Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
77 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 07:51
Aktualisiert
03.03.16, 07:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 03.03.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses
von Donnerstag, dem 25.02.2016 um 18:01 Uhr
7
Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1.
Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der
Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10
BauGB
214/2016
Einstimmig ergeht folgende Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen
und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim – im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingegangen sind
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den
nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine
Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil
Frauwüllesheim – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
eingegangen sind:
1.
5.
6.
9.
11.
12.
14.
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV
Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler)
Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei (Schutzverordnungen)
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
(Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/
Überwachungsbehörde)
Fernmeldeamt Düren
T-Mobile Deutschland GmbH
O2 GmbH & Co. KG
Landwirtschaftskammer Rheinland
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb
16.
17.
19.
20.
22.
23.
25.
26.
27.
28.
29.
31.
33.
34.
36.
37.
38.
39.
40.
42.
43.
44.
45.
47.
48.
49.
50.
51.
53.
Handwerkskammer Rheinland
Kreishandwerkerschaft Rureifel
Bistum Aachen
RWE Power AG
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler –
Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte: Verwaltungsaufgaben
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
Landeskirchenamt
Evangelische Kirchengemeinde
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich
Kreispolizeibehörde
Ruhrgas AG
Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren - Bewertungsstelle Gemeindebrandmeister, Nörvenich
Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH
E.ON Ruhrgas AG
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V.
RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH
Deutsche Telekom AG
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen
mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum
Bebauungsplan vorbringen:
T1
T2
Bezirksregierung Köln, 24.11.2015
-Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, 21.11.2015
-Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, 23.11.2015
-Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 04.12.2015
Kreisverwaltung Düren, 05.01.2016
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.02.2016
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T3
T7
T8
T10
T15
T18
T21
T24
T30
T32
T46
T52
T54
T56
LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Dezernat 2,
30.11.2015
Vodafone GmbH, 08.01.2016
E-Plus Mobilfunk GmbH, 27.11.2016
Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Aachen, 13.01.2016
Industrie- und Handelskammer, 07.01.2016
Westnetz GmbH Regionalservice, Regionalzentrum Westliches Rheinland,
24.11.2015
Erftverband, 24.11.2015
Gemeindeverwaltung Merzenich, 13.11.2015
DB Services Immobilien GmbH, DB AG, Region West, 24.11.2015
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 04.12.2015
Wasserverband Eifel-Rur, 02.12.2015
Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 57
PLEdoc mbH, 24.11.2015, 25.11.2015.
BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 05.12.2015
NABU Kreisverband Düren, 05.12.2015
Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt
Folgendes:
T4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 27.11.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen. Der Hinweis ist unter Ziffer 3.1 in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes enthalten.
T13 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
08.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Kenntnis zu
nehmen.
Die Hinweise auf das Bergwerksfeld und die durch den Braunkohletagebau
bedingten Grundwasserveränderungen werden in den Bebauungsplan als
Hinweis aufgenommen. Änderungen der Planungsfestsetzungen ergeben sich
dadurch nicht. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden im
Planverfahren beteiligt. Insgesamt wird den Anregungen entsprochen.
T35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, 29.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Eine
entsprechende Festsetzung zu Bauhöhen und Hinweise zum Fluglärm sind
bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten.
Die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen ist im Bebauungsplan mit
Eingeschossigkeit festgesetzt. Die geforderte maximale Bauhöhe von 10 m über
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.02.2016
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Grund wird somit eingehalten.
Die Änderung der zulässigen Bauhöhe setzt eine erneute Änderung des
Bebauungsplans voraus, bei der das Bundesamt für Infrastruktur,
Dienstleistungen und Umweltschutz der Bundeswehr erneut zu beteiligen ist.
Der militärische Flugbetrieb und die entsprechenden Emissionen durch die
Nähe zum Flugplatz Nörvenich sind bekannt. Der Entwurf zum Bebauungsplan
enthält einen Hinweis, dass bedingt durch die Nähe zum Militärflugplatz
Nörvenich Belästigungen durch Fluglärm möglich sind, deren negative
Auswirkungen für die Bewohner mittels baulicher Maßnahmen begrenzt werden
müssen.
T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung
Ville-Eifel, 11.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu
nehmen und zu beachten. Auf einen Hinweis im Bebauungsplan wird verzichtet.
Die L264 liegt vier Hauszeilen ca. 150 m südwestlich, sodaß mit Spritzwasser der
Landesstraße im Bebauungsplangebiet nicht zu rechnen ist.
T55 Bezirksregierung Düsseldorf, 07.12.2015
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen, da eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit nicht gewährt werden kann. Den Anregungen wurde damit
bereits entsprochen.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit
gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich D 11, 1. Änderung – Ortsteil
Frauwüllesheim - , bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die
Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich D 11,
1. Änderung – Ortsteil Frauwüllesheim - , ergibt sich aus dem Kartenausschnitt,
der Gegenstand des Beschlusses ist.
Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.02.2016
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