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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
17.11.16, 11:00
Aktualisiert
17.11.16, 11:00
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier:	Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum 
Nettersheim) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier:	Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum 
Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 585 /X.L. Datum: 15.11.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 06.12.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 13.12.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlag2 362): Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung der Außenhaut, für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim im Rahmen der Städtebauförderung einem Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen. Die Fördermittel sind an den Schulzweckverband BlankenheimNettersheim weiterzuleiten. Durch die Testierung des Gesamtantrages (siehe Vorlage 582) wurden für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft Nettersheim (Schulzentrum sowie Turnund Schwimmhalle) zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 7.300.000,00 Euro im Rahmen der Städtebauförderung anerkannt. Hierauf basierend steht zudem durch Bewilligung des Einzelantrages 2016 (siehe Vorlage 582) und bei einem Fördersatz in Höhe von 50% für die Sanierung der Außenhaut, für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung. Nach Vorgabe der Bezirksregierung Köln sind die Förderanträge für das Schulzentrum Nettersheim sowie für die Turn- und Schwimmhalle durch die Belegenheitskommune Nettersheim zu stellen, wobei die Fördermittel an den Schulzweckverband weitergeleitet werden können, der dann für die Umsetzung und die Bereitstellung des Eigenanteils verantwortlich ist. Aus diesem Grund ist die Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro für den Einzelantrag 2016 förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Weitere Einzelanträge für die Entwicklung des Schulzentrums Nettersheim (einschließlich Außenflächen) sowie der Turn- und Schwimmhalle werden im kommenden Jahr in Abstimmung mit der Schulleitung vorbereitet. Die praktische Umsetzung sämtlicher Maßnahmen kann aufgrund der Beschlüsse zum Raumkonzept in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt und so gesteuert werden, dass der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird (während Ferienzeiten, Schuljahr 2018/2019). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister