Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
174 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:30
Aktualisiert
16.09.16, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 497 /X.L.
Datum: 31.08.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
20.09.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
27.09.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg;
Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer Teichanlage und eines
Erdwalls auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
unter der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m
angelegt wird, zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. §
36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Das Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118, Schwalbenweg, wird derzeit mit einem Einfamilienwohnhaus und Doppelcarport bebaut. Das Grundstück
befindet sich innerhalb des rechtskräftig erlassenen Bebauungsplanes C 1-B,
Engelgau, der als Art der baulichen Nutzung Dorfgebiet (MD) festsetzt. Hierin
sind darüber hinaus u. a. eine vordere Baugrenze in einem Abstand ausgehend
vom Schwalbenweg von 4,0 m, und eine hintere Baugrenze von 24,0 m, ebenfalls ausgehend vom Schwalbenweg festgelegt.
Die beantragten baulichen Anlagen befinden sich ausschließlich hinter der hinteren Baugrenze, wobei der Geräteschuppen 40,0 m ausgehend vom Schwalbenweg und damit an der Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes C 1-B,
errichtet werden soll. Die geplante Teichanlage soll u. a. mit Regenwasser gespeist werden, das vom Geräteschuppen dorthin abgeleitet werden soll. Hierzu
beabsichtigen die Bauherren, einen Erdwall anzulegen damit im freien Gefälle die
Regenwasserableitung erfolgen kann. Der Erdwall wurde zunächst mit einer Höhe
von 1,60 m beantragt. Nach Rückfrage bei den Bauherren erklärten diese, dass
dieser lediglich eine Höhe von max. 1,20 m betragen wird, so dass unter dieser
Maßgabe diesem Erdwall zugestimmt werden kann.
Aus dem beigefügten Lageplanauszug ist die zuvor beschriebene Situation auf
dem Grundstück Nr. 118 dargestellt. Des Weiteren ist die Lage des Grundstückes
im Bereich des Schwalbenweges gekennzeichnet.
3
Es wird empfohlen, der Errichtung eines Geräteschuppens sowie Anlegung einer
Teichanlage und eines Erdwalls auf dem im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau,
Schwalbenweg, befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 118
unter der Maßgabe, dass der Erdwall mit einer max. Gesamthöhe von 1,20 m
angelegt wird, zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. §
36 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
gez. Pracht
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Bürgermeister