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Beschlussvorlage (Prüfbericht 2015 Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
2,5 MB
Datum
05.07.2016
Erstellt
15.06.16, 13:00
Aktualisiert
15.06.16, 13:00

Inhalt der Datei

MITTELRHEINISCHE TREUHAND GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT - STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GEGRÜNDET 1913 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2015 MT - Ausfertigung vom 14. Juni 2016 _____________________________ 08140200011/215017979/09062016 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag .......................................................................................................................... 1 B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ................................................ 2 C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................... 3 I. Rechtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 3 II. Wirtschaftliche Verhältnisse ................................................................................................ 4 1. Technische Grundlagen ............................................................................................... 4 2. Mehrjahresvergleich ..................................................................................................... 5 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................................... 8 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......................................................................... 8 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................................. 8 2. Jahresabschluss ........................................................................................................... 9 3. Lagebericht ................................................................................................................... 9 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ............................................................................ 9 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses....................................... 9 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung .......................................... 9 F. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ................................................................. 10 I. Vermögenslage ................................................................................................................. 10 II. Finanzlage ......................................................................................................................... 13 III. Ertragslage ........................................................................................................................ 15 G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG .......................................................................................... 16 1. Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................... 16 2. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung ......................................................... 17 3. Wirtschaftsplan ........................................................................................................... 18 a) Erfolgsplan........................................................................................................... 19 b) Finanzplan ........................................................................................................... 20 ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -I- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Seite H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ............................................ 21 I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ............................................................................ 21 II. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 22 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - II - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Abkürzungsverzeichnis AktG Aktiengesetz BA Bauabschnitt BV Bauvorhaben D&O Directors-and-Officers EigVO NRW Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen EDV Elektronische Datenverarbeitung eG eingetragene Genossenschaft EU Europäische Union e. V. eingetragener Verein GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GO Gemeindeordnung HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz HL Hauptleitung IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf k. A. keine Angabe KAG Kommunalabgabengesetz NRW / NW Nordrhein-Westfalen PS Prüfungsstandard des IDW RVK Rheinische Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VR-Bank Volks- und Raiffeisenbank WL Wasserleitung WTL Wassertransportleitung WV Wasserversorgung ZVK Zusatzversorgungskasse ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - III - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk A. Prüfungsauftrag 1. Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, (gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW) vom 17. Mai 2016 erteilte uns der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, Herr Pracht, für den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim auf Grund des Vertrages vom 17. Mai / 01. Juni 2016 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2015 der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk (im Folgenden „Eigenbetrieb“ genannt). 2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs unterliegen gemäß § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen einer jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 3. Gemäß § 3 Abs. 5 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 Abs. 2 GO NRW hat sich die Gemeindeprüfungsanstalt NRW eines Wirtschaftsprüfers bei der Durchführung der Abschlussprüfung bedient. Der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk richten sich daher an den Eigenbetrieb. 4. Im Rahmen der Abschlussprüfung sind gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen. 5. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 vereinbart. 6. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen 1 bis 4 beigefügt sind. 7. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -1- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk B. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 8. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes durch den Betriebsleiter (siehe Anlage 4) dar:  Das Jahresergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um € 13.286,50 verbessert (Jahresfehlbetrag 2014 - € 12.656,98) und beträgt + € 629,52.  Die Wasserverluste sind gegenüber dem Vorjahr wieder gesunken auf rund 16,4 % der Gesamtwasserbezugsmenge.  Für das Berichtsjahr 2015 hat sich die Wasserverkaufsmenge positiv entwickelt. Mit einer Wasserverkaufsmenge von 259.115 m³ erhöhte sich die Wasserabgabe gegenüber der Vorjahresmenge.  Der Eigenbetrieb verfolgt eine konservative Risikopolitik und verfügt über ein gut funktionierendes Risikomanagementsystem. Im Vorjahr wurde eine neue Dokumentation des Risikomanagementsystems mit Hilfe der Kommunal- und Abwasserberatung NRW durchgeführt.  Im Wirtschaftsjahr 2016 sind Investitionen von T€ 518 geplant, die im Wesentlichen über Kredite finanziert werden sollen.  Aufgrund der Vorauskalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 wird mit einem Rückgang der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse auf € 27.651,00 (2015: € 44.802,00) gerechnet.  Für das Wirtschaftsjahr 2016 erwartet der Betriebsleiter ein ausgeglichenes Jahresergebnis.  Risiken sieht der Betriebsleiter in der demographischen Entwicklung, die zu einem ständigen Rückgang des Wasserverkaufs führen sowie in der Gefahr von Rohrbrüchen.  Chancen für den Eigenbetrieb werden insbesondere in der interkommunalen Zusammenarbeit gesehen. 9. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes sowie der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebes, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -2- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk C. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse I. Rechtliche Verhältnisse 10. Im Berichtsjahr waren folgende Satzungen gültig: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim - vom 30. September 2014 Veröffentlichung am: 17. Oktober 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim In-Kraft-Treten: 18. Oktober 2014 Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06. Dezember 2005 zuletzt geändert am: 16. Dezember 2014 (4. Änderungssatzung) Veröffentlichung am: 23. Dezember 2014 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim In-Kraft-Treten: 01. Januar 2015 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser - Wasserabgabesatzung - der Gemeinde Nettersheim vom 06. Dezember 2005 Veröffentlichung am: 16. Dezember 2005 im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim In-Kraft-Treten: 16. Dezember 2005 11. Der Eigenbetrieb ist eine öffentliche Einrichtung, die nach § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt wird. 12. Zweck des Eigenbetriebs ist die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -3- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk II. Wirtschaftliche Verhältnisse 1. Technische Grundlagen 13. Die Aufgabe der Wasserversorgung erfüllt der Eigenbetrieb mit eigenen Wasserverteilungsanlagen. 14. Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen der Gewinnungsanlagen und der Speicherkapazität. Wasserbezug Wasserverkauf einschließlich Eigenverbrauch Scheinbare und reale Wasserverluste in % der Wassergewinnung 2015 m³ 325.307 271.844 53.463 16,43 2014 m³ 333.516 261.932 71.584 21,46 +/m³ -8.209 +9.912 -18.121 -5,03 15. Bei einem Wasserdargebot von 325.307 m³ betragen die Wasserverluste insgesamt unter Berücksichtigung der Wasserabgabe für Pumpversuche, Reinigung und Spülung 53.463 m³ bzw. 16,43 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese rechnerischen Verluste um 18.121 m³ gesunken. Ursache für die Wasserverluste ist nach Angaben der Verwaltung eine hohe Zahl von Rohrbrüchen. Der unkontrollierte reale Verbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr wieder verringert. 16. Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen folgende Investitionen / Erweiterungen vorgenommen:  Hausanschlüsse,  Erweiterung Wasserversorgungsnetz Tondorf, Euskirchener Straße,  Erneuerung Wasserversorgung Engelgau, Meisenweg und Goldgasse,  Erneuerung Zingsheim, Hauptleitungen,  Erneuerung Nettersheim, Hauptleitung. 17. Darüber hinaus plant das Gemeindewasserwerk entsprechend der Finanzplanung für das Jahr 2016 Investitionen in Höhe von T€ 518. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -4- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 2. Mehrjahresvergleich 18. Ein Mehrjahresvergleich ergibt folgendes Bild: 2015 Bilanzstatistische Kennzahlen Anlagevermögen - Investitionen - durchschnittlicher Abschreibungssatz - Altersstruktur des Anlagevermögens Kapitalstruktur - Eigenkapitalquote (einschließlich Sonderposten) - Fremdkapitalquote Finanzlage - Nettoumlaufvermögen - Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Ertragslage - Umsatzerlöse - Betriebsergebnis Weitere Grundlagen - Anzahl Hausanschlüsse - verkaufte Wassermenge 2014 2013 2012 T€ % % 322 2,21 42,9 657 2,17 43,8 226 2,22 43,1 342 2,24 43,5 % % 62,3 37,7 63,7 36,3 69,4 30,6 71,7 28,3 T€ T€ -1.635 +109 -1.571 +278 -1.254 +262 -1.059 +46 T€ T€ 695 0 636 -14 634 -7 640 +1 m³ 2.402 2.396 2.354 k. A. 259.115 251.358 249.654 255.325 19. Die Altersstruktur des Anlagevermögens kann als Indikator für den Investitionsbedarf genutzt werden. Der Wert von 42,9 % zeigt, dass in den folgenden Jahren ein höherer Investitionsbedarf besteht. 20. Die Eigenkapitalquote beträgt 62,3 % und ist angemessen. 21. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt die während eines Jahres selbst erwirtschafteten Mittel an. Er beträgt T€ 109 im Berichtsjahr. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 22. Gegenstand der Prüfung ist gemäß § 316 HGB, § 12 Abs. 1 der Betriebssatzung, § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 des Gemeindewasserwerkes. In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Buchführung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte einzubeziehen. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -5- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 23. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht trägt der Betriebsleiter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung beachtet worden sind. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. 24. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebes war nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. 25. Nach § 3 der Landesverordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen i. V. m. § 106 GO NRW ist insbesondere festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. 26. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes erfolgte unter Zugrundelegung des IDW Prüfungsstandards „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720). Wir verweisen auf unsere Berichterstattung im Abschnitt G. und in der Anlage 6. 27. Unsere Prüfung haben wir im Mai 2016 in den Räumen der Gemeindeverwaltung in Nettersheim durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte anschließend in unseren Büroräumen in Koblenz. 28. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit Datum vom 29. Mai 2015 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Er wurde am 23. Juni 2015 vom Rat der Gemeinde Nettersheim festgestellt. 29. Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrages waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -6- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegen bei der Betriebsleitung. 30. Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes verschafft. Die Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem haben wir schwerpunktmäßig in den Geschäftsbereichen durchgeführt, die einen engen Bezug zur Rechnungslegung haben. Eine Aufbauprüfung erfolgte in den Bereichen:  Buchführungs- und Jahresabschlussprozess,  Absatz. 31. Eine Funktionsprüfung erfolgte für den Bereich der Jahresverbrauchsabrechnung. 32. Das Ziel der vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen bestand insbesondere darin, die Geschäftsrisiken festzustellen, die eine besondere Gefahrenquelle für wesentliche Fehler in der Rechnungslegung darstellen. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb eingerichteten organisatorischen Maßnahmen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen - im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen organisatorischen Maßnahmen des Eigenbetriebes in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben mit bewusster Auswahl und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. 33. Prüfungsschwerpunkte im Berichtsjahr waren die Bereiche Anlagevermögen, Umsatzerlöse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Rückstellungen. 34. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes haben wir u. a. Liefer- und Leistungsverträge, Protokolle der Sitzungen des Betriebsausschusses bzw. des Rates sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen eingeholt. Ferner haben wir uns Bankbestätigungen zukommen lassen. 35. An der Inventur der Vorräte haben wir im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Bestände nicht teilgenommen. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -7- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 36. Nach Auskunft des Betriebsleiters lagen zum Bilanzstichtag keine Rechtsstreitigkeiten oder steuerliche Problemstellungen vor, so dass auf die Einholung einer Rechtsanwaltsbestätigung und der Bestätigung eines Steuerberaters verzichtet werden konnte. 37. Von dem Betriebsleiter und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. 38. Der Betriebsleiter hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. Der Betriebsleiter hat hierin ferner erklärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. 39. Die im Prüfungsbericht enthaltenen Daten zu den wirtschaftlichen und technischen Grundlagen beruhen auf Angaben des Eigenbetriebes und haben auftragsgemäß nicht der Prüfung unterlegen. E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 40. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für das Rechnungswesen sind insbesondere das Dritte Buch des HGB, die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Eigenbetrieb führt seine Finanzbuchhaltung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. 41. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 42. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 43. Das Rechnungswesen wird durch einen Wirtschaftsplan ergänzt. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -8- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 2. Jahresabschluss 44. Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 des Eigenbetriebes wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der rechtsformspezifischen Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. 45. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 3. Lagebericht 46. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 289 HGB und § 25 EigVO NRW). Er steht mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. 47. Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Nach unserer Auffassung sind im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 48. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 49. Bei der Bewertung wurden die Vorschriften des HGB sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. 50. Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die anteiligen Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen wurden linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 -9- Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 51. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert bilanziert. Bei erheblichen Zweifeln an der Einbringlichkeit erfolgen Einzelwertberichtigungen. 52. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. 53. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 54. Weitere Einzelheiten zu den wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind im Anhang (Anlage 3) enthalten. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. F. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage I. Vermögenslage 55. In der folgenden Darstellung wurden die Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2015 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den Vorjahreszahlen gegenübergestellt. 56. Das Eigenkapital wird differenziert nach dem bilanziellen Eigenkapital und dem wirtschaftlichen Eigenkapital ausgewiesen. Das wirtschaftliche Eigenkapital enthält zusätzlich zum bilanziellen Eigenkapital die vom Eigenbetrieb erhaltenen Ertrags- und Investitionszuschüsse. 57. Die Verbindlichkeiten werden gemäß ihren Fristigkeiten gruppiert ausgewiesen. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 10 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Vermögensstruktur Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an die Gemeinde Sonstige Vermögensgegenstände Guthaben bei Kreditinstituten Kurzfristig gebundenes Vermögen Summe Vermögen Kapitalstruktur Stammkapital Rücklagen Verlustvortrag Jahresergebnis Bilanzielles Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Empfangene Ertragszuschüsse Wirtschaftliches Eigenkapital Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Langfristiges Fremdkapital Kurzfristige Rückstellungen Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Sonstige Verbindlichkeiten Kurzfristiges Fremdkapital Summe Fremdkapital Summe Kapital +/T€ 31.12.2015 T€ % 31.12.2014 T€ % 3 0,0 5.874 94,4 5.877 94,4 61 1,0 3 0,0 110 1,8 14 0,2 161 2,6 349 5,6 6.226 100,0 3 0,0 5.855 95,4 5.858 95,4 58 0,9 2 0,0 101 1,7 43 0,7 79 1,3 283 4,6 6.141 100,0 ±0 +19 +19 +3 +1 +9 -29 +82 +66 +85 407 6,5 3.186 51,2 16 0,2 +1 0,0 3.578 57,5 207 3,3 93 1,5 3.878 62,3 364 5,8 364 5,8 24 0,4 1.890 30,4 9 0,1 51 0,8 10 0,2 1.984 31,9 2.348 37,7 6.226 100,0 407 6,6 3.186 51,9 3 0,0 -13 0,2 3.577 58,3 198 3,2 138 2,2 3.913 63,7 374 6,1 374 6,1 28 0,5 1.510 24,6 198 3,2 107 1,7 11 0,2 1.854 30,2 2.228 36,3 6.141 100,0 ±0 ±0 -13 +14 +1 +9 -45 -35 -10 -10 -4 +380 -189 -56 -1 +130 +120 +85 58. Beim Anlagevermögen stehen den Zugängen von T€ 322 Abschreibungen von T€ 303 gegenüber, so dass sich das Anlagevermögen per saldo zum 31. Dezember 2015 um T€ 19 erhöht hat. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 11 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 59. Die Investitionen des Berichtsjahres betreffen: T€ Hausanschlüsse Messeinrichtung BV Meisenweg Goldgasse Engelgau Erneuerung Hauptleitungen Nettersheim Sonstiges 246 10 49 2 15 322 60. Der Rückgang der Sonstigen Vermögensgegenstände ist auf die Umsatzsteuererstattungen des Vorjahres zurückzuführen. 61. Beim bilanziellen Eigenkapital führte der Jahresüberschuss 2015 von T€ 1 zu einem minimalen Anstieg auf T€ 3.578. 62. Der Veranlagung von Hausanschlussbeiträgen von T€ 16 stehen planmäßige Auflösungen der Sonderposten und Empfangenen Ertragszuschüsse von T€ 52 gegenüber. 63. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 62,3 % (Vorjahr: 63,7 %). Die Eigenkapitalausstattung des Wasserwerkes ist angemessen. 64. Der Anstieg der kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Kontokorrentkredits bei der Kreissparkasse Euskirchen (T€ 300) zurückzuführen. 65. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr stichtagsbedingt um T€ 189 auf T€ 9 gesunken. 66. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten ist ebenfalls stichtagsbedingt. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 12 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk II. Finanzlage 67. Die nachfolgende Kapitalflussrechnung haben wir nach dem Deutschen RechnungslegungsStandard Nr. 21 erstellt: 2015 T€ = = = = Jahresergebnis Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse Auflösung Empfangener Ertragszuschüsse Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen (-) für Investitionen in das Anlagevermögen Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen (+) aus Zuschüssen und Beiträgen Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Krediten Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Krediten gezahlte Zinsen (-) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode +1 2014 T€ -13 +303 -7 -45 -4 +11 +290 -6 -46 -4 ±0 +16 -19 -166 +109 -322 -322 +16 ±0 -10 -11 -5 -218 -1.421 -1.639 +76 +278 -657 -657 +11 +115 -11 ±0 +115 -264 -1.157 -1.421 68. Der Finanzmittelbestand am Ende des Wirtschaftsjahres entspricht dem Guthaben bei der VRBank Nordeifel eG (T€ 14) und dem Girokonto (T€ 147) bei der Kreissparkasse Euskirchen abzüglich des Kontokorrentkredits bei der Kreissparkasse Euskirchen (T€ 1.800). 69. Im Wirtschaftsjahr 2015 führten die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit von T€ 109 bei einem geringeren Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von T€ 322 sowie aus der Finanzierungstätigkeit von - T€ 5 zu einer Verringerung des Finanzmittelfonds um T€ 218. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 13 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 70. Die Liquidität des Gemeindewasserwerkes stellt sich stichtagsbezogen wie folgt dar: 31.12.2015 T€ Kurzfristiges Vermögen Vorräte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an die Gemeinde Sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Summe kurzfristiges Vermögen Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Sonstige Verbindlichkeiten Summe kurzfristige Schulden Unterdeckung 31.12.2014 T€ 61 3 110 14 161 349 58 2 101 43 79 283 1.890 9 24 51 10 1.984 1.635 1.510 198 28 107 11 1.854 1.571 71. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität ist die wertmäßige und zeitliche Übereinstimmung der Ein- und Auszahlungen maßgebend. 72. Zum Bilanzstichtag besteht eine Unterdeckung in Höhe von T€ 1.635. Die Liquidität verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 64. 73. Im Berichtsjahr konnte der Eigenbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 14 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk III. Ertragslage 74. In folgender Übersicht haben wir die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und den Vorjahreswerten gegenübergestellt: 2015 T€ Umsatzerlöse Aktivierte Eigenleistungen Betriebsleistung Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsaufwand Betriebsergebnis vor Zinsen Zinsaufwendungen Finanzergebnis Betriebsergebnis Neutrale Erträge Neutrale Aufwendungen Neutrales Ergebnis Jahresergebnis 695 82 777 229 167 303 67 766 11 11 -11 ±0 2 1 +1 +1 2014 % 89,4 10,6 100,0 29,5 21,5 39,0 8,6 98,6 1,4 1,4 1,4 0,0 0,2 0,1 0,1 0,1 T€ 636 106 742 217 171 290 64 742 0 14 -14 -14 3 2 +1 -13 % 85,7 14,3 100,0 29,3 23,0 39,1 8,6 100,0 0,0 1,9 1,9 1,9 0,4 0,3 0,1 1,8 +/T€ +59 -24 +35 +12 -4 +13 +3 +24 +11 -3 +3 +14 -1 -1 ±0 +14 75. Das Wirtschaftsjahr 2015 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 1 ab. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung von T€ 14. 76. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Wasserverkauf Auflösung Sonderposten Vermietungen Sonstiges 2015 T€ 603 51 19 22 695 2014 T€ 550 52 20 14 636 +/T€ +53 -1 -1 +8 +59 77. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf den erhöhten Wasserverkauf zurück zu führen. 78. Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Nachkalkulation erstellt. Für das Wirtschaftsjahr 2015 ergab sich eine Kostenüberdeckung von € 300,03. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 15 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 79. Bei den Materialaufwendungen führten insbesondere die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen von T€ 12 zu einem Anstieg der Aufwendungen. 80. Die Personalaufwendungen beinhalten die anteilige Zuordnung von Angestellten und Beamten der Gemeinde zum Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk. 81. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Fahrzeugkosten (T€ 15; Vorjahr: T€ 16), Versicherungen (T€ 11; Vorjahr: T€ 11), Aufwendungen für die Zuführung zu Sonderposten (T€ 16; Vorjahr: T€ 11) und Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 8; Vorjahr: T€ 8). 82. Das Finanzergebnis ist mit T€ 11 negativ. Aufwendungen von T€ 11 für Kreditverbindlichkeiten stehen Erträge von unter T€ 1 aus Guthabenkonten gegenüber. 83. Das Betriebsergebnis verbessert sich um T€ 14. 84. Bei neutralen Erträgen von T€ 2 und neutralen Aufwendungen von T€ 1 bleibt das neutrale Ergebnis gegenüber dem Vorjahr unverändert. G. Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG 1. Grundsätzliche Feststellungen 85. Bei unserer Prüfung haben wir auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Dabei haben wir den zu § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG von IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) sinngemäß beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, das heißt mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. 86. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in dem gesondert zu diesem Prüfungsbericht erstellten Bericht über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG dargestellt. Dabei haben wir keine Besonderheiten festgestellt, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 16 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 2. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung 87. Zur weiteren Erläuterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Eigenbetrieb für das abgelaufene Wirtschaftsjahr in vereinfachter Form den Gebührenbedarf ermittelt und dem Gebührenaufkommen gegenübergestellt. Ausgangspunkt bildeten die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015. Gewinn- und Verlustrechnung € Gebührenbedarf Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsaufwand Sonstige Steuern Gesamtaufwand abzüglich Sonstige betriebliche Erträge Zinserträge Andere aktivierte Eigenleistungen Nebengeschäftserträge Deckungsbeiträge Gebührenaufkommen Grundgebühr Verbrauchsgebühr Auflösung Ertragszuschüsse / Sonderposten Gewinn (+) / Verlust (-) bzw. Überdeckung (+) / Unterdeckung (-) Korrektur € Kosten und Leistungen € 229.000,88 166.785,50 302.810,48 68.941,68 10.782,05 534,00 778.854,59 ±0,00 ±0,00 ±0,00 -17.387,96 ±0,00 ±0,00 -17.387,96 229.000,88 166.785,50 302.810,48 51.553,72 10.782,05 534,00 761.466,63 1.765,94 63,60 82.208,17 70.132,62 154.170,33 624.684,26 -1.765,94 ±0,00 ±0,00 -15.951,51 -17.717,45 -329,49 0,00 63,60 82.208,17 54.181,11 136.452,88 625.013,75 198.101,52 375.716,75 573.818,27 ±0,00 ±0,00 ±0,00 198.101,52 375.716,75 573.818,27 51.495,51 ±0,00 51.495,51 +629,52 -329,49 +300,03 88. Bei der Nachkalkulation sind die gleichen Annahmen zu Grunde zu legen wie bei der Gebührenbedarfsberechnung. 89. Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 29. Juli 1990 dürfen in der Gebührenkalkulation die laufenden Auflösungserträge aus den passivierten Ertragszuschüssen der Haushalte nicht berücksichtigt werden. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 17 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 90. Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW steht es im Ermessen der politischen Entscheidungsträger, ob die Erträge aus der Auflösung der Empfangenen Ertragszuschüsse (Sonderposten für Investitionszuschüsse) als Deckungsbeitrag Berücksichtigung finden. Der Rat der Gemeinde hat sich für die Berücksichtigung dieser Erträge als Deckungsbeitrag entschieden. 91. Die Korrekturen betreffen die periodenfremden Aufwendungen und Erträge sowie die veranlagten Beiträge, die in den Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen eingestellt werden, da diese nicht mit der Leistungserbringung des laufenden Wirtschaftsjahres in Zusammenhang stehen. 92. Die Kostenüberdeckung soll gemäß § 6 Abs. 2 KAG in den nächsten vier Jahren ausgeglichen werden. 3. Wirtschaftsplan 93. Der Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2015 wurde vom Rat der Gemeinde Nettersheim am 16. Dezember 2014 beschlossen. 94. Die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans wurde mit T€ 603 festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wurde auf T€ 2.000 festgesetzt. 95. Nachstehend werden die tatsächlichen Ergebnisse, wie sie sich im Berichtsjahr darstellen, den Ansätzen im Wirtschaftsplan gegenübergestellt. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 18 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk a) Erfolgsplan 96. Der Erfolgsplan soll die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Die wesentlichen Abweichungen des Erfolgsplanes (Plan) von der Gewinn- und Verlustrechnung (Ist) sind der folgenden Gegenüberstellung zu entnehmen: Plan T€ Erträge Umsatzerlöse Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Aufwendungen Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Zinsaufwand Sonstige betriebliche Aufwendungen Jahresergebnis Ist T€ +/T€ 657 98 13 768 695 82 2 779 +38 -16 -11 +11 232 171 296 17 51 767 +1 229 167 303 11 68 778 +1 -3 -4 +7 -6 +17 +11 ±0 97. Die Umsatzerlöse liegen aufgrund der höheren Wasserabgabe leicht über dem Planansatz. 98. Die aktivierten Eigenleistungen blieben wegen der im Berichtsjahr in geringerem Umfang durchgeführten Investitionen hinter dem Planansatz zurück. 99. Abweichungen gibt es im Bereich der sonstigen Erträge, deren Planansatz nicht vollständig umgesetzt werden konnte. 100. Die Abschreibungen waren um T€ 7 höher als der Planansatz. Verantwortlich hierfür waren abweichende Schätzungen bei den Nutzungsdauern der durchgeführten Investitionen. 101. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist die Abweichung im Wesentlichen auf die gestiegenen Verwaltungskosten und die höhere Zuführung zu den Sonderposten zurückzuführen. 102. Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen gemäß § 15 Absatz 3 EigVO NRW lagen im Berichtsjahr nicht vor. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 19 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk b) Finanzplan 103. Der Vermögensplan soll alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenzugängen ergeben, enthalten. Der Finanzplan sieht Investitionen von T€ 603 vor, denen T€ 603 Darlehensneuaufnahmen gegenüberstehen. 104. Die Abweichungen der Planansätze von den tatsächlichen Investitionen sind der folgenden Gegenüberstellung zu entnehmen: Erneuerung WV Tondorf, Am Joelper Erneuerung WV Tondorf, Fremdwasser 2. BA Erneuerung WV Engelgau, Meisenweg u. a. Erneuerung WV Zingsheim, Pfalzstraße Beschaffung von Wasserzählern Herstellung von Hausanschlüssen Umverlegung WTL Zingsheim-Nettersheim Erneuerung Hauptleitung Nettersheim Erneuerung WV Tondorf, B51 Erneuerung HL Zingsheim VL Hochbehälter Buir und Zingsheim Druckminderer Hochbehälter Holzmühlheim Betriebs- und Geschäftsausstattung Plan 2015 Ist 2015 T€ T€ 10 75 80 30 8 150 100 0 60 0 50 15 25 603 0 0 49 0 0 246 0 3 0 8 0 0 16 322 Nicht Über- und ausaußergeschöpfte planPlanmäßige ansätze Abweichung T€ T€ 10 0 75 0 31 0 30 0 8 0 0 96 100 0 0 3 60 0 0 8 50 0 15 0 9 0 388 107 105. Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wurden im Rahmen der Auftragsvergaben dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gebracht und genehmigt. -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 20 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 106. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 09. Juni 2016 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 21 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." II. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 - 22 - Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Anlagen Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2015 1 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 2 Anhang zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 3 Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 5 Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG 6 Zusammensetzung und Entwicklung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum 31. Dezember 2015 7 Zusammensetzung und Entwicklung der Empfangenen Ertragszuschüsse zum 31. Dezember 2015 8 Zusammensetzung und Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2015 9 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 10 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Bilanz zum 31. Dezember 2015 Aktivseite € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen 3. Verteilungsanlagen 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 30.701,54 1,00 5.469.635,00 294.752,00 78.690,19 5.873.779,73 Summe Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II. 1. 2. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an die Gemeinde Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Summe Umlaufvermögen 3.056,32 110.182,46 13.988,97 127.227,75 € € 31.12.2014 € 3.315,88 3.315,88 5.873.779,73 5.877.095,61 30.701,54 1,00 5.234.665,00 317.403,00 271.775,99 5.854.546,53 5.857.862,41 5.877.095,61 60.581,18 58.175,66 127.227,75 2.206,08 101.423,99 42.533,43 146.163,50 161.097,78 348.906,71 348.906,71 78.541,63 282.880,79 6.226.002,32 6.140.743,20 € A. I. II. 1. III. IV. Eigenkapital Stammkapital Rücklagen Zweckgebundene Rücklagen Verlustvortrag Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) Summe Eigenkapital € Passivseite 31.12.2014 € 407.000,00 407.000,00 3.186.454,76 16.022,03 +629,52 3.578.062,25 3.186.454,76 3.365,05 -12.656,98 3.577.432,73 3.578.062,25 207.005,00 197.747,00 C. Empfangene Ertragszuschüsse 92.823,00 137.625,00 D. Rückstellungen 1. Sonstige Rückstellungen 24.075,71 27.805,08 2.324.036,36 1.884.433,92 198.440,10 106.777,15 10.482,22 2.200.133,39 6.226.002,32 6.140.743,20 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse E. 1. 2. 3. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Sonstige Verbindlichkeiten Summe Verbindlichkeiten 2.254.432,54 8.838,09 50.540,31 10.225,42 2.324.036,36 Anlage 1 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 2014 € 1. Umsatzerlöse 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Sonstige betriebliche Erträge € € 695.446,40 635.986,76 82.208,17 105.793,95 1.765,94 2.771,63 779.420,51 744.552,34 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 195.540,98 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 33.459,90 198.330,08 229.000,88 18.561,93 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 127.816,53 131.079,50 38.968,97 40.463,36 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: (15.804,62) 166.785,50 (14.974,93) 302.810,48 290.332,38 68.941,68 64.322,37 63,60 93,60 10.782,05 13.679,30 +1.163,52 -12.122,98 534,00 534,00 +629,52 -12.656,98 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon aus Abzinsung: € 220,85 (Vorjahr: € 102,82) 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11. Sonstige Steuern 12. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) Anlage 2 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Anlagennachweis zum 31. Dezember 2015 Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand Zugang Umbuchung Stand 31.12.2014 31.12.2015 € € € € I. II. 1. 2. 3. 4. 5. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - Konzessionen - Grunddienstbarkeiten Summe Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Grundstücke, grundstückgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken - Unbebaute Grundstücke Summe 1. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen - Quellen - Pumpen, Pumpenhäuser Summe 2. Verteilungsanlagen - Speicheranlagen - Leitungsnetz - Hausanschlüsse - Messeinrichtungen Summe 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung - Werkzeuge und Geräte - Fuhrpark - Betriebsausstattung - Geschäftsausstattung - Geringwertige Anlagegüter Summe 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Sachanlagen Insgesamt Stand 31.12.2014 € Abschreibung Zugang € Stand 31.12.2015 € Restbuchwert Stand Stand 31.12.2015 31.12.2014 € € Kennzahlen  Abschrei-  Restbungssatz buchwert % % 96.461,14 1.761,55 98.222,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 96.461,14 1.761,55 98.222,69 94.906,81 0,00 94.906,81 0,00 0,00 0,00 94.906,81 0,00 94.906,81 1.554,33 1.761,55 3.315,88 1.554,33 1.761,55 3.315,88 0,00 0,00 0,00 1,61 100,00 3,38 48.800,68 48.800,68 0,00 0,00 0,00 0,00 48.800,68 48.800,68 18.099,14 18.099,14 0,00 0,00 18.099,14 18.099,14 30.701,54 30.701,54 30.701,54 30.701,54 0,00 0,00 62,91 62,91 1.273,63 80.678,88 81.952,51 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.273,63 80.678,88 81.952,51 1.272,63 80.678,88 81.951,51 0,00 0,00 0,00 1.272,63 80.678,88 81.951,51 1,00 0,00 1,00 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,08 0,00 0,00 1.088.065,18 7.606.293,96 3.552.609,93 104.014,38 12.350.983,45 0,00 0,00 245.991,76 10.677,39 256.669,15 0,00 1.088.065,18 238.459,45 7.844.753,41 15.797,48 3.814.399,17 0,00 114.691,77 254.256,93 12.861.909,53 986.685,18 5.143.249,96 924.847,93 61.535,38 7.116.318,45 13.403,00 165.646,45 90.003,24 6.903,39 275.956,08 1.000.088,18 5.308.896,41 1.014.851,17 68.438,77 7.392.274,53 87.977,00 2.535.857,00 2.799.548,00 46.253,00 5.469.635,00 101.380,00 2.463.044,00 2.627.762,00 42.479,00 5.234.665,00 1,23 2,11 2,36 6,02 2,15 8,09 32,33 73,39 40,33 42,53 7.943,50 56.712,93 190.134,97 262.177,97 22.043,24 539.012,61 271.775,99 13.292.525,24 13.390.747,93 577,90 0,00 3.485,40 0,00 140,10 4.203,40 61.171,13 322.043,68 322.043,68 0,00 8.521,40 0,00 56.712,93 0,00 193.620,37 0,00 262.177,97 0,00 22.183,34 0,00 543.216,01 -254.256,93 78.690,19 0,00 13.614.568,92 0,00 13.712.791,61 6.089,50 36.066,93 111.211,97 46.197,97 22.043,24 221.609,61 0,00 7.437.978,71 7.532.885,52 432,90 4.675,00 8.498,40 13.108,00 140,10 26.854,40 0,00 302.810,48 302.810,48 6.522,40 40.741,93 119.710,37 59.305,97 22.183,34 248.464,01 0,00 7.740.789,19 7.835.696,00 1.999,00 15.971,00 73.910,00 202.872,00 0,00 294.752,00 78.690,19 5.873.779,73 5.877.095,61 1.854,00 20.646,00 78.923,00 215.980,00 0,00 317.403,00 271.775,99 5.854.546,53 5.857.862,41 5,08 8,24 4,39 5,00 100,00 4,94 0,00 2,22 2,21 23,46 28,16 38,17 77,38 0,00 54,26 100,00 43,14 42,86 Anlage zum Anhang Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk der Gemeinde Nettersheim: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Betriebsleiters des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 5 1 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 1. Zur Regelung der Geschäftsordnung dient vor allem die Satzung des Eigenbetriebes, in der u. a. die Geschäftsführung und die Vertretung des Eigenbetriebes durch den Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim nebst Stellvertretung geregelt sind. 2. Die Gemeinde hat ferner durch Beschluss des Rates vom 29. Januar 2008 eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Diese regelt die Geschäftsführung und den Ablauf der Rats- und Ausschusssitzungen. Sie wurde am 15. Dezember 2015 mit der 1. Änderungssatzung geändert. 3. Die Einbindung des Betriebsausschusses und des Rates in die Entscheidungsprozesse ist durch die Betriebssatzungen und die gesetzlichen Regelungen festgelegt. Die Zuständigkeitsregelungen zwischen Betriebsleiter, Betriebsausschuss und dem Rat der Gemeinde entsprechen den Erfordernissen des Eigenbetriebs. Andererseits ist gewährleistet, dass Geschäfte von besonderer Bedeutung durch den Betriebsausschuss oder den Rat entschieden bzw. beraten werden. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? 4. Die für den Eigenbetrieb zuständigen Gremien haben im Berichtsjahr wie folgt getagt: Ausschuss Sitzungen Werksausschuss / Betriebsausschuss 09. Juni 2015 01. Dezember 2015 Haupt- und Finanzausschuss 17. März 2015 16. Juni 2015 01. September 2015 08. Dezember 2015 ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 1 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Gemeinderat 24. März 2015 23. Juni 2015 08. September 2015 01. Oktober 2015 15. Dezember 2015 5. Gegenstand der Sitzungen waren unter anderem die Entlastungserteilungen für die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2013, die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie die jeweiligen Lageberichte, die Zwischenberichte für das Jahr 2015 und die Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 und die Gebührenbedarfsberechnungen, Auftragsvergaben und geplante Maßnahmen, Sachstandsberichte der Eigenbetriebe und der Erlass von Gebührenforderungen. Die hierzu angefertigten Sitzungsprotokolle haben uns vorgelegen. c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 6. Der Betriebsleiter, Herr Pracht, ist in keinen anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses / Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 7. Die anteilige Vergütung der Betriebsleitung sowie die anteilige Vergütung der Mitglieder des Betriebsausschusses werden im Anhang angegeben. 8. Die Vergütung des Betriebsleiters enthält keine erfolgsbezogenen Komponenten bzw. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 2 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten / Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 9. Es bestehen keine schriftlich festgelegten Stellenbeschreibungen und Arbeitsanweisungen. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes ist dies nicht erforderlich. 10. Die Organisation des Eigenbetriebes ist zweckmäßig. Die kaufmännische Verwaltung ist dem Fachbereich Finanzen der Gemeindeverwaltung Nettersheim zugeordnet. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? 11. Anhaltspunkte hierfür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? 12. Die Gemeindeverwaltung Nettersheim hat im Rahmen einer Dienstanweisung in Ergänzung zu den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert. Eine eigene Dienstanweisung für den Eigenbetrieb besteht nicht. Da der Eigenbetrieb integraler Bestandteil der Gemeindeverwaltung ist, ist dies nach unserer Beurteilung auch nicht erforderlich. 13. Im Übrigen werden im Rahmen der Auftragsvergaben die einschlägigen Vergabebestimmungen (VOB / VOL / VOF) beachtet. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine von diesen Vorgaben abweichende Handhabung festgestellt. 14. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter, Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor. 15. Zudem hat die Gemeindeverwaltung Nettersheim im Jahr 2007 eine Dienstanweisung zur Vermeidung von Korruption erlassen, nach der entsprechend verfahren wird. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 3 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? 16. Alle wesentlichen Entscheidungen werden gemäß den Satzungsbestimmungen vom Betriebsleiter, Betriebsausschuss oder dem Rat der Gemeinde getroffen. Die Mitarbeiter bereiten die Entscheidungen vor. 17. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass diese Vorgaben nicht eingehalten wurden. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)? 18. Die Vertragsdokumentation entspricht der Größe des Eigenbetriebs und ist ordnungsgemäß. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? 19. Die gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftspläne werden rechtzeitig aufgestellt und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Der Wirtschaftsplan 2015 wurde am 02. Dezember 2014 im Betriebsausschuss vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen. Die gesetzlichen Vorgaben zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 18 EigVO NRW wurden eingehalten. 20. Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 21. Zwischenberichte über die Planerfüllung werden grundsätzlich jeweils am 30. Juni eines Jahres vorgelegt und werden künftig auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung und der neuen Betriebssatzung quartalsweise erstellt. Zum Ende des Wirtschaftsjahres im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden mögliche Planabweichungen erörtert und beschlossen. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 4 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 22. Die im Laufe des Wirtschaftsjahres 2016 erfolgte Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 ergab eine Gebührenüberdeckung in Höhe von rd. T€ 0,3, über die im Lagebericht berichtet wurde. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 23. Das im Berichtsjahr angetroffene Rechnungswesen entspricht im Wesentlichen den Anforderungen des Eigenbetriebes. 24. Eine Kostenrechnung wird aufgrund der Betriebsgröße nicht geführt, die Festsetzung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Ansätze im Wirtschaftsplan. Im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplanes werden jährliche Gebührenbedarfsberechnungen aufgestellt und vom Rat der Gemeinde beschlossen. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses erfolgt auch eine jährliche Gebührennachkalkulation. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 25. Der Stand der Bankkonten wird täglich durch eine kaufmännische Mitarbeiterin überwacht. Geldanlagen und Kreditaufnahmen werden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsströme aufeinander abgestimmt. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? 26. Ein zentrales Cash-Management ist nicht eingerichtet. Im Rahmen der Liquiditätskontrolle wird jedoch die Liquidität im Verbund mit den Eigenbetrieben Abwasser und Biowärme Nettersheim und der Gemeinde überwacht. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 5 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? 27. Die Leistungsentgelte werden von der Gemeinde zeitnah in Rechnung gestellt. Das Mahnwesen gewährleistet nach unseren Feststellungen die zeitnahe und effektive Einziehung von ausstehenden Forderungen. g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens / Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens- / Konzernbereiche? 28. Das Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau. Eine monatliche Auswertung der betrieblichen Daten zur Verbesserung der Unternehmenssteuerung ist weiter angestrebt. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und / oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? 29. Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts- / Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? 30. Der Betriebsleiter hat geeignete Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems ergriffen. Im Frühjahr 2014 wurde im Rahmen eines Workshops über die Kommunalagentur NRW die Dokumentation des Risikomanagementsystems für die drei Eigenbetriebe überarbeitet, welche nunmehr einer kontinuierlichen Fortschreibung unterliegen. 31. Das Risikofrüherkennungssystem ist geeignet, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 32. Die Maßnahmen reichen grundsätzlich für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, d. h. für die Wasserversorgung der versorgten Ortsteile der Gemeinde Nettersheim, aus. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 6 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 33. Es wird auf die Antwort unter 4 a) verwiesen. Bisher hat die Verwaltung in einer Übersicht Risikofelder und branchenspezifische Risiken zusammengestellt und diesen die von der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten gegenübergestellt. Im Übrigen erfolgt eine Dokumentation über Protokolle der jeweiligen Gremiensitzungen. 34. Eine Dokumentation über das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem liegt nunmehr vor. Die Einzelrisiken werden prozessbezogen definiert und mit ihren Auswirkungen bewertet, und den Verantwortlichkeiten, den bereits vorhandenen Maßnahmen und den Zielmaßnahmen gegenübergestellt. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? 35. Aufgrund der gleichbleibenden, d. h. im Zeitablauf unveränderten Geschäftstätigkeit unterliegen die Frühwarnsignale grundsätzlich keinen wesentlichen Veränderungen. Soweit Änderungen der betrieblichen Abläufe eintreten, werden diese in Arbeitsbesprechungen behandelt und geeignete Maßnahmen ergriffen. 36. Das in 2014 überarbeitete Risikofrüherkennungssystem soll auskunftsgemäß kontinuierlich fortgeschrieben werden. Auf die Ausführungen unter 4 a) und c) wird verwiesen. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 37. Die Darstellung und Beantwortung der einzelnen Fragen dieses Fragenkreises entfällt, da keine entsprechenden Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate eingesetzt werden. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens / Konzerns entsprechende Interne Revision / Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 38. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebes besteht keine interne Revision als eigenständige Stelle. Der Betriebsleiter kontrolliert das gesamte laufende Geschäft. Neben der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer findet eine Revision durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW statt. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 7 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 39. Die Überwachung der Liquidität und der Kreditgeschäfte erfolgt durch die Finanzbuchhaltung. Eine funktionale Trennung in Anweisung und Vollzug ist gewährleistet. Revisionsberichte, insbesondere zu den Maßnahmen zur Korruptionsprävention, liegen mangels einer eigenständig institutionalisierten internen Revisionsstelle und der geringen Betriebsgröße nicht vor. 40. Auf die weitere Darstellung und Beantwortung dieses Fragenkreises wird verzichtet. Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? 41. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die zuständigen Überwachungsorgane über Maßnahmen nicht unterrichtet wurden. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 42. Die Frage entfällt, da derartige Kreditgewährungen nicht erfolgt sind. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 43. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? 44. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir hierfür keine Anhaltspunkte gefunden. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 8 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität / Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 45. Aufgrund der regelmäßigen Vergaben nach VOB erfolgt in der Regel vor Durchführung der Maßnahme zwingend eine angemessene Planung, in der mögliche Risiken ausführlich untersucht werden. Die Finanzierbarkeit der Investition wird vor Realisierung geprüft und ist durch die Aufnahme in den Vermögensplan des Wirtschaftsplans dokumentiert. Da es sich beim Wasserwerk um einen Betrieb der öffentlichen Daseinsvorsorge handelt, ist eine Beurteilung der Rentabilität von Investitionen nicht von vorrangiger Bedeutung. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 46. Investitionen erfolgen nach einem streng reglementierten Vergabeverfahren. Hierbei ist stets das Einholen von mehreren Angeboten erforderlich. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? 47. Die im Berichtsjahr durchgeführten Investitionen, insbesondere Baumaßnahmen, werden regelmäßig durch das Bauamt, durch ein externes Ingenieurbüro sowie durch Prüfstellen im Zusammenhang mit gewährten Zuschüssen überwacht. Die zuständigen Ausschüsse werden hierüber unterrichtet. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 48. Im Berichtsjahr haben sich bei den Hausanschlüssen überplanmäßige Ausgaben von T€ 96 aus zeitlichen Verschiebungen der Maßnahmen ergeben. 49. Bei anderen Maßnahmen ergaben sich ebenfalls infolge von zeitlichen Verschiebungen über- und außerplanmäßige Ausgaben von T€ 11. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 9 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 50. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Leasingverträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 51. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine offenkundigen Verstöße gegen Vergaberegelungen bekannt geworden. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 52. Kleinere Aufträge werden freihändig vergeben. Es werden nach Angaben des Betriebsleiters mehrere Angebote eingeholt. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 53. Die Überwachungsorgane werden zeitnah und regelmäßig unterrichtet. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens- / Konzernbereiche? 54. Die Berichterstattung stand, soweit sie sich auf die Rechnungslegung bezog, mit der wirtschaftlichen Lage im Einklang. Sie vermittelte einen zutreffenden Einblick in die Lage des Eigenbetriebes. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 55. Die Überwachungsorgane wurden zeitnah unterrichtet. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 10 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 56. Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir keine ungewöhnlichen, risikoreichen oder nicht ordnungsgemäß abgewickelten Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen feststellen. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts- / Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 57. Es wurden Fragen zum allgemeinen Geschäftsverlauf, den wirtschaftlichen Verhältnissen und den wesentlichen Investitionen und Investitionsvorhaben gestellt. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 58. Im Rahmen unserer Prüfung konnten wir nichts Derartiges feststellen. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? 59. Eine derartige Versicherung wurde nicht abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? 60. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Interessenkonflikte bekannt geworden. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 61. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 62. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 11 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? 63. Im Rahmen der Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? 64. Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr ein wirtschaftliches Eigenkapital von 62,3 % aus. Wesentliche Investitionen werden aus Fördermitteln oder aus Beiträgen der Anschlussnehmer finanziert, denen bilanziell ein passivischer Ausgleichsposten (Sonderposten) gegenübersteht. Der Eigenanteil wird über Investitionskredite oder Eigenmittel finanziert. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 65. Die Gemeinde Nettersheim sowie die Eigenbetriebe Abwasser, Gemeindewasserwerk und Biowärme Nettersheim als Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit können sich über zinsgünstige Kommunaldarlehen und Kassenkredite, sowie über Zuschüsse für Investitionen finanzieren. Anzeichen dafür, dass die Finanzlage im Verbund als nicht gesichert angesehen werden kann, haben sich nicht ergeben. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz- / Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 66. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2015 keine Fördermittel erhalten. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 12 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? 67. Nein. Die Eigenkapitalausstattung beträgt zum Bilanzstichtag 57,5 % der Bilanzsumme. Bei Einbeziehung der Empfangenen Ertragszuschüsse und der Sonderposten liegt die Eigenkapitalquote bei 62,3 %. Die Eigenkapitalausstattung ist als gut zu bezeichnen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte für Finanzierungsprobleme aufgrund einer unzureichenden Eigenkapitalausstattung festgestellt. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 68. Gewinne bzw. Verluste werden im Rahmen des Ergebnisvortrages auf neue Rechnung vorgetragen. Ausschüttungen werden nicht getätigt. Der in 2015 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von € 629,52 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens / Konzerns nach Segmenten / Konzernunternehmen zusammen? 69. Die Frage entfällt infolge der geringen Betriebsgröße und des einzigen Segmentes Wasser. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 70. Das Jahresergebnis ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 71. Im Zusammenhang mit den Leistungsbeziehungen zur Gemeinde und zu den Eigenbetrieben haben sich im Rahmen der Prüfung keine Anhaltspunkte hierüber ergeben. 72. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden mit den Selbstkosten an die Eigenbetriebe weiterbelastet. Sofern interne Darlehen gewährt werden, werden diese mit den marktüblichen Zinssätzen verzinst. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 13 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 73. Die Frage entfällt, da keine Konzessionsabgaben zu leisten sind. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 74. Die Frage entfällt grundsätzlich, da nur das Kerngeschäft der Wasserversorgung verfolgt wird. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? 75. Es wurden, wie im Vorjahr, Sanierungsmaßnahmen im Versorgungsnetz zur Verringerung des Wasserverlustes durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte zum 01. Januar 2015 eine Anpassung der Verbrauchsgebühr von € 1,29 je m³ Wasser auf € 1,45 je m³ Wasser. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 76. Im Wirtschaftsjahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss erwirtschaftet. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? 77. Mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2011 wurde durch eine angepasste Gebührengestaltung des Gemeindewasserwerkes eine Veränderung grundsätzlicher Natur vorgenommen. Dabei wurde eine Erhöhung der Grundgebühr unter Berücksichtigung des Fixkostenanteils vorgenommen. 78. Da sich auf der Grundlage der seinerzeitigen Wirtschaftsplanansätze eine Auskömmlichkeit der Wassergebühren nicht mehr darstellen ließ und die Aufwandssteigerungen überwiegend den Fixkostenbereich betrafen, wurde zum 01. Januar 2013 bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,29 € / m³ (netto) die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher € 5,85 auf € 6,85 (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben. ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 14 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk 79. Im Verlauf des Jahres 2014 zeigte sich, dass sich in Anbetracht der tatsächlichen Wirtschaftsführung 2014 und der angenommenen Wasserverbrauchsmenge im Wirtschaftsjahr 2014 eine Gebührenunterdeckung von 14 Cent pro m³ Frischwasserbezug ergeben könnte, wobei sich die Grundgebühr weiterhin als auskömmlich zeigte. Die tatsächliche Gebührenunterdeckung beträgt in 2014 € 13.174,46. 80. Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2015 bekräftigte diese Aussage und ergab anhand der aktuell fortgeschriebenen Planwerte und einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 m³ einen Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 € / m³ Frischwasserbezug. Auf dieser Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01. Januar 2015 um 16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 € / m³ Frischwasserbezug erhöht. 81. Entsprechend dem Wirtschaftsplanentwurf für 2016 ergab sich keine Notwendigkeit, für dieses Wirtschaftsjahr die Gebühren anzupassen. 82. In Folgejahren wird sich die Situation bei gleichbleibender Kostenstruktur aufgrund wegfallender passivierter Ertragszuschüsse zusätzlich erheblich erschweren, so dass je nach Verbrauchsentwicklung weitere Gebührenanpassungen erforderlich werden könnten. 83. Wir empfehlen, im Rahmen einer mittelfristigen Finanzplanung darauf zu achten, dass bei der Festsetzung der Wassergebühren eine angemessene Eigenkapitalverzinsung erzielt wird. Hieraus können die anstehenden Investitionen ohne die Neuaufnahme von zu verzinsenden Darlehen finanziert werden und somit die Gebührenbelastung der Anschlussnehmer keinen starken Schwankungen unterliegt. -.-.-.-.-.- ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage Seite 6 15 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Zusammensetzung und Entwicklung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum 31. Dezember 2015 Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Stand 31.12.2014 € 16.683,00 11.746,00 31.346,00 45.910,30 13.398,28 27.808,46 6.277,17 10.443,49 19.311,54 13.580,14 8.314,50 11.056,26 0,00 215.875,14 ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Zuführung Zugang € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.951,51 15.951,51 Stand 31.12.2015 € 16.683,00 11.746,00 31.346,00 45.910,30 13.398,28 27.808,46 6.277,17 10.443,49 19.311,54 13.580,14 8.314,50 11.056,26 15.951,51 231.826,65 Stand 31.12.2014 € 1.671,00 1.137,00 2.934,00 4.176,30 1.184,28 2.385,46 525,17 849,49 1.527,54 1.044,14 416,50 277,26 0,00 18.128,14 Auflösung Zugang € 556,00 379,00 978,00 1.392,00 394,00 795,00 175,00 283,00 509,00 348,00 208,00 277,00 399,51 6.693,51 Stand 31.12.2015 € 2.227,00 1.516,00 3.912,00 5.568,30 1.578,28 3.180,46 700,17 1.132,49 2.036,54 1.392,14 624,50 554,26 399,51 24.821,65 Restbuchwerte Stand Stand 31.12.2015 31.12.2014 € € 14.456,00 15.012,00 10.230,00 10.609,00 27.434,00 28.412,00 40.342,00 41.734,00 11.820,00 12.214,00 24.628,00 25.423,00 5.577,00 5.752,00 9.311,00 9.594,00 17.275,00 17.784,00 12.188,00 12.536,00 7.690,00 7.898,00 10.502,00 10.779,00 15.552,00 0,00 207.005,00 197.747,00 Anlage 7 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Zusammensetzung und Entwicklung der Empfangenen Ertragszuschüsse zum 31. Dezember 2015 Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Stand 31.12.2014 € 5.347,00 68.600,00 30.055,00 31.970,00 21.257,00 23.706,00 61.933,00 34.512,00 277.380,00 ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Zuführung Zugang € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stand 31.12.2015 € 5.347,00 68.600,00 30.055,00 31.970,00 21.257,00 23.706,00 61.933,00 34.512,00 277.380,00 Stand 31.12.2014 € 5.347,00 51.450,00 18.033,00 15.987,00 9.111,00 8.891,00 20.646,00 10.290,00 139.755,00 Auflösung Zugang € 0,00 17.150,00 6.011,00 5.329,00 3.037,00 2.963,00 6.882,00 3.430,00 44.802,00 Stand 31.12.2015 € 5.347,00 68.600,00 24.044,00 21.316,00 12.148,00 11.854,00 27.528,00 13.720,00 184.557,00 Restbuchwerte Stand Stand 31.12.2015 31.12.2014 € € 0,00 0,00 0,00 17.150,00 6.011,00 12.022,00 10.654,00 15.983,00 9.109,00 12.146,00 11.852,00 14.815,00 34.405,00 41.287,00 20.792,00 24.222,00 92.823,00 137.625,00 Anlage 8 Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Zusammensetzung und Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2015 Kreditinstitut Ursprungsbetrag € Stand 31.12.2014 € Darlehen Zugang Tilgung € € Stand 31.12.2015 € Zinssatz % p.a. Zinsen Aufwand 2015 € mit einer Restlaufzeit von bis zu zwei bis fünf mehr als einem Jahr Jahre fünf Jahren € € € Schuldurkunde vom Datum 1. NRW-Bank, Düsseldorf 7 200 750 110 (# 0647) 115.000,00 115.000,00 0,00 0,00 115.000,00 1,69 1.943,52 0,00 25.500,00 89.500,00 13.03.14 300.000,00 269.433,92 0,00 10.001,38 259.432,54 2,92 8.045,40 10.296,63 45.755,92 203.379,99 13.09.11 415.000,00 384.433,92 0,00 10.001,38 374.432,54 9.988,92 10.296,63 71.255,92 292.879,99 2. WL-Bank, Münster 0 500 360 600 (# 0643) Insgesamt ____________________________ 0814020011/215017979/09062016 Druckdatum 14.06.2016 Anlage 9