten. T 18 Westnetz GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland, 11.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 20 RWE Power AG, Abteilung Bergschäden, 04.01.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zum Baugrund und zum Grundwasser als Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Auf eine Kennzeichnung der Flächen im Plan wird verzichtet. T 21 Erftverband, 17.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da keine Keller vorgesehen sind, werden die Grundwasserstände als unproblematisch eingestuft. Die Ausgleichsmaßnahmen werden mit den zuständigen Behörden und Trägern im Verfahren abgestimmt. T 35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 30.12.2015 und 01.02.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Firsthöhe des Gebäudes ist mit maximal 7,50 m, die Werbeträger mit maximal 6,00 m Höhe festgesetzt, sodass die Bedingungen problemlos eingehalten werden können. T 41 Landesbetrieb Straßenbau NRW, 11.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. T 55 Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst, 14.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zum Verhalten bei Kampfmittelfunden in den Bebauungsplan aufzunehmen und damit der Anregung zu entsprechen. Der Investor für das Bauvorhaben wurde über den Kampfmittelverdacht informiert. T 56 Landesbüro der Naturschutzverbände, BUND und NABU, 19.01.2016 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Eine Verlagerung der privaten Stellplätze auf andere Flächen ist nicht möglich. Die weiteren Anregungen werden als Hinweise zur Kenntnis genommen. Auf im Plangebiet lebende Tiere ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen, da andernfalls Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.08.2016 Seite 3 artenschutzrechtliche Problem auftreten. Gesonderte Festsetzungen können hierzu im Bebauungsplan nicht getroffen werden. Die Stellplätze können aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht auf andere Grundstücke verlagert werden. Die Art der Beleuchtung ist unter Ziffer 5 – Textliche Festsetzungen – bereits im Bebauungsplan enthalten. Im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wird der Ausgleichsbedarf ermittelt, der dann vor Satzungsbeschluss vertraglich vereinbart wird. d) Öffentliche Auslegung Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich – in der Zeit vom 26.09.2016 bis einschließlich 09.11.2016. Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.08.2016 Seite 4