Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
188 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 448 /X.L.
Datum: 14.06.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
hier: Gemeindewasserwerk
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2015
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Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2015 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und
vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von
629,52 €auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum
31.12.2015 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat
von Mai bis Juni die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der
Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfbericht inkl. Testat
liegt dieser Vorlage in digitaler Form bei.
a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz
Das Jahresergebnis der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) 2015
des Gemeindewasserwerkes beläuft sich auf einen Überschuss von 629,52 €.
Im Zuge des letzten Zwischenberichts zum 30.09.2015 wurde von einem Überschuss in Höhe von rd. 4.700 € ausgegangen. Die Abweichung liegt im Wesentlichen in gegenüber der Prognose höheren Wassererlösen jedoch einer gleichzeitig
geringeren Aktivierung von Eigenleistungen bei parallel hierzu entstandenen höheren Fremdleistungen.
Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2015:
Die gegenüber dem Vorjahr um rd. 8.000 cbm höhere Wasserverkaufsmenge hat
zu einem rd. 50 TEUR höheren Ertrag aus Wassergebühren geführt. Zudem wurden mehr Hausanschlüsse hergestellt, so dass die Umsatzerlöse insgesamt rd.
60 TEUR über denen des Vorjahres lagen.
Im Jahre 2015 wurde ein Betrag von rd. TEUR 82 an Eigenleistungen aktiviert.
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten und aktivierte Bagger und Unimogkosten im Zusammenhang
mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten.
Der Materialaufwand ist im Jahre 2015 gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR
12 gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer höheren Inanspruchnahme von Fremdfirmen für Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten. Die Wasserbezugskosten sind trotz höherer Wasserverkaufsmenge aufgrund erheblich gesunkener Wasserverluste um rd. 3 TEUR gesunken.
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Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für
die Altersversorgung ist im Jahre 2015 gegenüber dem Vorjahr um rd. 5 EUR gefallen. Dies korrespondiert mit einer Zunahme von Fremdleistungen.
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund abgeschlossener
investiver Maßnahmen um rd. 13 TEUR angestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund
einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Einstellung in den Sonderposten für Investitionszuschüsse um ca. 4 TEUR gestiegen.
Das Jahresergebnis im Jahr 2015 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 14
TEUR verbessert und schließt mit einem geringen Überschuss von EUR 629,52
ab.
Der Wasserverlust 2015 ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 18.000 cbm gesunken
und lag bei 53.463 cbm. In den letzten Jahren konnte eine deutliche Reduzierung
von 159.000 cbm im Jahr 2006 auf die vorstehend genannte Summe im Jahr
2015 erreicht werden. Dieser Wasserverlust macht einen Anteil von rd. 16,4 %
der Gesamtwasserbezugsmenge aus. Die Wasserlecksuche gestaltet sich aufgrund einer Vielzahl an Kleinstbrüchen in den jeweiligen Orten als äußerst
schwierig und ist sehr arbeitsintensiv.
Die verkaufte Wassermenge hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt
Wirtschaftsjahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Wasserabgabemenge in cbm
263.116
259.147
259.690
260.531
255.325
249.654
251.358
259.115
Die weitere Reduzierung der Wasserverluste ist eine der Hauptaufgaben des
Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10
% pro Jahr.
Somit sind die Wasserwerksmitarbeiter weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu
reparieren. Hierbei hat es sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können.
b) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 08.04.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 248.849,78 € im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen
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Rücklage zuzustimmen. Die eingetragenen Jahresverluste 2013 mit 3.365,05 €
und 2014 mit 12.656,98 € wurden auf neue Rechnung vorgetragen. So soll auch
mit dem aktuellen Jahresüberschuss in Höhe von 629,52 € verfahren werden.
Damit stellt sich die zweckgebundene Rücklage des Gemeindewasserwerks wie
folgt dar:
Stand der zweckgebundenen Rücklage
nach Verrechnung des Verlustvortrages
Jahresfehlbetrag 2013
Jahresfehlbetrag 2014
Jahresüberschuss 2015
3.186.454,76 €
-3.365,05 €
-12.656,98 €
629,52 €
c) Gebührenbedarf
Zum 01.01.2013 wurde bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr i. H. v. 1,29
€/cbm (netto) die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN
2,5 von bis dahin 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben.
Im Wirtschaftsjahr 2014 wurden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation mit
Erlass des Wirtschaftsplanes keine Gebührenveränderungen vorgenommen.
Die Gebührennachkalkulation auf der Grundlage der tatsächlichen Wirtschaftsführung mit dem Jahresabschluss 2014 wies allerdings eine Gebührenunterdeckung
von EUR 13.174,46 aus.
Mit den angepassten Wirtschaftsplanansätzen 2015 wurde bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 cbm ein Gebührenbedarf bei der
Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug ermittelt. Auf dieser
Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2015 um 16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 €/cbm Frischwasserbezug erhöht.
Die aktuelle Gebührennachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
hat eine geringfügige Gebührenüberdeckung von insgesamt rd. EUR 300 ergeben.
gez. Pracht
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Bürgermeister