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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
77 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 07:51
Aktualisiert
03.03.16, 07:51
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 03.03.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses von Donnerstag, dem 25.02.2016 um 18:01 Uhr 7 Bebauungsplan Nörvenich D 11 - Ortsteil Frauwüllesheim - , 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 214/2016 Einstimmig ergeht folgende Beschlussempfehlung: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingegangen sind b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich D 11 – Ortsteil Frauwüllesheim – im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingegangen sind: 1. 5. 6. 9. 11. 12. 14. Bezirksregierung Köln Dezernat 25 - Verkehr, IGVP und ÖPNV Dezernat 35.4 - Denkmalschutz - (landes-/bundeseigene Denkmäler) Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei (Schutzverordnungen) Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz (Anlagen/Betriebe, für die Bezirksregierung Genehm.-/ Überwachungsbehörde) Fernmeldeamt Düren T-Mobile Deutschland GmbH O2 GmbH & Co. KG Landwirtschaftskammer Rheinland Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb 16. 17. 19. 20. 22. 23. 25. 26. 27. 28. 29. 31. 33. 34. 36. 37. 38. 39. 40. 42. 43. 44. 45. 47. 48. 49. 50. 51. 53. Handwerkskammer Rheinland Kreishandwerkerschaft Rureifel Bistum Aachen RWE Power AG Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Gemeindeverwaltung Vettweiß Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen - Amt 16 Stadtverwaltung Düren Gemeindeverwaltung Kreuzau Rheinisches Amt für Denkmalpflege - Abtei Brauweiler – Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. - Kreisbauernschaft Düren e.V. Dürener Kreisbahn GmbH Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte: Verwaltungsaufgaben Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen Landeskirchenamt Evangelische Kirchengemeinde Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Kreispolizeibehörde Ruhrgas AG Bezirksregierung Düsseldorf - Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren - Bewertungsstelle Gemeindebrandmeister, Nörvenich Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Köln BVR Busverkehr Rheinland GmbH E.ON Ruhrgas AG Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e.V. RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH Deutsche Telekom AG Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen: T1 T2 Bezirksregierung Köln, 24.11.2015 -Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, 21.11.2015 -Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, 23.11.2015 -Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, 04.12.2015 Kreisverwaltung Düren, 05.01.2016 Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.02.2016 Seite 2 T3 T7 T8 T10 T15 T18 T21 T24 T30 T32 T46 T52 T54 T56 LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Dezernat 2, 30.11.2015 Vodafone GmbH, 08.01.2016 E-Plus Mobilfunk GmbH, 27.11.2016 Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Aachen, 13.01.2016 Industrie- und Handelskammer, 07.01.2016 Westnetz GmbH Regionalservice, Regionalzentrum Westliches Rheinland, 24.11.2015 Erftverband, 24.11.2015 Gemeindeverwaltung Merzenich, 13.11.2015 DB Services Immobilien GmbH, DB AG, Region West, 24.11.2015 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 04.12.2015 Wasserverband Eifel-Rur, 02.12.2015 Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 57 PLEdoc mbH, 24.11.2015, 25.11.2015. BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, 05.12.2015 NABU Kreisverband Düren, 05.12.2015 Der Rat entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt Folgendes: T4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 27.11.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis ist unter Ziffer 3.1 in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten. T13 Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 08.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zu Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise auf das Bergwerksfeld und die durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserveränderungen werden in den Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen. Änderungen der Planungsfestsetzungen ergeben sich dadurch nicht. Die RWE Power AG und der Erftverband wurden im Planverfahren beteiligt. Insgesamt wird den Anregungen entsprochen. T35 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 29.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Eine entsprechende Festsetzung zu Bauhöhen und Hinweise zum Fluglärm sind bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen ist im Bebauungsplan mit Eingeschossigkeit festgesetzt. Die geforderte maximale Bauhöhe von 10 m über Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.02.2016 Seite 3 Grund wird somit eingehalten. Die Änderung der zulässigen Bauhöhe setzt eine erneute Änderung des Bebauungsplans voraus, bei der das Bundesamt für Infrastruktur, Dienstleistungen und Umweltschutz der Bundeswehr erneut zu beteiligen ist. Der militärische Flugbetrieb und die entsprechenden Emissionen durch die Nähe zum Flugplatz Nörvenich sind bekannt. Der Entwurf zum Bebauungsplan enthält einen Hinweis, dass bedingt durch die Nähe zum Militärflugplatz Nörvenich Belästigungen durch Fluglärm möglich sind, deren negative Auswirkungen für die Bewohner mittels baulicher Maßnahmen begrenzt werden müssen. T41 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 11.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Auf einen Hinweis im Bebauungsplan wird verzichtet. Die L264 liegt vier Hauszeilen ca. 150 m südwestlich, sodaß mit Spritzwasser der Landesstraße im Bebauungsplangebiet nicht zu rechnen ist. T55 Bezirksregierung Düsseldorf, 07.12.2015 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen, da eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit nicht gewährt werden kann. Den Anregungen wurde damit bereits entsprochen. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich D 11, 1. Änderung – Ortsteil Frauwüllesheim - , bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich D 11, 1. Änderung – Ortsteil Frauwüllesheim - , ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist. Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses vom 25.02.2016 Seite 4