Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
2,5 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
GEGRÜNDET 1913
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015
MT - Ausfertigung vom 14. Juni 2016
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08140200011/215017979/09062016
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................................ 2
C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................... 3
I.
Rechtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 3
II. Wirtschaftliche Verhältnisse ................................................................................................ 4
1. Technische Grundlagen ............................................................................................... 4
2. Mehrjahresvergleich ..................................................................................................... 5
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 8
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......................................................................... 8
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................................. 8
2. Jahresabschluss ........................................................................................................... 9
3. Lagebericht ................................................................................................................... 9
II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................................................ 9
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses....................................... 9
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung .......................................... 9
F. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ................................................................. 10
I.
Vermögenslage ................................................................................................................. 10
II. Finanzlage ......................................................................................................................... 13
III. Ertragslage ........................................................................................................................ 15
G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG .......................................................................................... 16
1. Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................... 16
2. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung ......................................................... 17
3. Wirtschaftsplan ........................................................................................................... 18
a) Erfolgsplan........................................................................................................... 19
b) Finanzplan ........................................................................................................... 20
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-I-
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Seite
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 21
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ............................................................................ 21
II. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 22
Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
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- II -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Abkürzungsverzeichnis
AktG
Aktiengesetz
BA
Bauabschnitt
BV
Bauvorhaben
D&O
Directors-and-Officers
EigVO NRW
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
EDV
Elektronische Datenverarbeitung
eG
eingetragene Genossenschaft
EU
Europäische Union
e. V.
eingetragener Verein
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Gemeindeordnung
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
HL
Hauptleitung
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf
k. A.
keine Angabe
KAG
Kommunalabgabengesetz
NRW / NW
Nordrhein-Westfalen
PS
Prüfungsstandard des IDW
RVK
Rheinische Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
VR-Bank
Volks- und Raiffeisenbank
WL
Wasserleitung
WTL
Wassertransportleitung
WV
Wasserversorgung
ZVK
Zusatzversorgungskasse
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- III -
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
A. Prüfungsauftrag
1. Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, (gemäß § 106 Abs. 2
GO NRW) vom 17. Mai 2016 erteilte uns der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr
Pracht, für den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim auf Grund des
Vertrages vom 17. Mai / 01. Juni 2016 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum
31. Dezember 2015 der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
(im Folgenden „Eigenbetrieb“ genannt).
2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs unterliegen gemäß § 12 Abs. 1 der
Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen einer jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die
Buchführung einzubeziehen.
3. Gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 Abs. 2 GO NRW hat sich die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW eines Wirtschaftsprüfers bei der Durchführung der Abschlussprüfung bedient. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk richten sich daher an den
Eigenbetrieb.
4. Im Rahmen der Abschlussprüfung sind gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW auch die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen.
5. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 vereinbart.
6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss
sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 4 beigefügt sind.
7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes durch den
Betriebsleiter (siehe Anlage 4) dar:
Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um € 13.286,50 verbessert (Jahresfehlbetrag 2014 - € 12.656,98) und beträgt + € 629,52.
Die Wasserverluste sind gegenüber dem Vorjahr wieder gesunken auf rund 16,4 % der
Gesamtwasserbezugsmenge.
Für das Berichtsjahr 2015 hat sich die Wasserverkaufsmenge positiv entwickelt. Mit einer
Wasserverkaufsmenge von 259.115 m³ erhöhte sich die Wasserabgabe gegenüber der Vorjahresmenge.
Der Eigenbetrieb verfolgt eine konservative Risikopolitik und verfügt über ein gut funktionierendes Risikomanagementsystem. Im Vorjahr wurde eine neue Dokumentation des Risikomanagementsystems mit Hilfe der Kommunal- und Abwasserberatung NRW durchgeführt.
Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Investitionen von T€ 518 geplant, die im Wesentlichen über
Kredite finanziert werden sollen.
Aufgrund der Vorauskalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 wird mit einem Rückgang der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse auf € 27.651,00 (2015: € 44.802,00) gerechnet.
Für das Wirtschaftsjahr 2016 erwartet der Betriebsleiter ein ausgeglichenes Jahresergebnis.
Risiken sieht der Betriebsleiter in der demographischen Entwicklung, die zu einem ständigen
Rückgang des Wasserverkaufs führen sowie in der Gefahr von Rohrbrüchen.
Chancen für den Eigenbetrieb werden insbesondere in der interkommunalen Zusammenarbeit
gesehen.
9. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes
sowie der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebes, sind plausibel
und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.
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C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
I.
Rechtliche Verhältnisse
10. Im Berichtsjahr waren folgende Satzungen gültig:
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim - vom
30. September 2014
Veröffentlichung am: 17. Oktober 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
18. Oktober 2014
Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage
vom 06. Dezember 2005
zuletzt geändert am: 16. Dezember 2014 (4. Änderungssatzung)
Veröffentlichung am: 23. Dezember 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
01. Januar 2015
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe
von Wasser - Wasserabgabesatzung - der Gemeinde Nettersheim vom 06. Dezember 2005
Veröffentlichung am: 16. Dezember 2005 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim
In-Kraft-Treten:
16. Dezember 2005
11. Der Eigenbetrieb ist eine öffentliche Einrichtung, die nach § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend
den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt wird.
12. Zweck des Eigenbetriebs ist die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser.
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II.
Wirtschaftliche Verhältnisse
1.
Technische Grundlagen
13. Die Aufgabe der Wasserversorgung erfüllt der Eigenbetrieb mit eigenen Wasserverteilungsanlagen.
14. Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen der Gewinnungsanlagen und der Speicherkapazität.
Wasserbezug
Wasserverkauf einschließlich Eigenverbrauch
Scheinbare und reale Wasserverluste
in % der Wassergewinnung
2015
m³
325.307
271.844
53.463
16,43
2014
m³
333.516
261.932
71.584
21,46
+/m³
-8.209
+9.912
-18.121
-5,03
15. Bei einem Wasserdargebot von 325.307 m³ betragen die Wasserverluste insgesamt unter
Berücksichtigung der Wasserabgabe für Pumpversuche, Reinigung und Spülung 53.463 m³ bzw.
16,43 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese rechnerischen Verluste um 18.121 m³ gesunken.
Ursache für die Wasserverluste ist nach Angaben der Verwaltung eine hohe Zahl von Rohrbrüchen. Der unkontrollierte reale Verbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr wieder verringert.
16. Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen folgende Investitionen / Erweiterungen vorgenommen:
Hausanschlüsse,
Erweiterung Wasserversorgungsnetz Tondorf, Euskirchener Straße,
Erneuerung Wasserversorgung Engelgau, Meisenweg und Goldgasse,
Erneuerung Zingsheim, Hauptleitungen,
Erneuerung Nettersheim, Hauptleitung.
17. Darüber hinaus plant das Gemeindewasserwerk entsprechend der Finanzplanung für das Jahr
2016 Investitionen in Höhe von T€ 518.
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2.
Mehrjahresvergleich
18. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild:
2015
Bilanzstatistische Kennzahlen
Anlagevermögen
- Investitionen
- durchschnittlicher Abschreibungssatz
- Altersstruktur des Anlagevermögens
Kapitalstruktur
- Eigenkapitalquote (einschließlich Sonderposten)
- Fremdkapitalquote
Finanzlage
- Nettoumlaufvermögen
- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Ertragslage
- Umsatzerlöse
- Betriebsergebnis
Weitere Grundlagen
- Anzahl Hausanschlüsse
- verkaufte Wassermenge
2014
2013
2012
T€
%
%
322
2,21
42,9
657
2,17
43,8
226
2,22
43,1
342
2,24
43,5
%
%
62,3
37,7
63,7
36,3
69,4
30,6
71,7
28,3
T€
T€
-1.635
+109
-1.571
+278
-1.254
+262
-1.059
+46
T€
T€
695
0
636
-14
634
-7
640
+1
m³
2.402
2.396
2.354
k. A.
259.115 251.358 249.654 255.325
19. Die Altersstruktur des Anlagevermögens kann als Indikator für den Investitionsbedarf genutzt
werden. Der Wert von 42,9 % zeigt, dass in den folgenden Jahren ein höherer Investitionsbedarf
besteht.
20. Die Eigenkapitalquote beträgt 62,3 % und ist angemessen.
21. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt die während eines Jahres selbst erwirtschafteten Mittel an. Er beträgt T€ 109 im Berichtsjahr.
D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
22. Gegenstand der Prüfung ist gemäß § 316 HGB, § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 des Gemeindewasserwerkes. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte einzubeziehen.
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23. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
trägt der Betriebsleiter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet
worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und
den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
24. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebes war nicht
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
25. Nach § 3 der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 GO NRW ist insbesondere festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise
erbracht haben.
26. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
des Eigenbetriebes erfolgte unter Zugrundelegung des IDW Prüfungsstandards „Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720). Wir verweisen auf
unsere Berichterstattung im Abschnitt G. und in der Anlage 6.
27. Unsere Prüfung haben wir im Mai 2016 in den Räumen der Gemeindeverwaltung in Nettersheim
durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen in Koblenz.
28. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit Datum vom 29. Mai 2015 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Er wurde am 23. Juni 2015 vom Rat der Gemeinde
Nettersheim festgestellt.
29. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den
Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße
gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken,
erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung
strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung
und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die
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für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die
Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegen bei der
Betriebsleitung.
30. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes verschafft. Die
Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den Geschäftsbereichen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben. Eine Aufbauprüfung
erfolgte in den Bereichen:
Buchführungs- und Jahresabschlussprozess,
Absatz.
31. Eine Funktionsprüfung erfolgte für den Bereich der Jahresverbrauchsabrechnung.
32. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die
Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der
Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren
Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb
eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der
maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen des Eigenbetriebes in den Vordergrund. In den
übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben
mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
33. Prüfungsschwerpunkte im Berichtsjahr waren die Bereiche Anlagevermögen, Umsatzerlöse,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen.
34. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes haben wir u. a. Liefer- und
Leistungsverträge, Protokolle der Sitzungen des Betriebsausschusses bzw. des Rates sowie
sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen haben wir Saldenbestätigungen eingeholt. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen
zukommen lassen.
35. An der Inventur der Vorräte haben wir im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände nicht
teilgenommen.
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36. Nach Auskunft des Betriebsleiters lagen zum Bilanzstichtag keine Rechtsstreitigkeiten oder
steuerliche Problemstellungen vor, so dass auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung und
der Bestätigung eines Steuerberaters verzichtet werden konnte.
37. Von dem Betriebsleiter und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten
Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.
38. Der Betriebsleiter hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass
in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle bilanzierungspflichtigen
Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. Der Betriebsleiter hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle
für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach
§ 289 HGB erforderlichen Angaben enthält.
39. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen
beruhen auf Angaben des Eigenbetriebes und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen.
E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
40. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für das Rechnungswesen sind insbesondere das Dritte Buch des
HGB, die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung. Der Eigenbetrieb führt seine Finanzbuchhaltung nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung.
41. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
42. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und
Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
43. Das Rechnungswesen wird durch einen Wirtschaftsplan ergänzt.
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2.
Jahresabschluss
44. Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 des
Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen
Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
45. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-,
Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
3.
Lagebericht
46. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB und § 25 EigVO NRW). Er
steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang.
47. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Nach
unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt.
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
48. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes.
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung
49. Bei der Bewertung wurden die Vorschriften des HGB sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung beachtet.
50. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch
die anteiligen Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen wurden linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
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51. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert bilanziert. Bei erheblichen Zweifeln an der Einbringlichkeit erfolgen Einzelwertberichtigungen.
52. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
53. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
54. Weitere Einzelheiten zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang (Anlage 3) enthalten. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr
nicht ergeben.
F.
Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
I.
Vermögenslage
55. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
56. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen
Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen
Eigenkapital die vom Eigenbetrieb erhaltenen Ertrags- und Investitionszuschüsse.
57. Die Verbindlichkeiten werden gemäß ihren Fristigkeiten gruppiert ausgewiesen.
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Vermögensstruktur
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Langfristig gebundenes Vermögen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen an die Gemeinde
Sonstige Vermögensgegenstände
Guthaben bei Kreditinstituten
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Summe Vermögen
Kapitalstruktur
Stammkapital
Rücklagen
Verlustvortrag
Jahresergebnis
Bilanzielles Eigenkapital
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Empfangene Ertragszuschüsse
Wirtschaftliches Eigenkapital
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Langfristiges Fremdkapital
Kurzfristige Rückstellungen
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Sonstige Verbindlichkeiten
Kurzfristiges Fremdkapital
Summe Fremdkapital
Summe Kapital
+/T€
31.12.2015
T€
%
31.12.2014
T€
%
3
0,0
5.874 94,4
5.877 94,4
61
1,0
3
0,0
110
1,8
14
0,2
161
2,6
349
5,6
6.226 100,0
3
0,0
5.855 95,4
5.858 95,4
58
0,9
2
0,0
101
1,7
43
0,7
79
1,3
283
4,6
6.141 100,0
±0
+19
+19
+3
+1
+9
-29
+82
+66
+85
407
6,5
3.186 51,2
16
0,2
+1
0,0
3.578 57,5
207
3,3
93
1,5
3.878 62,3
364
5,8
364
5,8
24
0,4
1.890 30,4
9
0,1
51
0,8
10
0,2
1.984 31,9
2.348 37,7
6.226 100,0
407
6,6
3.186 51,9
3
0,0
-13
0,2
3.577 58,3
198
3,2
138
2,2
3.913 63,7
374
6,1
374
6,1
28
0,5
1.510 24,6
198
3,2
107
1,7
11
0,2
1.854 30,2
2.228 36,3
6.141 100,0
±0
±0
-13
+14
+1
+9
-45
-35
-10
-10
-4
+380
-189
-56
-1
+130
+120
+85
58. Beim Anlagevermögen stehen den Zugängen von T€ 322 Abschreibungen von T€ 303 gegenüber,
so dass sich das Anlagevermögen per saldo zum 31. Dezember 2015 um T€ 19 erhöht hat.
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59. Die Investitionen des Berichtsjahres betreffen:
T€
Hausanschlüsse
Messeinrichtung
BV Meisenweg Goldgasse Engelgau
Erneuerung Hauptleitungen Nettersheim
Sonstiges
246
10
49
2
15
322
60. Der Rückgang der Sonstigen Vermögensgegenstände ist auf die Umsatzsteuererstattungen des
Vorjahres zurückzuführen.
61. Beim bilanziellen Eigenkapital führte der Jahresüberschuss 2015 von T€ 1 zu einem minimalen
Anstieg auf T€ 3.578.
62. Der Veranlagung von Hausanschlussbeiträgen von T€ 16 stehen planmäßige Auflösungen der
Sonderposten und Empfangenen Ertragszuschüsse von T€ 52 gegenüber.
63. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 62,3 % (Vorjahr:
63,7 %). Die Eigenkapitalausstattung des Wasserwerkes ist angemessen.
64. Der Anstieg der kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des
Kontokorrentkredits bei der Kreissparkasse Euskirchen (T€ 300) zurückzuführen.
65. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr stichtagsbedingt um T€ 189 auf T€ 9 gesunken.
66. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Der
Rückgang der Verbindlichkeiten ist ebenfalls stichtagsbedingt.
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
II.
Finanzlage
67. Die nachfolgende Kapitalflussrechnung haben wir nach dem Deutschen RechnungslegungsStandard Nr. 21 erstellt:
2015
T€
=
=
=
=
Jahresergebnis
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-)
auf Gegenstände des Anlagevermögens
Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse
Auflösung Empfangener Ertragszuschüsse
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-)
Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Anlagevermögen
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Zuschüssen und Beiträgen
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Krediten
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Krediten
gezahlte Zinsen (-)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+1
2014
T€
-13
+303
-7
-45
-4
+11
+290
-6
-46
-4
±0
+16
-19
-166
+109
-322
-322
+16
±0
-10
-11
-5
-218
-1.421
-1.639
+76
+278
-657
-657
+11
+115
-11
±0
+115
-264
-1.157
-1.421
68. Der Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres entspricht dem Guthaben bei der VRBank Nordeifel eG (T€ 14) und dem Girokonto (T€ 147) bei der Kreissparkasse Euskirchen
abzüglich des Kontokorrentkredits bei der Kreissparkasse Euskirchen (T€ 1.800).
69. Im Wirtschaftsjahr 2015 führten die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 109
bei einem geringeren Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von T€ 322 sowie aus der Finanzierungstätigkeit von - T€ 5 zu einer Verringerung des Finanzmittelfonds um T€ 218.
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70. Die Liquidität des Gemeindewasserwerkes stellt sich stichtagsbezogen wie folgt dar:
31.12.2015
T€
Kurzfristiges Vermögen
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen an die Gemeinde
Sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Summe kurzfristiges Vermögen
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe kurzfristige Schulden
Unterdeckung
31.12.2014
T€
61
3
110
14
161
349
58
2
101
43
79
283
1.890
9
24
51
10
1.984
1.635
1.510
198
28
107
11
1.854
1.571
71. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität ist die wertmäßige und zeitliche Übereinstimmung der Ein- und
Auszahlungen maßgebend.
72. Zum Bilanzstichtag besteht eine Unterdeckung in Höhe von T€ 1.635. Die Liquidität verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 64.
73. Im Berichtsjahr konnte der Eigenbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
III. Ertragslage
74. In folgender Übersicht haben wir die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt:
2015
T€
Umsatzerlöse
Aktivierte Eigenleistungen
Betriebsleistung
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsaufwand
Betriebsergebnis vor Zinsen
Zinsaufwendungen
Finanzergebnis
Betriebsergebnis
Neutrale Erträge
Neutrale Aufwendungen
Neutrales Ergebnis
Jahresergebnis
695
82
777
229
167
303
67
766
11
11
-11
±0
2
1
+1
+1
2014
%
89,4
10,6
100,0
29,5
21,5
39,0
8,6
98,6
1,4
1,4
1,4
0,0
0,2
0,1
0,1
0,1
T€
636
106
742
217
171
290
64
742
0
14
-14
-14
3
2
+1
-13
%
85,7
14,3
100,0
29,3
23,0
39,1
8,6
100,0
0,0
1,9
1,9
1,9
0,4
0,3
0,1
1,8
+/T€
+59
-24
+35
+12
-4
+13
+3
+24
+11
-3
+3
+14
-1
-1
±0
+14
75. Das Wirtschaftsjahr 2015 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1 ab. Gegenüber
dem Vorjahr bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung von T€ 14.
76. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Wasserverkauf
Auflösung Sonderposten
Vermietungen
Sonstiges
2015
T€
603
51
19
22
695
2014
T€
550
52
20
14
636
+/T€
+53
-1
-1
+8
+59
77. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wasserverkauf zurück zu
führen.
78. Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Nachkalkulation
erstellt. Für das Wirtschaftsjahr 2015 ergab sich eine Kostenüberdeckung von € 300,03.
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
79. Bei den Materialaufwendungen führten insbesondere die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen von T€ 12 zu einem Anstieg der Aufwendungen.
80. Die Personalaufwendungen beinhalten die anteilige Zuordnung von Angestellten und Beamten der
Gemeinde zum Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk.
81. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Fahrzeugkosten (T€ 15;
Vorjahr: T€ 16), Versicherungen (T€ 11; Vorjahr: T€ 11), Aufwendungen für die Zuführung zu
Sonderposten (T€ 16; Vorjahr: T€ 11) und Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 8; Vorjahr: T€ 8).
82. Das Finanzergebnis ist mit T€ 11 negativ. Aufwendungen von T€ 11 für Kreditverbindlichkeiten
stehen Erträge von unter T€ 1 aus Guthabenkonten gegenüber.
83. Das Betriebsergebnis verbessert sich um T€ 14.
84. Bei neutralen Erträgen von T€ 2 und neutralen Aufwendungen von T€ 1 bleibt das neutrale
Ergebnis gegenüber dem Vorjahr unverändert.
G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG
1.
Grundsätzliche Feststellungen
85. Bei unserer Prüfung haben wir auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes und die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Dabei haben wir den zu § 53 Abs. 1 Nr. 1 und
2 HGrG von IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten
Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und
der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) sinngemäß beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, das heißt mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und
den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
86. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in dem gesondert zu diesem
Prüfungsbericht erstellten Bericht über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
dargestellt. Dabei haben wir keine Besonderheiten festgestellt, die nach unserer Auffassung für die
Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
von Bedeutung sind.
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2.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung
87. Zur weiteren Erläuterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Eigenbetrieb für das abgelaufene Wirtschaftsjahr in vereinfachter Form den Gebührenbedarf ermittelt und dem Gebührenaufkommen gegenübergestellt. Ausgangspunkt bildeten die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015.
Gewinn- und
Verlustrechnung
€
Gebührenbedarf
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsaufwand
Sonstige Steuern
Gesamtaufwand
abzüglich
Sonstige betriebliche Erträge
Zinserträge
Andere aktivierte Eigenleistungen
Nebengeschäftserträge
Deckungsbeiträge
Gebührenaufkommen
Grundgebühr
Verbrauchsgebühr
Auflösung Ertragszuschüsse / Sonderposten
Gewinn (+) / Verlust (-) bzw.
Überdeckung (+) / Unterdeckung (-)
Korrektur
€
Kosten und
Leistungen
€
229.000,88
166.785,50
302.810,48
68.941,68
10.782,05
534,00
778.854,59
±0,00
±0,00
±0,00
-17.387,96
±0,00
±0,00
-17.387,96
229.000,88
166.785,50
302.810,48
51.553,72
10.782,05
534,00
761.466,63
1.765,94
63,60
82.208,17
70.132,62
154.170,33
624.684,26
-1.765,94
±0,00
±0,00
-15.951,51
-17.717,45
-329,49
0,00
63,60
82.208,17
54.181,11
136.452,88
625.013,75
198.101,52
375.716,75
573.818,27
±0,00
±0,00
±0,00
198.101,52
375.716,75
573.818,27
51.495,51
±0,00
51.495,51
+629,52
-329,49
+300,03
88. Bei der Nachkalkulation sind die gleichen Annahmen zu Grunde zu legen wie bei der Gebührenbedarfsberechnung.
89. Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 29. Juli 1990 dürfen in der Gebührenkalkulation die
laufenden Auflösungserträge aus den passivierten Ertragszuschüssen der Haushalte nicht berücksichtigt werden.
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
90. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW steht es im Ermessen der politischen Entscheidungsträger, ob die Erträge aus der Auflösung der Empfangenen Ertragszuschüsse (Sonderposten für Investitionszuschüsse) als Deckungsbeitrag Berücksichtigung finden. Der Rat der
Gemeinde hat sich für die Berücksichtigung dieser Erträge als Deckungsbeitrag entschieden.
91. Die Korrekturen betreffen die periodenfremden Aufwendungen und Erträge sowie die veranlagten
Beiträge, die in den Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen eingestellt werden, da
diese nicht mit der Leistungserbringung des laufenden Wirtschaftsjahres in Zusammenhang
stehen.
92. Die Kostenüberdeckung soll gemäß § 6 Abs. 2 KAG in den nächsten vier Jahren ausgeglichen
werden.
3.
Wirtschaftsplan
93. Der Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2015 wurde vom Rat der Gemeinde Nettersheim am
16. Dezember 2014 beschlossen.
94. Die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans wurde mit T€ 603
festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der
Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wurde auf T€ 2.000 festgesetzt.
95. Nachstehend werden die tatsächlichen Ergebnisse, wie sie sich im Berichtsjahr darstellen, den Ansätzen im Wirtschaftsplan gegenübergestellt.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
a)
Erfolgsplan
96. Der Erfolgsplan soll die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten. Die wesentlichen Abweichungen des Erfolgsplanes (Plan) von der Gewinn- und Verlustrechnung (Ist) sind der folgenden Gegenüberstellung zu entnehmen:
Plan
T€
Erträge
Umsatzerlöse
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
Zinsaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Jahresergebnis
Ist
T€
+/T€
657
98
13
768
695
82
2
779
+38
-16
-11
+11
232
171
296
17
51
767
+1
229
167
303
11
68
778
+1
-3
-4
+7
-6
+17
+11
±0
97. Die Umsatzerlöse liegen aufgrund der höheren Wasserabgabe leicht über dem Planansatz.
98. Die aktivierten Eigenleistungen blieben wegen der im Berichtsjahr in geringerem Umfang durchgeführten Investitionen hinter dem Planansatz zurück.
99. Abweichungen gibt es im Bereich der sonstigen Erträge, deren Planansatz nicht vollständig
umgesetzt werden konnte.
100. Die Abschreibungen waren um T€ 7 höher als der Planansatz. Verantwortlich hierfür waren
abweichende Schätzungen bei den Nutzungsdauern der durchgeführten Investitionen.
101. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist die Abweichung im Wesentlichen auf die
gestiegenen Verwaltungskosten und die höhere Zuführung zu den Sonderposten zurückzuführen.
102. Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen gemäß § 15 Absatz 3 EigVO NRW lagen im Berichtsjahr
nicht vor.
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
b) Finanzplan
103. Der Vermögensplan soll alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die
sich aus Anlagenzugängen ergeben, enthalten. Der Finanzplan sieht Investitionen von T€ 603 vor,
denen T€ 603 Darlehensneuaufnahmen gegenüberstehen.
104. Die Abweichungen der Planansätze von den tatsächlichen Investitionen sind der folgenden
Gegenüberstellung zu entnehmen:
Erneuerung WV Tondorf, Am Joelper
Erneuerung WV Tondorf, Fremdwasser 2. BA
Erneuerung WV Engelgau, Meisenweg u. a.
Erneuerung WV Zingsheim, Pfalzstraße
Beschaffung von Wasserzählern
Herstellung von Hausanschlüssen
Umverlegung WTL Zingsheim-Nettersheim
Erneuerung Hauptleitung Nettersheim
Erneuerung WV Tondorf, B51
Erneuerung HL Zingsheim
VL Hochbehälter Buir und Zingsheim
Druckminderer Hochbehälter Holzmühlheim
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Plan
2015
Ist
2015
T€
T€
10
75
80
30
8
150
100
0
60
0
50
15
25
603
0
0
49
0
0
246
0
3
0
8
0
0
16
322
Nicht
Über- und
ausaußergeschöpfte
planPlanmäßige
ansätze
Abweichung
T€
T€
10
0
75
0
31
0
30
0
8
0
0
96
100
0
0
3
60
0
0
8
50
0
15
0
9
0
388
107
105. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wurden im Rahmen der Auftragsvergaben
dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gebracht und genehmigt.
-.-.-.-.-.-
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
106. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 09. Juni 2016 den
nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und die Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
II.
Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis
zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
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- 22 -
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Anlagen
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2015
1
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015
2
Anhang zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015
3
Lagebericht zum Jahresabschluss 2015
4
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
6
Zusammensetzung und Entwicklung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse
zum 31. Dezember 2015
7
Zusammensetzung und Entwicklung der Empfangenen Ertragszuschüsse
zum 31. Dezember 2015
8
Zusammensetzung und Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
zum 31. Dezember 2015
9
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
-.-.-.-.-.-
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10
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Aktivseite
€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen
3. Verteilungsanlagen
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
30.701,54
1,00
5.469.635,00
294.752,00
78.690,19
5.873.779,73
Summe Anlagevermögen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II.
1.
2.
3.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen an die Gemeinde
Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Summe Umlaufvermögen
3.056,32
110.182,46
13.988,97
127.227,75
€
€
31.12.2014
€
3.315,88
3.315,88
5.873.779,73
5.877.095,61
30.701,54
1,00
5.234.665,00
317.403,00
271.775,99
5.854.546,53
5.857.862,41
5.877.095,61
60.581,18
58.175,66
127.227,75
2.206,08
101.423,99
42.533,43
146.163,50
161.097,78
348.906,71
348.906,71
78.541,63
282.880,79
6.226.002,32
6.140.743,20
€
A.
I.
II.
1.
III.
IV.
Eigenkapital
Stammkapital
Rücklagen
Zweckgebundene Rücklagen
Verlustvortrag
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
Summe Eigenkapital
€
Passivseite
31.12.2014
€
407.000,00
407.000,00
3.186.454,76
16.022,03
+629,52
3.578.062,25
3.186.454,76
3.365,05
-12.656,98
3.577.432,73
3.578.062,25
207.005,00
197.747,00
C. Empfangene Ertragszuschüsse
92.823,00
137.625,00
D. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen
24.075,71
27.805,08
2.324.036,36
1.884.433,92
198.440,10
106.777,15
10.482,22
2.200.133,39
6.226.002,32
6.140.743,20
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
E.
1.
2.
3.
4.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe Verbindlichkeiten
2.254.432,54
8.838,09
50.540,31
10.225,42
2.324.036,36
Anlage 1
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015
2014
€
1. Umsatzerlöse
2. Andere aktivierte Eigenleistungen
3. Sonstige betriebliche Erträge
€
€
695.446,40
635.986,76
82.208,17
105.793,95
1.765,94
2.771,63
779.420,51
744.552,34
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
195.540,98
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
33.459,90
198.330,08
229.000,88
18.561,93
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
127.816,53
131.079,50
38.968,97
40.463,36
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung:
(15.804,62)
166.785,50
(14.974,93)
302.810,48
290.332,38
68.941,68
64.322,37
63,60
93,60
10.782,05
13.679,30
+1.163,52
-12.122,98
534,00
534,00
+629,52
-12.656,98
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon aus Abzinsung: € 220,85
(Vorjahr: € 102,82)
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
11. Sonstige Steuern
12. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
Anlage 2
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Anlagennachweis zum 31. Dezember 2015
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
Zugang
Umbuchung
Stand
31.12.2014
31.12.2015
€
€
€
€
I.
II.
1.
2.
3.
4.
5.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
- Konzessionen
- Grunddienstbarkeiten
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Grundstücke, grundstückgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
- Unbebaute Grundstücke
Summe 1.
Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen
- Quellen
- Pumpen, Pumpenhäuser
Summe 2.
Verteilungsanlagen
- Speicheranlagen
- Leitungsnetz
- Hausanschlüsse
- Messeinrichtungen
Summe 3.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Werkzeuge und Geräte
- Fuhrpark
- Betriebsausstattung
- Geschäftsausstattung
- Geringwertige Anlagegüter
Summe 4.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
Insgesamt
Stand
31.12.2014
€
Abschreibung
Zugang
€
Stand
31.12.2015
€
Restbuchwert
Stand
Stand
31.12.2015
31.12.2014
€
€
Kennzahlen
Abschrei- Restbungssatz buchwert
%
%
96.461,14
1.761,55
98.222,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
96.461,14
1.761,55
98.222,69
94.906,81
0,00
94.906,81
0,00
0,00
0,00
94.906,81
0,00
94.906,81
1.554,33
1.761,55
3.315,88
1.554,33
1.761,55
3.315,88
0,00
0,00
0,00
1,61
100,00
3,38
48.800,68
48.800,68
0,00
0,00
0,00
0,00
48.800,68
48.800,68
18.099,14
18.099,14
0,00
0,00
18.099,14
18.099,14
30.701,54
30.701,54
30.701,54
30.701,54
0,00
0,00
62,91
62,91
1.273,63
80.678,88
81.952,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.273,63
80.678,88
81.952,51
1.272,63
80.678,88
81.951,51
0,00
0,00
0,00
1.272,63
80.678,88
81.951,51
1,00
0,00
1,00
1,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,08
0,00
0,00
1.088.065,18
7.606.293,96
3.552.609,93
104.014,38
12.350.983,45
0,00
0,00
245.991,76
10.677,39
256.669,15
0,00
1.088.065,18
238.459,45 7.844.753,41
15.797,48 3.814.399,17
0,00
114.691,77
254.256,93 12.861.909,53
986.685,18
5.143.249,96
924.847,93
61.535,38
7.116.318,45
13.403,00
165.646,45
90.003,24
6.903,39
275.956,08
1.000.088,18
5.308.896,41
1.014.851,17
68.438,77
7.392.274,53
87.977,00
2.535.857,00
2.799.548,00
46.253,00
5.469.635,00
101.380,00
2.463.044,00
2.627.762,00
42.479,00
5.234.665,00
1,23
2,11
2,36
6,02
2,15
8,09
32,33
73,39
40,33
42,53
7.943,50
56.712,93
190.134,97
262.177,97
22.043,24
539.012,61
271.775,99
13.292.525,24
13.390.747,93
577,90
0,00
3.485,40
0,00
140,10
4.203,40
61.171,13
322.043,68
322.043,68
0,00
8.521,40
0,00
56.712,93
0,00
193.620,37
0,00
262.177,97
0,00
22.183,34
0,00
543.216,01
-254.256,93
78.690,19
0,00 13.614.568,92
0,00 13.712.791,61
6.089,50
36.066,93
111.211,97
46.197,97
22.043,24
221.609,61
0,00
7.437.978,71
7.532.885,52
432,90
4.675,00
8.498,40
13.108,00
140,10
26.854,40
0,00
302.810,48
302.810,48
6.522,40
40.741,93
119.710,37
59.305,97
22.183,34
248.464,01
0,00
7.740.789,19
7.835.696,00
1.999,00
15.971,00
73.910,00
202.872,00
0,00
294.752,00
78.690,19
5.873.779,73
5.877.095,61
1.854,00
20.646,00
78.923,00
215.980,00
0,00
317.403,00
271.775,99
5.854.546,53
5.857.862,41
5,08
8,24
4,39
5,00
100,00
4,94
0,00
2,22
2,21
23,46
28,16
38,17
77,38
0,00
54,26
100,00
43,14
42,86
Anlage zum Anhang
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des
Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
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Anlage
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1
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
1. Zur Regelung der Geschäftsordnung dient vor allem die Satzung des Eigenbetriebes, in der u. a.
die Geschäftsführung und die Vertretung des Eigenbetriebes durch den Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim nebst Stellvertretung geregelt sind.
2. Die Gemeinde hat ferner durch Beschluss des Rates vom 29. Januar 2008 eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Diese regelt die Geschäftsführung und den Ablauf der Rats- und Ausschusssitzungen. Sie wurde am 15. Dezember 2015 mit der 1. Änderungssatzung geändert.
3. Die Einbindung des Betriebsausschusses und des Rates in die Entscheidungsprozesse ist durch
die Betriebssatzungen und die gesetzlichen Regelungen festgelegt. Die Zuständigkeitsregelungen
zwischen Betriebsleiter, Betriebsausschuss und dem Rat der Gemeinde entsprechen den Erfordernissen des Eigenbetriebs. Andererseits ist gewährleistet, dass Geschäfte von besonderer
Bedeutung durch den Betriebsausschuss oder den Rat entschieden bzw. beraten werden.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
4. Die für den Eigenbetrieb zuständigen Gremien haben im Berichtsjahr wie folgt getagt:
Ausschuss
Sitzungen
Werksausschuss / Betriebsausschuss
09. Juni 2015
01. Dezember 2015
Haupt- und Finanzausschuss
17. März 2015
16. Juni 2015
01. September 2015
08. Dezember 2015
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Gemeinderat
24. März 2015
23. Juni 2015
08. September 2015
01. Oktober 2015
15. Dezember 2015
5. Gegenstand der Sitzungen waren unter anderem die Entlastungserteilungen für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2013, die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie die jeweiligen Lageberichte, die Zwischenberichte für
das Jahr 2015 und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 und die Gebührenbedarfsberechnungen, Auftragsvergaben und geplante Maßnahmen, Sachstandsberichte der Eigenbetriebe und
der Erlass von Gebührenforderungen. Die hierzu angefertigten Sitzungsprotokolle haben uns
vorgelegen.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
6. Der Betriebsleiter, Herr Pracht, ist in keinen anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses / Konzernabschlusses aufgeteilt nach
Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
7. Die anteilige Vergütung der Betriebsleitung sowie die anteilige Vergütung der Mitglieder des
Betriebsausschusses werden im Anhang angegeben.
8. Die Vergütung des Betriebsleiters enthält keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Fragenkreis 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten / Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
9. Es bestehen keine schriftlich festgelegten Stellenbeschreibungen und Arbeitsanweisungen.
Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes ist dies nicht erforderlich.
10. Die Organisation des Eigenbetriebes ist zweckmäßig. Die kaufmännische Verwaltung ist dem
Fachbereich Finanzen der Gemeindeverwaltung Nettersheim zugeordnet.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
11. Anhaltspunkte hierfür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
12. Die Gemeindeverwaltung Nettersheim hat im Rahmen einer Dienstanweisung in Ergänzung zu den
Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert. Eine eigene Dienstanweisung für den Eigenbetrieb besteht nicht. Da der
Eigenbetrieb integraler Bestandteil der Gemeindeverwaltung ist, ist dies nach unserer Beurteilung
auch nicht erforderlich.
13. Im Übrigen werden im Rahmen der Auftragsvergaben die einschlägigen Vergabebestimmungen
(VOB / VOL / VOF) beachtet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine von diesen Vorgaben
abweichende Handhabung festgestellt.
14. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter,
Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor.
15. Zudem hat die Gemeindeverwaltung Nettersheim im Jahr 2007 eine Dienstanweisung zur
Vermeidung von Korruption erlassen, nach der entsprechend verfahren wird.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen,
Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
16. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter,
Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor.
17. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese Vorgaben
nicht eingehalten wurden.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
18. Die Vertragsdokumentation entspricht der Größe des Eigenbetriebs und ist ordnungsgemäß.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
19. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftspläne werden rechtzeitig aufgestellt und entsprechen
den gesetzlichen Anforderungen. Der Wirtschaftsplan 2015 wurde am 02. Dezember 2014 im
Betriebsausschuss vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen. Die gesetzlichen Vorgaben zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 18
EigVO NRW wurden eingehalten.
20. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
21. Zwischenberichte über die Planerfüllung werden grundsätzlich jeweils am 30. Juni eines Jahres
vorgelegt und werden künftig auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung und der neuen
Betriebssatzung quartalsweise erstellt. Zum Ende des Wirtschaftsjahres im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden mögliche Planabweichungen erörtert und beschlossen.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
22. Die im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 erfolgte Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr
2015 ergab eine Gebührenüberdeckung in Höhe von rd. T€ 0,3, über die im Lagebericht berichtet
wurde.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
23. Das im Berichtsjahr angetroffene Rechnungswesen entspricht im Wesentlichen den Anforderungen des Eigenbetriebes.
24. Eine Kostenrechnung wird aufgrund der Betriebsgröße nicht geführt, die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Ansätze im Wirtschaftsplan. Im Rahmen der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes werden jährliche Gebührenbedarfsberechnungen aufgestellt und vom Rat der
Gemeinde beschlossen. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses erfolgt auch eine jährliche
Gebührennachkalkulation.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
25. Der Stand der Bankkonten wird täglich durch eine kaufmännische Mitarbeiterin überwacht. Geldanlagen und Kreditaufnahmen werden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsströme
aufeinander abgestimmt.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
26. Ein zentrales Cash-Management ist nicht eingerichtet. Im Rahmen der Liquiditätskontrolle wird
jedoch die Liquidität im Verbund mit den Eigenbetrieben Abwasser und Biowärme Nettersheim und
der Gemeinde überwacht.
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Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
27. Die Leistungsentgelte werden von der Gemeinde zeitnah in Rechnung gestellt. Das Mahnwesen
gewährleistet nach unseren Feststellungen die zeitnahe und effektive Einziehung von ausstehenden Forderungen.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens / Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens- / Konzernbereiche?
28. Das Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau. Eine monatliche Auswertung der betrieblichen
Daten zur Verbesserung der Unternehmenssteuerung ist weiter angestrebt.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und / oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
29. Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts- / Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
30. Der Betriebsleiter hat geeignete Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems
ergriffen. Im Frühjahr 2014 wurde im Rahmen eines Workshops über die Kommunalagentur NRW
die Dokumentation des Risikomanagementsystems für die drei Eigenbetriebe überarbeitet, welche
nunmehr einer kontinuierlichen Fortschreibung unterliegen.
31. Das Risikofrüherkennungssystem ist geeignet, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu
erkennen.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
32. Die Maßnahmen reichen grundsätzlich für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, d. h. für die Wasserversorgung der versorgten Ortsteile der Gemeinde Nettersheim, aus.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
33. Es wird auf die Antwort unter 4 a) verwiesen. Bisher hat die Verwaltung in einer Übersicht
Risikofelder und branchenspezifische Risiken zusammengestellt und diesen die von der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten gegenübergestellt. Im Übrigen erfolgt
eine Dokumentation über Protokolle der jeweiligen Gremiensitzungen.
34. Eine Dokumentation über das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem liegt nunmehr
vor. Die Einzelrisiken werden prozessbezogen definiert und mit ihren Auswirkungen bewertet, und
den Verantwortlichkeiten, den bereits vorhandenen Maßnahmen und den Zielmaßnahmen gegenübergestellt.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
35. Aufgrund der gleichbleibenden, d. h. im Zeitablauf unveränderten Geschäftstätigkeit unterliegen
die Frühwarnsignale grundsätzlich keinen wesentlichen Veränderungen. Soweit Änderungen der
betrieblichen Abläufe eintreten, werden diese in Arbeitsbesprechungen behandelt und geeignete
Maßnahmen ergriffen.
36. Das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem soll auskunftsgemäß kontinuierlich fortgeschrieben werden. Auf die Ausführungen unter 4 a) und c) wird verwiesen.
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
37. Die Darstellung und Beantwortung der einzelnen Fragen dieses Fragenkreises entfällt, da keine
entsprechenden Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate eingesetzt
werden.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens / Konzerns entsprechende Interne
Revision / Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
38. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes besteht keine interne Revision als eigenständige Stelle.
Der Betriebsleiter kontrolliert das gesamte laufende Geschäft. Neben der Jahresabschlussprüfung
durch den Wirtschaftsprüfer findet eine Revision durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW statt.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
39. Die Überwachung der Liquidität und der Kreditgeschäfte erfolgt durch die Finanzbuchhaltung. Eine
funktionale Trennung in Anweisung und Vollzug ist gewährleistet. Revisionsberichte, insbesondere
zu den Maßnahmen zur Korruptionsprävention, liegen mangels einer eigenständig institutionalisierten internen Revisionsstelle und der geringen Betriebsgröße nicht vor.
40. Auf die weitere Darstellung und Beantwortung dieses Fragenkreises wird verzichtet.
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt
worden ist?
41. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die zuständigen Überwachungsorgane über
Maßnahmen nicht unterrichtet wurden.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
42. Die Frage entfällt, da derartige Kreditgewährungen nicht erfolgt sind.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
43. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
44. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden.
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Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
45. Aufgrund der regelmäßigen Vergaben nach VOB erfolgt in der Regel vor Durchführung der
Maßnahme zwingend eine angemessene Planung, in der mögliche Risiken ausführlich untersucht
werden. Die Finanzierbarkeit der Investition wird vor Realisierung geprüft und ist durch die Aufnahme in den Vermögensplan des Wirtschaftsplans dokumentiert. Da es sich beim Wasserwerk
um einen Betrieb der öffentlichen Daseinsvorsorge handelt, ist eine Beurteilung der Rentabilität
von Investitionen nicht von vorrangiger Bedeutung.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
46. Investitionen erfolgen nach einem streng reglementierten Vergabeverfahren. Hierbei ist stets das
Einholen von mehreren Angeboten erforderlich.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
47. Die im Berichtsjahr durchgeführten Investitionen, insbesondere Baumaßnahmen, werden regelmäßig durch das Bauamt, durch ein externes Ingenieurbüro sowie durch Prüfstellen im Zusammenhang mit gewährten Zuschüssen überwacht. Die zuständigen Ausschüsse werden hierüber unterrichtet.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
48. Im Berichtsjahr haben sich bei den Hausanschlüssen überplanmäßige Ausgaben von T€ 96 aus
zeitlichen Verschiebungen der Maßnahmen ergeben.
49. Bei anderen Maßnahmen ergaben sich ebenfalls infolge von zeitlichen Verschiebungen über- und
außerplanmäßige Ausgaben von T€ 11.
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e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
50. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Leasingverträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
51. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen
bekannt geworden.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
52. Kleinere Aufträge werden freihändig vergeben. Es werden nach Angaben des Betriebsleiters
mehrere Angebote eingeholt.
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
53. Die Überwachungsorgane werden zeitnah und regelmäßig unterrichtet.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens- / Konzernbereiche?
54. Die Berichterstattung stand, soweit sie sich auf die Rechnungslegung bezog, mit der wirtschaftlichen Lage im Einklang. Sie vermittelte einen zutreffenden Einblick in die Lage des Eigenbetriebes.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder
wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
55. Die Überwachungsorgane wurden zeitnah unterrichtet.
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56. Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine ungewöhnlichen, risikoreichen oder nicht ordnungsgemäß abgewickelten Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen feststellen.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts- / Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
57. Es wurden Fragen zum allgemeinen Geschäftsverlauf, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den
wesentlichen Investitionen und Investitionsvorhaben gestellt.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
58. Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir nichts Derartiges feststellen.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
59. Eine derartige Versicherung wurde nicht abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
60. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Interessenkonflikte bekannt geworden.
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
61. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
62. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
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Gemeinde Nettersheim
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c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
63. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
64. Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr ein wirtschaftliches Eigenkapital von 62,3 % aus. Wesentliche Investitionen werden aus Fördermitteln oder aus Beiträgen der Anschlussnehmer finanziert,
denen bilanziell ein passivischer Ausgleichsposten (Sonderposten) gegenübersteht. Der Eigenanteil wird über Investitionskredite oder Eigenmittel finanziert.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
65. Die Gemeinde Nettersheim sowie die Eigenbetriebe Abwasser, Gemeindewasserwerk und
Biowärme Nettersheim als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit können sich über zinsgünstige
Kommunaldarlehen und Kassenkredite, sowie über Zuschüsse für Investitionen finanzieren. Anzeichen dafür, dass die Finanzlage im Verbund als nicht gesichert angesehen werden kann, haben
sich nicht ergeben.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz- / Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
66. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2015 keine Fördermittel erhalten.
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Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
67. Nein. Die Eigenkapitalausstattung beträgt zum Bilanzstichtag 57,5 % der Bilanzsumme. Bei
Einbeziehung der Empfangenen Ertragszuschüsse und der Sonderposten liegt die Eigenkapitalquote bei 62,3 %. Die Eigenkapitalausstattung ist als gut zu bezeichnen. Im Rahmen unserer
Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte für Finanzierungsprobleme aufgrund einer unzureichenden
Eigenkapitalausstattung festgestellt.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
68. Gewinne bzw. Verluste werden im Rahmen des Ergebnisvortrages auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungen werden nicht getätigt. Der in 2015 ausgewiesene Jahresüberschuss in
Höhe von € 629,52 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Fragenkreis 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens / Konzerns nach Segmenten /
Konzernunternehmen zusammen?
69. Die Frage entfällt infolge der geringen Betriebsgröße und des einzigen Segmentes Wasser.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
70. Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
71. Im Zusammenhang mit den Leistungsbeziehungen zur Gemeinde und zu den Eigenbetrieben
haben sich im Rahmen der Prüfung keine Anhaltspunkte hierüber ergeben.
72. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden mit den Selbstkosten an die Eigenbetriebe
weiterbelastet. Sofern interne Darlehen gewährt werden, werden diese mit den marktüblichen
Zinssätzen verzinst.
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d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
73. Die Frage entfällt, da keine Konzessionsabgaben zu leisten sind.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
74. Die Frage entfällt grundsätzlich, da nur das Kerngeschäft der Wasserversorgung verfolgt wird.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
75. Es wurden, wie im Vorjahr, Sanierungsmaßnahmen im Versorgungsnetz zur Verringerung des
Wasserverlustes durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte zum 01. Januar 2015 eine Anpassung der
Verbrauchsgebühr von € 1,29 je m³ Wasser auf € 1,45 je m³ Wasser.
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung
der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
76. Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
77. Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2011 wurde durch eine angepasste Gebührengestaltung
des Gemeindewasserwerkes eine Veränderung grundsätzlicher Natur vorgenommen. Dabei wurde
eine Erhöhung der Grundgebühr unter Berücksichtigung des Fixkostenanteils vorgenommen.
78. Da sich auf der Grundlage der seinerzeitigen Wirtschaftsplanansätze eine Auskömmlichkeit der
Wassergebühren nicht mehr darstellen ließ und die Aufwandssteigerungen überwiegend den
Fixkostenbereich betrafen, wurde zum 01. Januar 2013 bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr in
Höhe von 1,29 € / m³ (netto) die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5
von bisher € 5,85 auf € 6,85 (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben.
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79. Im Verlauf des Jahres 2014 zeigte sich, dass sich in Anbetracht der tatsächlichen Wirtschaftsführung 2014 und der angenommenen Wasserverbrauchsmenge im Wirtschaftsjahr 2014 eine
Gebührenunterdeckung von 14 Cent pro m³ Frischwasserbezug ergeben könnte, wobei sich die
Grundgebühr weiterhin als auskömmlich zeigte. Die tatsächliche Gebührenunterdeckung beträgt in
2014 € 13.174,46.
80. Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2015 bekräftigte
diese Aussage und ergab anhand der aktuell fortgeschriebenen Planwerte und einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 m³ einen Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 € / m³ Frischwasserbezug. Auf dieser Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01. Januar 2015 um 16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 € / m³ Frischwasserbezug erhöht.
81. Entsprechend dem Wirtschaftsplanentwurf für 2016 ergab sich keine Notwendigkeit, für dieses
Wirtschaftsjahr die Gebühren anzupassen.
82. In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund wegfallender
passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten.
83. Wir empfehlen, im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung darauf zu achten, dass bei der
Festsetzung der Wassergebühren eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erzielt wird. Hieraus
können die anstehenden Investitionen ohne die Neuaufnahme von zu verzinsenden Darlehen
finanziert werden und somit die Gebührenbelastung der Anschlussnehmer keinen starken
Schwankungen unterliegt.
-.-.-.-.-.-
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Zusammensetzung und Entwicklung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum 31. Dezember 2015
Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Stand
31.12.2014
€
16.683,00
11.746,00
31.346,00
45.910,30
13.398,28
27.808,46
6.277,17
10.443,49
19.311,54
13.580,14
8.314,50
11.056,26
0,00
215.875,14
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0814020011/215017979/09062016
Druckdatum 14.06.2016
Zuführung
Zugang
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.951,51
15.951,51
Stand
31.12.2015
€
16.683,00
11.746,00
31.346,00
45.910,30
13.398,28
27.808,46
6.277,17
10.443,49
19.311,54
13.580,14
8.314,50
11.056,26
15.951,51
231.826,65
Stand
31.12.2014
€
1.671,00
1.137,00
2.934,00
4.176,30
1.184,28
2.385,46
525,17
849,49
1.527,54
1.044,14
416,50
277,26
0,00
18.128,14
Auflösung
Zugang
€
556,00
379,00
978,00
1.392,00
394,00
795,00
175,00
283,00
509,00
348,00
208,00
277,00
399,51
6.693,51
Stand
31.12.2015
€
2.227,00
1.516,00
3.912,00
5.568,30
1.578,28
3.180,46
700,17
1.132,49
2.036,54
1.392,14
624,50
554,26
399,51
24.821,65
Restbuchwerte
Stand
Stand
31.12.2015
31.12.2014
€
€
14.456,00
15.012,00
10.230,00
10.609,00
27.434,00
28.412,00
40.342,00
41.734,00
11.820,00
12.214,00
24.628,00
25.423,00
5.577,00
5.752,00
9.311,00
9.594,00
17.275,00
17.784,00
12.188,00
12.536,00
7.690,00
7.898,00
10.502,00
10.779,00
15.552,00
0,00
207.005,00
197.747,00
Anlage 7
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Zusammensetzung und Entwicklung der Empfangenen Ertragszuschüsse zum 31. Dezember 2015
Jahr
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Stand
31.12.2014
€
5.347,00
68.600,00
30.055,00
31.970,00
21.257,00
23.706,00
61.933,00
34.512,00
277.380,00
____________________________
0814020011/215017979/09062016
Druckdatum 14.06.2016
Zuführung
Zugang
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Stand
31.12.2015
€
5.347,00
68.600,00
30.055,00
31.970,00
21.257,00
23.706,00
61.933,00
34.512,00
277.380,00
Stand
31.12.2014
€
5.347,00
51.450,00
18.033,00
15.987,00
9.111,00
8.891,00
20.646,00
10.290,00
139.755,00
Auflösung
Zugang
€
0,00
17.150,00
6.011,00
5.329,00
3.037,00
2.963,00
6.882,00
3.430,00
44.802,00
Stand
31.12.2015
€
5.347,00
68.600,00
24.044,00
21.316,00
12.148,00
11.854,00
27.528,00
13.720,00
184.557,00
Restbuchwerte
Stand
Stand
31.12.2015
31.12.2014
€
€
0,00
0,00
0,00
17.150,00
6.011,00
12.022,00
10.654,00
15.983,00
9.109,00
12.146,00
11.852,00
14.815,00
34.405,00
41.287,00
20.792,00
24.222,00
92.823,00
137.625,00
Anlage 8
Gemeinde Nettersheim
Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk
Zusammensetzung und Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2015
Kreditinstitut
Ursprungsbetrag
€
Stand
31.12.2014
€
Darlehen
Zugang
Tilgung
€
€
Stand
31.12.2015
€
Zinssatz
% p.a.
Zinsen
Aufwand
2015
€
mit einer Restlaufzeit von
bis zu
zwei bis fünf
mehr als
einem Jahr
Jahre
fünf Jahren
€
€
€
Schuldurkunde
vom
Datum
1. NRW-Bank, Düsseldorf
7 200 750 110 (# 0647)
115.000,00
115.000,00
0,00
0,00
115.000,00
1,69
1.943,52
0,00
25.500,00
89.500,00 13.03.14
300.000,00
269.433,92
0,00
10.001,38
259.432,54
2,92
8.045,40
10.296,63
45.755,92
203.379,99 13.09.11
415.000,00
384.433,92
0,00
10.001,38
374.432,54
9.988,92
10.296,63
71.255,92
292.879,99
2. WL-Bank, Münster
0 500 360 600 (# 0643)
Insgesamt
____________________________
0814020011/215017979/09062016
Druckdatum 14.06.2016
Anlage 9