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Beschlussvorlage (Prüfbericht FÖS 2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
854 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 13:00
Aktualisiert
22.06.16, 13:00

Inhalt der Datei

DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft ie BERICHT Ko p über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Dahlem Hinweis: „Dieser Prüfungsbericht richtet sich – unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an die Organe des Zweckverbandes. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem Zweckverband und DHPG ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet.“ DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Steuerberatungsgesellschaft ie BERICHT Ko p über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2014 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Dahlem DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 3 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter 3 2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen 5 6 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Prüfungsgegenstand 6 3.2 Art und Umfang der Prüfung 6 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 9 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9 4.1.2 Jahresabschluss 9 ie 4.1.1 Bilanz 4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen 10 4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen 10 4.1.2.4 Anhang 11 Ko p 4.1.2.1 4.1.3 4.2 Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 9 11 11 11 12 4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen 12 4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2014 12 5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 14 5.1 Vermögenslage 14 5.2 Schuldenlage 15 5.3 Ertragslage 16 5.4 Finanzlage 17 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 19 7. Schlussbemerkung 20 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Anlagen Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014 Anlage 2 Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Anlage 3 Finanzrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Anlage 4 Teilergebnisrechnung 2014 Anlage 5.1 Teilfinanzrechnung - A. Zahlungsnachweis 2014 Anlage 5.2 Teilfinanzrechnung - B. Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen 2014 6 Anhang für das Haushaltsjahr 2014 Anlage 7 Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2014 Anlage 8 Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2014 Anlage 9 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2014 ie Anlage Anlage 10 Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern Ko p Anlage 11 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014 Anlage 12 Bestätigungsvermerk Ergänzende Angaben Anlage 13 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Anlage 14 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 1. Prüfungsauftrag Der ehemalige Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, (im Folgenden auch Förderschulzweckverband genannt) war als bestehender Zweckverband nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) i.V.m. § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie Anhang - durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW prüfen zu lassen. ie Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss eines bestehenden Zweckverbandes über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen und gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 6 GO NRW einen Bestätigungsvermerk in seinen Prüfungsbericht mit aufzunehmen. Ko p Infolge der Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim - Dahlem - Nettersheim zum 31. Juli 2015 durch Beschluss der ehemaligen Schulverbandsversammlung vom 18. Dezember 2014 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung als Organ des Zweckverbandes weggefallen. Ein aufgelöster Zweckverband in Abwicklung wird durch den Abwickler vertreten. Nach § 20 Abs. 5 GkG NRW gilt ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert. Allerdings endet mit der vollzogenen Auflösung, also mit dem Ablauf des 31. Juli 2015, der Rechtsstatus des Zweckverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts, so dass auch zeitgleich seine bisherigen Organe, insbesondere die Verbandsversammlung, die Ausschüsse der Verbandsversammlung sowie der Verbandsvorsteher, nicht mehr bestehen. In diesem Fall ist der Abwickler als besonderes Organ des aufgelösten Zweckverbandes dessen allein vorhandener gesetzlicher Vertreter. Er nimmt die Rechte und Kompetenzen aller Organe des ehemaligen Zweckverbandes wahr. Der Abwickler übt sein Amt solange aus, bis die Abwicklung des Zweckverbandes erfolgt und beendet ist; er ist nicht an Wahlzeiten oder Amtszeiten gebunden. Für die Bestellung und die Beauftragung eines Abschlussprüfers, die zeitlich nach dem Auflösungsstichtag eines aufgelösten Zweckverbandes stattfinden und, die die noch nicht geprüften Haushaltsjahre bis zum Auflösungsstichtag betreffen, ist der Abwickler zuständig. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. der Abwickler eines aufgelösten Zweckverbandes Dritter als Prüfer bedienen, an die damit durch Vergabe eines externen Prüfungsauftrages die Erstellung des Prüfungsberichtes und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks delegiert wird. In diesem Zusammenhang hat uns der Abwickler des ehemaligen Förderschulzweckverbandes am 20. April 2016 schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen und hierüber zu berichten. Wir bestätigen gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 7 GO NRW, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften der Unabhängigkeit beachtet haben. Seite 1 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Hinsichtlich der Durchführung und des Umfanges unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 3 (Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung). Über die bei unserer Prüfung getroffenen Feststellungen wird der nachfolgende Bericht erstattet. Bei der Berichterstellung haben wir die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, beachtet. Auftragsgemäß haben wir den Prüfungsbericht um Erläuterungen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Förderschulzweckverbandes (Anlage 13) erweitert. Entsprechend den Vorgaben aus dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730), haben wir die Bestandteile des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht des Förderschulzweckverbandes in den Anlagen 1 bis 11 dieses Berichtes wiedergegeben. Ko p ie Die Prüfung erfolgte in berufsüblichem Umfang. Für die Durchführung gelten die am 18./20. April 2016 vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002, die diesem Bericht als Anlage 14 beigefügt sind. Diese regeln auch unsere Verantwortlichkeit Dritten gegenüber. Abweichend von § 9 Abs. 2 der beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen ist unsere Haftung in den dort genannten Fällen vertraglich beschränkt auf 10 Millionen € entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für die Part mbB. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Auftragsbedingungen zu unserer Haftung bleiben hiervon unberührt. Seite 2 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter Der gesetzliche Vertreter des Zweckverbandes hat im Lagebericht, welcher als Anlage 11 diesem Bericht beigefügt ist, und im Jahresabschluss, insbesondere im Anhang, welcher als Anlage 6 diesem Bericht beigefügt ist, und in den weiteren geprüften Unterlagen, die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes beurteilt. Folgende, die Entwicklung des Förderschulzweckverbandes betreffende Angaben des gesetzlichen Vertreters im Jahresabschluss und im Lagebericht des Haushaltsjahres 2014 sind zur Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes als wesentlich hervorzuheben: ie Im einführenden Teil des Lageberichtes wird die Entwicklung der Lehrer- und Schülerzahlen der Jahre 2012 bis 2014 dargestellt sowie die Zusammensetzung der Umlagegrundlagen nach Mitgliedsgemeinden für vorgenannte Jahre. Ko p Bei dem Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren sind. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser satzungsgemäß im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen. Der sich operativ ergebende Überschuss 2014 in Höhe von 11.007,06 € wurde satzungsgemäß in den Sonderposten aus Umlageüberzahlungen eingestellt, so dass sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt. Im zweiten Abschnitt des Lageberichtes werden die Veränderungen bzw. Entwicklungen der Bilanzpositionen im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr erläutert. Auf der Aktivseite weist die Bilanz mit 85,59 % der Bilanzsumme von 340 T€ überwiegend Anlagevermögen aus. Die Passivseite ist im Wesentlichen durch Sonderposten in Höhe von 201 T€ sowie durch Investitionskredite in Höhe von 109 T€ bestimmt. Die Erträge des Jahres 2014 liegen um 10.045,86 € unter dem Plan. Nach Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2014 zum Sonderposten für Umlageüberzahlungen gemäß § 10 der Verbandssatzung, stellt sich die Ergebnisrechnung mit Aufwendungen und Erträgen in Höhe von 216 T€ ausgeglichen dar. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 185 T€ unterschreiten den Planansatz um 28 T€. Den Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit in Höhe von 186 T€ sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 15 T€ stehen Einzahlungen in Höhe von 189 T€ gegenüber, sodass sich der Liquiditätsbestand um 12 T€ vermindert hat. Die vorgenannten Angaben werden unter Punkt 5 dieses Berichtes durch analytische Darstellungen wesentlicher Punkte der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergänzt. Zu den künftigen Entwicklungen des Förderschulzweckverbandes sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung enthält der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2014 die folgenden, wesentlichen Aussagen: Seite 3 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Der gesetzliche Vertreter prognostiziert einen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen in den nächsten Jahren. Seine Annahmen basieren dabei auf folgenden Ursachen: 1. Aufgrund des demografischen Wandels und der geplanten Inklusion durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist mit einem Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen. 2. Das Land NRW strebt die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden schulischen Inklusion, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen, im Jahr 2014 an. 3. Das Land hob die bisherige Ausnahmeregelung auf, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144 Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte. ie Eine Sicherung des Schulstandortes der Georg-Schule in Schmidtheim für einige Jahre wurde durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Dahlem, Blankenheim und Nettersheim sowie dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden zum Zusammenschluss mit der weiteren Förderschule im Südkreis Euskirchen (Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden) des Sonderschulzweckverbandes unter Beibehaltung der beiden Standorte realisiert. Im Zuge dessen wurde der Förderschulzweckverband zum 31.07.2015 aufgelöst. Ko p Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung insgesamt plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Chancen und Risiken des Förderschulzweckverbandes falsch eingeschätzt werden. Seite 4 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung Als Prüfer haben wir auch über bei der Durchführung unserer Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu berichten. Die gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 GO NRW und §§ 37 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Hierzu gehören die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang und Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden gemäß den vorgenannten Vorschriften aufgestellt. Ko p ie Der vom Verwaltungsleiter am 9. Mai 2016 aufgestellte und vom bestellten Abwickler für den Förderschulzweckverband am 9. Mai 2016 bestätigte Jahresabschlussentwurf für das Jahr 2014 wurde den für ausstehende Beschlüsse zuständigen Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen am 9. Mai 2016 zugeleitet. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW soll der vom Verbandsvorsteher bestätigte Jahresabschlussentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Insofern wurde gegen die vorgenannte gesetzliche Frist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder verfahrensrechtlichen Folgen verbunden. Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW ist der geprüfte Jahresabschluss bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss der Zweckverbandsversammlung festzustellen. Es wurde gegen die gesetzliche Feststellungsfrist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder weiteren verfahrensrechtlichen Folgen behaftet. Der Zweckverband hat für Vermögensgegenstände in den Bereichen der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Vorräte Festwerte gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet und in der haushaltsrechtlichen Bilanz des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2014 ausgewiesen. Die Festwerte werden seit ihrer erstmaligen Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes auf den 1. Januar 2009 unverändert fortgeführt. Der Förderschulzweckverband hat damit gegen die Verpflichtung aus § 34 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW verstoßen, die vorschreibt, dass in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandaufnahme der von der Festwertbildung erfassten Vermögensgegenstände zu erfolgen hat. Der festgestellte Verordnungsverstoß ist aus Prüfersicht für die Gesamtbeurteilung der Ordnungsmäßigkeit der haushaltsrechtlichen Rechnungslegung nicht wesentlich und daher nicht relevant für die prüferische Gesamturteilsbildung. Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir mit Ausnahme der vorgenannten Verstöße keine berichtspflichtigen Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Vorschriften zur haushaltsrechtlichen Rechnungslegung festgestellt. Seite 5 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Prüfungsgegenstand Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW sind: - die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie der Lagebericht. Ko p ie Die Aufstellung der vorgenannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerke nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss nebst den übrigen genannten Rechnungslegungsund Rechenschaftswerken abzugeben. Den Lagebericht haben wir auch daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und uns insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften, z.B. devisen-, preis-, vergabe- und arbeitsrechtlicher Vorschriften, gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Ebenso war nicht Gegenstand der Prüfung die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten oder doloser Handlungen. Unsere Prüfungshandlungen sind daher ihrem Wesen nach nicht darauf ausgerichtet, schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken. Anhaltspunkte, die eine Ausdehnung der Prüfung in dieser Hinsicht hätten erforderlich werden lassen, haben sich jedoch nicht ergeben. Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Hinblick auf vorhandene Risiken war ebenfalls nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 25. April 2016 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss, der zum Zeitpunkt unserer Berichterstattung noch nicht von den zuständigen Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes festgestellt worden ist. Wir haben unsere Prüfung nach den Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit Seite 6 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft beurteilt werden kann, ob die Buchführung, das Inventar, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Einschätzung basiert insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. ie Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes wurde von uns eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert unter Einschätzung des Umfelds und der Lage des Förderschulzweckverbandes, auf den Auskünften des Verwaltungsleiters und des gesetzlichen Vertreters über die wesentlichen Ziele, Strategien und Risiken, analytischen Prüfungshandlungen zur Einschätzung von Prüfungsrisiken und auf der grundsätzlichen Beurteilung des internen Kontrollsystems des Förderschulzweckverbandes. Darüber hinaus wurden die Feststellungen aus den vorangegangenen Jahresabschlussprüfungen berücksichtigt. Anschließend wurde unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit ein Prüfungsprogramm entwickelt, welches Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen festlegt. Dabei wurden aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse folgende Prüfungsschwerpunkte bestimmt: Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises des Sachanlagevermögens, Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Sonderposten, Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Ko p - Die Auswahl der im Rahmen der Einzelfallprüfung zu prüfenden Geschäftsvorfälle erfolgte unter Anwendung stichprobengestützter Prüfungsverfahren, wobei die Methode der bewussten Auswahl angewandt wurde. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen, haushaltsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Der Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte durch ein Anlagenverzeichnis, durch Debitoren- und Kreditorenlisten, durch Kontoauszüge und Darlehensmitteilungen von Kreditinstituten und durch weitere eigene Unterlagen des Förderschulzweckverbandes. Das Anlagevermögen haben wir insbesondere hinsichtlich der vollständigen Erfassung, der korrekten Bewertung sowie der Bilanzpostenzuordnung geprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit der angesetzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überzeugt. Weiterhin wurde durch uns überprüft, ob die Ausübung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt. Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wir insbesondere hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Die Sonderposten wurden auf Vollständigkeit und Bewertung, insbesondere auf die korrespondierende Erfassung und Bewertung zu Posten des Anlagevermögens, überprüft. Bei den Rückstellungen richteten sich unsere Prüfungstätigkeiten vor allem auf die vollständige Erfassung aller wesentlichen, erkennbaren Risiken. Seite 7 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Die Verbindlichkeiten wurden hauptsächlich hinsichtlich der vollständigen und zutreffenden Erfassung der Kreditoren sowie der Abwicklung der Zahlungen überprüft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge sowie Kreditverträge nachgewiesen. Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden anhand der Vertragsunterlagen sowie der Bankbestätigungen hinsichtlich Vollständigkeit und Höhe geprüft. Wir haben die Prüfung mit zeitlicher Unterbrechung vom 4. Mai bis zum 17. Mai 2016 in unserem Büro in Bornheim durchgeführt. Die Vorarbeiten und die Berichtsabfassung wurden ebenfalls in unserem Büro in Bornheim erledigt. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. ie Über Art und Umfang sowie die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) erstellt wurde. Das Prüfungsergebnis ist entsprechend den Vorschriften des GkG NRW und der GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Ko p Der gesetzliche Vertreter des Förderschulzweckverbandes sowie alle beauftragten Personen haben die uns in analoger Anwendung des § 320 Abs. 2 HGB geforderten Auskünfte und Nachweise bereitwillig, vollständig und rechtzeitig erteilt. Er hat uns am 17. Mai 2016 die Vollständigkeit der Buchführung, des Inventars, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt. Er hat uns insbesondere versichert, dass in den Unterlagen der Finanzbuchhaltung alle Geschäftsvorfälle, die für das Haushaltsjahr buchungspflichtig waren, erfasst und belegt sind und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Rückstellungen und Abgrenzungen sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge und sämtliche Ein- und Auszahlungen enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. In der Erklärung wird außerdem versichert, dass im Lagebericht alle Vorgänge von besonderer Bedeutung erläutert, sowie alle erwarteten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dargestellt sind. Seite 8 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Der Förderschulzweckverband verwendet für das Rechnungswesen das IT-Anwendungssystem newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Die Lohnbuchhaltung erfolgt über das System LOGA 2001 der P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt als Nebenbuchhaltung ebenfalls rechnergestützt; zur Anwendung kommt das System newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Hierfür liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 4. April 2012 vor. Ko p ie Das von dem Förderschulzweckverband eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Abläufe im Rechnungswesen vor. Die Bücher des Förderschulzweckverbandes werden ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege sind ordentlich und leicht greifbar aufbewahrt. Nach unseren Feststellungen entsprechen Buchführung und Belegwesen den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die aus weiteren geprüften Unterlagen, wie z.B. Niederschriften, Verträgen und Dienstanweisungen entnommenen Informationen, wurden ordnungsgemäß in der Buchführung, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht abgebildet. 4.1.2 Jahresabschluss Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Förderschulzweckverband aus § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einzubeziehen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde nach den geltenden Vorschriften des GkG NRW, des NKFEG NRW, der GemHVO NRW und der GO NRW aufgestellt. Von dem Wahlrecht, gesetzlich vorgeschriebene Angaben im Anhang zu machen, wurde weitgehend Gebrauch gemacht. Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ist aus der Buchführung, dem Inventar und den sonstigen Aufzeichnungen des Förderschulzweckverbandes ordnungsgemäß unter Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften entwickelt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungschema des § 41 GemHVO NRW. 4.1.2.1 Bilanz Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und richtig und vollständig erfasst. Sie sind unter Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der Seite 9 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Ausweis ist nach den Vorschriften der GemHVO NRW vorschriftsmäßig erfolgt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen In der Ergebnisrechnung und den Teilrechnungen sind gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht und getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen worden. ie Bei der Aufstellung der Ergebnisrechnung wurde die Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 2 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Ergebnisrechnung gemäß Anlage 18 zur VV Muster zur GO und GemHVO. Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilergebnisrechnungen gemäß Anlage 19 zur VV Muster zur GO und GemHVO. Ko p Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgen. 4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen In der Finanzrechnung und den Teilrechnungen werden sämtliche im Haushaltsjahr 2014 eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen. Bei der Aufstellung der Finanzrechnung wurde die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 3 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Finanzrechnung gemäß Anlage 20 zur VV Muster zur GO und GemHVO. Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilfinanzrechnungen gemäß Anlage 21 A und 21 B zur VV Muster zur GO und GemHVO. Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgen. Seite 10 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 4.1.2.4 Anhang In dem vom Förderschulzweckverband aufgestellten Anhang sind die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zum Jahresabschluss sind vollständig und zutreffend dargestellt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. 4.1.3 Lagebericht ie Der vom Förderschulzweckverband aufgestellte Anlagenspiegel, Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entspricht jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Ko p Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben werden vollständig und zutreffend gemacht. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Es ist festzustellen, dass die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Vorschriften des GkG NRW, der GO NRW und GemHVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes vermittelt. Die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wurde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie durch Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst. Im Folgenden werden daher die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sowie die Änderungen von Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses erläutert. Seite 11 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen Zu der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Anhang (vgl. Anlage 6). Im Übrigen geben wir zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen noch nachstehende weitere, zusätzliche Erläuterungen: Die Bewertung des Vermögens und der Schulden erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 GemHVO NRW). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln bewertet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW). ie Das Realisations- bzw. Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO NRW). Vermögensgegenstände werden nur in die Bilanz aufgenommen, wenn der Förderschulzweckverband wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Ko p Von den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppenbewertung, Festwertbildung) wurde in zulässigem Umfang Gebrauch gemacht (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 GemHVO NRW). 4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2014 Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der örtlich festgelegten Nutzungsdauer bewertet. Betrugen die Anschaffungsoder Herstellungskosten weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die unter Zugrundelegung der örtlich festgelegten Nutzungsdauern nach der linearen Methode vorgenommen werden. Betrugen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung. Von dem Wahlrecht, aktivierte Eigenleistungen als Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten bei der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Die Bewertung der Sonderposten aus Zuwendungen erfolgt in Höhe der jeweils erhaltenen Zuwendung, soweit diese bereits für den vorgesehenen investiven Zweck verwendet wurde. Bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen erfolgt die Bewertung des Sonderpostens in Höhe des aktivierten VermögensgeSeite 12 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft genstandes. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Der Sonderposten aus Umlageüberzahlungen beinhaltet die nicht benötigten Mittel der Verbandsumlage, die gemäß § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Bewertung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Ko p ie Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor dem Abschlussstichtag erhaltene Einzahlungen, soweit diese Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Seite 13 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage In den nachfolgenden Erläuterungen werden zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu analytischen Vergleichszwecken den Zahlen des Haushaltsjahrs 2014 die Zahlen des Vorjahres gegenübergestellt. 5.1 Vermögenslage 31.12.2014 T€ Bauten auf fremden Grund und Boden Betriebs- und Geschäftsausstattung Sachanlagen mittel- und langfristig gebundenes Vermögen % Veränderung T€ 2 0,6 3 0,8 -1 183 106 53,8 31,2 193 111 53,2 30,6 -10 -5 289 85,0 304 83,8 -15 0 0,0 5 1,4 -5 Ko p Forderungen 31.12.2013 T€ ie Immaterielle Vermögensgegenstände % 291 85,6 312 86,0 -21 Vorräte 13 3,8 7 1,9 6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen 36 0 10,6 0,0 43 1 11,8 0,3 -7 -1 kurzfristig gebundenes Vermögen 49 14,4 51 14,0 -2 340 100,0 363 100,0 -23 Vermögen Zur Erläuterung der Vermögenslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 18 dieses Berichtes. Seite 14 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5.2 Schuldenlage Die Eigen- und Fremdkapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: 31.12.2014 T€ % 31.12.2013 T€ % Veränderung T€ 5 1,5 6 1,7 -1 Eigenkapital 5 1,5 6 1,7 -1 172 29 50,6 8,5 179 34 49,3 9,4 -7 -5 Sonderposten für Zuwendungen/sonstiges Sonderposten für Umlageüberzahlungen Sonderposten 201 59,1 213 58,7 -12 64 18,8 73 20,1 -9 Ko p Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten ie Allgemeine Rücklage langfristiges Fremdkapital 64 18,8 73 20,1 -9 Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhaltene Anzahlungen 8 45 2,4 13,2 9 50 2,5 13,7 -1 -5 12 5 3,5 1,5 7 5 1,9 1,4 5 0 mittel- und kurzfristiges Fremdkapital 70 20,6 71 19,5 -1 340 100,0 363 100,0 -23 Vermögen Zur Erläuterung der Schuldenlage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 18 dieses Berichtes. Seite 15 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5.3 Ertragslage Ertrags- und Aufwandsarten Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ansatz 2014 T€ Ist-Ergebnis 2014 T€ Vergleich Ansatz/Ist T€ 0 234 0 3 0 0 0 0 0 0 220 0 6 0 0 0 0 0 0 211 0 5 0 0 0 0 0 0 -9 0 -1 0 0 0 0 0 237 226 216 -10 -24 0 -138 -25 -3 -44 -25 0 -146 -19 -5 -28 -25 0 -123 -19 -3 -43 0 0 23 0 2 -15 -234 -223 -213 10 18. = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) 3 3 3 0 19. + Finanzerträge 20. - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0 -3 0 -3 0 -3 0 0 21. = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -3 -3 -3 0 22. = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) 0 0 0 0 23. + Außerordentliche Erträge 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 25. = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 0 0 0 26. = Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10. = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ko p 11. 12. 13. 14. 15. 16. ie 1. 2. + 3. + 4. + 5. + 6. + 7. + 8. + 9.+/- Ergebnis des Vorjahres T€ 17. = Ordentliche Aufwendungen 27. 28. 29. 30. 31. Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 0 0 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0 0 Verrechnete Aufwendungen bei 0 0 Vermögensgegenständen Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 0 0 Verrechnungssaldo (= Zeile 27 bis 30) 0 0 Seite 16 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 5.4 Finanzlage Ein- und Auszahlungsarten Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0 209 0 3 0 0 0 0 0 185 0 6 0 0 0 0 0 184 0 5 0 0 0 0 0 -1 0 -1 0 0 0 0 9. = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 212 191 189 -2 10. 11. 12. 13. 14. 15. -24 0 -140 -3 -3 -26 -25 0 -146 -3 -5 -34 -25 0 -120 -3 -4 -33 0 0 26 0 1 1 -196 -213 -185 28 16 -22 4 26 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23. = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 24. 25. 26. 27. 28. 29. 0 0 -8 0 0 0 0 0 -7 0 0 0 0 0 -1 0 0 0 0 0 6 0 0 0 30. = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -8 -7 -1 6 31. = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 23 und 30) -8 -7 -1 6 32. = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Zeilen 17 und 31) 8 -29 3 32 33. + 34. + 35. 36. - 0 0 -9 0 0 0 -14 0 0 0 -15 0 0 0 -1 0 37. = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -9 -14 -15 -1 38. = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (= Zeilen 32 und 37) -1 -43 -12 31 39. + Anfangsbestand an Finanzmitteln 40. + Bestand an fremden Finanzmitteln 0 1 0 43 0 12 0 -31 41.= Liquide Mittel (= Zeilen 38, 39 und 40) 0 0 0 0 + + + + + + + - Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen Ko p 16. = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ie 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Ergebnis Ansatz 2014 Ist-Ergebnis Vergleich des 2014 Ansatz/Ist Vorjahres T€ T€ T€ T€ 17.= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 und 16) 18. 19. 20. 21. 22. + + + + + - Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Seite 17 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Zur Erläuterung der Finanz- sowie Ertragslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW im Folgenden. Ausgewählte Kennzahlen zur Haushaltsanalyse: 31.12.2014 31.12.2013 % 1,6 1,5 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote [= kurzfristige Verbindlichkeiten : Bilanzsumme] % 7,4 7,3 Anlagendeckungsgrad II [= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital) : Anlagevermögen] % 81,8 83,6 Zuwendungsquote [=Erträge aus Zuwendungen : Ordentliche Erträge] % 7,0 5,1 Anlagenintensität [= Anlagevermögen : Bilanzsumme] % 85,6 84,6 Sach- und Dienstleistungsintensität [= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen : Ordentliche Aufwendungen] % 57,8 59,0 Liquidität II. Grades [= Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen : kurzfristige Verbindlichkeiten] % 142,3 166,5 Zinslastquote [= Finanzaufwendungen : ordentliche Aufwendungen] % 1,3 1,3 Allgemeine Umlagenquote [= Allgemeine Umlage : Ordentliche Erträge] % 90,6 93,6 Ko p ie Eigenkapitalquote I [= Eigenkapital : Bilanzsumme] Seite 18 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des ehemaligen Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 haben wir den als Anlage 12 beigefügten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, datiert auf den 17. Mai 2016, wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim in der aufgestellten und am 25. April 2016 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form von den zuständigen Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes festgestellt wird, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: Ko p ie Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar". Seite 19 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) gefertigt. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. ie Bornheim, den 17. Mai 2016 Ko p DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin Seite 20 ie Ko p ANLAGEN ie Ko p Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk Bilanz zum 31.12.2014 Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim AKTIVA 1. 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen Stand Stand 31.12.2014 31.12.2013 290.936,95 € 307.367,43 € 2.428,79 € 2.799,56 € 288.508,16 € 304.567,87 € 182.899,12 € 193.062,88 € 105.609,04 € 111.504,99 € 0,00 € 0,00 € 48.981,51 € 55.802,87 € 13.289,27 € 6.793,72 € 35.692,24 € 49.009,15 € 35.392,70 € 48.309,76 € 286,29 € 666,57 € 13,25 € 32,82 € 18,35 € 0,00 € 339.936,81 € 363.170,30 € 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1. Anbau 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. 2.1 Umlaufvermögen Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Ko p 2.2 ie 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen u. Forderungen aus Transferleistungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 3. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Aktiva Anlage 1/1 PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.3 Ausgleichsrücklage 2. Sonderposten 2.1 5.532,89 € 5.456,78 € 5.531,89 € 1,00 € 1,00 € 200.840,46 € 213.139,52 € 168.806,78 € 178.184,92 € Sonderposten für Umlageüberzahlungen 29.109,15 € 34.152,72 € 1. 2. 3. 0,00 € 18.102,09 € 11.007,06 € 16.050,63 € 18.102,09 € 0,00 € für Zuwendungen 3. Rückstellungen 3.3 Instandhaltungsrückstellung Ko p Sonstige Sonderposten ie Umlageüberzahlung 2012 Umlageüberzahlung 2013 Umlageüberzahlung 2014 2.4 3.4 Stand 31.12.2013 5.457,78 € 1. Anbau 2.2 Stand 31.12.2014 2.924,53 € 801,88 € 8.085,00 € 8.910,00 € 0,00 € 0,00 € 8.085,00 € 8.910,00 € sonstige Rückstellungen 1. Prüfungskosten, Leistungszulage 4. Verbindlichkeiten 125.553,57 € 135.587,89 € 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 109.003,72 € 123.591,43 € 109.003,72 € 123.591,43 € 12.042,63 € 7.081,01 € 0,00 € 9,64 € 4.507,22 € 4.905,81 € 0,00 € 0,00 € 339.936,81 € 363.170,30 € 4.2.5 von Kreditinstituten 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.7 sonstige Verbindlichkeiten 4.8 erhaltene Anzahlungen 5. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Dahlem, den 09.05.2016 aufgestellt: bestätigt: gez. Frank Hütter (stv. Kämmerer der Gemeinde Dahlem) gez. Jan Lembach (Bürgermeister der Gemeinde Dahlem als bestellter Abwickler für den FÖS Blankenheim-Dahlem-Nettersheim) Anlage 1/2 Gesamtergebnishaushalt Förderschulzweckverband Nr. Bezeichnung + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4142001 Verbandsumlage Gemeinden 4142002 Umlageüberzahlung Gemeinden Vorjahre 4148000 Zuw. lfd Zwecke vom übrigen Bereich 4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 4161002 Ertr. Aufl. SoPo Umlageüberz. Vorjahre 4189001 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 4321003 Erstattung Mittagsverpflegung 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge 4571000 Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo 08 + Aktivierte Eigenleistungen 11 Vergleich Ansatz/Ist 233.735,11 219.472,00 210.425,01 9.046,99 2.667,69 5.800,00 5.133,04 666,96 569,20 -569,20 9.378,00 9.378,14 -0,14 25.000,00 16.050,63 8.949,37 179.294,00 179.294,00 2.997,00 6.120,00 5.048,00 1.072,00 2.997,00 6.120,00 5.048,00 1.072,00 44,75 109,88 -109,88 44,75 109,88 -109,88 205.250,00 16.439,26 9.378,16 Ko p 07 10 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2014 Steuern und ähnliche Abgaben 02 09 Ansatz d. HHJahres 2014 ie 01 Ergebnis des Vorjahres 2013 +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge 236.776,86 225.592,00 215.582,89 10.009,11 - -24.325,77 -24.930,00 -25.176,24 246,24 -19.128,31 -19.370,00 -19.784,69 414,69 Personalaufwendungen 5012000 Entgelte Tariflich Beschäftigte 5022000 Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte -1.255,26 -1.265,00 -1.306,32 41,32 5032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte -3.942,20 -4.295,00 -4.085,23 -209,77 12 - Versorgungsaufwendungen - -23.011,61 13 Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen -138.010,19 -145.940,00 -122.928,39 5232000 Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis -17.982,37 -18.650,00 -18.779,08 129,08 5232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ -1.681,26 -4.500,00 -1.979,12 -2.520,88 5241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. -53.141,17 -47.850,00 -41.302,01 -6.547,99 5255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens -3.598,39 -4.900,00 -3.398,23 -1.501,77 5271000 Lernmittel -2.408,30 -23.470,00 -7.610,83 -15.859,17 5281000 Aufw für sonstige Sachleistungen -7.653,60 7.653,60 5281012 Kosten der Schulbücherei 5281018 Betreuung gebundene Ganztags. 5291004 Schülerbeförderungskosten 5291006 Untersuchungskosten Praktikum 14 - 5711000 AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen 15 - 5318004 Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1" 16 - 5412000 5412002 5421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger 5422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen -17.600,34 -300,00 -300,00 -6.636,66 -14.870,00 -9.269,82 -5.600,18 -34.676,50 -31.000,00 -32.885,70 1.885,70 -285,20 -400,00 -50,00 -350,00 -25.006,59 -19.400,00 -19.273,60 -126,40 -25.006,59 -19.400,00 -19.273,60 -126,40 -2.382,29 -5.000,00 -2.436,09 -2.563,91 -2.382,29 -5.000,00 -2.436,09 -2.563,91 -44.087,87 -27.570,00 -42.990,22 15.420,22 Fahrtkosten -622,64 -500,00 -470,88 -29,12 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen -250,30 -800,00 -1.187,25 387,25 -30,20 Sonstige Aufwendungen -19,80 -50,00 -19,80 -14.730,00 -15.300,00 -15.300,00 Anlage 2/1 Gesamtergebnishaushalt Förderschulzweckverband Bezeichnung 5429005 Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS 5429007 Arbeitsmedizinische Betreuung 5431000 Geschäftsaufwendungen 5431001 Porto und Fernmeldegebühren 5431002 Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. 5431009 Abschluss-und Prüfungskosten 5441000 5499000 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -222,66 -738,54 -1.000,00 -434,50 -565,50 -3.380,55 -3.600,00 -5.620,18 2.020,18 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge -4.260,94 -4.500,00 Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -18.102,09 Zinsaufwendung Kreditinstitute 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen -5.051,22 551,22 -11.007,06 11.007,06 -233.812,71 -222.840,00 -212.804,54 -10.035,46 2.964,15 2.752,00 2.778,35 -26,35 32,82 50,00 13,25 36,75 32,82 50,00 13,25 36,75 -2.996,97 -2.802,00 -2.791,60 -10,40 -2.996,97 -2.802,00 -2.791,60 -10,40 -2.964,15 -2.752,00 -2.778,35 26,35 Ko p 29 366,04 1.949,59 5517000 28 -13,64 -406,04 -1.327,34 - 27 -166,36 -40,00 -1.999,59 20 26 -180,00 -50,00 + Finanzerträge 25 Vergleich Ansatz/Ist -1.550,00 Zinserträge von Kreditinstituten 24 -350,37 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2014 -360,14 4617000 23 Ansatz d. HHJahres 2014 -1.272,50 19 22 Ergebnis des Vorjahres 2013 ie Nr. = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen Verrechnete Aufw. bei Vermögensgegenständen -381,66 -75,11 75,11 5471000 Wertveränderung bewegliches Sachanlagevermögen -381,66 -75,11 75,11 30 Verrechnete Aufw. bei Finanzanlagen -381,66 -75,11 75,11 31 Verrechnungssaldo Anlage 2/2 Gesamtfinanzhaushalt Förderschulzweckverband Nr. Bezeichnung 01 Ergebnis des Vorjahres 2013 Ansatz d. HHJahres 2014 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2014 Vergleich Ansatz/Ist Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 6141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 6142001 Verbandsumlage Gemeinden 6189001 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 208.892,29 185.094,00 183.765,70 1.328,30 3.642,29 5.800,00 4.471,70 1.328,30 179.294,00 179.294,00 205.250,00 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.907,50 6.120,00 4.773,50 1.346,50 6321003 Erstattung Mittagsverpflegung 2.907,50 6.120,00 4.773,50 1.346,50 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 6617000 Zinsen von Kreditinstituten 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen Entgelte Tariflich Beschätigte 7022000 Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte 7032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte 11 12 50,00 32,82 17,18 48,12 50,00 32,82 17,18 211.847,91 191.264,00 188.572,02 2.691,98 -24.153,91 -24.930,00 -25.001,63 71,63 -19.006,97 -19.370,00 -19.648,57 278,57 -1.227,84 -1.265,00 -1.294,46 29,46 -3.919,10 -4.295,00 -4.058,60 -236,40 -139.966,37 -145.940,00 -119.906,99 -26.033,01 -18.158,00 -18.650,00 -19.304,91 654,91 -4.500,00 -4.500,00 -828,97 -3.671,03 -50.269,74 -47.850,00 -48.282,56 432,56 -3.234,54 -4.900,00 -2.930,13 -1.969,87 -2.776,69 -23.470,00 -7.249,87 -16.220,13 -7.910,75 7.910,75 - Versorgungsauszahlungen - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 7232000 Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis 7232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ 7241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. 7255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens 7271000 Lernmittel 7281000 Aufw für sonstige Sachleistungen 7281012 Kosten der Schulbücherei 7281018 Betreuung gebundene Ganztags. 7291004 Schülerbeförderungskosten 7291006 Untersuchungskosten Praktikum 13 48,12 Ko p 7012000 ie 04 7517000 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Zinsauszahlungen Kreditinstitute - Transferauszahlungen 7312000 Zuw. u. Zusch. f. lfd. Zwecke an Gemeinden 7318004 Zuwendung an Förderverein "Schule 8-1" 15 - Sonstige Auszahlungen -16.417,04 -300,00 -300,00 -6.636,66 -14.870,00 -468,30 -14.401,70 -37.688,50 -31.000,00 -32.881,50 1.881,50 -285,20 -400,00 -50,00 -350,00 -2.997,31 -2.802,00 -2.801,24 -0,76 -2.997,31 -2.802,00 -2.801,24 -0,76 -2.382,29 -5.000,00 -4.362,81 -637,19 -1.963,50 1.963,50 -2.382,29 -5.000,00 -2.399,31 -2.600,69 -1.329,14 -26.861,84 -34.470,00 -33.140,86 7412000 Fahrtkosten -637,94 -500,00 -508,97 8,97 7412002 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen -420,30 -800,00 -1.187,25 387,25 7421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger -30,20 7422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. 7429005 Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS 7429007 Arbeitsmedizinische Betreuung 7431000 Geschäftsaufwendungen 7431001 Porto und Fernmeldegebühren -19,80 -50,00 -19,80 -14.730,00 -15.300,00 -15.300,00 -180,00 -166,36 -13,64 -40,00 -406,04 366,04 -357,00 -50,00 -1.999,20 1.949,20 -1.272,50 -1.550,00 -1.447,34 -102,66 -350,37 Anlage 3/1 Gesamtfinanzhaushalt Förderschulzweckverband Nr. Bezeichnung Ergebnis des Vorjahres 2013 Ansatz d. HHJahres 2014 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2014 Vergleich Ansatz/Ist Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. -782,44 -1.000,00 -434,50 -565,50 7431009 Abschluss-und Prüfungskosten -4.030,55 -10.500,00 -6.620,18 -3.879,82 7441000 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge -4.260,94 -4.500,00 -5.051,22 551,22 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -196.361,72 -213.142,00 -185.213,53 -27.928,47 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 15.486,19 -21.878,00 3.358,49 -25.236,49 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 7831000 27 28 7812000 29 30 31 32 33 34 35 -7.696,90 -6.650,00 -685,70 -5.964,30 -5.048,00 -6.650,00 -685,70 -5.964,30 -315,35 315,35 -315,35 315,35 -2.648,90 Ko p 7832000 ie 7431002 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen IV.Zuweisung an Gemeinde - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -7.696,90 -6.650,00 -1.001,05 -5.648,95 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 ) -7.696,90 -6.650,00 -1.001,05 -5.648,95 7.789,29 -28.528,00 2.357,44 -30.885,44 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31) + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung - Tilgung und Gewährung von Darlehen -8.494,69 -14.588,00 -14.587,71 -0,29 7927000 Tilgung Investitionsk. ordentl. Kreditinstitute -8.494,69 -14.588,00 -14.587,71 -0,29 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung -8.494,69 -14.588,00 -14.587,71 -0,29 -705,40 -43.116,00 -12.230,27 -30.885,73 -705,40 -43.116,00 -12.230,27 -30.885,73 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Z 32,37) 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 41 Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) Anlage 3/2 Teilergebnishaushalt Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Förderschulzweckverband Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 03.221 Sonderschule Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Nr. Bezeichnung + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4142001 Verbandsumlage Gemeinden 4142002 Umlageüberzahlung Gemeinden Vorjahre 4148000 Zuw. lfd Zwecke vom übrigen Bereich 4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 4161002 Ertr. Aufl. SoPo Umlageüberz. Vorjahre 4189001 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 4321003 Erstattung Mittagsverpflegung 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge 4571000 Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo 08 + Aktivierte Eigenleistungen 11 Vergleich Ansatz/Ist 233.735,11 219.472,00 210.425,01 9.046,99 2.667,69 5.800,00 5.133,04 666,96 569,20 -569,20 9.378,00 9.378,14 -0,14 25.000,00 16.050,63 8.949,37 179.294,00 179.294,00 2.997,00 6.120,00 5.048,00 1.072,00 2.997,00 6.120,00 5.048,00 1.072,00 109,88 -109,88 109,88 -109,88 205.250,00 16.439,26 9.378,16 44,75 Ko p 07 10 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2014 Steuern und ähnliche Abgaben 02 09 Ansatz d. HHJahres 2014 ie 01 Ergebnis des Vorjahres 2013 44,75 +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge 236.776,86 225.592,00 215.582,89 10.009,11 - -24.325,77 -24.930,00 -25.176,24 246,24 -19.128,31 -19.370,00 -19.784,69 414,69 Personalaufwendungen 5012000 Entgelte Tariflich Beschäftigte 5022000 Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte -1.255,26 -1.265,00 -1.306,32 41,32 5032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte -3.942,20 -4.295,00 -4.085,23 -209,77 12 - Versorgungsaufwendungen - -23.011,61 13 Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen -138.010,19 -145.940,00 -122.928,39 5232000 Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis -17.982,37 -18.650,00 -18.779,08 129,08 5232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ -1.681,26 -4.500,00 -1.979,12 -2.520,88 5241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. -53.141,17 -47.850,00 -41.302,01 -6.547,99 5255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens -3.598,39 -4.900,00 -3.398,23 -1.501,77 5271000 Lernmittel -2.408,30 -23.470,00 -7.610,83 -15.859,17 5281000 Aufw für sonstige Sachleistungen -7.653,60 7.653,60 5281012 Kosten der Schulbücherei 5281018 Betreuung gebundene Ganztags. 5291004 Schülerbeförderungskosten 5291006 Untersuchungskosten Praktikum 14 - 5711000 AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen 15 - 5318004 Zuwendung an Förderverein "Schule 8-1" 16 - 5412000 Fahrtkosten Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige Aufwendungen -17.600,34 -300,00 -300,00 -6.636,66 -14.870,00 -9.269,82 -5.600,18 -34.676,50 -31.000,00 -32.885,70 1.885,70 -285,20 -400,00 -50,00 -350,00 -25.006,59 -19.400,00 -19.273,60 -126,40 -25.006,59 -19.400,00 -19.273,60 -126,40 -2.382,29 -5.000,00 -2.436,09 -2.563,91 -2.382,29 -5.000,00 -2.436,09 -2.563,91 -44.087,87 -27.570,00 -42.990,22 15.420,22 -622,64 -500,00 -470,88 -29,12 Anlage 4/1 Teilergebnishaushalt Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Förderschulzweckverband Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 03.221 Sonderschule Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Bezeichnung 5412002 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen 5421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger 5422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS 5429007 Arbeitsmedizinische Betreuung 5431000 Geschäftsaufwendungen 5431001 Porto und Fernmeldegebühren 5431002 Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. 5431009 Abschluss-und Prüfungskosten 5441000 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge 5471000 Wertveränderung bewegliches Sachanlagevermögen 5499000 Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 Ansatz d. HHJahres 2014 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2014 Vergleich Ansatz/Ist -250,30 -800,00 -1.187,25 387,25 -19,80 -50,00 -19,80 -30,20 -14.730,00 -15.300,00 -15.300,00 -350,37 -180,00 -166,36 -13,64 -40,00 -406,04 366,04 -360,14 -50,00 -1.999,59 1.949,59 -1.272,50 -1.550,00 -1.327,34 -222,66 -738,54 -1.000,00 -434,50 -565,50 -3.380,55 -3.600,00 -5.620,18 2.020,18 -4.260,94 -4.500,00 -5.051,22 551,22 -381,66 -75,11 75,11 -18.102,09 -11.007,06 11.007,06 -233.812,71 -222.840,00 -212.804,54 -10.035,46 2.964,15 2.752,00 2.778,35 -26,35 36,75 Ko p 5429005 Ergebnis des Vorjahres 2013 ie Nr. + Finanzerträge 32,82 50,00 13,25 4617000 Zinserträge von Kreditinstituten 32,82 50,00 13,25 36,75 20 - -2.996,97 -2.802,00 -2.791,60 -10,40 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 5517000 Zinsaufwendung Kreditinstitute -2.996,97 -2.802,00 -2.791,60 -10,40 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -2.964,15 -2.752,00 -2.778,35 26,35 22 23 24 25 26 27 28 29 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis + Erträge aus int. Leistungsbezieungen - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen = Ergebnis (Z. 26, 27, 28) Anlage 4/2 Teilfinanzhaushalt Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Förderschulzweckverband Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 03.221 Sonderschule Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz d. HHIst-Ergebnis d. Vorjahres Jahres HH-Jahres 2013 2014 2014 Nr. Bezeichnung 01 Vergleich Ansatz/Ist Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 6141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 6142001 Verbandsumlage Gemeinden 6189001 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 208.892,29 185.094,00 183.765,70 1.328,30 3.642,29 5.800,00 4.471,70 1.328,30 179.294,00 179.294,00 205.250,00 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.907,50 6.120,00 4.773,50 1.346,50 6321003 Erstattung Mittagsverpflegung 2.907,50 6.120,00 4.773,50 1.346,50 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 6617000 Zinsen von Kreditinstituten 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 48,12 50,00 32,82 17,18 48,12 50,00 32,82 17,18 211.847,91 191.264,00 188.572,02 2.691,98 -24.153,91 -24.930,00 -25.001,63 71,63 278,57 Ko p 08 ie 04 7012000 Entgelte Tariflich Beschäftigte -19.006,97 -19.370,00 -19.648,57 7022000 Beiträge ZVK Tariflich Beschäftigte -1.227,84 -1.265,00 -1.294,46 29,46 7032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. Tariflich Beschäftigte -3.919,10 -4.295,00 -4.058,60 -236,40 -139.966,37 -145.940,00 -119.906,99 -26.033,01 -18.158,00 -18.650,00 -19.304,91 654,91 -4.500,00 -4.500,00 -828,97 -3.671,03 -50.269,74 -47.850,00 -48.282,56 432,56 -3.234,54 -4.900,00 -2.930,13 -1.969,87 -2.776,69 -23.470,00 -7.249,87 -16.220,13 -7.910,75 7.910,75 11 12 - Versorgungsauszahlungen - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 7232000 Erstattung für Aufw an Gemeinde/n bzw. Kreis 7232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ 7241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. 7255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens 7271000 Lernmittel 7281000 Aufw für sonstige Sachleistungen 7281012 Kosten der Schulbücherei 7281018 Betreuung gebundene Ganztags. 7291004 Schülerbeförderungskosten 7291006 Untersuchungskosten Praktikum 13 7517000 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Zinsauszahlungen Kreditinstitute - Transferauszahlungen 7312000 Zuw. u. Zusch. f. lfd. Zwecke an Gemeinden 7318004 Zuwendung an Förderverein "Schule 8-1" 15 - Sonstige Auszahlungen -16.417,04 -300,00 -300,00 -6.636,66 -14.870,00 -468,30 -14.401,70 -37.688,50 -31.000,00 -32.881,50 1.881,50 -285,20 -400,00 -50,00 -350,00 -2.997,31 -2.802,00 -2.801,24 -0,76 -2.997,31 -2.802,00 -2.801,24 -0,76 -2.382,29 -5.000,00 -4.362,81 -637,19 -1.963,50 1.963,50 -2.382,29 -5.000,00 -2.399,31 -2.600,69 -1.329,14 -26.861,84 -34.470,00 -33.140,86 7412000 Fahrtkosten -637,94 -500,00 -508,97 8,97 7412002 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen -420,30 -800,00 -1.187,25 387,25 7421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger -30,20 7422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. 7429005 Überprüfung Arbeitsplätze GUV/IKS 7429007 Arbeitsmedizinische Betreuung -19,80 -50,00 -19,80 -14.730,00 -15.300,00 -15.300,00 -350,37 -180,00 -166,36 -13,64 -40,00 -406,04 366,04 Anlage 5.1/1 Teilfinanzhaushalt Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Förderschulzweckverband Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 03.221 Sonderschule Produkt 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz d. HHIst-Ergebnis d. Vorjahres Jahres HH-Jahres 2013 2014 2014 Nr. Bezeichnung 7431000 Geschäftsaufwendungen 7431001 Porto und Fernmeldegebühren 7431002 Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. 7431009 Vergleich Ansatz/Ist -50,00 -1.999,20 1.949,20 -1.550,00 -1.447,34 -102,66 -782,44 -1.000,00 -434,50 -565,50 Abschluss-und Prüfungskosten -4.030,55 -10.500,00 -6.620,18 -3.879,82 7441000 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge -4.260,94 -4.500,00 -5.051,22 551,22 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -196.361,72 -213.142,00 -185.213,53 -27.928,47 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 15.486,19 -21.878,00 3.358,49 -25.236,49 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 26 Ko p 25 - Ausz. für Baumaßnahmen - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 7831000 7832000 27 28 7812000 29 30 31 ie -357,00 -1.272,50 -7.696,90 -6.650,00 -685,70 -5.964,30 -5.048,00 -6.650,00 -685,70 -5.964,30 -315,35 315,35 -315,35 315,35 -2.648,90 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen IV.Zuweisung an Gemeinde - Sonstige Investitionsauszahlungen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -7.696,90 -6.650,00 -1.001,05 -5.648,95 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 ) -7.696,90 -6.650,00 -1.001,05 -5.648,95 Anlage 5.1/2 Teilfinanzrechnung B Investitionen: 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Förderschulzweckverband Nr. Bezeichnung Ergebnis des Vorjahres 2013 01I_000001 Investive Beschaffungen 2012 >410,00 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -20 -20 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -5.048 -5.048 Fort. Ansatz d. HH-Jahres 2014 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2014 Vergleich Ansatz/Ist 2014 -2.629 -6.650 -1.001 -5.649 Gesamtsumme -7.697 -6.650 -1.001 -5.649 Ko p ie INV. unter der WERTGRENZE 20.000 Summe Anlage 5.2 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Einleitung Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim, im Folgenden „FÖS“ genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt. ie Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erforderte die Erstellung einer Eröffnungsbilanz gem. § 18 Abs. 1 GkG i. V. m. § 92 (1) GO NRW. Diese stellt einen wesentlichen Bestandteil des neuen Rechnungswesens dar. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang haben zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen Ko p entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu vermitteln. Erstmals wurde somit für den Zweckverband eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen (Kapitalverwendung) sowie der Schulden und des Eigenkapitals (Finanzierung des Kapitals) durchgeführt, welche die wirtschaftliche Lage des FÖS darlegt. Gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses § 95 Gemeindeordnung Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG) finden auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, über die Auslegung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung sowie über das Rechnungsprüfungsamt die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft sinngemäß Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngemäß anzuwendenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW insoweit verzichtet. Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim (kurz: FÖS) hat nach Anlage 6/1 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 § 95 GO NRW sowie § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt nunmehr zum 31.12.2014. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus Ø der Ergebnisrechnung, Ø der Finanzrechnung, Ø den Teilrechnungen, ie Ø der Bilanz sowie Ø dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. In diesem wird gem. § 48 GemHVO Ko p NRW ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr gegeben. Entsprechend sind dem Anhang des Jahresabschlusses ein Anlagenspiegel nach § 45 GemHVO NRW, ein Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitsspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen. In Ausführung der Beschlüsse der Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim vom 18.12.2014 wurde der Förderschulzweckverband nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen zum 31.07.2015 aufgelöst und mit Wirkung zum 01.08.2015 mit dem Sonderschulzweckverband HellenthalKall-Schleiden eine Dependance als Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule eingegangen. Mit der Auflösung des Zweckverbandes endet der Rechtsstatus als Körperschaft öffentlichen Rechts und die Organe des Zweckverbandes, hier die „Schulverbandsversammlung“ sowie der „Rechnungsprüfungsausschuss“ gelten im Stadium der Abwicklung nicht als fortbestehend. Der allein erforderliche gesetzliche Vertreter ist hier der Abwickler(Liquidator) als besonderes Organ. Gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 18.12.2014 wurde mit den erforderlichen, der Abwicklung des Förderschulzweckverbandes dienenden Maßnahmen, die seit Jahren mit der Geschäftsführung betraute Gemeinde Dahlem beauftragt bzw. diese -vertreten durch den Bürgermeister und ehemaligen Verbandsvorsteher- zum Abwickler bestellt. Anlage 6/2 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird gem. § 95 (3) GO NRW vom Kämmerer der Gemeinde Dahlem aufgestellt und durch den bestellten Abwickler bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf den Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zu. Auf Basis des Auftrags- und Honorarangebotes wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Bornheim, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 beauftragt. Im Anschluss an die Prüfung fassen die Räte der Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim nach Erhalt des Prüfungsberichts Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Überschusses ie Verbandsvorstehers. und die Entlastung des In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage (dem Sonderposten) zugeführt und im Ko p übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Der Überschuss des Jahres 2012 wurde in 2014 aufgelöst. Der Überschuss des Jahres 2014 wird Bestandteil der bevorstehenden vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung und Information durch Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde erfüllen kann, muss sie nach bestimmten Regeln über Form und Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden stehen dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei ist zu beachten, dass Ansatz und Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur festlegen, ob ein Aktiv- oder Passivposten dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert sein Ansatz zu erfolgen hat. Erfasst und bewertet sind demnach alle Vermögensgegenstände, an denen der FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen ist somit nach wirtschaftlichen und nicht nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Anlage 6/3 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit gültigen Vorschriften zum NKF NRW §§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW i.V.m. §§ 55 und 56 GemHVO NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde zu legen. Ergänzend werden die Ausführungen in der derzeit geltenden 6. Handreichung des Innenministeriums ie NRW herangezogen. Die Ermittlung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz erfolgte gemäß § 54 (1) GemHVO NRW i.V.m. § 92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage vorsichtig geschätzter Ko p Zeitwerte und geeigneter Verfahren, um ein möglichst realistisches und aktuelles Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu erhalten. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die einzelnen Vermögensgegenstände gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre wertmäßige Obergrenze. Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen werden die Vorschriften des § 33 GemHVO NRW beachtet. Dementsprechend sind in die Bilanz nur Vermögensgegenstände aufgenommen, die selbständig bewertbar sind und bei denen der FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Wirtschaftliches Eigentum wird stets dann angenommen, wenn dem FÖS dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer, Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen und wenn er über das Verwertungsrecht verfügt und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt. Als weiterer Bewertungsgrundsatz wird das Prinzip der Einzelbewertung nach § 32 (1) Nr. 2 GemHVO NRW angewendet. Es besagt, dass Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten sind. Davon sind Vermögensgegenstände ausgenommen, die nicht selbständig nutzbar sind und die mit anderen Vermögensgegenständen eine Bewertungseinheit bilden. Anlage 6/4 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 In begründeten Fällen wird für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens eine Vereinfachung der Bewertung im Wege der Festbewertung gem. § 34 (1) GemHVO NRW bzw. der Gruppenbewertung gem. § 34 (3) GemHVO NRW durchgeführt, soweit hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. An dieser Stelle wird auf die Eröffnungsbilanz verwiesen. Entsprechend dem Grundsatz Vermögensgegenstände und der Vollständigkeit Schulden dargestellt. sind in der Lediglich Bilanz die sämtliche Bewertung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG) erfolgte gem. § 33 (4) GemHVO NRW i.V.m. § 56 (1) GemHVO NRW in vereinfachter Form. ie Bei GwG handelt es sich normalerweise um Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können, einer Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausgeübt werden. Mit und ergänzend als Bestandteil der Haushaltssatzung Ko p Beschluss, eines jeden Haushaltsjahres, wird durch den FÖS von der Möglichkeit der Sofortabschreibung gem. § 33 (4) GemHVO NRW Gebrauch gemacht. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen ist gemäß § 35 (3) GemHVO NRW die vom Innenministerium bekanntgegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt worden. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen worden. Die örtliche Abschreibungstabelle mit den festgelegten Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände ist im Anhang beigefügt. Entsprechend den Bestimmungen des § 35 GemHVO NRW ist beim FÖS der Wertansatz für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, im Rahmen der Zeitwertermittlung um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der festgesetzten Restnutzungsdauern vermindert. Andere zulässige Abschreibungsmethoden i. S. d. § 35 (1) GemHVO NRW sind nicht angewendet worden. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen. Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden des FÖS zum Stichtag 31.12.2014. Anlage 6/5 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 AKTIVA Anlagevermögen Ø Immaterielle Vermögensgegenstände Ø Sachanlagen Umlaufvermögen Ø Vorräte Ko p Ø Aktive Rechnungsabgrenzung ie Ø Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände 2.428,79 € Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Werte mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung beim FÖS Aufwendungen entstanden und die einer Bewertung fähig sind (Lizenzen usw.). Unentgeltlich erworbene oder selbsthergestellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden. EDV-Software gehört grundsätzlich zu den immateriellen Vermögensgegenständen (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware gehört zur Hardware und somit zu den materiellen Vermögensgegenständen). Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Enthalten ist des Weiteren das Nutzungsrecht für die Inanspruchnahme eines neu hergerichteten Duschraumes für inkontinente Kinder. Dieser wurde aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schulträger FÖS finanziert und bei der Gemeinde Dahlem als Eigentümerin des vermieteten Gebäudes aktiviert. Anlage 6/6 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Sachanlagen Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände des FÖS erfasst, die für Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom FÖS länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen Bilanz ist deshalb eine Trennung zwischen unbeweglichem Sachanlagevermögen, z.B. unbebauten Grundstücken, und beweglichem Sachanlagevermögen, vorzunehmen. Die Sachanlagen sind daher in Ø Betriebs- und Geschäftsausstattung und ie Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden Ko p zu untergliedern (vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.2. GemHVO). Zum Jahresabschlussstichtag verfügt der FÖS im Bereich des Sachanlagevermögens über Bauten auf fremdem Grund und Boden und Betriebs- und Geschäftsausstattung wie folgt: Bauten auf fremdem Grund und Boden 182.899,12 € Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf gemeindlichem Grund und Boden befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem FÖS und der Gemeinde als Grundstückseigentümer beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundstückseigentümer gestattet dadurch dem FÖS, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen Anlagen des FÖS in Form von Betriebsvorrichtungen, z.B. Erweiterung des Schulgebäudes. Diese FÖS-Einrichtungen stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbständige bauliche Einheiten, die sich nicht auf FÖS-Grundstück befinden. Anlage 6/7 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten der Eröffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung für Abnutzung der Jahre 2009 bis 2014 vermindert. Betriebs- und Geschäftsausstattung 105.609,04 € Die Vermögensgegenstände des FÖS wurden grundsätzlich einzeln erfasst. Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten abzüglich der bis zum Eröffnungsbilanzstichtag zu berücksichtigenden Alterswertabschläge auf Basis von Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zu Grunde gelegt. Zur Berechnung der vorsichtig Zeitwerte wurden sodann angemessene pauschale ie geschätzten Wertaufschläge berücksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurde sodann eine Indizierung vorgenommen. Ko p Bei den Vermögensgegenständen, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als 60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, liegt eine wertmäßige Bedeutung für den FÖS vor, daher besteht Aktivierungspflicht. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz basiert die Festlegung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern auch hier auf den o.g. Gesichtspunkten. Neben Anlagenzugängen aus Neuanschaffungen über 685,70 € und Sachspenden in Höhe von 2.232,53 € wurde der Werteverzehr der AfA aufgenommen. Dieser beläuft sich auf 8.739,07 €. Unter Berücksichtigung von Anlagenabgängen aus Verschrottungen über 75,11 € ergibt sich ein Bilanzwert zum 31.12.2014 in Höhe von 105.609,04 €. Für Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten, Chemieunterricht, Biologieunterricht, Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht, Musikunterricht Unterrichtsmaterial für Lehrer, Klassenzimmerausstattung, Schulbücher, Schulbücherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele wurden gem. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte erfolgte im Haushaltsjahr nicht. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 € Bei den „Anlagen im Bau“ sind für die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Für das Jahr 2014 waren hier keine Zugänge zu verzeichnen. Anlage 6/8 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Umlaufvermögen Vorräte 13.289,27 € Das Vorratsvermögen wird im Rahmen des § 256 HGB im FiFo-Verfahren (First in – First out) bewertet und unter Beachtung des Niederstwertprinzips max. mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der Vorratsmenge mit 12.539,27 € in den Jahresabschluss aufgenommen. Eine Anpassung des bestehenden Festwertes für das Depotmaterial ist in 2014 nicht erfolgt, es ist weiterhin ein Wert in Höhe von 750,00 € Öffentlich-rechtliche Forderungen ie enthalten. 35.392,70 € Die ausgewiesenen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von 35.392,70 € weisen u.a. den Bestand der Liquiden Mittel des FÖS mit 25.054,52 € aus, welche in der Einheitskasse Ko p der Gemeinde Dahlem verwaltet werden. Der Liquiditätsbestand hat sich entsprechend der Darstellung der Finanzrechnung gegenüber dem Vorjahr um 12.230,27 € vermindert. Privatrechtliche Forderungen 286,29 € Hierbei handelt es sich um eine Forderung gegen das Energieversorgungsunternehmen aus einem Guthaben ensprechend der Endabrechnung für das Jahr 2014. Sonstige Vermögensgegenstände 13,25 € Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich lediglich um Zinsforderungen. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen. SUMME AKTIVA 339.936,81 € Anlage 6/9 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 PASSIVA Ø Eigenkapital Ø Sonderposten Ø Rückstellungen Ø Verbindlichkeiten 5.457,78 € ie Eigenkapital Die Posten des Vermögens werden auf der Aktivseite der Bilanz und die Posten der Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Da der Betrag des Vermögens größer als der Betrag der Schulden ist, wird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Vermögen Ko p abzüglich Schulden als Eigenkapital ausgewiesen. Das Eigenkapital des FÖS beträgt zum 31.12.2014 unter Berücksichtigung von Abgängen des Anlagevermögens in Höhe von 75,11 € insgesamt 5.457,78 € und gliedert sich in die Positionen Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage 5.456,78 € 1,00 € Die Ausgleichsrücklage wird lediglich in Höhe des gesetzlich geforderten Mindestbetrages von 1,00 € ausgewiesen. Sonderposten 200.840,46 € In der Bilanz des FÖS müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und zur Aufgabenerledigung des FÖS beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in Anlage 6/10 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren und gem. den Abschreibungen des ihm zugeordneten abnutzbaren Vermögensgegenstandes auf Grundlage der Nutzungsdauer korrespondierend ertragswirksam aufzulösen. Sonderposten aus Zuwendung und sonstige Sonderposten 171.731,31 € Zum 31.12.2014 sind Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 168.806,78 € sowie sonstige Sonderposten von 2.924,53 € in der Bilanz enthalten. Diese setzen sich zusammen ie aus den Landeszuweisungen zum Anbau des Schulgebäudes sowie aus der Zuwendung des Jahres 2011 seitens des Fördervereins der Georg-Schule zum Neubau eines Zaunes auf dem Gelände des Zweckverbandes Kronenburger See. Dieser wurde benötigt, um die Sportgeräte für den Ruderunterricht zu sichern. Zugänge waren im Haushaltsjahr 2014 in Ko p Höhe von 2.232,53 € zu verzeichnen. Die ertragswirksamen Auflösungen erfolgen analog der Abschreibungen der dazugehörigen Wirtschaftsgüter und belaufen sich im Haushaltsjahr auf insgesamt 9.488,02 €. Sonderposten aus Umlageüberzahlungen 29.109,15 € In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage und somit dem hierfür gebildeten „Sonderposten für Umlageüberzahlungen“ zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Folglich wurde die Umlageüberzahlung des Jahres 2012 im Haushaltsjahr 2014 über 16.050,63 € ertragswirksam aufgelöst. Nach dem Ergebnis des Jahres 2014 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 11.007,06 €. Dieser ist dem Sonderposten zuzuführen, welcher sich zum Jahresabschlussstichtag wie folgt darstellt: Ø Umlageüberzahlung 2013 18.102,09 € Ø Umlageüberzahlung 2014 11.007,06 € Anlage 6/11 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Instandhaltungsrückstellung Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 liegen keine Erkenntnisse vor, welche die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erforderlich machen. Sonstige Rückstellungen 8.085,00 € Die sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW setzen sich zum Bemerkung ie 31.12.2014 aus folgenden Position zusammen: Betrag 2.500,00 € Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2013 2.500,00 € Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2014 2.500,00 € Ko p Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2012 Leistungszulage und Betragsrundung Insgesamt: 585,00 € 8.085,00 € Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner wurde mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses des FÖS bis einschließlich zum 31.12.2014 beauftragt. Die hierfür zu entrichtenden Honorare wurden in die Rückstellung aufgenommen. Die Kosten für bisher nicht entrichtete Leistungszulagen sind ebenfalls enthalten. Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten Kreditmarkt 109.003,72 € Bei Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO NRW sind dem FÖS von einem Dritten Geldbeträge mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden, das aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Anlage 6/12 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Der Wertansatz des zu passivierenden Rückzahlungsbetrages beläuft sich zum 31.12.2014 auf 109.003,72 €. Auf den nach § 47 GemHVO NRW zu erstellenden Verbindlichkeitsspiegel gem. Anlage wird verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.042,63 € Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12.042,63 € handelt es sich um Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, bei Sonstige Verbindlichkeiten ie welchen die Zahlung durch den FÖS zum 31.12.2014 noch aussteht. 0,00 € Die sonstigen Verbindlichkeiten, als Auffangposten für die nicht unter einem der vorhergehenden Bilanzposten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten, sind zum Ko p Jahresabschlussstichtag nicht darzustellen. Erhaltene Anzahlungen 4.507,22 € Die Gemeinde hat ggf. Verpflichtungen gegenüber Dritten, weil sie von diesen bereits Finanzmittel erhalten, aber noch nicht oder noch nicht vollständig die von ihr gewünschte Leistung erbracht oder vertraglich vereinbarte Maßnahmen durchgeführt hat. In zeitlicher Hinsicht können davon das Haushaltsjahr, aber auch dessen Folgejahre betroffen sein. Hierunter fallen noch nicht verwendete Mittel aus Landeszuweisungen zur Durchführung von Lehrerfortbildungen in Höhe von 2.044,00 € sowie die rückzahlungspflichtigen Mittel für die „Schule von 8 bis 1“ über 2.463,22 €. SUMME PASSIVA 339.936,81 € Anlage 6/13 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung weist die Erträge und Aufwendungen der Periode getrennt nach Ertrags- und Aufwandsarten in zusammengefassten Positionen aus und unterscheidet nach dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis. Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und das Finanzergebnis werden zusammen mit dem außerordentlichen Ergebnis zum Gesamtergebnis zusammengefasst. Nachdem der Überschuss des Jahresergebnisses 2014 in Höhe von 11.007,06 € im Wege ie der Gewinnverwendung entsprechend § 10 der Satzung des FÖS dem neu gebildeten Sonderposten für Umlageüberzahlungen zugeführt wurde, ist die Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2014 in Erträgen und Aufwendungen wie folgt ausgeglichen: 2.778,35 € Ko p ordentliches Ergebnis Finanzergebnis -2.778,35 € Jahresergebnis 0,00 € Es haben sich im Haushaltsjahr 2014 keine besonderen Geschäftsvorfälle ereignet, welche den außerordentlichen Erträgen oder außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung werden auf der Grundlage des Bruttoprinzips alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausführungen zur Ergebnisrechnung entsprechend. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Derartige Vorgänge werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibungsaufwands bzw. bei Anlage 6/14 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Investitionszuschüssen in Form der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten dargestellt. Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle wie zum Beispiel Erträge Abschreibungen, aus der Auflösung Zuführungen, von Sonderposten Inanspruchnahme von oder Rückstellungen, Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungen. Der in der Finanzrechnung als Ergebnis ausgewiesene Bestand an Liquiden Mitteln, saldiert mit dem Vortrag (dem Wert zum 31.12.2013), entspricht dem in der Bilanz ausgewiesenen Bestand liquider Mittel aller Bankkonten und Kassenbestände. Der Bestand der liquiden ie Mittel des FÖS wird bei der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet und beim FÖS im Umlaufvermögen unter der Position der öffentlich-rechtlichen Forderungen ausgewiesen. Dieser belief sich zum Beginn des Haushaltsjahres auf 37.284,79 €. Die Finanzrechnung des Jahres 2014 weist zum 31.12.2014 einen negativen Saldo in Höhe von 12.230,27 € aus, Ko p folglich vermindert sich der Liquiditätsbestand zum 31.12.2014 auf 25.054,52 € und ergibt sich wie folgt: Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit 3.358,49 € - 1.001,05 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 14.587,71 € Veränderung des Bestandes der liquiden Mittel -12.230,27 € Anlage 6/15 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Bestehende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Gem. § 44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverhältnisse, zu welchen beispielsweise übernommene Bürgschaften und bestellte Sicherheiten zählen, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen des FÖS zu erläutern. Haftungsverpflichtungen bestehen beim FÖS nicht. Finanzielle Verpflichtungen von besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde ie Dahlem für den Altbauteil des Schulgebäudes in Höhe von 15.300,00 € p. a. Ko p Dahlem, den 09.05.2016 aufgestellt: - gez. Frank Hütter stv. Kämmerer der Gemeinde Dahlem bestätigt: - gez. Jan Lembach Bürgermeister der Gemeinde Dahlem als bestellter Abwickler für den FÖS Blankenheim-DahlemNettersheim Anlage 6/16 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Anlagenspiegel zum 31.12.2014 gem. § 45 GemHVO NRW Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2013 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Zugänge 432.737,55 € 5.165,27 € Umbuchungen im Haushaltsjahr Abgänge 2.918,23 € - € 800,56 € - € 19.273,60 € - € - € 370,77 € € € € II. Sachanlagen 427.572,28 € 2.918,23 € 800,56 € - 1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden 243.751,12 € 183.821,16 € - € 2.918,23 € - € 800,56 € - - - - 4. Anlagen im Bau - € € € Buchwert Abschreibungen gesamt 31.12.2014 31.12.2013 725,45 € - € 143.918,27 € 290.936,95 € 307.367,43 € - € - € 2.736,48 € 2.428,79 € 2.799,56 € 18.902,83 € 725,45 € - € 141.181,79 € 288.508,16 € 304.567,87 € 10.163,76 € 8.739,07 € - € 725,45 € - € € 60.852,00 € 80.329,79 € 182.899,12 € 105.609,04 € 193.062,88 € 111.504,99 € - - € € - € € - € - € - € Ko p 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung Abschreibungen im Haushaltsjahr ie Bezeichung Abschreibung Abgang Abschreibung Zuschreibungen im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Anlage 7 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Forderungsspiegel Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW zum 31.12.2014 ie Der Forderungsspiegel soll den Stand und die Entwicklung der bestehenden Ansprüche des Zweckverbandes für das abgelaufene Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher mindestens nach den im Umlaufvermögen in der kommunalen Bilanz anzusetzenden Posten Ko p für Forderungen der Kommunen zu gliedern. Arten der Forderungen Gesamtbetrag am 31.12. 2014 EUR 2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 3 Summe aller Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als Jahr Jahren 5 Jahren EUR EUR EUR 35.392,70 35.392,70 286,29 286,29 13,25 35.692,24 13,25 35.692,24 Gesamtbetrag am 31.12. 2013 EUR 48.309,76 666,57 32,82 49.009,15 Anlage 8 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Verbindlichkeitsspiegel Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim Verbindlichkeitsspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zum 31.12.2014 Der Verbindlichkeitsspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach. Die Verbindlichkeiten sind daher nach den wichtigsten Arten, z. B. aus Krediten, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, abzubilden. Bei den Verbindlichkeiten aus der vorzunehmen. Gesamtbetrag am 31.12. 2014 mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 >1 bis 5 bis zu Jahre Jahre 1 Jahr Ko p Arten der Verbindlichkeiten ie Aufnahme von Krediten für Investitionen ist zudem eine Differenzierung nach Gläubigern EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 von Kreditinstituten 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR EUR EUR 63.692,86 109.003,72 8.660,14 36.650,72 109.003,72 8.660,14 36.650,72 12.042,63 11.913,55 129,08 Gesamtbetrag am 31.12.2013 EUR 63.692,86 123.591,43 123.591,43 7.081,01 Anlage 9/1 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.12.2014 Arten der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag am 31.12. 2014 EUR EUR EUR EUR Gesamtbetrag am 31.12.2013 EUR 9,64 4.507,22 25.080,91 36.779,80 63.692,86 ie 4.507,22 125.553,57 4.905,81 135.587,89 Ko p 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: z.B. Bürgschaften u.a. mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 bis 5 mehr als 5 1 Jahr Jahre Jahre Anlage 9/2 NKF Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Nr. Nutzungsdauer (in Jahren) Vermögensgegenstand Gebäude und bauliche Anlagen Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk Abwasserkanäle Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kläranlage Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Kläranlage Badekabinen Baubuden Behelfsbauten Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Feuerwehrgerätehäuser (massiv) Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise) Friedhofskapellen Garagen (massiv) Garagen (Fertigbau) Garagen (Leichtbau) Gebäude, Verwaltungs- (massiv) Gebäude, Verwaltungs- (Leichtbau) Gebäude, Büro- (massiv) Gebäude, Büro- (Leichtbau) Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (massiv) Umkleide im Gebäude Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Fertigbau) Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Leichtbau) Gebäude, Betriebs- (massiv) Gebäude, Betriebs- (Fertigbau) Gebäude, Betriebs- (Leichtbau) Gebäude, Lager (massiv) Gebäude, Lager (Fertigbau) Gebäude, Lager (Leichtbau) Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (massiv) Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (Leichtbau) Gebäude, Schul- (massiv) Gebäude, Schul- (Leichtbau) Gebäude, Toiletten- (massiv) Gebäude, Toiletten- (Fertigbau) Gebäude, Toiletten- (Leichtbau) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (massiv) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Fertigbau) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Leichtbau) Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten Geräteblockhaus Kiga Grundstücksanschlusskanäle (Kanalhausanschlüsse) HA + Kanäle Hallen (massiv) Hallen (in Leichtbauweise) Hallen, Fahrzeug (massiv) Hallen, Fahrzeug (Leichtbau) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (massiv) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau) Hallenbäder Häuser, Wohn- und Geschäfts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv) Jugendzentren (Fertigbau) Jugendzentren (Leichtbau) Kindergärten, Kindertagesstätten (massiv) Kindergärten, Kindertagesstätten (Fertigbau) Kindergärten, Kindertagesstätten (Leichtbau) Lagergebäude (massiv) Lagergebäude (Fertigbau) Lagergebäude (Leichtbau) Leichenhallen Pegelhaus Zu-/Ablauf Pumpenhäuser Silobauten (Kunststoff und Stahl) Stauanlage - Untergrundverpresseung Stahlanlage - Damm Hauptsperre 40 67 30 40 50 20 8 20 50 80 40 80 50 40 30 80 35 70 35 50 50 50 70 70 70 60 40 30 60 50 70 25 25 20 15 70 70 60 60 20 67 60 30 50 30 50 50 40 50 70 50 50 40 60 50 40 50 40 30 70 50 50 20 100 100 Ko p ie 1 1.01 1.02 1.03 1.04 1.05 1.06 1.07 1.08 1.09 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.20 1.21 1.22 1.23 1.24 1.25 1.26 1.27 1.28 1.29 1.30 1.31 1.32 1.33 1.34 1.35 1.36 1.37 1.38 1.39 1.40 1.41 1.42 1.43 1.44 1.45 1.46 1.47 1.48 1.49 1.50 1.51 1.52 1.53 1.54 1.55 1.56 1.57 1.58 1.59 1.60 1.61 1.62 1.63 1.64 1.65 Anlage 10/1 1.66 1.67 1.68 1.69 1.70 1.71 1.72 1.73 1.74 1.75 1.76 1.77 1.78 1.79 1.80 1.81 1.82 1.83 1.84 1.85 Stauanlage - Prallwand Entnahme Stauanlage - Damm Vorsperre Stauanlage - Betonbauteile Stauanlage - Stahlbauteile Stauanlage - Tosbecken Stauanlage - Betonflächen Tosbecken Stauanlage - Asphaltdichtung Stauanlage - Mastixversiegelung Stauanlage - Pegelanlage Stauanlage - SM 3-6 Bauteil Stauanlage - Beobachtungsbrunnen Stauanlage - Brücke Vorbecken Stauanlage - Betonfläche Einlauf Stauanlage - Betronfläche Grundablass Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle Trafostationshäuser Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (massiv) Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Fertigbau) Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Leichtbau) Wohncontainer 100 100 100 80 100 20 40 15 40 72 40 25 30 20 50 50 60 50 40 10 Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen) Barrieren (Sportplätze) Betonmauer Bolzplätze (rote Erde) Bootssteg Brücken (Holzkonstruktion) Brücken (Mauerwerk oder Beton) Brücken (Stahlkonstruktion) Brunnen Drahtzaun Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk) Drainagen (aus Ton oder Kunststoff) Fahrradständer (mobil) Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung) Grünanlagen Holzzaun Löschwasserteiche Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung) Orientierungssysteme Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken) Parkplätze (mit Packlage) Pflastersteinwege Plattenwege Ruhebänke Straßen- und Stadtmobiliar (Poller etc.) Schilderbrücken Spielkombinationen Kletterburg Spielplätze Sportplätze (Rasen- und Hartplätze) Stahlzaun Stauanlage Wegebau hiervon Unterbau Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös ausgebaut) Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös Einstreudecke) Straßen (Gemeindestraße/Platz Pflaster) Straßen (Gemeindestraße/Platz mineralisch) Wasserspeicher Wegebau Unterbau Wegebau Asphalt Wirtschaftsweg (unbefestigt) Wirtschaftsweg (mineralisch) Wirtschaftsweg (bituminös) Ziegelmauer 20 30 15 15 30 80 80 20 17 33 13 10 35 15 5 40 25 10 9 60 15 15 10 8 10 15 12 20 20 40 80 60 40 60 20 20 80 40 5 10 20 30 Ko p ie 2 2.01 2.02 2.03 2.04 2.05 2.06 2.07 2.08 2.09 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.26 2.27 2.28 2.29 2.30 2.31 2.32 2.33 2.34 2.35 2.36 2.37 2.38 2.39 2.40 2.41 2.42 3 Technische Anlagen (Betriebsanlagen) 3.01 3.02 3.03 3.04 3.05 3.06 3.07 3.08 3.09 3.10 Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen) Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Druckbelüftung) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Oberflächenbelüfter) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachklärbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfkörperanlage) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges) Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil) Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage) 13 13 16 16 16 25 16 12 15 10 Anlage 10/2 10 10 15 10 20 30 15 10 25 10 10 10 40 20 8 10 35 35 20 14 15 10 15 10 18 18 20 12 20 9 10 10 25 30 40 71 70 15 12 ie Abzugsvorrichtungen Akkumulatoren Alarmanlagen Alarmgeber (Rettungsdienst) Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen) Beleuchtungsanlagen Beschallungsanlagen Brandmeldeanlage Brennstofftanks Druckkessel Druckluftanlagen (mobil) Druckluftanlagen (stationär) Druckrohrleitungen für Abwässer Druckrohrleitungen für Sickerwasser Gaststätteneinbauten Gerüste (mobil) Kabelleitungen Kabelleitungen (erdverlegt) Kabelnetz für Telekommunikatonsanlagen Kälteanlagen Klimaanlagen Martinshornanlage Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, Dauer- und Schneckenpumpen Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, sonstige Pumpen Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein) Messeinrichtungen (allgeimein) Notstromaggregate Pausensignalanlagen Photovoltaikanlagen Schaukästen Wegeschranken Solaranlagen Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, z.B. Schieber, Regler Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik Stauanlage - Umbau SW-Leitung Stauanlage - Sicherheitstechnik Telekommunikationseinrichtungen Vermessungsgeräte (mechanisch) Ko p 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 3.22 3.23 3.24 3.25 3.26 3.27 3.28 3.29 3.30 3.31 3.32 3.33 3.34 3.35 3.36 3.37 3.38 3.39 3.40 3.41 3.42 3.43 3.44 3.45 3.46 3.47 3.48 3.49 4 Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung 4.01 4.02 4.03 4.04 4.05 4.06 4.07 4.08 4.09 4.10 4.11 4.12 4.13 4.14 4.15 4.16 4.17 4.18 4.19 4.20 4.21 4.22 4.23 4.24 4.25 4.26 4.27 4.28 4.29 4.30 4.31 4.32 4.33 4.34 Abfallbehälter und -körbe Atemschutzgerät Atmungsgeräte Bädereinrichtungen Bänke aus Holz Bänke aus Metall oder Kunststoff Bänke aus Stein, Mauerwerk Beckeneinstiegsleitern Beckenreiniger Belüftungsgeräte (mobil) Bestuhlung von Trauerhallen Betonkleinmischer Bohnermaschinen Bohrhämmer Bohrmaschinen (mobil) Bohrmaschinen (stationär) Bühnenausstattung Bühnenbeleuchtungs-Stellwerk Bühnenzubehör Dampfhochdruckreiniger Desinfektionsgeräte Feuerlöschgeräte Feuerwehrleitern (mechanisch) Feuerwehrschutzanzug (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzug) Folienschweißgeräte Friedhofskreuze Handkehrmaschinen Hartplatzpflegegerät Hobelmaschinen (mobil) Hobelmaschinen (stationär) Kanalleuchte mit Anschluss Kommunikationssysteme Kompressor Kücheneinrichtung 10 12 6 12 8 20 30 20 12 10 20 6 5 5 5 16 20 20 20 8 10 8 20 4 13 25 6 7 9 16 8 10 10 15 Anlage 10/3 10 10 25 13 9 12 12 5 7 11 8 14 10 20 12 10 10 8 10 8 15 10 10 13 6 15 5 8 15 11 20 8 10 7 5 7 8 10 ie Küchengeräte Ladegerät Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl etc. (oberirdisch) Lötgeräte Mähgeräte ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.) Messgeräte (Abwasser) Mülltonnen Netzwerkserver Presslufthämmer Rüttelplatten Sägen aller Art (mobil); Kettensäge Sägen aller Art (stationär) Salzstreuer für den Winterdienst Sargversenk- und Hebeanlagen (stationär) Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel) Sauerstoff-Schutzgerät Saugschläuche Schallpegelmesser Schiebeleiter Schleifmaschinen (mobil) Schleifmaschinen (stationär) Schmutzwasserpumpe Schneeräumschild Schweißgeräte Schredder Skelett, Torso, Demonstrationspuppe Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. ! Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.) Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte) Stampfer Straßenschilder Streuautomaten für den Winterdienst Teerkocher, -spritze Trennmaschinen (mobil) Verkehrsüberwachungsgeräte (mobil) Tempo-Infogerät Vorbaukehrmaschinen Werkzeuge Winterdienstgeräte (allgemein) Ko p 4.35 4.36 4.37 4.38 4.39 4.40 4.41 4.42 4.43 4.44 4.45 4.46 4.47 4.48 4.49 4.50 4.51 4.52 4.53 4.54 4.55 4.56 4.57 4.58 4.59 4.60 4.61 4.62 4.63 4.64 4.65 4.66 4.67 4.68 4.69 4.70 4.71 4.72 5 Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software) 5.01 5.02 5.03 5.04 5.05 5.06 5.07 5.08 5.09 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16 5.17 5.18 5.19 5.20 5.21 5.22 5.23 5.24 5.25 5.26 5.27 5.28 5.29 5.30 5.31 5.32 5.33 5.34 5.35 Aktenvernichter Audiogeräte Autotelefone Beamer; Videobeamer Bepflanzungen in Gebäuden Bildschirme Brief- und Paketwaagen Büchereiregalsystem für Präsenzbestand Büromaschinen (z.B. Rechenmaschinen, Brieföffner usw.) Büromöbel Cassettenrecorder CD-Player Datensichtgeräte Dia-Projektor Drucker DVD Player Faxgeräte Fernseher Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage) Filmgeräte Flipcharts Fotogeräte Frankiermaschinen Funksprechgerät/Handfunksprechgerät Glasvitrinen Großrechner Handy Kameras (Wärmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-) Klimageräte (mobil) Kommunikationsendgeräte (allgemein) Kopiergeräte Laboreinrichtungen Lagereinrichtungen Laptops Laubbläser / Laubsauger 10 5 5 8 10 5 12 15 10 20 7 7 8 8 5 7 7 10 10 7 8 7 8 8 10 7 5 7 11 8 7 14 8 5 5 Anlage 10/4 7 4 10 8 8 5 8 30 5 8 3 8 10 10 8 7 9 9 7 15 8 5 9 5 5 5 10 20 20 20 8 30 7 10 9 25 15 5 10 ie Lautsprecher Lehr- und Lernmaterial Leinwände Magnetwand Metaplantafel Mobilfunkendgeräte Overheadprojektoren Panzerschränke Personalcomputer Pinnwand Plotter Präsentationsgeräte Projektionsgeräte Projektionswände (mobil) Projektoren Radios Räumgeräte Raumheizgeräte (mobil) Recorder Regalsystem einer Handbibliothek Reißwölfe Scanner (u. ä. Peripheriegeräte) Schreibmaschinen Software (Anwendungen Spezial) Software (Anwendungen Standard) Software (Betriebssysteme und Netzwerk) Stahlregal Stahlschränke Stellwände Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale) Tresore Verstärker Videogeräte Vitrinen Wandtafeln, Leinwände in Schulen Werkstatteinrichtungen Workstations Zeiterfassungsgeräte Ko p 5.36 5.37 5.38 5.39 5.40 5.41 5.42 5.43 5.44 5.45 5.46 5.47 5.48 5.49 5.50 5.51 5.52 5.53 5.54 5.55 5.56 5.57 5.58 5.59 5.60 5.61 5.62 5.63 5.64 5.65 5.66 5.67 5.68 5.69 5.70 5.71 5.72 5.73 5.74 6 Fahrzeuge 6.01 6.02 6.03 6.04 6.05 6.06 6.07 6.08 6.09 6.10 6.11 6.12 6.13 6.14 6.15 6.16 6.17 Anhänger Barkassen Einsatzleitwagen Fahrräder Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeug Hubwagen Kleintraktoren Kleintransporter Kombiwagen Lastkraftwagen Loipenspurgerät Mannschaftstransportfahrzeuge Mehrzweckfahrzeug Motorboot Personenkraftwagen Streufahrzeuge Traktoren 7 Sonstige Anlagegüter 7.01 7.02 7.03 7.04 7.05 7.06 7.07 7.08 7.09 7.10 7.11 7.12 7.13 7.14 7.15 7.16 Betten Brennofen (Töpferwerkstatt) Defibrillator EC-Kartenleser Einbauküchen Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer) Fahnenmasten Geldprüfgeräte Geschirrspülmaschinen Getränkeautomaten Hochdruckreiniger Industriestaubsauger Kühleinrichtungen Kühlschränke Laborgeräte Landkarten (große für Schule) 10 20 14 8 20 10 8 10 8 10 10 10 10 12 10 10 10 15 25 7 8 18 4 10 7 10 7 8 7 10 10 13 12 Anlage 10/5 Leitern Mikroskope Mikrowellengeräte Regaleinrichtungen (allgemein) Reinigungsgeräte (fahrbar) Schneepflüge Schulsportgeräte Staubsauger Wasserautomaten Wäschetrockner Waschmaschinen Wasserhochdruckreiniger Wasserspielgeräte Bergungsfässer Leitungsroller (Kabeltrommel) Rollwagen Probeentnahmesatz Umfüllpumpe CSA-Schutzanzüge Kombinationsschaumrohr VA-Kiste für Feuerwehrauto Kombigerät (Rettungsgeräte Spreizer/Schere etc.) Hitzeschutzanzüge Tauchpumpe Tragkraftspritzen Sargwagen Musikinstrumente, -zubehör Blas- und Schlaginstrumente Tasteninstrumente Streichinstrumente elektronisches Stimmgerät Gitarrenverstärker Klavierbank Mikrofonanlage Mischpulte Mixer / Verstärker Orchesterpult 10 15 8 10 5 20 5 10 5 3 Ko p 8 8.01 8.02 8.03 8.04 8.05 8.06 8.07 8.08 8.09 8.10 18 13 8 18 9 10 10 7 5 8 10 8 15 10 10 15 20 20 20 15 15 15 10 15 25 20 ie 7.17 7.18 7.19 7.20 7.21 7.22 7.23 7.24 7.25 7.26 7.27 7.28 7.29 7.30 7.31 7.32 7.33 7.34 7.35 7.36 7.37 7.38 7.39 7.40 7.41 7.42 Anlage 10/6 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Allgemeines Statistische Angaben 1. Zahl der Lehrkräfte 2. Zahl der Schüler 1. Zahl der Lehrkräfte 2013 2014 a) Vollzeitkräfte 12 12 12 b) Teilzeitkräfte 4 4 4 2. Zahl der Schüler 2012 Zahl 2013 % Zahl Ko p Mitgliedsgemeinden ie 2012 Blankenheim Dahlem Nettersheim Sonstige (außerhalb Verbandsgebiet) Insgesamt 2014 % % 25 32,05 20 26,32 20 27,03 28 35,90 28 36,83 24 32,43 17 21,79 13 17,11 15 20,27 8 10,26 15 19,74 15 20,27 78 100,00 76 100,00 74 100,00 Grafische Darstellung der Schüleranzahl 20,27% 27,03% Blankenheim Dahlem Nettersheim Sonstige 20,27% 32,43% Anlage 11/1 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Statistische Angaben 3. Umlagengrundlagen Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) Mitgliedsgemeinden 2012 Absolut € 2013 Absolut € % % 2014 Absolut € % 8.332.042 43,86 8.415.982 43,66 9.018.859 44,70 Dahlem 4.109.670 21,63 4.252.577 22,07 4.282.019 21,22 Nettersheim 6.555.876 34,51 6.604.212 34,27 6.877.518 34,08 18.997.588 100,00 19.272.771 100,00 20.178.396 100,00 Ko p Insgesamt ie Blankenheim Graphische Darstellung der Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) : 6.877.518 € 9.018.859 € Blankenheim Dahlem Nettersheim 4.282.019 € Anlage 11/2 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen ie Der Lagebericht ist so zu verfassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- und Schuldenlage des Zweckverbandes zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem Jahresabschluss dargestellten Wertansätze erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des FÖS einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Bei dem FÖS handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten wird jährlich der Bedarf der Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes ermittelt. Ko p Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen. Nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 ergibt sich vorerst ein Überschuss in Höhe von 11.007,06 €. Auf Grundlage der Verbandssatzung erfolgt in gleicher Höhe eine Zuführung zu dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen, wonach sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt. Die Bilanz des FÖS stellt sich zum Stichtag 31.12.2014 wie folgt dar: AKTIVA 1. Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgr. BETRAG PASSIVA BETRAG 290.936,95 € 1. Eigenkapital 5.457,78 € 48.981,51 € 2. Sonderposten 18,35 € 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgr. BILANZSUMME AKTIVA 339.936,81 € BILANZSUMME PASSIVA 200.840,46 € 8.085,00 € 125.553,57 € 0,00 € 339.936,81 € Bei einer Bilanzsumme in Höhe von 339.936,81 € wird eine Allgemeine Rücklage von (Eigenkapital im engeren Sinn) 5.456,78 € ausgewiesen. Anlage 11/3 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie bei den Chancen und Risiken eingegangen. AKTIVA Anlagevermögen 290.936,95 € Immaterielle Vermögensgegenstände ie Als Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes zu dienen(§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss 2014 liegt das Anlagevermögen des FÖS insgesamt bei 290.936,95 € und gliedert sich in die Positionen „Immaterielle Vermögensgegenstände“ und „Sachanlagevermögen“. 2.428,79 € Ko p Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände, vermindert um den periodengerechten Werteverzehr der Abschreibung über 370,77 €, beläuft sich zum Jahresabschluss 2014 auf 2.428,79 €. Sachanlagen 288.508,16 € Das Sachanlagevermögen besteht aus den Positionen: Bauten auf fremden Grund und Boden 182.899,12 € Unter Berücksichtigung der AfA über 10.163,76 € reduziert sich der Wert der Bauten auf fremden Grund und Boden im Haushaltsjahr 2014 auf 182.899,12 €. Betriebs- und Geschäftsausstattung 105.609,04 € Es sind neben der AfA in Höhe von 8.739,07 € auch die Anlagenzugänge aus Anschaffungen über 685,70 € sowie aus Sachspenden in Höhe von 2.232,53 € sowie Anlagenabgänge des Haushaltsjahres 2014 mit 75,11 € berücksichtigt. Es ergibt sich im Vergleich zur Bilanz 2013 eine Wertminderung in Höhe von 5.895,95 €. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 € Zum Jahresabschlussstichtag sind keine geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau auszuweisen. Anlage 11/4 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Umlaufvermögen 48.981,51 € Vorräte 13.289,27 € Der Wert des Materialdepots wurde mit 750,00 € unverändert beibehalten. Entsprechend dem Heizölbestand zum 31.12.2014 wurde unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ein Wertansatz in Höhe von 12.539,27 € gebildet. Öffentlich-rechtliche Forderungen 35.392,70 € Privatrechtliche Forderungen ie Der bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen auszuweisende Liquiditätsbestand des FÖS, welcher in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet wird, hat sich gem. der Finanzrechnung im Haushaltsjahr 2014 um 12.230,27 € vermindert und beträgt zum Jahresabschlussstichtag 25.054,52 €. Weiterhin resultiert der Restbetrag der Forderungen im Wesentlichen aus Endabrechnungen der KDZV-Umlage für Vorjahre gegenüber der Gemeinde Dahlem. 286,29 € Ko p Es handelt es sich hierbei um eine Forderung gegenüber dem Energieversorgungsträger aus einem Guthaben entsprechend der Endabrechnung des Jahres 2014. Sonstige Vermögensgegenstände 13,25 € Es wurden Forderungen gegen die Gemeinde aus anteiligen Zinsen vom Girokonto aufgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich das Volumen der Bilanz in 2014 um 23.233,49 € vermindert hat. Das Anlagevermögen hat sich durch die Abschreibungen und die Abgänge der laufenden Periode in Höhe von insgesamt 19.348,71 € saldiert mit den Anlagenzugängen in Höhe von 2.918,23 € gegenüber dem Vorjahr um 16.430,48 vermindert. Anlage 11/5 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 PASSIVA Eigenkapital 5.457,78 € Allgemeine Rücklage 5.456,78 € Die allgemeine Rücklage stellt die Differenz zwischen den Aktivposten der Bilanz und den übrigen Passivposten, jedoch ohne Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage dar. Sie hängt somit in der Höhe von den in die Bilanz aufzunehmenden Ansätzen des Vermögens und der Schulden ab und beläuft sich zum Jahresabschluss 2014 auf 5.456,78 €. Enthalten sind Abgänge aus dem Anlagevermögen in Höhe von 75,11 €, welche direkt gegen die Allgemeine Rücklage zu verbuchen sind. 1,00 € ie Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage beinhaltet lediglich den gesetzlich geforderten Mindestwert und weist somit 1,00 € aus. Sonderposten Ko p Sonderposten für Zuwendungen 200.840,46 € 168.806,78 € In erheblichem Umfang wurden in der Vergangenheit Investitionsvorhaben mit Hilfe von Zuwendungen finanziert. Der hierfür gebildete Sonderposten wird jährlich korrespondierend zu der Abschreibung für Abnutzung der dazugehörigen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Im Haushaltsjahr 2014 entlastet er die Ergebnisrechnung mit 9.378,14 €. Sonstige Sonderposten 2.924,53 € Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des Fördervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes sowie zur Neuanschaffung einer Freizeitecke im Jahr 2014 in Höhe von 2.232,53 €. Der Ertrag aus der Auflösung beläuft sich auf 109,88 €. Sonderposten aus Umlageüberzahlungen 29.109,15 € Die Bilanzposition des Sonderpostens für Umlageüberzahlungen wurde durch die Auflösung der Überdeckung des Jahres 2012 um 16.050,63 € gemindert. Die sich hiernach ergebende Überdeckung 2014 über 11.007,06 € wurde dem Sonderposten auf Grundlage der Verbandssatzung wieder zugeführt. Einschließlich der Überdeckung des Jahres 2013 über 18.102,09 € beläuft sich der Sonderposten zum Jahresabschlussstichtag auf insgesamt 29.109,15 €. Rückstellungen 8.085,00 € Instandhaltungsrückstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am 31.12.2014 nicht mehr. Bezüglich der Details der „sonstigen Rückstellungen“ wird auf die Ausführungen des Anhanges verwiesen. Anlage 11/6 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Verbindlichkeiten 125.553,57 € Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 109.003,72 € Bei dieser Position ist der Teil der Schulden dargestellt, welcher nach Höhe und Fälligkeit bedingt durch Kreditaufnahmen für Investitionen von Kreditinstituten besteht. Durch den Anteil der ordentlichen Tilgung an dem entrichteten Kapitaldienst (14.587,71 €) des Jahres 2014 konnten diese zum 31.12.2014 auf 109.003,72 € reduziert werden. Enthalten ist die vollständige Ablösung eines Kredits bei der Kreissparkasse Euskirchen zum Ende der Zinsbindungsfrist in 2014 mit einer Restschuld in Höhe von 5.896,95 €. Liquiditätskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag nicht. 12.042,63 € ie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12.042,63 € wurden bestehende Verpflichtungen auf Grund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 € Ko p Sonstige Verbindlichkeiten bestehen zum Jahresabschlussstichtag nicht. Erhaltene Anzahlungen 4.507,22 € Die erhaltenen Anzahlungen bestehen aus nicht in Anspruch genommenen rückzahlungspflichtigen Landesmittel für „Schule von 8 bis 1“ in Höhe von 2.463,22 € sowie aus nicht verwendeten Landeszuweisungen zur Lehrerfortbildung über 2.044,00 €. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 € Zum Jahresabschlussstichtag ist kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Der Aufbau der Passiva der Bilanz des FÖS zum 31.12.2014 stellt sich graphisch bei einer Bilanzsumme von 339.936,81 € wie folgt dar: Eigenkapital 1,61% 36,93 % Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten 2,38% 59,08 % Anlage 11/7 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Ertrags- und Finanzlage Die Erträge des Jahres 2014 belaufen sich nach der Ergebnisrechnung einschließlich der Finanzerträge auf insgesamt 215.596,14 € und liegen somit um 10.045,86 € unter dem Planansatz. Berücksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2012 in Höhe von 16.050,63 €. ie Bei einer Saldierung der Erträge und Aufwendungen schließt die Ergebnisrechnung 2014 mit einem positiven Saldo in Höhe von 11.007,06 € ab. Auf Grundlage der Verbandssatzung erfolgt in gleicher Höhe eine Zuführung der Umlageüberzahlung des Jahres 2014 zu der Bilanzposition „2.2 Sonderposten für Umlageüberzahlungen“, wonach sich die Ergebnisrechnung mit Gesamtaufwendungen einschließlich der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 215.596,14 € ausgeglichen darstellt. Ko p Die Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit des Jahres 2014 beläuft sich gem. der Finanzrechnung auf 185.213,53 € und unterschreitet den Planansatz um 27.928,47 €. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wurden in Höhe von 1.001,05 € zum Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände geleistet. Ebenfalls wurden im Wege der ordentlichen Tilgung Zahlungen in Höhe von 14.587,71 € vorgenommen, wobei die vollständige Tilgung eines Darlehens enthalten ist. Diesen stehen Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit über 188.572,02 € gegenüber, wodurch sich eine Verminderung des Liquiditätsbestandes im Haushaltsjahr 2014 um 12.230,27 € auf 25.054,52 € ergibt. Die Verwaltung der liquiden Mittel des Förderschulzweckverbandes erfolgt in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem, somit handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung seitens des FÖS gegen die Gemeindekasse Dahlem. Kennzahlen zur Bewertung der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Finanz- und Ertragslage Bezeichnung / Formel Eigenkapitalquote I Ergebnis Vorjahr (1,52 %) Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 5.457,78 € x 100 339.936,81 € 1,61 % Erläuterung Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen des Zweckverbandes durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote I ist, desto unabhängiger ist der Zweckverband von externen Kapitalgebern. Anlage 11/8 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Anlagendeckungsgrad II 237.957,42 € x 100 290.936,95 € Kurzfristige Verbindlichkeitsquote kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten über fünf Jahre 81,79% Vorjahr (7,30 %) Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote verdeutlicht, wie hoch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge i.d.R. über Kassenkredite finanziert werden, ist diese Kennzahl ein Indikator dafür, wie stark sich die aufgelaufenen Defizite auf die Finanzlage des Zweckverbandes auswirken. kurzfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten bis zu einem Jahr 7,38 % Ko p 25.080,91 € x 100 339.936,81 € Vorjahr (83,58 %) ie Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + lfr. Fremdkapital x 100 Anlagevermögen Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft, inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. Anlagenintensität Anlagevermögen x 100 Bilanzsumme 290.936,95 € x 100 339.936,81 € Liquidität 2. Grades Vorjahr (84,63 %) 85,59 % Vorjahr (166,48 %) Liq.Mittel + kurzfr. Ford. x 100 kurzfr. Verbindlichkeiten 35.692,24 € x 100 25.080,91 € Zinslastquote Finanzaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 2.791,60 € x 100 212.804,54 € Allgemeine Umlagequote 142,31 % Vorjahr (1,28 %) 1,31 % Vorjahr (93,63 %) Allgemeine Umlagen x 100 ordentliche Erträge 195.344,63 € x 100 215.582,89 € 90,61 % Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität eines Zweckverbandes. Eine hohe Anlagenintensität hat i.d.R. hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge. Die Liquidität 2. Grades gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Die Zinslastquote weist auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt wider, wie groß der Anteil der Umlage an den gesamten ordentlichen Erträgen des betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung der Umlageüberzahlungen der Vorjahre wurde berücksichtigt) Anlage 11/9 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Zuwendungsquote Erträge aus Zuwendungen x 100 Vorjahr (5,09 %) ordentliche Erträge 15.080,38 € x 100 215.582,89 € 7,00 % Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit der Zweckverband von Zuwendungen und somit Leistungen Dritter abhängig ist. (Die Erträge aus der Auflösung der SoPo wurden hier berücksichtigt) Die aufgeführten Kennzahlen sind dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Innenministeriums NRW vom 19.02.2008) entnommen. Festzustellen ist die Erhöhung der Eigenkapitalquote, wofür bei fast unverändertem Eigenkapital der Rückgang der Bilanzsumme ursächlich ist. Ko p ie Des Weiteren vermindert sich die Liquidität 2. Grades durch die Reduzierung der kurzfristigen Forderungen. Im Wesentlichen resultiert dies aus dem Rückgang der öffentlichrechtlichen Forderungen entsprechend dem Bestand der Liquiden Mittel, welcher sich in 2014 um 12.230,27 € reduziert hat. Anlage 11/10 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Vorgänge von besonderer Bedeutung Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben (§ 48 S. 3 GemHVO). Chancen und Risiken Gemäß § 48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen. ie Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risiko lässt sich der mit einer nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt einer ungünstigen Entwicklung verstehen. Begründete Aussichten auf günstige Entwicklungen stellen dem gegenüber Chancen dar. Ko p Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sollte prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts in die Lage zu versetzen, sich selbst ein Bild über die Risiken und Chancen, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes zu machen. Insbesondere sind bestandsgefährdende Risiken und solche mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu beschreiben und zu erläutern. Es ist darauf zu achten, dass die Berichterstattung über die Chancen nicht dazu führt, dass ein zu positives Bild von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt wird. Hierbei dürfen Risiken nicht mit Chancen saldiert werden. Um die künftige Entwicklung mit Hilfe von Chancen und Risiken möglichst nachvollziehbar darzustellen, ist es wichtig, die grundsätzlich vorhandenen Informationen nicht zu überhäufen, da ansonsten der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich eine kurze Schwerpunktanalyse an. Auf der Basis des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei Kommunen gebildet. Grundlage der Verbandsarbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung und die schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als Schulträger eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten. Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch eine Umlage der Mitgliedskörperschaften des Förderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei Maßnahmen sowohl pflichtiger wie auch –sofern Raum dafür nach dem Haushaltsrecht besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsfähigkeit, sondern vielmehr auf das finanzielle Leistungsvermögen der den Verband tragenden Mitgliedskommunen auszurichten. Anlage 11/11 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Zentrale Vorschrift für die Haushaltswirtschaft des Förderschulzweckverbandes ist § 75 Abs. 2 Satz 1 GO, wonach der Haushalt des Förderschulzweckverbandes in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Der Teilergebnisplan des Jahres 2014 wie auch die Haushaltsplanung für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahre 2017 weisen jeweils ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. ie Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer Höhe maßgeblich durch die Aufwandsseite beeinflusst, da sich die übrigen Ertragspositionen nicht im gleichen Maße steigern lassen. Auch die Veränderung des Rechnungsstils führte zu Erschwernissen beim Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten Abschreibungen im Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich, die durch eine Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung moderat ausfiel, ist auf die abschreibungsbezogene Sonderpostenauflösung zurückzuführen. Da das Land seit dem Jahr 2014 die schulische Inklusion und damit die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen anstrebt, ergibt sich ein Rückgang der Schülerzahlen bei den Förderschulen. Ko p Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144 Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung aufgehoben. Nach der neuen Mindestgrößenverordnung sind für einen geordneten Schulbetrieb einer Förderschule, die im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich. Soweit diese Anzahl unterschritten wird, kann eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde an Teilstandorten geführt werden. In diesem Fall sind an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl und somit 72 Schüler/innen erforderlich. Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgrößenverordnung, die demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion ergeben einen zwingenden Handlungsbedarf. Mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Schule in Schmidtheim möglichst lange zu sichern, erfolgte eine Fusion mit der Förderschule in Schleiden. Im Zuge dessen wurde der ehemalige Förderschulzweckverband Blankenheim-DahlemNettersheim zum 31.07.2015 aufgelöst und zum 01.08.2015 im Wege einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit beide Förderschulen zu einer einheitlichen Schule mit zwei Standorten verbunden. Die Schulträgeraufgaben wurden dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden übertragen, die finanziellen Lasten für den Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in Schmidtheim tragen weiterhin die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim. Mit der Zusammenlegung der beiden Schulen in Schleiden und in Schmidtheim unter Beibehaltung der beiden Standorte ist ein Förderzentrum von anfänglich über 200 Schülern entstanden, das für einige Jahre als tragfähig angesehen werden kann und zur Standortsicherung beiträgt. Weiterhin wird hierdurch ein schulortnahes Förderschulangebot sichergestellt. Anlage 11/12 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO (Stand 31.12.2014) Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den Verbandsvorsteher, des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben offen zu legen: Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen 2. Ausgeübter Beruf 3. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes 4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form 5. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen 3. 4. 5. Ko p 1. 2. ie 1. Lembach, Jan Bürgermeister Verbandsvorsteher Betriebsleiter - Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See, Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V. stv. Vorsitzender der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv. Mitglied im KDVZ-Verwaltungsrat, Abgeordneter im Waldbesitzerverband NRW, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW Städte und Gemeindebundes, stv. Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V., Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem, Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, Anlage 11/13 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Persönliche Angaben Mitglieder Verbandsversammlung (Stand 31.12.2014) Mitglieder Gemeinde Blankenheim Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim Mitglieder Gemeinde Dahlem ie Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Gemeindeoberamtsrat Maria Sigel-Wings, Am Birnbaum 8, 53949 Blankenheim, Logopädin Ko p Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem, Gemeindeoberamtsrat Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt stv. Mitglieder Gemeinde Dahlem Frank Hütter, Rathaus, 53949 Dahlem, Verwaltungsfachwirt Manfred Kolf, Ursprungstr. 17, 53949 Dahlem, kaufm. Angestellter Mitglieder Gemeinde Nettersheim Wilfried Pracht, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Bürgermeister Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner stv. Mitglieder Gemeinde Nettersheim Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat Christiane Hickert, Klosterstraße 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte Anlage 11/14 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Persönliche Angaben Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses (Stand 31.12.2014) Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt ie Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter Ko p Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner Anlage 11/15 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO (Stand 19.04.2016) Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den bestellten Abwickler (ehemaligen Verbandsvorsteher) des Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim folgende Angaben offen zu legen: Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen 7. Ausgeübter Beruf 8. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes 9. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form ie 6. 1. 2. 3. 4. Ko p 10. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Lembach, Jan Bürgermeister Verbandsvorsteher Betriebsleiter - bestellter Abwickler des ehemaligen Förderschulzweckverbandes BlankenheimDahlem-Nettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See, Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V. 5. stv. Vorsitzender der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv. Mitglied im KDVZ-Verwaltungsrat, Abgeordneter im Waldbesitzerverband NRW, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW Städte und Gemeindebundes, stv. Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V., Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem, Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, Anlage 11/16 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.12.2014 Dahlem, den 09.05.2016 - gez. Frank Hütter stv. Kämmerer der Gemeinde Dahlem bestätigt: - gez. Jan Lembach Bürgermeister der Gemeinde Dahlem als ie aufgestellt: bestellter Abwickler für den FÖS Blankenheim-Dahlem- Ko p Nettersheim Anlage 11/17 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim in der aufgestellten und am 25. April 2016 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Form in den zuständigen Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes festgestellt wird, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: ie Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ko p Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bornheim, den 17. Mai 2016 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin Anlage 12 ie Ko p Ergänzende Angaben DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Netterheim, Dahlem Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Sitz: Dahlem Aufgaben: Der Förderschulzweckverband ist Schulträger einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Inkraftgetreten am 30. März 1974, zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. April 2007. Ko p Verbandssatzung: ie Name: Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes besteht aus folgenden Verbandsmitgliedern: - Gemeinde Blankenheim (2 Vertreter) - Gemeinde Dahlem (2 Vertreter) - Gemeinde Nettersheim (2 Vertreter) Die Verbandsversammlung tagte im Haushaltsjahr 2014 einmal. Im Rahmen dieser Sitzung wurden folgende, wesentliche Beschlüsse gefasst: Sitzung der Verbandsversammlung vom 18. Dezember 2014: - Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 - Beschluss der Haushaltssatzung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2015 Nach Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 sind für die noch ausstehenden Beschlüsse die entsprechenden Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen zuständig. Der Jahresabschluss 2013 war zum BerichtsAnlage 13/1 DHPG DR. HARZEM & PARTNER mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft zeitpunkt noch nicht von den zuständigen Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes festgestellt. Verbandsvorsteher: Jan Lembach Bürgermeister der Gemeinde Dahlem Ko p ie Nach der Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 ist der Bürgermeister der Gemeinde Dahlem, Herr Jan Lembach, als Abwickler für den Förderschulzweckverband bestellt. Anlage 13/2 Ko p ie Ko p ie